Amtsblatt Nr_4 vom 27-01-2009 - Landratsamt Berchtesgadener Land
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A M T S B L A T T<br />
für den <strong>Land</strong>kreis <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />
und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände<br />
im <strong>Land</strong>kreis<br />
Herausgegeben <strong>vom</strong> <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> – Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall<br />
Zu beziehen unmittelbar beim <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong><br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. 4 <strong>vom</strong> <strong>27</strong>. Januar <strong>2009</strong><br />
Bek. <strong>Nr</strong>.<br />
<strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />
Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung;<br />
Entnehmen und Ableiten von Grundwasser auf dem Grundstück Fl. <strong>Nr</strong>. 209<br />
der Gemarkung <strong>Land</strong>schellenberg aus der Zollquelle zur Trink- und<br />
Brauchwasserversorgung der ehemaligen Zolldiensthäuser und der<br />
Gaststätte Obermayer im Markt Marktschellenberg, Ortsteil Schaden .......................................................................................... 1<br />
Markt Marktschellenberg<br />
Vollzug der Wassergesetze;<br />
Entnehmen und Ableiten von Grundwasser auf dem<br />
Grundstück Fl. <strong>Nr</strong>. 209 der Gemarkung <strong>Land</strong>schellenberg<br />
aus der Zollquelle zur Trink- und Brauchwasserversorgung<br />
der ehemaligen Zolldiensthäuser und der<br />
Gaststätte Obermayer im Ortsteil Schaden .................................................................................................................................... 2<br />
Markt Teisendorf<br />
Bekanntmachung der Marktgemeinde Teisendorf über den Ausbau des Breitbandnetzes<br />
gem. den Richtlinien zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten ............................................................... 3<br />
Bekanntmachung der Marktgemeinde Teisendorf über die beabsichtigte<br />
Einziehung der Straßenbrücke über die Bahnlinie München – Salzburg bei Erlach<br />
gem. Art. 8 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz – BayStrWG – ................................................................................... 4<br />
Gemeinde Schönau a. Königssee<br />
Grundsteuer <strong>2009</strong> ........................................................................................................................................................................... 5<br />
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 23 „Triftplatz“,<br />
sowie der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes .................................................................................................................... 6<br />
Bek. <strong>Nr</strong>. 1<br />
<strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />
Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung;<br />
Entnehmen und Ableiten von Grundwasser auf dem Grundstück Fl. <strong>Nr</strong>. 209<br />
der Gemarkung <strong>Land</strong>schellenberg aus der Zollquelle zur<br />
Trink- und Brauchwasserversorgung der ehemaligen Zolldiensthäuser und der<br />
Gaststätte Obermayer im Markt Marktschellenberg, Ortsteil Schaden<br />
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 22.10.2008 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum<br />
Entnehmen und Ableiten von Grundwasser auf dem Grundstück Fl. <strong>Nr</strong>. 209 der Gemarkung <strong>Land</strong>schellenberg aus der Zollquelle<br />
zur Trink- und Brauchwasserversorgung der ehemaligen Zolldiensthäuser und der Gaststätte Obermayer im Markt Marktschellenberg,<br />
Ortsteil Schaden, beantragt, da die bestehende Erlaubnis am 31.12.2008 ablief. Es erfolgten keine Änderungen<br />
an der Wasserversorgungsanlage.<br />
Für das Vorhaben war nach § 3 c UVPG mittels einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob eine<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen<br />
Umweltauswirkungen zur Folge hat. Für das Vorhaben ist somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.<br />
Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3 a Satz 2 UVPG bekannt gegeben.<br />
Bad Reichenhall, den 9. Januar <strong>2009</strong><br />
<strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />
Georg Grabner, <strong>Land</strong>rat<br />
-10-
Bek. <strong>Nr</strong>. 2<br />
Markt Marktschellenberg<br />
Vollzug der Wassergesetze;<br />
Entnehmen und Ableiten von Grundwasser auf dem Grundstück Fl. <strong>Nr</strong>. 209<br />
der Gemarkung <strong>Land</strong>schellenberg aus der Zollquelle zur Trink- und Brauchwasserversorgung<br />
der ehemaligen Zolldiensthäuser und der Gaststätte Obermayer im Ortsteil Schaden<br />
