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Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums am IVW Köln

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Erscheint 6 x im Jahr · Einzelheft € 5,- · 47. Jahrgang · 15. August 2013<br />

4/2013<br />

www.vvb-koeln.de<br />

<strong>Absolventinnen</strong> <strong>und</strong> <strong>Absolventen</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>Masterstudiums</strong> <strong>am</strong> <strong>IVW</strong> <strong>Köln</strong><br />

Seite 141<br />

Investmentrecht:<br />

Neufassung in Kraft<br />

Requirements Engineering:<br />

Softwarequalität <strong>und</strong><br />

Systemdokumentation<br />

verbessern<br />

BAG-Urteil:<br />

Neuberechnung von bAV-<br />

Versorgungsleistungen<br />

erforderlich?<br />

Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung:<br />

Mehr bieten, als der<br />

Gesetzgeber fordert<br />

Zur Haftung der<br />

Energieversorger:<br />

Zweiter Teil <strong>des</strong> Vortrages<br />

Foto: Nicole Gordine, Langen & Gordine Grafikhaus, Kerpen<br />

<strong>IVW</strong>-Exkursion:<br />

Studierende studierten<br />

die Gen Re<br />

Sinnvoll <strong>und</strong> hilfreich:<br />

Mediation<br />

in Versicherungen<br />

IT- <strong>und</strong><br />

Datenversicherungen:<br />

Zunehmend unverzichtbar


NüsperliNg –<br />

Sachverständigen- <strong>und</strong> Ingenieurbüro<br />

Vor 15 Jahren wurde die Nüsperling gmbH & Co. Kg – sachverständige + Moderatoren – gegründet.<br />

seit 2002 betreiben Felix <strong>und</strong> Moritz Nüsperling gemeins<strong>am</strong> das sachverständigenbüro. Von<br />

Beginn an war das Unternehmen auf die erstellung von gutachten vor allem für Versicherungen<br />

ausgelegt. 2004 gründeten die beiden Brüder die Nüsperling Automation gmbH & Co. Kg als<br />

ingenieurbüro für Automatisierungstechnik. Hier ist messen-steuern-regeln das Kerngeschäft.<br />

in den vergangenen fünf Jahren wurden die geschäftsfelder in beiden gesellschaften erweitert<br />

<strong>und</strong> auch stärker aufeinander abgestimmt. Das sachverständigenbüro erstellt gutachten, prüft<br />

<strong>und</strong> bewertet technische <strong>und</strong> kaufmännische Zus<strong>am</strong>menhänge <strong>und</strong> fügt einzelne Faktoren zu<br />

einem ergebnis zus<strong>am</strong>men. Das ingenieurbüro führt Messungen durch <strong>und</strong> protokolliert diese,<br />

liefert die messtechnische Basis, die im sachverständigenbüro dann bewertet wird <strong>und</strong> in den<br />

ges<strong>am</strong>tzus<strong>am</strong>menhang eines schadenfalls einfließt.<br />

Unsere Dienstleistungen im sachverständigenbüro:<br />

gutachten<br />

stichtagsprotokolle<br />

risk-engineering<br />

Wiederkehrende prüfungen<br />

Brandschutz/security<br />

im ingenieurbüro prüfen wir im labor oder vor Ort:<br />

photovoltaikmodule<br />

Wechselrichter <strong>und</strong> strings<br />

Telefonanlagen/iT<br />

elektronik/steuerungen<br />

Frequenzumformer<br />

Nüsperling GmbH & Co. KG<br />

geleniusstr. 1 50931 <strong>Köln</strong><br />

Tel.: 0 18 01 / 75 99 20* Fax: 0 18 01 / 75 99 21<br />

gutachten@nuesperling.de www.nuesperling.de<br />

Nüsperling Automation GmbH & Co. KG<br />

geleniusstr. 1 50931 <strong>Köln</strong><br />

Tel.: 0 18 01 / 75 99 20* Fax: 0 18 01 / 75 99 21<br />

office@n-analytic.de www.n-analytic.de


EDITORIAL<br />

DIE DRITTE SEITE 119<br />

Liebe Mitglieder, Fre<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Förderer der VVB,<br />

„endlich“ hieß es <strong>am</strong> 21.6, als der B<strong>und</strong>esliga-Spielplan veröffentlicht<br />

wurde. Was hat das aber nun mit der Versicherungswirtschaft <strong>und</strong> der<br />

VVB zu tun? Natürlich werden die Profis der B<strong>und</strong>esliga versichert, das<br />

ist aber nicht die einzige Verbindung. Denn die VVB wird im nächsten<br />

Jahr im Rahmen ihrer Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung den Signal-Iduna Park<br />

an einem B<strong>und</strong>esliga freien Tag besuchen. Und dieses Datum können<br />

wir nun endlich kommunizieren: Tragen Sie sich also den 16./17. Mai<br />

2014 direkt in Ihren Kalender ein <strong>und</strong> seien Sie gespannt!<br />

Um Ihnen die Zeit bis dahin zu versüßen, versorgen wir Sie wie gewohnt<br />

regelmäßig mit Berichten <strong>und</strong> Aktuellem aus dem Vereinsleben.<br />

In diesem VB finden Sie die Fortsetzung <strong>des</strong> Artikels zur Haftung<br />

der Energieversorger <strong>und</strong> Berichte von Fachkreistagungen, wie z.B.<br />

betriebliche Altersversorgung/Lebensversicherung, Betriebsorganisation/IT,<br />

HUK-Versicherung, Marketing/Vertrieb sowie Kapitalanlagen<br />

<strong>und</strong> Assetmanagement. Zudem haben wir interessante Fachartikel<br />

über „IT- <strong>und</strong> Datenversicherungen“ sowie „Mediation in Versicherung“<br />

für Sie abgedruckt. Als offenes, neugieriges Magazin stellen wir Ihnen<br />

gerne eine weitere Sichtweise auf das Thema vor <strong>und</strong> bieten Ihnen ein<br />

breites Spektrum zu allgemeinen versicherungswirtschaftlichen Fragen<br />

<strong>und</strong> aktuellen Herausforderungen.<br />

Im aktuellen VB erfahren Sie aber<br />

auch, wie unsere Mitglieder zus<strong>am</strong>men<br />

ihre Freizeit gestalten, z.B.<br />

beim Golf-Turnier <strong>und</strong> erhalten neue<br />

Einblicke in das Leben <strong>am</strong> <strong>IVW</strong>.<br />

Neben Exkursionen <strong>und</strong> Seminaren,<br />

über die wir ebenfalls berichten, haben<br />

wir aktuelle Master-Studenten<br />

zu weiteren Gründen befragt, die für<br />

ein Studium <strong>am</strong> <strong>IVW</strong> sprechen. Lesen<br />

Sie das ges<strong>am</strong>te Interview <strong>und</strong><br />

lernen Sie die Studenten durch eine<br />

Kurzvorstellung kennen.<br />

Ich wünsche Ihnen viel Spaß <strong>und</strong><br />

Lesevergnügen mit unserem VB!<br />

Ihre Jessica Stelte<br />

titel<br />

141 Interview mit <strong>Absolventinnen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Absolventen</strong> <strong>des</strong> <strong>Masterstudiums</strong> <strong>am</strong> <strong>IVW</strong> <strong>Köln</strong><br />

VB SPEZIAL<br />

139 Rückblick auf das VVB-Golftunier 2012<br />

Save The Date: Termin <strong>und</strong> Ort der MV 2014<br />

FachkreisE<br />

120 Fachkreis Kapitalanlagen <strong>und</strong> Assetmanagement berichtet:<br />

Erfolgreiche Tagung im Hotel Exelsior-Ernst in <strong>Köln</strong><br />

126 Bericht vom Fachkreis Betriebsorganisation/IT:<br />

Requirements Engineering in Versicherungsunternehmen<br />

129 Fortsetzung <strong>des</strong> Berichts von der Tagung <strong>des</strong> FK bAV/LV <strong>am</strong> 3. Mai 2013:<br />

Anhebung der Altersgrenze<br />

Erste Ergebisse der QIS-Studie für Einrichtungen der<br />

betrieblichen Altersversorgung<br />

132 Gemeinschaftstagung der FK Makler, Versicherungs-Recht <strong>und</strong> Marketing/Vertrieb<br />

<strong>am</strong> 14, <strong>und</strong> 15. Mai 2013:<br />

Transparenz im Vertrieb<br />

Entwurf IMD2: Wesentliche Handlungsfelder<br />

134 IMD2: Auswirkungen auf die Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

136 FK HUK im Januar 2013 – Zweiter Teil <strong>des</strong> Vortrages von Hans Joachim Wilke:<br />

Haftung der Energieversorger gegenüber ihren Abnehmern<br />

<strong>IVW</strong><br />

144 Bachelor- <strong>und</strong> Masterstudenten <strong>des</strong> <strong>IVW</strong><br />

zu Besuch bei der Gen Re<br />

145 Colin-Brett-Seminar 2013<br />

fachthemen<br />

146 Mediation in Versicherung<br />

149 IT- <strong>und</strong> Datenversicherungen – Notwendiger Unternehmensschutz<br />

in Zeiten zunehmender Komplexität der IT-Strukturen<br />

VVBintern<br />

151 Geburtstage<br />

RUBRIKEN<br />

135 Impressum<br />

140 Termine<br />

151 ivw academy – Termine<br />

VB 4/2013


120 FACHKREISE<br />

FACHKREIS-LEITER<br />

Betriebliche Altersversorgung <strong>und</strong><br />

Lebensversicherung<br />

FK-Leiter: Eberhardt Froitzheim (68/2)<br />

Tel.: 06081-911155<br />

Mobil: 0172-6998360<br />

E-Mail: eberhardt.froitzheim@vvb-koeln.de<br />

Betriebsorganisation/IT<br />

FK-Leiter: Volker Termast (94)<br />

Tel.: 0170-8631478<br />

E-Mail: volker.termast@vvb-koeln.de<br />

Finance<br />

FK-Leiter: Volker Heidk<strong>am</strong>p (92)<br />

Tel.Mobil: 01578-1590945<br />

E-Mail: volker.heidk<strong>am</strong>p@vvb-koeln.de<br />

HUK<br />

FK-Leiter: Bernd Zavelberg (75/2)<br />

Tel.Büro: 02222-648369<br />

E-Mail: bernd.zavelberg@vvb-koeln.de<br />

Kapitalanlagen <strong>und</strong> Assetmanagement<br />

FK-Leiter: Paul Weßling (K/G)<br />

Mobil: 0173-2188399<br />

E-Mail: paul.wessling@vvb-koeln.de<br />

Krankenversicherung<br />

FK-Leiter: Christian Frenzel (K/B2)<br />

Tel.Büro: 0170-6359454<br />

E-Mail: christian.frenzel@vvb-koeln.de<br />

Marketing/Vertrieb<br />

FK-Leiter: Christian Otten (K/B2)<br />

Tel.Büro: 0208-60705300<br />

E-Mail: christian.otten@vvb-koeln.de<br />

Personalmanagement <strong>und</strong> -führung<br />

FK-Leiterin: Rena Geiersberger (77/2)<br />

Tel.Büro: 02204-589434<br />

E-Mail: rena.geiersberger@vvb-koeln.de<br />

Rückversicherung<br />

FK-Leiter: Günter Laux (K/C)<br />

Tel.Büro: 0221-9738-533<br />

E-Mail: guenter.laux@vvb-koeln.de<br />

Sachversicherung<br />

FK-Leiter: Jens Könemann (93)<br />

Tel. Büro: 0511-6453657<br />

E-Mail: jens.koenemann@vvb-koeln.de<br />

Transportversicherung<br />

FK-Leiter: Henning Letzner (99)<br />

Tel.Büro: 0231-5400-45384<br />

E-Mail: henning.letzner@vvb-koeln.de<br />

Versicherungs-Ingenieure/<br />

techn. Versicherungen<br />

FK-Leiter: Frank Eder (94/1)<br />

Tel.Büro: 0221-14831976<br />

E-Mail: frank.eder@vvb-koeln.de<br />

Versicherungs-Makler<br />

stv. FK-Leiter: Alfred Emmerich<br />

Tel.: 0171-8828900<br />

E-Mail: thomas.buesgen@vvb-koeln.de<br />

Versicherungs-Recht<br />

FK-Leiter: Peter Dreyer<br />

Tel.: 0177-4909073<br />

E-Mail: peter.dreyer@vvb-koeln.de<br />

Fachkreis Kapitalanlagen <strong>und</strong> Assetmanagement berichtet:<br />

Erfolgreiche Tagung<br />

im Hotel Exelsior-<br />

Ernst in <strong>Köln</strong><br />

Unsere Fachkreistagung <strong>am</strong> 05.06.13 auf<br />

Einladung der ING-Investment Management<br />

im Hotel Excelsior-Ernst im Schatten<br />

<strong>des</strong> <strong>Köln</strong>er Doms war eine gelungene Veranstaltung<br />

<strong>und</strong> auch <strong>am</strong> Vorabend trafen<br />

sich schon einige weiter angereiste Teilnehmer<br />

zu Gesprächen in gemütlicher R<strong>und</strong>e.<br />

Gespannt folgten die Teilnehmer in dem bis<br />

auf den letzten Platz gefüllten Tagungssaal<br />

den Ausführungen der hochkarätigen Referenten<br />

zum aktuellen Stand von Solvency II<br />

<strong>und</strong> ihrer Einschätzung zu den Ergebnissen<br />

der Long Term Guarantee Assessment-Studie<br />

(LTGA) von EIOPA durch Rick van de K<strong>am</strong>p<br />

<strong>und</strong> Lutz Morjan (ING), der Umsetzung der<br />

AIFM-Richtlinie sowie die erforderlichen Anpassungen<br />

im Steuerrecht von Dr. Timo Bernau<br />

(GSK) <strong>und</strong> der aktuellen Allokation der<br />

Versicherungswirtschaft im Niedrigzinsumfeld<br />

vorgestellt <strong>und</strong> bewertet von Dr. Carsten<br />

Zielke (Zielke Research).<br />

von Paul Wessling (K/G)<br />

Umsetzung der AIFM-<br />

Richtlinie zur Neufassung <strong>des</strong><br />

Investmentrechts<br />

Dr. Bernau sprach als erster über die Umsetzung<br />

der AIFM-Richtlinie zur Neufassung <strong>des</strong> Investmentrechts<br />

durch das Kapital-Anlage-Gesetzbuch<br />

„KAGB“ (gültig ab 22.07.2013). Diese Neufassung<br />

verändert die Möglichkeiten zur Investition<br />

in geschlossene Fonds <strong>und</strong> schafft neue Regeln<br />

für institutionelle Anleger <strong>und</strong> semi-professionelle<br />

Anleger im Bereich der Spezialfonds – Spezial-AIF.<br />

Bisher waren in Deutschland neben dem<br />

Richtlinienkonformen Sondervermögen, sog.<br />

OGAW- oder UCIT-Fonds, auch das Nicht-Richtlinienkonforme<br />

Sondervermögen über das Investmentgesetz<br />

abschließend geregelt. Lediglich<br />

geschlossene Fonds wurden über das Gesellschaftsrecht<br />

<strong>und</strong> HGB geregelt <strong>und</strong> haben mehr<br />

den Charakter einer Beteiligung auch aufgr<strong>und</strong><br />

ihrer eingeschränkten Fungibilität.<br />

Die Regelungen zu OGAW werden nahezu<br />

unverändert in das KAGB übernommen, wo-<br />

R<strong>und</strong> 120 Teilnehmer fanden sich zur Fachtagung Kapitalanlagen <strong>und</strong> Assetmanagement ein<br />

VB 4/2013


FACHKREISE<br />

121<br />

Grafik 1<br />

Dr. Timo Patrick Bernau von GSK Stockmann<br />

& Kollegen<br />

bei neben den bisherigen<br />

„Non-UCIT-Fonds“<br />

weitere „Alternative-Investment-Fonds“<br />

hinzukommen.<br />

Die Entwicklung der<br />

AIFM-D-Umsetzung seit<br />

2011 zeigte Dr. Bernau<br />

an der Zeitreihe (Grafik 1).<br />

Die neue Rechtslage<br />

(Grafik 2) beginnt ab dem<br />

22.07.13 <strong>und</strong> unterscheidet<br />

nunmehr zwischen<br />

Grafik 3<br />

Grafik 4<br />

Grafik 2<br />

richtlinienkonformen <strong>und</strong> alternativen (AIF), offenen<br />

oder geschlossenen <strong>und</strong> Publikums- (Grafik<br />

3) <strong>und</strong> Spezialfonds (Grafik 4):<br />

Nach wie vor sind Versicherer professionelle<br />

bzw. geborene Anleger, während Anleger ab<br />

500.000€ mit 10 Geschäften p.a. als gekorene<br />

Investoren gelten <strong>und</strong> semiprofessionelle Anleger<br />

ab 200.000€ mit Eignungsnachweis oder oberhalb<br />

10 Mio. dann ebenfalls Single-Hedgefonds<br />

erwerben können, was Privatanlegern nunmehr<br />

nach § 283 KAGB nicht mehr möglich ist.<br />

Weitere Neuerungen, Aufgaben <strong>und</strong> Auflagen<br />

ergeben sich auch bei der KAG Kapitalverwaltungsgesellschaften<br />

(KVG) <strong>und</strong> der Depotbank <br />

Verwahrstelle (VS).<br />

Das Investmentdreieck mit der Trennung von<br />

KAG <strong>und</strong> Depotbank, welche dem Anleger gegenüberstehen<br />

<strong>und</strong> in seinem Interesse handeln,<br />

galt bisher nicht für unregulierte Fondstrukturen.<br />

Die Verwahrstelle ist zukünftig für je<strong>des</strong> Investmentvermögen<br />

zu bestellen, auch bei geschlossenen<br />

AIF mit nicht verwahrfähigen Assets wie<br />

Gr<strong>und</strong>stücken oder Schiffen <strong>und</strong> sie hat diesbezüglich<br />

die Eigentumsverhältnisse zu bestätigen<br />

sowie allgemein den Marktwert von Zielfonds,<br />

was Kenntnisse in der Bewertung <strong>und</strong> den Bewertungsmethoden<br />

unterschiedlicher Anlagen erfordert.<br />

Die neue Struktur unterscheidet im Wesentlichen<br />

zwischen offenen <strong>und</strong> geschlossenen<br />

Fondskonstruktionen <strong>und</strong> d<strong>am</strong>it verb<strong>und</strong>enen<br />

Rechtsformbeschränkungen (KG oder InvAG)<br />

sowie evtl. d<strong>am</strong>it verb<strong>und</strong>ener Konsolidierungspflichten.<br />

Der (allgemeine) offene Spezial-AIF kann<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich alle Vermögensgegenstände erwerben,<br />

deren Verkehrswert ermittelt werden kann<br />

mit Sicherstellung einer angemessenen Min<strong>des</strong>tliquidität<br />

für den Anleger von min<strong>des</strong>tens jährlicher<br />

Rückgabe, wobei sich jedoch Abweichungen<br />

im Spezial-AIF mit Anlagebedingungen ergeben<br />

können.<br />

Der Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen,<br />

vergleichbar dem heutigen Spezialfonds<br />

nach § 91 InvG, orientiert sich grds. an den Vorschriften<br />

für offene Publikums-AIF (Vermögens-


122<br />

FACHKREISE<br />

gegenstände für OGAW sowie Gemischte- <strong>und</strong><br />

Sonstige- <strong>und</strong> Immobilien-Sondervermögen) mit<br />

der Möglichkeit zur kurzfristigen Kreditaufnahme<br />

bis 30%.<br />

Bei einem „liberalen“ offenen Spezial-AIF mit<br />

festen Anlagebedingungen ist eine gewisse Flexibilisierung<br />

mit Zustimmung der Anleger möglich,<br />

wie auch im Spezialfonds heutiger Prägung, mit<br />

Beschränkung auf den Anlagekatalog der Vermögensgegenstände<br />

nach § 2 Abs. 4 Nr.1-8 InvG<br />

(a.F.) <strong>und</strong> begrenztem Marktrisikopotenzial, wobei<br />

bei Immobilien die Darlehensgewährung insges<strong>am</strong>t<br />

50 Prozent <strong>des</strong> Verkehrswertes der im<br />

Sondervermögen befindlichen Immobilien nicht<br />

überschreiten darf (bei Publikumsfonds 30%).<br />

Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen<br />

sind von der Konsolidierungspflicht<br />

nach § 290 HGB ausgenommen.<br />

Der geschlossene Spezial-AIF unterliegt keiner<br />

Risikomischung oder best. Rückgabepflichten<br />

<strong>und</strong> kann alle liquiden oder illiquiden Vermögensgegenstände<br />

erwerben, deren Verkehrswert ermittelbar<br />

ist. Dennoch wird der Schwerpunkt dieser<br />

Fondsgestaltung wohl im Erwerb bzw. der Finanzierung<br />

von Privat Equity liegen.<br />

Die Vorgabe der Rechtsform als KG oder InvAG<br />

mit fixem Kapital dient als Ausgleich zum eingeschränkten<br />

Rückgaberecht der Anteilseigner von<br />

weniger als einmal pro Jahr <strong>und</strong> stellt eine erhebliche<br />

nationale Einschränkung gegenüber dem<br />

status quo dar, denn geschlossene Sondervermögen,<br />

vergleichbar einem luxemburgischen FCP als<br />

vertragliche gemeins<strong>am</strong>e Bindung der Investoren<br />

<strong>und</strong> <strong>des</strong> Fondsmanagement ohne Rechtspersön-<br />

Grafik 5 Bisheriges Investmentsteuerrecht:<br />

lichkeit, sind infolge der Rechtsformvorgaben<br />

nicht möglich.<br />

Hinzu kommt die derzeitige steuerliche Unsicherheit<br />

über bestehende <strong>und</strong> kommende Fonds-<br />

Lösungen bei Aberkennung ihrer Eignung durch<br />

die Finanzbehörde <strong>und</strong> die noch ausstehende Anpassung<br />

<strong>des</strong> Investmentsteuerrecht an das KAGB,<br />

da keine Einigung im Vermittlungsausschuss erfolgte,<br />

mit der Folge: neues Investmentrecht trifft<br />

auf altes Steuerrecht – welch ein Unsinn!<br />

Heutige offene Spezialfonds können künftig<br />

ihre steuerliche Eignung als „Sondervermögen“<br />

verlieren, wenn bestimmte Eigenschaften nach<br />

§ 1 Abs. 1b InvStG-E verletzt werden, mit der<br />

Folge der Aberkennung steuerlicher Privilegien<br />

wie:<br />

• Körperschafts- <strong>und</strong> Gewerbesteuerfreiheit von<br />

Sondervermögen<br />

• Umsatzsteuerfreiheit von Sondervermögen<br />

• Kapitalertragssteuer auf Ebene der Anteilseigner<br />

Bruttoerträge im Fonds<br />

Die ausstehende Anpassung der Anlagebedingungen<br />

im geb<strong>und</strong>enen Vermögen <strong>des</strong> VU <strong>und</strong><br />

der noch fehlende steuerliche Rahmen mit weiteren<br />

möglichen Ertragseinbußen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

steuerbefreiter Investoren, <strong>und</strong> die mit Sicherheit<br />

steigenden Verwaltungsgebühren der beteiligen<br />

Stellen erschweren die vom Gesetzgeber gewünschte<br />

Beteiligung der Versicherungswirtschaft<br />

an der Umgestaltung der Energieversorgung <strong>und</strong><br />

schwächt durch überzogene Umsetzung der<br />

AIFM-D im KAGB die deutsche Fondsindustrie<br />

<strong>und</strong> hemmt somit nötige Investorenentscheidungen<br />

im derzeitigen Zinsumfeld.<br />

Wege aus dem Zinsdilemma<br />

Der Waldfonds als mögliche Alternative zum derzeitigen<br />

Zinsumfeld <strong>und</strong> seine Eignung als ertragreiche<br />

<strong>und</strong> nachhaltige Anlage im geb<strong>und</strong>enen<br />

Vermögen, klassifiziert nach § 2 Abs.1 Nr. 14a<br />

AnlV, war mit ein Thema <strong>des</strong> Vortrags von Dr.<br />

Zielke (Zielke Research GmbH, Aachen).<br />

Dr. Zielke beschrieb in seinem Vortrag „ Wege<br />

aus dem Zinsdilemma“ die Ausgangslage der Versicherungswirtschaft<br />

gewohnt treffsicher <strong>und</strong> provokant<br />

mit folgenden Kriterien:<br />

1. Branche unter Druck durch dürftige Kapitalanlageerträge.<br />

2. Optimierungsbedarf bei Asset Allokation <strong>und</strong><br />

Produktgestaltung.<br />

3. SolvencyII verliert an Bedeutung.<br />

4. Es muss aggressiver investiert werden.<br />

5. Illiquidität als Königsweg?<br />

6. Verbraucherschutzverbände verhindern „einfache“<br />

politische Lösungen.<br />

Grafik 6<br />

VB 4/2013


FACHKREISE<br />

123<br />

Grafik 7<br />

Christian Markert (l), Dr. Carsten Zielke, Zielke Research<br />

Die Vor- <strong>und</strong> Nachteile ausgesuchter Anlageklassen<br />

fasste Dr. Zielke nachfolgend zus<strong>am</strong>men:<br />

Aktien – liquide <strong>und</strong> ertragsreich<br />

Vorteile:<br />

gute Renditechancen, Anleger können<br />

Schwankungen langfristig aushalten, Inflationsschutz<br />

Nachteile:<br />

hohe Verluste in Krisen, hohe Volatilität versus<br />

feste Ablaufleistung / Rückkaufswert<br />

Grafik 8<br />

Timber-Fonds<br />

Vorteile:<br />

keine Korrelation mit den Finanzmärkten, keine<br />

großen Bewertungsschwankungen, rechtsicher<br />

durch Gr<strong>und</strong>bucheintrag, derzeit Anrechnung auf<br />

die Immobilienquote möglich<br />

Nachteile:<br />

eingeschränkte Liquidität, Anpassungen im Risikomanagement<br />

erforderlich NPP<br />

Die Flutung der Welt mit „billigem“ Zentralbankgeld<br />

(Cashing in – Grafik 6) verhindert auskömmliche<br />

Erträge mit sicheren Anlagen oberhalb der<br />

Inflationsrate (s. Grafik 7) <strong>und</strong> zwingt die Versicherer<br />

zur Änderungen ihrer Allokation ( Grafik 8).<br />

Vor allem bei Lebens-VU dominieren festverzinsliche<br />

Wertpapiere die Kapitalanlagestruktur<br />

<strong>und</strong> die Portefeuilles sind wenig diversifiziert,<br />

denn trotz niedriger Verzinsung steigt der Rentenanteil<br />

bei einer tendenziell weiter fallenden Aktienquote<br />

von 8,40% in 2007 auf 2,80% in 2011<br />

<strong>und</strong> spiegelt im Gr<strong>und</strong>e lediglich einen Bond mit<br />

Investmentgrade-Qualität (Grafik 9).<br />

Unter Beachtung spartentypischer Besonderheiten<br />

<strong>und</strong> Stärkung der ökonomischen Perspektiven<br />

<strong>und</strong> mit Unterstützung einer künftig<br />

veränderten Regulierung stellte Dr. Zielke eine<br />

Neuordnung der Mischungsquoten zur Diskussion.<br />

Loans zur Mittelstandfinanzierung<br />

Vorteile:<br />

Diversifikation von Kapitalanlagen, kaum Korrelation<br />

mit den Finanzmärkten, stabile Erträge<br />

Nachteile:<br />

Risiken durch Informationsasymmetrie, konjunkturelle<br />

Risiken, hohe Anlaufkosten, fehlende Standards<br />

<strong>und</strong> Erfahrung, Fristeninkongruenz, eher<br />

Bankengeschäft<br />

Grafik 9<br />

Grafik 10<br />

VB 4/2013


124<br />

FACHKREISE<br />

Covered Bonds<br />

(Energiesanierung durch KFW-Darlehen)<br />

Vorteile: häufig langfristige, wertstabile Entwicklungen,<br />

Diversifikation der Kapitalanlagen, kalkulierbare<br />

stabile Cashflows, Sicherheit durch<br />

gesetzliche Vorgaben<br />

Nachteile: Rahmenbedingungen in ausländischen<br />

Covered-Bonds-Märkten sehr heterogen<br />

Dr. Zielke k<strong>am</strong> zur seiner Schlussfolgerung,<br />

dass die Versicherungsbranche weiterhin durch<br />

dürftige Kapitalanlageerträge unter Druck steht<br />

<strong>und</strong> ein Optimierungsbedarf bei der Asset Allokation<br />

<strong>und</strong> der vt. Produktgestaltung mit mehr Sachwerten<br />

besteht bei weniger Garantien. Solvency II<br />

verliert an Bedeutung, denn irreale Zinsszenarien<br />

sind politisch getrieben <strong>und</strong> helfen nicht dem Aufbau<br />

besserer Solvabilität.<br />

Es muss aggressiver investiert werden <strong>und</strong><br />

mehr in Aktien, denn die Illiquidität als Königsweg<br />

im Niedrigzinsumfeld ist ein Trugschluss. Der<br />

Versicherungsk<strong>und</strong>e muss selbständiger handeln,<br />

denn Verbraucherschützer verhindern „einfache“<br />

<strong>und</strong> sinnvolle Lösungen.<br />

Grafik 11<br />

Grafik 12<br />

Weniger Wachstum bei mehr<br />

Unsicherheit,<br />

so begann Thomas Wendt von der ING Investment<br />

Management seinen ökonomischen Ausblick.<br />

Unsicherheit, Alterung <strong>und</strong> Schuldenabbau<br />

dauern an <strong>und</strong> untergraben das Vertrauen der Investoren.<br />

Wendt erwartet in den nächsten Jahren<br />

ein niedriges Wirtschaftswachstum, niedrige Zinsen<br />

<strong>und</strong> niedrigere Erträge, welche das Verhältnis<br />

zwischen Wachstum/Ertrag <strong>und</strong> Risiko weiter<br />

verschlechtern, so dass Investoren höhere Risiken<br />

eingehen <strong>und</strong> weiterhin eingehen müssen.<br />

Die Anlagepräferenzen im Niedrigzinsumfeld<br />

sind bestimmt durch die Suche nach Rendite im<br />

„Ertragsportfolio“, als Ergänzung zu einem Kernportfolio<br />

mit dem Schwerpunkt auf ordentliche<br />

Erträge, regionale aber auch demografische Diversifikation<br />

(Emerging Markets) über Assetklassen<br />

mit niedriger Volatilität, verb<strong>und</strong>en mit dem<br />

Einstieg in neue Assetklassen wie Infrastruktur, erneuerbare<br />

Energien oder Senior Loans.<br />

Thomas Wendt, ING Investment Management,<br />

bei der Begrüßung<br />

Asiatische Schuldverschreibungen decken, so<br />

Wendt, viele Präferenzen ab <strong>und</strong> sind weit mehr<br />

als „EM-Anleihen“, denn In Asien überwiegt soli<strong>des</strong><br />

„Investment Grade”:<br />

Hongkong, Singapur, Südkorea <strong>und</strong> Taiwan<br />

<strong>und</strong> demnächst auch Malaysia sind nicht „Emerging“<br />

– aber auch die Investition in Senior Loans<br />

kann lohnend sein.<br />

Allgemein betrachtet sind Senior Loans Darlehen,<br />

die an non-investment-grade Unternehmen<br />

von mittleren bis großen Schuldnern in den USA<br />

<strong>und</strong> Europa gegeben <strong>und</strong> von großen Banken <strong>am</strong><br />

