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Wohnungswirtschaftliche Hintergrundinformationen<br />
Nr. 1/2009<br />
Berliner Mietspiegel 2009:<br />
Daten & Fakten
u | Wohnungswirtschaftliche Hintergrundinformationen Nr. 1/2009<br />
Am 3. Juni 2009 wurde der neue Berliner Mietspiegel<br />
veröffentlicht. Erstmals seit dem Jahr 2000 wurde<br />
er von allen Verhandlungspartnern - sowohl durch<br />
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als auch<br />
durch die Vermieter- und Mieterverbände - unterzeichnet.<br />
Erstmals wurde dabei auch der energetische<br />
Gebäudezustand im Rahmen der Orientierungshilfe<br />
im Mietspiegel berücksichtigt. Die Orientierungshilfe<br />
richtet sich dabei an den Energieverbrauchskennwerten<br />
des Energieausweises aus.<br />
Die hier vorgelegten Wohnungswirtschaftlichen Hintergrundinformationen<br />
geben Antworten auf die wichtigsten<br />
Fragen zum Berliner Mietspiegel.<br />
2. Welche Funktion hat der Mietspiegel?<br />
Nach § 558 a BGB dient der Mietspiegel zur Begründung<br />
von Mieterhöhungsverlangen durch den<br />
Vermieter.<br />
Gleichzeitig können auch die Mieter mit ihm die Berechtigung<br />
von Mieterhöhungsverlangen überprüfen. Die<br />
ausgewiesenen Netto-Kaltmieten werden für jeden Wohnungstyp<br />
in einem Feld mit einem Mittelwert und einer<br />
oberen oder unteren Mietpreisspanne ausgewiesen. Der<br />
Mittelwert bildet dabei den Preis für eine normale Wohnung<br />
mit Standardausstattung in üblicher, ihrem Baualter<br />
entsprechender Qualität. Für Behörden/Gerichte kann<br />
der Mietspiegel für die Festsetzung von Wohngeld oder<br />
Sozialhilfe herangezogen werden.<br />
1. Was ist der Berliner Mietspiegel 2009?<br />
Der Berliner Mietspiegel 2009 wurde im Auftrag der<br />
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom Institut<br />
GEWOS erarbeitet. Er stellt eine Neuerhebung nach<br />
§ 558 d BGB dar. Er ist eine Übersicht über die in<br />
Berlin am 1. Oktober 2008 üblicherweise gezahlten<br />
Mieten für die unterschiedlichen Wohnungstypen<br />
jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung,<br />
Beschaffenheit und Lage im frei finanzierten Wohnungsbau.<br />
Die „ortsübliche Vergleichsmiete“ wird<br />
als Netto-Kaltmiete in Euro/qm ausgewiesen.<br />
Im Wege der Neuerstellung wurden von GEWOS Mietund<br />
Ausstattungsdaten von knapp 13.000 Wohnungen ermittelt.<br />
In der Mietspiegeltabelle sind nach Kontrollen rund<br />
9.600 Datensätze eingeflossen. Der Berliner Mietspiegel<br />
2009 ist nach § 558 d BGB als qualifizierter Mietspiegel<br />
anzusehen, der nach anerkannten wissenschaftlichen<br />
Kriterien erstellt wurde.<br />
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Berliner Mietspiegel 2009: DAten & Fakten<br />
3. Was sind die Kernaussagen<br />
des Mietspiegels 2009?<br />
Im Durchschnitt sieht der neue Berliner Mietspiegel<br />
jährliche Steigerungen der nicht preisgebundenen<br />
Mieten in Höhe von ca. 0,8 Prozent pro Jahr (1,7<br />
Prozent seit 2007) vor.<br />
Gegenüber dem Mietspiegel 2007 ist die durchschnittliche<br />
Netto-Kaltmiete über alle Wohnungen von 4,75<br />
Euro/qm monatlich auf 4,83 Euro/m 2 monatlich angestiegen.<br />
Das sind durchschnittlich 0,08 Euro mehr je<br />
Quadratmeter und Monat als vor zwei Jahren. Damit<br />
liegt der Mietenanstieg deutlich unter der Inflationsrate<br />
von 2,5 Prozent. Unverändert groß sind die Unterschiede<br />
zwischen den Wohnlagen- und Baualtersklassen. Seit<br />
dem Mietspiegel 2007 zeigen sich für die Mietenentwicklung<br />
folgende Tendenzen:<br />
Auch der Mietspiegel 2009 zeigt die fortgesetzt starke<br />
Ausdifferenzierung des Berliner Mietwohnungsmarktes.<br />
Die Bandbreite der verlangten Mieten ist sehr groß. Der<br />
unterste Mittelwert im Berliner Mietspiegel 2009 beträgt<br />
2,77 Euro für große, minderausgestattete Altbauwohnungen<br />
