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Amtsblatt downloaden - Landratsamt Berchtesgadener Land

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Vollzug der Baugesetze;<br />

8. Änderung des Bebauungsplanes „Laufener Straße“ in Surheim –<br />

Bekanntmachung der Änderung sowie frühzeitige Bürgerbeteiligung<br />

nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) .................................................................................................................................... 13<br />

Bek. Nr. 1<br />

<strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />

1. Sachverhalt:<br />

Bekanntmachung zur Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Vollzug des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)<br />

sowie Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />

Errichtung und Betrieb einer Deponie der DK 0 – Inertabfalldeponie nach Deponieverordnung (DepV)<br />

auf den Fl. Nrn. 789, 789/1, 790 und 791 Gemarkung Saaldorf, Gemeinde Saaldorf-Surheim<br />

mit einer Gesamtlagerkapazität von ca. 500000 m³ durch Firma Moosleitner GmbH<br />

Die Firma Moosleitner GmbH mit Sitz in Surheim beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Deponie der Deponieklasse<br />

0 – Inertabfalldeponie. Deponiert wird nach Angaben der Anlagenbetreiberin ausschließlich inertes Material wie Bodenaushub<br />

und mineralischer Bauschutt.<br />

Die Deponiefläche ist auf der Fl. Nrn. 789, 789/1, 790 und 791 Gemarkung Saaldorf, Gemeinde Saaldorf-Surheim vorgesehen<br />

und befindet sich am nordöstlichen Anschluss des bestehenden Werks II (Kiesgrube Berchtolding).<br />

Nach noch durchzuführendem Kiesabbau (bereits genehmigt mit Bescheid vom 8. Oktober 2009 Az: 340.1-6421.10) beträgt<br />

die Gesamtlagerkapazität ca. 500000 m³ bei einer voraussichtlichen Laufzeit von 10 bis 15 Jahren.<br />

Die Firma Moosleitner hat vor Beginn des Genehmigungsverfahrens nach § 31 KrW-/AbfG beim <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> <strong>Berchtesgadener</strong><br />

<strong>Land</strong> den Antrag gemäß § 3a Satz 1 UVPG gestellt, das Bestehen oder Nichtbestehen der UVP-Pflicht festzustellen.<br />

Hierzu legte sie am 30. Juli 2010 – mit Ergänzung vom 15. Oktober 2010 – eine Selbsteinschätzung vor. Unter Beteiligung<br />

derjenigen Fachstellen, deren Aufgabenbereich berührt ist, erfolgte die gemäß § 3c Satz 1 UVPG vorgeschriebene überschlägige<br />

Prüfung.<br />

2. Feststellung zur Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung:<br />

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl I<br />

S. 1757, 2797), zuletzt geändert am 11. August 2009 (BGBl I S. 2723) wird nicht durchgeführt, da durch das Vorhaben keine<br />

erheblichen und nachteiligen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.<br />

Der Feststellungsvermerk mit Begründung für die Nichtdurchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung kann im <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong><br />

<strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong> - Sachgebiet 330 Immissionsschutz (Zimmer 208) - während der allgemeinen Dienststunden<br />

eingesehen werden.<br />

Bad Reichenhall, den 23. November 2010<br />

<strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />

Georg Grabner, <strong>Land</strong>rat<br />

Bek. Nr. 2<br />

Stadt Freilassing<br />

Ortsrecht der Stadt Freilassing<br />

Zwölfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung<br />

zur Satzung für ein öffentliches Fernheizwerk<br />

Vom 1. Dezember 2010<br />

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Freilassing folgende<br />

Satzung<br />

§ 1<br />

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung für ein öffentliches Fernheizwerk der Stadt Freilassing vom 30.11.2001, veröffentlicht<br />

im <strong>Amtsblatt</strong> Nr. 51 vom 18.12.2001 (Bek.-Nr. 10), zuletzt geändert durch Satzung vom 22.9.2009, veröffentlicht im<br />

<strong>Amtsblatt</strong> Nr. 38 vom 29.9.2009 (Bek.-Nr.3), wird wie folgt geändert:<br />

1. In § 10 (Arbeitsgebühr) Abs. 3 wird<br />

die Zahl „50,21" durch die Zahl „62,83" und<br />

die Zahl „59,75“ durch die Zahl „74,77“ ersetzt.<br />

Diese Satzung tritt zum 1.1.2011 in Kraft.<br />

§ 2<br />

Freilassing, den 1. Dezember 2010<br />

Stadt Freilassing<br />

Josef Flatscher, Erster Bürgermeister<br />

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