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bezirkshauptmannschaft graz-umgebung - Marktgemeinde Gratkorn

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Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung dieser<br />

elektronischen Signatur bzw. der Echtheit des Ausdrucks finden Sie unter: https://as.stmk.gv.at<br />

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GRAZ-UMGEBUNG<br />

Anlagenreferat<br />

Gewerberecht<br />

Mag. Robert Schaunig<br />

Tel.: (0316) 70-75/408<br />

Fax: (0316) 70-75/333<br />

E-Mail: bhgu@stmk.gv.at<br />

Bei Antwortschreiben bitte<br />

Geschäftszeichen (GZ) anführen<br />

__<br />

GZ: 4.1-451/12 Graz, am 15.01.2013<br />

Ggst: Arnold Rojko Stahl- und Metallbau GmbH, <strong>Gratkorn</strong>;<br />

Änderung der Betriebsanlage durch bauliche- und<br />

maschinelle Änderungen (Lagerung von technischen<br />

Gasen; Austausch und Hinzunahme von Maschinen und<br />

Geräten), gewerberechtliche Genehmigung;<br />

hier: ABSAGE und NEUER TERMIN<br />

K U N D M A C H U N G<br />

(öffentliche Bekanntmachung)<br />

Die Arnold Rojko Stahl- und Metallbau GmbH hat um die Erteilung der<br />

gewerberechtlichen Genehmigung der Änderung der Betriebsanlage für Stahl- und<br />

Metallbau durch bauliche- und maschinelle Änderungen (Lagerung von technischen Gasen;<br />

Austausch und Hinzunahme von Maschinen und Geräten) auf dem Standort 8101 <strong>Gratkorn</strong>,<br />

Harter Straße 27 (Grst. Nr. 474/3, der KG 63243 Kirchenviertel), angesucht.<br />

Hierüber wurde die örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung für Montag, den<br />

28.01.2013, 08.30 Uhr, angeordnet.<br />

Aus terminlichen Gründen wird der Termin für<br />

Montag, den 28.01.2013, 08.30 Uhr,<br />

ABGESAGT<br />

und wird die örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung ersatzweise am<br />

Montag, den 04.02.2013, 08.30 Uhr,<br />

angeordnet.<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

8021 Graz Bahnhofgürtel 85<br />

Parteienverkehr von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr, Dienstag zusätzlich bis 15.00 Uhr<br />

DVR 0094927 UID ATU37001007 IBAN AT432081502109208005 BIC STSPAT2G<br />

Steiermärkische Bank und Sparkassen AG: BLZ: 20815, Kto.Nr.: 02109-208005


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- 2 -<br />

Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:<br />

an Ort und Stelle, 8101 <strong>Gratkorn</strong>, Harter Straße 27.<br />

Rechtsgrundlagen:<br />

§§ 74 ff, 356 und 356b Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194/1994 i.d.g.F.<br />

§§ 40 - 44 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991<br />

i.d.g.F.<br />

Verhandlungsleiter:<br />

Mag. Robert Schaunig<br />

Hinweise:<br />

Sie haben die Möglichkeit, an dieser Verhandlung teilzunehmen, eine Verpflichtung dazu<br />

besteht jedoch nicht. Sie können selbst kommen oder sich von einer bevollmächtigten Person<br />

vertreten lassen.<br />

Sofern Sie Einwände gegen das Projekt haben, müssen Sie diese bis spätestens am Tag v o r<br />

der mündlichen Verhandlung während der Amtsstunden (Montag bis Donnerstag von 08.00<br />

bis 15.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr) schriftlich bei der<br />

Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung, Anlagenreferat, oder während dieser Verhandlung<br />

vorbringen, ansonsten verlieren Sie Ihre Parteistellung.<br />

Die Behörde ist verpflichtet, alle gesetzlich geschützten Interessen - somit auch die<br />

Nachbarrechte - im Genehmigungsverfahren bzw. Bewilligungsverfahren zu berücksichtigen.<br />

In die eingereichten Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der<br />

Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung während der Parteienverkehrszeiten Einsicht<br />

genommen werden.<br />

Von dieser öffentlichen Bekanntmachung werden zusätzlich verständigt:<br />

1. die Arnold Rojko Stahl- und Metallbau GmbH, 8101 <strong>Gratkorn</strong>, Harter Straße 27,<br />

