12.02.2014 Aufrufe

PDF (506kB) - FORTUNA Wohnungsunternehmen eG

PDF (506kB) - FORTUNA Wohnungsunternehmen eG

PDF (506kB) - FORTUNA Wohnungsunternehmen eG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wohnungswirtschaftliche Hintergrundinformationen<br />

Nr. 1/2009<br />

Berliner Mietspiegel 2009:<br />

Daten & Fakten


u | Wohnungswirtschaftliche Hintergrundinformationen Nr. 1/2009<br />

Am 3. Juni 2009 wurde der neue Berliner Mietspiegel<br />

veröffentlicht. Erstmals seit dem Jahr 2000 wurde<br />

er von allen Verhandlungspartnern - sowohl durch<br />

die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als auch<br />

durch die Vermieter- und Mieterverbände - unterzeichnet.<br />

Erstmals wurde dabei auch der energetische<br />

Gebäudezustand im Rahmen der Orientierungshilfe<br />

im Mietspiegel berücksichtigt. Die Orientierungshilfe<br />

richtet sich dabei an den Energieverbrauchskennwerten<br />

des Energieausweises aus.<br />

Die hier vorgelegten Wohnungswirtschaftlichen Hintergrundinformationen<br />

geben Antworten auf die wichtigsten<br />

Fragen zum Berliner Mietspiegel.<br />

2. Welche Funktion hat der Mietspiegel?<br />

Nach § 558 a BGB dient der Mietspiegel zur Begründung<br />

von Mieterhöhungsverlangen durch den<br />

Vermieter.<br />

Gleichzeitig können auch die Mieter mit ihm die Berechtigung<br />

von Mieterhöhungsverlangen überprüfen. Die<br />

ausgewiesenen Netto-Kaltmieten werden für jeden Wohnungstyp<br />

in einem Feld mit einem Mittelwert und einer<br />

oberen oder unteren Mietpreisspanne ausgewiesen. Der<br />

Mittelwert bildet dabei den Preis für eine normale Wohnung<br />

mit Standardausstattung in üblicher, ihrem Baualter<br />

entsprechender Qualität. Für Behörden/Gerichte kann<br />

der Mietspiegel für die Festsetzung von Wohngeld oder<br />

Sozialhilfe herangezogen werden.<br />

1. Was ist der Berliner Mietspiegel 2009?<br />

Der Berliner Mietspiegel 2009 wurde im Auftrag der<br />

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom Institut<br />

GEWOS erarbeitet. Er stellt eine Neuerhebung nach<br />

§ 558 d BGB dar. Er ist eine Übersicht über die in<br />

Berlin am 1. Oktober 2008 üblicherweise gezahlten<br />

Mieten für die unterschiedlichen Wohnungstypen<br />

jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung,<br />

Beschaffenheit und Lage im frei finanzierten Wohnungsbau.<br />

Die „ortsübliche Vergleichsmiete“ wird<br />

als Netto-Kaltmiete in Euro/qm ausgewiesen.<br />

Im Wege der Neuerstellung wurden von GEWOS Mietund<br />

Ausstattungsdaten von knapp 13.000 Wohnungen ermittelt.<br />

In der Mietspiegeltabelle sind nach Kontrollen rund<br />

9.600 Datensätze eingeflossen. Der Berliner Mietspiegel<br />

2009 ist nach § 558 d BGB als qualifizierter Mietspiegel<br />

anzusehen, der nach anerkannten wissenschaftlichen<br />

Kriterien erstellt wurde.<br />

1


Berliner Mietspiegel 2009: DAten & Fakten<br />

3. Was sind die Kernaussagen<br />

des Mietspiegels 2009?<br />

Im Durchschnitt sieht der neue Berliner Mietspiegel<br />

jährliche Steigerungen der nicht preisgebundenen<br />

Mieten in Höhe von ca. 0,8 Prozent pro Jahr (1,7<br />

Prozent seit 2007) vor.<br />

Gegenüber dem Mietspiegel 2007 ist die durchschnittliche<br />

Netto-Kaltmiete über alle Wohnungen von 4,75<br />

Euro/qm monatlich auf 4,83 Euro/m 2 monatlich angestiegen.<br />

Das sind durchschnittlich 0,08 Euro mehr je<br />

Quadratmeter und Monat als vor zwei Jahren. Damit<br />

liegt der Mietenanstieg deutlich unter der Inflationsrate<br />

von 2,5 Prozent. Unverändert groß sind die Unterschiede<br />

zwischen den Wohnlagen- und Baualtersklassen. Seit<br />

dem Mietspiegel 2007 zeigen sich für die Mietenentwicklung<br />

folgende Tendenzen:<br />

Auch der Mietspiegel 2009 zeigt die fortgesetzt starke<br />

Ausdifferenzierung des Berliner Mietwohnungsmarktes.<br />

Die Bandbreite der verlangten Mieten ist sehr groß. Der<br />

