Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz (lfSG) - tagesmuetter-verein.de
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<strong>Merkblatt</strong> <strong>zum</strong><br />
<strong>Infektionsschutzgesetz</strong> (<strong>lfSG</strong>)<br />
Bitte lesen Sie sich dieses <strong>Merkblatt</strong> sorgfältig durch!<br />
Belehrung für Tagesmütter und sorgeberechtigte Eltern<br />
gem. § 34 Abs. 5 S. 2 <strong>Infektionsschutzgesetz</strong> (IfSG)<br />
Wenn Sie o<strong>de</strong>r Ihre Familienangehörigen eine anstecken<strong>de</strong> Erkrankung haben, können Sie Ihr Tageskind<br />
infizieren. Außer<strong>de</strong>m sind gera<strong>de</strong> Säuglinge und Kin<strong>de</strong>r während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt<br />
und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.<br />
Um dies zu verhin<strong>de</strong>rn, möchten wir Sie mit diesem <strong>Merkblatt</strong> über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und<br />
das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das <strong>Infektionsschutzgesetz</strong> vorsieht. In diesem Zusammenhang<br />
sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in <strong>de</strong>r Regel nichts mit mangeln<strong>de</strong>r Sauberkeit o<strong>de</strong>r Unvorsichtigkeit<br />
zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.<br />
Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Gemeinschaftseinrichtungen (GE) 1)<br />
gehen darf (es wird in <strong>de</strong>r Tagespflege analog angewen<strong>de</strong>t), wenn<br />
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es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies<br />
sind nach <strong>de</strong>r Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien.<br />
Alle diese Krankheiten kommen bei uns in <strong>de</strong>r Regel nur als Einzelfälle vor (außer<strong>de</strong>m nennt<br />
das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kin<strong>de</strong>rlähmung. Es ist aber höchst<br />
unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen wer<strong>de</strong>n).<br />
eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann. Dies sind<br />
Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien,<br />
Meningokokken-Infektionen, Krätze, anstecken<strong>de</strong> Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr.<br />
ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.<br />
es vor Vollendung <strong>de</strong>s 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist o<strong>de</strong>r ein entsprechen<strong>de</strong>r<br />
Verdacht besteht.<br />
Die Übertragungswege <strong>de</strong>r aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfallerkrankungen und<br />
Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangeln<strong>de</strong> Hän<strong>de</strong>hygiene<br />
sowie durch verunreinigte Lebensmitteln, nur selten durch Gegenstän<strong>de</strong> (Handtücher, Möbel. Spielsachen).<br />
Tröpfchen- o<strong>de</strong>r „fliegen<strong>de</strong>“ Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch<br />
Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte wer<strong>de</strong>n Krätze, Läuse und anstecken<strong>de</strong> Borkenflechte übertragen.
Seite 2 <strong>Merkblatt</strong> <strong>zum</strong> <strong>Infektionsschutzgesetz</strong> (<strong>lfSG</strong>)<br />
Dies erklärt, dass in GE beson<strong>de</strong>rs günstige Bedingungen für eine Übertragung <strong>de</strong>r genannten Krankheiten<br />
bestehen. Wir bitten Sie also bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kin<strong>de</strong>s immer <strong>de</strong>n Rat Ihres Haus- o<strong>de</strong>r<br />
Kin<strong>de</strong>rarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallen<strong>de</strong>r Müdigkeit, wie<strong>de</strong>rholtem<br />
Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und an<strong>de</strong>ren besorgniserregen<strong>de</strong>n Symptomen).<br />
Er wird Ihnen – bei entsprechen<strong>de</strong>m Krankheitsverdacht o<strong>de</strong>r wenn die Diagnose gestellt wer<strong>de</strong>n konnte –<br />
darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch <strong>de</strong>r GE nach <strong>de</strong>m <strong>Infektionsschutzgesetz</strong><br />
verbietet.<br />
Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt ist, bevor typische<br />
Krankheitssymptome auftreten. Dies be<strong>de</strong>utet, dass Ihr Kind bereits Spielkamera<strong>de</strong>n, Mitschüler o<strong>de</strong>r<br />
Personal angesteckt haben kann, wenn es mit <strong>de</strong>n ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In<br />
einem solchen Fall müssen wir die Eltern <strong>de</strong>r übrigen Kin<strong>de</strong>r anonym über das Vorliegen einer anstecken<strong>de</strong>n<br />
Krankheit informieren.<br />
Manchmal nehmen Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Erwachsene nur Erreger auf ohne zu erkranken. Auch wer<strong>de</strong>n nach<br />
durchgemachter Erkrankung, in einigen Fällen Erreger längere Zeit mit <strong>de</strong>m Stuhlgang ausgeschie<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie<br />
Spielkamera<strong>de</strong>n, Mitschüler o<strong>de</strong>r das Personal anstecken. Im <strong>Infektionsschutzgesetz</strong> ist <strong>de</strong>shalb vorgesehen,<br />
dass die „Ausschei<strong>de</strong>r“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien<br />
nur mit Genehmigung und nach Belehrung <strong>de</strong>s Gesundheitsamtes wie<strong>de</strong>r in eine GE gehen dürfen.<br />
Sollte jemand bei Ihnen zu Hause an einer schweren o<strong>de</strong>r hochanstecken<strong>de</strong>n Infektionskrankheit lei<strong>de</strong>t,<br />
können weitere Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und<br />
ausschei<strong>de</strong>n ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.<br />
Wann ein Besuchsverbot <strong>de</strong>r Schule o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren GE für Ausschei<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r ein möglicherweise<br />
infiziertes, aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>r Arzt o<strong>de</strong>r Ihr Gesundheitsamt<br />
mitteilen.<br />
Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, Röteln, Kin<strong>de</strong>rlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen<br />
zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot<br />
sofort aufheben.<br />
Bitte be<strong>de</strong>nken Sie, dass ein optimaler Impfschutz je<strong>de</strong>m Einzelnen sowie <strong>de</strong>r Allgemeinheit dient.<br />
Sollten Sie noch Fragen haben, wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an Ihren Haus- o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rarzt o<strong>de</strong>r an Ihr<br />
Gesundheitsamt.<br />
Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.<br />
Beratungsstelle Meerbusch<br />
Inge Losch-Engler<br />
Geschäftsführerin<br />
Fachberaterin<br />
Qualifizierte Kin<strong>de</strong>rschutzfachkraft<br />
Tel. 0 2159 - 45 91<br />
Fax 0 2159 - 81 57 66<br />
Email TagesmuetterMB@web.<strong>de</strong><br />
www.<strong>tagesmuetter</strong>-<strong>verein</strong>.<strong>de</strong><br />
1)<br />
GE = Gemeinschaftseinrichtungen