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Gesuch um Dispensation - Wirtschaftsschule KV Chur

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Regelung und <strong>Gesuch</strong> Unterrichtsdispensation BM 2<br />

Regelung für die <strong>Dispensation</strong> in Unterrichtsfächern<br />

gem. Beschluss Schulleitung vom 21. Februar 2011<br />

Zweck und Geltungsbereich<br />

dieser Regelung<br />

Grundsätze für <strong>Dispensation</strong><br />

Anerkennung von Zertifikaten/Diplomen<br />

Diese Regelung definiert die <strong>Dispensation</strong> in Unterrichtsfächern im Lehrgang der kaufmännischen<br />

Berufsmatura während der Lehre (Profil M) und nach der Lehre (BM 2).<br />

1 Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung vom Unterricht und von den Prüfungen<br />

möglich, wenn bereits erworbene externe Zertifikate/Diplome mit den Zielen des Rahmenlehrplanes<br />

harmonieren.<br />

2 Wer vor Beginn der Ausbildung ein anerkanntes Zertifikat/Diplom vorlegen kann, muss bis<br />

spätestens Ende der 4. Schulwoche entscheiden, ob dieses anerkannt werden soll und somit<br />

zur <strong>Dispensation</strong> vom Unterricht und dem Qualifikationsverfahren im entsprechenden Fach<br />

führen soll.<br />

3 Lernende im Profil M haben im Falle einer <strong>Dispensation</strong> vom Unterricht und von Prüfungen<br />

in den Fremdsprachen die Pflicht, den Unterrichtsinhalt "Wirtschaftssprache" in Absprache<br />

mit der Lehrperson zu besuchen (Zeitpunkt entweder nach der offiziellen Zertifikatsprüfung<br />

oder im Englisch im Rahmen der Vorbereitung zur BEC-Prüfung).<br />

4 Der Entscheid ist verbindlich und gültig für die gesamte Dauer des Lehrgangs. Dies gilt<br />

insbesondere auch für den Promotionsentscheid.<br />

5 Lernende/Studierende, die während der Ausbildung ein anerkanntes Zertifikat/Diplom erwerben,<br />

haben die Möglichkeit, von der Abschlussprüfung des entsprechenden Fachs dispensiert<br />

zu werden. Der Unterricht muss ordentlich besucht werden.<br />

1 Anerkannt werden externe Diplome in den Fremdsprachen und in der Informationstechnologie.<br />

2 In den Fremdsprachen wird ein Zertifikat mit mindestens dem Kompetenzniveau B 2 gemäss<br />

der schweizerischen Version des Europäischen Sprachenportfolios verlangt.<br />

3 In der Informationstechnologie wird das Zertifikat Informatik-Anwender II SIZ anerkannt.<br />

4<br />

Sollten die Anerkennungen von Zertifikaten/Diplomen ändern, werden die neuen Anforderungen<br />

übernommen.<br />

Möglichkeiten von <strong>Dispensation</strong>en<br />

Verfahren<br />

Für Inhaber eines anerkannten Zertifikats/Diploms bestehen zwei Möglichkeiten:<br />

a)<br />

b)<br />

1 Die <strong>Dispensation</strong> gilt für den Unterrichtsbesuch aber grundsätzlich nicht für die Prüfungen<br />

(Klausuren) während des Semesters.<br />

2 Die Dispensierten haben in diesem Fall Prüfungen (Klausuren) während des Semesters<br />

abzulegen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, die Prüfungstermine einzuhalten und<br />

sich über den jeweiligen Prüfungsstoff zu erkunden.<br />

3 Die Fachnote im Berufsmaturitätsabschluss setzt sich zusammen aus dem Mittel der<br />

externen Zertifikats-/Diplomnote und der Erfahrungsnote aus dem Unterricht (= Mittel<br />

aus den zwei letzten Semesterzeugnisnoten). Ein Rechtsmittel gegen die Übernahme<br />

der Zertifikatsnote besteht nicht.<br />

4 Im Fach Informationstechnologie können in Absprache mit der Lehrperson als Prüfungen<br />

(Klausuren) zur Gewinnung der Erfahrungsnote die Lerntests SIZ mit einer Gebühr<br />

von CHF 20.-- gemacht werden. Damit müssen die ordentlichen Prüfungsgebühren<br />

(rund CHF 400.--) nicht noch einmal bezahlt werden.<br />

5<br />

In den Fremdsprachen verursachen die Semesterprüfungen (Klausuren) keine zusätzlichen<br />

Kosten.<br />

1 Die <strong>Dispensation</strong> gilt für den Unterrichtsbesuch und die Prüfungen (Klausuren) während<br />

des Semesters.<br />

2 Im Berufsmaturitätsabschluss wird in diesem Falle für das dispensierte Fach keine Note<br />

gesetzt. Damit entfällt die Chance, mit einer guten Note den Notendurchschnitt im<br />