Es ergeht die Einladung zu veranlassen, dass an der Verhandlung eine mit der<br />

Anlage vertraute Auskunftsperson teilnimmt.<br />

2. die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Gratkorn</strong><br />

mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel anzuschlagen. Diese ist, mit dem


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Anschlag- und Abnahmevermerk versehen, bei der Verhandlung dem Verhandlungsleiter<br />

zu übergeben.<br />

Weiters sind Kundmachungen auf dem Betriebsgrundstück sowie in den der<br />

Betriebsanlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen. Statt durch Anschlag<br />

kann die Bekanntgabe aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit durch<br />

persönliche Verständigung erfolgen. Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Kundmachung<br />

ergeht weiters das Ersuchen, eine Liste darüber anzulegen, in welchen Häusern die<br />

Anschläge angebracht wurden bzw. welche Personen/Nachbarn persönlich verständigt<br />

wurden. Diese Liste ist bei der Verhandlung dem Verhandlungsleiter auszufolgen.<br />

Darüber hinaus ist auch ein Auszug aus dem Flächenwidmungsplan über den Bereich des<br />

Betriebsgrundstückes und aller Nachbargrundstücke vom Vertreter der Gemeinde zur<br />

Verhandlung mitzubringen.<br />

Auf das Anhörungsrecht der Gemeinde gemäß § 355 GewO 1994 wird hingewiesen.<br />

Es wird ersucht, die Kundmachung auf der Homepage der <strong>Marktgemeinde</strong> im Internet zu<br />

veröffentlichen.<br />

3. das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A15 Energie, Wohnbau, Technik,<br />

Referat Lärm- und Strahlenschutz, 8010 Graz, Landhausgasse 7, z.Hd. Herrn Dipl.-Ing.<br />

Jürgen Fauland,<br />

4. die Baubezirksleitung Steir. Zentralraum, 8020 Graz, Bahnhofgürtel 77, Referat Wasser,<br />

Umwelt und Baukultur, mit dem Ersuchen um Teilnahme eines bautechnischen<br />

Amtssachverständigen, der diesbezügliche Plan- und Beschreibungssatz „B“ wurde bereits<br />

übermittelt,<br />

5. das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A15 Energie, Wohnbau, Technik, 8010<br />

Graz, Trauttmansdorffgasse 2, z.Hd. Herrn Dipl.-Ing. Dr. Bernhard Schaffernak, der<br />

diesbezügliche Plan- und Beschreibungssatz „C“ wurde bereits an Herrn Dipl.-Ing Robert<br />

Brandner übermittelt,<br />

6. das Arbeitsinspektorat Graz, 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6/Stiege D/2. Stock,<br />

der diesbezügliche Plan- und Beschreibungssatz „D“ wurde bereits übermittelt,<br />

7. die Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark, 8010 Graz, Roseggerkai 3/III,<br />

8. die Freiwillige Feuerwehr <strong>Gratkorn</strong>, zur Kenntnis,<br />

9. den Bezirksfeuerwehrverband Graz-Umgebung, 8074 Raaba, Am Böhmergrund 7,<br />

zur Kenntnis,<br />

10. Herrn Erwin Hartweger im Hause, zur Verlautbarung auf der Internetseite der<br />

Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung bis zum 04.02.2013 und der Bitte um<br />

Bestätigung der Durchführung,<br />

11. Herrn Anton Sturm, 8101 <strong>Gratkorn</strong>, Schönblickstraße 2,


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- 4 -<br />

12. Frau Maria Sturm, 8101 <strong>Gratkorn</strong>, Schönblickstraße 2,<br />

13. Herrn Adolf Waldner, 8101 <strong>Gratkorn</strong>, Harterstraße 13,<br />

14. Frau Erika Waldner, 8101 <strong>Gratkorn</strong>, Harterstraße 13,<br />

15. Herrn Bernd Reisinger, 8020 Graz, Volksgartenstraße 6,<br />

16. die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Gratkorn</strong>, Öffentliches Gut (Straßen und Wege),<br />

17. Herrn Friedrich Ornigg, 8021 Graz, Hans Resel-Gasse 18,<br />

18. die Bürgerservicestelle im Haus, zwecks Anschlag an der Amtstafel.<br />

Der Bezirkshauptmann:<br />

i.V. Mag. Robert Schaunig

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