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Amtsblatt downloaden - Landratsamt Berchtesgadener Land

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A M T S B L A T T<br />

für den <strong>Land</strong>kreis <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />

und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände<br />

im <strong>Land</strong>kreis<br />

Herausgegeben vom <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> – Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall<br />

Zu beziehen unmittelbar beim <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong><br />

<strong>Amtsblatt</strong> Nr. 49 vom 7. Dezember 2010<br />

Bek. Nr.<br />

<strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />

Bekanntmachung zur Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Vollzug des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)<br />

sowie Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />

Errichtung und Betrieb einer Deponie der DK 0 – Inertabfalldeponie<br />

nach Deponieverordnung (DepV) auf den Fl.Nrn. 789, 789/1, 790<br />

und 791 Gemarkung Saaldorf, Gemeinde Saaldorf-Surheim mit einer<br />

Gesamtlagerkapazität von ca. 500000 m³ durch Firma Moosleitner GmbH ................................................................................... 1<br />

Stadt Freilassing<br />

Ortsrecht der Stadt Freilassing<br />

Zwölfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung<br />

zur Satzung für ein öffentliches Fernheizwerk<br />

Vom 1. Dezember 2010 ................................................................................................................................................................. 2<br />

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Freilassing<br />

<strong>Land</strong>kreis <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong> für das Haushaltsjahr 2010 ...................................................................................................... 3<br />

Änderung der Satzung des „Sparkassenzweckverbandes <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong>“;<br />

Hinweis gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 4 KommZG ............................................................................................................................ 4<br />

Stadt Laufen<br />

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Laufen<br />

mit integriertem <strong>Land</strong>schaftsplan; erneute öffentliche Auslegung<br />

gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch – BauGB ................................................................................................................................... 5<br />

Gemeinde Ainring<br />

Bekanntmachung der Gemeinde Ainring über den<br />

Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Ainring<br />

zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie<br />

über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) .................................................................................................................................. 6<br />

Bekanntmachung der Gemeinde Ainring über den Beschluss<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Ainring zur Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes „Am Hammerbach Nord“ zur Errichtung<br />

von 3-4 Wohnhäuser im nordöstlichen Bereich des Dorfes Feldkirchen<br />

gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

sowie über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) .................................................................................................................................. 7<br />

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);<br />

Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des<br />

Änderungsplanes zur 102. Änderung des Bebauungsplanes „Mitterfelden“<br />

für das Grundstück Fl. Nr. 537/94 der Gemarkung Ainring (Betreutes Wohnen)<br />

gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) .................................... 8<br />

Gemeinde Bischofswiesen<br />

Bekanntmachung der Gemeinde Bischofswiesen über<br />

die Aufstellung und Auslegung der Satzung zur Einbeziehung<br />

einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteil Schönfeldspitzweg – Sonnleitstraße – Am Mauerbichl ...................................................................................... 9<br />

Straßenwidmung Rabensteinweg, Berichtigung der Straßenlänge .............................................................................................. 10<br />

Straßenwidmung Kressenweg ...................................................................................................................................................... 11<br />

Gemeinde Saaldorf-Surheim<br />

Vollzug der Baugesetze;<br />

1. Änderung des Bebauungsplanes „Sillersdorf“ –<br />

Bekanntmachung der Änderung sowie frühzeitige Bürgerbeteiligung<br />

nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) .................................................................................................................................... 12<br />

-295-


Vollzug der Baugesetze;<br />

8. Änderung des Bebauungsplanes „Laufener Straße“ in Surheim –<br />

Bekanntmachung der Änderung sowie frühzeitige Bürgerbeteiligung<br />

nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) .................................................................................................................................... 13<br />

Bek. Nr. 1<br />

<strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />

1. Sachverhalt:<br />

Bekanntmachung zur Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Vollzug des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)<br />

sowie Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />

Errichtung und Betrieb einer Deponie der DK 0 – Inertabfalldeponie nach Deponieverordnung (DepV)<br />

auf den Fl. Nrn. 789, 789/1, 790 und 791 Gemarkung Saaldorf, Gemeinde Saaldorf-Surheim<br />

mit einer Gesamtlagerkapazität von ca. 500000 m³ durch Firma Moosleitner GmbH<br />

Die Firma Moosleitner GmbH mit Sitz in Surheim beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Deponie der Deponieklasse<br />