Primärmarkt vermittelt werden. Sie sind vorrangig<br />

besichert durch die Kapitalstruktur <strong>des</strong> Kreditnehmers<br />

mit erster Rangfolge auf die Cash Flows <strong>des</strong><br />

Emittenten <strong>und</strong> bieten typischerweise höhere Erlösquoten<br />

mit variabler Zinszahlung, kombiniert<br />

aus dem Nominal-Credit-Spread über den LIBOR<br />

<strong>und</strong> werden im Durchschnitt alle 45 bis 60 Tage<br />

angepasst. Die Kreditsicherheiten werden durch<br />

Vertragsbedingungen festgelegt mit Nachverhandlungsmöglichkeiten<br />

im Falle einer Vertragsverletzung<br />

<strong>und</strong> besonderen Absprachen zur Anhebung<br />

<strong>des</strong> Credit-Spreads. Das durchschnittliche jährliche<br />

Handelsvolumen beziffert Wendt auf $ 440<br />

Mrd. in den letzten fünf Jahren.<br />

Was aber sind die Vorteile von Loans-Investment?<br />

1. Attraktive Rendite in einem Niedrigzinsumfeld<br />

durch Bonitätsaufschläge <strong>und</strong> eine LIBOR<br />

Untergrenze bewirken eine interessante absolute<br />

Rendite.<br />

2. Relative Attraktivität im Vergleich zu anderen<br />

Anlageformen wie Cash Alternativen <strong>und</strong><br />

High-Yield Bonds.<br />

3. Partizipation bei steigenden Zinsen über<br />

kurze Duration (Anpassung alle 40-60 Tg.).<br />

Loans-Preise sind positiv mit steigenden Zinsen<br />

korreliert (anders bei Anleihen).<br />

4. Kapitalschutz durch deutlich niedrigere historische<br />

Verluste im Vergleich zu ungesicherten<br />

Kreditrisiken.<br />

5. Niedrige Volatilität <strong>und</strong> liquider Markt im Vergleich<br />

zu anderen Assetklassen bei stabiler<br />

Nachfrage <strong>und</strong> gleichzeitig moderaten Neuemissionen.<br />

VB 4/2013


FACHKREISE<br />

125<br />

Veränderung der Anlagepolitik<br />

der Versicherer unter Solvency-2<br />

Über die Veränderung der Anlagepolitik der Versicherer,<br />

auch der ING-Insurance als globalem Erst<strong>und</strong><br />

Rückversicherer unter Solvency II, referierte<br />

Rick van de K<strong>am</strong>p vom Headquarter der ING in<br />

Amsterd<strong>am</strong>.<br />

Solvency II beeinflusst die Höhe <strong>und</strong> Volatilität<br />

der Eigenmittel, welche nunmehr risikogewichtet<br />

künftig nur einen beschränkten Spielraum zulassen.<br />

Ausgehend von den SCR-Anforderungen wird<br />

sich die Risikoübernahme im Durchschnitt verringern<br />

<strong>und</strong> die Asset-Allokation wird zum Balance-<br />

Akt auf Basis vielfältiger Prioritäten. (Grafik 13)<br />

Eine weitere Möglichkeit zur Reduktion <strong>des</strong><br />

SCR eines Aktien-Exposures liegt in dem Aufbau<br />

eines Overlay-Managements, so van de K<strong>am</strong>p,<br />

<strong>und</strong> besteht aus den Komponenten:<br />

1. Passives Investment in den EuroStoxx 50.<br />

2. Implementierung eines Derivate-Overlay.<br />

3. Kauf langlaufender Puts auf den Euro-Stoxx<br />

50 mit vordefinierten Laufzeiten, Finanzierung<br />

der Puts durch Aushebeln kurzlaufender<br />

„At-the-money“-Kaufoptionen auf den<br />

EuroStoxx 50, um die Finanzierungskosten<br />

niedrig <strong>und</strong> die Folgen für das Aufwärtspotenzial<br />

begrenzt zu halten.<br />

4. Gestaffelte Anwendung, um Pfadabhängigkeit<br />

zu begrenzen <strong>und</strong> die Anlageeffizienz zu erhöhen.<br />

Im Ergebnis führt diese Vorgehensweise auch<br />

im Vergleich zu einem Mischfonds mit 65% Aktienanteil<br />

zu Eigenmitteleinsparungen unter der<br />

Auflage das erforderliche SCR stets auf 15% zu<br />

begrenzen.<br />

Alle Vorträge stehen auf unserer Homepage.<br />

Wir sagen ein herzliches Dankeschön an die ING-<br />

Investment Management für die ausgezeichnete<br />

Gestaltung unserer Tagung. Unsere nächste Tagung<br />

ist <strong>am</strong> 07.11.2013 im Hauser der Generali.<br />

Grafik 13<br />

Grafik 14<br />

Anke Dembowski im Interview mit Rick van de K<strong>am</strong>p <strong>und</strong> Lutz<br />

Morjan, beide ING IM<br />

Paul Wessling, Barbara Bertolini (Institutional Money), Hans-Peter<br />

Bauder (KAS-Bank)<br />

VB 4/2013


126<br />

FACHKREISE<br />

Bericht von der Tagung <strong>des</strong> Fachkreises Betriebsorganisation / IT <strong>am</strong> 3. Mai 2013 in Karlsruhe:<br />

Requirements Engineering in<br />

Versicherungsunternehmen<br />

von Reinhard Kurtze (kor. M.)<br />

Am Vortag der VVB Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung<br />

tagte der Fachkreis BO/IT ebenfalls<br />

in Karlsruhe. Unser Mitglied Carsten<br />

Knitter, Leiter der Vermögensverwaltung<br />

der Badischen Versicherungen (BGV),<br />

begrüßte die 40 Teilnehmer. In einem<br />

kurzen Vortrag stellte er die BGV kurz<br />

dar <strong>und</strong> ging beson<strong>des</strong> auf Entstehung<br />

<strong>und</strong> Nutzung <strong>des</strong> neuen Hauptgebäu<strong>des</strong><br />

ein. Danach übergab Fachkreisleiter<br />

Volker Termast das Wort an den ersten<br />

Referenten. Im folgenden kann nur ein<br />

kurzer Überblick über die umfangreiche<br />

Thematik gegeben werden.<br />

Eine alte <strong>und</strong> neue<br />

Herausforderung<br />

In seinem Vortrag erläuterte Prof. Bernd Schnur<br />

den Teilnehmern den aktuellen Stand <strong>des</strong> „Requirements<br />

Engineerings“, zu deutsch auch Anforderungsmanagement.<br />

Der Prozess <strong>des</strong> „Requirements<br />

Engineering“ (RE) umfasst die Analyse,<br />

die Dokumentation, die Prüfung/Abstimmung<br />

sowie das Verwalten von Anforderungen. Dazu<br />

ist ein gemeins<strong>am</strong>es Verständnis über Inhalte,<br />

Probleme, Methoden <strong>und</strong> Abläufe aller beteiligten<br />

Personen erforderlich.<br />

Ausgangspunkt ist, dass bereits mit der Beschreibung<br />

der Anforderungen die Gr<strong>und</strong>lagen<br />

<strong>des</strong> zukünftigen Systems gelegt werden. Fehlende<br />

Anforderungen sowie unklare oder unvollständige<br />

Beschreibungen können bereits in der<br />

Anfangsphase die Entwicklung in eine falsche<br />

Richtung führen. Je später dann Korrekturen erfolgen,<br />

<strong>des</strong>to gravierender sind die Auswirkungen<br />

in Bezug auf Zeit <strong>und</strong> Kosten. Nach einer Schätzung<br />

haben 30 – 60 % der Fehler im Softwareentwicklungsprozess<br />

ihre Ursachen im Requirements<br />

Engineering. Dem gegenüber steht die Notwendigkeit,<br />

innovativere, individuellere <strong>und</strong> umfangreichere<br />

Systeme schneller <strong>und</strong> besser <strong>und</strong> mit<br />

höchstmöglicher Qualität auf den Markt zu bringen.<br />

Voraussetzungen dafür sind fehlerfreie <strong>und</strong><br />

vollständige Anforderungen. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage<br />

können potentielle Risiken frühzeitig aufdeckt <strong>und</strong><br />

beseitigt werden.<br />

Um dieses Ziel zu erreichen, wurden Methoden<br />

<strong>und</strong> Verfahren erarbeitet, wie zum Beispiel:<br />

• Zielgerichteter Einsatz von Ermittlungstechniken<br />

(Befragung, Beobachtung etc.)<br />

• Modellbasierte, grafische Modelle (ERM,<br />

UML, EPK u. a.),<br />

• Satzschablonen bei textuellen Beschreibungen,<br />

• Anforderungen prüfen <strong>und</strong> abstimmen durch<br />

Einsatz von Prüftechniken wie z.B.‚ Stellungnahme,<br />

Inspektion, Walkthrough Prototypen,<br />

Checklisten u. a. m.,<br />

• Konfliktlösungsmanagement (Einigung, Kompromiss,<br />

Entscheidungsmatrix),<br />

• Nachhaltiges Anforderungsmanagement.<br />

Für den RE-Prozess ist eine Standardisierung zu<br />

empfehlen, da durch die Vereinheitlichung der<br />

Prozesse unter anderem die Zus<strong>am</strong>menarbeit<br />

verbessert wird <strong>und</strong> Synergien genutzt werden,<br />

so dass sich letztlich – unter Verbesserung der<br />

Qualität – Zeit <strong>und</strong> Kosten einsparen lassen.<br />

Standardisierung<br />

Über die Folgen von unvollständigen mehrdeutigen<br />

<strong>und</strong> widersprüchlichen Anforderungen wurde<br />

bereits berichtet. Aber was sind die Schlüsselfaktoren<br />

für ein erfolgreiches Requirements Engineering?<br />

Davon berichtete Herr Stefan Sturm,<br />

Geschäftsführer der IREB GmbH, die Abkürzung<br />

IREB steht für International Requirements Engineering<br />

Board.<br />

Aus dem Rückblick auf die unterschiedlichsten<br />

Projekte lassen sich die Schwierigkeiten bei der<br />

Beschreibung <strong>und</strong> späteren Realisierung verkürzt<br />

zus<strong>am</strong>menfassen.<br />

• Die beteiligten Partner an der Systementwicklung<br />

haben kein gemeins<strong>am</strong>es Verständnis<br />

für Begriffe, so dass zum Beispiel ein Begriff<br />

unterschiedliche Vorgänge bezeichnet.<br />

• Die Dokumentation der Anforderungen ist<br />

unzureichend. Zum einen ist die Beschreibung<br />

unvollständig, weil vieles als „bekannt“<br />

angenommen wird. Zum anderen sind der<br />

Ausgangspunkt, die Veränderung <strong>und</strong> Weiterbehandlung<br />

von Anforderungen unvollständig<br />

oder gar nicht beschrieben.<br />

• Alle Beteiligten sollten dieselben Werkzeuge<br />

benutzten. Das ist besonders dann wichtig,<br />

wenn die Te<strong>am</strong>s an unterschiedlichen Orten<br />

oder sogar international tätig sind.<br />

• Nicht zuletzt kann die Beschreibung auch zum<br />

Know-how-Transfer für neue Mitarbeiter, bei<br />

Personalfluktuation oder Systemänderungen<br />

herangezogen werden.<br />

In unternehmensinternen Schulungen kann ein<br />

eigener interner Standard eingerichtet werden.<br />

Eine bessere Lösung bietet sich durch eine Zertifizierung<br />

nach einem international anerkannten<br />

Ausbildungsstandard. Auf diese Weise kann eine<br />

höhere Akzeptanz bei allen Beteiligten erreicht<br />

werden. Gleichzeitig wird dadurch die Motivation<br />

der Mitarbeiter erhöht <strong>und</strong> Neutralität gewährleistet.<br />

Gerade heute, wo verstärkt auf Standardisierung<br />

in allen Bereichen gefordert wird, ist<br />

im Prozess „Anforderungserstellung“, genauso<br />

wie für „Testen“, die Standardisierung als Teil <strong>des</strong><br />

Qualitäts-Managements zu sehen.<br />

Allerdings, die Zertifizierung macht aus niemandem<br />

einen Experten! Sie ist ein Baustein der<br />

Weiterbildung <strong>und</strong> liefert einen wichtigen Beitrag<br />

zu einer gemeins<strong>am</strong>en Basis im Requirements<br />

Engineering.<br />

Beachtung der Schlüsselfaktoren<br />

Auslöser für Anforderungen sind sehr verschiedenartige<br />

Ereignisse. Das können neue Produkte,<br />

neue Vertriebswege, veränderte Abläufe, rechtliche<br />

Anforderungen <strong>und</strong> vieles mehr sein. Wie<br />

kann man aus der formulierten Problemstellung<br />

Anforderungen erstellen, welche die Lösung <strong>des</strong><br />

Problems vollständig <strong>und</strong> richtig beschreiben?<br />

Herr Ralf Laval, Manager IT bei zeb/rolfes schierenbeck.associates<br />

Gmbh, stellte in seinem Vortrag<br />

einige gr<strong>und</strong>sätzliche Überlegungen in den<br />

Mittelpunkt, verb<strong>und</strong>en mit aussagekräftigen<br />

Bildern.<br />

Beginnen sollte man mit der Beschreibung,<br />

warum etwas geändert werden soll <strong>und</strong> was für<br />

ein Nutzen entstehen soll: Vom WAS zum WIE.<br />

Diese Trennung soll verhindern, dass man sich<br />

aus subjektiven Gründen zu schnell für Lösungen<br />

entscheidet. Es gibt eine Reihe von Faktoren, welche<br />

Risken beinhalten, aber ebenso Chancen die<br />

Anforderungen in der gewünschten Qualität <strong>und</strong><br />

im zeitlichen Rahmen umzusetzen. Beispielhaft<br />

werden hier einige Punkte aufgeführt:<br />

• Eine klare Zieldefinition benötigt anfangs etwas<br />

mehr Zeit, verringert aber im Projektablauf<br />

überflüssige Diskussionen<br />

VB 4/2013


FACHKREISE<br />

127<br />

• Jede Umsetzung erfolgt innerhalb eines Bedingungsrahmens.<br />

Dieser Rahmen ist im allgemeinen<br />

für das Projekt unveränderlich. Der<br />

Versuch, Änderungen innerhalb eines Projektes<br />

durchzuführen, ist daher selten zielführend.<br />

• Das verwendete Vorgehensmodell (V-Modell,<br />

Wasserfallmodell, agiles Vorgehen u.a.) muss<br />

zu der Organisation passen bzw. den erforderlichen<br />

Rückhalt innerhalb der Organisation<br />

haben.<br />

• Letztendlich ist auch die Kommunikation ein<br />

wichtiger Faktor zum Projektgelingen.<br />

Auch in noch so gut geplanten Projekten kommt<br />

es zu Änderungen, Behinderungen, zeitlichen,<br />

personellen <strong>und</strong> technischen Schwierigkeiten.<br />

Aber: „Veränderung von Anforderungen ist ein<br />

natürlicher Projektprozess“ auf den man sich einstellen<br />

muss.<br />

RE im Entwicklungsprozess<br />

Die Entwicklung von ICIS® (Insurance Company<br />

Information System) als Standardsoftware<br />

der Versicherungswirtschaft begann im Jahre<br />

1993. Reinhard Stiefel, wgv-Informatik <strong>und</strong> Media<br />

GmbH, berichtete den Teilnehmern über den<br />

aktuellen Stand <strong>und</strong> die Bedeutung <strong>des</strong> Anforderungsmanagements<br />

im Entwicklungsprozess von<br />

ICIS.<br />

Die Referenten v. l.: Prof. Bernd Schnur, Volker Termast, Ralf Laval, Peter F. Koch, Roland<br />

Schuh, André Pflüger, Burkhard Fischer<br />

Bildnachweis: Volker Termast (94)<br />

Bei über zwanzig Installationen stellt der Entwicklungsprozess<br />

alle Beteiligten vor besondere<br />

Aufgaben. Die wgv hat bereits früh die Weichen<br />

für eine Integration der Anforderungen in einen<br />

Change-Management-Prozess gestellt. Es wurde<br />

ein Projekthandbuch erstellt, um Transparenz in<br />

die Prozesse der IT-Kooperation zu bringen, ohne<br />

diese Prozesse durch zu viel Formalismus zu be-<br />

axis BERATUNGSGRUPPE<br />

Complexity<br />

needs coordinates.<br />

Coordinates<br />

need an axis –<br />

worldwide.<br />

VB 4/2013<br />

axis RECHTSANWÄLTE GmbH | axis GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

axis Steuerberatungsgesellschaft mbH | axis consulting GmbH | axis actuarial services GmbH<br />

Dürener Straße 295–297, 50935 <strong>Köln</strong> | Fon: +49 (0) 221 4743-0, Fax: +49 (0) 221 4743-111 | info@axis.de, www.axis.de<br />

Über Anfragen <strong>und</strong> Bewerbungen von Berufsanfängern <strong>und</strong> Professionals freuen wir uns. | Ihr Ansprechpartner: Prof. Dr. Jochen Axer


128<br />

FACHKREISE<br />

hindern. Die Phasen <strong>des</strong> Änderungsprozesses<br />

• Anforderungsanalyse<br />

• Entwicklung/Engineering <strong>und</strong><br />

• Build and Deployment<br />

werden darin mit ihren Teilprozessen, Beteiligten<br />

<strong>und</strong> Ergebnissen beschrieben.<br />

Bei der Anforderungsanalyse wird ein besonderes<br />

Augenmerk auf die Abstimmung mit den<br />

Entwicklungspartnern gelegt. Zwar ist bei diesen<br />

ICIS im Einsatz, aber Änderungen haben gegebenenfalls<br />

umfangreiche Auswirkungen auf die<br />

innerbetrieblichen Abläufe <strong>und</strong> Dokumente. Insofern<br />

ist eine vollständige <strong>und</strong> aussagekräftige Beschreibung<br />

für die folgenden Punkte von großer<br />

Bedeutung:<br />

• Abhängigkeiten <strong>und</strong> Auswirkungen zu/auf<br />

Rand- <strong>und</strong> Subsysteme<br />

• Auswirkungen auf das bestehende Datenmodell<br />

• Testdaten <strong>und</strong> Testerwartung für die Entwicklertests<br />

• Darstellung <strong>des</strong> betrieblichen Nutzens sofern<br />

möglich<br />

• Priorität <strong>und</strong> Terminierung<br />

Die Abstimmung der Anforderungen in einem so<br />

komplexen Projekt mit vielen Anwendern kann<br />

nur über die Einhaltung von Standards erfolgreich<br />

sein. Das betrifft sowohl die Tools für Entwicklung,<br />

als auch das Projektmanagement, Dokumentation<br />

<strong>und</strong> die Fehlerbehandlung. D<strong>am</strong>it hat man sehr<br />

gute Erfahrungen gemacht.<br />

RE in der Praxis<br />

Wie das Anforderungsmanagement in der Praxis<br />

gehandhabt wird, erläuterte Peter F. Koch, Abteilungsleiter<br />

K<strong>und</strong>enmanagement der ITERGO Informationstechnologie<br />

GmbH, in seinem Vortrag.<br />

Die Abteilung K<strong>und</strong>enmanagement der ITERGO,<br />

<strong>des</strong> IT-Dienstleisters der ERGO-Gruppe, ist global<br />

für die Zus<strong>am</strong>menarbeit mit Fachbereichen <strong>und</strong><br />

IT-Koordination zuständig. Die K<strong>und</strong>enzufriedenheit<br />

ist dabei oberstes Ziel <strong>und</strong> eine ständige Aufgabe<br />

bei ca. 250 Projekten <strong>und</strong> 1.000 Kleinaufträgen.<br />

Das Anforderungsmanagement wird in dem<br />

Entwicklungsprozess durch einen ständigen Dialog<br />

ergänzt. So kann eine Partnerschaft auf Augenhöhe<br />

entstehen. Die „K<strong>und</strong>en“ der IT-Services<br />

haben bereits vor der Auftragserteilung einen Fragenkatalog<br />

beantwortet, welcher folgende Punkte<br />

enthält:<br />

• Orientierung (Auftraggeber, Ziel)<br />

• Probleme <strong>und</strong> Motivation<br />

• Auswirkungen <strong>und</strong><br />

• Lösungen<br />

Auf diese Weise haben alle Beteiligten einen Blick<br />

auf die Anforderungen <strong>und</strong> das beteiligte personelle<br />

<strong>und</strong> organisatorische Umfeld. Änderungen<br />

im Entwicklungsprozess sind nicht ungewöhnlich.<br />

Sofern diese frühzeitig erkannt werden, können<br />

Fehlentwicklungen noch korrigiert werden, denn<br />

mit jedem Projektfortschritt steigt der erforderliche<br />

Änderungsaufwand an.<br />

Welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen?<br />

Das Problem verstehen, gut zuhören <strong>und</strong> strukturiert<br />

dokumentieren sind die Gr<strong>und</strong>lagen einer erfolgreichen<br />

Zus<strong>am</strong>menarbeit. Gute methodische<br />

Kenntnisse der Mitarbeiter sind dafür eine unabdingbare<br />

Voraussetzung. Dazu gehören unter anderem:<br />

• Dialog- <strong>und</strong> Konfliktmanagement,<br />

• Fragetechniken,<br />

• Bewertungstechniken,<br />

• Dokumentationstechniken,<br />

• Kreativitätstechniken.<br />

Die hohe K<strong>und</strong>enzufriedenheit wird durch die<br />

Auswertung von über 20.000 Rückläufern aus<br />

Anwenderbefragungen <strong>und</strong> in 160 Interviews bestätigt.<br />

Beispiel einer Einführung von RE<br />

Den Weg zu einem Anforderungsmanagementprozess<br />

erläuterten Burkhard Fischer, Gruppenleiter<br />

IT-K<strong>und</strong>en- <strong>und</strong> Anforderungsmanagement der<br />

Sparkassen-Versicherung Sachsen, <strong>und</strong> André<br />

Pflüger, System Engineer SOPHIST GmbH, den<br />

Fachkreisteilnehmern. Aus den unterschiedlichen<br />

Vorgehensweisen, Werkzeugen <strong>und</strong> Methoden<br />

sollte ein festgelegter Prozess mit einem unternehmenseinheitlichen<br />

Vorgehen gestaltet werden.<br />

Zu Beginn wird ein Anforderungssteckbrief<br />

(ASB) erstellt, in welchem das Ziel, der Nutzen,<br />

die Beteiligten <strong>und</strong> das Umfeld, also „der Kern der<br />

Anforderung“ beschrieben ist. Dieser ASB ist die<br />

Gr<strong>und</strong>lage für das Grobkonzept. Das Grobkonzept<br />

enthält alle wesentlichen Systemanforderungen<br />

<strong>und</strong> wird federführend durch den Anforderungsmanager<br />

erstellt, die Freigabe erfolgt aber durch<br />

den Auftraggeber. Die Anforderungen werden in<br />

Workshops, mit Hilfe von Interviews <strong>und</strong> Brainstorming<br />

ermittelt. Das Grobkonzept enthält<br />

bereits sehr detaillierte Beschreibungen der funktionalen<br />

<strong>und</strong> nicht-funktionalen Anforderungen,<br />

sowie zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel<br />

Hinweise zum Testen <strong>und</strong> zur Dokumentation. Die<br />

Beschreibung der Anforderungen erfolgt mit Hilfe<br />

von Diagr<strong>am</strong>men (z.B. UML- Anwendungsfall- u.<br />

Aktivitätsdiagr<strong>am</strong>me) <strong>und</strong> textuellen Beschreibungen.<br />

Für die textlichen Beschreibungen werden<br />

bevorzugt Satzschablonen eingesetzt. (Beispiel<br />

einer Satzschablone: „Nachdem der Benutzer die<br />

Archivfunktion aufgerufen hat, muss das System<br />

dem Benutzer die Altbestände in einer Liste anzeigen.“)<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> Grobkonzeptes kann<br />

eine Aufwandsschätzung erfolgen. Nach einer<br />

Stellungnahme <strong>des</strong> Dienstleisters <strong>und</strong> der Bewertung<br />

der Stellungnahme durch den Auftraggeber<br />

wird ein Projektantrag mit dem Ziel der Freigabe<br />

für dieses Projekt erstellt.<br />

Die Vorteile ergeben sich durch<br />

• festgelegte Prozessschritte <strong>und</strong> deren Ergebnisse<br />

• sachliche <strong>und</strong> zeitliche Entzerrung<br />

• festgelegte Aufgabenverteilung durch das Rollenkonzept<br />

im Projekt<br />

Engagement, Identifikation, Aufbruchstimmung,<br />

Nachdenken, Anregungen, Diskussion, Routine<br />

<strong>und</strong> Alltag aufbrechen, das waren sehr positive<br />

Erfahrungen für alle Beteiligten. Die Einführung<br />

von Neuerungen führt allerdings auch zu Unruhe<br />

<strong>und</strong> Unsicherheiten. Weiterbildung aller Betroffenen,<br />

sowie Ausbau <strong>und</strong> Weiterentwicklung der<br />

Methoden <strong>und</strong> Werkzeuge sind <strong>des</strong>wegen als begleitende<br />

Maßnahmen erforderlich.<br />

Bitte senden Sie Text- <strong>und</strong> Bildmaterial<br />

per E-Mail nur an:<br />

redaktion@vvb-koeln.de<br />

Redaktionsschluss für den VB 5/2013<br />

ist <strong>am</strong> 15. September 2013<br />

Fazit<br />

Anforderungen zu beschreiben <strong>und</strong> zu verwalten,<br />

das war schon immer die Voraussetzung der Systementwicklung.<br />

Im Zuge der Fokussierung auf<br />

Prozesse wird auch die Systementwicklung als<br />

solcher verstanden. Der Teilprozess „Requirements<br />

Engineering“ wird zunehmend in Projekte eingeb<strong>und</strong>en.<br />

Dabei kommen vielfach Standards <strong>und</strong><br />

Tools zum Einsatz. Die positiven Effekte zeigen<br />

sich dann u. a. in einer besseren Softwarequalität<br />

<strong>und</strong> einer besseren Systemdokumentation.<br />

VB 4/2013


FACHKREISE<br />

129<br />

Neue Herausforderungen für betriebliche<br />

Altersversorgung <strong>und</strong> Lebensversicherung - Teil 2<br />

Fortsetzung <strong>des</strong> Berichts von der Tagung <strong>des</strong> Fachkreises betriebliche Altersversorgung <strong>und</strong><br />

Lebensversicherung <strong>am</strong> 3. Mai 2013 in Karlsruhe mit den Artikeln zu den Präsentationen<br />

von RA Margret Kisters-Kölkes <strong>und</strong> Dipl.-Math. Jürgen Weiler<br />

Eine interessante Information aus der aktuellen<br />

Mitgliederzeitschrift der aba (Arbeitsgemeinschaft<br />

für betriebliche Altersversorgung e.V.) zu den<br />

Deckungsmitteln bei den verschiedenen Durchführungswegen<br />

der bAV (Angaben für 2011 in<br />

Mrd. €) möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:<br />

• Direktzusagen (Pensionsrückstellungen)<br />

264,6 (zum Vorjahr +3,16%)<br />

• Pensionskassen<br />

119,2 (zum Vorjahr +5,49%)<br />

• Direktversicherungen<br />

55,7 (zum Vorjahr +5,09%)<br />

• Unterstützungskassen<br />

35,0 (zum Vorjahr +0,57%)<br />

• Pensionsfonds 26,2 (zum Vorjahr +2,34%)<br />

Wenn sich auch die positive Entwicklung im<br />

Jahre 2011 fortgesetzt hat, darf nicht verkannt<br />

werden, dass ein großer Teil der Arbeitnehmer in<br />

Kleinunternehmen aber auch zum Teil noch im<br />

Mittelstand unversorgt sind. Das Deutsche Institut<br />

für Altersvorsorge hat anlässlich einer Erhebung<br />

in diesem Jahre heraus gearbeitet, dass die mangelnde<br />

Unterstützung durch den Arbeitgeber einer<br />

der Hauptgründe ist, keine betriebliche Altersvorsorge<br />

abzuschließen. Anlässlich einer Präsentation<br />

von Frau Dr. Meissner bei dem Versicherungstag<br />

der IHK Trier in 2013 wird ausgeführt, je kleiner<br />

ein Unternehmen, <strong>des</strong>to mehr sinkt auch die Verbreitung<br />

der bAV. Besteht bei KMU eine bAV im<br />

Rahmen der Entgeltumwandlung, so ist die Durchdringung<br />

im Schnitt sehr gering. Nehmen wir diese<br />

Feststellungen in Zukunft nicht ernster, <strong>und</strong> das<br />

gilt insbesondere für die Beratungspraxis, scheint<br />

ein Obligatorium unausweichlich.<br />

Abschließend noch die Bitte an Sie, sich<br />

den Termin der Jahresschlusstagung mit dem<br />

29.11.2013 im Hause ERGO in Düsseldorf vorzumerken.<br />

Eine Herbsttagung <strong>des</strong> Fachkreises „Betriebliche<br />

Altersversorgung <strong>und</strong> Lebensversicherung“ findet<br />

in diesem Jahr nicht statt.<br />

Ich wünsche Ihnen <strong>und</strong> Ihren Lieben einen angenehmen<br />

<strong>und</strong> erhols<strong>am</strong>en Urlaub im Sinne der<br />

beiden folgenden Lebensweisheiten:<br />

Bedenke: Ein Stück <strong>des</strong> Weges liegt hinter dir,<br />

ein anderes Stück hast du noch vor dir. Wenn du<br />

verweilst, dann nur, um dich zu stärken, nicht<br />

aber um aufzugeben.<br />

(Augustinus)<br />

Den Puls <strong>des</strong> eigenen Herzens fühlen. Ruhe<br />

im Innern, Ruhe im Äußern. Wieder Atem holen<br />

lernen, das ist es. (Christian Morgenstern)<br />

Herzlichst Ihr<br />

Eberhardt Froitzheim (68/2 E.M.)<br />

Anhebung der Altersgrenze<br />

Urteil <strong>des</strong> BAG vom 15.05.2012 – Vereinbarungen über Altersgrenzen in der betrieblichen<br />

