15.02.2014 Aufrufe

TRVB 128 S – Ausgabe 2012 Steigleitungen, Wandhydranten

TRVB 128 S – Ausgabe 2012 Steigleitungen, Wandhydranten

TRVB 128 S – Ausgabe 2012 Steigleitungen, Wandhydranten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Thema<br />

Vorbeugender Brandschutz:<br />

<strong>Steigleitungen</strong>, <strong>Wandhydranten</strong><br />

<strong>TRVB</strong> <strong>128</strong> S <strong>–</strong> <strong>Ausgabe</strong> <strong>2012</strong><br />

<strong>Steigleitungen</strong> und <strong>Wandhydranten</strong> sind<br />

für Feuerwehren keine neuen technischen<br />

Brandschutzeinrichtungen und haben<br />

sich bei den unterschiedlichsten Einsatzlagen<br />

in der Vergangenheit bewährt.<br />

Mit der jetzt aktuell veröffentlichten neuen<br />

<strong>TRVB</strong> <strong>128</strong> S <strong>–</strong> <strong>Ausgabe</strong> <strong>2012</strong> <strong>–</strong> wurde<br />

das grundlegende österreichische Regelwerk<br />

einem „Facelifting“ unterzogen.<br />

Text: Michael Kastner, Sachverständiger in<br />

der Abteilung Vorbeugenden Brandschutz<br />

beim Landes-Feuerwehrkommando Oö<br />

Bereits in der oberösterreichischen<br />

Feuerpolizeiordnung<br />

1932(!) war bei Neubauten<br />

in Ortschaften mit einer<br />

Wasserleitung die Errichtung von<br />

„Dachhydranten samt Schlauch“<br />

beim Dachbodenzugang vorgeschrieben.<br />

Seit dieser Zeit haben<br />

sich diese Anlagen natürlich technisch<br />

weiterentwickelt <strong>–</strong> auch<br />

wenn die physikalischen Grundlagen<br />

und das Grundsystem die<br />

gleichen geblieben sind.<br />

Anwendungsbereiche<br />

Zur Anwendung kommen „ortsfeste<br />

Löschwasseranlagen nass und trocken“<br />

<strong>–</strong> wie sie jetzt bezeichnet werden<br />

<strong>–</strong> dort, wo einerseits erhebliche Gebäudehöhen<br />

bei einer Brandbekämpfung<br />

zu überwinden sind oder Gebäude eine<br />

erhebliche flächenmäßige Ausdehnung<br />

aufweisen. Bereits in Anlehnung an die<br />

OIB-Richtlinien, die mittelfristig unsere<br />

bautechnischen Vorschriften in Oberösterreich<br />

ersetzen werden, sind dies<br />

unter anderem folgende Bereiche:<br />

• Gebäude mit mehr als sechs oberirdischen<br />

Geschoßen,<br />

• Beherbergungsstätten mit mehr<br />

als 100 Gästebetten,<br />

• Verkaufsstätten mit einer Verkaufsfläche<br />

von über 1.800 m²,<br />

• Betriebsbauten mit einer<br />

Netto-Grundfläche je Geschoß<br />

von über 1.800 m²<br />

• Garagen mit einer Nutzfläche von<br />

über 1.600 m², mehr als zwei unterirdischen<br />

Geschoßen oder mehr als<br />

drei oberirdischen Geschoßen<br />

• Löschwassertechnik <strong>–</strong> Füllung und Entleerung,<br />

Druck erhöhung, Sicherung etc.<br />

• <strong>Wandhydranten</strong> <strong>–</strong> Löschwasserleitungen „Nass“<br />

