13.02.2014 Aufrufe

Interessenbekundungsverfahren Betrieb Werkhalle 2 - Die ...

Interessenbekundungsverfahren Betrieb Werkhalle 2 - Die ...

Interessenbekundungsverfahren Betrieb Werkhalle 2 - Die ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Justizvollzugsanstalt Heidering<br />

1<br />

Ernst-Stargardt-Allee 1, 14979 Großbeeren<br />

Geschäftszeichen (bitte immer angeben)<br />

Bearb.: Herr Julius<br />

Zimmer: V.1.01<br />

Telefon (030) 90 14 73 - 245<br />

(Vermittlg.) 90 14 73 - 0<br />

(Intern) 91 47 3 - 245<br />

Telefax: 90 14 73 253<br />

Internet: www.berlin.de/jvaheidering<br />

E-Mail: : tobias.julius@jvahdr.berlin.de<br />

Datum: 14. Juni 2013<br />

<strong>Interessenbekundungsverfahren</strong> –<br />

<strong>Betrieb</strong> der <strong>Werkhalle</strong> 2 in der JVA Heidering<br />

1. Grundlagen<br />

<strong>Die</strong> Justizvollzugsanstalt (JVA) Heidering ist eine im Jahr 2013 neu errichtete moderne<br />

Vollzugsanstalt für 648 männliche erwachsene Gefangene des Landes Berlin auf Hoheitsgebiet<br />

des Landes Brandenburg im Ort Großbeeren an der Bundesstraße 101, 20 km südlich<br />

von Berlin. <strong>Die</strong> Gefangenen verbüßen in der JVA Heidering (Rest-)Freiheitsstrafen von<br />

bis zu fünf Jahren Dauer.<br />

In der JVA Heidering werden verschiedene nicht-hoheitliche Aufgaben von privaten Unternehmen<br />

wahrgenommen, wie z.B. Gebäudemanagement, Bauunterhaltungsleistungen,<br />

<strong>Betrieb</strong> von Küche und Kantine, Gefangeneneinkauf.<br />

Zur Vorbereitung des Vollzugsziels, den Gefangenen zu befähigen, zukünftig ein Leben<br />

ohne Straftaten zu führen, werden Gefangene der JVA Heidering schulisch und beruflich<br />

qualifiziert und in qualifizierten Beschäftigungsverhältnissen innerhalb der Justizvollzugsanstalt<br />

eingesetzt. Im Qualifizierungs- und Schulbereich der Anstalt stehen 104 Plätze für<br />

berufliche und schulische Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung, die von externen<br />

<strong>Die</strong>nstleistern durchgeführt werden. In der <strong>Werkhalle</strong> 2 sollen 75 bis 100 Gefangene dauerhaft<br />

und ganzjährig beschäftigt werden.<br />

Das <strong>Interessenbekundungsverfahren</strong> soll eine Grundlage für weitere Planungen und Entscheidungen<br />

der JVA Heidering im Sinne der genannten Zielsetzungen schaffen.<br />

Verkehrsverbindungen: b 711 v. S-Bhf. Buckower Chaussee, RE 4 Bhf. Großbeeren


2. Ausstattung <strong>Werkhalle</strong> 2<br />

<strong>Die</strong> JVA Heidering verfügt insgesamt über 8.500 m² Bruttogeschossfläche neu errichteter,<br />

tagesbelichteter <strong>Werkhalle</strong>n. Neben einer praktischen Berufsqualifizierung (modulare Berufsausbildung<br />

oder Berufsqualifzierung) ist die produktive Beschäftigung in Vollzeit für<br />

Gefangene vorgesehen. Gemäß § 41 Strafvollzugsgesetz Berlin besteht für Gefangene<br />

Arbeitspflicht.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Werkhalle</strong> 2 verfügt über 2.500 m² Bruttogeschossfläche und 1.700 m² Nettoarbeitsfläche<br />

mit zwei Rolltoren zum Hof, durch die eine Anlieferung auch mit Aufliegern und Lkw-<br />

Zügen bis 40t möglich ist. <strong>Die</strong> <strong>Werkhalle</strong> verfügt über zwei nutzbare moderne Büros mit<br />

jeweils zwei eingerichteten PC-Arbeitsplätzen, von denen die <strong>Werkhalle</strong> übersehen werden<br />

kann. Zur Ausstattung zählen Sozialbereiche für die beschäftigten Gefangenen, separate<br />

sanitäre Anlagen für Beschäftigte und Gefangene sowie separate Lagerräume. <strong>Die</strong><br />

