Amtsblatt Nr_4 vom 27-01-2009 - Landratsamt Berchtesgadener Land
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Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:<br />
Beim Triftplatz handelt es sich um einen größtenteils unbebauten Sandplatz, der in der Vergangenheit als Festplatz oder Parkplatz<br />
genutzt worden war. Auf diesem Gelände sollen in der südlichen Hälfte 2 Lebensmitteleinkaufsmärkte mit oberirdischen<br />
Stellplätzen und Tiefgarage, sowie einem optionalen Obergeschoss (dort kein Verkauf/Einzelhandel) angesiedelt werden. In der<br />
nördlichen Hälfte sind 3 gewerbliche Gebäude mit einer zwei- bis dreigeschossigen Bebauung und oberirdischen Stellplätzen<br />
zulässig.<br />
Gleichzeitig wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren für die südliche Hälfte in ein Sondergebiet Einzelhandel und für<br />
die nördliche Hälfte in ein Gewerbegebiet geändert. Der im Westen des Gebiets vorhandene bauliche Bestand unterhalb der<br />
Oberschönauer Straße (von Pizza-Pazza bis einschließlich Gärtnerei Sommer) wird als Mischgebiet dargestellt.<br />
Gleichzeitig zur Bauleitplanung der Gemeinde wird bei der Regierung von Oberbayern, Höhere <strong>Land</strong>esplanungsbehörde, ein<br />
vereinfachtes Raumordnungsverfahren durchgeführt.<br />
Die Entwurfsunterlagen (Bebauungsplan, Satzung, Flächennutzungsplan-Änderung, jeweils mit Begründungen) liegen in der<br />
Zeit <strong>vom</strong><br />
4. Februar <strong>2009</strong> bis einschließlich 4. März <strong>2009</strong><br />
öffentlich in der Gemeindeverwaltung Schönau a. Königssee, Rathausplatz 1, 83471 Schönau a. Königssee, Zimmer 1<strong>01</strong>, zur<br />
Einsichtnahme aus. An umweltbezogenen Informationen liegen in dieser Zeit außerdem Umweltberichte (Bestandteile der<br />
Begründungen), eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), sowie eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur UVP-<br />
Pflicht auf. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht<br />
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.<br />
Schönau a. Königssee, den 22. Januar <strong>2009</strong><br />
Gemeinde Schönau a. Königssee<br />
Manfred Vonderthann, Zweiter Bürgermeister<br />
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