0 – Inertabfalldeponie. Deponiert wird nach Angaben der Anlagenbetreiberin ausschließlich inertes Material wie Bodenaushub<br />

und mineralischer Bauschutt.<br />

Die Deponiefläche ist auf der Fl. Nrn. 789, 789/1, 790 und 791 Gemarkung Saaldorf, Gemeinde Saaldorf-Surheim vorgesehen<br />

und befindet sich am nordöstlichen Anschluss des bestehenden Werks II (Kiesgrube Berchtolding).<br />

Nach noch durchzuführendem Kiesabbau (bereits genehmigt mit Bescheid vom 8. Oktober 2009 Az: 340.1-6421.10) beträgt<br />

die Gesamtlagerkapazität ca. 500000 m³ bei einer voraussichtlichen Laufzeit von 10 bis 15 Jahren.<br />

Die Firma Moosleitner hat vor Beginn des Genehmigungsverfahrens nach § 31 KrW-/AbfG beim <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> <strong>Berchtesgadener</strong><br />

<strong>Land</strong> den Antrag gemäß § 3a Satz 1 UVPG gestellt, das Bestehen oder Nichtbestehen der UVP-Pflicht festzustellen.<br />

Hierzu legte sie am 30. Juli 2010 – mit Ergänzung vom 15. Oktober 2010 – eine Selbsteinschätzung vor. Unter Beteiligung<br />

derjenigen Fachstellen, deren Aufgabenbereich berührt ist, erfolgte die gemäß § 3c Satz 1 UVPG vorgeschriebene überschlägige<br />

Prüfung.<br />

2. Feststellung zur Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung:<br />

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl I<br />

S. 1757, 2797), zuletzt geändert am 11. August 2009 (BGBl I S. 2723) wird nicht durchgeführt, da durch das Vorhaben keine<br />

erheblichen und nachteiligen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.<br />

Der Feststellungsvermerk mit Begründung für die Nichtdurchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung kann im <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong><br />

<strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong> - Sachgebiet 330 Immissionsschutz (Zimmer 208) - während der allgemeinen Dienststunden<br />

eingesehen werden.<br />

Bad Reichenhall, den 23. November 2010<br />

<strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />

Georg Grabner, <strong>Land</strong>rat<br />

Bek. Nr. 2<br />

Stadt Freilassing<br />

Ortsrecht der Stadt Freilassing<br />

Zwölfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung<br />

zur Satzung für ein öffentliches Fernheizwerk<br />

Vom 1. Dezember 2010<br />

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Freilassing folgende<br />

Satzung<br />

§ 1<br />

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung für ein öffentliches Fernheizwerk der Stadt Freilassing vom 30.11.2001, veröffentlicht<br />

im <strong>Amtsblatt</strong> Nr. 51 vom 18.12.2001 (Bek.-Nr. 10), zuletzt geändert durch Satzung vom 22.9.2009, veröffentlicht im<br />

<strong>Amtsblatt</strong> Nr. 38 vom 29.9.2009 (Bek.-Nr.3), wird wie folgt geändert:<br />

1. In § 10 (Arbeitsgebühr) Abs. 3 wird<br />

die Zahl „50,21" durch die Zahl „62,83" und<br />

die Zahl „59,75“ durch die Zahl „74,77“ ersetzt.<br />

Diese Satzung tritt zum 1.1.2011 in Kraft.<br />

§ 2<br />

Freilassing, den 1. Dezember 2010<br />

Stadt Freilassing<br />

Josef Flatscher, Erster Bürgermeister<br />

-296-


Bek. Nr. 3<br />

Stadt Freilassing<br />

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Freilassing<br />

<strong>Land</strong>kreis <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong> für das Haushaltsjahr 2010<br />

Auf Grund Art. 68 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Freilassing folgende Nachtragshaushaltssatzung:<br />

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt;<br />

dadurch werden und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge<br />

a) im Verwaltungshaushalt<br />

I.<br />

§ 1<br />

erhöht um vermindert um gegenüber bisher auf nunmehr verändert<br />

die Einnahmen 435.700,00 € 0,--€ 25.503.500,00 € 25.939.200,00 €<br />

die Ausgaben 435.700,00 € 0,--€ 25.503.500,00 € 25.939.200,00 €<br />

und<br />

b) im Vermögenshaushalt<br />

die Einnahmen 0,00 € 266.700,00 € 10.049.450,00 € 9.782.750,00 €<br />

die Ausgaben 0,00 € 266.700,00 € 10.049.450,00 € 9.782.750,00 €<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmassnahmen wird von bisher<br />

4.350.350,00 € um 887.000,00 € vermindert und auf neu auf 3.463.350,00 € gesetzt.<br />

