Amtsblatt downloaden - Landratsamt Berchtesgadener Land
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Bek. Nr. 13<br />
Gemeinde Bischofswiesen<br />
Bekanntmachung über den Erlass der Satzung zur Festlegung der Grenzen des im<br />
Zusammenhang bebauten Ortsteils „Uhlmühlweg – Erlenweg – An der Ache“<br />
Die Gemeinde Bischofswiesen hat am 19.2.2013 die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils „Uhlmühlweg<br />
– Erlenweg – An der Ache“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches<br />
(BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Jedermann kann die<br />
Satzung mit Begründung bei der Gemeinde Bischofswiesen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Bischofswiesen,<br />
Rathausplatz 2, Bauamt, Zimmer Nr. 15, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt<br />
Auskunft verlangen.<br />
Der Geltungsbereich ist in nachfolgendem Lageplan ersichtlich:<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und<br />
Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 S. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis<br />
des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges<br />
nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres ab dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der<br />
Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.<br />
Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von Festsetzungen des Bebauungsplans<br />
oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender<br />
Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.<br />
Bischofswiesen, den 28. Februar 2013<br />
Gemeinde Bischofswiesen<br />
Toni Altkofer, Erster Bürgermeister<br />
Bek. Nr. 14<br />
Gemeinde Schönau a. Königssee<br />
Bebauungsplan Nr. 29 „Grutschen“;<br />
23. Änderung des Flächennutzungsplanes;<br />
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Der Gemeinderat Schönau a. Königssee hatte in seiner Sitzung vom 13.11.2012 über die eingegangenen Stellungnahmen aus<br />
der frühzeitigen Beteiligung beraten und beschlossen, mit den angepassten Entwürfen nunmehr die öffentliche Auslegung<br />
durchzuführen.<br />
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:<br />
Auf einer Teilfläche der Flnr. 524 Gmrk. Königssee nördlich der Richard-Voß-Straße soll eine Bebauung mit 2 Einzelhäusern<br />
und einem Doppelhaus (alternativ ist dort auch ein Einzelhaus zulässig) ermöglicht werden. Mit dieser Bebauung wird der Ortsteil<br />
im Bereich Grutschen zwischen der Holzlobstraße und der Richard-Voß-Straße nach Osten hin in einer sinnvollen Weise<br />
abgerundet.<br />
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