Altersversorgung (3 AZR 11/10) <strong>und</strong> die Auswirkungen der Entscheidung auf die Praxis<br />

von RA Margret Kisters-Kölkes<br />

Das BAG hat mit Urteil vom 15.05.2012<br />

(3 AZR 11/10) eine Auslegungsregel<br />

aufgestellt, wonach für Versorgungsregelungen,<br />

die vor dem 01.01.2008 geschaffen<br />

wurden <strong>und</strong> die eine Altersgrenze von 65 Jahren<br />

vorsehen, die betriebliche Versorgungsregelung so<br />

auszulegen ist, dass mit der Anhebung der Altersgrenze<br />

in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

gem. §§ 35, 235 SGB VI auch die Altersgrenze<br />

in einem betrieblichen Versorgungswerk anzuheben<br />

ist.<br />

Diese Entscheidung <strong>des</strong> BAG hat weitgehende<br />

Konsequenzen.<br />

1. Anhebung der Altersgrenzen<br />

in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

Mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird<br />

für alle ab 1964 geborenen Arbeitnehmer die Altersgrenze<br />

von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben.<br />

Für Versicherte, die vor dem 01.01.1947<br />

geboren wurden, bleibt es bei der Altersgrenze<br />

von 65 Jahren. Für Versicherte, die zwischen<br />

1947 <strong>und</strong> 1963 geboren wurden, erhöht sich je<br />

nach Geburtsjahrgang die Altersgrenze nach der<br />

Tabelle, die in § 235 SGB VI abgedruckt ist.<br />

Diese Tabelle ist d<strong>am</strong>it auch für solche Arbeitnehmer<br />

maßgeblich, die aus der betrieblichen Altersversorgung<br />

eine Versorgungsleistung beziehen<br />

wollen.<br />

2. Unverfallbarkeitsquote<br />

Nach § 2 Abs. 1 BetrAVG ist bei einem Arbeitnehmer,<br />

der mit einer gesetzlich unverfallbaren<br />

Anwartschaft aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden<br />

ist, die Versorgungsleistung im Versorgungsfall<br />

mit der Unverfallbarkeitsquote zu<br />

gewichten. Wird die Altersgrenze von 65 auf 67<br />

angehoben, verändert sich die Quote zum Nachteil<br />

<strong>des</strong> Arbeitnehmers.<br />

Das Quotierungsverfahren kann in allen Durchführungswegen<br />

der betrieblichen Altersversorgung<br />

zur Anwendung kommen. Liegt allerdings eine<br />

beitragsorientierte Leistungszusage oder eine Beitragszusage<br />

mit Min<strong>des</strong>tleistung vor, gehen zwingend<br />

die Regelungen nach § 2 Abs. 5a <strong>und</strong> § 2<br />

Abs. 5b BetrAVG dem Quotierungsverfahren vor.<br />

Deshalb ist bei diesen Zusagearten die Rechtsprechung<br />

<strong>des</strong> BAG nicht von Bedeutung, wenn die<br />

Zusage ab dem 01.01.2001 erteilt wurde. Wurde<br />

vor diesem Stichtag eine beitragsorientierte Leistungszusage<br />

erteilt, ist das Quotierungsverfahren<br />

mit der erhöhten Altersgrenze anzuwenden.<br />

3. Auswirkung auf die Höhe der<br />

Altersleistung<br />

Die Anhebung der Altersgrenze kann sich je nach<br />

Ausgestaltung der Versorgungszusage auch auf<br />

die Höhe der zu erbringenden Altersleistung auswirken.<br />

Hier ist zu unterscheiden zwischen durchsteigenden<br />

Leistungsplänen <strong>und</strong> Leistungsplänen<br />

mit einer Dienstzeitbegrenzung.<br />

Bei durchsteigenden Leistungsplänen, die für<br />

VB 4/2013


130<br />

FACHKREISE<br />

Margret Kisters-Kölkes<br />

je<strong>des</strong> Jahr einen Festbetrag vorsehen oder bei<br />

denen pro Dienstjahr ein bestimmter Prozentsatz<br />

<strong>des</strong> Gehaltes zu Gr<strong>und</strong>e gelegt wird, führt die Anhebung<br />

der Altersgrenze dazu, dass bis zu 2 Jahre<br />

leistungssteigernd zu berücksichtigen sind, wenn<br />

die Dienstjahre bisher bis zur Vollendung <strong>des</strong> 65.<br />

Lebensjahres gezählt wurden. Denn bei diesem<br />

Versorgungssystem hat der Arbeitgeber zum Ausdruck<br />

gebracht, dass je<strong>des</strong> Dienstjahr mit einem<br />

Steigerungswert belegt werden soll.<br />

Bei Versorgungszusagen, die die anrechnungsfähige<br />

Dienstzeit auf eine bestimmte Anzahl von<br />

Jahren begrenzen, z.B. auf 30 oder 40 Jahre,<br />

findet eine Leistungssteigerung nicht mehr statt,<br />

wenn die maximal mögliche Dienstzeit bereits<br />

bis zur Vollendung <strong>des</strong> 65. Lebensjahres erreicht<br />

wurde.<br />

Werden die Dienstjahre von 65 bis 67 leistungssteigernd<br />

berücksichtigt, kann durch die erhöhte<br />

mögliche Dienstzeit die Verschlechterung<br />

bei der Anwendung der Unverfallbarkeitsquote<br />

kompensiert werden. Bei Leistungsplänen mit<br />

einer Dienstzeitbegrenzung führt die erhöhte mögliche<br />

Dienstzeit bei der Quotierung zu einer Reduzierung<br />

der Versorgungsanwartschaft.<br />

Soweit vor dem 01.01.2001 beitragsorientierte<br />

Leistungszusagen erteilt wurden, bei denen<br />

der Beitrag mittels einer Transformationstabelle in<br />

eine Versorgungsleistung umgerechnet wird (Bausteinsystem),<br />

stellt sich die Frage, ob die ggf. zwei<br />

zusätzlichen Jahre mit dem für das Alter 65 vorgesehenen<br />

Baustein zu belegen sind oder ob gar<br />

die Umrechnungstabelle neu berechnet werden<br />

muss. Dies kann nur einzelfallbezogen entschieden<br />

werden.<br />

4. Vorzeitige Altersleistung<br />

Die Auslegungsregel <strong>des</strong> BAG kann auch dazu<br />

führen, dass bei vorzeitigen Altersleistungen für<br />

mehr Monate versicherungsmathematische Abschläge<br />

vorzunehmen sind.<br />

5. Besitzstand<br />

Wie das BAG selbst ausführt, kann sich die Anhebung<br />

der Altersgrenze auch bei der Frage auswirken,<br />

wie der Besitzstand bei einer Neuregelung zu<br />

ermitteln ist. Insoweit ergeben sich Auswirkungen<br />

bei der ersten Besitzstandsstufe, die das BAG in<br />

ständiger Rechtsprechung anwendet.<br />

6. Auswirkungen in der Handelsbilanz<br />

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat sich noch<br />

nicht zu der Frage geäußert, ob <strong>und</strong> wenn ja<br />

welche Konsequenzen zu welchem Zeitpunkt bei<br />

der Rückstellungsberechnung gem. § 253 HGB<br />

zu ziehen sind. Bei den mittelbaren Durchführungswegen<br />

können sich ähnliche Auswirkungen<br />

ergeben, wenn gem. Art. 28 EG-HGB ein nicht<br />

ausfinanziertes Verpflichtungsvolumen besteht.<br />

Da die Rückstellungen in der Handelsbilanz<br />

nicht davon abhängig sind, dass die Schriftform<br />

gegeben sein muss, ist nicht auszuschließen,<br />

dass sich die Anwendung der Auslegungsregel<br />

bereits im Jahresabschluss zum 31.12.2012<br />

auswirken könnte. Je nach Zus<strong>am</strong>mensetzung<br />

<strong>des</strong> Personenbestan<strong>des</strong>, der von dem betrieblichen<br />

Versorgungssystem erfasst wird, kann es zu<br />

einer Auflösung, aber auch zu einer Erhöhung der<br />

Rückstellung kommen.<br />

7. Auswirkungen<br />

in der Steuerbilanz<br />

Auch das B<strong>und</strong>esfinanzministerium hat sich noch<br />

nicht zu der Frage geäußert, welche steuerlichen<br />

Auswirkungen zu berücksichtigen sind. Insoweit<br />

bleibt abzuwarten, ob eine Vereinfachungsregel<br />

geschaffen wird.<br />

8. Zeitlicher<br />

Anwendungsbereich<br />

Das BAG ist wohl so zu verstehen, dass alle Versorgungsregelungen,<br />

die für eine Vielzahl oder<br />

Mehrzahl von Arbeitnehmern geschaffen wurden,<br />

von dieser Auslegungsregelung betroffen<br />

sind, wenn die Versorgungsregelung vor dem<br />

01.01.2008 geschaffen wurde.<br />

Da die Neuregelung für die gesetzliche Rentenversicherung<br />

bereits im April 2007 im B<strong>und</strong>esgesetzblatt<br />

veröffentlicht wurde, stellt sich die Frage,<br />

ob für solche Änderungen einer Versorgungsregelung,<br />

die zwischen April 2007 <strong>und</strong> Ende 2007<br />

vorgenommen wurde, auch diese Auslegungsregel<br />

anzuwenden ist, jedenfalls dann, wenn in<br />

Kenntnis der gesetzlichen Neuregelung die Altersgrenze<br />

von 65 Jahren bestätigt bzw. beibehalten<br />

wurde. Im erstgenannten Fall wird man die Auslegungsregel<br />

wohl nicht anwenden dürfen.<br />

Bei Änderungen der Versorgungsregelungen in<br />

der Zeit zwischen Januar 2008 <strong>und</strong> Juni 2012<br />

wird man ebenfalls danach differenzieren müssen,<br />

ob die Altersgrenze bestätigt wurde oder ob<br />

sie lediglich beibehalten wurde. Im letztgenannten<br />

Fall wäre einzelfallbezogen zu prüfen, was der<br />

Wille der Vertragsparteien war.<br />

9. Keine Auswirkungen<br />

Die Auslegungsregel <strong>des</strong> BAG dürfte nicht bei<br />

individuell ausgehandelten Versorgungszusagen<br />

anwendbar sein. Insoweit muss davon ausgegangen<br />

werden, dass die Festlegung der Altersgrenze<br />

auch Bestandteil <strong>des</strong> Versorgungsversprechens ist<br />

<strong>und</strong> die dortige Regelung gar nicht auslegungsfähig<br />

ist.<br />

Die Rechtsprechung <strong>des</strong> BAG ist auch nicht<br />

von Bedeutung für solche Versorgungswerke, die<br />

eine Altersgrenze von z.B. 60 oder 63 Jahren<br />

vorsehen. In diesen Fällen war eine Verknüpfung<br />

zwischen der gesetzlichen Altersgrenze <strong>und</strong> der<br />

betrieblichen Altersgrenze nicht gegeben.<br />

Die Entscheidung <strong>des</strong> BAG hat auch keine<br />

Auswirkung bei Versorgungsanwärtern, die vor<br />

dem 01.01.2008 mit einer gesetzlich unverfallbaren<br />

Anwartschaft ausgeschieden sind. In diesen<br />

Fällen greift § 2 Abs. 5 BetrAVG mit seinem<br />

Festschreibeeffekt.<br />

10. Handlungsbedarf<br />

Der Handlungsbedarf muss für je<strong>des</strong> Unternehmen<br />

im Einzelnen geprüft werden.<br />

Es kann sein, dass Versorgungsleistungen neu<br />

zu berechnen sind, wenn der Versorgungsfall ab<br />

dem 01.01.2008 eingetreten ist. Dies muss nicht<br />

zwingend auf die Altersrente <strong>und</strong> die vorzeitige<br />

Altersrente beschränkt sein, sondern kann sich<br />

auch bei der Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistung<br />

auswirken, wenn diese aus der Altersrente<br />

abgeleitet wird.<br />

Auch bei solchen Arbeitnehmern, die nach<br />

dem 31.12.2007 mit einer gesetzlich unverfallbaren<br />

Anwartschaft aus dem Arbeitsverhältnis<br />

ausgeschieden sind, ist die Unverfallbarkeitsmitteilung<br />

gem. § 4a BetrAVG auf ihre Richtigkeit zu<br />

prüfen <strong>und</strong> ggf. zeitnah zu korrigieren.<br />

Wurden in der Vergangenheit Änderungen mittels<br />

einer Betriebsvereinbarung vorgenommen, ist<br />

auch zu prüfen, ob sich die Auslegungsregel <strong>des</strong><br />

BAG im Rahmen von getroffenen Besitzständen<br />

auswirken kann.<br />

Soweit nach dem 31.12.2007 ein Betrieb<br />

oder Betriebsteil veräußert wurde <strong>und</strong> anlässlich<br />

der Kaufpreisfindung ein versicherungsmathematisches<br />

Gutachten zur Höhe der Verpflichtungen<br />

erstellt wurde, kann auch hier eine Korrektur erforderlich<br />

sein, wenn sich die Anhebung der Altersgrenzen<br />

im bewerteten Bestand auswirkt.<br />

Letztlich kann sich die Anhebung der Altersgrenze<br />

auch bei den zum Versorgungsausgleich<br />

erstellten Berechnungen auswirken, so dass auch<br />

hier eine Korrektur angezeigt sein kann. Soweit<br />

ein Scheidungsverfahren noch nicht rechtskräftig<br />

abgeschlossen ist, dürfte der Versorgungsträger<br />

von sich aus verpflichtet sein, dem Gericht die<br />

Korrektur mitzuteilen.<br />

VB 4/2013


FACHKREISE<br />

131<br />

11. Ausblick<br />

Das BAG hat mit seiner Entscheidung vom<br />

15.05.2012 eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen,<br />

die nicht alle mit den Gründen beantwortet<br />

werden können, die das BAG zur Verfügung gestellt<br />

hat. Vielleicht wird sogar das BAG bei der<br />

einen oder anderen Aussage noch Präzisierungen<br />

vornehmen müssen, so z.B. bei der Frage, ob<br />

diese Auslegungsregel wirklich in allen Durchführungswegen<br />

der betrieblichen Altersversorgung<br />

anzuwenden ist oder ob nicht bei Versorgungsregelungen,<br />

die auf einen Versicherungsbeginn<br />

abstellen, der nicht mit der Altersgrenze 65 übereinstimmt,<br />

diese Auslegung nicht möglich ist.<br />

Auch muss die Frage aufgeworfen werden, ob<br />

wirklich für in der Vergangenheit abgeschlossene<br />

Betriebsvereinbarungen die Auswirkung beim Besitzstand<br />

zwingend ist. Kein Arbeitgeber konnte<br />

d<strong>am</strong>it rechnen, dass es im Nachhinein zu einer<br />

Korrektur beim Besitzstand kommen könnte. Nicht<br />

nur Arbeitnehmer verdienen Vertrauensschutz,<br />

sondern auch die Betriebsparteien, die gestützt<br />

auf die langjährige Rechtsprechung <strong>des</strong> BAG den<br />

Besitzstand gem. § 2 BetrAVG ermittelt haben.<br />

Selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellen<br />

würde, dass jedenfalls bei abändernden Betriebsvereinbarungen,<br />

die nach dem 31.12.2007<br />

abgeschlossen wurden, die wandernde Altersgrenze<br />

hätte berücksichtigt werden können oder<br />

hätte berücksichtigt werden müssen, ist in keiner<br />

Weise nachvollziehbar, wieso dies auch für Besitzstandsregelungen<br />

aus dem Jahr 1995 gelten soll.<br />

So hat dies aber das B<strong>und</strong>esarbeitsgericht ausgeurteilt<br />

(Rdz. 54ff).<br />

Erste Ergebnisse der QIS-Studie<br />

für Einrichtungen der betrieblichen<br />

Altersversorgung<br />

von Jürgen Weiler<br />

1. Ist Solvency II für Einrichtung der<br />

bAV aufgehoben oder doch nur aufgeschoben?<br />

Die bestehende EbAV-Richtlinie 1) soll überarbeitet<br />

werden, wobei eine marktnahe Bewertung von<br />

Aktiva <strong>und</strong> Passiva in Anlehnung an die Solvency<br />

II-Richtlinie für Lebensversicherungen zu berücksichtigen<br />

ist.<br />

Ende Mai 2013 verkündete Michel Barnier mit<br />

Bezug auf die QIS für EbAV’s:<br />

„EIOPA hat unlängst eine Untersuchung zur<br />

Solvabilität von EbAVs durchgeführt, die zeigt,<br />

dass wir unsere Kenntnisse noch vertiefen müssen,<br />

bevor wir über eine europäische Initiative zur<br />

Solvabilität der EbAVs entscheiden können“.<br />

Ist d<strong>am</strong>it die Überarbeitung der neuen EbAV<br />

Richtlinie aufgehoben?<br />

Michel Barnier hat sich mit Blick auf das sogenannte<br />

Level-Playing-Field dahingehend geäußert,<br />

dass die zukünftige Anwendung von<br />

Solvency II bei Versicherungen, die bAV anbieten,<br />

Fragen <strong>des</strong> fairen Wettbewerbs aufwerfen.<br />

Es ist also zu erwarten, dass Solvency II für<br />

EbAV nur aufgeschoben <strong>und</strong> nicht aufgehoben ist.<br />

2. Besonderheiten der bAV sollen im<br />

Rahmen der Solvenzbilanz berücksichtigt<br />

werden<br />

EIOPA 2) hat die sogenannte „Holistic Balance<br />

Sheet“ (HBS) entwickelt, um Besonderheiten der<br />

bAV Rechnung zu tragen. Die HBS stellt dabei<br />

auf die arbeitsrechtliche Verpflichtung <strong>des</strong> Trägerunternehmens<br />

gegenüber seinen Arbeitnehmern<br />

ab, d.h. die ökonomische Bilanz soll aus Sicht<br />

der arbeitsrechtlichen Zusage bzw. <strong>des</strong> „Ges<strong>am</strong>tsystems“<br />

unter Berücksichtigung nationaler Sicherungsinstrumente<br />

aufgestellt werden.<br />

Die wesentlichen Unterschiede zwischen<br />

EbAVs <strong>und</strong> (privaten) Lebensversicherungen<br />

sind Sanierungsklauseln mit der Möglichkeit,<br />

Nachschüsse vom Arbeitgeber zu verlangen oder<br />

(garantierte) Leistungen zu kürzen. Sowie die Absicherung<br />

der bAV durch den Pensionssicherungsverein<br />

(PSV a.G.).<br />

3. Zentrale Ergebnisse der QIS<br />

Es haben EbAVs aus Belgien, den Niederlanden,<br />

Norwegen, Schweden <strong>und</strong> Deutschland teilgenommen.<br />

Die Aufsichtsbehörden aus Irland,<br />

Schweden <strong>und</strong> UK haben zentral Daten für EbAVs<br />

bereitgestellt.<br />

Die Teilnahme aus Deutschland war gemessen<br />

an der Marktabdeckung sehr gut. Insges<strong>am</strong>t<br />

haben 11 Pensionsfonds (ca. 85% <strong>des</strong> Marktes)<br />

<strong>und</strong> 27 Pensionskassen (ca. 70% <strong>des</strong> Marktes)<br />

an der Studie teilgenommen.<br />

Für die deutschen EbAV’s wurde ein starker<br />

Anstieg der technischen Rückstellungen durch<br />

die risikofreien Zinsstrukturkurven <strong>und</strong> die separate<br />

Risikomarge festgestellt (Pensionsfonds ca.<br />

145%; Pensionskassen ca. 135%).<br />

Die deutschen Pensionsfonds könnten durch<br />

Arbeitgebernachschüsse (Sponsor Support) <strong>und</strong><br />

den PSV (Pensions Protection) die Lücke in der<br />

Solvenzbilanz kompensieren. Die deutschen Pensionskassen<br />

könnten einen Ausgleich nur teilweise<br />

durch Sponsor Support <strong>und</strong> Leistungskürzungen<br />

erzielen. Für deutsche Pensionskassen wurden<br />

ca. 1,9 Millarden EUR an Leistungskürzungen,<br />

für deutsche Pensionsfonds ca. 0,6 Millarden<br />

Jürgen Weiler<br />

EUR an Pension Protection <strong>und</strong> insges<strong>am</strong>t ca. 32<br />

Millarden EUR an Sponsor Support in der HBS<br />

berücksichtigt.<br />

Im europäischen Vergleich waren diese Ergebnisse<br />

relativ gut.<br />

4. Fazit<br />

Die erste QIS hat den erwarteten erheblichen<br />

Kapitalbedarf für deutsche, aber auch europäische<br />

EbAVs aufgezeigt. Die Holistische Bilanz<br />

wirft noch viele Fragen auf. Dabei wurden besonderes<br />

die risikofreien Zinsstrukturkurven, die<br />

Risikomarge, Sponsor Support <strong>und</strong> PSV als zusätzliche<br />

Assets identifiziert. Die Probleme bzgl.<br />

der Zinsstrukturkurve sind identisch mit den Aspekten,<br />

die im Rahmen <strong>des</strong> Long Term Guarantee<br />

Assessments (LTGA) für die Lebensversicherung<br />

getestet wurden.<br />

Die Lebensversicherung hat mit der LTGA Studie<br />

inzwischen 7 QIS-Studien durchgeführt. Es ist<br />

sicher zu erwarten, dass es für die EbAVs ebenfalls<br />

noch einige QIS Studien zu überstehen gibt.<br />

Ende offen …<br />

1) EbAV = Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung<br />

2) Pension Authority; https://eiopa.europa.eu/en/consultaions/qis/occupational-pensions<br />

VB 4/2013


132<br />

FACHKREISE<br />

„Transparenz im Vertrieb“<br />

Transparenz <strong>und</strong> Verbraucherschutz sind die<br />

Beweggründe der EU die Versicherungsvermittlung<br />

durch IMD 2 neu zu gestalten. Was genau<br />

bedeutet dies aber für die Versicherungsbranche<br />

<strong>und</strong> speziell für den Vertrieb?<br />

Licht in dieses Dunkel brachte eine gemeins<strong>am</strong>en<br />

Tagung der Fachkreise Versicherungsrecht<br />

<strong>und</strong> Marketing/Vertrieb <strong>am</strong><br />

14./15.03.2013 im Hause der Barmenia mit<br />

85 Mitgliedern <strong>und</strong> Gästen. Erfahren Sie mehr<br />

zu IMD 2 <strong>und</strong> seine verschiedenen Aspekte<br />

durch die nachfolgenden Artikel.<br />

Wir möchten an dieser Stelle der Barmenia<br />

Krankenversicherung a.G. für die hervorragende<br />

Organisation <strong>und</strong> die großzügige<br />

Unterstützung danken, die diese Veranstaltung<br />

erst ermöglicht hat.<br />

IMD 2 <strong>und</strong> seine möglichen Auswirkungen<br />

Christian Otten (K/B2)<br />

Peter Dreyer (kor. M.)<br />

v. li.: Christian Otten Fachkreisleiter Marketing/Vertrieb, Martin Risse, Vorstand der<br />

Barmenia Versicherungen, Peter Dreyer, Fachkreisleiter Versicherungsrecht<br />

Entwurf IMD2:<br />

Wesentliche Handlungsfelder<br />

von Claus Peter Hendricks <strong>und</strong> Thomas Giese<br />

Eine Welle regulatorischer <strong>und</strong> aufsichtsrechtlicher<br />

Änderungen überzieht die<br />

Versicherungswirtschaft in Europa. Eine<br />

davon ist der Richtlinienentwurf der Insurance<br />

Mediation Directive 2 (IMD2) vom 3. Juli 2012.<br />

Die Neuregelung der Versicherungs-Vermittlungsrichtlinie<br />

durchläuft derzeit das parl<strong>am</strong>entarische<br />

Verfahren in Brüssel. Es wird erwartet, dass noch<br />

in 2013 die Richtlinie durch das Europäische<br />

Parl<strong>am</strong>ent beschlossen wird. Die erforderliche<br />

Umsetzung in nationales Recht erfolgt innerhalb<br />

von 24 Monaten, sodass bereits Ende 2015 die<br />

nationalen Regelungen in Kraft treten würden.<br />

Trotz der laufenden Beratungen zeichnen sich<br />

drei wesentliche regulatorische Verschärfungen<br />

bereits heute ab:<br />

1. Regelmäßige <strong>und</strong> nachweisbare Weiterbildung<br />

der Vermittler,<br />

2. Verschärfung der Beratungsstandards bei Versicherungsanlageprodukten,<br />

3. Offenlegung der Vermittlervergütung .<br />

Weiterbildungspflicht betrifft aus Sicht von zeb/ zukünftig alle Vermittler <strong>und</strong><br />

Angestellten mit K<strong>und</strong>enkontakt –in Deutschland ca. 550.000 Personen<br />

Weiterbildungspflichtigegemäß „gut beraten“<br />

Zusätzliche Weiterbildungspflichtige gemäß „IMD2“<br />

256.000<br />

Registrierte<br />

Vermittler<br />

Quellen: zeb/research<br />

52.000<br />

Angestellter<br />

Außendienst<br />

der Versicherer<br />

230.000<br />

Angestellte<br />

der Vermittler<br />

16.000<br />

Angestellte<br />

aus Schaden<br />

<strong>und</strong> Service<br />

554.000<br />

Summe<br />

/ Der von Weiterbildungspflichten<br />

nach IMD2<br />

betroffene Personenkreis<br />

geht deutlich über die<br />

Initiative „gut beraten“<br />

hinaus<br />

/ Angestellte von Vermittlern<br />

inkl. K<strong>und</strong>enberater von<br />

Banken <strong>und</strong>Sparkassen<br />

eine zweite große Gruppe<br />

Abbildung 1: Weiterbildungspflicht betrifft aus Sicht von zeb/ alle Vermittler <strong>und</strong> Angestellten<br />

mit K<strong>und</strong>enkontakt<br />

VB 4/2013


FACHKREISE<br />

133<br />

Claus Peter Hendricks, Senior Manager,<br />

zeb/rolfes.schierenbeck.associates<br />

Weiterbildung der Vermittler<br />

Der aktuelle Entwurf der IMD2 fordert eine<br />

„ständige berufliche Weiterbildung“ der Vermittler,<br />

„um ein angemessenes Leistungsniveau aufrechtzuerhalten“.<br />

In Deutschland hat der GDV<br />

über die Brancheninitiative „gut beraten“ bereits<br />

eine freiwillige Weiterbildungsverpflichtung der<br />

Versicherungsunternehmen herbeigeführt. Hierbei<br />

wird ein Weiterbildungsumfang von 200<br />

Unterrichtseinheiten á 45 Minuten in fünf Jahren<br />

gefordert, was einem durchschnittlichen Umfang<br />

von einer Arbeitswoche p. a. entspricht. Vor dem<br />

Hintergr<strong>und</strong>, dass ca. 50 % der eingetragenen<br />

Vermittler in Deutschland in den beiden vergangenen<br />

Jahren zus<strong>am</strong>men weniger als zwei Weiterbildungstage<br />

in Anspruch genommen haben,<br />

verbessert dieser Weiterbildungsanspruch das<br />

Wissensniveau der Vermittler. Konkret geht es<br />

um fachliche <strong>und</strong> persönliche Kompetenzen – in<br />

der K<strong>und</strong>enberatung <strong>und</strong> entlang <strong>des</strong> Betreuungsprozesses.<br />

Für die Branche bietet die Weiterbildungsinitiative<br />

eine große Chance, um die Beratungsqualität<br />

<strong>und</strong> d<strong>am</strong>it ihr Image nachhaltig zu steigern.<br />

Entscheidend wird dabei sein, dass Weiterbildung<br />

nicht als Selbstzweck bzw. regulatorische<br />

Pflichterfüllung verstanden wird. Um eine hohe<br />

Wirks<strong>am</strong>keit der Weiterbildung zu erreichen, sind<br />

Lernpfade zu definieren, die den Vermittler an seinem<br />

individuellen Status-quo abholen <strong>und</strong> seine<br />

Kompetenzen zu einem klar definierten Zielbild<br />

weiterentwickeln. Hierzu ist eine intelligente Bildungsarchitektur<br />

erforderlich, die nicht thematisch,<br />

sondern rollen- <strong>und</strong> profilorientiert ein<br />

effizientes Bildungsangebot – auch durch kostengünstige<br />

Selbstlernformate – bereitstellt. Deutsche<br />

Versicherungsunternehmen sind daher im Hinblick<br />

auf die zu erwartenden Anforderungen durch<br />

IMD2 bereits gut dafür gerüstet, durch kontinuierliche<br />

Weiterbildung das Leistungsniveau der Vermittler<br />

auszubauen. (Abbildung 1)<br />

Verschärfung der<br />

Beratungsstandards bei<br />

Versicherungsanlageprodukten<br />

Die Regelung der Beratungsstandards für Lebensversicherungsprodukte<br />

mit Anlageelementen soll<br />

denselben Verbraucherschutzstandards genügen,<br />

die zukünftig in der überarbeiteten Fassung der<br />

Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente<br />

(MiFID II) gelten werden. Hiermit wird der vom<br />

Europäischen Parl<strong>am</strong>ent geforderten sektorübergreifend<br />

kohärenten Regelung der Beratungsprozesse<br />

Rechnung getragen. Bislang ist noch nicht<br />

Beratungsprozesse müssen neben regulatorischen Aspekten K<strong>und</strong>enorientierung<br />

<strong>und</strong> Vertriebskraft sicherstellen<br />

Anforderungen<br />

Quelle: zeb/<br />

Transparent<br />

Einfach<br />

Sicher<br />

Für den K<strong>und</strong>en<br />

Beraterempfehlung <strong>und</strong> Produktnutzen<br />

sind für K<strong>und</strong>en nachvollziehbar<br />

Für den Vermittler/Berater<br />

Geringe Komplexität durch schlanke<br />

Beratungs- <strong>und</strong> Antragsprozesse<br />

Für den Versicherer<br />

Durchgängige Erfüllung regulatorischer<br />

Anforderungen im Vertrieb<br />

Konsequenzen für den Beratungsprozess<br />

Individuelle Darstellung der K<strong>und</strong>ensituation<br />

Nachvollziehbare Ableitung von Empfehlungensowie<br />

nachvollziehbare Beratungsdokumentation<br />

Konzentration auf vertrieblich nutzbare<br />

Beratungselemente<br />

Optimierung der erforderlichenBeratungszeit<br />

<br />

IT-technisch geführterBeratungs- <strong>und</strong> Produktabschlussprozess<br />

Einbau von Qualitätssicherungsschleifen zur<br />

Gewährleistung der Rechtssicherheit<br />

Abbildung 2: Beratungsprozesse müssen neben regulatorischen Aspekten K<strong>und</strong>enorientierung<br />

<strong>und</strong> Vertriebskraft sicherstellen<br />

<br />

Thomas Giese, Manager, findic/<br />

final geklärt worden, welche Versicherungsprodukte<br />

von den neuen Beratungsstandards betroffen<br />

sein werden. Allerdings ist davon auszugehen,<br />

dass fondsgeb<strong>und</strong>ene Versicherungen dazu gehören.<br />

D<strong>am</strong>it steigt zumin<strong>des</strong>t für diese Produkte die<br />

