bezirkshauptmannschaft graz-umgebung - Marktgemeinde Gratkorn
bezirkshauptmannschaft graz-umgebung - Marktgemeinde Gratkorn
bezirkshauptmannschaft graz-umgebung - Marktgemeinde Gratkorn
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung dieser<br />
elektronischen Signatur bzw. der Echtheit des Ausdrucks finden Sie unter: https://as.stmk.gv.at<br />
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GRAZ-UMGEBUNG<br />
Anlagenreferat<br />
Gewerberecht<br />
Mag. Robert Schaunig<br />
Tel.: (0316) 70-75/408<br />
Fax: (0316) 70-75/333<br />
E-Mail: bhgu@stmk.gv.at<br />
Bei Antwortschreiben bitte<br />
Geschäftszeichen (GZ) anführen<br />
__<br />
GZ: 4.1-451/12 Graz, am 15.01.2013<br />
Ggst: Arnold Rojko Stahl- und Metallbau GmbH, <strong>Gratkorn</strong>;<br />
Änderung der Betriebsanlage durch bauliche- und<br />
maschinelle Änderungen (Lagerung von technischen<br />
Gasen; Austausch und Hinzunahme von Maschinen und<br />
Geräten), gewerberechtliche Genehmigung;<br />
hier: ABSAGE und NEUER TERMIN<br />
K U N D M A C H U N G<br />
(öffentliche Bekanntmachung)<br />
Die Arnold Rojko Stahl- und Metallbau GmbH hat um die Erteilung der<br />
gewerberechtlichen Genehmigung der Änderung der Betriebsanlage für Stahl- und<br />
Metallbau durch bauliche- und maschinelle Änderungen (Lagerung von technischen Gasen;<br />
Austausch und Hinzunahme von Maschinen und Geräten) auf dem Standort 8101 <strong>Gratkorn</strong>,<br />
Harter Straße 27 (Grst. Nr. 474/3, der KG 63243 Kirchenviertel), angesucht.<br />
Hierüber wurde die örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung für Montag, den<br />
28.01.2013, 08.30 Uhr, angeordnet.<br />
Aus terminlichen Gründen wird der Termin für<br />
Montag, den 28.01.2013, 08.30 Uhr,<br />
ABGESAGT<br />
und wird die örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung ersatzweise am<br />
Montag, den 04.02.2013, 08.30 Uhr,<br />
angeordnet.<br />
___________________________________________________________________________________________<br />
8021 Graz Bahnhofgürtel 85<br />
Parteienverkehr von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr, Dienstag zusätzlich bis 15.00 Uhr<br />
DVR 0094927 UID ATU37001007 IBAN AT432081502109208005 BIC STSPAT2G<br />
Steiermärkische Bank und Sparkassen AG: BLZ: 20815, Kto.Nr.: 02109-208005
Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung dieser<br />
elektronischen Signatur bzw. der Echtheit des Ausdrucks finden Sie unter: https://as.stmk.gv.at<br />
- 2 -<br />
Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:<br />
an Ort und Stelle, 8101 <strong>Gratkorn</strong>, Harter Straße 27.<br />
Rechtsgrundlagen:<br />
§§ 74 ff, 356 und 356b Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194/1994 i.d.g.F.<br />
§§ 40 - 44 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991<br />
i.d.g.F.<br />
Verhandlungsleiter:<br />
Mag. Robert Schaunig<br />
Hinweise:<br />
Sie haben die Möglichkeit, an dieser Verhandlung teilzunehmen, eine Verpflichtung dazu<br />
besteht jedoch nicht. Sie können selbst kommen oder sich von einer bevollmächtigten Person<br />
vertreten lassen.<br />
Sofern Sie Einwände gegen das Projekt haben, müssen Sie diese bis spätestens am Tag v o r<br />
der mündlichen Verhandlung während der Amtsstunden (Montag bis Donnerstag von 08.00<br />
bis 15.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr) schriftlich bei der<br />
Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung, Anlagenreferat, oder während dieser Verhandlung<br />
vorbringen, ansonsten verlieren Sie Ihre Parteistellung.<br />
Die Behörde ist verpflichtet, alle gesetzlich geschützten Interessen - somit auch die<br />
Nachbarrechte - im Genehmigungsverfahren bzw. Bewilligungsverfahren zu berücksichtigen.<br />
In die eingereichten Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der<br />
Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung während der Parteienverkehrszeiten Einsicht<br />
genommen werden.<br />
Von dieser öffentlichen Bekanntmachung werden zusätzlich verständigt:<br />
