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Maria Rain - FranzRagger.at

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Gemeindeinform<strong>at</strong>ion <strong>Maria</strong> <strong>Rain</strong><br />

Ehrungen<br />

Elisabeth Bl<strong>at</strong>nik 80 Jahre<br />

Hubert Stiefler 80 Jahre<br />

Irmgard Groß 85 Jahre<br />

Josef Woschnjak 95 Jahre<br />

Josef Zettl 90 Jahre<br />

<strong>Maria</strong> Zimprich 90 Jahre<br />

Wasserversorgung<br />

Zwar ist jetzt nicht die Zeit, seinen<br />

Pool zu füllen, aber das nächste<br />

Frühjahr kommt bestimmt. Da die<br />

Gemeindezeitung aber erst Anfang<br />

der Sommerferien wieder erscheint,<br />

möchten wir Sie schon<br />

jetzt auf folgendes aufmerksam<br />

machen:<br />

Poolfüllen – Zähler zwingend<br />

vorgeschrieben<br />

Zähler werden nun auch für den<br />

Anschluss an der normalen Gartenleitung<br />

gegen eine Gebühr von<br />

€ 3,30/Tag zur Verfügung gestellt.<br />

In den letzten Jahren h<strong>at</strong> es sich<br />

„eingebürgert“, beim Poolfüllen<br />

die Gemeinde über die verbrauchte<br />

Wassermenge telefonisch, per<br />

e-mail etc. zu informieren. Diese<br />

Vorgangsweise ist nicht konform<br />

mit der Verordnung und entspricht<br />

nicht den Intentionen des Gemeinder<strong>at</strong>es.<br />

In der Kanalgebührenverordnung<br />

2010, § 4 abs. 3<br />

wird folgendes festgelegt:<br />

Wird als Berechnungsgrundlage für<br />

die Benützungsgebühr der Wasserverbrauch<br />

herangezogen, sind auf<br />

Antrag des Gebührenpflichtigen<br />

verbrauchte Wassermengen, die im<br />

Rahmen der bestehenden Gesetze<br />

nicht in die öffentliche Kanalis<strong>at</strong>ionsanlage<br />

eingebracht werden,<br />

bei der Berechnung der Benützungsgebühr<br />

in Abzug zu bringen.<br />

Die Gemeinde h<strong>at</strong>, soweit ein<br />

Nachweis auf andere Weise nicht<br />

erbracht wird, den Nachweis an<br />

den Einbau und den Betrieb einer<br />

geeigneten Messanlage zur Feststellung<br />

der Abwassermenge zu<br />

binden.<br />

Eine mündliche Auskunft, den Pool<br />

mit einer gewissen Menge Wasser<br />

gefüllt zu haben reicht als Nachweis<br />

nicht aus.<br />

Aus diesem Grund ist bei einem<br />

Berücksichtigungswunsch laut o.a.<br />

Regelung der Einbau eines Sub-<br />

Zählers zwingend erforderlich. Die<br />

Kosten betragen für den Zählerkauf<br />

€ 39,60 ohne Einbau und jährliche<br />

Zählermiete in Höhe von € 6,40.<br />

Da diese Kosten jedoch oftmals<br />

unverhältnismäßig hoch gegenüber<br />

der t<strong>at</strong>sächlich benötigten<br />

Wassermenge sind, stellen wir<br />

nun auch zwei Wasserzähler für<br />

den Anschluss an der normalen<br />

Gartenleitung gegen eine Gebühr<br />

von € 3,30/Tag zur Verfügung.<br />

Wenden Sie sich diesbezüglich an<br />

Frau Eberhard in der Buchhaltung<br />

(Tel. 04227 84220 76)<br />

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