<strong>Werkhalle</strong> ist mit Drehstrom (variables Verteilschienensystem), Hausstrom, Zuluft-<br />

Belüftungsanlage sowie Wasser- und Abwasseranschluss ausgestattet.<br />

Eine logistische Grundausstattung (Gabelstapler, Hubwagen, Sortiertische, Stühle, Flächenabtrennungen<br />

etc.) befinden sich in der Beschaffung.<br />

3. Rahmenbedingungen der Beschäftigung von Gefangenen<br />

<strong>Die</strong> Beschäftigung von Gefangenen richtet sich nach dem Strafvollzugsgesetz Berlin und<br />

den dazu erlassenen Ausführungsvorschriften und Verordnungen sowie der „Geschäftsordnung<br />

für die Beschäftigung und Qualifizierung der Gefangenen sowie der Arbeitsverwaltungen<br />

in den Justizvollzugsanstalten des Landes Berlin“ (GAV) i.d.Fassung vom<br />

16.06.2010.<br />

Für den Unternehmer eines Werkbetriebs in der JVA Heidering ergeben sich folgende Besonderheiten<br />

gegenüber einer Beschäftigung in einem freien Wirtschaftsbetrieb. <strong>Die</strong> Gefangenen<br />

werden von der JVA Heidering entlohnt und sind auch über sie kranken- und<br />

sozial versichert. Gefangene werden nur für tatsächlich geleistete Arbeitszeit entlohnt. Der<br />

Unternehmer eines Werkbetriebs hat für die reine Arbeitsleistung der Gefangenen derzeit<br />

nur den Verrechnungslohn für tatsächlich geleistete Arbeitszeit von Gefangenen zu entrichten.<br />

Lohnnebenkosten (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) sind im Verrechnungslohn<br />

pauschal enthalten. Als Kalkulationsgrundlage ist von einer durchschnittlichen Verrechnungsentlohnung<br />

des Gefangenen in Höhe von 15 Euro pro Tag auszugehen. <strong>Betrieb</strong>skosten<br />

und ggf. weitere Kosten für den Unternehmer bemessen sich nach dem Umfang<br />

des <strong>Betrieb</strong>s, der Vertragsdauer, der Anzahl beschäftigter Gefangener, möglicher<br />

Qualifizierung oder Ausbildung von Gefangenen, möglicher Investitionen etc.<br />

<strong>Die</strong> fachliche Anleitung der Gefangenenarbeitskräfte, die Überwachung des <strong>Betrieb</strong>sablaufs,<br />

sowie die Qualitätskontrolle obliegen dem Unternehmer. Ebenso hat der Unternehmer<br />

die Logistik (Anlieferung, Auslieferung, Verpackung, Entsorgung, Versand etc) für sein<br />

Gewerk als auch die vollständige Administration (Leistungs- und Lieferverträge, Rechnung,<br />

Lieferschein, Zahlungsüberwachung etc.) mit eigenen Mitteln sicher zu stellen.<br />

<strong>Die</strong> JVA Heidering gewährleistet durch eigenes Personal die Sicherheit in der <strong>Werkhalle</strong><br />

(Zu- und Abgangskontrollen von Gefangenen, Sicherheitsüberwachung der Gefangenen


im Werkbetrieb, Durchsetzung der Hausordnung, Überwachung und Organisation der<br />

Verpflegung der Gefangenen).<br />

4. Ausführung von Arbeiten in der <strong>Werkhalle</strong> 2<br />

Vorstellbar sind grundsätzlich alle Arten von Gewerken (Sortier-, Montage-, Konfektionier-<br />

Recycling- und Verpackungstätigkeiten, Holz- und Metallverarbeitung, Papierbearbeitung,<br />

Reinigungsarbeiten etc.) mit und ohne Einsatz von Maschinen, die mit den Sicherheitserfordernissen<br />

einer Justizvollzugsanstalt vereinbar sind.<br />

Der Unternehmer der <strong>Werkhalle</strong> 2 könnte in einem eingerichteten Gewerbebetrieb 75 bis<br />