mit Bezugsfertigkeit bis 1918 in einfacher Wohnlage<br />
(Mietspiegel 2007: 2,71 €), der oberste Mittelwert von<br />
7,46 Euro für große Westberliner Neubauwohnungen der<br />
Baualtersklasse 1984 bis 1990 in guter Wohnlage (2007:<br />
7,64 €).<br />
––Die Mieten für kleine Wohnungen (unter 40 m 2<br />
) stiegen<br />
überdurchschnittlich um 5,3 Prozent (von 5,14 €/m 2<br />
monatlich auf 5,41 €/m 2 monatlich). Der Nachfragedruck<br />
nach kleinen Wohnungen ist in den letzten Jahren<br />
unverändert weiter gestiegen.<br />
––Mit 3,9 Prozent liegen auch die Mietsteigerungen in der<br />
Baualtersklasse 1919 bis 1949 über dem Durchschnitt<br />
(von 4,58 €/m 2 monatlich auf 4,76 €/m 2 monatlich). Das<br />
gilt auch für den Bereich der Baualtersklasse 1950 bis<br />
1955 (+ 3,8 %, von 4,70 €/m 2 monatlich auf 4,88 €/m 2<br />
monatlich). Das Gleiche ist festzustellen für die Baualtersklassen<br />
1973 bis 1983 (West), die um 3,8 Prozent<br />
(von 6,12 €/m 2 monatlich auf 6,35 €/m 2 monatlich)<br />
stiegen.<br />
––Überwiegend Mietrückgänge zu verzeichnen sind in<br />
der Baualtersklasse 1965 bis 1972 (- 2,2 %, von 4,94<br />
€/m 2 monatlich auf 4,83 €/m 2 monatlich) sowie in der<br />
Baualtersklasse 1984 bis 1990 (West) (- 3,6 %, von<br />
6,76 €/m 2 monatlich auf 6,52 €/m 2 monatlich). Die<br />
vergleichsweise hohen Mieten sind bei Neubauten<br />
auf dem Berliner Wohnungsmarkt unverändert schwer<br />
durchzusetzen.<br />
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Berliner Mietspiegel 2009: DAten & Fakten<br />
4. Wie ist das Mietenniveau in Berlin im<br />
Vergleich zu anderen deutschen Städten?<br />
Berlin hat im Vergleich zu anderen Ballungszentren<br />
ein unverändert sehr niedriges Mietenniveau.<br />
Mit 4,83 Euro/qm monatlich liegt es weit hinter Hamburg<br />
(6,53 €/m2 monatlich) und München (9,90 €/m2 monatlich).<br />
Selbst unter Beachtung der durchschnittlich höheren<br />
Nettoeinkommen liegt die Mietbelastung in Hamburg und<br />
München weit über der in Berlin.<br />
5. Was ist bei Mieterhöhungen<br />
zu berücksichtigen?<br />
Für die Durchführung von Mieterhöhungsverfahren<br />
ist der Vermieter an die Voraussetzungen der §§ 558<br />
BGB gebunden.<br />
Er muss dabei sowohl formale als auch inhaltliche Anforderungen<br />
einhalten:<br />
––Einhaltung der Sperrfrist: Zum Zeitpunkt der verlangten<br />
Mieterhöhung darf seit 15 Monaten für die Wohnung<br />
(abgesehen von Betriebskostenerhöhungen oder Modernisierungsumlagen)<br />
keine Mieterhöhung erfolgt sein.<br />
Dies gilt bei Neuvermietung ab Mietbeginn.<br />
––Einhaltung der Kappungsgrenze: Der Vermieter darf<br />
innerhalb von drei Jahren maximal 20 Prozent Mieterhöhung<br />
verlangen - wenn die ortsübliche Vergleichsmiete<br />
diese Erhöhungen rechtfertigt.<br />
––Einhaltung der ortsüblichen Vergleichsmiete:<br />
Mieterhöhungen sind möglich, wenn die jeweilige Vergleichsmiete<br />
für die Wohnung dies zulässt. Die ortsübliche<br />
Vergleichsmiete ergibt sich aus dem Mittelwert<br />
unter Berücksichtigung von Sondermerkmalen (d.h.<br />
Zu- und Abschläge für bestimmte Merkmale) und der<br />
Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung.<br />
6. 2/3 bis 3/4-Spanne: Was bedeutet das?<br />
Unverändert enthält der Berliner Mietspiegel auch im<br />
Jahr 2009 eine so genannte variable Spannenfestlegung<br />
innerhalb der Mietspiegelwerte. Diese wurde<br />
einvernehmlich erstmals zwischen Vermieter- und<br />
Mieterseite auf 2/3 bis 3/4 festgelegt.<br />
Durch die Ausweisung der ortsüblichen Vergleichsmieten<br />
sowie der feldbezogenen Spannen für Wohnungen<br />
vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit<br />
und Lage gibt der Mietspiegel die unterschiedlichen Mietenstrukturen<br />
für die einzelnen Mietspiegelfelder wieder.<br />
Bei dem hier verwandten Spannenmodell wird jedem Tabellenfeld<br />
