14.02.2014 Aufrufe

Merkblatt zum Verhalten bei Abwesenheiten - Pr-tk.de

Merkblatt zum Verhalten bei Abwesenheiten - Pr-tk.de

Merkblatt zum Verhalten bei Abwesenheiten - Pr-tk.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anlage 1<br />

<strong>Merkblatt</strong> <strong>zum</strong> <strong>Verhalten</strong> <strong>bei</strong> <strong>Abwesenheiten</strong><br />

(Erkrankung, Schwangerschaft, Kur, Erkrankung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s)<br />

für alle Diens<strong>tk</strong>räfte <strong>de</strong>r Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung<br />

in <strong>de</strong>n öffentlichen allgemein bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n und beruflichen Schulen Berlins<br />

Die folgen<strong>de</strong>n Grundsätze, nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbeamtengesetzes (§ 59 LBG), <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sangestelltentarifvertrags (§ 37a BAT / § 37a BAT-0), Entgeltfortzahlungsgesetz (§ S<br />

EntFG) und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>smanteltarifvertrags für Ar<strong>bei</strong>ter/-innen (§ 35 BMT-G / § 35 BMT-G-0),<br />

dienen dazu, Sie über Ihre wesentlichen Rechte und Pflichten <strong>zum</strong> Thema <strong>Abwesenheiten</strong><br />

(Erkrankung, Schwangerschaft, Kur, Erkrankung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s) zu informieren. In allen Punkten ist<br />

Ihre Stammschule für Sie zuständig.<br />

1. Sie sind verpflichtet, Ihre Ar<strong>bei</strong>ts- bzw. Dienstunfähigkeit in geeigneter Form unver<br />

züglich in Ihrer Stammschule anzuzeigen.<br />

2. Wenn eine anstecken<strong>de</strong> Erkrankung unverzügliche Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz an<strong>de</strong>rer<br />

Personen in <strong>de</strong>r Schule notwendig macht, haben Sie die Verpflichtung zur Offenbarung <strong>de</strong>r<br />

Art Ihrer Erkrankung, um Scha<strong>de</strong>n von an<strong>de</strong>ren Personen abzuwen<strong>de</strong>n.<br />

3. Bitte teilen Sie unbedingt mit, wenn Ihre Erkrankung durch eine dritte Person<br />

verursacht wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r ob es sich um Folgen eines Unfalls han<strong>de</strong>lt, <strong>de</strong>n eine dritte Person<br />

verursacht hat, damit rechtzeitig Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche geltend gemacht wer<strong>de</strong>n<br />

können. Bei Ar<strong>bei</strong>ts- und Dienstunfällen ist grundsätzlich eine Unfallanzeige auszufüllen, die<br />

Sie von Ihrer Stammschule erhalten.<br />

4. Ihre Meldung sollte - soweit absehbar - zur Erleichterung <strong>de</strong>r Dienstplanung eine<br />

Einschätzung <strong>de</strong>r voraussichtlichen Dauer <strong>de</strong>r Fehlzeit enthalten.<br />

5. Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung in <strong>de</strong>r Stammschule ist ab <strong>de</strong>m vierten Tag<br />

<strong>de</strong>r Erkrankung erfor<strong>de</strong>rlich. 1 Sonnaben<strong>de</strong>, Sonntage und gesetzliche Feiertage wer<strong>de</strong>n <strong>bei</strong><br />

<strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>s vierten Tages dann mit berücksichtigt, wenn sie von Krankheitstagen<br />

eingeschlossen sind. Die folgen<strong>de</strong> Darstellung zeigt Beispiele:<br />

Krankheitszeitraum<br />

von<br />

bis<br />

Donnerstag Freitag Montag<br />

Freitag<br />

Montag<br />

Mittwoch Donnerstag Freitag<br />

Donnerstag Freitag<br />

Ar<strong>bei</strong>ts- bzw.<br />

Dienstantritt<br />

Dienstag<br />

Montag<br />

ärztliche Bescheinigung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich<br />

nicht erfor<strong>de</strong>rlich<br />

In begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen kann nach vorheriger schriftlicher Auffor<strong>de</strong>rung bereits ab<br />

