Gesuch um Dispensation - Wirtschaftsschule KV Chur
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Regelung und <strong>Gesuch</strong> Unterrichtsdispensation BM 2<br />
Regelung für die <strong>Dispensation</strong> in Unterrichtsfächern<br />
gem. Beschluss Schulleitung vom 21. Februar 2011<br />
Zweck und Geltungsbereich<br />
dieser Regelung<br />
Grundsätze für <strong>Dispensation</strong><br />
Anerkennung von Zertifikaten/Diplomen<br />
Diese Regelung definiert die <strong>Dispensation</strong> in Unterrichtsfächern im Lehrgang der kaufmännischen<br />
Berufsmatura während der Lehre (Profil M) und nach der Lehre (BM 2).<br />
1 Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung vom Unterricht und von den Prüfungen<br />
möglich, wenn bereits erworbene externe Zertifikate/Diplome mit den Zielen des Rahmenlehrplanes<br />
harmonieren.<br />
2 Wer vor Beginn der Ausbildung ein anerkanntes Zertifikat/Diplom vorlegen kann, muss bis<br />
spätestens Ende der 4. Schulwoche entscheiden, ob dieses anerkannt werden soll und somit<br />
zur <strong>Dispensation</strong> vom Unterricht und dem Qualifikationsverfahren im entsprechenden Fach<br />
führen soll.<br />
3 Lernende im Profil M haben im Falle einer <strong>Dispensation</strong> vom Unterricht und von Prüfungen<br />
in den Fremdsprachen die Pflicht, den Unterrichtsinhalt "Wirtschaftssprache" in Absprache<br />
mit der Lehrperson zu besuchen (Zeitpunkt entweder nach der offiziellen Zertifikatsprüfung<br />
oder im Englisch im Rahmen der Vorbereitung zur BEC-Prüfung).<br />
4 Der Entscheid ist verbindlich und gültig für die gesamte Dauer des Lehrgangs. Dies gilt<br />
insbesondere auch für den Promotionsentscheid.<br />
5 Lernende/Studierende, die während der Ausbildung ein anerkanntes Zertifikat/Diplom erwerben,<br />
haben die Möglichkeit, von der Abschlussprüfung des entsprechenden Fachs dispensiert<br />
zu werden. Der Unterricht muss ordentlich besucht werden.<br />
1 Anerkannt werden externe Diplome in den Fremdsprachen und in der Informationstechnologie.<br />
2 In den Fremdsprachen wird ein Zertifikat mit mindestens dem Kompetenzniveau B 2 gemäss<br />
der schweizerischen Version des Europäischen Sprachenportfolios verlangt.<br />
3 In der Informationstechnologie wird das Zertifikat Informatik-Anwender II SIZ anerkannt.<br />
4<br />
Sollten die Anerkennungen von Zertifikaten/Diplomen ändern, werden die neuen Anforderungen<br />
übernommen.<br />
Möglichkeiten von <strong>Dispensation</strong>en<br />
Verfahren<br />
Für Inhaber eines anerkannten Zertifikats/Diploms bestehen zwei Möglichkeiten:<br />
a)<br />
b)<br />
1 Die <strong>Dispensation</strong> gilt für den Unterrichtsbesuch aber grundsätzlich nicht für die Prüfungen<br />
(Klausuren) während des Semesters.<br />
2 Die Dispensierten haben in diesem Fall Prüfungen (Klausuren) während des Semesters<br />
abzulegen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, die Prüfungstermine einzuhalten und<br />
sich über den jeweiligen Prüfungsstoff zu erkunden.<br />
3 Die Fachnote im Berufsmaturitätsabschluss setzt sich zusammen aus dem Mittel der<br />
externen Zertifikats-/Diplomnote und der Erfahrungsnote aus dem Unterricht (= Mittel<br />
aus den zwei letzten Semesterzeugnisnoten). Ein Rechtsmittel gegen die Übernahme<br />
der Zertifikatsnote besteht nicht.<br />
4 Im Fach Informationstechnologie können in Absprache mit der Lehrperson als Prüfungen<br />
(Klausuren) zur Gewinnung der Erfahrungsnote die Lerntests SIZ mit einer Gebühr<br />
von CHF 20.-- gemacht werden. Damit müssen die ordentlichen Prüfungsgebühren<br />
(rund CHF 400.--) nicht noch einmal bezahlt werden.<br />
5<br />
In den Fremdsprachen verursachen die Semesterprüfungen (Klausuren) keine zusätzlichen<br />
Kosten.<br />
1 Die <strong>Dispensation</strong> gilt für den Unterrichtsbesuch und die Prüfungen (Klausuren) während<br />
des Semesters.<br />
2 Im Berufsmaturitätsabschluss wird in diesem Falle für das dispensierte Fach keine Note<br />
gesetzt. Damit entfällt die Chance, mit einer guten Note den Notendurchschnitt im<br />
Berufsmaturazeugnis positiv zu beeinflussen.<br />
3<br />
Im Abschlusszeugnis wird anstelle einer Note "dispensiert" eingetragen. Die Gesamtnote<br />
beim Abschluss berechnet sich aus den übrigen Fachnoten.<br />
4 Bei der Promotion am Ende des ersten Semesters gilt die gleiche Regelung wie für den<br />
Berufsmaturitätsabschluss (siehe oben Abs. 2).<br />
1<br />
Das <strong>Gesuch</strong> <strong>um</strong> <strong>Dispensation</strong> ist mit dem entsprechenden Formular und beigelegtem Zertifikat<br />