Komplexität der K<strong>und</strong>enberatung auf das Niveau<br />

<strong>des</strong> Wertpapiergeschäfts. Es ist zu erwarten, dass<br />

analog dem FinVermV vorgegangen wird.<br />

Erfahrungen aus dem Bankensektor zeigen,<br />

dass umfangreiche Anpassungen der IT-gestützten<br />

Beratungsprozesse erforderlich sein werden.<br />

Von der Konzeption über die technische Umsetzung<br />

bis hin zu erfolgreich durchgeführten vertriebsorientierten<br />

Anwendertrainings sind hierzu<br />

erfahrungsgemäß 18 bis 24 Monate einzukalkulieren.<br />

Dabei gilt: Neben den regulatorischen<br />

Anforderungen an den Beratungsprozess sind<br />

Einfachheit <strong>und</strong> Abschlussorientierung wichtige<br />

Kriterien für einen erfolgreichen Vertrieb. Die Entwicklung<br />

IMD2-konformer Beratungsprozesse<br />

sollte daher bereits heute erste Priorität für vertriebliche<br />

Entscheidungsträger haben. (Abb. 2)<br />

Offenlegung der<br />

Vermittlervergütung<br />

Schaut man sich in Skandinavien <strong>und</strong> den<br />

Niederlanden um, lässt sich erahnen, wie sich<br />

verschärfte Regulierungen der Vermittlervergütung<br />

auf den Markt in Deutschland auswirken<br />

könnten. Denn Provisionsverbote <strong>und</strong> eine Forcierung<br />

der Honorarberatung bei der Versicherungsvermittlung<br />

sind dort bereits für die Praxis<br />

relevant.<br />

Ein wichtiger Punkt der IMD2 ist die Schaffung<br />

von Transparenz in Bezug auf die Vergütung<br />

von Vermittlern. Der Gesetzgeber beabsichtigt<br />

d<strong>am</strong>it, einem möglichen Interessenkonflikt zwischen<br />

k<strong>und</strong>engerechter Beratung <strong>und</strong> provisionsgetriebenem<br />

Verkauf von Versicherungsprodukten<br />

VB 4/2013


134<br />

FACHKREISE<br />

entgegenzuwirken. Bis dato basiert die Informationspflicht<br />

über die Vergütungshöhe der Vermittler<br />

auf der VVG-InfoV aus dem Jahre 2007. In<br />

den Produkten der Lebens- <strong>und</strong> Krankenversicherung<br />

wird der einheitlich kalkulierte Kostensatz<br />

der Gesellschaft ausgewiesen. Mit der IMD2<br />

ist nun geplant, dass der Versicherungsvermittler,<br />

der „eine Gebühr oder Provision gleich welcher<br />

Art erhält, den vollständigen Betrag der Vergütung<br />

für die angebotenen […] Versicherungsprodukte“<br />

dem K<strong>und</strong>en vor Abschluss je<strong>des</strong> Versicherungsvertrages<br />

mitteilen muss. Bonifikationen sind<br />

ebenfalls auszuweisen. Sofern eine konkrete Berechnung<br />

nicht möglich ist, sollen dem K<strong>und</strong>en<br />

„die Ziele bzw. Schwellenwerte sowie bei deren<br />

Erreichung zahlbaren Beträge“ offengelegt werden.<br />

Die Versicherer werden daher ihre Systemlandschaft<br />

dahingehend überprüfen müssen, ob<br />

die offenzulegenden Informationen schon heute<br />

im Angebotsprozess bereitgestellt werden können.<br />

Betrachtet werden sollten insbesondere die Provisions-<br />

<strong>und</strong> Vermittlerverwaltungssysteme unter<br />

Berücksichtigung der Bestandsführungssysteme.<br />

Dabei besteht der Handlungsdruck sowohl in der<br />

Konsolidierung der Daten als auch in der Bereitstellung<br />

der Vergütungsinformationen zum Zeitpunkt<br />

der Angebotsabgabe <strong>am</strong> Point of Sale.<br />

Bei der Vielzahl an Anwendungen, die heute<br />

in Versicherungsgesellschaften zum Einsatz kommen,<br />

stellt sich die Frage nach der optimalen Hinterlegung<br />

dieser Par<strong>am</strong>eter <strong>und</strong> dem Zugriff zum<br />

Zeitpunkt der Angebotserstellung. Die Komplexität<br />

der Systemlandschaft sowie die richtige Interpretation<br />

hinsichtlich der Richtlinie <strong>und</strong> der Deklaration<br />

der relevanten Bestandteile der Vergütung in<br />

den Vermittlerverträgen stellen die Gesellschaften<br />

vor neue Herausforderungen.<br />

Das in der Richtlinie geplante Provisionsverbot<br />

für unabhängige Vermittler dürfte hierzulande<br />

vielen Vermittlern <strong>und</strong> Versicherern Kopfzerbrechen<br />

bereiten, bedeutet es doch ein radikales<br />

Umdenken in der Ausrichtung der Vertriebsstrukturen<br />

<strong>und</strong> -wege. Existentiell bedrohlich wird es<br />

für Einzelkämpfer <strong>und</strong> kleinere Maklervertriebe,<br />

wenn es zu einem vollständigen Provisionsverbot<br />

bei der Vermittlung von PRIPs (Packaged Retail<br />

Investment Products) kommen sollte. Gemäß aktueller<br />

Studien ist der deutsche Verbraucher in<br />

der Regel (noch) nicht bereit, für die Beratung<br />

von Finanzdienstleistungen ein adäquates Honorar<br />

zu zahlen.<br />

Zus<strong>am</strong>menfassend ist zu erwarten, dass die<br />

Umsetzung der IMD2-Richtlinie in nationales<br />

Recht nicht nur konzeptionell-technische Anpassungen<br />

für die Versicherer mit sich bringen wird,<br />

sondern auch eine strategische Überprüfung der<br />

Geschäfts- <strong>und</strong> Vertriebsprozesse auslösen wird.<br />

IMD2: Auswirkunge<br />

Aus- <strong>und</strong> Weiterb<br />

Es fällt nicht leicht, die Quellen im „Vorschlag<br />

für eine Richtlinie <strong>des</strong> Europäischen<br />

Parl<strong>am</strong>ents <strong>und</strong> <strong>des</strong> Rates über<br />

Versicherungsvermittlung vom 03.07.2012“ zur<br />

Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung der Versicherungsvermittler<br />

zu finden. Aufbau <strong>und</strong> Struktur <strong>des</strong> sogenannten<br />

IMD2-Vorschlags stellen für den Leser eine<br />

Herausforderung dar, <strong>und</strong> durch unterschiedliche<br />

Begrifflichkeiten, die nur z.T. der deutschen Übersetzung<br />

geschuldet sind, bleiben Detailfragen zu<br />

Zielgruppen <strong>und</strong> Umsetzungsoptionen offen.<br />

Zunächst finden sich Hinweise in der ausführlichen<br />

Erläuterung <strong>des</strong> Vorschlages. Darin wird<br />

festgestellt, dass die beruflichen Anforderungen<br />

in Artikel 4 der gültigen IMD1 künftig in Artikel 8<br />

verankert werden sollen <strong>und</strong> zusätzlich zu den angemessenen<br />

Kenntnissen <strong>und</strong> Fertigkeiten auch<br />

die fortlaufende berufliche Weiterbildung verpflichtend<br />

wird, die in der IMD1 keine Erwähnung<br />

findet. Allerdings werden in Bezug auf Nebentätigkeiten<br />

<strong>und</strong> die Schadenbearbeitung – ein neuer<br />

Zielgruppenbereich – Einschränkungen gemacht.<br />

Bezogen auf diese Tätigkeitsgruppen soll Artikel 8<br />

nicht im vollen Umfang zur Anwendung kommen.<br />

Nur ein knapper Hinweis erfolgt zunächst zum<br />

geplanten Erlass sogenannter delegierter Rechtsakte.<br />

Dazu will sich die Kommission über die<br />

IMD2 ermächtigen lassen.<br />

In den später folgenden Erwägungsgründen<br />

werden zahlreiche Zielgruppen genannt, auf die,<br />

entsprechend der Komplexität ihrer Tätigkeiten,<br />

Gr<strong>und</strong>sätze der beruflichen Kenntnis <strong>und</strong> kontinuierlichen<br />

Weiterbildung Anwendung finden sollen.<br />

Dabei stehen Mitarbeiter von Direktversicherern,<br />

Autovermietungsfirmen, Reisebüros, Schadensachbearbeiter,<br />

-regulierer <strong>und</strong> -gutachter ebenso<br />

im Fokus wie die Versicherungs- <strong>und</strong> Rückversicherungsvermittler;<br />

die Zielgruppe der IMD2 erweitert<br />

sich gegenüber der aktuellen Richtlinie.<br />

Eher appellativen Charakter hat in den Erwägungsgründen<br />

die Forderung, die Dienstleistungsfreiheit<br />

in der Gemeinschaft dadurch zu stärken,<br />

dass nationale Qualifikationen, die im Herkunftsmitgliedstaat<br />

min<strong>des</strong>tens auf dem Niveau 3 <strong>des</strong><br />

Europäischen Qualifikationsrahmens (EQF) anzusiedeln<br />

sind, in einem Aufnahmemitgliedstaat anerkannt<br />

werden sollten.<br />

Erst in Kapitel V Artikel 8, also im eigentlichen<br />

neuen Richtlinienvorschlag, geht es um Verbindliches.<br />

Das in den Erwägungsgründen behandelte<br />

von Thomas Krämer<br />

Thema der gegenseitigen Anerkennung von Vermittlerqualifikationen<br />

auf dem EQF-Niveau 3 fällt<br />

dabei allerdings ganz unter den Tisch.<br />

In Artikel 8 wird klar, welche Zielgruppen erfasst<br />

werden sollen: Versicherungs- <strong>und</strong> Rückversicherungsvermittler,<br />

ob haupt- oder nebenberuflich,<br />

Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen, die<br />

vermittelnd tätig sind, <strong>und</strong> all diejenigen, die im<br />

Schadenfall Dienstleistungen erbringen, müssen<br />

nicht nur angemessene Kenntnisse <strong>und</strong> Fertigkeiten<br />

nachweisen, sondern auch für die Auffrischung<br />

ihrer Kompetenzen durch ständige<br />

berufliche Weiterbildung sorgen.<br />

Mit der Dimension der Weiterbildung zur Entwicklung<br />

bisher nicht vorhandener Kompetenzen<br />

<strong>und</strong> zur Erweiterung <strong>des</strong> Tätigkeitsumfangs beschäftigt<br />

sich die IMD2 nicht. Vielmehr geht es im<br />

Sinne der „Aktualisierung“ um die Stabilisierung<br />

<strong>des</strong> angemessenen Leistungsniveaus.<br />

Ebenfalls in Artikel 8 wird aufgezeigt, was über<br />

delegierte Rechtsakte, zu deren Erlass sich die<br />

Kommission über die IMD2 die Befugnis einräumen<br />

lassen will, festgelegt werden soll: Sowohl<br />

die Definition der angemessenen Kenntnisse <strong>und</strong><br />

Fertigkeiten als auch das Niveau der beruflichen<br />

Qualifikationen <strong>und</strong> die Weiterbildung werden dabei<br />

in den Blick genommen.<br />

Wer außer EIOPA sollte für die Präzisierung<br />

dieser delegierten Rechtsakte, die für alle Mitgliedstaaten<br />

verbindlich wären, in Frage kommen?<br />

Wie eng oder weit wäre für die Mitgliedstaaten der<br />

verbindliche Rahmen, in dem sie sich noch mit<br />

ihren nationalen Qualifikationen für den Vertrieb<br />

bewegen könnten. Was ist gemeint, wenn von<br />

„Niveaus der beruflichen Qualifikationen, Erfahrungen<br />

<strong>und</strong> Fertigkeiten im Hinblick auf die Ausübung<br />

von Versicherungsvermittlungstätigkeiten“<br />

die Rede ist? Impliziert diese Formel das in den<br />

Erwägungsgründen genannte EQF-Niveau 3 zur<br />

europaweiten Anerkennung von Vermittlerqualifikationen?<br />

Oder kratzen die delegierten Rechtsakte<br />

bereits an der Autonomie nationaler Bildungsabschlüsse<br />

bei der Berufszulassung für Vermittler?<br />

Bisher gibt es dazu keine Antworten.<br />

Nur spekulativ kann zum jetzigen Zeitpunkt<br />

über die Frage der nationalen Umsetzung<br />

der IMD2 nachgedacht werden.<br />

Bei einer Umsetzung <strong>des</strong> vorliegenden IMD2-Vorschlags<br />

in deutsches Recht – so könnte man nach<br />

den bisherigen Ausführungen vermuten – müss-<br />

VB 4/2013


FACHKREISE<br />

135<br />

n auf die<br />

ildung<br />

ten sich noch mehr Vermittler der Sachk<strong>und</strong>eprüfung<br />

Versicherungsvermittlung, also der IHK<br />

Fachmannprüfung, stellen…?<br />

Doch der Eindruck täuscht! Durch die im<br />

IMD2-Vorschlag verankerte Zielgruppenerweiterung<br />

müssten nicht automatisch per Verordnung<br />

mehr Tätigkeitsgruppen im Vertrieb gezwungen<br />

werden an einer öffentlich-rechtlichen, sprich<br />

staatlich vorgeschriebenen Sachk<strong>und</strong>eprüfung<br />

als Min<strong>des</strong>tvoraussetzung für die Berufszulassung<br />

teilzunehmen. Auch die Umsetzung der delegierten<br />

Rechtsakte auf europäischer Ebene würde<br />

nicht automatisch zu einer Zielgruppenerweiterung<br />

eines staatlich reglementierten Prüfungsverfahrens<br />

führen.<br />

Der Weg für Ausnahmeregelungen bezogen auf<br />

staatlich verordnete einheitliche Min<strong>des</strong>tqualifikationsanforderungen<br />

wird durch eingeschränkte<br />

Komplexität von Vermittlertätigkeiten bzw. eingeschränkte<br />

Anforderungen im Zus<strong>am</strong>menhang<br />

mit den von bestimmten Tätigkeitsgruppen vertriebenen<br />

Produkten geebnet; insbesondere<br />

dann, wenn es sich bei der Vermittlungstätigkeit<br />

nicht um eine hauptberufliche Tätigkeit handelt.<br />

Ganz neu im IMD2-Vorschlag ist allerdings, dass<br />

nicht nur den Versicherungs- <strong>und</strong> Rückversicherungsunternehmen<br />

von den Mitgliedsstaaten die<br />

Möglichkeit eingeräumt werden kann, die angemessene<br />

Ausbildung geb<strong>und</strong>ener Vermittler selbst<br />

sicherzustellen, sondern diese Option auch den<br />

Vermittlern bezogen auf ihre Untervermittler zugestanden<br />

werden kann.<br />

Ob der deutsche Gesetz- <strong>und</strong> Verordnungsgeber<br />

Handlungsbedarf sieht, auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

der endgültigen Fassung der IMD2 das Thema<br />

Weiterbildung der Vermittler in die Versicherungsvermittlungsverordnung<br />

(VersVermV) einzubetten,<br />

bleibt abzuwarten.<br />

Eine Aufweichung der Zielgruppen für den<br />

Sachk<strong>und</strong>enachweis scheint ausgeschlossen,<br />

auch wenn die IMD2 eine Option bieten würde,<br />

die angemessene Qualifikation geb<strong>und</strong>ener Untervermittler<br />

in die Hand von Versicherungsvermittlern<br />

zu legen. Ob <strong>und</strong> inwieweit durch delegierte<br />

Rechtsakte europäische Vorschriften zur Aus- <strong>und</strong><br />

Weiterbildung von Versicherungsvermittlern entwickelt<br />

werden könnten, die zur Modifikation der<br />

Sachk<strong>und</strong>eprüfungsanforderungen gemäß Vers-<br />

VermV zwingen würden, ist z. Z. noch völlig ungewiss.<br />

Thomas Krämer, Geschäftsführer <strong>des</strong> Berufsbildungswerks<br />

der Deutschen Versicherungswirtschaft<br />

e.V.<br />

Der Standpunkt <strong>des</strong> Berufsbildungswerks ist<br />

aber klar: Weiterhin mehr überbetriebliche Möglichkeiten<br />

für die Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung <strong>des</strong> Vertriebs<br />

bieten als der Gesetzgeber fordert <strong>und</strong> alle<br />

Zielgruppen dazu motivieren, auf den Zug <strong>des</strong> lebenslangen<br />

Lernens aufzuspringen!<br />

Das Konzept, die Verantwortung der Aus- <strong>und</strong><br />

Weiterbildung von Untervermittlern in die Hand<br />

von Vermittlern zu legen, ist aus Qualitätsgründen<br />

für das BWV nicht nachvollziehbar, auch wenn es<br />

große unabhängige Vertriebe gibt, die über solide<br />

Bildungsabteilungen verfügen.<br />

Delegierte Rechtsakte bergen die Gefahr europaweit<br />

uniformierter Bildungsvorgaben, die den<br />

nationalen Gegebenheiten <strong>und</strong> Vertriebswegen<br />

nicht gerecht werden. Deshalb ist das BWV daran<br />

nicht interessiert.<br />

Es sollten aber im Sinne der Dienstleistungsfreiheit<br />

in Europa auf der Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> EQF<br />

Festlegungen zur Anerkennung europäischer<br />

Vermittlerabschlüsse getroffen werden, die insbesondere<br />

der jüngeren Vermittlergeneration<br />

weitreichende Entwicklungsperspektiven bieten<br />

würden. Diesen Weg zu ebnen, ist der European<br />

Financial Certification Organisation e.V. (eficert),<br />

deren Gründungsmitglied das BWV ist, durch die<br />

Entwicklung eines Kompetenzprofils für europäische<br />

Vermittler auf dem EQF-Niveau 3 bereits gelungen<br />

(s. www.eficert.org)!<br />

Quelle:<br />

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN<br />

PARLAMENTS UND DES RATES über Versicherungsvermittlung<br />

(Neufassung) vom 03.07.2012<br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber:<br />

Vorstand der Vereinigung der<br />

Versicherungs-Betriebswirte e.V.<br />

(Anschrift siehe Verlag)<br />

Vorstand für Presse<strong>und</strong><br />

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Redaktionsleitung:<br />

Stefan van Marwyk<br />

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E-Mail: redaktion@vvb-koeln.de<br />

Verlag <strong>und</strong> Anzeigenservice:<br />

Vereinigung der Versicherungs -<br />

Betriebswirte e.V. Geschäftsstelle<br />

Frank Ackermann<br />

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Konto 209 88-507<br />

Redaktionsschluss:<br />

für Heft 5/2013 ist <strong>am</strong> 15. 9. 2013<br />

Keine Haftung für unverlangt eingesandte<br />

Texte <strong>und</strong> Fotos. Die Redaktion behält sich<br />

vor, Artikel <strong>und</strong> Leserbriefe zu bearbeiten<br />

<strong>und</strong> zu kürzen.<br />

N<strong>am</strong>entlich gezeichnete Artikel geben<br />

nicht unbedingt die Meinung der Redaktion<br />

wieder. Jeder Nachdruck muss durch<br />

die Redaktion genehmigt werden <strong>und</strong> ist<br />

honorarpflichtig. Zitate sind erlaubt, Belege<br />

davon erbeten.<br />

Bezugspreis:<br />

im Mitgliedsbeitrag der VVB enthalten,<br />

für Nichtmitglieder: Einzelpreis Euro 5,-<br />

einschließlich Versand.<br />

Erscheinungsweise: 6 x jährlich<br />

Gestaltung, Layout, Ges<strong>am</strong>therstellung:<br />

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Fax 0 22 73 / 56 66 - 10<br />

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Internet: www.grafikhaus.de<br />

VB 4/2013


136<br />

FACHKREISE<br />

Zweiter Teil <strong>des</strong> Vortrags von Hans Joachim Wilke auf der Tagung <strong>des</strong> FK HUK im Januar 2013 bei der<br />

Gothaer in <strong>Köln</strong><br />

Haftung der Energieversorger gegenüber<br />

ihren Abnehmern<br />

Abgrenzung der<br />

Anlagenverantwortlichkeit<br />

Der Energieversorger bzw. Netzbetreiber liefert<br />

seine Energie bis zu einem bestimmten, in den<br />

AVB definierten Übergabepunkt. (Folie 7)<br />

So sagt der § 5 NAV, dass der Übergabepunkt<br />

für den Stromnetzbetreiber an der Hausanschlusssicherung<br />

gegeben ist. Die Stromanlage nach diesem<br />

Punkt liegt dann in der Verantwortlichkeit<br />

<strong>des</strong> Anschlussnehmers (§ 13 NAV), i.d.R. also<br />

dem Gr<strong>und</strong>stücks- oder Hauseigentümer. Ausgenommen<br />

davon ist aber eine ev. nach dem Übergabepunkt<br />

eingebaute Messeinrichtung, die noch<br />

in die Verantwortlichkeit <strong>des</strong> Netzbetreibers fällt.<br />

Nach § 5 NDAV ist der Übergabepunkt bei<br />

Gas die Hauptabsperreinrichtung. Mit zur Anlage<br />

<strong>des</strong> Netzbetreibers gehören dann noch Messeinrichtungen<br />

<strong>und</strong> ggf Druckminderer nach diesem<br />

Übergabepunkt.<br />

Nach § 10 AVBWasserV stellt bei Wasserbelieferung<br />

ebenfalls die Hauptabsperreinrichtung<br />

den Übergabepunkt dar, ebenfalls mit der Erweiterung,<br />

dass auch danach angebrachte Messeinrichtungen<br />

noch zur Anlage <strong>des</strong> Versorgers<br />

gehören. Gerade bei den Wasserleitungen ist an<br />

dieser Stelle zu beachten, dass es immer wieder<br />

zum Eindringen von Feuchtigkeit kommt, wenn<br />

die Hausdurchführung nicht richtig verschlossen<br />

ist. Dafür ist aber i.d.R. der Wasserversorger bzw.<br />

<strong>des</strong>sen Subunternehmer zuständig; es ergibt sich<br />

in solchen Fällen also durchaus eine Haftung <strong>des</strong><br />

Versorgers.<br />

Der Übergabepunkt bei der Fernwärme ist in<br />

§ 10 AVBFernwärmeV festgelegt; er liegt an der<br />

Übergabestelle.<br />

Natürlich muss der Versorger bzw. Netzbetreiber<br />

jederzeit Zutritt zum Objekt haben, um an<br />

seine Anlage zu gelangen. Entsprechende Vorschriften<br />

sind in den AVB enthalten.<br />

Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass der jeweilige<br />

Hausanschluss nicht überbaut werden<br />

darf. Kommt es also wegen solch einer Überbauung<br />

(z.B. Wasserleitung wird durch eine Terrasse<br />

„überbaut“) zu erhöhten Kosten beim Austausch<br />

solch einer Leitung können diese Kosten zu Lasten<br />

<strong>des</strong> Anschlussnehmer gehen.<br />

Haftung der Wasser- <strong>und</strong><br />

Fernwärmeversorger<br />

Bei diesen Versorgern gibt es nicht die Trennung<br />

zwischen einem Energieversorger <strong>und</strong> einem<br />

Netzbetreiber, wie sie durch das EnWG für den<br />

Strom- <strong>und</strong> Gasbereich gefordert wird. (Folie 8)<br />

Den entsprechenden Versorgungsverträgen<br />

zwischen dem Versorgungsunternehmen <strong>und</strong><br />

dem K<strong>und</strong>en liegen ebenfalls genormte rechtlich<br />

verbindliche AVB in Form der AVBWasserV <strong>und</strong><br />

AVBFernwärmeV zugr<strong>und</strong>e. Der Verbraucher kann<br />

aber nur auf den jeweiligen örtlichen Versorger<br />

zurückgreifen.<br />

Die AVBWasserV gelten für die öffentliche<br />

Wasserversorgung, nicht hingegen für die Versorgung<br />

der Industrie mit Produktionswasser <strong>und</strong> für<br />

die Löschwasserversorgung.<br />

Der K<strong>und</strong>e kann unter bestimmten Voraussetzungen<br />

zusätzlich zum Wasserbezug durch den<br />

Versorger auch eine Wassereigengewinnung vornehmen.<br />

Es muss aber sichergestellt werden,<br />

dass eine Rückwirkung auf das öffentliche Wassernetz<br />

nicht möglich ist (Gefahr vor Verunreinigungen).<br />

Die Produktqualität wird durch die Trinkwasserverordnung<br />

<strong>und</strong> die DIN 2000 vorgegeben;<br />

der § 4 AVBWasserV verweist indirekt (geltende<br />

Rechtsvorschriften) auf diese Normen. Zusätzlich<br />

hat die Lieferung mit ausreichendem Druck zu<br />

erfolgen.<br />

Der örtliche Wasserversorger wird durch externe<br />

Brunnenunternehmen oder aber auch durch<br />

eigene Brunnen mit Wasser versorgt, das er dann<br />

an seine K<strong>und</strong>en weiterleitet. Wenn er sich entschließt,<br />

einen Zulieferer zu wechseln, kann er<br />

dies gr<strong>und</strong>sätzlich tun, muss aber gem. § 21<br />

TrinkwV seine betroffenen Verbraucher informieren.<br />

So kann sich die subjektiv empf<strong>und</strong>ene Qualität<br />

<strong>des</strong> Wassers (z.B. mehr Kalkanteil, schmeckt<br />

anders, härterer Wassergrad) ändern.<br />

Das Wasser wird an der Hauptabsperreinrichtung<br />

in einem Gebäude zur Verfügung gestellt. Die<br />

Hausanlage, durch die es dann an die eigentlichen<br />

Nutzer geleitet wird, steht in der Verantwortung<br />

<strong>des</strong> Hauseigentümers. (Folie 9)<br />

Bei der Wasserlieferung stellt sich die Frage,<br />

ob Kalkablagerungen z.B. an Wasserhähnen zu<br />

einer Haftung <strong>des</strong> Versorgers führen, da ja das<br />

Produkt mangelhaft sein könnte. Dies ist zu verneinen,<br />

da nach der TrinkwV Kalk in bestimmten<br />

Grenzen enthalten sein darf.<br />

Auch kann es zu „Braun- oder Rostwasser“erscheinungen<br />

kommen, vor allen Dingen dann,<br />

wenn die Versorgung z.B. wegen notwendiger<br />

Bauarbeiten ruht. In diesen Fällen setzten sich<br />

Ablagerungen in den Wasserleitungen ab, die<br />

aber nach einer gewissen Zeit abnehmen bzw.<br />

Folie 7Abgrenzung Anlagenverantwortlichkeit<br />

Folie 8<br />

Haftung Wasser-/Fernwärmeversorger<br />

Alle Versorger/Netzbetreiber<br />

Schadenbeispiele<br />

Bruch Zuführungsleitung<br />

vor Hauptabsperrung<br />

Durchführung Hausanschluss<br />

Rohrbruch Wasserversorgungsleitung (hier: DN 300)<br />

Für welche Anlage/Anlagenteile ist Versorger, für welche Anschlussnehmer/-nutzer zuständig?<br />

Hinweis: AVBWasserV <strong>und</strong> AVBFernwärmeV sind – wie NAV <strong>und</strong> NDAV – sehr identisch<br />

