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Infos als PDF (933.2 KB) - Jena

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182 Amtsblatt 20/12 vom 17. Mai 2012<br />

Standort Inselplatz werden seitens der Universitätsleitung<br />

und der Stadt <strong>Jena</strong> <strong>als</strong> Signal verstanden, die Pläne der<br />

FSU zur Realisierung des „Inselplatz Campus“ zu unterstützen.<br />

Mit der Errichtung des Rechenzentrums wäre dafür<br />

ein erster wichtiger Baustein gesetzt. Mit dem Verkauf<br />

des Grundstücks an die FSU unterstreicht die Stadt <strong>Jena</strong><br />

ihre Absicht, die zukunftsweisende Idee des „Inselplatz<br />

Campus“ Wirklichkeit werden zu lassen.<br />

Von einer öffentlichen Ausschreibung des Grundstückes<br />

kann abgesehen werden, da es sich um eine universitäre<br />

Gemeinbedarfsnutzung handelt und bei Errichtung des<br />

Rechenzentrums durch den staatlichen Hochbau nur der<br />

Freistaat Thüringen oder die Körperschaft FSU <strong>als</strong> Grundstückseigentümerin<br />

in Betracht kommt.<br />

Gemäß § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB hat der Eigentümer<br />

eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen<br />

Grundstücks zur Finanzierung der Sanierung einen<br />

Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten. Dieser entspricht<br />

der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes<br />

seines Grundstücks. Gemäß § 154 Abs. 3 Satz 2<br />

BauGB kann die Stadt die Ablösung des Ausgleichsbetrages<br />

im Ganzen auch schon vor Abschluss der Sanierungsmaßnahme<br />

zulassen.<br />

Dem Käufer der in 001 genannten Grundstücke wird die<br />

vorzeitige Ablösung (§ 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB) des gemäß<br />