unterste Mittelwert im Berliner Mietspiegel 2009 beträgt<br />

2,77 Euro für große, minderausgestattete Altbauwohnungen<br />

mit Bezugsfertigkeit bis 1918 in einfacher Wohnlage<br />

(Mietspiegel 2007: 2,71 €), der oberste Mittelwert von<br />

7,46 Euro für große Westberliner Neubauwohnungen der<br />

Baualtersklasse 1984 bis 1990 in guter Wohnlage (2007:<br />

7,64 €).<br />

––Die Mieten für kleine Wohnungen (unter 40 m 2<br />

) stiegen<br />

überdurchschnittlich um 5,3 Prozent (von 5,14 €/m 2<br />

monatlich auf 5,41 €/m 2 monatlich). Der Nachfragedruck<br />

nach kleinen Wohnungen ist in den letzten Jahren<br />

unverändert weiter gestiegen.<br />

––Mit 3,9 Prozent liegen auch die Mietsteigerungen in der<br />

Baualtersklasse 1919 bis 1949 über dem Durchschnitt<br />

(von 4,58 €/m 2 monatlich auf 4,76 €/m 2 monatlich). Das<br />

gilt auch für den Bereich der Baualtersklasse 1950 bis<br />

1955 (+ 3,8 %, von 4,70 €/m 2 monatlich auf 4,88 €/m 2<br />

monatlich). Das Gleiche ist festzustellen für die Baualtersklassen<br />

1973 bis 1983 (West), die um 3,8 Prozent<br />

(von 6,12 €/m 2 monatlich auf 6,35 €/m 2 monatlich)<br />

stiegen.<br />

––Überwiegend Mietrückgänge zu verzeichnen sind in<br />

der Baualtersklasse 1965 bis 1972 (- 2,2 %, von 4,94<br />

€/m 2 monatlich auf 4,83 €/m 2 monatlich) sowie in der<br />

Baualtersklasse 1984 bis 1990 (West) (- 3,6 %, von<br />

6,76 €/m 2 monatlich auf 6,52 €/m 2 monatlich). Die<br />

vergleichsweise hohen Mieten sind bei Neubauten<br />

auf dem Berliner Wohnungsmarkt unverändert schwer<br />

durchzusetzen.<br />

1


Berliner Mietspiegel 2009: DAten & Fakten<br />

4. Wie ist das Mietenniveau in Berlin im<br />

Vergleich zu anderen deutschen Städten?<br />

Berlin hat im Vergleich zu anderen Ballungszentren<br />

ein unverändert sehr niedriges Mietenniveau.<br />

Mit 4,83 Euro/qm monatlich liegt es weit hinter Hamburg<br />

(6,53 €/m2 monatlich) und München (9,90 €/m2 monatlich).<br />

Selbst unter Beachtung der durchschnittlich höheren<br />

Nettoeinkommen liegt die Mietbelastung in Hamburg und<br />

München weit über der in Berlin.<br />

5. Was ist bei Mieterhöhungen<br />

zu berücksichtigen?<br />

Für die Durchführung von Mieterhöhungsverfahren<br />

ist der Vermieter an die Voraussetzungen der §§ 558<br />

BGB gebunden.<br />

Er muss dabei sowohl formale als auch inhaltliche Anforderungen<br />

einhalten:<br />

––Einhaltung der Sperrfrist: Zum Zeitpunkt der verlangten<br />

Mieterhöhung darf seit 15 Monaten für die Wohnung<br />

(abgesehen von Betriebskostenerhöhungen oder Modernisierungsumlagen)<br />

keine Mieterhöhung erfolgt sein.<br />

Dies gilt bei Neuvermietung ab Mietbeginn.<br />

––Einhaltung der Kappungsgrenze: Der Vermieter darf<br />

innerhalb von drei Jahren maximal 20 Prozent Mieterhöhung<br />

verlangen - wenn die ortsübliche Vergleichsmiete<br />

diese Erhöhungen rechtfertigt.<br />

––Einhaltung der ortsüblichen Vergleichsmiete:<br />

Mieterhöhungen sind möglich, wenn die jeweilige Vergleichsmiete<br />

für die Wohnung dies zulässt. Die ortsübliche<br />

Vergleichsmiete ergibt sich aus dem Mittelwert<br />

unter Berücksichtigung von Sondermerkmalen (d.h.<br />

Zu- und Abschläge für bestimmte Merkmale) und der<br />

Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung.<br />

6. 2/3 bis 3/4-Spanne: Was bedeutet das?<br />

Unverändert enthält der Berliner Mietspiegel auch im<br />

Jahr 2009 eine so genannte variable Spannenfestlegung<br />

innerhalb der Mietspiegelwerte. Diese wurde<br />

einvernehmlich erstmals zwischen Vermieter- und<br />

Mieterseite auf 2/3 bis 3/4 festgelegt.<br />

Durch die Ausweisung der ortsüblichen Vergleichsmieten<br />

sowie der feldbezogenen Spannen für Wohnungen<br />

vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit<br />

und Lage gibt der Mietspiegel die unterschiedlichen Mietenstrukturen<br />

für die einzelnen Mietspiegelfelder wieder.<br />

Bei dem hier verwandten Spannenmodell wird jedem Tabellenfeld<br />

