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ST. WENDELER JOURNAL – BAUHERRENSCHUTZBUND Anzeige<br />
ST. WENDELER JOURNAL –<br />
AUTOJOURNAL<br />
Anzeige 19<br />
Wohnungseigentum kann selbst genutzt,<br />
veräußert, vererbt oder vermietet<br />
werden. Nicht zuletzt dient es als Sicherheit<br />
und Altersvorsorge. Potenzielle<br />
Erwerber einer Eigentumswohnung<br />
sollten sich vor Beurkundung des Kaufvertrages<br />
mit der Vielzahl von Rechten<br />
und Pflichten beschäftigen, die die künftige<br />
Mitgliedschaft in einer Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
mit sich<br />
bringt. Der neue BSB Ratgeber gibt zu<br />
diesem komplizierten Rechtsgebiet einen<br />
verständlichen und kompakten<br />
Überblick. Da mit dem Wohnungskauf<br />
nicht nur das Sondereigentum an der<br />
Wohnung, sondern auch Anteile am Gemeinschaftseigentum<br />
erworben werden,<br />
müssen die auf dem Wohnungseigentumsgesetz<br />
basierenden Grundlagen<br />
der Gemeinschaft geprüft werden.<br />
Wichtige Dokumente sind Teilungserklärung,<br />
Gemeinschaftsordnung und zurückliegende<br />
Beschlüsse der eventuell<br />
schon existierenden Eigentümergemeinschaft,<br />
die auch für den Neuerwerber<br />
bindend sind.<br />
SchauSONNTAG<br />
Sie müssen nicht<br />
umziehen...<br />
1. Sonntag im Monat 14 bis 17 Uhr<br />
Der Ratgeber erläutert die wichtigsten<br />
Bestandteile von Teilungserklärung und<br />
Gemeinschaftsordnung. Diese kann<br />
beispielsweise Regelungen zum Ausüben<br />
beruflicher Tätigkeiten oder dem<br />
Zusammenleben enthalten, die gegen<br />
den Erwerb sprechen. Mögliche Sondernutzungsrechte<br />
räumen einzelnen Eigentümern<br />
die ausschließliche Nutzung<br />
einzelner Flächen ein. Auch der Kostenverteilungsschlüssel<br />
sollte geprüft werden,<br />
denn nachträgliche Änderungen<br />
bedürfen der Zustimmung aller Eigentümer.<br />
Beim Kauf ist darauf zu achten, dass<br />
Wohnung und zugeordnetes Nebengelass<br />
wie Keller oder Stellplatz mit den<br />
Angaben der Teilungserklärung übereinstimmen.<br />
Zwingend notwendig ist der Blick in die<br />
Beschlusssammlung. Wurden beispielsweise<br />
Modernisierungsmaßnahmen<br />
beschlossen, die noch nicht realisiert<br />
sind, so kann eine dann auch vom<br />
Neuerwerber zu zahlende Sonderumlage<br />
fällig werden. Auch das künftig regelmäßig<br />
zu entrichtende Hausgeld und<br />
die Instandhaltungsrücklagen sollten<br />
überprüft werden.<br />
Der Ratgeber gibt Tipps zu den Fragen,<br />
die mit dem Verwalter zu klären sind. So<br />
<br />
<br />
<br />
Augen auf beim Wohnungskauf<br />
sollte man sich bei ihm über die Verträge<br />
der Gemeinschaft informieren und<br />
den Energieausweis zum energetischen<br />
Stand des Hauses vorlegen lassen.<br />
Der Ratgeber informiert darüber, welche<br />
Prüfungsschritte vor der Beurkundung<br />
des Kaufvertrages erfolgen sollten<br />
und wozu der Notar verpflichtet ist.<br />
Dazu muss u.a. der aktuelle Grundbuch-<br />
DIE BADGESTALTER<br />
...um in Ihr neues<br />
Bad einzuziehen<br />
<br />
<br />
<br />
Ihr komplettes Bad<br />
aus einer Hand!<br />
auszug vorliegen, die Bedingungen zur<br />
Fälligkeit des Kaufpreises sind besonders<br />
sorgfältig zu prüfen, auf lastenfreien<br />
Erwerb ist zu achten. Regelungen<br />
zum Übergang des Besitzes und zur<br />
Rechtsstellung in der Eigentümergemeinschaft<br />
sind zu treffen.<br />
Beim Kauf einer gebrauchten Wohnung<br />
sollte besonders die Mängelhaftung unter<br />