und „Nass-Trocken“<br />

• Löschwasserleitung „Trocken“ <strong>–</strong> Einspeise- und<br />

Entnahmestellen, Be- und Entlüftung<br />

• Geräteschränke, Schutzschränke <strong>–</strong> für Feuerlöscher,<br />

Hilfsmittel etc.<br />

• Messen & Prüfen <strong>–</strong> Durchflussmessgerät,<br />

Schlauch manometer, Schlauchabsperrung etc.<br />

Brandschutztechnik<br />

Ihr Partner für den vorbeugenden Brandschutz,<br />

Beratung und Ausstattung aus<br />

einer Hand<br />

www.bst.at 05223 - 41 411<br />

1/2013<br />

25


Thema<br />

Glastürschrank<br />

Quelle: BST Brandschutztechnik<br />

Ausführungsvarianten<br />

Die bis jetzt bekannten Ausführungsvarianten<br />

wurden in ihren<br />

Grundzügen beibehalten, jedoch<br />

findet jetzt eine genauere Aufgliederung<br />

statt.<br />

Ausführung 0 <strong>–</strong> Trockene Löschwasseranlage:<br />

Dabei handelt es sich<br />

um Löschwasseranlagen, die nicht an<br />

die Wasserversorgung angeschlossen<br />

sind. Sie verfügen über mindestens<br />

eine Einspeisestelle, eine oder<br />

mehrere Entnahmestellen für die<br />

Feuerwehr, ein oder mehrere Be- und<br />

Entlüftungsventile sowie zumindest<br />

eine Entleerungseinrichtung. Der Anschluss<br />

von <strong>Wandhydranten</strong> an diese<br />

Anlagen ist nicht zulässig.<br />

Ausführung 1a <strong>–</strong> Nasse Löschwasseranlage:<br />

Diese Ausführungsvariante<br />

bietet keine Entnahmemöglichkeit<br />

für die Brandbekämpfung durch die<br />

Feuerwehr. Es handelt sich somit um<br />

ein ausschließliches Mittel der ersten<br />

und erweiterten Löschhilfe, die durch<br />

Zivilisten durchgeführt werden kann.<br />

Ausführung 1b <strong>–</strong> Kombination aus<br />

nasser Löschwasseranlage (Variante<br />

1a) und trockener Löschwasseranlage<br />

(Variante 0): Mit dieser Bezeichnung<br />

wird eine Kombination von<br />

den Ausführungsvarianten 0 und 1a<br />

bezeichnet, wobei ein maximaler Abstand<br />

von drei Metern zueinander<br />

zulässig ist.<br />

Ausführung 2a <strong>–</strong> Nasse Löschwasseranlage<br />

mit <strong>Wandhydranten</strong> mit<br />

Anschluss für die Feuerwehr (C-<br />

Festkupplung): Hier besteht, abgesehen<br />

von der ersten und erweiterten<br />

Löschhilfe, auch die Möglichkeit<br />

einer Entnahme durch die Feuerwehr<br />

über eine C-Festkupplung. Es wird jedoch<br />

nicht von einer gleichzeitigen<br />

Entnahme durch die Feuerwehr ausgegangen.<br />