eine eigene Spanne zugewiesen. Diese liegen<br />

zwischen 66,7 Prozent (2/3 Spanne) und 75 Prozent (3/4<br />

Spanne) der erfassten Mietwerte. Die im Mietspiegel enthaltene<br />

Orientierungshilfe dient zur Einordnung innerhalb<br />

der Spanne für die jeweilige Mietwohnung. Hierbei werden<br />

die verschiedenen Vor- und Nachteile einer Wohnung<br />

beim Mietpreis berücksichtigt.<br />

7. Betriebskostenübersicht im Berliner<br />

Mietspiegel: Was ist das?<br />

Die Betriebskostenübersicht, die nicht zum qualifizierten<br />

Mietspiegel gehört, soll bei den Betriebskosten<br />

für mehr Transparenz sorgen. Dargestellt<br />

sind die so genannten „kalten“ Betriebskosten des<br />

Abrechnungsjahres 2007.<br />

Für den Vergleich der aktuellen Betriebskostenabrechnung<br />

(2008) ist die Betriebskostenübersicht daher ungeeignet.<br />

Die Erhöhungen für Strom, Heizung und Wasser<br />

in den letzten Jahren konnte an dieser Stelle noch nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

1


u | Wohnungswirtschaftliche Hintergrundinformationen Nr. 1/2009<br />

8. Wo ist der Mietspiegel erhältlich und<br />

wie lange gilt er?<br />

Der Berliner Mietspiegel mit dem gesamten Berliner<br />

Straßenverzeichnis und der konkreten Wohnlagenzuordnung<br />

ist im Amtsblatt Nr. 27 vom 24. Juni 2009<br />

veröffentlicht. Er wird außerdem den großen Tageszeitungen<br />

beigelegt.<br />

Darüber hinaus stellt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />

den neuen Mietspiegel im Internet unter www.<br />

stadtentwicklung.de ein und schaltet wie in der Vergangenheit<br />

für Mieter und Vermieter ein Mietspiegel-Telefon<br />

unter der Rufnummer 9012-3737. Der Mietspiegel 2009<br />

behält seine Gültigkeit bis zur Anpassung im Jahr 2011.<br />

9. Wer ist der BBU?<br />

Der Verband Berlin-Brandenburgischer <strong>Wohnungsunternehmen</strong><br />

e.V. (BBU) vertritt 365 Wohnungsbaugenossenschaften<br />

und -gesellschaften in den Bundesländern<br />

Berlin und Brandenburg. Seit 1991 haben<br />

die BBU-Mitgliedsunternehmen über 38 Milliarden<br />

Euro in den Wohnungsbestand investiert, um ihren<br />

Mietern bezahlbaren und attraktiven Wohnraum zu<br />

bieten.<br />

In ihren 1,1 Millionen Wohnungen leben heute rund zwei<br />

Millionen Menschen - d.h. jeder dritte Berliner und jeder<br />

dritte Brandenburger. Damit sind die BBU-Mitgliedsunternehmen<br />

die wichtigsten Anbieter von Mietwohnungen<br />

in Berlin und Brandenburg. An den Verhandlungen zum<br />

Mietspiegel 2009 waren von Seiten des BBU Anne Fellner<br />

und Carin Müller beteiligt, die Ihnen als unter der Telefonnummer<br />

(030) 897 81 0 zur Verfügung stehen.<br />

Impressum<br />

Herausgeber<br />

Verband Berlin-Brandenburgischer<br />

<strong>Wohnungsunternehmen</strong> e.V. (BBU)<br />

Lentzeallee 107, 14195 Berlin<br />

E-Mail: info@bbu.de<br />

Internet: www.bbu.de<br />

Redaktion<br />

Anne Fellner, Carin Müller<br />

Layout<br />

Kerstin Braun<br />

Fotos<br />

Ines Meier<br />

Dr. David Eberhart<br />

Erscheinungsweise 14-tägig<br />

Telefon: 0 30/89 781-130/144<br />

Telefax: 0 30/89 781-249<br />

Berlin, den 26. Juni 2009<br />

© copyright<br />

Der Nachdruck oder die Vervielfältigung und Verbreitung<br />

sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers<br />

gestattet. Kein Teil des Werkes darf in irgendwelcher<br />

Form (Fotokopie, Mikroverfilmung, Verwendung<br />

in Datenverarbeitungsanlagen oder Programmen) ohne<br />

schriftliche Genehmigung des Herausgebers verarbeitet,<br />

vervielfältigt oder verbreitet werden.<br />

2


Verband Berlin-Brandenburgischer<br />

<strong>Wohnungsunternehmen</strong> e. V. (BBU)<br />

Lentzeallee 107<br />

14195 Berlin<br />

Fon 030 / 897 81 -0<br />

Fax 030 / 897 81 -249<br />

info@bbu.de<br />

www.bbu.de<br />

Berliner Mietspiegel 2009: DAten & Fakten

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!