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Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz (lfSG) - tagesmuetter-verein.de

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<strong>Merkblatt</strong> <strong>zum</strong><br />

<strong>Infektionsschutzgesetz</strong> (<strong>lfSG</strong>)<br />

Bitte lesen Sie sich dieses <strong>Merkblatt</strong> sorgfältig durch!<br />

Belehrung für Tagesmütter und sorgeberechtigte Eltern<br />

gem. § 34 Abs. 5 S. 2 <strong>Infektionsschutzgesetz</strong> (IfSG)<br />

Wenn Sie o<strong>de</strong>r Ihre Familienangehörigen eine anstecken<strong>de</strong> Erkrankung haben, können Sie Ihr Tageskind<br />

infizieren. Außer<strong>de</strong>m sind gera<strong>de</strong> Säuglinge und Kin<strong>de</strong>r während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt<br />

und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.<br />

Um dies zu verhin<strong>de</strong>rn, möchten wir Sie mit diesem <strong>Merkblatt</strong> über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und<br />

das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das <strong>Infektionsschutzgesetz</strong> vorsieht. In diesem Zusammenhang<br />

sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in <strong>de</strong>r Regel nichts mit mangeln<strong>de</strong>r Sauberkeit o<strong>de</strong>r Unvorsichtigkeit<br />

zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.<br />

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Gemeinschaftseinrichtungen (GE) 1)<br />

gehen darf (es wird in <strong>de</strong>r Tagespflege analog angewen<strong>de</strong>t), wenn<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies<br />

sind nach <strong>de</strong>r Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien.<br />

Alle diese Krankheiten kommen bei uns in <strong>de</strong>r Regel nur als Einzelfälle vor (außer<strong>de</strong>m nennt<br />

das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kin<strong>de</strong>rlähmung. Es ist aber höchst<br />

unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen wer<strong>de</strong>n).<br />

eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann. Dies sind<br />

Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien,<br />

Meningokokken-Infektionen, Krätze, anstecken<strong>de</strong> Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr.<br />

ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.<br />

es vor Vollendung <strong>de</strong>s 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist o<strong>de</strong>r ein entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Verdacht besteht.<br />

Die Übertragungswege <strong>de</strong>r aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfallerkrankungen und<br />

Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangeln<strong>de</strong> Hän<strong>de</strong>hygiene<br />

sowie durch verunreinigte Lebensmitteln, nur selten durch Gegenstän<strong>de</strong> (Handtücher, Möbel. Spielsachen).<br />

Tröpfchen- o<strong>de</strong>r „fliegen<strong>de</strong>“ Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch<br />

Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte wer<strong>de</strong>n Krätze, Läuse und anstecken<strong>de</strong> Borkenflechte übertragen.


Seite 2 <strong>Merkblatt</strong> <strong>zum</strong> <strong>Infektionsschutzgesetz</strong> (<strong>lfSG</strong>)<br />

Dies erklärt, dass in GE beson<strong>de</strong>rs günstige Bedingungen für eine Übertragung <strong>de</strong>r genannten Krankheiten<br />

bestehen. Wir bitten Sie also bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kin<strong>de</strong>s immer <strong>de</strong>n Rat Ihres Haus- o<strong>de</strong>r<br />

Kin<strong>de</strong>rarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallen<strong>de</strong>r Müdigkeit, wie<strong>de</strong>rholtem<br />

Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und an<strong>de</strong>ren besorgniserregen<strong>de</strong>n Symptomen).<br />

Er wird Ihnen – bei entsprechen<strong>de</strong>m Krankheitsverdacht o<strong>de</strong>r wenn die Diagnose gestellt wer<strong>de</strong>n konnte –<br />

darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch <strong>de</strong>r GE nach <strong>de</strong>m <strong>Infektionsschutzgesetz</strong><br />

verbietet.<br />

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt ist, bevor typische<br />

Krankheitssymptome auftreten. Dies be<strong>de</strong>utet, dass Ihr Kind bereits Spielkamera<strong>de</strong>n, Mitschüler o<strong>de</strong>r<br />

Personal angesteckt haben kann, wenn es mit <strong>de</strong>n ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In<br />

einem solchen Fall müssen wir die Eltern <strong>de</strong>r übrigen Kin<strong>de</strong>r anonym über das Vorliegen einer anstecken<strong>de</strong>n<br />

Krankheit informieren.<br />

Manchmal nehmen Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Erwachsene nur Erreger auf ohne zu erkranken. Auch wer<strong>de</strong>n nach<br />

durchgemachter Erkrankung, in einigen Fällen Erreger längere Zeit mit <strong>de</strong>m Stuhlgang ausgeschie<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie<br />

Spielkamera<strong>de</strong>n, Mitschüler o<strong>de</strong>r das Personal anstecken. Im <strong>Infektionsschutzgesetz</strong> ist <strong>de</strong>shalb vorgesehen,<br />

dass die „Ausschei<strong>de</strong>r“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien<br />

nur mit Genehmigung und nach Belehrung <strong>de</strong>s Gesundheitsamtes wie<strong>de</strong>r in eine GE gehen dürfen.<br />

Sollte jemand bei Ihnen zu Hause an einer schweren o<strong>de</strong>r hochanstecken<strong>de</strong>n Infektionskrankheit lei<strong>de</strong>t,<br />

können weitere Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und<br />

ausschei<strong>de</strong>n ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.<br />

Wann ein Besuchsverbot <strong>de</strong>r Schule o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren GE für Ausschei<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r ein möglicherweise<br />

infiziertes, aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>r Arzt o<strong>de</strong>r Ihr Gesundheitsamt<br />

mitteilen.<br />

Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, Röteln, Kin<strong>de</strong>rlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen<br />

zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot<br />

sofort aufheben.<br />

Bitte be<strong>de</strong>nken Sie, dass ein optimaler Impfschutz je<strong>de</strong>m Einzelnen sowie <strong>de</strong>r Allgemeinheit dient.<br />

Sollten Sie noch Fragen haben, wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an Ihren Haus- o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rarzt o<strong>de</strong>r an Ihr<br />

Gesundheitsamt.<br />

Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.<br />

Beratungsstelle Meerbusch<br />

Inge Losch-Engler<br />

Geschäftsführerin<br />

Fachberaterin<br />

Qualifizierte Kin<strong>de</strong>rschutzfachkraft<br />

Tel. 0 2159 - 45 91<br />

Fax 0 2159 - 81 57 66<br />

Email TagesmuetterMB@web.<strong>de</strong><br />

www.<strong>tagesmuetter</strong>-<strong>verein</strong>.<strong>de</strong><br />

1)<br />

GE = Gemeinschaftseinrichtungen

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