100 Gefangene beschäftigen oder auch als Generalunternehmer Aufträge von verschiedenen<br />

Auftraggebern bündeln und koordinieren. Dabei könnten auch mehrere Gewerke<br />

parallel in der <strong>Werkhalle</strong> ausgeführt werden. Einzelne Leistungsbereiche/Aufträge können<br />

baulich (Abtrenngitter) von einander getrennt werden.<br />

<strong>Die</strong> Einbringung und Installation von Maschinen ist grundsätzlich möglich.<br />

In Kooperation mit freien Trägern, die in der Schulabteilung mit berufsqualifizierenden Bildungsmaßnahmen<br />

beauftragt sind, könnten für den Unternehmerbetrieb tätigkeitsbezogene<br />

Qualifzierungsmaßnahmen vorab oder tätigkeitsbegleitend durchgeführt werden. Dabei<br />

besteht grundsätzlich die Möglichkeit der staatlichen Förderung von Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen.<br />

5. Einschränkungen<br />

<strong>Die</strong> Ausübung eines Unternehmerbetriebs bringt Einschränkungen mit sich. Ggf. ist die<br />

An- und Ablieferung von Ware zur <strong>Werkhalle</strong> nur zu bestimmten Tageszeiten möglich. Vor<br />

6:30 Uhr und nach 21 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen darf sich kein Gefangener<br />

in der <strong>Werkhalle</strong> aufhalten. Es kann zu sicherheitsbedingten Unterbrechungen im<br />

<strong>Betrieb</strong>sablauf nach Auslösung von Alarmen kommen. Erfahrungsgemäß herrscht in Arbeitsbetrieben<br />

mit Gefangenen eine deutlich höhere Fluktuation als in <strong>Betrieb</strong>en außerhalb<br />

der Justizvollzugsanstalt (Entlassungen, Verlegungen in andere Anstalten, gerichtliche<br />

oder disziplinarrechtliche Auflagen oder Maßnahmen, mangelnde persönliche Motivation).<br />

Gefangene der JVA Heidering haben i.d.R. keine abgeschlossene Berufsausbildung, teilweise<br />

haben die Gefangenen keinen Schulabschluss, teilweise sprechen die Gefangenen<br />

kein oder nur mäßig Deutsch, die Lebensläufe weisen Brüche auf.<br />

6. Verfahren<br />

Unternehmen oder Institutionen, die an der Einrichtung und Ausübung eines Unternehmerbetriebs<br />

in der <strong>Werkhalle</strong> 2 der JVA Heidering interessiert sind, werden gebeten,<br />

ihre Vorstellungen mit näheren Angaben zu den beabsichtigt zu betreibenden Gewerken,<br />

dem Unternehmensinhalt und –umfang darzulegen. Dabei sollte neben Art und Umfang<br />

der Gefangenenbeschäftigung auch die geplante Organisation des <strong>Betrieb</strong>sablaufs beschrieben<br />

werden.


Außerdem sind die aus der Sicht des Interessenten erforderlichen Voraussetzungen darzulegen,<br />

z.B.<br />

- Umfang ggf. erforderliche Medien/technischer Voraussetzungen<br />

- Zeitliche Bindung<br />

- Eventuell erwartete sonstige Unterstützungsleistungen<br />

Erwünscht ist auch eine Aussage zur geplanten zeitlichen Umsetzung der Inbetriebnahme.<br />

Auch alternative Konzepte sind von Interesse.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen<br />

Auftrages handelt und die Teilnehmer nicht an Ihre Angebote gebunden sind. Kosten<br />

werden im <strong>Interessenbekundungsverfahren</strong> nicht erstattet.<br />

Interessenten erhalten Gelegenheit, in einem Vor-Ort-Termin die Räumlichkeiten und Anlagen<br />

der <strong>Werkhalle</strong> 2 zu besichtigen.<br />

Auf der Startseite der JVA Heidering im Berlin-Portal sind Bilder von der <strong>Werkhalle</strong> 2 und<br />

der JVA Heidering eingestellt: http://www.berlin.de/sen/justiz/justizvollzug/jva-heidering/<br />

7. Frist für die Einreichung von Interessenbekundungen<br />

Interessenbekundungen sollten bis zum 31.07.2013 bei der Justizvollzugsanstalt Heidering<br />

eingereicht werden:<br />

Justizvollzugsanstalt Heidering<br />

Leiter Beschäftigung und Qualifizierung<br />

-Vergabe-<br />

Ernst-Stargardt-Allee 1<br />

14979 Großbeeren

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!