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Beratungsmappe - VPV Makler

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Jedes Jahr aufs Neue:<br />

<strong>VPV</strong> FörderPflege mit 60 Euro Zuschuss pro Jahr<br />

Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung<br />

Seit Januar 2013 beteiligt sich der Staat an der Pflegevorsorge. Die geförderte Pflegezusatzversicherung (<strong>VPV</strong> FörderPflege)<br />

zahlt einen Zuschuss von 60 Euro jährlich, wenn folgende gesetzlich definierte Bedingungen erfüllt werden:<br />

Zulageberechtigte Personen<br />

Mindestbeitrag<br />

Zugangsrecht und Gesundheitsfragen<br />

Mindest- und Höchstleistungen<br />

Wartezeiten, Dynamisierung<br />

Alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der sozialen oder privaten<br />

Pflegepflichtversicherung versichert sind und noch keine Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung<br />

beziehen oder bezogen haben.<br />

Der Versicherte muss mindestens 10 Euro pro Monat bzw. 120 Euro pro Jahr<br />

aus eigenen Mitteln aufbringen.<br />

Der Zugang zu der Versicherung muss jeder Person möglich sein.<br />

Risikoprüfungen (Gesundheitsfragen) sind unzulässig.<br />

Ein förderfähiger Tarif muss Leistungen in jeder gesetzlichen Pflegestufe<br />

vorsehen. In der Pflegestufe 3 muss die Leistung dabei mindestens 600 Euro betragen.<br />

Maximal dürfen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung verdoppelt<br />

werden.<br />

Die Wartezeit darf maximal 5 Jahre betragen. Dynamisierungen sind nur bis<br />

zur Höhe der Inflationsrate zulässig.<br />

Verbot weiterer Leistungen<br />

Nur die im Gesetz zugelassenen Leistungen dürfen in dem angebotenen Tarif enthalten sein. Bei Aufnahme weiterer Leistungen<br />

entfällt die Förderfähigkeit.<br />

Verbindlich vorgegebene Bedingungen durch den PKV-Verband<br />

Ein standardisiertes Bedingungswerk des PKV-Verbandes ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer dieses Bedingungswerk nicht<br />

nutzt, verliert die Förderfähigkeit des Versicherungsproduktes.<br />

Staatliche Förderung ohne Bürokratie<br />

Der Antrag zur <strong>VPV</strong> FörderPflege reicht aus. Die Förderbeträge werden automatisch durch die DFV für den Kunden beantragt<br />

und der Schriftwechsel mit der Förderstelle wird durch die DFV durchgeführt. Der Kunde muss sich nicht um die Förderbeträge<br />

kümmern.<br />

Stand: 01/2013<br />

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