Berufsmaturazeugnis positiv zu beeinflussen.<br />

3<br />

Im Abschlusszeugnis wird anstelle einer Note "dispensiert" eingetragen. Die Gesamtnote<br />

beim Abschluss berechnet sich aus den übrigen Fachnoten.<br />

4 Bei der Promotion am Ende des ersten Semesters gilt die gleiche Regelung wie für den<br />

Berufsmaturitätsabschluss (siehe oben Abs. 2).<br />

1<br />

Das <strong>Gesuch</strong> <strong>um</strong> <strong>Dispensation</strong> ist mit dem entsprechenden Formular und beigelegtem Zertifikat<br />

über die Fachlehrperson zu Handen der Abteilungsleitung Berufsmatura bis spätestens<br />

Ende der 4. Schulwoche zu übergeben. <strong>Gesuch</strong>sformulare sind auch auf dem Sekretariat<br />

erhältlich.<br />

2<br />

Auf nachträglich eingereichte <strong>Gesuch</strong>e kann nicht mehr eingetreten werden.<br />

3<br />

Die Fachlehrperson prüft das Diplom/Zertifikat und bestimmt anhand der geltenden Notenskalen<br />

die dafür <strong>um</strong>gerechnete Note.<br />

4<br />

Anschliessend entscheidet die Abteilungsleitung über die <strong>Dispensation</strong>.<br />

Information<br />

Berufslernende und Studierende werden durch die Lehrpersonen in der ersten Schulwoche<br />

auf die Regelung der <strong>Dispensation</strong> in Unterrichtsfächern aufmerksam gemacht.<br />

H:\_HP WS<strong>KV</strong><strong>Chur</strong>_Homepage\BM2\2013 Info BM2 HP\2013_bm2_dispensation_gesuchsformular.docx


Regelung und <strong>Gesuch</strong> Unterrichtsdispensation BM 2<br />

DISPENSATIONSGESUCH BM 2<br />

gestützt auf Regelung gem. Beschluss Schulleitung vom 21. Februar 2011<br />

Name/Vorname ............................................................................. Klasse: ........................<br />

Fach .............................................................................................................................<br />

Erworbenes Diplom/<br />

Zertifikat<br />

Art der <strong>Dispensation</strong><br />

mit Dat<strong>um</strong> und Unterschrift<br />

der Lernenden<br />

sowie des Lehrbetriebes<br />

Das externe Diplom/Zertifikat muss diesem <strong>Gesuch</strong> beigelegt werden.<br />

Die <strong>Dispensation</strong> soll nur für den Unterricht (nicht für Prüfungen) gelten.<br />

Die <strong>Dispensation</strong> soll für den Unterricht und die Prüfungen gelten.<br />

Zutreffendes ankreuzen. Mit der Unterschrift bestätigt der <strong>Gesuch</strong>steller/die <strong>Gesuch</strong>stellerin<br />

gleichzeitig, die Regelung für die <strong>Dispensation</strong> in Unterrichtsfächern<br />

mit den Möglichkeiten und deren speziellen Folgen (siehe Rückseite) gelesen<br />

und zur Kenntnis genommen zu haben.<br />

Dat<strong>um</strong>: .............................................................<br />

Unterschrift <strong>Gesuch</strong>steller/<strong>Gesuch</strong>stellerin: .............................................................<br />

Stellungnahme der Fachlehrperson<br />

z.H. der Abteilungsleitung<br />

Berufsmatura<br />

mit Angabe der<br />

entsprechenden Note für<br />

das Zertifikat<br />

...............................................................................................................................................<br />

...............................................................................................................................................<br />

...............................................................................................................................................<br />

Note: .....................................<br />

Dat<strong>um</strong>: .....................................<br />

Unterschrift Lehrperson: ......................................<br />

Beilage<br />

Bestätigung Abteilungsleitung<br />

Zertifikat<br />

Der <strong>Gesuch</strong>steller/die <strong>Gesuch</strong>stellerin wird im erwähnten Fach gemäss <strong>Gesuch</strong><br />

dispensiert:<br />

Bei <strong>Dispensation</strong> nur für den Unterricht wird folgende Note als Diplomnote<br />

(50%) zusammen mit den Erfahrungsnoten (50%) anerkannt:<br />

Bei <strong>Dispensation</strong> für den Unterricht und die Prüfungen wird im Berufsmaturabschluss<br />

keine Note gesetzt (Vermerk: Dispensiert).<br />

Ein Rechtsmittel dagegen besteht nicht.<br />

Dat<strong>um</strong>/Unterschrift<br />

Abteilungsleitung ............................................................................................................................<br />

Verteilung<br />

Je ein Exemplar für <strong>Gesuch</strong>steller/<strong>Gesuch</strong>stellerin, Abteilungsleitung, Fachlehrperson<br />

und Kreisprüfungskommission<br />

Dieses <strong>Gesuch</strong> ist spätestens bis Ende der 4. Schulwoche der Fachlehrperson persönlich zu übergeben.<br />

Auf später eingereichte <strong>Gesuch</strong>e wird nicht mehr eingetreten.<br />

Ausgabe 2013<br />

H:\_HP WS<strong>KV</strong><strong>Chur</strong>_Homepage\BM2\2013 Info BM2 HP\2013_bm2_dispensation_gesuchsformular.docx

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