Ausführung 2b <strong>–</strong> Nasse Löschwasseranlage<br />

mit <strong>Wandhydranten</strong> mit<br />

Anschluss für die Feuerwehr (C-<br />

Festkupplung), geeignet zur gleichzeitigen<br />

Verwendung: Diese Anlagen<br />

entsprechen grundsätzlich der Ausführung<br />

2a, jedoch weisen sie eine<br />

doppelt so hohe Wasserliefermenge<br />

aus, da von einer gleichzeitigen Entnahme<br />

durch die Feuerwehr an zwei<br />

Entnahmestellen ausgegangen wird.<br />

Ausführung 3 <strong>–</strong> Nasse Löschwasseranlage<br />

mit C-Wandhydrant, ausgestattet<br />

mit C-Druckschläuchen:<br />

Diese Ausführung dient als Entnahmestelle<br />

für die Brandbekämpfung<br />

durch die Feuerwehr oder besonders<br />

geschultes Personal (z.B. Brandschutzgruppe).<br />

Wenn auf ortsfeste Löschwasseranlagen<br />

Bezug genommen wird, ist<br />

Freistehender Schrank<br />

Quelle: BST Brandschutztechnik<br />

künftig von großer Bedeutung, dass<br />

man auch die konkrete Ausführungsvariante<br />

anführt. Dabei ist zu beachten,<br />

dass aus den oben angeführten<br />

Anwendungsbereichen teilweise konkrete<br />

Ausführungsvarianten abgeleitet<br />

werden, sich diese jedoch auch<br />

systematisch aus der erforderlichen<br />

Verwendung ergeben können. So ist<br />

bei den Ausführungen 2a und 2b von<br />

Interesse, ob von einer Wasserentnahme<br />

aus einer Entnahmestelle (z.B.<br />

bei zellenartiger Gebäudestruktur)<br />

oder aus zwei Entnahmestellen (z.B.<br />

bei hallenartiger Gebäudestruktur)<br />

bei einer Brandbekämpfung auszugehen<br />

ist.<br />

Sonderausführungen<br />

In die aktuelle <strong>TRVB</strong> wurden auch<br />

Sonderausführungen aufgenommen,<br />

da sich in der Praxis immer wieder<br />

Anwendungsfälle ergeben, bei denen<br />

man mit den gewöhnlichen Varianten<br />

nicht das Auslangen findet.<br />

Sofern Löschwasseranlagen im frostgefährdeten<br />

Bereich eingesetzt werden<br />

müssen, gibt es die Möglichkeit<br />

Löschwasseranlage Ausführung Systemleistung Fließdruck<br />

„trocken“ 0 600 l/min 7 bar (max. Druckdifferenz)<br />

„nass“ und<br />

1a und 1b 60 l/min 3 <strong>–</strong> 10 bar<br />

„nass/trocken“<br />

2a 300 l/min 4 <strong>–</strong> 10 bar<br />

2b 600 l/min 4 <strong>–</strong> 10 bar<br />

3 600 l/min 5 <strong>–</strong> 10 bar<br />

Tabelle mit erforderlichen Systemleistungen und Druckwerten.<br />

26 1/2013


Thema<br />

Schmalhydrant Schmalhydrant Schaumhydrant Quellen: <strong>TRVB</strong><strong>128</strong> S<br />

