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18<br />

ST. WENDELER JOURNAL – BAUHERRENSCHUTZBUND Anzeige<br />

ST. WENDELER JOURNAL –<br />

AUTOJOURNAL<br />

Anzeige 19<br />

Wohnungseigentum kann selbst genutzt,<br />

veräußert, vererbt oder vermietet<br />

werden. Nicht zuletzt dient es als Sicherheit<br />

und Altersvorsorge. Potenzielle<br />

Erwerber einer Eigentumswohnung<br />

sollten sich vor Beurkundung des Kaufvertrages<br />

mit der Vielzahl von Rechten<br />

und Pflichten beschäftigen, die die künftige<br />

Mitgliedschaft in einer Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

mit sich<br />

bringt. Der neue BSB Ratgeber gibt zu<br />

diesem komplizierten Rechtsgebiet einen<br />

verständlichen und kompakten<br />

Überblick. Da mit dem Wohnungskauf<br />

nicht nur das Sondereigentum an der<br />

Wohnung, sondern auch Anteile am Gemeinschaftseigentum<br />

erworben werden,<br />

müssen die auf dem Wohnungseigentumsgesetz<br />

basierenden Grundlagen<br />

der Gemeinschaft geprüft werden.<br />

Wichtige Dokumente sind Teilungserklärung,<br />

Gemeinschaftsordnung und zurückliegende<br />

Beschlüsse der eventuell<br />

schon existierenden Eigentümergemeinschaft,<br />

die auch für den Neuerwerber<br />

bindend sind.<br />

SchauSONNTAG<br />

Sie müssen nicht<br />

umziehen...<br />

1. Sonntag im Monat 14 bis 17 Uhr<br />

Der Ratgeber erläutert die wichtigsten<br />

Bestandteile von Teilungserklärung und<br />

Gemeinschaftsordnung. Diese kann<br />

beispielsweise Regelungen zum Ausüben<br />

beruflicher Tätigkeiten oder dem<br />

Zusammenleben enthalten, die gegen<br />

den Erwerb sprechen. Mögliche Sondernutzungsrechte<br />

räumen einzelnen Eigentümern<br />

die ausschließliche Nutzung<br />

einzelner Flächen ein. Auch der Kostenverteilungsschlüssel<br />

sollte geprüft werden,<br />

denn nachträgliche Änderungen<br />

bedürfen der Zustimmung aller Eigentümer.<br />

Beim Kauf ist darauf zu achten, dass<br />

Wohnung und zugeordnetes Nebengelass<br />

wie Keller oder Stellplatz mit den<br />

Angaben der Teilungserklärung übereinstimmen.<br />

Zwingend notwendig ist der Blick in die<br />

Beschlusssammlung. Wurden beispielsweise<br />

Modernisierungsmaßnahmen<br />

beschlossen, die noch nicht realisiert<br />

sind, so kann eine dann auch vom<br />

Neuerwerber zu zahlende Sonderumlage<br />

fällig werden. Auch das künftig regelmäßig<br />

zu entrichtende Hausgeld und<br />

die Instandhaltungsrücklagen sollten<br />

überprüft werden.<br />

Der Ratgeber gibt Tipps zu den Fragen,<br />

die mit dem Verwalter zu klären sind. So<br />

<br />

<br />

<br />

Augen auf beim Wohnungskauf<br />

sollte man sich bei ihm über die Verträge<br />

der Gemeinschaft informieren und<br />

den Energieausweis zum energetischen<br />

Stand des Hauses vorlegen lassen.<br />

Der Ratgeber informiert darüber, welche<br />

Prüfungsschritte vor der Beurkundung<br />

des Kaufvertrages erfolgen sollten<br />

und wozu der Notar verpflichtet ist.<br />

Dazu muss u.a. der aktuelle Grundbuch-<br />

DIE BADGESTALTER<br />

...um in Ihr neues<br />

Bad einzuziehen<br />

<br />

<br />

<br />

Ihr komplettes Bad<br />

aus einer Hand!<br />

auszug vorliegen, die Bedingungen zur<br />

Fälligkeit des Kaufpreises sind besonders<br />

sorgfältig zu prüfen, auf lastenfreien<br />

Erwerb ist zu achten. Regelungen<br />

zum Übergang des Besitzes und zur<br />

Rechtsstellung in der Eigentümergemeinschaft<br />

sind zu treffen.<br />

Beim Kauf einer gebrauchten Wohnung<br />

sollte besonders die Mängelhaftung unter<br />

die Lupe genommen werden, denn<br />

fast alle Kaufverträge enthalten einen<br />

