Merkblatt zum Verhalten bei Abwesenheiten - Pr-tk.de
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Ferienzeit auftritt, die entsprechen<strong>de</strong>n Meldungen postalisch, vorab per Email o<strong>de</strong>r per Fax<br />
einzureichen.<br />
8. Für Beschäftigte, die nicht an <strong>de</strong>r Ferienregelung teilnehmen, gilt nach <strong>de</strong>n maßgeben<strong>de</strong>n<br />
Urlaubsvorschriften, dass die krankheitsbedingte Fehlzeit nur dann nicht auf <strong>de</strong>n Urlaub<br />
angerechnet wird, wenn diese unverzüglich <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Stammschule angezeigt und durch<br />
eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird. Auch wenn die Dienstunfähigkeit später<br />
nachgewiesen wird, aber nicht unverzüglich angezeigt wur<strong>de</strong>, sind die Krankheitstage auf<br />
<strong>de</strong>n Urlaub anzurechnen. In Zweifelsfällen müssen Sie darlegen, dass die Voraussetzungen<br />
für die Nichtanrechnung <strong>de</strong>r Krankheitstage vorliegen.<br />
9. Wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Mütter sollen <strong>de</strong>r Schulleitung ihre Schwangerschaft und <strong>de</strong>n mutmaßlichen<br />
Tag <strong>de</strong>r Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Die Mitteilung ist<br />
durch ein ärztliches Attest zu belegen. Die Kosten dafür erstattet <strong>de</strong>r Dienstherr.<br />
Maßnahmen <strong>zum</strong> Mutterschutz können durch <strong>de</strong>n Dienstherrn erst eingeleitet wer<strong>de</strong>n,<br />
wenn diesem die Schwangerschaft bekannt ist.<br />
10. Einen Krankenhaus- o<strong>de</strong>r Sanatoriumsaufenthalt teilen Sie bitte unverzüglich nach<br />
Kenntnis <strong>de</strong>s voraussichtlichen Termins mit. Den Aufenthalt weisen Sie mit <strong>de</strong>m Aufnahmeund<br />
<strong>de</strong>m Entlassungsschein nach. Für bewilligte Sanatoriumsaufenthalte ist keine Son<strong>de</strong>r<br />
urlaubsgewährung erfor<strong>de</strong>rlich. Von <strong>de</strong>n Schulen wer<strong>de</strong>n diese Aufenthalte wie Krank<br />
schreibungen behan<strong>de</strong>lt.<br />
11. Bei Kurmaßnahmen für Beamte entschei<strong>de</strong>t die Schulleiterin/<strong>de</strong>r Schulleiter nach<br />
rechtzeitiger Antragsstellung und amtsärztlicher <strong>Pr</strong>üfung über die Gewährung von<br />
Son<strong>de</strong>rurlaub. Heilkuren für Beamte sind grundsätzlich in die Sommerferien zu legen. Bei<br />
Kurmaßnahmen für Angestellte wird die Notwendigkeit zur Durchführung einer<br />
Kurmaßnahme auf Antrag <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>s Beschäftigten durch <strong>de</strong>n Rentenversicherungsträger (in<br />
Einzelfällen auch durch <strong>de</strong>n Krankenversicherungsträger) festgestellt. Hier bestimmt <strong>de</strong>r<br />
Sozialversicherungsträger auch <strong>de</strong>n Zeitraum <strong>de</strong>r Kurmaßnahme. Angestellte erhalten einen<br />
Kurbewilligungsbescheid, <strong>de</strong>r wie eine ärztliche Bescheinigung behan<strong>de</strong>lt wird. Ihren Antrag<br />
sen<strong>de</strong>n Sie bitte immer über Ihre Stammschule an die zuständige Personalstelle.<br />
12. Beziehen Angestellte Krankengeld von <strong>de</strong>r Krankenkasse, so kann <strong>de</strong>r Nachweis <strong>de</strong>r<br />
Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit mit <strong>de</strong>r Kopie <strong>de</strong>s Auszahlungsscheines <strong>de</strong>r Krankenkasse o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />
ärztlichen Bescheinigungen geführt wer<strong>de</strong>n. Diese Bescheinigungen sen<strong>de</strong>n Sie bitte<br />
unverzüglich Ihrer Stammschule zu.<br />
13. Zur Beaufsichtigung, Betreuung o<strong>de</strong>r Pflege Ihres erkrankten Kin<strong>de</strong>s können Sie<br />
vom Dienst fernbleiben, wenn eine an<strong>de</strong>re in Ihrem Haushalt leben<strong>de</strong> Person das Kind<br />
nicht beaufsichtigen, betreuen o<strong>de</strong>r pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr<br />
noch nicht vollen<strong>de</strong>t hat o<strong>de</strong>r behin<strong>de</strong>rt und auf Hilfe angewiesen ist<br />
{§ 45 SGB V). Dieses Verfahren regelt sich nach <strong>de</strong>n Vorschriften über Son<strong>de</strong>rurlaub. Die<br />
voraussichtliche Dauer Ihrer Abwesenheit zeigen Sie bitte unverzüglich <strong>bei</strong> Ihrer Stamm<br />
schule durch eine ärztliche Bescheinigung an.<br />
14. Der Abbruch <strong>de</strong>s Dienstes wegen Dienstunfähigkeit an einem Tag, an <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />
Dienst zwar begonnen, jedoch vorzeitig wegen Krankheit been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n muss, ist<br />
unabhängig von <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r erbrachten Dienstzeit nicht als Krankheitstag zu zählen. Für<br />
einen solchen Tag wird Dienstbefreiung erfeilt und die Sollanwesenheitszeit gilt als erfüllt.<br />
15. Für Arztbesuche während <strong>de</strong>r Ar<strong>bei</strong>ts- bzw. Dienstzeit gilt, dass Sie grundsätzlich<br />
gehalten sind, Untersuch u n gs- o<strong>de</strong>r Behandlungstermine außerhalb Ihrer Dienstzeiten zu<br />
vereinbaren. Eine Ausnahme hiervon ist ausdrücklich nur dann möglich, wenn die ärztliche<br />
Behandlung (einschließlich Wege- und Wartezeiten) während <strong>de</strong>r Dienstzeit erfolgen muss<br />
und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.<br />
16. Bei Wie<strong>de</strong>raufnahme Ihrer Tätigkeit mel<strong>de</strong>n Sie sich bitte frühestmöglich im<br />
Schulsekretariat Ihrer Stammschule (Gesundmeldung).<br />
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