§ 3<br />

Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 7.908.900,00 € werden um 1.570.000,00 € vermindert<br />

und neu auf 6.338.900,00 € festgesetzt.<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die in der Haushaltssatzung festgesetzt wurden, werden nicht geändert<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht geändert<br />

(weiterhin 800.000,00 €).<br />

Die Fälligkeitstermine für die Grundsteuerkleinbeträge werden beibehalten.<br />

Der Stellenplan wird nicht geändert.<br />

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2010 in Kraft.<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

§ 8<br />

Freilassing, den 26. November 2010<br />

Stadt Freilassing<br />

Flatscher, Erster Bürgermeister<br />

II.<br />

Das <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong> hat die rechtaufsichtliche Genehmigung für die Verpflichtungsermächtigungen gem.<br />

Art. 67 Abs. 4 GO und die Änderung der Kreditaufnahme gem. Art. 71 Abs. 2 GO mit Schreiben vom 19.11.2010, Az. 160.941-2<br />

erteilt.<br />

III.<br />

Der Haushaltsplan liegt ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung eine Woche lang im Rathaus der Stadt Freilassing<br />

öffentlich während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf (Art. 63 Abs. 3 GO).<br />

Bad Reichenhall, den 19. November 2010<br />

<strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />

Abreß<br />

-297-


Bek. Nr. 4<br />

Stadt Freilassing<br />

Änderung der Satzung des „Sparkassenzweckverbandes <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong>“;<br />

Hinweis gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 4 KommZG<br />

Die Änderung der Satzung des „Sparkassenzweckverbandes <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong>“ vom 7.9.2010 wurde im Oberbayerischen<br />

<strong>Amtsblatt</strong> Nr. 20 vom 8.10.2010, Seite 197 bekannt gemacht.<br />

Die Stadt Freilassing kommt hiermit als Verbandsmitglied ihrer Hinweispflicht gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 4 KommZG nach.<br />

Freilassing, den 2. Dezember 2010<br />

Stadt Freilassing<br />

Josef Flatscher, Erster Bürgermeister<br />

Bek. Nr. 5<br />

Stadt Laufen<br />

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans<br />

der Stadt Laufen mit integriertem <strong>Land</strong>schaftsplan;<br />

erneute öffentliche Auslegung<br />

gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch - BauGB<br />

Im o.g. Neuaufstellungsverfahren hat die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ergeben, dass die<br />

Planungen nochmals geändert wurden. Dies hat der Stadtrat von Laufen am 27. 7.2010 bzw. 30.11.2010 beschlossen.<br />

Die geänderten Planunterlagen des Planungsbüros Steinert, <strong>Land</strong>schafts- + Ortsplanung, Übersee, samt Begründung, Themenkarten,<br />

Anhängen und Umweltbericht in der Fassung vom 30.11.2010 liegen daher zusammen mit den wesentlichen, bereits<br />

vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den<br />

Stadtratsbeschlüssen vom 27.7.2010 und 30.11.2010 gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom<br />

15. Dezember 2010 bis 28. Dezember 2010<br />

im Rathaus der Stadt Laufen, Rathausplatz 1, Zimmer 1, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.<br />

Im Umweltbericht sind die vorliegenden umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft und Klima,<br />

Tiere und Pflanzen, Mensch (Erholung, Lärmimmission), <strong>Land</strong>schaft, Kultur- und sonstige Sachgüter und zu Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern sowie zu den Themen bauliche Entwicklung, Verkehrsentwicklung, Gewinnung von Bodenschätzen<br />

(Kiesabbau) und weitere Flächennutzungen und ihre Umweltauswirkungen zusammen gefasst.<br />

Während des o.g. Zeitraumes können Stellungnahmen nur zu den zuletzt mit den oben genannten Stadtratsbeschlüssen geänderten<br />

bzw. ergänzten Teilen der Planung bei der Stadt Laufen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Anregungen<br />

können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern<br />

die Stadt Laufen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans<br />

nicht von Bedeutung ist.<br />

Außerdem kann der Planentwurf in dem oben genannten Zeitraum auch im Internet auf der Homepage der Stadt Laufen unter<br />

www.stadtlaufen.de eingesehen werden.<br />

Laufen, den 1. Dezember 2010<br />

Stadt Laufen<br />

Hans Feil, Erster Bürgermeister<br />

Bek. Nr. 6<br />

Gemeinde Ainring<br />

Bekanntmachung der Gemeinde Ainring über den Beschluss des<br />

Gemeinderates der Gemeinde Ainring zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

sowie über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring hat in seiner Sitzung am 13.7.2010 die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

beschlossen.<br />

Die Änderung betrifft die Flurnummer 1996 der Gemarkung Ainring (nördlich im Anschluss an das Baugebiet „Am Hammerbach“).<br />