Wilke 01/2013<br />

Seite 7<br />

Wilke 01/2013 Seite 8<br />

VB 4/2013


FACHKREISE<br />

137<br />

verschwinden. Diese Erscheinungen hängen<br />

auch mit dem Material der Wasserleitungen zus<strong>am</strong>men.<br />

So wurden früher Metallleitungen verwendet,<br />

heute hingegen sind Kunststoffleitungen<br />

üblich, bei denen solche Erscheinungen nicht<br />

mehr auftreten. Eine Haftung <strong>des</strong> Versorgers entfällt<br />

in solchen Fällen, da sich diese üblicherweise<br />

nicht abstellen lassen. Die Versorger sorgen auch<br />

häufig vor, indem Leitungen, die von solchen Phänomenen<br />

betroffen sind, gespült werden. Auch<br />

die Verringerung <strong>des</strong> Wasserverbrauchs kann mit<br />

beitragen zu solchen Problemen, sind doch die<br />

Leitungen häufig noch ausgelegt auf größeren Verbrauch.<br />

Die Hauptleistungspflicht <strong>des</strong> Versorgers besteht<br />

also darin, seinen K<strong>und</strong>en entsprechend<br />

dem Vertrag mit einem fehlerfreien Produkt zu beliefern.<br />

Kommt es zu Versorgungsstörungen, also<br />

zu einer Unterbrechung der Versorgung oder zu<br />

Unregelmäßigkeiten, kann sich daraus eine Haftung<br />

ergeben.<br />

Die AVBWasserV bzw. AVBFernwärmeV regeln<br />

nun jeweils im § 6 die Haftung ggü dem Verbraucher,<br />

soweit sich diese aus Vertrag oder Delikt ergeben<br />

kann. Die Haftung wird eingeschränkt auf<br />

den Haftungsmaßstab Vorsatz <strong>und</strong> grobe Fahrlässigkeit,<br />

wobei diese AVB keine Haftungsbegrenzung<br />

von der Höhe her kennen.<br />

Soweit also der K<strong>und</strong>e einen Schaden durch<br />

leichte Fahrlässigkeit seitens <strong>des</strong> Versorgers erleidet<br />

– <strong>und</strong> das gilt sowohl für Personen- wie<br />

Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden – ist eine Haftung<br />

ausgeschlossen.<br />

Bei einer Versorgungsunregelmäßigkeit entspricht<br />

das Wasser bzw. die Fernwärme nicht der<br />

vereinbarten bzw. rechtlich vorgegebenen Qualität.<br />

Vorstellbar ist hier, dass z. B. Wasser Krankheitserreger<br />

beinhaltet <strong>und</strong> es <strong>des</strong>wegen zu einem<br />

Personenschaden beim K<strong>und</strong>en kommt. Auch<br />

kann Rostwasser zu Sachschäden beim K<strong>und</strong>en<br />

führen, wenn dieser d<strong>am</strong>it seine Wäsche wäscht.<br />

Im Einzelfall ist aber immer zu hinterfragen, ob<br />

den Versorger dafür min<strong>des</strong>tens grobe Fahrlässigkeit<br />

trifft.<br />

Versorgungsunterbrechungen darf der Versorger<br />

dann vornehmen, wenn betriebsnotwendige<br />

Arbeiten <strong>am</strong> Leitungsnetz anstehen. In diesem<br />

Fall sind die Verbraucher aber rechtzeitig in geeigneter<br />

Weise zu informieren. Dies geschieht<br />

meistens durch sowohl öffentliche Ankündigung<br />

wie auch durch Handzettel in den Briefkästen der<br />

Betroffenen. Solch eine Benachrichtigung unterbleibt,<br />

wenn die Versorgung unfallartig unterbrochen<br />

wird, also z.B. bei einem Rohrbruch.<br />

Auch bei einem Diebstahl von Wasser – z.B.<br />

Manipulation der Messeinrichtung – kann die Versorgung<br />

sofort eingestellt werden (§ 33,1 AVB);<br />

ähnliches gilt bei einem Zahlungsverzug, wobei<br />

hier bestimmte Fristen zu beachten sind (§ 33,2<br />

AVB).<br />

Besondere Bestimmungen in den AVB sind zu<br />

beachten, wenn zur Aufrechterhaltung der öffentlichen<br />

Versorgung zeitlich befristete Versorgungseinstellungen<br />

notwendig sind (vergl. § 5,1 AVB).<br />

Generell gibt es gleichlautende Vorschriften<br />

für den Fernwärmebereich, wobei allerdings das<br />

Thema der öffentlichen Versorgung – anders wie<br />

bei der Wasserversorgung - keine Rolle spielt. (Folie<br />

10)<br />

Schäden aus Versorgungsunregelmäßigkeiten<br />

sind eher selten zu beobachten, hingegen kommt<br />

es durchaus zu Schäden bei Versorgungsunterbrechungen.<br />

Soweit diese darauf beruhen, dass<br />

eine Wasserversorgungsleitung gebrochen ist,<br />

stellt sich schon die Frage nach dem Verschulden<br />

<strong>des</strong> Versorgers für solch einen Bruchschaden<br />

<strong>und</strong> dann natürlich auch, inwieweit er dann für<br />

einen Schaden nach solch einer Unterbrechung<br />

haften soll.<br />

Anders ist dies zu sehen, wenn der K<strong>und</strong>e<br />

nicht ordnungsgemäß über eine betriebsnotwendige<br />

Unterbrechung informiert wird. In solchen<br />

Fällen kann es dazu kommen, dass Wasserboiler/<br />

thermen weiterlaufen, obwohl sie nicht mit Wasser<br />

versorgt werden. Diese Geräte können dann<br />

beschädigt werden.<br />

Zu beachten sind auch Schäden aus Nebenpflichtverletzungen<br />

gem. § 241 BGB. So kommt<br />

es immer wieder vor, dass Wasseruhren, die als<br />

Messinstrumente regelmäßig ausgetauscht werden,<br />

dabei nicht richtig installiert werden <strong>und</strong><br />

kurz danach <strong>und</strong>icht werden. Auslaufen<strong>des</strong> Wasser<br />

richtet dann Schäden im Keller an. Hier haftet<br />

der Versorger nicht für eine Versorgungsstörung,<br />

sondern für einen sonstigen Schaden. Die AV-<br />

BWasserV gelten dann nicht, da diese eben nur<br />

auf Versorgungsstörungen abstellen.<br />

Ein erhebliches Schadenpotenzial stellt allerdings<br />

die Haftung der Wasserversorger nach dem<br />

HaftPflG dar. Bedingt durch unterschiedlichste<br />

Ursachen wie Frost, mechanische Belastung<br />

durch Verkehr kommt es in den Transportleitungen<br />

für Wasser wie auch in den kleineren Leitungen,<br />

die dem Hausanschluss dienen, zu Brüchen<br />

dieser Rohre. Zunächst häufig unbemerkt, tritt<br />

Wasser mit einem bestimmten Druck aus, führt<br />

dann zu Unterspülungen im Erdreich. Dann<br />

kommt es zum Wasseraustritt an der Oberfläche<br />

mit der Folge, dass benachbarte Gebäude betroffen<br />

sind, sei es, dass dort ausgespültes Erdreich<br />

angeschwemmt wird, sei es, dass die unteren<br />

Räume wie Keller oder auch Souterrainwohnungen<br />

mit Wasser volllaufen. Schäden an Gebäuden<br />

(nasse Wände, aufgequollene Fußböden, beschädigte<br />

Heizungen <strong>und</strong> deren Steuerungen bis hin<br />

zu Absackungen der Gebäude selbst), <strong>am</strong> Hausrat<br />

(Waschmaschinen stehen unter Wasser), an<br />

abgestellten Fahrzeugen in Tiefgaragen (Wasser<br />

dringt in den Fahrgastraum ein, dort im Fußbereich<br />

liegende elektronische Steuergeräte fallen<br />

aus), an Gärten (Erdreich <strong>und</strong> Blumen/Sträucher<br />

werden weggeschwemmt) oder auch an Abwasserrohren<br />

(Unterspülung, diese sacken weg <strong>und</strong><br />

brechen) sind die Folge.<br />

Da in der Regel alle Gr<strong>und</strong>stücke in einer Gemeinde<br />

an die Wasserversorgung angeschlossen<br />

sind, sind von solchen Schäden dann auch die<br />

K<strong>und</strong>en <strong>des</strong> Wasserversorgers betroffen. Allerdings<br />

kann solch ein Schaden auch Dritte treffen,<br />

deren PKW in einer öffentlichen Garage geparkt<br />

ist. Die Haftung ergibt sich aus § 2 HaftPflG. Es<br />

liegt eine Wirkungshaftung gem. Satz 1 <strong>des</strong> § 2<br />

Folie 9<br />

Haftung Wasserversorger<br />

Folie 10<br />

Haftung Wasserversorger<br />

Geltung AVBWasserV<br />

Haftung nach AVBWasserV<br />

Versorger<br />

K<strong>und</strong>e<br />

Versorger<br />

Öffentliche Versorgung<br />

K<strong>und</strong>e<br />

Öffentliche Versorgung<br />

Nicht für: Industriewasser, Löschwasser (§ 1)<br />

Produktqualität (§ 4):<br />

Wasser muss DIN 2000 <strong>und</strong><br />

TrinkwV entsprechen<br />

Druck muss ausreichend sein<br />

Versorger kann Beschaffenheit <strong>und</strong> Druck ändern,<br />

soweit Normen eingehalten werden<br />

Infopflicht der Versorger nach Trinkw V-§21<br />

K<strong>und</strong>e kann Eigengewinnung<br />

von Wasser durchführen (§ 3)<br />

Aber: Rückwirkung auf<br />

öffentl. Netz ausschließen<br />

Wasserbereitstellung an „Hauptabsperreinrichtung“ § 5,1 durch Versorger<br />

Wasserweiterleitung durch Hausanlage zum Nutzer durch Hauseigentümer<br />

(vergl. OLG <strong>Köln</strong> 12 U 121/03, BeckRS 2008,10363)<br />

Versorgungsunterbrechung<br />

Keine Haftung bei<br />

betriebsnotwendigen Arbeiten<br />

mit Ankündigung (§ 5,2)<br />

Zahlungsverzug (§ 33,2)<br />

Diebstahl, Gefährdung,<br />

Rückwirkungen (§ 33,1)<br />

Haftung für<br />

Versorgungsstörung<br />

§6 AVBWasserV<br />

aus Vertrag oder § 823 BGB<br />

Haftungsmaßstab<br />

-Vorsatz<br />

-Grobe Fahrlässigkeit<br />

Keine Haftung bei<br />

leichter Fahrlässigkeit<br />

Gilt sowohl für<br />

Personen- wie Sach- <strong>und</strong><br />

Vermögensschäden<br />

Keine Haftungshöchstgrenze<br />

Versorgungsunregelmäßigkeit<br />

Qualität gem. §§ 4,5<br />

nicht gegeben<br />

Hinweis - http://www.wasser-lexikon.de<br />

Höhere Gewalt, sonstige<br />

Umstände (§ 5,1)<br />

Wilke 01/2013<br />

Seite 9<br />

Wilke 01/2013<br />

Seite 1<br />

VB 4/2013


138<br />

FACHKREISE<br />

vor. D<strong>am</strong>it haftet der Wasserversorger aus Gefährdung,<br />

er kann sich also keinesfalls entlasten. Das<br />

HaftPflG sieht Entschädigungen für Personen<strong>und</strong><br />

Sachschäden vor; nicht geschützt sind d<strong>am</strong>it<br />

reine Vermögensschäden.<br />

Beispiel: Es kommt zum Wasserrohrbruch, ein<br />

Gebäude wird überschwemmt. Im Keller lagern<br />

Warenvorräte für einen Gastronom, der im Erdgeschoss<br />

ein Restaurant betreibt. Dieser erleidet<br />

mit der Vernichtung seiner Warenvorräte sicherlich<br />

einen Sachschaden. Soweit er aber seinen<br />

Betrieb eine Zeit lang nicht betreiben kann <strong>und</strong><br />

d<strong>am</strong>it Umsatzausfälle hat, liegt hinsichtlich <strong>des</strong><br />

Verdienstausfalles ein Vermögensschaden vor.<br />

Dafür bietet das HaftPflG keine Anspruchsgr<strong>und</strong>lage,<br />

allenfalls könnte er über Vertrag oder Delikt<br />

an den Versorger herantreten. Dies dürfte aber<br />

wegen geforderter min<strong>des</strong>tens grober Fahrlässigkeit<br />

gem. AVBWasserV i.d.R. scheitern.<br />

Im weiteren begrenzt das § 10 HaftPflG die<br />

Entschädigung für Sachschäden auf maximal<br />

300.000 EUR je Schadenereignis. Ist die Schadenssumme<br />

höher, findet eine Entschädigung je<br />

Geschädigtem mit einer entspr. Quote statt. Eine<br />

wesentliche Einschränkung enthält der Abs. 3.<br />

Danach sind von dieser Entschädigungsgrenze<br />

ausgeschlossen Schäden an Gr<strong>und</strong>stücken, wobei<br />

gem. § 94 BGB wesentliche Bestandteile wie<br />

Gebäude oder auch Bodenfrüchte mit zum Gr<strong>und</strong>stück<br />

zählen. Kommt es also zu einer massiven<br />

Unterspülung eines Gebäu<strong>des</strong>, zieht die Entschädigungsgrenze<br />

für diesen Schaden nicht.<br />

Der § 2 HaftPflG enthält einige Haftungsausschlüsse.<br />

So ist danach ausgeschlossen die<br />

Ersatzpflicht <strong>des</strong> Wasserversorgers, wenn ein<br />

Schaden innerhalb eines Gebäu<strong>des</strong> entstanden<br />

<strong>und</strong> auf eine darin befindliche Anlage zurückzuführen<br />

ist (§ 2,3 Nr. 1).<br />

Beispiel:<br />

Folie 11<br />

Versorger<br />

nach HaftPflG<br />

Ausschlüsse gem. § 2,3 HaftPflG:<br />

Wilke 01/2013<br />

Haftung Wasserversorger<br />

§2 HaftPflG<br />

Unterhaltung von Wassernetzen<br />

(Flüssigkeit in Rohrleitungen)<br />

Gefährdungshaftung<br />

Haftung für Personen- <strong>und</strong> Sachschäden<br />

(keine Vermögensschäden)<br />

Haftungsgrenze Sachschaden 300.000 EUR (§ 10)<br />

Schaden innerhalb Gebäude entstanden<br />

<strong>und</strong> auf eine hier befindliche Anlage beruht<br />

Schaden an Energieverbrauchsgerät bzw.<br />

Verbrauchs-o. Abnahmegerät<br />

Schaden durch höhere Gewalt<br />

K<strong>und</strong>e<br />

Jedermann<br />

Seite 2<br />

(1) Eine Hausanschlussleitung, die ja dem Wasserversorger<br />

gehört, wird im Hauskeller selber<br />

<strong>und</strong>icht. Dort tritt Wasser aus, der Keller wird<br />

überschwemmt. Der Versorger haftet nicht nach<br />

HaftPflG, nach AVBWasserV nur bei grober Fahrlässigkeit.<br />

Der Abnehmer ist in solchen Fällen<br />

geschützt durch eine Leitungswassersachversicherung.<br />

(2) Eine Wasserleitung wird nach der Hauptabsperreinrichtung<br />

<strong>und</strong>icht, es strömt Wasser aus.<br />

Dieser Anlagenteil gehört nicht mehr dem Versorger,<br />

er ist dafür weder nach AVB noch nach<br />

HaftPflG verantwortlich.<br />

(3) Eine Wasserleitung führt unter dem Haus<br />

durch, wird dort <strong>und</strong>icht. Eine Haftung nach<br />

HaftPflG ist gegeben, da diese Leitung nicht im<br />

Gebäude liegt.<br />

Auch ist ausgeschlossen ein Schaden an<br />

Energieverbrauchsgeräten oder sonstigen Einrichtungen<br />

zum Verbrauch oder zur Abnahme der<br />

Energie oder wenn solche Einrichtungen einen<br />

Schaden verursachen (§2,3 Nr. 2). Hierzu zählen<br />

dann mit Warmwasser betrieben Heizungen<br />

(Fernwärme), aber auch Wasserverbrauchsgeräte<br />

wie Waschmaschinen.<br />

Entsteht der Schaden durch solch eine Verbrauchs-<br />

oder Abnahmeanlage, scheidet eine<br />

Haftung ebenfalls aus.<br />

Der Vollständigkeit halber ist noch zu erwähnen<br />

die Nr. 3 dieses § 2,3. Danach gilt ausgeschlossen<br />

ein Schaden, der auf höhere Gewalt<br />

zurückzuführen ist. (Folie 11)<br />

Bei der Haftung der Versorger spielt auch<br />

das Nachbarrecht eine Rolle. Versorger, die ihre<br />

Leitungen auf öffentlichen Gr<strong>und</strong>stücken verlegen,sind<br />

als Nutzer dieser Gr<strong>und</strong>stücke anzusehen<br />

<strong>und</strong> können, soweit sie denn als Störer<br />

anzusehen sind, in analoger Anwendung <strong>des</strong><br />

§ 906 BGB in Anspruch genommen werden.<br />

Zunächst ist zum besseren Verständnis der unmittelbare<br />

Geltungsbereich <strong>des</strong> Nachbarschaftsrechts<br />

anzuführen.<br />

Danach gilt, dass ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

oder -besitzer Immissionen seiner Nachbarn<br />

zu dulden hat, soweit es sich nur um unwesentliche<br />

Beeinträchtigungen handelt. Es wird<br />

schon schwierig sein, den Begriff unwesentlich<br />

recht genau einzugrenzen. Kommt es also<br />

zu wesentlichen Beeinträchtigungen hat er einen<br />

Unterlassungsanspruch. Dieser kann ggf mittels<br />

Gerichtsbeschluss durchgesetzt<br />

werden.<br />

Aber auch der Nachbarn,<br />

von <strong>des</strong>sen Gr<strong>und</strong>stück<br />

Immissionen<br />

ausgehen, hat Rechte.<br />

So ist eine ortsübliche<br />

Nutzung zu dulden; eine<br />

Duldung ergibt sich ggf<br />

auch dann, wenn mit<br />

wirtschaftlich zumutbaren<br />

Mitteln diese Immission<br />

nicht zu unterbinden<br />

ist. Dies hat dann aber<br />

zur Folge, dass dem<br />

Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

dafür ein finanzieller Ausgleich zusteht.<br />

D<strong>am</strong>it befindet man sich aber nicht im Bereich<br />

von Schadenersatzansprüchen. Im übrigen zählt<br />

Wasser nicht zu diesen Immissionen.<br />

Der BGH hat dieses Nachbarschaftsrecht<br />

weiterentwickelt zu einem Ausgleichsanspruch<br />

mit Schadenersatzcharakter, indem er unter bestimmten<br />

Voraussetzungen unter Einbeziehung<br />

von Grobimmissionen – <strong>und</strong> dazu zählt dann<br />

auch Wasser – dem Gr<strong>und</strong>stücksnachbarn Schadenersatz<br />

zubilligt.<br />

Es muss aber eine wesentliche Einwirkung auf<br />

das Gr<strong>und</strong>stück <strong>des</strong> Geschädigten (das kann der<br />

Eigentümer, aber auch der Nutzer sein) stattfinden.<br />

Diesem steht eine Abwehrmöglichkeit nicht<br />

zur Verfügung (also es passiert etwas plötzlich,<br />

unfallartig). Der Schädiger ist Störer, d. h. die Einwirkung<br />

muss min<strong>des</strong>tens mittelbar auf seinen<br />

Willen zurückgehen. Störer kann nun jeder Nutzer<br />

eines Gr<strong>und</strong>stückes sein, von dem eine Einwirkung<br />

ausgeht. Der Schadenersatz bezieht sich<br />

allerdings nur auf Sachschäden an Gr<strong>und</strong>stücken<br />

<strong>und</strong> d<strong>am</strong>it auch an Gebäuden.<br />

Beispiel:<br />

Wasserversorger verlegt eine Wasserleitung im<br />

öffentl. Gr<strong>und</strong>stück (Strasse); es kommt zum<br />

Wasserrohrbruch. Wasser überflutet angrenzende<br />

Gr<strong>und</strong>stücke.<br />

Versorger ist als Störer anzusehen, da es ja<br />

seinem Willen unterliegt, hier ein Wasserrohr zu<br />

verlegen. Abwehransprüche sind nicht gegeben,<br />

da der Bruch plötzlich passierte. Wasser ist als<br />

Grobimmission gem. BGH anzusehen. Es kommt<br />

zu einem Ausgleichsanspruch mit Schadenersatzcharakter<br />

gegen den Versorger.<br />

Dies gilt in dieser Form auch für Fernwärmeleitungen,<br />

soweit aus diesen z.B. Heißwasser<br />

austritt <strong>und</strong> Nachbargr<strong>und</strong>stücke beschädigt.<br />

Ein Ventil solch einer Leitung reißt, eine Heißwasserfontäne<br />

steigt aus der Erde hoch, Wasser<br />

vermischt mit Erdreich verunreinigt ein auf dem<br />

Nachbargr<strong>und</strong>stück stehen<strong>des</strong> Haus.<br />

In einer Entscheidung <strong>des</strong> BGH wurde festgestellt,<br />

dass die Haftungen aus HaftPflG <strong>und</strong> aus<br />

Nachbarschaftsrecht sich gegenseitig nicht ausschließen.<br />

Gerade im Wasserbereich ist zu beachten,<br />

dass betroffene K<strong>und</strong>en <strong>des</strong> Versorgers sich häufig<br />

besser stehen, wenn sie solche Schäden aus<br />

Wasserrohrbrüchen ihrem Leitungswassersachversicherer<br />

melden. Dieser entschädigt i.d.R. den<br />

Neuwert betroffener Sachen <strong>und</strong> nimmt dann<br />

beim Haftpflichtversicherer <strong>des</strong> Versorgers Regress.<br />

Hans Joachim Wilke (71/1)<br />

VB 4/2013


VB SPEZIAL<br />

139<br />

VVB-Golfturnier<br />

Zur Einstimmung auf die Nüsperling Golf Trophy, die in diesem Jahr <strong>am</strong> 30. 8.<br />

ausgetragen wird, berichtet der VB zeitversetzt über das, was sich beim<br />

letztjährigen Turnier ereignet hat.<br />

Auch im Jahr 2012 wurde die Tradition fortgesetzt<br />

<strong>und</strong> es wurde wieder die jährliche Nüsperling Golf<br />

Trophy im Golfclub Dr. Velte Golf ausgetragen. Am<br />

S<strong>am</strong>stag, dem 6. Oktober 2012, trafen sich die<br />

Teilnehmer im Clubhaus ab 11 Uhr für die Vorbereitungen<br />

<strong>und</strong> die Begrüßung mit Gruppenfoto.<br />

Das schlechte Wetter konnte die gute Laune <strong>und</strong><br />

den Sportsgeist der Teilnehmer nicht trüben.<br />

Folgende Spieler stellten sich der durchaus<br />

sehr nassen <strong>und</strong> auch kalten Herausforderung:<br />

Petra Hassel-Eitelberg, Oliver Eitelberg, Jan<br />

Wehmeyer, Dieter Bick, Gert Kierdorf, Hans-Bert<br />

Schmitz, Frank S. Diehl, Michael Timmermann,<br />

Stephan Willburger sowie als Vertreter der Nüsperling<br />

GmbH & Co. KG: Felix Nüsperling.<br />

Gegen 17 Uhr fanden sich alle Teilnehmer wieder<br />

im Clubhaus ein, zum anschließenden Get-Together<br />

mit Siegerehrung. In entspannter R<strong>und</strong>e<br />

wurde erst einmal ausgiebig gegessen <strong>und</strong> getrunken<br />

bevor es zur Auswertung der Ergebnisse<br />

k<strong>am</strong>. Der Bruttosieger Jan Wehmeyer durfte den<br />

Wanderpreis entgegen nehmen, ein silbernes Tablett,<br />

in dem je<strong>des</strong> Jahr der Sieger eingraviert wird<br />

– gestiftet von der Nüsperling GmbH & Co. KG.<br />

Zweiter Bruttosieger wurde Dieter Bick. In weiteren<br />

Kategorien wurden Nettopreise für die verschiedenen<br />

Handicap-Klassen überreicht: In der<br />

Handicapkategorie bis 19,0 durfte das Ehepaar<br />

Oliver Eitelberg <strong>und</strong> Petra Hassel-Eitelberg beide<br />

Preise mit nach Hause nehmen. Die nächste Handicap-Klasse<br />

ab 19,1 gewannen Felix Nüsperling<br />

<strong>und</strong> Hans-Bert Schmitz als zweiter Sieger.<br />

Nearest-to-the-pin Gewinner war Dieter Bick <strong>und</strong><br />

Longest Drive ging an Hans-Bert Schmitz. Der<br />

Abend klang gemütlich aus <strong>und</strong> es wurde noch<br />

die ein oder andere Golf Anekdote zum besten<br />

gegeben. Der nächste Termin für die Nüsperling<br />

Golf Trophy steht bereits fest: Am Freitag, dem<br />

30. August 2013. Wir hoffen dieses Jahr auf bessere<br />

<strong>und</strong> vor allem wärmere Temperaturen, d<strong>am</strong>it<br />

Die Teilnehmer <strong>am</strong> VVB-Golftunier 2012<br />

stellen sich zum Gruppenbild<br />

auch das Wetter in guter Erinnerung bleibt. Bedanken<br />

möchten wir uns bei folgenden Sponsoren:<br />

Nüsperling GmbH &Co.KG (Wanderpreis <strong>und</strong><br />

Nettopreise für die Handicap-Klasse, Nearest–tothe-pin,<br />

Longest Drive); Guy Carpenter (Essen +<br />

Getränke); axis-Beratungsgruppe (Bälle + Tees).<br />

Felix Nüsperling (för. M.)<br />

VB 4/2013


140<br />

TERMINE<br />

Fachkreise<br />

Datum Fachkreis Themen/Referenten Ort<br />

27.09.2013 Betriebsorganisation / IT De-Mail <strong>und</strong> Identitymanagement<br />

Fachhochschule<br />

<strong>Köln</strong><br />

07.11.2013<br />

Kapitalanlagen <strong>und</strong><br />

Assetmanagement<br />

Themen <strong>und</strong> Referenten werden noch bekanntgegeben<br />

Generali,<br />

<strong>Köln</strong><br />

11. 10. 2013,<br />

Beginn 9:30 Uhr<br />

Versicherungs-Ingenieure<br />

Themen sind u. A. Besichtigung einer Biogasanlage <strong>und</strong> Fachvorträge<br />

– Gemütliches Beis<strong>am</strong>mensein <strong>am</strong> Vorabend, dem 10.10.2013<br />

Westfälische<br />

Provinzial<br />

Münster<br />

20.11.2013<br />

10 – 17 Uhr<br />

Marketing/Vertrieb<br />

Gemeins<strong>am</strong>e Veranstaltung der Forschungsstelle Versicherungsmarkt <strong>am</strong> <strong>IVW</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>des</strong> Fachkreises Marketing/Vertrieb<br />

Thema: „K<strong>und</strong>enkontakte in der digitalen Welt“<br />

<strong>IVW</strong> <strong>Köln</strong>,<br />

Rot<strong>und</strong>e<br />

29.11.2013<br />

betriebliche Altersversorgung<br />

<strong>und</strong> Lebensversicherung<br />

Jahresschlusstagung<br />

Festliche Veranstaltung aufgr<strong>und</strong> der Übertragung der Fachkreisleitung von<br />

Eberhardt Froitzheim auf die Kollegen Markus Klinger <strong>und</strong> Thorsten Rolf<br />

ERGO,<br />

Düsseldorf<br />

06.12.2013 Betriebsorganisation / IT Migrationen – Herausforderungen für Betriebsorganisation <strong>und</strong> IT<br />

SV Sparkassenversicherung<br />

Wiesbaden<br />

Treffpunkte<br />

Barcelona (Beteta-Meinert)<br />

Zu Veranstaltungen <strong>und</strong> Treffen wird schriftlich<br />

eingeladen<br />

Berlin (Zeller)<br />

Zu Veranstaltungen <strong>und</strong> Treffen wird eingeladen<br />

Bonn (Peters)<br />

Zu Veranstaltungen <strong>und</strong> Treffen wird im VB<br />

<strong>und</strong> per E-Mail eingeladen<br />

03.09.2013, 18.00 Uhr<br />

Gasthaus Nolden<br />

Magdalenenstr. 33, Bonn-Endenich<br />

Dortm<strong>und</strong> (Bennmann)<br />

Zu Sonderveranstaltungen wird schriftlich<br />

eingeladen <strong>und</strong> per E-Mail erinnert<br />

08.10.2013, 17.30 Uhr<br />

Gaststätte „Hövel´s Hausbrauerei“<br />

Hoher Wall 5, Dortm<strong>und</strong><br />

Düsseldorf (Termast)<br />

Zu Veranstaltungen <strong>und</strong> Treffen wird im VB<br />

<strong>und</strong> per E-Mail eingeladen<br />

H<strong>am</strong>burg/Bremen/Oldenburg<br />

(Röbe-Oltmanns)<br />

Mittwoch, der 21.08.2013<br />

19.00 Uhr<br />

Gasthaus an der Alster<br />

Ferdinandstr. 65-67, 20095 H<strong>am</strong>burg<br />

Zu Veranstaltungen <strong>und</strong> Treffen wird im VB<br />

<strong>und</strong> per E-Mail eingeladen<br />

Hannover (Wente)<br />

Zu Veranstaltungen <strong>und</strong> Treffen wird schriftlich<br />

eingeladen<br />

02.09.2013, 17.30 Uhr<br />

07.10.2013, 17.30 Uhr<br />

Lokal „Ständige Vertretung“<br />

Friedrichswall im Hause der Nord LB,<br />

Hannover<br />

Karlsruhe (Knitter)<br />

Zu Veranstaltungen <strong>und</strong> Treffen wird schriftlich<br />

eingeladen<br />

<strong>Köln</strong> (Kromer-von-Baerle)<br />

10.10.2013, 18.00 Uhr<br />

Gaststätte Paulaner zum Roten Ochsen<br />

Am Thurnmarkt, <strong>Köln</strong><br />

12.10.13 Geocaching<br />

Mannheim (Geiger)<br />

Zu Veranstaltungen <strong>und</strong> Treffen wird schriftlich<br />

eingeladen<br />

30.11.2013, 18.00 Uhr,<br />

Kaiserlich in den Advent<br />

Hotel – Restaurant Kaiser, Schriesheim,<br />

Talstr. 44<br />

Anmeldung erforderlich<br />

Mönchengladbach (Correnz)<br />

Einladung erfolgt telefonisch<br />

München (Wanschura)<br />

Zu Veranstaltungen <strong>und</strong> Treffen wird schriftlich<br />

<strong>und</strong> per E-Mail eingeladen sowie über die VVB-<br />

Webseite <strong>des</strong> TP informiert<br />

Münster (Piegelbrock)<br />

Zu Veranstaltungen <strong>und</strong> Treffen wird schriftlich<br />

eingeladen<br />

19.09.2013, 17.30 Uhr<br />

Gasthaus Stuhlmacher, Prinzipalmarkt,<br />

Münster<br />

Nürnberg (Giebfried)<br />

Zu Veranstaltungen <strong>und</strong> Treffen wird schriftlich<br />

eingeladen<br />

Osnabrück (Wissmann)<br />

Zu Veranstaltungen <strong>und</strong> Treffen wird schriftlich<br />

eingeladen<br />

RheinMain (Prothmann)<br />

Zu Veranstaltungen <strong>und</strong> Treffen wird per E-Mail<br />

über die VVB-Webseite <strong>und</strong> per Post an Mitglieder<br />

ohne E-Mail eingeladen<br />

Saarbrücken (Ferrang)<br />

Zu Veranstaltungen wird schriftlich eingeladen<br />

02.09.2013, 18.00 Uhr<br />

07.10.2013, 18.00 Uhr<br />

Ratskeller Saarbrücken<br />

Am Rathausplatz<br />

Stuttgart (Schanz)<br />

Zu Treffen <strong>und</strong> Veranstaltungen wird per E-Mail<br />

eingeladen <strong>und</strong> erinnert<br />

14.10.2013, 18.00 Uhr<br />

Weinstube Trollinger <strong>am</strong> Feuersee<br />

Rotebühlstr. 50, Stuttgart<br />

Zürich (Peters)<br />

Zu den Veranstaltungen wird jeweils eingeladen.<br />

VB 4/2013


TITEL<br />

141<br />

Interview mit <strong>Absolventinnen</strong> <strong>und</strong> <strong>Absolventen</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>Masterstudiums</strong> <strong>am</strong> <strong>IVW</strong> <strong>Köln</strong><br />

Die Fragen für die VVB stellten Jessica Stelte (01) <strong>und</strong> Stefan van Marwyk (03)<br />

VVB: Was hat Euch dazu bewogen, einen Masterstudiengang<br />

zu absolvieren?<br />

<strong>Absolventen</strong>: Die meisten von uns haben<br />

sich nach dem Bachelor sowohl von der Persönlichkeit<br />

(Auftreten, Networken, Präsentieren, etc.)<br />

als auch von dem fachlichen Know-how noch<br />

nicht ganz bereit für die offene Wirtschaft gefühlt.<br />

Nach der zum Ende sehr speziellen Ausbildung<br />

im Bachelor bieten die praxisnahen Vorlesungen<br />

im Master die notwendige breitere Ausbildung<br />

hierfür. Dabei eröffnet die begrenzte Teilnehmerzahl<br />

(max. 30 Studierende) neue interessante<br />

Lehrmethoden (z.B. Mentoring, Fallstudien, Publizieren,<br />

Persönlichkeitstests, <strong>und</strong> viele mehr),<br />

wodurch individuelle Stärken gefördert <strong>und</strong> individuelle<br />

Schwächen bearbeitet werden. Der geforderte<br />

Auslandsaufenthalt verlangt breite gute<br />

Englischkenntnisse bei uns Studierenden, was die<br />

Gestaltung vieler Veranstaltungen in englischer<br />

Sprache ermöglicht <strong>und</strong> somit die von der Praxis<br />

geforderte Internationalität gewährleistet. Schließlich<br />

zeigt die Qualifikation M.Sc. im Unterschied<br />

zu vielen anderen Masterangeboten einen hohen<br />

analytischen Anspruch <strong>am</strong> Studium, was sicherlich<br />

bei der Jobsuche neue Chancen ermöglicht.<br />

VVB: Und worin lag der besondere Reiz, dieses<br />

<strong>am</strong> <strong>IVW</strong> in <strong>Köln</strong> zu tun?<br />

AB: Ein besonderer Vorteil, dieses <strong>am</strong> <strong>IVW</strong> in<br />