1. die Arnold Rojko Stahl- und Metallbau GmbH, 8101 <strong>Gratkorn</strong>, Harter Straße 27,<br />
Es ergeht die Einladung zu veranlassen, dass an der Verhandlung eine mit der<br />
Anlage vertraute Auskunftsperson teilnimmt.<br />
2. die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Gratkorn</strong><br />
mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel anzuschlagen. Diese ist, mit dem
Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung dieser<br />
elektronischen Signatur bzw. der Echtheit des Ausdrucks finden Sie unter: https://as.stmk.gv.at<br />
- 3 -<br />
Anschlag- und Abnahmevermerk versehen, bei der Verhandlung dem Verhandlungsleiter<br />
zu übergeben.<br />
Weiters sind Kundmachungen auf dem Betriebsgrundstück sowie in den der<br />
Betriebsanlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen. Statt durch Anschlag<br />
kann die Bekanntgabe aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit durch<br />
persönliche Verständigung erfolgen. Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Kundmachung<br />
ergeht weiters das Ersuchen, eine Liste darüber anzulegen, in welchen Häusern die<br />
Anschläge angebracht wurden bzw. welche Personen/Nachbarn persönlich verständigt<br />
wurden. Diese Liste ist bei der Verhandlung dem Verhandlungsleiter auszufolgen.<br />
Darüber hinaus ist auch ein Auszug aus dem Flächenwidmungsplan über den Bereich des<br />
Betriebsgrundstückes und aller Nachbargrundstücke vom Vertreter der Gemeinde zur<br />
Verhandlung mitzubringen.<br />
Auf das Anhörungsrecht der Gemeinde gemäß § 355 GewO 1994 wird hingewiesen.<br />
Es wird ersucht, die Kundmachung auf der Homepage der <strong>Marktgemeinde</strong> im Internet zu<br />
veröffentlichen.<br />
3. das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A15 Energie, Wohnbau, Technik,<br />
Referat Lärm- und Strahlenschutz, 8010 Graz, Landhausgasse 7, z.Hd. Herrn Dipl.-Ing.<br />
Jürgen Fauland,<br />
4. die Baubezirksleitung Steir. Zentralraum, 8020 Graz, Bahnhofgürtel 77, Referat Wasser,<br />
Umwelt und Baukultur, mit dem Ersuchen um Teilnahme eines bautechnischen<br />
Amtssachverständigen, der diesbezügliche Plan- und Beschreibungssatz „B“ wurde bereits<br />
übermittelt,<br />
5. das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A15 Energie, Wohnbau, Technik, 8010<br />
Graz, Trauttmansdorffgasse 2, z.Hd. Herrn Dipl.-Ing. Dr. Bernhard Schaffernak, der<br />
diesbezügliche Plan- und Beschreibungssatz „C“ wurde bereits an Herrn Dipl.-Ing Robert<br />
Brandner übermittelt,<br />
6. das Arbeitsinspektorat Graz, 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6/Stiege D/2. Stock,<br />
der diesbezügliche Plan- und Beschreibungssatz „D“ wurde bereits übermittelt,<br />
7. die Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark, 8010 Graz, Roseggerkai 3/III,<br />
8. die Freiwillige Feuerwehr <strong>Gratkorn</strong>, zur Kenntnis,<br />
9. den Bezirksfeuerwehrverband Graz-Umgebung, 8074 Raaba, Am Böhmergrund 7,<br />
zur Kenntnis,<br />
10. Herrn Erwin Hartweger im Hause, zur Verlautbarung auf der Internetseite der<br />
Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung bis zum 04.02.2013 und der Bitte um<br />
Bestätigung der Durchführung,<br />
11. Herrn Anton Sturm, 8101 <strong>Gratkorn</strong>, Schönblickstraße 2,
Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung dieser<br />
elektronischen Signatur bzw. der Echtheit des Ausdrucks finden Sie unter: https://as.stmk.gv.at<br />
- 4 -<br />
12. Frau Maria Sturm, 8101 <strong>Gratkorn</strong>, Schönblickstraße 2,<br />
13. Herrn Adolf Waldner, 8101 <strong>Gratkorn</strong>, Harterstraße 13,<br />
14. Frau Erika Waldner, 8101 <strong>Gratkorn</strong>, Harterstraße 13,<br />
15. Herrn Bernd Reisinger, 8020 Graz, Volksgartenstraße 6,<br />
16. die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Gratkorn</strong>, Öffentliches Gut (Straßen und Wege),<br />
17. Herrn Friedrich Ornigg, 8021 Graz, Hans Resel-Gasse 18,<br />
18. die Bürgerservicestelle im Haus, zwecks Anschlag an der Amtstafel.<br />
Der Bezirkshauptmann:<br />
i.V. Mag. Robert Schaunig