Beratungsmappe - VPV Makler
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Jedes Jahr aufs Neue:<br />
<strong>VPV</strong> FörderPflege mit 60 Euro Zuschuss pro Jahr<br />
Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung<br />
Seit Januar 2013 beteiligt sich der Staat an der Pflegevorsorge. Die geförderte Pflegezusatzversicherung (<strong>VPV</strong> FörderPflege)<br />
zahlt einen Zuschuss von 60 Euro jährlich, wenn folgende gesetzlich definierte Bedingungen erfüllt werden:<br />
Zulageberechtigte Personen<br />
Mindestbeitrag<br />
Zugangsrecht und Gesundheitsfragen<br />
Mindest- und Höchstleistungen<br />
Wartezeiten, Dynamisierung<br />
Alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der sozialen oder privaten<br />
Pflegepflichtversicherung versichert sind und noch keine Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung<br />
beziehen oder bezogen haben.<br />
Der Versicherte muss mindestens 10 Euro pro Monat bzw. 120 Euro pro Jahr<br />
aus eigenen Mitteln aufbringen.<br />
Der Zugang zu der Versicherung muss jeder Person möglich sein.<br />
Risikoprüfungen (Gesundheitsfragen) sind unzulässig.<br />
Ein förderfähiger Tarif muss Leistungen in jeder gesetzlichen Pflegestufe<br />
vorsehen. In der Pflegestufe 3 muss die Leistung dabei mindestens 600 Euro betragen.<br />
Maximal dürfen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung verdoppelt<br />
werden.<br />
Die Wartezeit darf maximal 5 Jahre betragen. Dynamisierungen sind nur bis<br />
zur Höhe der Inflationsrate zulässig.<br />
Verbot weiterer Leistungen<br />
Nur die im Gesetz zugelassenen Leistungen dürfen in dem angebotenen Tarif enthalten sein. Bei Aufnahme weiterer Leistungen<br />
entfällt die Förderfähigkeit.<br />
Verbindlich vorgegebene Bedingungen durch den PKV-Verband<br />
Ein standardisiertes Bedingungswerk des PKV-Verbandes ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer dieses Bedingungswerk nicht<br />
nutzt, verliert die Förderfähigkeit des Versicherungsproduktes.<br />
Staatliche Förderung ohne Bürokratie<br />
Der Antrag zur <strong>VPV</strong> FörderPflege reicht aus. Die Förderbeträge werden automatisch durch die DFV für den Kunden beantragt<br />
und der Schriftwechsel mit der Förderstelle wird durch die DFV durchgeführt. Der Kunde muss sich nicht um die Förderbeträge<br />
kümmern.<br />
Stand: 01/2013<br />
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