<strong>Köln</strong> zu tun liegt darin, dass im Vorlesungsplan<br />

zwei vorlesungsfreie Tage verankert sind <strong>und</strong> somit<br />

zum Arbeiten genügend Zeit vorhanden ist.<br />

Wir können unseren Lebensunterhalt selbständig<br />

finanzieren <strong>und</strong> bauen gleichzeitig auch die Praxiserfahrung<br />

in der Versicherungsbranche aus.<br />

Zudem ist <strong>Köln</strong> die größte Versicherungshochburg<br />

in Deutschland <strong>und</strong> gewährleistet daher einen engen<br />

Draht zu den Versicherungsunternehmen in<br />

der Region. Selbst im Ausland ist das <strong>IVW</strong> super<br />

vernetzt, was uns in unserer Studienzeit durch<br />

die vielen Exkursionen zu diversen Unternehmen<br />

bewusst geworden ist. Wir konnten daher viele<br />

Blickwinkel <strong>und</strong> Unternehmenskulturen kennenlernen.<br />

Der vor wenigen Jahren neu aufgelegte<br />

Master of Science hat einen mathematischen<br />

Schwerpunkt, welcher kombiniert mit dem guten<br />

Ruf <strong>des</strong> <strong>IVW</strong> von den Unternehmen gut angenommen<br />

wird. Des Weiteren haben uns die guten<br />

Erfahrungen aus dem Bachelor dazu bewogen<br />

den Master <strong>am</strong> <strong>IVW</strong> anzuschließen. Abschließend<br />

bleibt noch zu sagen, dass <strong>Köln</strong> eine sehr lebenswerte<br />

Stadt mit großartigem Studentenleben ist.<br />

Selbst Düsseldorfer haben den Weg nach <strong>Köln</strong><br />

geschafft.<br />

VVB: Welche Voraussetzungen muss man für<br />

das Masterstudium <strong>am</strong> <strong>IVW</strong> mitbringen <strong>und</strong> welche<br />

Chancen ergeben sich durch diese akademische<br />

Ausbildung?<br />

AB: Neben einem Bachelor-Abschluss oder<br />

einem höheren akademischen Grad mit einer<br />

Abschlussnote von min<strong>des</strong>tens 2,5, sollten Berührungspunkte<br />

mit der Versicherungswirtschaft<br />

nachweisbar sein, um an dem Masterprogr<strong>am</strong>m<br />

<strong>des</strong> Instituts für Versicherungswesen teilzunehmen.<br />

Weiterhin sind gute Englischkenntnisse<br />

unabdingbar, Niveau B1/B2 nach gemeins<strong>am</strong>em<br />

europäischen Referenzrahmen (Bsp. TOEIC oder<br />

TOEFL), da einige Vorlesungen <strong>und</strong> Projekte in<br />

Arens, Stefan<br />

• 24 Jahre<br />

• Kaufmann für Versicherungen<br />

<strong>und</strong><br />

Finanzen<br />

(Continentale Versicherungsverb<strong>und</strong>,<br />

2011)<br />

Bachelor of Arts in<br />

Versicherungswesen<br />

(FH-<strong>Köln</strong>, 2011)<br />

Hauptfächer: Lebensversicherung/bAV, Krankenversicherung,<br />

Rechnungswesen, betriebliche<br />

Steuerlehre<br />

• B.A. Thesis: „Auswirkungen von Klauseln<br />

<strong>und</strong> Bedingungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

auf den K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> das<br />

Rating <strong>des</strong> Unternehmens“<br />

• M.Sc. Thesis: „Tax Compliance“<br />

• Mentoring:<br />

1) Die Mackenrothsche These<br />

2) Die Zinszusatzreserve in der Lebensversicherung<br />

• Stärken: Ich bin ein zielstrebiger Mensch,<br />

der gerne einer hohen Belastung ausgesetzt<br />

ist. Als guter Te<strong>am</strong>player kann ich gut mit<br />

anderen Menschen zus<strong>am</strong>men arbeiten.<br />

• Schwächen: Meine offene Art empfinden<br />

manche als zu neugierig; Künstlerisch <strong>und</strong><br />

musikalisch bin ich untalentiert.<br />

• Beruflicher Wunsch <strong>und</strong> Karriereziel:<br />

Ich möchte in einem dyn<strong>am</strong>ischen Arbeitsumfeld<br />

arbeiten, dabei immer wieder auf<br />

neue Herausforderungen stoßen <strong>und</strong> mich<br />

ständig weiter entwickeln.<br />

• arensstefan@arcor.de<br />

englischer Sprache gehalten bzw. absolviert werden.<br />

Neben den formellen Anforderungen sollte<br />

der zukünftige Masterstudent über entsprechende<br />

Soft Skills verfügen. Ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft<br />

sowie Te<strong>am</strong>fähigkeit bedarf es in allen<br />

Projekten. Disziplin <strong>und</strong> Belastbarkeit sind von<br />

Nöten, um Beruf <strong>und</strong> Studium unter einen Hut<br />

zu bekommen.<br />

Helmig, Lars<br />

• 24 Jahre<br />

• Duales Intensivstudium<br />

zum<br />

Bachelor of Arts<br />

an der Hochschule<br />

für Wirtschaft <strong>und</strong><br />

Recht in Berlin<br />

Studienschwerpunkte:<br />

Lebensversicherung,<br />

Versicherungsvertrieb,<br />

Unternehmensstrategie<br />

Ausbildungspartner: Jürgen Franzen Pensionsmanagement<br />

GmbH, Bremen (Versicherungsmakler)<br />

• B.A. Thesis: Vergleich der drei größten Versicherungsmakler<br />

– AON / Marsh / Willis<br />

– in Bezug auf Unternehmensstrategie <strong>und</strong><br />

Unternehmensentwicklung<br />

• M.Sc. Thesis: Auswahlkriterien für Targets<br />

im Rahmen eines M&A-Prozesses in der Versicherungsbranche<br />

• Mentoring:<br />

1) Unisextarife in der betrieblichen Altersvorsorge<br />

2) Aufbau eines Vertriebscontrollings <strong>am</strong> Beispiel<br />

der Credit Life International Services<br />

GmbH<br />

• Stärken: analytisches Denken, ausgeprägte<br />

emotionale Intelligenz, Methodenkompetenz,<br />

Flexibilität, hohe Einsatzbereitschaft<br />

• Schwächen: Neigung zum Tunnelblick,<br />

wenn ich selber von einer Idee überzeugt<br />

bin<br />

• Beruflicher Wunsch <strong>und</strong> Karriereziel:<br />

Kurzfristig: im Bereich <strong>des</strong> Consulting etablieren<br />

<strong>und</strong> bisher erworbene Kompetenzen<br />

einsetzen <strong>und</strong> gezielt weiterentwickeln,<br />

Mittel- <strong>und</strong> langfristig: Führungskraft in der<br />

Versicherungsbranche<br />

• lars.helmig@gmail.com<br />

VB 4/2013


142 TITEL<br />

Hoos, Sebastian<br />

• 28 Jahre<br />

• Versicherungskaufmann<br />

(LVM Versicherungen,<br />

2007)<br />

Bachelor of Arts<br />

im Fach Versicherungswesen<br />

(FH-<strong>Köln</strong>, 2011)<br />

Hauptfächer:<br />

Lebensversicherung/bAV, Rückversicherung,<br />

Rechnungswesen<br />

• B.A. Thesis: Die Verbriefung von Langlebigkeitsrisiken<br />

durch Longevity Bonds<br />

• M.Sc. Thesis: Modellansatz zur Nat-Cat<br />

Quotierung von XL-Verträgen in Kraftfahrtkasko<br />

• Mentoring:<br />

1) Die Verbriefung von Krankheitsrisiken<br />

durch Cat Bonds<br />

2) Effizienz von Rückversicherungslösungen<br />

• Stärken: Ich bin spontan <strong>und</strong> denke aus<br />

dem Kasten heraus, wodurch mir innovative<br />

Lösungen auf die verschiedensten Fragestellungen<br />

einfallen. Durch meine Kommunikationsstärke<br />

<strong>und</strong> offene Persönlichkeit<br />

kann ich sehr gut Menschen in eine Gruppe<br />

integrieren <strong>und</strong> eine verbindende Vision entwickeln.<br />

• Schwächen: Ich kann nicht kochen! Mir fällt<br />

es schwer, nein zu sagen. Weiterhin lasse<br />

ich mich ungern auf Situationen ein, in<br />

denen man passiv bleibt.<br />

• Beruflicher Wunsch <strong>und</strong> Karriereziel:<br />

Ich strebe nach Wechsel, Herausforderung,<br />

unterschiedlichen Dingen <strong>und</strong> neuen Ideen.<br />

Nach der sehr guten Ausbildung <strong>am</strong> <strong>IVW</strong><br />

freue ich mich nun endlich auf die Selbstverwirklichung<br />

im Berufsleben. Auf lange<br />

Sicht möchte ich eine Position mit hoher<br />

Verantwortung sowohl in fachlicher als auch<br />

personaler Sicht.<br />

• sebastian.hoos@gmx.de<br />

VVB: Wie sieht das Angebot <strong>des</strong> <strong>IVW</strong> aus <strong>und</strong><br />

welche Studienschwerpunkte habt Ihr für Euch<br />

gelegt?<br />

AB: Das Masterstudium bietet ein breites Spektrum<br />

an aktuarwissenschaftlichen, betriebswirtschaftlichen<br />

<strong>und</strong> juristischen Fächern. Zudem<br />

werden persönliche <strong>und</strong> interkulturelle Kompetenzen<br />

innerhalb verschiedener Seminare <strong>und</strong><br />

Projektarbeiten gefördert.<br />

Studienschwerpunkte werden nicht gesetzt,<br />

im Gegenteil, man stellt sich nach dem Bachelor<br />

wieder breiter auf. So können auch Themen<br />

bearbeitet werden, an denen man interessiert<br />

ist, die aber in der Vorlesung keinen Platz finden.<br />

Während der ersten zwei Semester wurden<br />

so eigenständig <strong>und</strong> in Begleitung eines Mentors/<br />

Professors die verschiedensten Inhalte erarbeitet.<br />

Jeweils zum Semesterende folgten Ergebnispräsentationen<br />

mit anschließender Diskussion.<br />

VVB: Beim Masterstudiengang <strong>am</strong> <strong>IVW</strong> handelt<br />

es sich um ein Vollzeitstudium mit der Option,<br />

eine berufliche Tätigkeit zu integrieren. Wie habt<br />

Ihr das gestaltet <strong>und</strong> welche Erfahrungen konntet<br />

Ihr hinsichtlich der Vereinbarkeit von Studium <strong>und</strong><br />

beruflicher Praxis s<strong>am</strong>meln?<br />

AB: Die Vorlesungen im Masterstudiengang finden<br />

immer an drei Wochentagen statt, an den<br />

anderen beiden Tagen arbeiten wir alle in der<br />

Hosse, Laura<br />

• 24 Jahre<br />

• Kauffrau für Versicherungen<br />

<strong>und</strong><br />

Finanzen<br />

(Gothaer Finanzholding<br />

AG, 2011)<br />

• Bachelor of Arts<br />

im Fach Versicherungswesen<br />

(FH-<strong>Köln</strong>, 2011)<br />

Hauptfächer:<br />

Transportversicherung, Sachversicherung,<br />

Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Rechtsschutzversicherung,<br />

Rechnungswesen<br />

• B.A. Thesis: Solvency II – Herausforderung<br />

für die Transportversicherer<br />

• M.Sc. Thesis: Die Wissenserklärungsvertretung<br />

im Versicherungsrecht<br />

• Mentoring:<br />

1) Einschränkungen <strong>des</strong> Transportversicherungsschutzes<br />

durch Sanktionen <strong>am</strong> Beispiel<br />

der Iran-Sanktionen<br />

2) Nachhaltige Kapitalanlage – Ein nachhaltiger<br />

Trend in der Versicherungsbranche?<br />

• Stärken: Organisieren/Strukturieren – ich<br />

habe z.B. unsere Abschlussfahrt organisiert,<br />

Empathie – mich in andere Menschen<br />

hineinzuversetzen, fällt mir leicht.<br />

• Schwächen: Überkritisch – auch kleine<br />

Fehler fallen mir auf, <strong>und</strong> ich kann sie dann<br />

schlecht für mich behalten, pessimistisch –<br />

ich rechne immer mit dem Schlimmsten.<br />

• Beruflicher Wunsch <strong>und</strong> Karriereziel:<br />

Zu entscheiden, ob <strong>und</strong> wie man verschiedenste<br />

Risiken versichern kann, macht mir<br />

großen Spaß.<br />

Im Underwriting möchte ich nun meine<br />

Berufserfahrung ausbauen. Langfristig wünsche<br />

ich mir eine anspruchsvolle Tätigkeit,<br />

die mich jeden Tag auf ein Neues fordert<br />

<strong>und</strong> an der ich persönlich wachsen kann.<br />

• laura_hosse@web.de<br />

Versicherungsbranche. Für die Projektarbeit im<br />

letzten Semester konnte je<strong>des</strong> Te<strong>am</strong> seine Treffen<br />

individuell vereinbaren.<br />

Trotzdem war es für uns eine große Herausforderung<br />

beiden Ansprüchen gerecht zu werden.<br />

Zum einen wollten wir natürlich im Berufsleben<br />

als vollwertiges Te<strong>am</strong>mitglied wahrgenommen<br />

werden, mussten allerdings auch Zeit für<br />

die Vorlesungen, Prüfungsvorbereitungen <strong>und</strong> die<br />

Projektarbeit finden. Vor allem in den „heißen“<br />

Phasen <strong>des</strong> <strong>Masterstudiums</strong>, wenn die Klausur<br />

oder der Abgabetermin immer näher rückte, war<br />

dies nur mit dem richtigen Zeitmanagement möglich.<br />

Für uns war es aber immer wichtig auch die<br />

Praxis kennenzulernen <strong>und</strong> so sind wir nun stolz,<br />

dass wir bei<strong>des</strong> unter einen Hut bekommen haben.<br />

Für den achtwöchigen Auslandsaufenthalt<br />

wurden manche von uns sogar von ihren Arbeitgebern<br />

freigestellt.<br />

Huesmann, Marco<br />

• 28 Jahre<br />

• Versicherungskaufmann<br />

(AachenMünchener<br />

Versicherung<br />

AG, 2008)<br />

• Bachelor of Arts<br />

im Fach Versicherungswesen<br />

• (FH-<strong>Köln</strong>, 2011)<br />

Hauptfächer: Risk-<br />

Management, Sachversicherung, Rechnungswesen<br />

• B.A. Thesis: Nutzenanalyse <strong>und</strong> Steuerungskonzepte<br />

beim Einsatz von einem Schadenserviceaußendienst<br />

in der Schadenregulierung<br />

• M.Sc. Thesis: noch offen<br />

• Mentoring:<br />

1) Pricing von Optionen<br />

2) Aspekte <strong>des</strong> Risikomanagements von Personalportfolios<br />

• Stärken: gute Analysefähigkeiten, 360 Grad<br />

Blick, Te<strong>am</strong>worker, hohes Engagement, Flexibilität<br />

• Schwächen: Ungeduld, schlechtes N<strong>am</strong>ensgedächtnis,<br />

zu kritisch<br />

• Beruflicher Wunsch <strong>und</strong> Karriereziel:<br />

Ich suche Herausforderungen <strong>und</strong> wähle in<br />

diesem Zus<strong>am</strong>menhang nicht immer den<br />

einfachsten Weg, Arbeits- wie Lebensziele zu<br />

meistern. Neben dem Unternehmenserfolg<br />

ist mir auch der persönliche Erfolg in der<br />

Berufswelt sehr wichtig. Durch diese Win-<br />

Win Strategie ist es für beide Seiten möglich,<br />

ans Limit zu gehen <strong>und</strong> zukünftige Hürden<br />

erfolgreich zu überwinden.<br />

• huesmann@gmx.de<br />

VB 4/2013


TITEL<br />

143<br />

Kaufhold, Simon<br />

• 24 Jahre<br />

• Kaufmann für<br />

Versicherungen<br />

<strong>und</strong> Finanzen<br />

(Gothaer Finanzholding<br />

AG,<br />

2011)<br />

Bachelor of Arts<br />

im Fach Versicherungswesen<br />

(FH-<br />

<strong>Köln</strong>, 2011)<br />

Hauptfächer: Risk-Management, Rechnungswesen,<br />

Lebensversicherung/bAV<br />

• B.A. Thesis: Zinsrisikobewertung eines<br />

LVU vor dem Hintergr<strong>und</strong> von Solvency II<br />

• M.Sc. Thesis: Mikroversicherungen in<br />

neuen Märkten<br />

• Mentoring:<br />

1) Alterssicherung in Groß-Britannien<br />

2) Die Idee einer europäischen Ratingagentur<br />

• Stärken: Hands-On-Mentalität, schnelle<br />

Auffassungsgabe, starke analytische <strong>und</strong><br />

konzeptionelle Fähigkeiten, Innovationsfreude<br />

• Schwächen: Ausgeprägtes Maß an Dyn<strong>am</strong>ik<br />

<strong>und</strong> Enthusiasmus kann dazu führen,<br />

Einzelheiten zu übersehen.<br />

• Beruflicher Wunsch <strong>und</strong> Karriereziel:<br />

Ich bin offen für neue Herausforderungen<br />

<strong>und</strong> innovative Ideen im nationalen <strong>und</strong><br />

internationalen Kontext. Ich suche neue<br />

Kontakte r<strong>und</strong> um die Finanzdienstleistungsbranche<br />

<strong>und</strong> (Rück-)Versicherungswirtschaft.<br />

• simon.kaufhold@gmail.com<br />

VVB: Inwieweit konntet Ihr die Angebote der<br />

VVB für Eure Studien nutzen? Wo habt Ihr Unterstützung<br />

erfahren, wo seht Ihr unter Umständen<br />

Entwicklungspotential?<br />

AB: Durch die VVB ist es uns gelungen, viele<br />

wichtige Kontakte in der Versicherungsbranche<br />

<strong>und</strong> darüber hinaus zu knüpfen. Ob im lokalen<br />

Umfeld in <strong>Köln</strong> oder in Fachkreisen deutschlandweit<br />

fand ein reger Wissensaustausch statt. Zu<br />

dem Thema einer Hausarbeit oder generelles Interesse,<br />

es finden sich immer Gesprächspartner<br />

aus der Praxis mit interessanten Anregungen. Auf<br />

Veranstaltungen aller Art wurden wir immer gut<br />

aufgenommen <strong>und</strong> respektiert. Für die Sponsoring-Maßnahmen<br />

bei fachlichen (Preisdotierung<br />

der besten Abschlussarbeit) <strong>und</strong> außerfachlichen<br />

Veranstaltungen (<strong>IVW</strong> Cup) sind wir der VVB sehr<br />

dankbar.<br />

VVB: Welche Empfehlung gebt Ihr Menschen,<br />

die sich für das Masterstudium interessieren?<br />

AB: Eine rechtzeitige <strong>und</strong> mit Leben gefüllte Bewerbung<br />

stellt die Basis für das Studium. Das Motivationsschreiben<br />

sollte zeigen, dass ein ehrliches<br />

Interesse an dem Studiengang vorhanden ist. Parallelen<br />

zwischen Studium <strong>und</strong> Berufsleben sind<br />

sicher ein guter Punkt, den es zu erwähnen gilt.<br />

Der Auslandsaufenthalt sollte nicht aus dem<br />

Blickfeld geraten. Frühzeitig sollte mit dem Arbeitgeber<br />

hier in Deutschland besprochen werden,<br />

wie flexibel man diesen gestalten kann <strong>und</strong> ob ggf.<br />

eine Freistellung für diese Zeit erfolgt. Auch die<br />

Bewerbung für das Auslandspraktikum sollte frühzeitig<br />

in die Hand genommen werden – im Ausland<br />

mahlen die Mühlen eventuell langs<strong>am</strong>er, <strong>und</strong><br />

fast nur durch gute Verbindungen kommt man<br />

Neu, Anne<br />

• 24 Jahre<br />

• Kauffrau für Versicherungen<br />

<strong>und</strong><br />

Finanzen<br />

(AXA Konzern AG,<br />

2011)<br />

Bachelor of Arts<br />

im Fach Versicherungswesen<br />

(FH-<strong>Köln</strong>, 2011)<br />

Hauptfächer: Lebensversicherung/bAV,<br />

Haftpflicht-, Unfall-,<br />

Kraftfahrt-, Rechtsschutzversicherung, Rechnungswesen<br />

• B.A. Thesis: Kapitalanlageprodukte im Versicherungsmantel<br />

• M.Sc. Thesis: Controlling <strong>des</strong> Maklervertriebs<br />

– die Profit-Center-Rechnung als<br />

internes Benchmarking <strong>und</strong> Steuerungsinstrument<br />

• Mentoring:<br />

1) Die Absicherung von Be<strong>am</strong>ten gegen das<br />

Risiko der Dienstunfähigkeit<br />

2) Die Verwendung von Apps im Versicherungsbereich<br />

• Stärken: Begeistern/Überzeugen, die Fähigkeit,<br />

die Perspektive zu wechseln, te<strong>am</strong>stark,<br />

selbstbewusst<br />

• Schwächen: Bei Nervosität tendiere ich<br />

dazu, meine Sprechgeschwindigkeit um ein<br />

paar Wörter/min zu erhöhen, N<strong>am</strong>en zu<br />

merken fällt mir schwer – zum Glück gibt es<br />

heute das Inter-/Intranet<br />

• Beruflicher Wunsch <strong>und</strong> Karriereziel:<br />

Ich möchte immer wieder neu ein Stück<br />

über mich hinauswachsen – nicht stehen<br />

bleiben, mich Herausforderungen stellen,<br />

meinen Teil dazu beitragen, dass Versicherungen<br />

interne <strong>und</strong> externe Anforderungen<br />

gut meistern <strong>und</strong> ggf. sogar einen Nutzen<br />

daraus ziehen. Langfristig arbeite ich darauf<br />

hin, Führungsverantwortung im Beruf zu<br />

übernehmen.<br />

• anne_neu@gmx.de<br />

kurzfristig an interessante Stellen.<br />

Nicht zuletzt muss man offen sein für neue<br />

Kontakte <strong>und</strong> Arbeiten in unterschiedlichsten<br />

Te<strong>am</strong>s, da im Master neuere Lernmethoden, wie<br />

etwa Fallstudien, zum Tragen kommen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich können wir das Studium sehr<br />

empfehlen, denn wir haben uns alle über die zwei<br />

Jahre sowohl persönlich als auch fachlich stark<br />

entwickelt.<br />

VVB: Wir bedanken uns für das informative Gespräch,<br />

das sicher einigen Kommilitonen neue<br />

Anregungen geben wird.<br />

Schirlitz, Anne-Katherin<br />

• 26 Jahre<br />

• Kauffrau für Versicherungen<br />

(DEVK Versicherungen,<br />

2008)<br />

Bachelor of Arts<br />

im Fach Versicherungswesen<br />

(FH-<strong>Köln</strong>, 2011)<br />

Hauptfächer:<br />

Rückversicherung, Lebensversicherung/bAV,<br />

Rechnungswesen<br />

• B.A. Thesis: Mögliche Auswirkungen von<br />

Solvency II auf den Rückversicherungseinkauf<br />

in Zentral- <strong>und</strong> Osteuropa<br />

• M.Sc. Thesis: Positionierung <strong>und</strong> Unique<br />

Selling Propositions in der Rückversicherung<br />

<strong>und</strong> ihre empirische Erfolgsauswertung<br />

• Mentoring:<br />

1) F<strong>am</strong>ily Takaful – Lebensversicherung nach<br />

isl<strong>am</strong>ischem Recht<br />

2) Diskussion über eine Versicherungspflicht<br />

von Elementarrisiken in Deutschland<br />

• Stärken: Spaß, Authenzität <strong>und</strong> der Drang,<br />

Dinge voranzubringen, prägen mein privates<br />

<strong>und</strong> auch berufliches Leben.<br />

• Schwächen: Organisation ist sicher keine<br />

Stärke von mir, Handy <strong>und</strong> Co. helfen aber,<br />

mich zu erinnern <strong>und</strong> so planvoller an die<br />

täglichen Aufgaben heranzugehen.<br />

• Beruflicher Wunsch <strong>und</strong> Karriereziel:<br />

Schon während <strong>des</strong> Bachelorstudiums<br />

wurde mein Interesse an der internationalen<br />

Welt der Rückversicherungsbranche<br />

geweckt. Nach einer langjährigen Werkstudententätigkeit<br />

im Underwriting-Bereich<br />

möchte ich auch im weiteren Berufsleben<br />

dieses Umfeld nicht missen, mich weiter<br />

qualifizieren, neue Dinge lernen <strong>und</strong> viele<br />

interessante Menschen kennen lernen.<br />

• anne.schirlitz@gmail.com<br />

VB 4/2013


144 <strong>IVW</strong><br />

Bachelor- <strong>und</strong> Masterstudenten<br />

<strong>des</strong> <strong>IVW</strong> zu Besuch bei der Gen Re<br />

Am Freitag, dem 24. Mai 2013, waren<br />

interessierte Bachelor- <strong>und</strong> Masterstudenten<br />

<strong>des</strong> <strong>IVW</strong> von der Rückversicherungsgesellschaft<br />

Gen Re zu einer Reihe von<br />

spannenden <strong>und</strong> abwechslungsreichen Vorträgen<br />

r<strong>und</strong> um das Thema „Rückversicherung“ eingeladen.<br />

40 Studierende folgten gemeins<strong>am</strong> mit<br />

Herrn Prof. Stefan Materne dieser Einladung.<br />

Frau Susanne Hill-Arning begrüßte die Studierenden<br />

herzlich <strong>und</strong> gab einen Überblick über die<br />

kommenden Progr<strong>am</strong>mpunkte.<br />

Im ersten Vortrag stellte der stellvertretende<br />

Vorstandssprecher der General Reinsurance AG,<br />

Herr Dr. Winfried Heinen, das Unternehmen als<br />

Teil der Berkshire Hathaway Company vor <strong>und</strong><br />

gewährte informative Einblicke in den Aufbau <strong>des</strong><br />

Unternehmens sowie in <strong>des</strong>sen Philosophie <strong>und</strong><br />

Strategie. Gerne beantwortete er im Anschluss<br />

zahlreiche Fragen der Studierenden.<br />

Nachdem ersten Einblick in das Unternehmen<br />

folgten vier unterschiedliche Vorträge zum Thema<br />

„Karriere bei einem Rückversicherer“.<br />

Zunächst hielt Herr Jonathan Hewitt, Vorstandsmitglied<br />

der General Reinsurance AG, den<br />

Vortrag „Working / career in a global enviroment<br />

– some personal insights“. Herr Hewitt schilderte<br />

mit humorvollen Anekdoten seine bisherige<br />

Karriere, welche den gebürtigen Londoner von<br />

<strong>Köln</strong> aus über Hong Kong nach Australien <strong>und</strong><br />

<strong>IVW</strong>-Studierende im Gespräch mit Mitarbeitern der Gen Re<br />

Dr. Winfried Heinen, stellvertretende Vorstandssprecher der Gen Re <strong>und</strong> Vorsitzender <strong>des</strong><br />

Förderervereins <strong>des</strong> <strong>IVW</strong>, beim Vortrag<br />

schließlich wieder zurück ins Rheinland führte.<br />

Besonders die privaten <strong>und</strong> beruflichen Vorteile<br />

der Auslandsaufenthalte rückte er in den Vordergr<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> ermutigte die Studierenden ebenfalls,<br />

ihre interkulturellen Kompetenzen durch derartige<br />

Erfahrungen auszubauen.<br />

Vor der Kaffeepause stellte Frau Heike Westwinter,<br />

Senior Underwriting Specialist, den Bereich<br />

„Causualty Facultative (GCF)“ vor. Die<br />

Diplom-Betriebswirtin hatte zuvor Erfahrungen im<br />

Industriegeschäft eines Erstversicherungsunternehmens<br />

ges<strong>am</strong>melt <strong>und</strong> ist nun bei der Gen Re<br />

für die Gebiete Deutschland <strong>und</strong> Österreich verantwortlich.<br />

Sie skizzierte begeistert die Vorzüge<br />

ihrer Arbeit <strong>und</strong> erwähnte ausdrücklich die Internationalität<br />

dieses Geschäftes wie auch die Nähe<br />

zu den K<strong>und</strong>en, welche das fakultative Rückversicherungsgeschäft<br />

mit sich bringt.<br />

Nach einer kurzen Stärkung mit Kaffee <strong>und</strong><br />

Gebäck berichtete Frau Christina Trantes über<br />

ihren Einstieg bei der Gen Re. Die Absolventin<br />

<strong>des</strong> <strong>IVW</strong> ist derzeit als Junior Underwriter im Bereich<br />

der Vertragsrückversicherung tätig <strong>und</strong> erklärte<br />

den Studierenden ihre aktuelle Tätigkeit.<br />

Als äußerst spannend beschrieb sie die Vielfältigkeit<br />

ihrer Arbeit im Zus<strong>am</strong>menhang mit der<br />

Übernahme von verantwortungsvollen Aufgaben.<br />

Außerdem berichtete Frau Trantes über die zahlreichen<br />

Weiterbildungsmöglichkeiten, wie z.B.<br />

Workshops <strong>und</strong> Seminare, in welchen vor allem<br />

für die „Berufseinsteiger“ lehrreiches Wissen<br />

übermittelt wird.<br />

Frau Sabine Hübel, Leiterin der Abteilung Global<br />

Human Ressources, gab den Studierenden im<br />

Anschluss Bewerbungstipps <strong>und</strong> stellte die Ein-<br />

VB 4/2013


<strong>IVW</strong><br />

145<br />

stiegsmöglichkeiten bei der Gen Re vor. Auf eine<br />

unterhalts<strong>am</strong>e Art <strong>und</strong> Weise schilderte sie den<br />