<strong>de</strong>m ersten Tag einer Erkrankung die Vorlage ärztlicher Bescheinigungen von Ihnen verlangt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

6. Bitte zeigen Sie eine Verlängerung Ihres Erkrankungszeitraumes frühestmöglich Ihrer<br />

Stammschule an. Die ärztliche Folgebescheinigung muss spätestens am ersten all<br />

gemeinen Ar<strong>bei</strong>tstag nach Ablauf <strong>de</strong>r ersten ärztlichen Bescheinigung <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Stammschule<br />

eingehen.<br />

7. Ist das Schulsekretariat Ihrer Stammschule in <strong>de</strong>n Ferien telefonisch nicht erreichbar, sind<br />

<strong>bei</strong> einer Erkrankung, die in die Ferienzeit hineinreicht o<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>r<br />

Falls von <strong>de</strong>n Beschäftigten gewünscht, kann die ärztliche Bescheinigung in einem geson<strong>de</strong>rten verschlossenen Umschlag, <strong>de</strong>r nur<br />

von <strong>de</strong>r Personalstelle geöffnet wird, in <strong>de</strong>r Schule eingereicht wer<strong>de</strong>n. Auf <strong>de</strong>m Umschlag sind außen <strong>de</strong>r Name <strong>de</strong>s Beschäftigten,<br />

die Personalnummer, Beginn und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Dienstunfähigkeit und die Angabe, ob es sich um eine Erst- o<strong>de</strong>r Folgebescheinigung<br />

han<strong>de</strong>lt, zu vermerken.<br />

Seite 1 von 2 Seiten


Ferienzeit auftritt, die entsprechen<strong>de</strong>n Meldungen postalisch, vorab per Email o<strong>de</strong>r per Fax<br />

einzureichen.<br />

8. Für Beschäftigte, die nicht an <strong>de</strong>r Ferienregelung teilnehmen, gilt nach <strong>de</strong>n maßgeben<strong>de</strong>n<br />

Urlaubsvorschriften, dass die krankheitsbedingte Fehlzeit nur dann nicht auf <strong>de</strong>n Urlaub<br />

angerechnet wird, wenn diese unverzüglich <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Stammschule angezeigt und durch<br />

eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird. Auch wenn die Dienstunfähigkeit später<br />

nachgewiesen wird, aber nicht unverzüglich angezeigt wur<strong>de</strong>, sind die Krankheitstage auf<br />

<strong>de</strong>n Urlaub anzurechnen. In Zweifelsfällen müssen Sie darlegen, dass die Voraussetzungen<br />

für die Nichtanrechnung <strong>de</strong>r Krankheitstage vorliegen.<br />

9. Wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Mütter sollen <strong>de</strong>r Schulleitung ihre Schwangerschaft und <strong>de</strong>n mutmaßlichen<br />

Tag <strong>de</strong>r Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Die Mitteilung ist<br />

durch ein ärztliches Attest zu belegen. Die Kosten dafür erstattet <strong>de</strong>r Dienstherr.<br />

Maßnahmen <strong>zum</strong> Mutterschutz können durch <strong>de</strong>n Dienstherrn erst eingeleitet wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn diesem die Schwangerschaft bekannt ist.<br />

10. Einen Krankenhaus- o<strong>de</strong>r Sanatoriumsaufenthalt teilen Sie bitte unverzüglich nach<br />

Kenntnis <strong>de</strong>s voraussichtlichen Termins mit. Den Aufenthalt weisen Sie mit <strong>de</strong>m Aufnahmeund<br />

<strong>de</strong>m Entlassungsschein nach. Für bewilligte Sanatoriumsaufenthalte ist keine Son<strong>de</strong>r<br />

urlaubsgewährung erfor<strong>de</strong>rlich. Von <strong>de</strong>n Schulen wer<strong>de</strong>n diese Aufenthalte wie Krank<br />

schreibungen behan<strong>de</strong>lt.<br />

11. Bei Kurmaßnahmen für Beamte entschei<strong>de</strong>t die Schulleiterin/<strong>de</strong>r Schulleiter nach<br />

rechtzeitiger Antragsstellung und amtsärztlicher <strong>Pr</strong>üfung über die Gewährung von<br />