die Lupe genommen werden, denn<br />
fast alle Kaufverträge enthalten einen<br />
wirksamen Haftungsausschluss. Hier<br />
empfiehlt sich zuvor eine genaue bautechnische<br />
Prüfung durch einen Sachverständigen.<br />
Wegen des mit einem Wohnungserwerb<br />
einhergehenden wirtschaftlichen Risikos<br />
empfiehlt der Ratgeber generell die<br />
gründliche Prüfung des Kaufvertrages<br />
durch einen Anwalt des Vertrauens –<br />
gleich ob eine bereits bestehende oder<br />
noch zu errichtende Immobilie gekauft<br />
wird.<br />
Der Bauherren-Schutzbund e.V. bietet<br />
kompetente rechtliche und bautechnische<br />
Beratung für Käufer, Eigentümer<br />
und Wohnungseigentümergemeinschaften<br />
durch Vertrauensanwälte und<br />
unabhängige Bauherrenberater an.<br />
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www.maler-herfert.net <br />
Sicherheit für die kleinen Mitfahrer - der Kindersitz<br />
Ganz früher wurde ein Kinderwagenaufsatz<br />
genutzt, wenn Babys und Kleinkinder<br />
im Auto mitfahren sollten. Größere<br />
Kinder saßen lediglich auf einem<br />
Kissen. Zum Glück ist dies schon lange<br />
nicht mehr zulässig, denn gesichert<br />
waren die Kinder so kaum. Heutzutage<br />
ist die Nutzung eines Kindersitzes<br />
Pflicht. Was Sie bei dessen Kauf beachten<br />
sollten, erfahren Sie hier.<br />
Kurze Informationen zur Gruppeneinteilung<br />
der Kindersitze<br />
Autokindersitze werden in vier verschiedene<br />
Gruppen unterteilt. Die Babyschalen,<br />
die bereits nach der Geburt<br />
genutzt werden müssen, werden zur<br />
Gruppe 0 gezählt und sind für Kinder<br />
mit einem Gewicht von maximal 13 kg<br />
vorgesehen. Sitze mit Hosenträgergurt<br />
beziehungsweise Fangkörpersystemen<br />
gehören zur Gruppe I und sind für<br />
Kinder bis zu einem Gewicht von 9 bis<br />
18 kg und einem Alter von bis zu vier<br />
Jahren vorgeschrieben. In der Gruppe<br />
II befinden sich die Sitze, die bereits<br />
mit dem regulären Autogurt gesichert<br />
werden und für Kinder mit 15 bis 36 kg<br />
Gewicht vorgeschrieben sind. In den<br />
meisten Fällen können diese auch zu<br />
den Sitzerhöhungen, die der Gruppe III<br />
entsprechen, umgebaut werden, welche<br />
für Kinder bis zu einer Größe von<br />
weniger als 1,50 m oder bis zu zwölf<br />
Jahren Alter verpflichtend sind.<br />
Sicherheit wird bei Kindersitzen groß<br />
geschrieben<br />
Bevor Sie sich für ein Modell entscheiden,<br />
sollten Sie den Einbau in Ihrem<br />
Fahrzeug mindestens einmal proben.<br />
Das gilt auch dann, wenn Sie den Sitz<br />
in einem Online-Shop bestellen. Kommen<br />
Sie mit dem Einbau nicht zurecht,<br />
kontaktieren Sie bitte den dortigen<br />
Kundenservice. Auch das Kind selbst<br />
sollte beim ersten Einbauversuch kurz<br />
im Sitz Platz nehmen. Beim Kauf der<br />
Babyschale ist dies natürlich nicht<br />
möglich, aber beim Erwerb jedes weiteren<br />
Folgemodells. Zumal größere Kinder<br />
auch beim Design des Sitzes mitreden<br />
möchten.<br />
Gebrauchter oder neuer Kindersitz?<br />
Ein neuer Kindersitz ist gebrauchten<br />
generell vorzuziehen. Keinesfalls sollten<br />
Sie einen schon genutzten Kindersitz<br />
auf einer Internetplattform ersteigern<br />
oder auf Trödelmärkten kaufen,<br />
denn Sie wissen nie, ob der Sitz an einem<br />
Unfall beteiligt war. Innerhalb der<br />
Familie oder aber im Freundeskreis<br />
können Sie ihn durchaus weiterreichen.<br />
Schauen Sie sich aber bitte genau<br />
an, ob der Sitz irgendwelche Beschädigungen<br />
aufweist. Nehmen Sie<br />