Ablauf <strong>des</strong> Bewerbungsprozesses <strong>und</strong> warnte vor<br />

möglichen „Bewerbungsfehlern“.<br />

Nachdem die Studierenden einen Einblick in<br />

einige der verschiedenen Tätigkeitsfelder der Gen<br />

Re bekommen hatten, folgte eine Reihe von Vorträgen<br />

zu den aktuellen Themen <strong>und</strong> Fragestellungen<br />

der Branche.<br />

Den Anfang machte Herr Thomas Grollmann,<br />

Nat-Cat-Underwriter, mit einem Vortrag zum<br />

Thema „Climate Change vs. Exposure Growth“.<br />

Der Geophysiker betonte, dass die zunehmenden<br />

Schäden aus Naturkatastrophen nicht immer<br />

auf Klimaveränderung zurück zu führen sind. Er<br />

führte den Studenten vor Augen, dass die derzeit<br />

erhöhten Schadenzahlungen überwiegend von<br />

Faktoren wie der Wertsteigerung der versicherten<br />

Risiken <strong>und</strong> der ansteigenden Bevölkerungsdichte<br />

in stärker gefährdeten Gebieten, wie z.B. in Küstenregionen,<br />

beeinflusst seien.<br />

Daraufhin folgte ein spannender Vortrag von<br />

Frau Renate Kerpen, Senior Treaty Underwriter,<br />

zum Thema „Cyber Risks“. Anschaulich erklärte<br />

sie die Vielzahl von Risiken, welche die<br />

Internetnutzung mit sich bringt. Dabei sei das<br />

Schadenpotential definitiv nicht nur auf Haftpflichtansprüche<br />

zurückzuführen. Sie erläuterte<br />

anhand von zahlreichen Beispielen, wie z.B. den<br />

Folgen einer Fehlprogr<strong>am</strong>mierung in einem Computer,<br />

welcher die Tauchzeiten für Profi-Taucher<br />

berechnen sollte, das potentielle Ausmaß von „Cyber<br />

Risks“.<br />

Den abschließenden Vortrag hielt Frau Kathrin<br />

Westenhoff, Lebens-Aktuarin, zum Thema „Biometrische<br />

Risiken“. Am Beispiel der Risiko-Lebensversicherung<br />

sowie der Rentenversicherung<br />

präsentierte sie den Studierenden die zahlreichen<br />

pricing- relevanten Variablen, wie z.B. Gewicht<br />

<strong>und</strong> Raucherstatus <strong>und</strong> deren Einfluss auf<br />

die Sterblichkeit einer Person. Weiter berichtete<br />

sie über aktuelle Trends in der Lebensrückversicherung<br />

<strong>und</strong> erklärte, welche Personengruppen<br />

unserer Gesellschaft von einer Lebensversicherung<br />

profitieren.<br />

Im Anschluss an diese Reihe sehr interessanter<br />

<strong>und</strong> abwechslungsreicher Vorträge ergab sich<br />

die Möglichkeit, bei einem gemütlichen Mittagessen<br />

die angerissenen Themen zu vertiefen <strong>und</strong><br />

sich bei einem lockeren Gespräch mit einigen Referenten<br />

<strong>und</strong> weiteren Mitarbeitern der Gen Re<br />

auszutauschen.<br />

An dieser Stelle möchten wir uns noch einmal<br />

herzlich für die äußerst lehrreiche <strong>und</strong> spannende<br />

Exkursion bei den zahlreichen Referenten<br />

<strong>und</strong> Organisatoren der Gen Re, sowie bei Herrn<br />

Prof. Stefan Materne bedanken. Es war ein sehr<br />

interessanter Tag bei einem „Global Player“, den<br />

auch hoffentlich noch viele weitere Studierende<br />

erleben dürfen.<br />

Manuel Dietmann (08)<br />

Colin Brett<br />

Seminar 2013<br />

In der heutigen beruflichen Umwelt zählen nicht<br />

nur die fachlichen Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten,<br />

sondern vermehrt auch die „Soft Skills“. Dies gilt<br />

insbesondere für die Versicherungswirtschaft,<br />

die durch den Informationsaustausch zwischen<br />

verschiedenen Parteien geprägt ist. Ob bei dem<br />

K<strong>und</strong>enkontakt im Vertrieb, der Entscheidungsfindung<br />

im Betrieb oder Führungsfunktionen – das<br />

zunehmend internationale Berufsumfeld erfordert<br />

hervorragende Präsentationsfähigkeiten.<br />

Um diese auch <strong>am</strong> Institut für Versicherungswesen<br />

der Fachhochschule <strong>Köln</strong> zu fördern, hatten<br />

zehn Studierende auch in diesem Jahr wieder<br />

an zwei aufeinanderfolgenden Tagen die Möglichkeit,<br />

<strong>am</strong> Seminar „Presentation Skills in English“<br />

teilzunehmen. Das Seminar fand <strong>am</strong> 10. Und 11.<br />

Juni 2013 statt. Unter der engagierten Anleitung<br />

von Colin Brett wurde durch die Vermittlung theoretischer<br />

Kenntnisse, gemeins<strong>am</strong>en Analysen <strong>und</strong><br />

Videoaufnahmen die Fertigkeiten <strong>und</strong> Techniken<br />

<strong>des</strong> Präsentierens kontinuierlich verbessert. Wie<br />

bereits in den vorherigen Jahren wurde dieses Seminar<br />

durch die Unterstützung der Munich Re<br />

<strong>und</strong> die Organisation von Professor Stefan Materne<br />

ermöglicht. Die Studierenden bedanken sich<br />

für die Teilnahme an dem erfolgreichen Seminar.<br />

Colin Brett gibt Anweisungen<br />

Johannes-Stefan Kowitz,<br />

2. Semester Master<br />

Die Seminar-Teilnehmer<br />

VB 4/2013


146 FACHTHEMA<br />

Mediation in Versicherung<br />

von Michael Brinkmann (97)<br />

Das Thema Mediation ist nicht neu. Und die Versicherungsgesellschaften<br />

– <strong>und</strong> hier insbesondere die Rechtsschutz-Versicherer – haben<br />

die Vorteile der Mediation für sich bereits seit ein paar Jahren<br />

erkannt <strong>und</strong> angefangen, das Verfahren einzusetzen. Nun gilt es, eine<br />

erste Bilanz zu ziehen. Dennoch gibt es zu viele Unternehmen, die<br />

gerne in Konflikte <strong>und</strong> Gerichte investieren, anstatt in eine günstigere<br />

Lösung: Mediation.<br />

I. Einführung<br />

Am 26. Juli 2012 ist das Mediationsgesetz (MediationsG)<br />

in Kraft getreten 1) . Ein B<strong>und</strong>esgesetz<br />

zur Förderung der Mediation <strong>und</strong> anderer Verfahren<br />

der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in<br />

Deutschland. Dieses Jahrh<strong>und</strong>ertgesetz 2) ist angetreten,<br />

die Streitkultur – nicht mehr <strong>und</strong> nicht<br />

weniger – in Deutschland zu verändern.<br />

Mehr als 2,5 Mio. Zivilprozesse sowie 1,2<br />

Mio. Klagen bei Arbeits- <strong>und</strong> Sozialgerichten<br />

wie auch Verwaltungs- <strong>und</strong> Finanzgerichten<br />

machen ein Umdenken erforderlich, soll das<br />

Rechtssystem nicht kollabieren.<br />

Es wäre vermessen zu erwarten, dass nach<br />

r<strong>und</strong> vierzehn Monaten Mediationsgesetz bereits<br />

gravierende Veränderungen an der Streitkultur<br />

der Bevölkerung zu beobachten ist.<br />

Da die Rechtsschutz-Versicherer dieses<br />

Thema für sich jedoch bereits seit ein paar Jahren<br />

entdeckt haben, kann eine erste Bilanz gezogen<br />

werden.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen sollen<br />

einen kurzen Überblick über die Historie der<br />

Mediation sowie über das Verfahren selbst geben.<br />

Beschrieben wird der Status Quo der Mediation<br />

in der Rechtsschutz-Versicherung sowie<br />

deren Zukunft, auch in andere Sparten.<br />

II. Historie<br />

Der Begriff Mediation hat sowohl einen griechischen<br />

wie auch lateinischen Ursprung. Er bedeutet<br />

so viel wie vermittelnd, keiner Partei zugewandt.<br />

Die Mediation ist in ihrer Tradition schon<br />

mehrere tausend Jahre alt <strong>und</strong> in vielen Kulturen<br />

bekannt. So wählten ca. 600 Jahre v.<br />

Chr. die Athener Solon als Staatsoberhaupt <strong>und</strong><br />

Versöhner <strong>und</strong> Vermittler, um einen drohenden<br />

Bürgerkrieg abzuwenden. Nur beispielhaft sei<br />

hier auch die Vermittlung im 30-jährigen Krieg<br />

durch Fabio Chigi <strong>und</strong> Alvise Contarini erwähnt.<br />

Vielen bekannt ist ebenfalls der Friedensschluss<br />

zwischen Ägypten <strong>und</strong> Israel im Konflikt<br />

um die Sinai Halbinsel. Der <strong>am</strong>erikanische<br />

Präsident Jimmy Carter wirkte hier als Mediator.<br />

Größere Bedeutung fand die Mediation in<br />

Deutschland allerdings erst in den 1990er<br />

Jahren 3) . Die Anfänge finden sich dabei in der<br />

Vermittlung in F<strong>am</strong>ilien- <strong>und</strong> Scheidungskonflikten.<br />

Mittlerweile sind die Anwendungsgebiete<br />

der Mediation vielfältig: Mediation findet statt<br />

in Unternehmen/Organisationen, im Bereich<br />

Planen <strong>und</strong> Bauen, in Schadens- <strong>und</strong> Leistungsfällen,<br />

bei Unternehmensnachfolgen, bei<br />

Erbangelegenheiten, im Ges<strong>und</strong>heitswesen,<br />

bei Trennung/Scheidung, bei F<strong>am</strong>ilie/Partnerschaft,<br />

in Schulen, im Sport…<br />

III. Das Verfahren der Mediation<br />

1. Mediation ist ein vertrauliches <strong>und</strong> strukturiertes<br />

Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe<br />

eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig <strong>und</strong><br />

eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung<br />

ihres Konfliktes anstreben. 4) Der Mediator<br />

ist dabei eine neutrale <strong>und</strong> unabhängige<br />

Person ohne Entscheidungsbefugnis. Er hat<br />

die Aufgabe, die Parteien durch die Mediation<br />

zu führen. 5)<br />

Wesentliche Merkmale einer Mediation sind:<br />

a. Vertraulichkeit<br />

Die Inhalte der Mediation werden von<br />

den im Verfahren eingeb<strong>und</strong>enen Personen<br />

vertraulich behandelt. Der Umfang<br />

der Verschwiegenheitspflicht ist in<br />

§ 4 <strong>des</strong> MediationsG geregelt.<br />

b. Freiwilligkeit<br />

Die Parteien, die Medianten, nehmen freiwillig<br />

an dem Verfahren teil. Dafür ist erforderlich,<br />

dass der Mediator die Parteien<br />

vollständig über das Verfahren aufklärt,<br />

auf <strong>des</strong>sen Möglichkeiten <strong>und</strong> Grenzen<br />

hinweist.<br />

c. Eigenverantwortlichkeit<br />

Die Parteien übernehmen Verantwortung<br />

für ihren Konflikt. Sie suchen <strong>und</strong> erarbeiten<br />

eigenständig Lösungsoptionen. Häufig<br />

wird in diesem Zus<strong>am</strong>menhang auch von<br />

einer Mitwirkungspflicht der Medianten<br />

gesprochen. Werden eigenständig Lösungen<br />

gef<strong>und</strong>en, werden diese überwiegend<br />

von den Betroffenen als fairer empf<strong>und</strong>en.<br />

Hierdurch sind Lösungen nachhaltiger <strong>und</strong><br />

werden verbindlicher eingehalten.<br />

Eine wesentliche Rolle kommt dabei dem Mediator<br />

zu. Sind die Parteien für die Inhalte verantwortlich,<br />

obliegt dem Mediator die Verantwortung<br />

über das Verfahren. Als neutrale – allparteiliche<br />

– Person nimmt er die Interessen aller Konfliktparteien<br />

mit gleichem Respekt wahr.<br />

Er sorgt für den geschützten Rahmen <strong>und</strong><br />

die Einhaltung der vereinbarten Regeln. Auch<br />

unterstützt er die Medianten bei der Erarbeitung<br />

von Lösungsoptionen.<br />

2. Die Mediation läuft nach einem strukturierten<br />

Verfahren ab. Im ersten Schritt erfolgt in einem<br />

Vorgespräch die Kontaktaufnahme. Hierbei<br />

werden bereits erste Informationen ges<strong>am</strong>melt<br />

<strong>und</strong> sich vergewissert, dass alle bereit<br />

sind, aktiv nach gemeins<strong>am</strong>en Lösungen zu<br />

suchen.<br />

Der Gesprächsverlauf der Mediation selbst ist<br />

wiederum in fünf Phasen 6) untergliedert.<br />

In einer Einleitung klärt der Mediator zuerst<br />

die jeweiligen Rollen im Verfahren. Anschließend<br />

haben dann die einzelnen Parteien die<br />

Möglichkeit, den Konflikt aus ihrer Sicht zu<br />

schildern. In der Phase der Konflikterhellung<br />

werden die hinter den vorgestellten Positionen<br />

liegenden Interessen geklärt.<br />

Im Rahmender Problemlösung werden dann<br />

möglichst viele Lösungsmöglichkeiten entwickelt<br />

<strong>und</strong> ges<strong>am</strong>melt. In der letzten Phase werden<br />

diese ausgearbeiteten Lösungen überprüft<br />

<strong>und</strong> auf Stimmigkeit untersucht. Abschließend<br />

wird eine Übereinkunft formuliert <strong>und</strong> von den<br />

Parteien <strong>und</strong> dem Mediator unterzeichnet.<br />

1) http://www.b<strong>und</strong>esrat.de/nn_2291536/SharedDocs/<br />

Drucksachen/2012/0301-400/377-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/377-12.pdf<br />

2) Vgl. http://www.sueddeutsche.de/politik/mediationstatt-rechtsstreit-abschied-vom-k<strong>am</strong>pf-bis-zur-letzteninstanz-1.1398787<br />

3) Vgl. Frank Gerke, Mediation in der Wirtschaft,<br />

Seite 7<br />

4) Artikel 1, § 1 (1) Mediationsgesetz<br />

5) Artikel 1, § 1 (2) Mediationsgesetz<br />

6) Vgl. Duve, Eidenmüller, Hacke: Mediation in der<br />

Wirtschaft, Seite 71<br />

VB 4/2013


FACHTHEMA<br />

147<br />

Regelmäßig wird auch ein Nachfolgetreffen<br />

nach einem Zeitablauf vereinbart, um die<br />

Vereinbarungen zu prüfen, auszuwerten <strong>und</strong><br />

eventuell anzupassen.<br />

Der hier beschriebene Ablauf ist der klassische<br />

Verlauf eines Mediationsverfahrens. Da<br />

bei diesem Ablauf die Parteien anwesend sind,<br />

wird dieses Verfahren auch als Präsenzmediation<br />

bezeichnet.<br />

IV. Entwicklungen der Mediation<br />

in der Rechtsschutzversicherung<br />

Dass die Mediation 2007 Einzug in die Rechtsschutzversicherung<br />

nahm, hatte sicherlich mehrere<br />

Gründe.<br />

Zum einen wollten die Versicherer dem Bedürfnis<br />

ihrer K<strong>und</strong>en Rechnung tragen. Denn<br />

auch nach einem gewonnen Prozess konnten<br />

diese noch lange nicht mit ihren Kontrahenten<br />

in Frieden leben. 7) Nicht selten eskaliert ein<br />

Fall häufig erst nach einem Prozess. Denn wo<br />

es einen Gewinner gibt, ist der Verlierer nicht<br />

weit. Bei einer Mediation hingegen haben alle<br />

Parteien das Gefühl, Gewinner zu sein. Dafür<br />

sorgen die eigenen gewählten Lösungen.<br />

Die Versicherer erkannten jedoch auch, dass<br />

durch erfolgreiche Mediationen Kosten gering<br />

gehalten <strong>und</strong> das Geschäftsergebnis verbessert<br />

werden kann. Nach zwei verlustreichen Jahren<br />

in 2004 <strong>und</strong> 2005 mit einer Combined Ratio<br />

von über 100 % 8) waren Innovationen dringend<br />

erforderlich.<br />

Als die klassische Präsenzmediation als Serviceleistung<br />

in der Rechtsschutzversicherung<br />

eingeführt werde sollte, waren die Versicherer<br />

dennoch eher skeptisch. Man ging nicht davon<br />

aus, dass der K<strong>und</strong>e an einer Dienstleistung interessiert<br />

ist, bei der ein neutraler Dritter außergerichtlich<br />

eine Konfliktbeilegung herbeiführt. 9)<br />

Die Wirklichkeit war jedoch eine andere. Viele<br />

K<strong>und</strong>en zeigten ein gr<strong>und</strong>sätzliches Interesse<br />

an einer einvernehmlichen Konfliktbeilegung.<br />

Und so w<strong>und</strong>ert es nicht, dass mehr als 80 %<br />

7) Vgl. Pressemitteilung GDV vom 08.09.2009<br />

8) GDV, Statistische Taschenbücher der Versicherungswirtschaft<br />

9 ) Vgl. Spektrum der Mediation, Ausgabe 48 / IV.<br />

Quartal 2012, Seite 39<br />

10) Vgl. Pressemitteilung GDV vom 08.09.2009<br />

11) Siehe beispielhaft Badische Versicherungen; www.<br />

bgv.de<br />

12) Vgl. Spektrum der Mediation, Ausgabe 48 / IV.<br />

Quartal 2012, Seite 40<br />

13) Siehe beispielhaft D.A.S.; https://www.das.de/daten/<br />

pdf/das/tarife/50063798_Versicherungsbedingungen_F<strong>am</strong>_Singles_10_2012.pdf?neuesfenster=J<br />

14) Siehe beispielhaft Alte Leipziger; http://www.alteleipziger.de/service/assistance-leistungen-rechtsschutz/mediation.htm<br />

15) Siehe beispielhaft Fa. LIKOM: http://www.likom.info/<br />

telefonmediation.htm<br />

16) Ausnahme siehe beispielhaft einzelne Leistungsarten<br />

bei DEURAG im Tarif M-Aktiv: http://www.mediation.<br />

de/rechtsschutz<br />

der Fälle in der Pilotphase ohne Prozess beendet<br />

werden konnten. 10)<br />

Darüber hinaus konnte der Versicherer mit<br />

Hilfe der Mediation stärker auf den Prozess im<br />

Rahmen der Rechtsschutzversicherung Einfluss<br />

nehmen. Diente er bislang lediglich als Erstatter<br />

von Anwalts- <strong>und</strong> Gerichtskosten für seine K<strong>und</strong>en,<br />

hat er nun die Möglichkeit als Dienstleister<br />

mit einer Angebotspalette unterschiedlicher<br />

Konfliktlösungsverfahren aufzutreten.<br />

Allerdings wurde der überwiegende Anteil<br />

der Mediationsfälle nicht mit Hilfe einer klassischen<br />

Präsenzmediation gelöst. Vielfach erledigten<br />

sich die Konflikte bereits <strong>am</strong> Telefon<br />

<strong>und</strong> in Einzelgesprächen im Rahmen der telefonischen<br />

Auftragsklärung zur Anbahnung<br />

einer Mediation. Die telefonische Mediation als<br />

Dienstleistung der Rechtsschutzversicherer war<br />

entstanden.<br />

1. Telefonische Mediation/Telefonmediation<br />

Diese neue Art der Mediation zeichnete sich<br />

durch eine entscheidende Besonderheit zum<br />

klassischen Verfahren aus: Die Parteien treten<br />

selber nicht mehr in Kontakt miteinander. Der<br />

Mediator spricht zuerst mit dem K<strong>und</strong>en <strong>des</strong><br />

Rechtsschutzversicherers, anschließend mit<br />

der Gegenpartei. Dies erfolgt abwechselnd so<br />

lange, bis der Konflikt – im besten Fall – gelöst<br />

oder die Mediation gescheitert ist. Das<br />

abwechselnde Sprechen mit den unterschiedlichen<br />

Parteien erinnert an das Ausschlagen<br />

eines Pendels. Deshalb werden häufig auch<br />

die Begriffe der (telefonischen) Pendelmediation<br />

oder Shuttlemediation verwendet.<br />

Dem Mediator kommt hier eine große Verantwortung<br />

zu. Er entscheidet – in Absprache mit<br />

den jeweiligen Medianten –, wann <strong>und</strong> in welchem<br />

Umfang er erhaltene Informationen an<br />

die Gegenpartei weitergibt. D<strong>am</strong>it liegt der Erfolg<br />

<strong>des</strong> Verfahrens – noch stärker als in einer<br />

Präsenzmediation – in den Händen <strong>des</strong> Mediators.<br />

2. Konfliktlösungsunterstützung<br />

Die Praxis hat gezeigt, dass vielfach die Ursachen<br />

eines Konfliktes in Kommunikationsproblemen<br />

bei den Parteien liegen. Um diesen<br />

Ursachen Rechnung zu tragen, hat sich die<br />

KLU entwickelt, die Konfliktlösungsunterstützung.<br />

11)<br />

Hier geht es nicht nur um die Anbahnung einer<br />

Präsenz- oder die Durchführung einer Telefonmediation.<br />

Die KLU sind Maßnahmen, um die<br />

Parteien durch ihren Konflikt zu begleiten. Es<br />

geht um eine allgemeine „Lebenshilfe“ <strong>und</strong><br />

einem Coaching zur „Rückenstärkung“. 12)<br />

Betroffene fühlen sich in Konflikten häufig<br />

hilflos <strong>und</strong> außerstande, Handlungsalternativen<br />

zu entwickeln. Mediatoren sollen mit ihren<br />

privaten <strong>und</strong> beruflichen Lebenserfahrungen<br />

Autor: Dipl.-Betriebswirt (FH) Michael<br />

Brinkmann<br />

Der Autor ist Der Autor ist Mediator BM®<br />

<strong>und</strong> Wirtschaftsmediator BMWA® <strong>und</strong><br />

Geschäftsführer der werkstatt für mediation.<br />

Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in<br />

der Vermittlung bei unternehmensinternen<br />

<strong>und</strong> unternehmensexternen Konfliktfeldern,<br />

insbesondere in der Vermittlung<br />

bei Konflikten in Schadens- <strong>und</strong> Leistungsfällen.<br />

Internet: www.michaelbrinkmann.de<br />

aktiv helfen, dass die Parteien eigene Konfliktlösungspotenziale<br />

entwickeln können.<br />

Hierdurch wird das Bedürfnis der K<strong>und</strong>en gestärkt,<br />

den Konflikt nicht aus der Hand zu<br />

geben sondern eigenständig <strong>und</strong> eigenverantwortlich<br />

Konflikte zu lösen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlich anfallenden<br />

Kosten haben sich auch Leistungsunterschiede<br />

zwischen der klassischen Präsenzmediaton<br />

<strong>und</strong> der Telefonmediation entwickelt. Sehen die<br />

Versicherungsbedingungen der Versicherer für<br />

eine klassische Präsenzmediation häufig Entschädigungsgrenzen<br />

vor 13) , wird Telefonmediation<br />

regelmäßig ohne Begrenzung <strong>und</strong> ohne<br />

Anrechnung einer Selbstbeteiligung durchgeführt.<br />

14)<br />

V. Angestellte versus freie<br />

Mediatoren<br />

Für die Versicherungsleistung Mediation bedient<br />

sich der Rechtsschutzversicherer ausnahmslos<br />

freier Mediatoren oder Dienstleistungsgesellschaften,<br />

die sich auf den Bedarf der Rechtsschutzversicherer<br />

spezialisiert haben. 15) Bei Versicherungsgesellschaften<br />

angestellte Mediatoren dienen<br />

lediglich zur Steuerung <strong>und</strong> Begleitung von geeigneten<br />

Mediationsfällen. Nur so kann auch die<br />

neutrale <strong>und</strong> allparteiliche Stellung <strong>des</strong> Mediators<br />

gewahrt bleiben.<br />

Aktuell wird der Mediator vorrangig durch<br />

den Versicherer vermittelt. 16) Die Unternehmen<br />

sind noch in der Situation, K<strong>und</strong>en von den<br />

Vorteilen einer Mediation zu überzeugen. Dies<br />

ist umso erfolgreicher, <strong>des</strong>to weniger Aufwand<br />

<strong>und</strong> Mühen der K<strong>und</strong>e hat. Auch kann der Versicherer<br />

einen notwendigen Qualitätsstandard<br />

<strong>des</strong> Mediators sicherstellen.<br />

VB 4/2013


148 FACHTHEMA<br />

VI. Qualitätsstandards von<br />

Mediatoren<br />

1. Allgemein<br />

War das Berufsbild <strong>des</strong> Mediators bislang nicht<br />

geregelt <strong>und</strong> geschützt, sieht das MediationsG<br />

nun Regelungen vor. Zertifizierter Mediator<br />

darf sich nach § 5 MediationsG künftig nennen,<br />

wer eine Ausbildung abgeschlossen hat,<br />

die den Anforderungen der Rechtsverordnung<br />

nach § 6 MediationsG entspricht. Eine solche<br />

Verordnung ist vom B<strong>und</strong>esministerium für<br />

Justiz jedoch noch zu erlassen.<br />

Die Qualität eines Mediators bestimmt sich<br />

einmal aus seinem theoretischen Wissen.<br />

Über den Ablauf einer Mediation, über Verhandlungs-<br />

<strong>und</strong> Kommunikationstechniken<br />

sowie Konfliktkompetenz. Auch aber über das<br />

Recht der Mediation <strong>und</strong> über die Rolle <strong>des</strong><br />

Rechts in der Mediation.<br />

Dabei sieht der Umfang der angebotenen<br />

Maßnahmen (Inhalte <strong>und</strong> Zeit) von Anbieter<br />

zu Anbieter recht unterschiedlich aus. Diese<br />

variieren von 90 St<strong>und</strong>en (Deutsche Anwaltsakademie)<br />

17) bis nahezu 1.800 St<strong>und</strong>en<br />

(Fernuni Hagen) 18) .<br />

Der überwiegende Anteil der Ausbildungsinstitute<br />

orientiert sich allerdings an den Standards<br />

der drei großen Mediationsverbände: B<strong>und</strong>esverband<br />

Meditation e.V. (BMEV), B<strong>und</strong>esverband<br />

Mediation in Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeitswelt<br />

(BM) sowie der B<strong>und</strong>es-Arbeitsgemeinschaft<br />

für F<strong>am</strong>ilien-Mediation (BAFM). Diese sehen<br />

zur Anerkennung im Verband eine Min<strong>des</strong>tanzahl<br />

von 200 Zeitst<strong>und</strong>en bei anerkannten<br />

Ausbildern <strong>und</strong> Instituten vor. Eine solche<br />

Min<strong>des</strong>tst<strong>und</strong>enzahl ist auch nach Ansicht von<br />

Stiftung Warentest sinnvoll. 19)<br />

Neben dem theoretischen Wissen wird jedoch<br />

häufig den persönlichen Eignungen <strong>des</strong><br />

Mediators größere Bedeutung beigemessen.<br />

Hierzu gehören insbesondere ein ges<strong>und</strong>es,<br />

positives Menschenbild, persönliche <strong>und</strong> berufliche<br />

Lebenserfahrung, das Vertrauen in<br />

Personen, dass jeder die Kompetenz <strong>und</strong> Fähigkeit<br />

besitzt, seine Konflikte selbst zu lösen.<br />

Ist das theoretische Wissen noch abzufragen<br />

<strong>und</strong> zu zertifizieren, stellt sich das bei der persönlichen<br />

Kompetenz schon schwieriger dar.<br />

Deshalb wurde nicht von allen Seiten die Notwendigkeit<br />

eines „Gütesiegels“ für Mediatoren<br />

gesehen 20) . Dennoch sieht das MediationsG<br />

künftig die Möglichkeit einer Zertifizierung<br />

vor. Auch, um für den Konsumenten eine Vergleichbarkeit<br />

<strong>und</strong> ein Min<strong>des</strong>tmaß an Qualität<br />

der Dienstleistung Mediation zu gewährleisten.<br />

2. Stand der Rechtsschutzversicherung<br />

In der Rechtsschutzversicherung findet die<br />

Mediation vorrangig Anwendung im Bereich<br />

Immobilien-, Vertrags- <strong>und</strong> Arbeitsrechtsschutz<br />

21) .<br />

Auch ein Rechtsanwalt, der als Mediator tätig<br />

ist, darf gegenüber den Medianten keine rechtliche<br />

Einschätzung zum Fall abgeben. Er kann<br />

nicht parteilich <strong>und</strong> neutral zugleich sein. 23)<br />

Deshalb sieht auch das Mediationsgesetz vor,<br />

dass der Mediator die Parteien, die ohne fachliche<br />

Beratung an der Mediation teilnehmen,<br />

auf die Möglichkeit hinweist, eine getroffene<br />

Vereinbarung bei Bedarf durch externe Dritte<br />

überprüfen zu lassen. 22)<br />

Wie die Praxis zeigt, liegen die Schwierigkeiten<br />

bei Konflikten maßgeblich in Kommunikationsproblemen<br />

bei den Parteien. Daher<br />

könnte angenommen werden, dass der Großteil<br />

der eingesetzten Mediatoren aus den Bereichen<br />

Psychologie <strong>und</strong> Pädagogik kommen.<br />

Oder diese Mediatoren eine Feldkompetenz im<br />

Einsatzfall aufweisen (z.B. Architekt mit Zusatzqualifikation<br />

als Mediator bei Baustreitigkeiten).<br />

Dies trifft jedoch nicht zu. Der Großteil<br />

der in Rechtsschutzschadenfällen eingesetzten<br />

Mediatoren ist als Quellberuf Rechtsanwalt/Jurist.<br />

24)<br />

Dies ist auch durchaus nachvollziehbar. Zum<br />

einen ist das Thema Mediation Anwälten<br />

nicht fremd <strong>und</strong> auch im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br />

(RVG) findet die Mediation in<br />

§ 34 Erwähnung. Darüber hinaus bringt die<br />

Rechtsschutzsparte es mit sich, dass die Versicherer<br />

von jeher mit Anwälten zu tun hatten<br />

<strong>und</strong> somit jeder die Arbeitsweisen <strong>und</strong> Standards<br />

<strong>des</strong> Anderen kennt.<br />

Konflikte sind jedoch vielfältig <strong>und</strong> betreffen<br />

die unterschiedlichsten Bereiche: F<strong>am</strong>ilienkonflikte,<br />

berufliche Konflikte, kaufvertragliche/wirtschaftliche<br />

Konflikte, um nur ein paar<br />

zu nennen. Die Praxis hat gezeigt, dass der<br />

Mediator eher als gleichwertiger Gesprächspartner<br />

akzeptiert wird, wenn er Kenntnisse<br />

im Themengebiet <strong>des</strong> Mediationsfalles hat. 25)<br />

Es macht daher Sinn, bei der Auswahl der Mediatoren<br />

auf ein breitgefächertes Angebot mit<br />

den unterschiedlichsten Berufsgruppen zu setzen.<br />

Es muss also kein Jurist sein, oft sind andere<br />

Qualifikationen förderlicher.<br />

VII. Vorteile der Mediation für<br />

den Rechtsschutz-Versicherer<br />

Die Dienstleistung Mediation ist noch ein relativ<br />

junger Leistungsbaustein der Rechtsschutz-Versicherer.<br />

Der GDV erhebt hierzu – bislang – noch<br />

keine Daten. Informationen werden lediglich von<br />

den einzelnen Unternehmen veröffentlicht.<br />

Die Dienstleistung Mediation wird jedoch<br />

mehr <strong>und</strong> mehr ausgebaut <strong>und</strong> auch Produktinnovationen<br />

finden statt. So gibt es bereits<br />

Tarif-Konzepte 26) , die einen Anspruch<br />

auf Rechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung<br />

rechtlicher Interessen durch einen<br />

Rechtsanwalt nur zulassen, wenn eine vorherige<br />

Mediation nicht zur Lösung <strong>des</strong> Konfliktes<br />

geführt hat. Die Rechtsschutzversicherer setzen<br />

auf Mediation <strong>und</strong> Glauben an den Erfolg <strong>des</strong><br />

noch jungen Leistungsbausteins.<br />

Die Gründe hierfür liegen auf der Hand:<br />

War der Rechtsschutz-Versicherer früher lediglich<br />

Kostenerstatter, hat er nun die Möglichkeit<br />

wesentlich Einfluss auf den Prozess zu nehmen.<br />

Dies erhöht nicht nur die Abwicklungsgeschwindigkeit<br />

der einzelnen Schadenfälle, auch<br />

Kosten werden reduziert durch weniger gerichtliche<br />

Auseinandersetzungen.<br />

Gingen in der Vergangenheit Kostensenkungen<br />

häufig einher mit Serviceverlust <strong>und</strong> d<strong>am</strong>it<br />

auch dem Verlust von K<strong>und</strong>enzufriedenheit, erleben<br />

die Versicherer mit Mediation ein Novum:<br />

die K<strong>und</strong>en sind wesentlich zufriedener, viele<br />

K<strong>und</strong>enbedürfnisse (z.B. bequemer <strong>und</strong> einfacher<br />