über die Fachlehrperson zu Handen der Abteilungsleitung Berufsmatura bis spätestens<br />
Ende der 4. Schulwoche zu übergeben. <strong>Gesuch</strong>sformulare sind auch auf dem Sekretariat<br />
erhältlich.<br />
2<br />
Auf nachträglich eingereichte <strong>Gesuch</strong>e kann nicht mehr eingetreten werden.<br />
3<br />
Die Fachlehrperson prüft das Diplom/Zertifikat und bestimmt anhand der geltenden Notenskalen<br />
die dafür <strong>um</strong>gerechnete Note.<br />
4<br />
Anschliessend entscheidet die Abteilungsleitung über die <strong>Dispensation</strong>.<br />
Information<br />
Berufslernende und Studierende werden durch die Lehrpersonen in der ersten Schulwoche<br />
auf die Regelung der <strong>Dispensation</strong> in Unterrichtsfächern aufmerksam gemacht.<br />
H:\_HP WS<strong>KV</strong><strong>Chur</strong>_Homepage\BM2\2013 Info BM2 HP\2013_bm2_dispensation_gesuchsformular.docx
Regelung und <strong>Gesuch</strong> Unterrichtsdispensation BM 2<br />
DISPENSATIONSGESUCH BM 2<br />
gestützt auf Regelung gem. Beschluss Schulleitung vom 21. Februar 2011<br />
Name/Vorname ............................................................................. Klasse: ........................<br />
Fach .............................................................................................................................<br />
Erworbenes Diplom/<br />
Zertifikat<br />
Art der <strong>Dispensation</strong><br />
mit Dat<strong>um</strong> und Unterschrift<br />
der Lernenden<br />
sowie des Lehrbetriebes<br />
Das externe Diplom/Zertifikat muss diesem <strong>Gesuch</strong> beigelegt werden.<br />
Die <strong>Dispensation</strong> soll nur für den Unterricht (nicht für Prüfungen) gelten.<br />
Die <strong>Dispensation</strong> soll für den Unterricht und die Prüfungen gelten.<br />
Zutreffendes ankreuzen. Mit der Unterschrift bestätigt der <strong>Gesuch</strong>steller/die <strong>Gesuch</strong>stellerin<br />
gleichzeitig, die Regelung für die <strong>Dispensation</strong> in Unterrichtsfächern<br />
mit den Möglichkeiten und deren speziellen Folgen (siehe Rückseite) gelesen<br />
und zur Kenntnis genommen zu haben.<br />
Dat<strong>um</strong>: .............................................................<br />
Unterschrift <strong>Gesuch</strong>steller/<strong>Gesuch</strong>stellerin: .............................................................<br />
Stellungnahme der Fachlehrperson<br />
z.H. der Abteilungsleitung<br />
Berufsmatura<br />
mit Angabe der<br />
entsprechenden Note für<br />
das Zertifikat<br />
...............................................................................................................................................<br />
...............................................................................................................................................<br />
...............................................................................................................................................<br />
Note: .....................................<br />
Dat<strong>um</strong>: .....................................<br />
Unterschrift Lehrperson: ......................................<br />
Beilage<br />
Bestätigung Abteilungsleitung<br />
Zertifikat<br />
Der <strong>Gesuch</strong>steller/die <strong>Gesuch</strong>stellerin wird im erwähnten Fach gemäss <strong>Gesuch</strong><br />
dispensiert:<br />
Bei <strong>Dispensation</strong> nur für den Unterricht wird folgende Note als Diplomnote<br />
(50%) zusammen mit den Erfahrungsnoten (50%) anerkannt:<br />
Bei <strong>Dispensation</strong> für den Unterricht und die Prüfungen wird im Berufsmaturabschluss<br />
keine Note gesetzt (Vermerk: Dispensiert).<br />
Ein Rechtsmittel dagegen besteht nicht.<br />
Dat<strong>um</strong>/Unterschrift<br />
Abteilungsleitung ............................................................................................................................<br />
Verteilung<br />
Je ein Exemplar für <strong>Gesuch</strong>steller/<strong>Gesuch</strong>stellerin, Abteilungsleitung, Fachlehrperson<br />
und Kreisprüfungskommission<br />
Dieses <strong>Gesuch</strong> ist spätestens bis Ende der 4. Schulwoche der Fachlehrperson persönlich zu übergeben.<br />
Auf später eingereichte <strong>Gesuch</strong>e wird nicht mehr eingetreten.<br />
Ausgabe 2013<br />
H:\_HP WS<strong>KV</strong><strong>Chur</strong>_Homepage\BM2\2013 Info BM2 HP\2013_bm2_dispensation_gesuchsformular.docx