06.11.2013 Aufrufe

Amtsblatt downloaden - Landratsamt Berchtesgadener Land

Amtsblatt downloaden - Landratsamt Berchtesgadener Land

Amtsblatt downloaden - Landratsamt Berchtesgadener Land

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bek. Nr. 4<br />

Stadt Freilassing<br />

Änderung der Satzung des „Sparkassenzweckverbandes <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong>“;<br />

Hinweis gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 4 KommZG<br />

Die Änderung der Satzung des „Sparkassenzweckverbandes <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong>“ vom 7.9.2010 wurde im Oberbayerischen<br />

<strong>Amtsblatt</strong> Nr. 20 vom 8.10.2010, Seite 197 bekannt gemacht.<br />

Die Stadt Freilassing kommt hiermit als Verbandsmitglied ihrer Hinweispflicht gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 4 KommZG nach.<br />

Freilassing, den 2. Dezember 2010<br />

Stadt Freilassing<br />

Josef Flatscher, Erster Bürgermeister<br />

Bek. Nr. 5<br />

Stadt Laufen<br />

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans<br />

der Stadt Laufen mit integriertem <strong>Land</strong>schaftsplan;<br />

erneute öffentliche Auslegung<br />

gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch - BauGB<br />

Im o.g. Neuaufstellungsverfahren hat die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ergeben, dass die<br />

Planungen nochmals geändert wurden. Dies hat der Stadtrat von Laufen am 27. 7.2010 bzw. 30.11.2010 beschlossen.<br />

Die geänderten Planunterlagen des Planungsbüros Steinert, <strong>Land</strong>schafts- + Ortsplanung, Übersee, samt Begründung, Themenkarten,<br />

Anhängen und Umweltbericht in der Fassung vom 30.11.2010 liegen daher zusammen mit den wesentlichen, bereits<br />

vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den<br />

Stadtratsbeschlüssen vom 27.7.2010 und 30.11.2010 gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom<br />

15. Dezember 2010 bis 28. Dezember 2010<br />

im Rathaus der Stadt Laufen, Rathausplatz 1, Zimmer 1, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.<br />

Im Umweltbericht sind die vorliegenden umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft und Klima,<br />

Tiere und Pflanzen, Mensch (Erholung, Lärmimmission), <strong>Land</strong>schaft, Kultur- und sonstige Sachgüter und zu Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern sowie zu den Themen bauliche Entwicklung, Verkehrsentwicklung, Gewinnung von Bodenschätzen<br />

(Kiesabbau) und weitere Flächennutzungen und ihre Umweltauswirkungen zusammen gefasst.<br />

Während des o.g. Zeitraumes können Stellungnahmen nur zu den zuletzt mit den oben genannten Stadtratsbeschlüssen geänderten<br />

bzw. ergänzten Teilen der Planung bei der Stadt Laufen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Anregungen<br />

können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern<br />

die Stadt Laufen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans<br />

nicht von Bedeutung ist.<br />

Außerdem kann der Planentwurf in dem oben genannten Zeitraum auch im Internet auf der Homepage der Stadt Laufen unter<br />

www.stadtlaufen.de eingesehen werden.<br />

Laufen, den 1. Dezember 2010<br />

Stadt Laufen<br />

Hans Feil, Erster Bürgermeister<br />

Bek. Nr. 6<br />

Gemeinde Ainring<br />

Bekanntmachung der Gemeinde Ainring über den Beschluss des<br />

Gemeinderates der Gemeinde Ainring zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

sowie über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring hat in seiner Sitzung am 13.7.2010 die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

beschlossen.<br />

Die Änderung betrifft die Flurnummer 1996 der Gemarkung Ainring (nördlich im Anschluss an das Baugebiet „Am Hammerbach“).<br />

Aufgrund der beabsichtigten Nutzung dieses Grundstückes soll eine Widmung als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) im<br />

Sinne von § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) erfolgen.<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist vom<br />

8. Dezember 2010 bis 10. Januar 2011<br />

-298-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!