Aufgrund der beabsichtigten Nutzung dieses Grundstückes soll eine Widmung als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) im<br />

Sinne von § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) erfolgen.<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist vom<br />

8. Dezember 2010 bis 10. Januar 2011<br />

-298-


für jedermann Gelegenheit gegeben, im Rathaus Ainring in Mitterfelden, Salzburger Str. 48, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 105<br />

und 106 während der allgemeinen Dienststunden Auskunft über den Inhalt, Zweck und die Auswirkungen der Planung zu erhalten<br />

(Darlegung).<br />

Während dieser Zeit besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung sowie Erörterung der Planung durch sachkundige Bedienstete<br />

der Gemeinde (Anhörung).<br />

Gegenstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist der vom gemeindlichen Bauamt ausgearbeitete Änderungsentwurf mit<br />

Begründung vom 13.7.2010.<br />

Mitterfelden, den 2. Dezember 2010<br />

Gemeinde Ainring<br />

Eschlberger, Erster Bürgermeister<br />

Bek. Nr. 7<br />

Gemeinde Ainring<br />

Bekanntmachung der Gemeinde Ainring über den Beschluss<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Ainring zur Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes „Am Hammerbach Nord“ zur Errichtung von<br />

3-4 Wohnhäuser im nordöstlichen Bereich des Dorfes Feldkirchen<br />

gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie über<br />

die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring beschloss in seiner Sitzung am 13.7.2010 den Bebauungsplan „Am Hammerbach<br />

Nord“ aufzustellen, um die Errichtung von 3 bis 4 Wohnhäuser zu ermöglichen.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 2.730 m² liegt im nordöstlichen Bereich des Dorfes Feldkirchen<br />

zwischen Hammerauer Mühlbach und Hammerauer Graben. Vom Geltungsbereich erfasst ist das Grundstück Fl. Nr. 1996<br />

der Gemarkung Ainring. Aufgrund der beabsichtigten Nutzung dieses Grundstückes soll eine Widmung als „Allgemeines Wohngebiet“<br />

(WA) im Sinne von § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) erfolgen.<br />

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von 3 bis 4 Wohnhäuser<br />

geschaffen werden.<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist vom<br />

8. Dezember 2010 bis 10. Januar 2011<br />

für jedermann Gelegenheit gegeben, im Rathaus Ainring in Mitterfelden, Salzburger Str. 48, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 105<br />

und 106 während der allgemeinen Dienststunden Auskunft über den Inhalt, Zweck und die Auswirkungen der Planung zu erhalten<br />

(Darlegung).<br />

Während dieser Zeit besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung sowie Erörterung der Planung durch sachkundige Bedienstete<br />

der Gemeinde (Anhörung).<br />

Gegenstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist der vom Architekturbüro Roland Richter und Partner GmbH ausgearbeitete<br />

Entwurf des Bebauungsplanes „Am Hammerbach Nord“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht vom 22.11.2010.<br />

Mitterfelden, den 2. Dezember 2010<br />

Gemeinde Ainring<br />

Eschlberger, Erster Bürgermeister<br />

Bek. Nr. 8<br />

Gemeinde Ainring<br />

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);<br />

Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des<br />

Änderungsplanes zur 102. Änderung des Bebauungsplanes „Mitterfelden“<br />

für das Grundstück Fl. Nr. 537/94 der Gemarkung Ainring (Betreutes Wohnen)<br />

gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Der Bauausschuss der Gemeinde Ainring beschloss in seiner Sitzung am 22.11.2010 aufgrund der im Rahmen des Verfahrens<br />

eingegangenen Stellungnahmen verschiedene Änderungen der Planung und zwar:<br />

- Festlegung der Anzahl der notwendigen Stellplätze<br />

- Reduzierung der Stellplätze auf der Westseite<br />

- Nachweis von 16 Stellplätzen in der zu errichtenden Tiefgarage<br />

- Einbeziehung der Zufahrt zu den westlichen Stellplätzen in den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung<br />

- Ausführungsvariante der Stellplätze an der Salzburger Straße mit durchlaufendem Gehweg<br />

- Übernahme der Abstandsflächenregelung nach der Bayerischen Bauordnung in den Bebauungsplan<br />