der Ausführung einer Löschwasseranlage<br />

„nass/trocken“, bei der das<br />

Wasser bei einer Füll- und Entleerungsstation<br />

(im frostsicheren Bereich)<br />

ansteht und erst im Bedarfsfall<br />

zu den <strong>Wandhydranten</strong> gefördert<br />

wird. Es ist zu gewährleisten, dass<br />

nach maximal 60 Sekunden ab Betätigung<br />

des Handrades das Wasser<br />

am entferntesten <strong>Wandhydranten</strong><br />

zur Verfügung steht.<br />

So gibt es jetzt die Möglichkeit sogenannter<br />

Schmalhydranten, bei<br />

denen die Schlauchhaspel entweder<br />

fix im Schrank montiert ist und ausschließlich<br />

der Schlauch ausgezogen<br />

wird (Ausführung „SF“) oder auch die<br />

Schlauchhaspel herausgezogen wird<br />

und drehbar ist (Ausführung „SD“).<br />

Die Ausführung von Schaumhydranten<br />

ist in Bereichen vorgesehen, in<br />

denen auch mit Bränden der Brandklasse<br />

B zu rechnen ist. Es gibt dabei<br />

die Ausführungen „K“ (2 l Schaummittel),<br />

„M“ (20 l Schaummittel) und „G“<br />

(mind. 40 l Schaummittel).<br />

Kennzeichnung innen bei Entnahmestellen und <strong>Wandhydranten</strong><br />

Kennzeichnung innen bei Einspeisestellen<br />

Kennzeichnung<br />

außen von<br />

<strong>Wandhydranten</strong><br />

und zusätzliche<br />

Kennzeichnung<br />

bei einer Anschlussmöglichkeit<br />

für die<br />

Feuerwehr<br />

Feuerwehrspezifische Belange<br />

Aus feuerwehrtaktischer Sicht bedürfen<br />

folgende Punkte im Zusammenhang<br />

mit ortsfesten Löschwasseranlagen<br />

einer besonderen<br />

Beachtung:<br />

• Sämtliche relevanten Bauteile sind gemäß<br />

Kennzeichnungsverordnung und<br />

ÖNORM F 2030 zu kennzeichnen.<br />

• Die Einspeisestellen von Löschwasseranlagen<br />

dürfen maximal 15<br />

Meter (Weglänge) von einer Feuerwehraufstellfläche<br />

und diese wiederum<br />

maximal 100 Meter von einem<br />

Hydranten entfernt situiert sein.<br />

• Schlauchanschlussstellen sind in jedem<br />

Geschoß grundsätzlich unmittelbar<br />

in den jeweils zu versorgenden<br />

Brandabschnitten zu situieren<br />

und mit einer Schlauchlänge von 40<br />

Metern (zuzüglich einer Wurfweite<br />

von 5 Metern) muss jeder Punkt erreichbar<br />

sein. Hinweis: Es wird deshalb<br />

auf die obligate Mitnahme von<br />

mindestens drei C-Schläuchen (á<br />

15 m) im Innenangriff hingewiesen.<br />

• Die jetzt geforderten Systemleistungen<br />

berücksichtigen auch den<br />

Einsatz von C-Hohlstrahlrohren.<br />

• Das maximale Füllvolumen einer<br />

trockenen Löschwasseranlage<br />

darf maximal 2.000 l betragen.<br />

• Einspeisestellen und Schlauchanschlussstellen<br />

sind aufgrund eines<br />

erhöhten Manipulationsschutzes<br />

ausschließlich mit einem Vierkantverschluss<br />

mit 7 mm Kantenlänge<br />

des Vierkantdorns auszustatten<br />

1/2013<br />

27


Thema<br />

(wie bei Reinigungsverschlüssen<br />

bei Rauchfängen). Hinweis: In der<br />

Vergangenheit wurden in Oberösterreich<br />

oft Verschlüsse mit einem<br />

Drehgriff (wie bei <strong>Wandhydranten</strong>)<br />

ausgeführt, weshalb in Zukunft bei<br />

der Ausrüstung der Atemschutztrupps<br />

und des Maschinisten auf<br />

diesen Umstand zu achten ist.<br />

• <strong>Wandhydranten</strong> sind ebenfalls unmittelbar<br />

in den jeweiligen Brandabschnitten<br />

zu situieren, jedoch ergibt<br />

sich ihre Anzahl aus der konkret<br />

vorhandenen Schlauchlänge (maximal<br />

30 m) zuzüglich der Wurfweite<br />

von drei bzw. fünf Metern.<br />

• Die Löschwasserleitungen sind im<br />

Brandschutzplan zu kennzeichnen<br />

(z.B. A1). Etwaige Absperrschieber<br />

sind im Brandschutzplan mit<br />

dem Symbol Hauptabsperrschieber<br />

Wasser mit dem Zusatz „WH“<br />

statt „W“ einzuzeichnen. Hinweis:<br />

In der <strong>TRVB</strong> wird die Ergänzung<br />

der Brandschutzpläne binnen fünf<br />

Jahren bei bestehenden Anlagen<br />

empfohlen.<br />

