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Merkblatt zum Verhalten bei Abwesenheiten - Pr-tk.de

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Ferienzeit auftritt, die entsprechen<strong>de</strong>n Meldungen postalisch, vorab per Email o<strong>de</strong>r per Fax<br />

einzureichen.<br />

8. Für Beschäftigte, die nicht an <strong>de</strong>r Ferienregelung teilnehmen, gilt nach <strong>de</strong>n maßgeben<strong>de</strong>n<br />

Urlaubsvorschriften, dass die krankheitsbedingte Fehlzeit nur dann nicht auf <strong>de</strong>n Urlaub<br />

angerechnet wird, wenn diese unverzüglich <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Stammschule angezeigt und durch<br />

eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird. Auch wenn die Dienstunfähigkeit später<br />

nachgewiesen wird, aber nicht unverzüglich angezeigt wur<strong>de</strong>, sind die Krankheitstage auf<br />

<strong>de</strong>n Urlaub anzurechnen. In Zweifelsfällen müssen Sie darlegen, dass die Voraussetzungen<br />

für die Nichtanrechnung <strong>de</strong>r Krankheitstage vorliegen.<br />

9. Wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Mütter sollen <strong>de</strong>r Schulleitung ihre Schwangerschaft und <strong>de</strong>n mutmaßlichen<br />

Tag <strong>de</strong>r Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Die Mitteilung ist<br />

durch ein ärztliches Attest zu belegen. Die Kosten dafür erstattet <strong>de</strong>r Dienstherr.<br />

Maßnahmen <strong>zum</strong> Mutterschutz können durch <strong>de</strong>n Dienstherrn erst eingeleitet wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn diesem die Schwangerschaft bekannt ist.<br />

10. Einen Krankenhaus- o<strong>de</strong>r Sanatoriumsaufenthalt teilen Sie bitte unverzüglich nach<br />

Kenntnis <strong>de</strong>s voraussichtlichen Termins mit. Den Aufenthalt weisen Sie mit <strong>de</strong>m Aufnahmeund<br />

<strong>de</strong>m Entlassungsschein nach. Für bewilligte Sanatoriumsaufenthalte ist keine Son<strong>de</strong>r<br />

urlaubsgewährung erfor<strong>de</strong>rlich. Von <strong>de</strong>n Schulen wer<strong>de</strong>n diese Aufenthalte wie Krank<br />

schreibungen behan<strong>de</strong>lt.<br />

11. Bei Kurmaßnahmen für Beamte entschei<strong>de</strong>t die Schulleiterin/<strong>de</strong>r Schulleiter nach<br />

rechtzeitiger Antragsstellung und amtsärztlicher <strong>Pr</strong>üfung über die Gewährung von<br />

Son<strong>de</strong>rurlaub. Heilkuren für Beamte sind grundsätzlich in die Sommerferien zu legen. Bei<br />

Kurmaßnahmen für Angestellte wird die Notwendigkeit zur Durchführung einer<br />

Kurmaßnahme auf Antrag <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>s Beschäftigten durch <strong>de</strong>n Rentenversicherungsträger (in<br />

Einzelfällen auch durch <strong>de</strong>n Krankenversicherungsträger) festgestellt. Hier bestimmt <strong>de</strong>r<br />

Sozialversicherungsträger auch <strong>de</strong>n Zeitraum <strong>de</strong>r Kurmaßnahme. Angestellte erhalten einen<br />

Kurbewilligungsbescheid, <strong>de</strong>r wie eine ärztliche Bescheinigung behan<strong>de</strong>lt wird. Ihren Antrag<br />

sen<strong>de</strong>n Sie bitte immer über Ihre Stammschule an die zuständige Personalstelle.<br />

12. Beziehen Angestellte Krankengeld von <strong>de</strong>r Krankenkasse, so kann <strong>de</strong>r Nachweis <strong>de</strong>r<br />

Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit mit <strong>de</strong>r Kopie <strong>de</strong>s Auszahlungsscheines <strong>de</strong>r Krankenkasse o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />

ärztlichen Bescheinigungen geführt wer<strong>de</strong>n. Diese Bescheinigungen sen<strong>de</strong>n Sie bitte<br />

unverzüglich Ihrer Stammschule zu.<br />

13. Zur Beaufsichtigung, Betreuung o<strong>de</strong>r Pflege Ihres erkrankten Kin<strong>de</strong>s können Sie<br />

vom Dienst fernbleiben, wenn eine an<strong>de</strong>re in Ihrem Haushalt leben<strong>de</strong> Person das Kind<br />

nicht beaufsichtigen, betreuen o<strong>de</strong>r pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr<br />

noch nicht vollen<strong>de</strong>t hat o<strong>de</strong>r behin<strong>de</strong>rt und auf Hilfe angewiesen ist<br />

{§ 45 SGB V). Dieses Verfahren regelt sich nach <strong>de</strong>n Vorschriften über Son<strong>de</strong>rurlaub. Die<br />

voraussichtliche Dauer Ihrer Abwesenheit zeigen Sie bitte unverzüglich <strong>bei</strong> Ihrer Stamm<br />

schule durch eine ärztliche Bescheinigung an.<br />

14. Der Abbruch <strong>de</strong>s Dienstes wegen Dienstunfähigkeit an einem Tag, an <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />

Dienst zwar begonnen, jedoch vorzeitig wegen Krankheit been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n muss, ist<br />

unabhängig von <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r erbrachten Dienstzeit nicht als Krankheitstag zu zählen. Für<br />

einen solchen Tag wird Dienstbefreiung erfeilt und die Sollanwesenheitszeit gilt als erfüllt.<br />

15. Für Arztbesuche während <strong>de</strong>r Ar<strong>bei</strong>ts- bzw. Dienstzeit gilt, dass Sie grundsätzlich<br />

gehalten sind, Untersuch u n gs- o<strong>de</strong>r Behandlungstermine außerhalb Ihrer Dienstzeiten zu<br />

vereinbaren. Eine Ausnahme hiervon ist ausdrücklich nur dann möglich, wenn die ärztliche<br />

Behandlung (einschließlich Wege- und Wartezeiten) während <strong>de</strong>r Dienstzeit erfolgen muss<br />

und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.<br />

16. Bei Wie<strong>de</strong>raufnahme Ihrer Tätigkeit mel<strong>de</strong>n Sie sich bitte frühestmöglich im<br />

Schulsekretariat Ihrer Stammschule (Gesundmeldung).<br />

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