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STANDARDS DER ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG - Partizipation

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Beg r i f f s b e s t i m m u n g e n<br />

breite als auch die organisierte Öffentlich keit. Manche Pläne und Programme<br />

sind ver pflichtend zu erstellen, beispielsweise Abfall wirt schafts pläne oder<br />

Flächen wid mungs pläne. Die Öffent lichkeits be teili gung bei Plänen und Programmen<br />

hat unterschiedliche rechtliche Vorgaben. Am Ende des Prozesses<br />

kann eine Genehmigung in Verordnungsform stehen.<br />

4.4.3 Ebene der generellen Rechtsakte<br />

Gesetze und Verordnungen sind gener elle Rechtsakte. Sie haben verbindlichen<br />

Charakter. In Ergänzung zu den geltenden Begutachtungsregeln des Ver fassungsdienstes<br />

des Bundeskanzler amtes sollen die Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

auch für die Ent wicklung genereller Rechts akte angewendet werden.<br />

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