- Formelle und redaktionelle Einarbeitungen<br />

-299-


Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.<br />

Die überarbeitete Änderungsplanung liegt in der Zeit vom<br />

15. Dezember 2010 bis 10. Januar 2011<br />

im Rathaus Ainring in Mitterfelden, Salzburger Str. 48, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 105 und 106 während der allgemeinen<br />

Dienststunden gemäß §13 a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus und kann<br />

dort eingesehen werden.<br />

Die Auslegung wird gem. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 3 Wochen verkürzt.<br />

Während der Auslegungszeit können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.<br />

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Darlegung und Erörterung der Planung mit sachkundigen Bediensteten der Gemeinde<br />

Ainring.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt<br />

bleiben. Ein Antrag nach Art. 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend<br />

gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten<br />

geltend gemacht werden können.<br />

Mitterfelden, den 6. Dezember 2010<br />

Gemeinde Ainring<br />

Eschlberger, Erster Bürgermeister<br />

Bek. Nr. 9<br />

Gemeinde Bischofswiesen<br />

Bekanntmachung der Gemeinde Bischofswiesen über die Aufstellung und<br />

Auslegung der Satzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im<br />

Zusammenhang bebauten Ortsteil Schönfeldspitzweg – Sonnleitstraße – Am Mauerbichl<br />

Der Gemeinderat hat beschlossen, für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schönfeldspitzweg – Sonnleitstraße – Am<br />

Mauerbichl eine Satzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu erlassen.<br />

Es sollen die Restflächen der beiden Grundstücke Fl. Nr. 1818 und 1818/2, die bisher nicht im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung<br />

liegen, einbezogen werden. Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung ist aus nachfolgendem Lageplan<br />

ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.<br />

Für diese Planung wird gemäß § 13 Nr. 2 BauGB die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.<br />

Die Planungsunterlagen (Satzungsentwurf, Lageplan, Umweltbericht) können vom<br />

15. Dezember 2010 bis 17. Januar 2011<br />

im Rathaus Bischofswiesen, Zimmer Nr. 15, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist<br />

kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.<br />

Bischofswiesen, den 3. Dezember 2010<br />

Gemeinde Bischofswiesen<br />

Toni Altkofer, Erster Bürgermeister<br />

-300-


Bek. Nr. 10<br />

Gemeinde Bischofswiesen<br />

Straßenwidmung Rabensteinweg,<br />

Berichtigung der Straßenlänge<br />

Die nachfolgend aufgeführte Straße wird gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 und Art. 53 BayStrWG zur Ortsstraße<br />

gewidmet.<br />

Straßenbeschreibung:<br />

Straßenname:<br />

Anfangspunkt:<br />

Endpunkt:<br />

Länge der Straße:<br />

Straßenbaulast:<br />

Rabensteinweg<br />

Staatsstraße 2100, Aschauerweiherstraße beim Dietfeldhof,<br />

östl. Grenze von Fl.St. 2045/2<br />

Gemeindegrenze Berchtesgaden (ehem. Maria Gern)<br />

0,688 km<br />

Gemeinde Berchtesgaden (vertraglich geregelt)<br />

Flurnummer: 2046/7<br />

Gemeinde:<br />

<strong>Land</strong>kreis:<br />

Widmungsbeschränkungen:<br />

Gemeinde Bischofswiesen<br />

<strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />

keine<br />

Begründung<br />

Die bisher angegebene Straßenlänge ist nicht richtig und ist daher zu berichtigen.<br />

Wirksamkeit der Verfügung: 31.12.2010<br />

Die Verfügung nach Nummer 2. kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus Bischofswiesen, Zimmer-Nummer. 15,<br />

eingesehen werden.<br />

Bischofswiesen, den 2. Dezember 2010<br />

Gemeinde Bischofswiesen<br />

Toni Altkofer, Erster Bürgermeister<br />

Bek. Nr. 11<br />

Gemeinde Bischofswiesen<br />

Straßenwidmung Kressenweg<br />

Die nachfolgend aufgeführte Straße wird gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 und Art. 53 BayStrWG zur Ortsstraße<br />

gewidmet.<br />

Straßenbeschreibung:<br />

Straßenname:<br />

Kressenweg<br />

Anfangspunkt: Gemeindeverbindungsstraße Hochmoorweg, km 0,000<br />

Endpunkt:<br />

Länge der Straße<br />

Südliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 1225 (Privat Zufahrt Kressenlehen),<br />

km 0,125<br />

0,125 km<br />

Flurnummer: 1224/1<br />

Straßenbaulast:<br />

Gemeinde:<br />

<strong>Land</strong>kreis:<br />

Widmungsbeschränkung<br />

Gemeinde Bischofswiesen<br />

Gemeinde Bischofswiesen<br />

<strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />

Keine<br />

Begründung<br />

Die Straße ist hergestellt und hat die Funktion als Ortsstraße. Sie ist deshalb gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zu widmen.<br />