Das <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong> hat mit Bescheid <strong>vom</strong> 22.12.2008, Az.: 340.1-8631 der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben<br />
die gehobene Erlaubnis zum Entnehmen und Ableiten von Grundwasser auf dem Grundstück Fl. <strong>Nr</strong>. 209 der Gemarkung<br />
<strong>Land</strong>schellenberg aus der Zollquelle zur Trink- und Brauchwasserversorgung der ehemaligen Zolldiensthäuser und der<br />
Gaststätte Obermayer im Ortsteil Schaden erteilt.<br />
Eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung sowie eine Ausfertigung der dem Bescheid zugrundeliegenden<br />
Planunterlagen liegen <strong>vom</strong><br />
11.2.<strong>2009</strong> bis 10.3.<strong>2009</strong><br />
im Rathaus des Marktes Marktschellenberg, Zimmer <strong>Nr</strong>. 3, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Mit<br />
dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen, denen das <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> <strong>Berchtesgadener</strong><br />
<strong>Land</strong> keinen Bescheid zustellt, als zugestellt.<br />
Marktschellenberg, den 20. Januar <strong>2009</strong><br />
Markt Marktschellenberg<br />
Sunkler, Erster Bürgermeister<br />
Bek. <strong>Nr</strong>. 3<br />
Markt Teisendorf<br />
Bekanntmachung der Marktgemeinde Teisendorf über den Ausbau des Breitbandnetzes<br />
gem. den Richtlinien zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten<br />
Der Markt Teisendorf führt derzeit im Rahmen der Breitbandinitiative Bayern das Auswahlverfahren Nach <strong>Nr</strong>. 6.4 der Breitbandrichtlinie<br />
durch.<br />
Ziel des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung in den betroffenen<br />
Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicherstellt.<br />
Der vollständige Ausschreibungstext kann auf der Homepage des Marktes Teisendorf www.teisendorf.de eingesehen oder bei<br />
der Marktverwaltung angefordert werden.<br />
Ansprechpartner ist der Breitbandpate Ludwig Schamböck, Telefon: 08666/9889-33, E-Mail: ludwig.schamboeck@teisendorf.de<br />
Teisendorf, den 23. Januar <strong>2009</strong><br />
Markt Teisendorf<br />
Schießl, Erster Bürgermeister<br />
Bek. <strong>Nr</strong>. 4<br />
Markt Teisendorf<br />
Bekanntmachung der Marktgemeinde Teisendorf über die beabsichtigte Einziehung<br />
der Straßenbrücke über die Bahnlinie München – Salzburg bei Erlach<br />
gem. Art. 8 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz – BayStrWG –<br />
Die Marktgemeinde Teisendorf beabsichtigt, die Straßenbrücke über die Bahnlinie München – Salzburg bei Erlach einzuziehen.<br />
Die Brücke ist in einem schlechten Zustand, die Gemeinde wurde von der Bahn bereits aufgefordert, Sanierungsmaßnahmen<br />
durchzuführen, weil die Gefahr besteht, dass Betonteile herunterfallen und der Bahnverkehr gefährdet werden könnte.<br />
Die Absicht der Einziehung wird hiermit gem. Art. 8 Abs. 2 BayStrWG bekannt gemacht.<br />
Die Einziehungsunterlagen können im Rathaus Teisendorf, Poststraße 14, zweites Obergeschoss, Zimmer <strong>Nr</strong>. 206 während der<br />
allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.<br />
Teisendorf, den 26. Januar <strong>2009</strong><br />
Markt Teisendorf<br />
Schießl, Erster Bürgermeister<br />
-11-
Bek. <strong>Nr</strong>. 5<br />
Gemeinde Schönau a. Königssee<br />
Grundsteuer <strong>2009</strong><br />
Gemäß § <strong>27</strong> Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) <strong>vom</strong> 7. August 1973 (BGBl. I S. 965) wird die Grundsteuer für das <strong>2009</strong> –<br />
vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide <strong>2009</strong> – in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2008 festgesetzt.<br />
Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid <strong>2009</strong> erhalten, im Kalenderjahr <strong>2009</strong> die<br />
gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem heutigen Tag durch diese<br />
öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen<br />
wäre.<br />
Die Grundsteuer ist zu ¼ ihres Jahresbetrages am 15.Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November <strong>2009</strong> fällig.<br />
Kleinbeträge werden wie folgt fällig:<br />
1. Am 15. August <strong>2009</strong> der Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt;<br />
2. Am 15. Februar und 15. August <strong>2009</strong> zu je ½ des Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt.<br />
Hat der Steuerschuldner selbst die Zahlung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag beantragt, ist die Grundsteuer am<br />
1. Juli <strong>2009</strong> zur Zahlung fällig.<br />
In jenen Fällen, in denen gegenüber dem Vorjahr in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht Änderungen eintreten, wird<br />
von Amtswegen nach Erlass des Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt Berchtesgaden ein neuer Grundsteuerbescheid<br />
