Infos als PDF (933.2 KB) - Jena
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182 Amtsblatt 20/12 vom 17. Mai 2012<br />
Standort Inselplatz werden seitens der Universitätsleitung<br />
und der Stadt <strong>Jena</strong> <strong>als</strong> Signal verstanden, die Pläne der<br />
FSU zur Realisierung des „Inselplatz Campus“ zu unterstützen.<br />
Mit der Errichtung des Rechenzentrums wäre dafür<br />
ein erster wichtiger Baustein gesetzt. Mit dem Verkauf<br />
des Grundstücks an die FSU unterstreicht die Stadt <strong>Jena</strong><br />
ihre Absicht, die zukunftsweisende Idee des „Inselplatz<br />
Campus“ Wirklichkeit werden zu lassen.<br />
Von einer öffentlichen Ausschreibung des Grundstückes<br />
kann abgesehen werden, da es sich um eine universitäre<br />
Gemeinbedarfsnutzung handelt und bei Errichtung des<br />
Rechenzentrums durch den staatlichen Hochbau nur der<br />
Freistaat Thüringen oder die Körperschaft FSU <strong>als</strong> Grundstückseigentümerin<br />
in Betracht kommt.<br />
Gemäß § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB hat der Eigentümer<br />
eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen<br />
Grundstücks zur Finanzierung der Sanierung einen<br />
Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten. Dieser entspricht<br />
der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes<br />
seines Grundstücks. Gemäß § 154 Abs. 3 Satz 2<br />
BauGB kann die Stadt die Ablösung des Ausgleichsbetrages<br />
im Ganzen auch schon vor Abschluss der Sanierungsmaßnahme<br />
zulassen.<br />
Dem Käufer der in 001 genannten Grundstücke wird die<br />
vorzeitige Ablösung (§ 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB) des gemäß<br />
§ 154 Abs. 1 BauGB vom Grundstückseigentümer an<br />
die Stadt <strong>Jena</strong> zu entrichtenden sanierungsrechtlichen<br />
Ausgleichsbetrages angeboten. Wegen der im Rahmen<br />
der Kaufabwicklung noch durchzuführenden Vermessung<br />
der Grundstücke soll zunächst die Zahlung eines vorläufigen<br />
Ausgleichsbetrages in Höhe von 10 % des vorläufigen<br />
Kaufpreises (330 €/m² x 10% x 1.035 m² = 34.155 €; für<br />
die Option: 330 €/m² x 10% x 145 m³ = 4.785 €) vereinbart<br />
werden. Dieser ist nach Vorliegen der Messungsanerkennung<br />
bei Minderzahlung durch den Käufer bzw. bei Überzahlung<br />
durch die Stadt auszugleichen. Die Berechnung<br />
des endgültigen Ausgleichsbetrages erfolgt auf der Grundlage<br />
eines noch vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte<br />
für das Gebiet der kreisfreien Stadt <strong>Jena</strong> zu<br />
erstellenden Gutachtens und der sich aus der Messungsanerkennung<br />
ergebenden endgültigen Fläche.<br />
Auf Grund der bisherigen Erfahrungen beträgt die sanierungsbedingte<br />
Wertsteigerung im Umfeld der vom Verkauf<br />
betroffenen Grundstücke zwischen ca. 10% bis ca. 20%.<br />
Eine vorläufige Vereinbarung eines Ausgleichsbetrages in<br />
Höhe von mindestens 10% ist daher angemessen.<br />
Hinweis:<br />
Die Anlagen des vorstehenden Beschlusses können bei Bedarf während<br />
der Dienstzeiten eingesehen werden im Büro des Stadtrates, Am<br />
Anger 15, Zi. 317/318.<br />
Vergabe Feuerwehrdrehleiter DLA (K) 23-12<br />
- beschl. am 23.11.2011; Beschl.-Nr. 11/1280-BV<br />
001 Vergabe Los 1 an die Firma Iveco Magirus Brandschutztechnik<br />
GmbH Ulm in Höhe von 589.889,78 €.<br />
002 Vergabe Los 2 an Brandschutztechnik Müller<br />
GmbH Günthersleben in Höhe von 36.766,93 €.<br />