Son<strong>de</strong>rurlaub. Heilkuren für Beamte sind grundsätzlich in die Sommerferien zu legen. Bei<br />

Kurmaßnahmen für Angestellte wird die Notwendigkeit zur Durchführung einer<br />

Kurmaßnahme auf Antrag <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>s Beschäftigten durch <strong>de</strong>n Rentenversicherungsträger (in<br />

Einzelfällen auch durch <strong>de</strong>n Krankenversicherungsträger) festgestellt. Hier bestimmt <strong>de</strong>r<br />

Sozialversicherungsträger auch <strong>de</strong>n Zeitraum <strong>de</strong>r Kurmaßnahme. Angestellte erhalten einen<br />

Kurbewilligungsbescheid, <strong>de</strong>r wie eine ärztliche Bescheinigung behan<strong>de</strong>lt wird. Ihren Antrag<br />

sen<strong>de</strong>n Sie bitte immer über Ihre Stammschule an die zuständige Personalstelle.<br />

12. Beziehen Angestellte Krankengeld von <strong>de</strong>r Krankenkasse, so kann <strong>de</strong>r Nachweis <strong>de</strong>r<br />

Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit mit <strong>de</strong>r Kopie <strong>de</strong>s Auszahlungsscheines <strong>de</strong>r Krankenkasse o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />

ärztlichen Bescheinigungen geführt wer<strong>de</strong>n. Diese Bescheinigungen sen<strong>de</strong>n Sie bitte<br />

unverzüglich Ihrer Stammschule zu.<br />

13. Zur Beaufsichtigung, Betreuung o<strong>de</strong>r Pflege Ihres erkrankten Kin<strong>de</strong>s können Sie<br />

vom Dienst fernbleiben, wenn eine an<strong>de</strong>re in Ihrem Haushalt leben<strong>de</strong> Person das Kind<br />

nicht beaufsichtigen, betreuen o<strong>de</strong>r pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr<br />

noch nicht vollen<strong>de</strong>t hat o<strong>de</strong>r behin<strong>de</strong>rt und auf Hilfe angewiesen ist<br />

{§ 45 SGB V). Dieses Verfahren regelt sich nach <strong>de</strong>n Vorschriften über Son<strong>de</strong>rurlaub. Die<br />

voraussichtliche Dauer Ihrer Abwesenheit zeigen Sie bitte unverzüglich <strong>bei</strong> Ihrer Stamm<br />

schule durch eine ärztliche Bescheinigung an.<br />

14. Der Abbruch <strong>de</strong>s Dienstes wegen Dienstunfähigkeit an einem Tag, an <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />

Dienst zwar begonnen, jedoch vorzeitig wegen Krankheit been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n muss, ist<br />

unabhängig von <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r erbrachten Dienstzeit nicht als Krankheitstag zu zählen. Für<br />

einen solchen Tag wird Dienstbefreiung erfeilt und die Sollanwesenheitszeit gilt als erfüllt.<br />

15. Für Arztbesuche während <strong>de</strong>r Ar<strong>bei</strong>ts- bzw. Dienstzeit gilt, dass Sie grundsätzlich<br />

gehalten sind, Untersuch u n gs- o<strong>de</strong>r Behandlungstermine außerhalb Ihrer Dienstzeiten zu<br />

vereinbaren. Eine Ausnahme hiervon ist ausdrücklich nur dann möglich, wenn die ärztliche<br />

Behandlung (einschließlich Wege- und Wartezeiten) während <strong>de</strong>r Dienstzeit erfolgen muss<br />

und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.<br />

16. Bei Wie<strong>de</strong>raufnahme Ihrer Tätigkeit mel<strong>de</strong>n Sie sich bitte frühestmöglich im<br />

Schulsekretariat Ihrer Stammschule (Gesundmeldung).<br />

Seite 2 von 2 Seiten

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!