Weg der Konfliktlösung) werden durch die<br />

Shuttle-Mediation erfüllt. 27)<br />

VIII. Fazit<br />

1. Rechtsschutzversicherung<br />

Die Rechtsschutz-Versicherungen haben die<br />

Vorteile der Mediation erkannt <strong>und</strong> werden<br />

diese Dienstleistung immer weiter ausbauen.<br />

Hierdurch werden in der Gesellschaft selbst<br />

der Begriff <strong>und</strong> auch das Verfahren der außergerichtlichen<br />

Konfliktlösung immer bekannter.<br />

Bereits heute schon erwarten 65 % der Verbraucher<br />

von ihrer Rechtsschutzversicherung<br />

Angebote für außergerichtliche Einigungen wie<br />

Mediationsverfahren. 28)<br />

Auch unter den Anbietern von Mediationsleistungen<br />

– neben Anwaltskanzleien – wird<br />

weiterhin eine starke Professionalisierung<br />

stattfinden. Der Qualitätsstandard wird weiter<br />

steigen. Nicht nur durch das Zertifizierungsverfahren<br />

<strong>des</strong> Mediationsgesetzes. Immer<br />

mehr Anbieter erfüllen die Anforderungen<br />

eines modernen Dienstleistungsbetriebes hinsichtlich<br />

Ausstattung <strong>und</strong> Erreichbarkeit.<br />

17) Siehe http://www.test.de/Mediator-werden-145-Angebote-im-Vergleich-4492356-0/<br />

18) Siehe http://www.test.de/Mediator-werden-145-Angebote-im-Vergleich-4492356-0/<br />

19) Siehe ebenda<br />

20) Vgl. Gesichtspunkte <strong>des</strong> Ro<strong>und</strong> Table Mediation<br />

<strong>und</strong> Konfliktmanagement der Deutschen Wirtschaft;<br />

www.rtmkm.de/<br />

21) Vgl. http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2010/03/<br />

PR_AK2_Lewetz.pdf<br />

22) Vgl. Spektrum der Mediation, Ausgabe 48 / IV.<br />

Quartal 2012, Seite 40<br />

23) Artikel 1, § 2 (6) Mediationsgesetz<br />

24) Siehe beispielhaft Mediatorenliste ROLAND Rechtsschutz:<br />

http://partneranwaltsnetz.roland-rechtsschutz.de/roland/web/partneranwaltsnetz.nsf/suche.<br />

xsp?s=me<br />

25) Vgl. Duve, Eidenmüller, Hacke: Mediation in der<br />

Wirtschaft, Seite 293<br />

26) Siehe DEURAG, Tarif M-Aktiv; http://www.deurag.de/<br />

deurag/artikel/m-aktiv.html<br />

27) Vgl. Hanno Petersen, Vorstand ARAG SE, in Mediation<br />

– Kompetent – Kommunikativ – Konkret, Band<br />

2, Seite 171<br />

VB 4/2013


FACHTHEMA<br />

149<br />

28) http://www.gdv.de/2013/01/verbraucher-erwartenempfehlung-ihres-rechtsschutzversicherers/<br />

29) Vgl. http://www.vovgmbh.de/upload/17_1515.pdf<br />

Der einzelne Mediator wird sich zunehmend<br />

spezialisieren <strong>und</strong> Feldkompetenz entwickeln,<br />

ähnlich den Entwicklungen bei Anwälten<br />

(Fachanwälte) <strong>und</strong> Ärzten (Fachärzte). Dabei<br />

kommt dem Quellberuf <strong>des</strong> Mediators besondere<br />

Bedeutung zu. Hierdurch wird es möglich<br />

sein, den Anforderungen <strong>des</strong> Mediationsfalles<br />

immer gerechter zu werden. Dies wiederum<br />

macht es für den Rechtsschutzversicherer interessanter,<br />

Berufsgruppen außerhalb von Juristen<br />

einzusetzen.<br />

Je stärker sich das Verfahren der Mediation <strong>am</strong><br />

Markt etabliert, je kritischer wird das Verhältnis<br />

Versicherer <strong>und</strong> Mediator jedoch hinterfragt<br />

werden. Dem K<strong>und</strong>en wird erklärt werden<br />

müssen, wieso er beim Rechtsschutz für die<br />

gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

eine freie Wahl unter den Anwälten hat,<br />

bei (zertifizierten) Mediatoren jedoch vorrangig<br />

auf einen vom Versicherer ausgewählten Personenkreis<br />

zurückgreifen muss. Insbesondere<br />

bei der Gegenpartei könnte es hierdurch zu<br />

Bedenken hinsichtlich der Neutralität <strong>des</strong> Mediators<br />

kommen. Nach Artikel 1 § 2 (1) <strong>des</strong><br />

MediationsG wählen die Parteien – <strong>und</strong> nicht<br />

der Versicherer – den Mediator aus.<br />

2. Übrige Versicherungssparten<br />

Auch in den anderen Versicherungssparten<br />

wird die Mediation zunehmend Einfluss nehmen.<br />

Ansätze sind im Bereich der Allgemeinen<br />

Haftpflichtversicherung insbesondere bei<br />

größeren Schadenfällen im Bereich D&O sowie<br />

Heilwesen erkennbar. 29) Dabei müssen<br />

die Schadenshöhen jedoch nicht zwingend im<br />

fünf- oder sechsstelligen Bereich liegen. Wie<br />

die Erfahrungen der Rechtsschutz-Versicherer<br />

zeigen, ist ein Großteil der Konflikte häufig<br />

auch telefonisch <strong>und</strong> dadurch mit geringem<br />

Kostenaufwand zu erledigen. So wird Mediation<br />

auch bei Schäden mit niedrigen Schadenshöhen<br />

interessant.<br />

Dabei sind die möglichen Konfliktfelder wieder<br />

vielfältig. Die Schwierigkeiten müssen<br />

nicht zwingend im Schadensbereich liegen.<br />

Auch muss der K<strong>und</strong>e nicht ein Problem mit<br />

einem Dritten (wie in der Rechtsschutz- <strong>und</strong><br />

Allgemeinen Haftpflichtversicherung) haben.<br />

Nicht selten liegen die Schwierigkeiten in der<br />

Kommunikation mit seinem Versicherer selbst.<br />

Auch hier bietet sich dann das Verfahren der<br />

Konfliktlösungsunterstützung an.<br />

Häufig fühlt sich der K<strong>und</strong>e bei Problemen<br />

mit seinem Versicherer ohnmächtig <strong>und</strong> überfordert.<br />

Hierdurch eskalieren Konflikte leicht.<br />

Gibt der Versicherer in diesem Fall „Macht“ ab<br />

<strong>und</strong> überträgt das Verfahren an einen Mediator,<br />

wird das Machtgefälle ausgeglichen <strong>und</strong><br />

zielfördernde Gespräche sind wieder möglich.<br />

Dabei behält der Versicherer volle Kontrolle.<br />

Denn ohne seine Zustimmung sind keine Entscheidungen<br />

möglich.<br />

All diese Maßnahmen verkürzen den zeitlichen<br />

Verlauf von Konflikten erheblich <strong>und</strong> reduzieren<br />

– trotz eines zusätzlichen Aufwan<strong>des</strong> für<br />

den Mediator – die Kosten.<br />

Darüber hinaus steigt die K<strong>und</strong>enzufriedenheit.<br />

Das Image <strong>des</strong> Versicherers verbessert<br />

sich.<br />

Auch wenn die Rechtsschutz-Versicherer selbst<br />

noch <strong>am</strong> Anfang der Entwicklung stehen, haben<br />

sie bereits deutlich gemacht, was mit Mediation<br />

schon alles möglich ist. Sie haben ein K<strong>und</strong>enbindungsinstrument<br />

in der Hand, welches Kosten<br />

<strong>und</strong> Zeit spart sowie das Image verbessert.<br />

IT- <strong>und</strong> Datenversicherungen – Notwendiger<br />

Unternehmensschutz in Zeiten zunehmender<br />

Komplexität der IT-Strukturen<br />

von Jörg Spier<br />

Infolge <strong>des</strong> rapiden wirtschaftlichen Wandels<br />

sowie <strong>des</strong> technologischen Fortschritts<br />

ist die moderne Geschäftswelt komplizierter<br />

denn je. Unternehmen jeglicher Branche <strong>und</strong><br />

Größe agieren zunehmend international, <strong>und</strong><br />

geschäftliche Verbindungen, die sich über alle<br />

Kontinente erstrecken, gelten mittlerweile als<br />

Standard. Doch einhergehend mit jener Globalisierung<br />

der Märkte müssen Unternehmen auch<br />

immer komplexere <strong>und</strong> anspruchsvollere Organisationsprozesse,<br />

wie etwa im Hinblick auf Produktion<br />

<strong>und</strong> Verteilung, bewältigen. Dies ist nur<br />

noch unter der Zuhilfenahme von Computersystemen<br />

möglich, wodurch sich Informations- (IT)<br />

<strong>und</strong> Kommunikationstechnologien (TK) innerhalb<br />

weniger Jahre zum unverzichtbaren Faktor im<br />

wirtschaftlichen Sektor entwickelt haben. So ist<br />

heute kein Unternehmen mehr fähig, seinen regulären<br />

Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, ohne<br />

auf digital verarbeitete <strong>und</strong> gespeicherte Daten zurückzugreifen.<br />

IT- <strong>und</strong> TK-Systeme ermöglichen<br />

dabei eine erhebliche Vereinfachung der Betriebsführungstätigkeiten<br />

<strong>und</strong> gewährleisten somit eine<br />

maximale Effizienz. Dies wirkt sich in der Regel<br />

wiederum begünstigend auf das Wachstum sowie<br />

den Ertrag <strong>des</strong> Unternehmens aus.<br />

Doch der rapide Anstieg der IT-Nutzung birgt<br />

bei der Vielzahl an positiven Auswirkungen <strong>und</strong><br />

Möglichkeiten auch einige Risiken. Denn die<br />

wachsende Technikabhängigkeit sowohl im privaten<br />

als auch speziell im wirtschaftlichen Bereich<br />

führt zugleich zu einem exponentiellen Wachstum<br />

der Cyberkriminalität. Auch Systemfehler – sei es<br />

bedingt durch fehlerhafte Planung oder fehlerhafte<br />

Ausführung – können durch die Verknüpfung <strong>und</strong><br />

Integration ehemals unabhängiger Teilsysteme<br />

wie Auftragsbearbeitung, Produktionssteuerung,<br />

Warenwirtschaft <strong>und</strong> Rechnungswesen Existenz<br />

bedrohende Auswirkungen haben. Und auch die<br />

Verwendung von Datenleitungen <strong>und</strong> Servern zur<br />

Telekommunikation (VoIP) sowie die stetig zunehmende<br />

Internetnutzung <strong>und</strong> der verstärkte<br />

E-Mail-Austausch tragen zur steigenden Exponierung<br />

durch IT-basierte Risiken bei. Vom Markt<br />

geforderte geringere Reaktionszeiten, ein sich verschärfender<br />

Wettbewerb <strong>und</strong> auch strikte sowie<br />

umfassende Vorgaben seitens <strong>des</strong> Gesetzgebers<br />

können selbst bei verhältnismäßig kleinen Fehlern<br />

große Auswirkungen haben. Die Tendenz, Daten<br />

<strong>und</strong> sogar ganze IT-Dienstleistungen an Dritte zu<br />

vergeben, („Outsourcing“, „Cloud“) sorgt zusätzlich<br />

für Herausforderungen, denn nicht automatisch<br />

ist d<strong>am</strong>it auch das Risiko selbst an Dritte<br />

übergeben.<br />

Datenverluste <strong>und</strong> Hackerangriffe<br />

Für die Geschäftswelt stellen die zuvor genannten<br />

IT-Risiken eine ernsthafte Bedrohung dar – eine<br />

Situation, die sich laut Expertenmeinung künftig<br />

zudem noch weiter verschärfen wird. Denn gehen<br />

gespeicherte <strong>und</strong> verarbeitete Daten aufgr<strong>und</strong><br />

eines Kurzschlusses, der Fahrlässigkeit eines Mit-<br />

VB 4/2013


150 FACHTHEMA<br />

arbeiters oder auch infolge eines Hackerangriffs<br />

verloren beziehungsweise werden manipuliert,<br />

kann dies für das betroffene Unternehmen zum<br />

GAU werden. Erhebliche finanzielle Verluste <strong>und</strong><br />

sogar eine dauerhafte Imageschädigung können<br />

die Folge sein. Sollten nämlich K<strong>und</strong>endaten unberechtigt<br />

an die Außenwelt gelangen, auch ohne<br />

dass diese von Dritten genutzt werden, kann dies<br />

bei Organisationsverschulden zu Strafzahlungen<br />

führen.<br />

Zudem bedarf es einer Benachrichtigung der<br />

betroffenen K<strong>und</strong>en, was bei einem entsprechenden<br />

K<strong>und</strong>enkreis für je<strong>des</strong> Unternehmen kostenintensiv<br />

ist. Unternehmen müssen sich daher<br />

verstärkt mit dem Thema IT-Risiken auseinandersetzen<br />

<strong>und</strong> sich der Vielzahl <strong>und</strong> Vielfalt jener<br />

Gefahren bewusst werden. Diesbezüglich gilt<br />

es, zwischen internen <strong>und</strong> externen Risiken zu<br />

differenzieren. Während interne Risiken Ereignisse,<br />

wie beispielsweise den Ausfall von IT-Systemen,<br />

Netzwerken oder Infrastrukturen, ebenso<br />

wie menschliche Fehler, umfassen, beziehen<br />

sich externe Risiken auf Unfälle oder gar Naturkatastrophen,<br />

aber insbesondere auch auf alle<br />

rechtswidrigen <strong>und</strong> bösartigen Sicherheitsverletzungen.<br />

Dies können mitunter sowohl bösartige<br />

Progr<strong>am</strong>mco<strong>des</strong> (Malware), wie etwa Viren oder<br />

Trojaner, sein oder auch extern erfolgende Angriffe<br />

auf die firmeneigenen Netze sowie unautorisierte<br />

Zugriffe auf Daten oder Systeme. Für Unternehmen<br />

sind dies schwerwiegende Sicherheitsrisiken,<br />

die rapide zunehmend zur Bedrohung werden. So<br />

lässt sich im Zeitalter der mobilen Endgeräte, wie<br />

etwa Smartphones, PDAs <strong>und</strong> Tablets, speziell in<br />

diesem Bereich ein dr<strong>am</strong>atischer Anstieg an Malware-Attacken<br />

verzeichnen. Da mobile Endgeräte<br />

künftig noch weiter an Bedeutung gewinnen werden<br />

<strong>und</strong> deren Einsatz daher zunehmen wird, ist<br />

auch hier mit einem kontinuierlich wachsenden<br />

Volumen an Angriffen zu rechnen.<br />

Mit der Popularität von sozialen Netzwerken<br />

<strong>und</strong> der allgemein ansteigenden Wichtigkeit <strong>des</strong><br />

Internets für den privaten Anwender gewinnt<br />

auch das Thema Social Engineering an Bedeutung.<br />

Dabei werden Menschen in ihrer Auskunftsoder<br />

Vertrauenswürdigkeit manipuliert <strong>und</strong> so zur<br />

Durchführung bestimmter Aktionen, wie das Herunterladen<br />

gefälschter Software oder Services<br />

oder sogar zur Preisgabe vertraulicher Daten, wie<br />

Passwörter <strong>und</strong> Benutzern<strong>am</strong>e für das firmeninterne<br />

Netzwerk, verleitet. Für Betrüger stellt dies<br />

eine äußerst effiziente Methode zur Beschaffung<br />

persönlicher Informationen dar. Ebenso wie Social<br />

Engineering haben auch Spear Phishing-<br />

Angriffe den unbefugten Zugriff auf vertrauliche<br />

Daten zum Ziel. Via E-Mail, Text oder Tweet erfolgend,<br />

handelt es sich bei der trügerischen Kommunikation<br />

zumeist um gezielte Cyber-Spionage.<br />

Zum Zwecke <strong>des</strong> finanziellen Gewinns sollen Geschäftsgeheimnisse<br />

oder andere vertrauliche Informationen<br />

erlangt werden.<br />

Versicherbarkeit von Cyber-<br />

Risiken<br />

Die vorgenannten IT-relevanten Risiken können<br />

für die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens<br />

natürlich entsprechend schwerwiegende Folgen<br />

haben. Da sich die Deckung klassischer Sachversicherungen<br />

jedoch nicht auf IT-Risiken <strong>und</strong><br />

die d<strong>am</strong>it verb<strong>und</strong>enen möglichen Schäden erstreckt,<br />

ist ein spezifischer Schutz von Nöten:<br />

eine Softwareversicherung. Diese oftmals als<br />

Cyber Risk Police bezeichnete Versicherungslösung<br />

setzt genau dort an, wo die klassische<br />

IT-Sicherheit mit ihren technischen sowie organisatorischen<br />

Präventivmaßnahmen an ihre<br />

Grenzen stößt. Denn einzig sicher ist, dass<br />

selbst mit dem größten Aufwand schlichtweg<br />

keine h<strong>und</strong>ertprozentige Sicherheit gewährleistet<br />

werden kann.<br />

Zwar ist es möglich, Datenverluste oder -manipulationen<br />

in ihrer Anzahl <strong>und</strong> Auswirkung zu<br />

minimieren, ein Restrisiko mit potentiell schwerwiegenden<br />

Folgen bleibt jedoch stets bestehen.<br />

Den sich wandelnden Marktverhältnissen<br />

<strong>und</strong> dem daraus resultierenden steigenden Bedürfnis<br />

nach IT-/Datenversicherungen folgend,<br />

gibt es mit DataProtect auch seitens der ACE European<br />

Group nun eine entsprechende Deckung.<br />

Erstmals 2000 auf dem deutschen Markt eingeführt,<br />

konnte die Softwareversicherung zu diesem<br />

Zeitpunkt allerdings noch keine nennenswerte<br />

Policenanzahl erringen. Der mangelhafte Erfolg<br />

von DataProtect ist dabei durch mehrere Faktoren<br />

bedingt: ein eher schwer verständliches Bedingungswerk<br />

sowie ein für den Erstkontakt zu<br />

umfangreicher <strong>und</strong> d<strong>am</strong>it wenig geeigneter Fragebogen.<br />

Als erschwerend erwiesen sich zudem die noch<br />

geringen Underwritingressourcen in Deutschland<br />

sowie ein nicht ausreichend ausgebautes Netzwerk<br />

an strategischen Vertriebspartnern. In Kombination<br />

d<strong>am</strong>it, dass auch der deutsche Markt<br />

zu diesem Zeitpunkt für das neuartige Produkt<br />

einfach noch nicht „reif“ zu sein schien, trugen<br />

all jene Aspekte in ihrer Ges<strong>am</strong>theit letztlich zu<br />

einem unbefriedigenden Erfolgsergebnis der IT<strong>und</strong><br />

Datenversicherung bei.<br />

Der Produktwiedereinführung vorausgehend<br />

galt es somit, einige Neuerungen vorzunehmen,<br />

um DataProtect nun sowohl dem K<strong>und</strong>en zugänglicher<br />

zu machen als auch den Vertrieb stärker zu<br />

involvieren.<br />

So orientiert sich nun beispielsweise das neue<br />

Bedingungswerk an bereits bekannten Strukturen<br />

beziehungsweise an dem Aufbau „artverwandter“<br />

Wordings (z.B. ABE – Elektronikversicherungsbedingungen,<br />

AMBUB – Betriebsunterbrechungsversicherungsbedingungen),<br />

so dass dem K<strong>und</strong>en<br />

gegenüber ein noch höheres Maß an Transparenz<br />

sowie Rechtssicherheit gewährleistet werden<br />

kann.<br />

Jörg Spier<br />

Line Manager Technical Lines<br />

ACE European Group Limited,<br />

Direktion für Deutschland<br />

www.aceeurope.de<br />

Softwareversicherung<br />

gewährleistet<br />

Unternehmensschutz<br />

Die IT- <strong>und</strong> Datenversicherung erweist sich so<br />

nunmehr als optimale <strong>und</strong> unverzichtbare Ergänzung<br />

zur klassischen Sachschadenversicherung.<br />

Dabei wird Unternehmen der Schutz <strong>des</strong> virtuellen<br />

Vermögens <strong>und</strong> d<strong>am</strong>it die reguläre Geschäftstätigkeit<br />

sowie die langfristige Wettbewerbsfähigkeit<br />

bei einem Verlust oder einer Manipulation<br />

firmeneigener Daten gewährleistet. Die Deckung<br />

umfasst Schäden, die sowohl durch böswillige<br />

Handlungen, Viren <strong>und</strong> Trojanern sowie Hackerangriffe<br />

bedingt sind, als auch aufgr<strong>und</strong> von<br />

menschlichem Versagen, Unfällen, Naturkatastrophen.<br />

Kommt es infolge von mut- beziehungsweise<br />

böswilligen Handlungen Dritter (Malicious<br />

Act) oder auch schadhaften Progr<strong>am</strong>men beziehungsweise<br />

Progr<strong>am</strong>mco<strong>des</strong> (Malicious Code) –<br />

selbst ohne etwaige Datenverluste – zudem zur<br />

Nichtverfügbarkeit der Systeme, greift die Softwareversicherung<br />

auch in diesem Falle. Im Notfall<br />

sieht sich das betroffene Unternehmen somit<br />

umfassend gegen etwaige Schäden, verursacht<br />

durch IT-bezogene Risiken, geschützt. Angesichts<br />

der zunehmenden Technikabhängigkeit der modernen<br />

Geschäftswelt <strong>und</strong> einhergehend mit der<br />

kontinuierlich steigenden Cyberkriminalität stellt<br />

sich eine Softwareversicherung, wie DataProtect,<br />

mittlerweile als unabdingbarer Faktor dar. Mit der<br />

anstehenden Erweiterung um das Drittschadenelement<br />

im Zus<strong>am</strong>menhang mit Daten wird <strong>des</strong><br />

Weiteren eine Lücke im Bereich der bisherigen<br />

Haftpflichtdeckungen geschlossen, denn bisher<br />

war der Verlust persönlicher Daten Dritter vielfach<br />

ausgeschlossen.<br />

VB 4/2013


VVBintern<br />

151<br />

PROGRAMM 2013<br />

September bis Oktober<br />

September<br />

Versicherungswissen Assistenz<br />

Referent: Herr Dipl. Kfm. Carsten Bach,<br />

Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater<br />

Termin<br />

05.09.2013, 09.30 – 17.00 Uhr in<br />

<strong>Köln</strong><br />

Seminar-Nr. 13/154 Gebühr 290,- €<br />

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung<br />

Referent: Herr Erich Hartmann, Mitsui<br />

Sumitomo Insurance, <strong>Köln</strong><br />

Termin<br />

10.09.2013, 09.00 – 13.30 Uhr in<br />

<strong>Köln</strong><br />

Seminar-Nr. 13/016 Gebühr 190,- €<br />

Versicherungswissen Assistenz<br />

Referent: Herr Dipl. Kfm. Carsten Bach,<br />

Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater<br />

Termin<br />

05.09.2013, 09.30 – 17.00 Uhr in<br />

<strong>Köln</strong><br />

Seminar-Nr. 13/154 Gebühr 290,- €<br />

Einführung in die Feuer-Betriebsunterbrechungs-<br />

Versicherung<br />

Referent: Herr Dipl. Kfm. Marko Tillmann,<br />

SV Büro Günter Morongowski<br />

Termin<br />

16.09.2013, 09.30 – 17.00 Uhr in<br />

<strong>Köln</strong><br />

Seminar-Nr. 13/004 Gebühr 290,- €<br />

Bilanzierung <strong>und</strong> Buchung der Rückversicherung –<br />

eine Einführung inkl. Fallstudie<br />

Referent: Herr Dipl. Kfm. Carsten Bach,<br />

Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater<br />

Termin<br />

17.09.2013, 09.30 – 17.00 Uhr in<br />

<strong>Köln</strong><br />

Seminar-Nr. 13/252 Gebühr 290,- €<br />

VVG aktuell - Neue Entwicklungen <strong>und</strong> Rechtsprechung<br />

Referent: Herr Prof. Dr. Peter Schimikowski,<br />

FH <strong>Köln</strong><br />

Termin<br />

19.09.2013, 09.30 – 17.00 Uhr in<br />

<strong>Köln</strong><br />

Seminar-Nr. 13/025 Gebühr 290,- €<br />

Versicherung nationaler <strong>und</strong> internationaler Projekte<br />

(PPP, IPP, PFI, DBFO, BOOT, usw.)<br />

Referent: Herr Dipl. Betriebswirt Roland M.<br />

Scheuermeyer, FH <strong>Köln</strong><br />

Termin<br />

19.09.2013, 09.30 – 17.00 Uhr in<br />

<strong>Köln</strong><br />

Seminar-Nr. 13/010 Gebühr 290,- €<br />

ivw academy - Seminare für berufliche Weiterbildung<br />

Geschäftsstelle: Dürener Str. 297, 50935 <strong>Köln</strong>,<br />

Tel. 0221-4743-444,<br />

E-Mail: seminare@ivw-prof.de<br />

Einführung in die Rechnungslegung von<br />

Versicherungsunternehmen<br />

Referent: Herr Dipl.-Kaufmann Markus Kreeb,<br />

Deloitte & Touche<br />

Herr Dipl.-Kaufmann Oliver Koch,<br />

Generali Deutschland Holding AG<br />

Termin<br />

23.09.2013, 10.00 – 17.00 Uhr<br />

24.09.2013, 09.30 – 16.30 Uhr<br />

in <strong>Köln</strong><br />

Seminar-Nr. 13/009 Gebühr 630,- €<br />

Versicherungstechnik – Einführung in Bilanzierung <strong>und</strong><br />

Analyse<br />

Referent: Herr Dipl. Kfm. Carsten Bach,<br />

Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater<br />

Termin<br />

26.09.2013, 09.30 – 17.00 Uhr in<br />

<strong>Köln</strong><br />

Seminar-Nr. 13/249 Gebühr 290,- €<br />

Oktober<br />

Einführung in die Buchführung bei<br />

Versicherungsunternehmen<br />

Referent: Herr Dipl. Kfm. Carsten Bach,<br />

Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater<br />

Termin<br />

01.10.2013, 09.30 – 17.00 Uhr in<br />

<strong>Köln</strong><br />

Seminar-Nr. 13/338 Gebühr 290,- €<br />

Versicherungswissen für Neu- <strong>und</strong> Quereinsteiger<br />

Referent: Herr Dipl. Kfm. Carsten Bach,<br />

Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater<br />

Termin<br />

08.10.2013, 09.30 – 17.00 Uhr in<br />

<strong>Köln</strong><br />

Seminar-Nr. 13/343 Gebühr 290,- €<br />

Datenschutz im Makleralltag – Ein Kompaktseminar<br />

Referent: Herr Niels Kill, Kill & Wolff GmbH<br />

Termin<br />

10.10.2013, 09.30 – 17.00 Uhr<br />

in <strong>Köln</strong><br />

Seminar-Nr. 13/063 Gebühr 290,- €<br />

Betriebliche Altersversorgung aktuell – Update 2013<br />

Referent: Herr Dr. Uwe Langohr-Plato,<br />

Rechtsanwalt<br />

Termin<br />

10.10.2013, 08.00 – 17.00 Uhr in<br />

<strong>Köln</strong><br />

Seminar-Nr. 14/113 Gebühr 390,- €<br />

Management Persönlicher Ziele <strong>und</strong> Ressourcen<br />

Referent: Herr Thomas Hafer,<br />

Managementtrainer<br />

Termin<br />

16.10.2013, 10.00 – 17.30 Uhr<br />

17.10.2013, 09.30 – 16.30 Uhr<br />

in <strong>Köln</strong><br />

Seminar-Nr. 13/065 Gebühr 290,- €<br />

Alles Gute zum<br />

Geburtstag<br />

50 Jahre<br />

Michael Küster K/R 06.09.1963<br />

Guido Jochum kor. M. 16.09.1963<br />

Detlef Sippel K/H 20.09.1963<br />

Stefan Scherzinger K/S 21.09.1963<br />

Jürgen Görres K/J2 24.09.1963<br />

Dirk Hergesell 86 27.09.1963<br />

Rolf Duben F/B 03.10.1963<br />

Prof. Dr. Bernd Schnur kor. M. 05.10.1963<br />

Olaf Brock 87 25.10.1963<br />

Janette Gr<strong>und</strong>mann 85 28.10.1963<br />

55 Jahre<br />

Andreas Wegener 82 10.09.1958<br />

Andreas Kessler kor. M. 11.09.1958<br />

Ralf Berger 79/2 15.09.1958<br />

Franz-Josef Biesel 80 22.09.1958<br />

Morena Hupperich 79 28.09.1958<br />

Matthias Metz 80/2 26.10.1958<br />

Peter Huerk<strong>am</strong>p 83 31.10.1958<br />

60 Jahre<br />

Heinz-Juergen Hoffmann 73/1 23.09.1953<br />

Franz-Josef Lethmate 73/2 07.10.1953<br />

65 Jahre<br />

Mathilde Ferdinand-Loske 71/2 04.09.1948<br />

Michael Wendler 70/2 20.09.1948<br />

Horst Anton 70/2 28.09.1948<br />

Otto Jacoby 70/1 02.10.1948<br />

70 Jahre<br />

Prof. Dr. Harald Brachmann kor. M. 04.09.1943<br />

75 Jahre<br />

Waldemar Zimmer Y 13.09.1938<br />

80 Jahre<br />

Kurt Meinzer R 06.10.1933<br />

Wilhelm Kalenberg Q 09.10.1933<br />

81 Jahre<br />

Heinz Habermann U 11.09.1932<br />

Guenther Kiebert K 11.09.1932<br />

Friedrich Kettler N 28.10.1932<br />

84 Jahre<br />

Eberhard Schneider L 20.10.1929<br />

85 Jahre<br />

Gerd Lewening F 10.09.1928<br />

VB 4/2013


www.vericos.com

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