Begründung:<br />
Es gab eine europaweite öffentliche Ausschreibung. Es<br />
wurden durch 6 Firmen die Ausschreibungsunterlagen abgefordert,<br />
abgegeben wurde jeweils nur 1 Angebot. Die<br />
Vergabe erfolgt gemäß der Empfehlung der Vergabekommission<br />
vom 05.10.2011.<br />
Das zu ersetzende Fahrzeug ist Baujahr 1994 und hat<br />
eine Laufleistung von über 85Tkm sowie ca. 1483 Betriebsstunden<br />
des Leiteraufbaus vorzuweisen. Diese hohe<br />
Laufleistung und die Betriebsstunden des Fahrzeuges<br />
wurden durch die sehr hohe Ausrückefrequenz und die<br />
Größe des Ausrückebereiches der Berufsfeuerwehr verursacht.<br />
Technische Gutachten bestätigen, dass bei einem<br />
gleichbleibend hohen Einsatz die Verschleißgrenze des<br />
Fahrzeuges in Kürze erreicht wird und sich umfassende<br />
Instandsetzungsarbeiten erforderlich machen, die den Gesamtwert<br />
des Fahrzeuges übersteigen.<br />
Hinweis:<br />
Die Anlagen des vorstehenden Beschlusses können bei Bedarf während<br />
der Dienstzeiten eingesehen werden im Büro des Stadtrates, Am<br />
Anger 15, Zi. 317/318.<br />
Einlage und Entnahme von Grundstücken in<br />
das bzw. aus den Sondervermögen von KIJ<br />
und KSJ zum 1.1.2011<br />
- beschl. am 23.11.2011; Beschl.-Nr. 11/1262-BV<br />
001 Zum 01.01.2011 werden die in der Anlage 1 enthaltenen<br />
Grundstücke der Stadt aus dem Sondervermögen<br />
des Eigenbetriebes Kommun<strong>als</strong>ervice <strong>Jena</strong> (KSJ)<br />
entnommen und in das Sondervermögen des Eigenbetriebes<br />
Kommunale Immobilien <strong>Jena</strong> (KIJ) eingelegt. Bei denjenigen<br />
Grundstücken, die bereits vorher verkauft wurden,<br />
erfolgt die Einlage in das Sondervermögen von KIJ zum<br />
Datum des Verkaufes. Bei einzelnen Grundstücken erfolgt<br />
die Entnahme zum 01.01.2012 bzw. zu anderen festgelegten<br />
Terminen (siehe Spalte Bemerkungen in Anlage 1).<br />
002 Zum 01.01.2011 werden die in der Anlage 2 enthaltenen<br />
Grundstücke aus dem Sondervermögen des Eigenbetriebes<br />
Kommunale Immobilien <strong>Jena</strong> entnommen<br />
und in das Sondervermögen des Eigenbetriebes Kommun<strong>als</strong>ervice<br />
<strong>Jena</strong> (KSJ) übertragen. Bei einzelnen Grundstücken<br />
erfolgt die Entnahme zum 01.01.2012 bzw. zu anderen<br />
festgelegten Terminen (siehe Spalte Bemerkungen<br />
in Anlage 2).<br />
003 Sofern KIJ Grundstücke verkauft, die von KSJ an<br />
KIJ übertragen wurden, sind 30 % des erzielten Überschusses<br />
an KSJ abzuführen.<br />
Begründung:<br />
Auf der Grundlage der Stadtratbeschlüsse vom<br />
13.12.2006, 19.03.2008, 04.12.2008, 30.09.2009 und<br />
27.10.2010 wurden alle vermarktungsfähigen städtischen<br />
Grundstücke Teil des Sondervermögens von KIJ. Diese<br />
Grundstücksübertragung in die Verantwortung von KIJ erfolgte,<br />
um dort die Aktivitäten zum Verkauf bzw. zur Vermietung<br />
und Verpachtung der Grundstücke zu bündeln.<br />
In den letzten Monaten erfolgte bei KIJ nochm<strong>als</strong> eine<br />
Überprüfung, ob alle verpachteten Garten- und Garagengrundstücke<br />
ordnungsgemäß dem Sondervermögen von<br />
KIJ zugeordnet sind. Es musste bei mehreren Grundstücken<br />
festgestellt werden, dass dies nicht der Fall ist.<br />
Daher ist eine Korrektur notwendig. In der Anlage 1 sind<br />
die Grundstücke gekennzeichnet mit dem Vermerk<br />
„Pachtvertrag bei KIJ“.<br />
Bei der regelmäßigen Überprüfung aller städtischen Flä-