Wirksamkeit der Verfügung: 31.12.2010<br />

-301-


Die Verfügung nach Nummer 2. kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus Bischofswiesen, Zimmer-Nummer. 15,<br />

eingesehen werden.<br />

Bischofswiesen, den 2. Dezember 2010<br />

Gemeinde Bischofswiesen<br />

Toni Altkofer, Erster Bürgermeister<br />

Bek. Nr. 12<br />

Gemeinde Saaldorf-Surheim<br />

Vollzug der Baugesetze;<br />

1. Änderung des Bebauungsplanes „Sillersdorf“ –<br />

Bekanntmachung der Änderung sowie frühzeitige Bürgerbeteiligung<br />

nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Saaldorf-Surheim hat in der Sitzung am 7.9.2010 die 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Sillersdorf“ beschlossen. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung<br />

nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Grundlage ist die Planzeichnung des Arch. Armin Riedl aus Surheim in der Fassung<br />

vom 24.11.2010.<br />

Im Rahmen der Änderung werden auf dem Grundstück Fl. Nr. 3020/6 Gemarkung Saaldorf. die bestehenden Baugrenzen<br />

erweitert. Auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr.3003 Gemarkung Saaldorf werden neue Baugrenzen sowie Flächen für<br />

Garagen aufgenommen. Die bestehenden Baugrenzen und Flächen für Garagen auf einer Teilfläche des Grundstückes<br />

Fl.Nr.2675 Gemarkung Saaldorf werden aufgehoben. Die Teilfläche wird als erhaltenswerte Grünfläche dargestellt. In den<br />

Geltungsbereich werden Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn.3003 und 3025 Gemarkung Saaldorf südlich des Mühlenweges<br />

einbezogen. Im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 3025, 3026/2, 3026/3 und 2674/3 Gemarkung Saaldorf wird der Bebauungsplan<br />

entsprechend der Bebauung und der Grundstücksgrenzen den aktuellen Stand angepasst.<br />

Die Absicht den Bebauungsplan „Sillersdorf“ zu ändern wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Zur<br />

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung<br />

wird die Änderungsplanung öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom<br />

8. Dezember 2010 bis 5. Januar 2011<br />

im Rathaus der Gemeinde Saaldorf-Surheim, Moosweg 2, 83416 Saaldorf während der allgemeinen Dienststunden. Während<br />

der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.<br />

Saaldorf, den 2. Dezember 2010<br />

Gemeinde Saaldorf-Surheim<br />

Nutz, Erster Bürgermeister<br />

Bek. Nr. 13<br />

Gemeinde Saaldorf-Surheim<br />

Vollzug der Baugesetze;<br />

8. Änderung des Bebauungsplanes „Laufener Straße“ in Surheim –<br />

Bekanntmachung der Änderung sowie frühzeitige Bürgerbeteiligung<br />

nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Saaldorf-Surheim hat in der Sitzung am 7.9.2010 die 8. Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Laufener Straße“ in Surheim beschlossen. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB<br />

ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Grundlage ist die Planzeichnung des Planungsbüros Albert Gaugler<br />

aus Surheim in der Fassung vom 27.9.2010.<br />

Im Rahmen der Änderung werden die bisherigen Baugrenzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 95/1 Gemarkung Surheim geringfügig<br />

verschoben sowie beim südlichen Gebäude die Firstrichtung um 90 Grad gedreht. Aufgenommen werden auch Flächen für eine<br />

Zufahrt.<br />

Die Absicht den Bebauungsplan „Laufener Straße“ in Surheim zu ändern wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich<br />

bekanntgemacht. Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen<br />

Auswirkungen der Planung wird die Änderungsplanung öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom<br />

8. Dezember 2010 bis 5. Januar 2011<br />

im Rathaus der Gemeinde Saaldorf-Surheim, Moosweg 2, 83416 Saaldorf während der allgemeinen Dienststunden. Während<br />

der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.<br />

Saaldorf, den 2. Dezember 2010<br />

Gemeinde Saaldorf-Surheim<br />

Nutz, Erster Bürgermeister<br />

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