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Amtsblatt downloaden - Landratsamt Berchtesgadener Land

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Bek. Nr. 13<br />

Gemeinde Bischofswiesen<br />

Bekanntmachung über den Erlass der Satzung zur Festlegung der Grenzen des im<br />

Zusammenhang bebauten Ortsteils „Uhlmühlweg – Erlenweg – An der Ache“<br />

Die Gemeinde Bischofswiesen hat am 19.2.2013 die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils „Uhlmühlweg<br />

– Erlenweg – An der Ache“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Jedermann kann die<br />

Satzung mit Begründung bei der Gemeinde Bischofswiesen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Bischofswiesen,<br />

Rathausplatz 2, Bauamt, Zimmer Nr. 15, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt<br />

Auskunft verlangen.<br />

Der Geltungsbereich ist in nachfolgendem Lageplan ersichtlich:<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und<br />

Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 S. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis<br />

des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges<br />

nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres ab dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der<br />

Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.<br />

Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von Festsetzungen des Bebauungsplans<br />

oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender<br />

Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.<br />

Bischofswiesen, den 28. Februar 2013<br />

Gemeinde Bischofswiesen<br />

Toni Altkofer, Erster Bürgermeister<br />

Bek. Nr. 14<br />

Gemeinde Schönau a. Königssee<br />

Bebauungsplan Nr. 29 „Grutschen“;<br />

23. Änderung des Flächennutzungsplanes;<br />

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Der Gemeinderat Schönau a. Königssee hatte in seiner Sitzung vom 13.11.2012 über die eingegangenen Stellungnahmen aus<br />

der frühzeitigen Beteiligung beraten und beschlossen, mit den angepassten Entwürfen nunmehr die öffentliche Auslegung<br />

durchzuführen.<br />

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:<br />

Auf einer Teilfläche der Flnr. 524 Gmrk. Königssee nördlich der Richard-Voß-Straße soll eine Bebauung mit 2 Einzelhäusern<br />

und einem Doppelhaus (alternativ ist dort auch ein Einzelhaus zulässig) ermöglicht werden. Mit dieser Bebauung wird der Ortsteil<br />

im Bereich Grutschen zwischen der Holzlobstraße und der Richard-Voß-Straße nach Osten hin in einer sinnvollen Weise<br />

abgerundet.<br />

-46-

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