Amtsblatt downloaden - Landratsamt Berchtesgadener Land
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Bek. Nr. 4<br />
Stadt Freilassing<br />
Änderung der Satzung des „Sparkassenzweckverbandes <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong>“;<br />
Hinweis gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 4 KommZG<br />
Die Änderung der Satzung des „Sparkassenzweckverbandes <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong>“ vom 7.9.2010 wurde im Oberbayerischen<br />
<strong>Amtsblatt</strong> Nr. 20 vom 8.10.2010, Seite 197 bekannt gemacht.<br />
Die Stadt Freilassing kommt hiermit als Verbandsmitglied ihrer Hinweispflicht gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 4 KommZG nach.<br />
Freilassing, den 2. Dezember 2010<br />
Stadt Freilassing<br />
Josef Flatscher, Erster Bürgermeister<br />
Bek. Nr. 5<br />
Stadt Laufen<br />
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans<br />
der Stadt Laufen mit integriertem <strong>Land</strong>schaftsplan;<br />
erneute öffentliche Auslegung<br />
gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch - BauGB<br />
Im o.g. Neuaufstellungsverfahren hat die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ergeben, dass die<br />
Planungen nochmals geändert wurden. Dies hat der Stadtrat von Laufen am 27. 7.2010 bzw. 30.11.2010 beschlossen.<br />
Die geänderten Planunterlagen des Planungsbüros Steinert, <strong>Land</strong>schafts- + Ortsplanung, Übersee, samt Begründung, Themenkarten,<br />
Anhängen und Umweltbericht in der Fassung vom 30.11.2010 liegen daher zusammen mit den wesentlichen, bereits<br />
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den<br />
Stadtratsbeschlüssen vom 27.7.2010 und 30.11.2010 gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom<br />
15. Dezember 2010 bis 28. Dezember 2010<br />
im Rathaus der Stadt Laufen, Rathausplatz 1, Zimmer 1, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.<br />
Im Umweltbericht sind die vorliegenden umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft und Klima,<br />
Tiere und Pflanzen, Mensch (Erholung, Lärmimmission), <strong>Land</strong>schaft, Kultur- und sonstige Sachgüter und zu Wechselwirkungen<br />
zwischen den Schutzgütern sowie zu den Themen bauliche Entwicklung, Verkehrsentwicklung, Gewinnung von Bodenschätzen<br />
(Kiesabbau) und weitere Flächennutzungen und ihre Umweltauswirkungen zusammen gefasst.<br />
Während des o.g. Zeitraumes können Stellungnahmen nur zu den zuletzt mit den oben genannten Stadtratsbeschlüssen geänderten<br />
bzw. ergänzten Teilen der Planung bei der Stadt Laufen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Anregungen<br />
können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern<br />
die Stadt Laufen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans<br />
nicht von Bedeutung ist.<br />
Außerdem kann der Planentwurf in dem oben genannten Zeitraum auch im Internet auf der Homepage der Stadt Laufen unter<br />
www.stadtlaufen.de eingesehen werden.<br />
Laufen, den 1. Dezember 2010<br />
Stadt Laufen<br />
Hans Feil, Erster Bürgermeister<br />
Bek. Nr. 6<br />
Gemeinde Ainring<br />
Bekanntmachung der Gemeinde Ainring über den Beschluss des<br />
Gemeinderates der Gemeinde Ainring zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
sowie über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring hat in seiner Sitzung am 13.7.2010 die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
beschlossen.<br />
Die Änderung betrifft die Flurnummer 1996 der Gemarkung Ainring (nördlich im Anschluss an das Baugebiet „Am Hammerbach“).<br />
Aufgrund der beabsichtigten Nutzung dieses Grundstückes soll eine Widmung als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) im<br />
Sinne von § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) erfolgen.<br />
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist vom<br />
8. Dezember 2010 bis 10. Januar 2011<br />
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