eine eigene Spanne zugewiesen. Diese liegen<br />
zwischen 66,7 Prozent (2/3 Spanne) und 75 Prozent (3/4<br />
Spanne) der erfassten Mietwerte. Die im Mietspiegel enthaltene<br />
Orientierungshilfe dient zur Einordnung innerhalb<br />
der Spanne für die jeweilige Mietwohnung. Hierbei werden<br />
die verschiedenen Vor- und Nachteile einer Wohnung<br />
beim Mietpreis berücksichtigt.<br />
7. Betriebskostenübersicht im Berliner<br />
Mietspiegel: Was ist das?<br />
Die Betriebskostenübersicht, die nicht zum qualifizierten<br />
Mietspiegel gehört, soll bei den Betriebskosten<br />
für mehr Transparenz sorgen. Dargestellt<br />
sind die so genannten „kalten“ Betriebskosten des<br />
Abrechnungsjahres 2007.<br />
Für den Vergleich der aktuellen Betriebskostenabrechnung<br />
(2008) ist die Betriebskostenübersicht daher ungeeignet.<br />
Die Erhöhungen für Strom, Heizung und Wasser<br />
in den letzten Jahren konnte an dieser Stelle noch nicht<br />
berücksichtigt werden.<br />
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u | Wohnungswirtschaftliche Hintergrundinformationen Nr. 1/2009<br />
8. Wo ist der Mietspiegel erhältlich und<br />
wie lange gilt er?<br />
Der Berliner Mietspiegel mit dem gesamten Berliner<br />
Straßenverzeichnis und der konkreten Wohnlagenzuordnung<br />
ist im Amtsblatt Nr. 27 vom 24. Juni 2009<br />
veröffentlicht. Er wird außerdem den großen Tageszeitungen<br />
beigelegt.<br />
Darüber hinaus stellt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />
den neuen Mietspiegel im Internet unter www.<br />
stadtentwicklung.de ein und schaltet wie in der Vergangenheit<br />
für Mieter und Vermieter ein Mietspiegel-Telefon<br />
unter der Rufnummer 9012-3737. Der Mietspiegel 2009<br />
behält seine Gültigkeit bis zur Anpassung im Jahr 2011.<br />
9. Wer ist der BBU?<br />
Der Verband Berlin-Brandenburgischer <strong>Wohnungsunternehmen</strong><br />
e.V. (BBU) vertritt 365 Wohnungsbaugenossenschaften<br />
und -gesellschaften in den Bundesländern<br />
Berlin und Brandenburg. Seit 1991 haben<br />
die BBU-Mitgliedsunternehmen über 38 Milliarden<br />
Euro in den Wohnungsbestand investiert, um ihren<br />
Mietern bezahlbaren und attraktiven Wohnraum zu<br />
bieten.<br />
In ihren 1,1 Millionen Wohnungen leben heute rund zwei<br />
Millionen Menschen - d.h. jeder dritte Berliner und jeder<br />
dritte Brandenburger. Damit sind die BBU-Mitgliedsunternehmen<br />
die wichtigsten Anbieter von Mietwohnungen<br />
in Berlin und Brandenburg. An den Verhandlungen zum<br />
Mietspiegel 2009 waren von Seiten des BBU Anne Fellner<br />
und Carin Müller beteiligt, die Ihnen als unter der Telefonnummer<br />
(030) 897 81 0 zur Verfügung stehen.<br />
Impressum<br />
Herausgeber<br />
Verband Berlin-Brandenburgischer<br />
<strong>Wohnungsunternehmen</strong> e.V. (BBU)<br />
Lentzeallee 107, 14195 Berlin<br />
E-Mail: info@bbu.de<br />
Internet: www.bbu.de<br />
Redaktion<br />
Anne Fellner, Carin Müller<br />
Layout<br />
Kerstin Braun<br />
Fotos<br />
Ines Meier<br />
Dr. David Eberhart<br />
Erscheinungsweise 14-tägig<br />
Telefon: 0 30/89 781-130/144<br />
Telefax: 0 30/89 781-249<br />
Berlin, den 26. Juni 2009<br />
© copyright<br />
Der Nachdruck oder die Vervielfältigung und Verbreitung<br />
sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers<br />
gestattet. Kein Teil des Werkes darf in irgendwelcher<br />
Form (Fotokopie, Mikroverfilmung, Verwendung<br />
in Datenverarbeitungsanlagen oder Programmen) ohne<br />
schriftliche Genehmigung des Herausgebers verarbeitet,<br />
vervielfältigt oder verbreitet werden.<br />
2
Verband Berlin-Brandenburgischer<br />
<strong>Wohnungsunternehmen</strong> e. V. (BBU)<br />
Lentzeallee 107<br />
14195 Berlin<br />
Fon 030 / 897 81 -0<br />
Fax 030 / 897 81 -249<br />
info@bbu.de<br />
www.bbu.de<br />
Berliner Mietspiegel 2009: DAten & Fakten