§ 154 Abs. 1 BauGB vom Grundstückseigentümer an<br />

die Stadt <strong>Jena</strong> zu entrichtenden sanierungsrechtlichen<br />

Ausgleichsbetrages angeboten. Wegen der im Rahmen<br />

der Kaufabwicklung noch durchzuführenden Vermessung<br />

der Grundstücke soll zunächst die Zahlung eines vorläufigen<br />

Ausgleichsbetrages in Höhe von 10 % des vorläufigen<br />

Kaufpreises (330 €/m² x 10% x 1.035 m² = 34.155 €; für<br />

die Option: 330 €/m² x 10% x 145 m³ = 4.785 €) vereinbart<br />

werden. Dieser ist nach Vorliegen der Messungsanerkennung<br />

bei Minderzahlung durch den Käufer bzw. bei Überzahlung<br />

durch die Stadt auszugleichen. Die Berechnung<br />

des endgültigen Ausgleichsbetrages erfolgt auf der Grundlage<br />

eines noch vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte<br />

für das Gebiet der kreisfreien Stadt <strong>Jena</strong> zu<br />

erstellenden Gutachtens und der sich aus der Messungsanerkennung<br />

ergebenden endgültigen Fläche.<br />

Auf Grund der bisherigen Erfahrungen beträgt die sanierungsbedingte<br />

Wertsteigerung im Umfeld der vom Verkauf<br />

betroffenen Grundstücke zwischen ca. 10% bis ca. 20%.<br />

Eine vorläufige Vereinbarung eines Ausgleichsbetrages in<br />

Höhe von mindestens 10% ist daher angemessen.<br />

Hinweis:<br />

Die Anlagen des vorstehenden Beschlusses können bei Bedarf während<br />

der Dienstzeiten eingesehen werden im Büro des Stadtrates, Am<br />

Anger 15, Zi. 317/318.<br />

Vergabe Feuerwehrdrehleiter DLA (K) 23-12<br />

- beschl. am 23.11.2011; Beschl.-Nr. 11/1280-BV<br />

001 Vergabe Los 1 an die Firma Iveco Magirus Brandschutztechnik<br />

GmbH Ulm in Höhe von 589.889,78 €.<br />

002 Vergabe Los 2 an Brandschutztechnik Müller<br />

GmbH Günthersleben in Höhe von 36.766,93 €.<br />

Begründung:<br />

Es gab eine europaweite öffentliche Ausschreibung. Es<br />

wurden durch 6 Firmen die Ausschreibungsunterlagen abgefordert,<br />

abgegeben wurde jeweils nur 1 Angebot. Die<br />

Vergabe erfolgt gemäß der Empfehlung der Vergabekommission<br />

vom 05.10.2011.<br />

Das zu ersetzende Fahrzeug ist Baujahr 1994 und hat<br />

eine Laufleistung von über 85Tkm sowie ca. 1483 Betriebsstunden<br />

des Leiteraufbaus vorzuweisen. Diese hohe<br />

Laufleistung und die Betriebsstunden des Fahrzeuges<br />

wurden durch die sehr hohe Ausrückefrequenz und die<br />

Größe des Ausrückebereiches der Berufsfeuerwehr verursacht.<br />

Technische Gutachten bestätigen, dass bei einem<br />

gleichbleibend hohen Einsatz die Verschleißgrenze des<br />

Fahrzeuges in Kürze erreicht wird und sich umfassende<br />

Instandsetzungsarbeiten erforderlich machen, die den Gesamtwert<br />

des Fahrzeuges übersteigen.<br />

Hinweis:<br />

Die Anlagen des vorstehenden Beschlusses können bei Bedarf während<br />

der Dienstzeiten eingesehen werden im Büro des Stadtrates, Am<br />

Anger 15, Zi. 317/318.<br />

Einlage und Entnahme von Grundstücken in<br />

das bzw. aus den Sondervermögen von KIJ<br />

und KSJ zum 1.1.2011<br />

- beschl. am 23.11.2011; Beschl.-Nr. 11/1262-BV<br />

001 Zum 01.01.2011 werden die in der Anlage 1 enthaltenen<br />

Grundstücke der Stadt aus dem Sondervermögen<br />

des Eigenbetriebes Kommun<strong>als</strong>ervice <strong>Jena</strong> (KSJ)<br />

entnommen und in das Sondervermögen des Eigenbetriebes<br />

Kommunale Immobilien <strong>Jena</strong> (KIJ) eingelegt. Bei denjenigen<br />

Grundstücken, die bereits vorher verkauft wurden,<br />

erfolgt die Einlage in das Sondervermögen von KIJ zum<br />

Datum des Verkaufes. Bei einzelnen Grundstücken erfolgt<br />

die Entnahme zum 01.01.2012 bzw. zu anderen festgelegten<br />

Terminen (siehe Spalte Bemerkungen in Anlage 1).<br />

002 Zum 01.01.2011 werden die in der Anlage 2 enthaltenen<br />

Grundstücke aus dem Sondervermögen des Eigenbetriebes<br />

Kommunale Immobilien <strong>Jena</strong> entnommen<br />

und in das Sondervermögen des Eigenbetriebes Kommun<strong>als</strong>ervice<br />

<strong>Jena</strong> (KSJ) übertragen. Bei einzelnen Grundstücken<br />

erfolgt die Entnahme zum 01.01.2012 bzw. zu anderen<br />

festgelegten Terminen (siehe Spalte Bemerkungen<br />

in Anlage 2).<br />

003 Sofern KIJ Grundstücke verkauft, die von KSJ an<br />

KIJ übertragen wurden, sind 30 % des erzielten Überschusses<br />

an KSJ abzuführen.<br />

Begründung:<br />

Auf der Grundlage der Stadtratbeschlüsse vom<br />

13.12.2006, 19.03.2008, 04.12.2008, 30.09.2009 und<br />

27.10.2010 wurden alle vermarktungsfähigen städtischen<br />

Grundstücke Teil des Sondervermögens von KIJ. Diese<br />

Grundstücksübertragung in die Verantwortung von KIJ erfolgte,<br />

um dort die Aktivitäten zum Verkauf bzw. zur Vermietung<br />

und Verpachtung der Grundstücke zu bündeln.<br />

In den letzten Monaten erfolgte bei KIJ nochm<strong>als</strong> eine<br />

Überprüfung, ob alle verpachteten Garten- und Garagengrundstücke<br />

ordnungsgemäß dem Sondervermögen von<br />

KIJ zugeordnet sind. Es musste bei mehreren Grundstücken<br />

festgestellt werden, dass dies nicht der Fall ist.<br />

Daher ist eine Korrektur notwendig. In der Anlage 1 sind<br />

die Grundstücke gekennzeichnet mit dem Vermerk<br />

„Pachtvertrag bei KIJ“.<br />

Bei der regelmäßigen Überprüfung aller städtischen Flä-

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