<strong>2009</strong> erstellt. Bis zum Ergehen dieses neuen Steuerbescheides sind Vorauszahlungen (§ 29 GrStG) in der Höhe der<br />
bisherigen Grundsteuerzahlung weiter zu entrichten.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder<br />
unmittelbar Klage erhoben werden (siehe 2.).<br />
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei Gemeinde Schönau a. Königssee, Rathausplatz 1,<br />
83471 Schönau a. Königssee. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht<br />
entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht München, Bayerstr. 30, 80335 München schriftlich<br />
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor<br />
Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände<br />
des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten Gemeinde Schönau a. Königssee und<br />
den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden<br />
Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtenen Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt<br />
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:<br />
Die Klage ist bei dem Bayer. Verwaltungsgericht München, Bayernstr. 30, 80335 München schriftlich oder zur Niederschrift<br />
des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten Gemeinde<br />
Schönau a. Königssee und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.<br />
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift<br />
oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten<br />
beigefügt werden.<br />
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung <strong>vom</strong> 22.6.2007 (GVBl.<br />
13/2007) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine<br />
Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung.<br />
- Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.<br />
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1.7.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss<br />
zu entrichten.<br />
Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wird die Wirksamkeit dieser Bekanntmachung nicht gehemmt, insbesondere<br />
die Einziehung der angeforderten Grundsteuer nicht aufgehalten.<br />
Schönau a. Königssee, den 15. Januar <strong>2009</strong><br />
Gemeinde Schönau a. Königssee<br />
St. Kurz, Erster Bürgermeister<br />
Bek. <strong>Nr</strong>. 6<br />
Gemeinde Schönau a. Königssee<br />
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 23 „Triftplatz“,<br />
sowie der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Der Gemeinderat Schönau a. Königssee hat in seiner Sitzung <strong>vom</strong> 20.1.<strong>2009</strong> die Entwürfe zur öffentlichen Auslegung des<br />
Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 23 „Triftplatz“ mit integriertem Grünordnungsplan, sowie zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
gebilligt und die öffentliche Auslegung der Unterlagen beschlossen.<br />
-12-
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:<br />
Beim Triftplatz handelt es sich um einen größtenteils unbebauten Sandplatz, der in der Vergangenheit als Festplatz oder Parkplatz<br />
genutzt worden war. Auf diesem Gelände sollen in der südlichen Hälfte 2 Lebensmitteleinkaufsmärkte mit oberirdischen<br />
Stellplätzen und Tiefgarage, sowie einem optionalen Obergeschoss (dort kein Verkauf/Einzelhandel) angesiedelt werden. In der<br />
nördlichen Hälfte sind 3 gewerbliche Gebäude mit einer zwei- bis dreigeschossigen Bebauung und oberirdischen Stellplätzen<br />
zulässig.<br />
Gleichzeitig wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren für die südliche Hälfte in ein Sondergebiet Einzelhandel und für<br />
die nördliche Hälfte in ein Gewerbegebiet geändert. Der im Westen des Gebiets vorhandene bauliche Bestand unterhalb der<br />
Oberschönauer Straße (von Pizza-Pazza bis einschließlich Gärtnerei Sommer) wird als Mischgebiet dargestellt.<br />
Gleichzeitig zur Bauleitplanung der Gemeinde wird bei der Regierung von Oberbayern, Höhere <strong>Land</strong>esplanungsbehörde, ein<br />
vereinfachtes Raumordnungsverfahren durchgeführt.<br />
Die Entwurfsunterlagen (Bebauungsplan, Satzung, Flächennutzungsplan-Änderung, jeweils mit Begründungen) liegen in der<br />
Zeit <strong>vom</strong><br />
4. Februar <strong>2009</strong> bis einschließlich 4. März <strong>2009</strong><br />
öffentlich in der Gemeindeverwaltung Schönau a. Königssee, Rathausplatz 1, 83471 Schönau a. Königssee, Zimmer 1<strong>01</strong>, zur<br />
Einsichtnahme aus. An umweltbezogenen Informationen liegen in dieser Zeit außerdem Umweltberichte (Bestandteile der<br />
Begründungen), eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), sowie eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur UVP-<br />
Pflicht auf. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht<br />
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.<br />
Schönau a. Königssee, den 22. Januar <strong>2009</strong><br />
Gemeinde Schönau a. Königssee<br />
Manfred Vonderthann, Zweiter Bürgermeister<br />
-13-