Eine <strong>–</strong> gerade für komplexere Gebäudestrukturen<br />

<strong>–</strong> besonders sinnvolle<br />

Ergänzung stellt die Kennzeichnung<br />

auf der Innenseite bei Einspeisestellen,<br />

Entnahmestellen und <strong>Wandhydranten</strong><br />

dar.<br />

Anschluss<br />

an die Trinkwasserversorgung<br />

Eine grundlegende Änderung ergibt<br />

sich aus hygienischen Gründen bei<br />

den Anschlusserfordernissen von<br />

nassen Löschwasseranlagen an die<br />

Trinkwasserversorgung. Der in der<br />

Vergangenheit geforderte Anschluss<br />

eines Kleinverbrauchers (z.B. WC) am<br />

Löschwasserstrang stellte absolut<br />

keine ausreichende Durchspülung<br />

dar, weshalb die Probleme, die mit<br />

einer Stagnation verbunden sind,<br />

auch bei dieser Maßnahme eintreten.<br />

Um den hygienischen Anforderungen<br />

für Trinkwasserversorgungsanlagen<br />

gerecht zu werden, wird jetzt<br />

grundsätzlich ein mittelbarer Anschluss<br />

über einen Vorlagebehälter<br />

und eine Drucksteigerungsanlage<br />

Ausführung Pumpen Förderleistung<br />

1 mind. 1 3,6 m³/h (60 l/min)<br />

2a mind. 2 je 9 m³/h (150 l/min)<br />

2b mind. 2 je 18 m³/h (300 l/min)<br />

3 mind. 2 je 36 m³/h (600 l/min)<br />

Tabelle: Erforderliche Pumpenleistungen der Drucksteigerungsanlagen<br />

(Sicherungseinrichtung AA oder AB<br />

gemäß ÖNORM EN 1717) oder ein<br />

unmittelbarer Anschluss über einen<br />

Rohr- oder Systemtrenner (Sicherungseinrichtung<br />

BA oder GB gemäß<br />

ÖNORM EN 1717) gefordert. Lediglich<br />

die Ausführungsvarianten 1a und 1b<br />

dürfen noch unmittelbar ohne größeren<br />

Aufwand angeschlossen werden,<br />

wenn sie über eine Sicherungskomponente<br />

am Schlauchanschlussventil<br />

(Sicherungseinrichtung HD gemäß<br />

ÖNORM EN 1717) verfügen. Für die<br />

Variante über einen mittelbaren Anschluss<br />

werden am Markt sogenannte<br />

Kompaktstationen angeboten, die<br />

eine Einheit für Vorlagebehälter und<br />

Drucksteigerung darstellen.<br />

Erforderliche Überprüfungen<br />

Löschwasseranlagen müssen nach<br />

ihrer Errichtung einer Abschlussüberprüfung<br />

und alle fünf Jahre einer<br />

Revision durch eine abnehmende<br />

Stelle unterzogen werden. Durch<br />

den Betreiber sind vierteljährliche<br />

und jährliche Kontrollen (Eigenkontrollen)<br />

erforderlich. Zusätzlich sind Instandhaltungen<br />

zumindest alle zwei<br />

Jahre in Anlehnung an die ÖNORM F<br />

3072 und nach weiteren einschlägigen<br />

europäischen Normen (z.B. für<br />

Schlauchhaspeln, Druckerhöhungsanlagen,<br />

Füll- und Entleerungsstationen)<br />

erforderlich.<br />

Ein eigener Weg <strong>–</strong> der auch durchaus<br />

kritisch zu betrachten ist <strong>–</strong> wird bei<br />

der geforderten Befähigung der Prüfer<br />

von Löschwasseranlagen (abnehmende<br />

Stelle) beschritten, da nicht<br />

mehr <strong>–</strong> wie bisher <strong>–</strong> eine gewerberechtlich<br />

befugte Fachfirma (z.B. Installateur)<br />

oder, wie bei anderen technischen<br />

Brandschutzeinrichtungen,<br />

akkreditierte Inspektionsstellen eine<br />

Abschlussüberprüfung und regelmäßige<br />

Revisionen durchführen dürfen,<br />

sondern Prüfer, die über eine spezifische<br />

Befähigungsprüfung gemäß<br />

<strong>TRVB</strong> <strong>128</strong> S verfügen.<br />

Resümee<br />

Durch die Überarbeitung der <strong>TRVB</strong><br />

<strong>128</strong> S werden neu zu errichtende<br />

ortsfeste Löschwasseranlagen weiterhin<br />

den steigenden Anforderungen<br />

der Verfügungssicherheit und Gebäudegeometrie<br />

entsprechen können<br />

und so weiterhin eine wesentliche Voraussetzung<br />

für eine rasche Brandbekämpfung<br />

sein.<br />

þ<br />

Beispiel einer Kompaktstation mit<br />

Vorlagebehälter und Drucksteigerung<br />

Quelle: BST Brandschutztechnik<br />

28 1/2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!