hier bitte auch den Bezug ab und schauen<br />
Sie sich die Kunststoffverschalung,<br />
aber auch die Gurte mit einer Lupe an.<br />
Entdecken Sie Risse oder kleine Löcher<br />
in der Verschalung oder fransen<br />
die Gurte aus, so sollten Sie diesen<br />
Sitz nicht verwenden. Achten Sie<br />
gleichfalls darauf, ob der Kindersitz<br />
den derzeitig vorgeschriebenen EU-<br />
Normen ECE-R 44-03 oder ECE-R 44-<br />
04 entspricht. Ob der Sitz einer dieser<br />
beiden Normen entspricht, erfahren<br />
Sie in dessen Bedienungsanleitung,<br />
aber auch auf der Seite der Kunststoffverschalung.<br />
Bei neuen Kindersitzen<br />
können Sie davon ausgehen, dass diese<br />
der neuesten Norm (ECE-R 44-04)<br />
entsprechen.<br />
Aktuelle Tests von ADAC und Stiftung<br />
Warentest<br />
Der ADAC und die Stiftung Warentest<br />
führen immer wieder Kindersitz-Tests<br />
durch. Im aktuellen Test standen 13<br />
Produkte auf dem Prüfstand. Sechsmal<br />
wurde die Note ,,gut", fünfmal die<br />
Note ,,befriedigend", einmal ,,ausreichend"<br />
vergeben - ein Sitz fiel bei der<br />
Schadstoffanalyse durch und erhält<br />
nur ein ,,mangelhaft". In allen Klassen<br />
- unterteilt nach Alter, Gewicht und Größe<br />
der Kinder, siehe oben - gibt es gute<br />
Sitze, die bei Sicherheit und Handhabung<br />
punkten und dadurch Unfallfolgen<br />
mildern können. So ist der Graco<br />
Junior Baby mit und ohne Basis bei den<br />
Babyschalen ,,empfehlenswert" - beide<br />
Varianten erreichten beim Frontalcrash<br />
die beste Beurteilung. In der Kategorie<br />
I (Kinder zwischen 1 und 4 Jahren)<br />
liegen der Römer Duo Plus und der<br />
Kiwy SPF 1 Isofix vorne. Der Kiddy<br />
Guardianfix Pro 2 überzeugt bei Sicherheit<br />
sowie Bedienung und erreichte die<br />
Spitzennote in der Klasse I/II/III (für 1-<br />
12 Jährige). Der Takata Maxi Isofix<br />
(Klasse II/III für Kinder zwischen 4 und<br />
12 Jahren) zeichnet sich vor allem<br />
durch eine geringe Verletzungsgefahr<br />
beim Seitencrash aus und lag daher<br />
vorne. Diesen Sitz sowie den Römer<br />
beurteilten die Tester besonders positiv:<br />
die Köpfe werden sehr gut abgestützt,<br />
die Verbindung zum Fahrzeug ist<br />
solide, die Größeneinstellung ist einfach<br />
und die Handhabung vorbildlich.<br />
Der mit der schlechtesten Note bewertete<br />
Bébécar Easymaxi EL konnte zwar<br />
bei der Sicherheitsprüfung überzeugen,<br />
fiel aber aufgrund eines hohen<br />
Schadstoffwertes durch. Der getestete<br />
Sitzbezug enthielt gesundheitsschädliche<br />
Stoffe, die im engen Körperkontakt<br />
für Kinder schädlich sein<br />
können. Tendenziell werden Kindersitzbezüge<br />
schadstoffärmer, nachdem<br />
2011 dieses Kriterium im Clubtest eingeführt<br />
wurde - ein Erfolg der Verbraucherschützer.<br />
Laut ADAC eignen sich immer mehr<br />
Produkte zur Befestigung mit Isofix.<br />
Generell sind die Gefahren von Fehleinbauten<br />
und das Verletzungsrisiko damit<br />
geringer, allerdings bestehen auch<br />
hier Qualitätsunterschiede. Da ein Isofix-Kindersitz<br />
nicht in jedes Fahrzeug<br />
passt, sollten Eltern ihr Auto vor dem<br />
Sitzkauf mit der Typliste des Sitzherstellers<br />
vergleichen und prüfen, ob der<br />
dafür notwendige Verankerungspunkt<br />
vorhanden ist. Bedienung und Einbau<br />
sollte man sich vom Verkäufer erklären<br />
lassen und die Bedienungsanleitung<br />
genau befolgen. Wichtig ist der richtige<br />
Gurtverlauf.<br />
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