wirksamen Haftungsausschluss. Hier<br />

empfiehlt sich zuvor eine genaue bautechnische<br />

Prüfung durch einen Sachverständigen.<br />

Wegen des mit einem Wohnungserwerb<br />

einhergehenden wirtschaftlichen Risikos<br />

empfiehlt der Ratgeber generell die<br />

gründliche Prüfung des Kaufvertrages<br />

durch einen Anwalt des Vertrauens –<br />

gleich ob eine bereits bestehende oder<br />

noch zu errichtende Immobilie gekauft<br />

wird.<br />

Der Bauherren-Schutzbund e.V. bietet<br />

kompetente rechtliche und bautechnische<br />

Beratung für Käufer, Eigentümer<br />

und Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

durch Vertrauensanwälte und<br />

unabhängige Bauherrenberater an.<br />

www.bsb-ev.de<br />

www.maler-herfert.net <br />

Sicherheit für die kleinen Mitfahrer - der Kindersitz<br />

Ganz früher wurde ein Kinderwagenaufsatz<br />

genutzt, wenn Babys und Kleinkinder<br />

im Auto mitfahren sollten. Größere<br />

Kinder saßen lediglich auf einem<br />

Kissen. Zum Glück ist dies schon lange<br />

nicht mehr zulässig, denn gesichert<br />

waren die Kinder so kaum. Heutzutage<br />

ist die Nutzung eines Kindersitzes<br />

Pflicht. Was Sie bei dessen Kauf beachten<br />

sollten, erfahren Sie hier.<br />

Kurze Informationen zur Gruppeneinteilung<br />

der Kindersitze<br />

Autokindersitze werden in vier verschiedene<br />

Gruppen unterteilt. Die Babyschalen,<br />

die bereits nach der Geburt<br />

genutzt werden müssen, werden zur<br />

Gruppe 0 gezählt und sind für Kinder<br />

mit einem Gewicht von maximal 13 kg<br />

vorgesehen. Sitze mit Hosenträgergurt<br />

beziehungsweise Fangkörpersystemen<br />

gehören zur Gruppe I und sind für<br />

Kinder bis zu einem Gewicht von 9 bis<br />

18 kg und einem Alter von bis zu vier<br />

Jahren vorgeschrieben. In der Gruppe<br />

II befinden sich die Sitze, die bereits<br />

mit dem regulären Autogurt gesichert<br />

werden und für Kinder mit 15 bis 36 kg<br />

Gewicht vorgeschrieben sind. In den<br />

meisten Fällen können diese auch zu<br />

den Sitzerhöhungen, die der Gruppe III<br />

entsprechen, umgebaut werden, welche<br />

für Kinder bis zu einer Größe von<br />

weniger als 1,50 m oder bis zu zwölf<br />

Jahren Alter verpflichtend sind.<br />

Sicherheit wird bei Kindersitzen groß<br />

geschrieben<br />

Bevor Sie sich für ein Modell entscheiden,<br />

sollten Sie den Einbau in Ihrem<br />

Fahrzeug mindestens einmal proben.<br />

Das gilt auch dann, wenn Sie den Sitz<br />

in einem Online-Shop bestellen. Kommen<br />

Sie mit dem Einbau nicht zurecht,<br />

kontaktieren Sie bitte den dortigen<br />

Kundenservice. Auch das Kind selbst<br />

sollte beim ersten Einbauversuch kurz<br />

im Sitz Platz nehmen. Beim Kauf der<br />

Babyschale ist dies natürlich nicht<br />

möglich, aber beim Erwerb jedes weiteren<br />

Folgemodells. Zumal größere Kinder<br />

auch beim Design des Sitzes mitreden<br />

möchten.<br />

Gebrauchter oder neuer Kindersitz?<br />

Ein neuer Kindersitz ist gebrauchten<br />

generell vorzuziehen. Keinesfalls sollten<br />

Sie einen schon genutzten Kindersitz<br />

auf einer Internetplattform ersteigern<br />

oder auf Trödelmärkten kaufen,<br />

denn Sie wissen nie, ob der Sitz an einem<br />

Unfall beteiligt war. Innerhalb der<br />

Familie oder aber im Freundeskreis<br />

können Sie ihn durchaus weiterreichen.<br />

Schauen Sie sich aber bitte genau<br />

an, ob der Sitz irgendwelche Beschädigungen<br />

aufweist. Nehmen Sie<br />

hier bitte auch den Bezug ab und schauen<br />

Sie sich die Kunststoffverschalung,<br />

aber auch die Gurte mit einer Lupe an.<br />

Entdecken Sie Risse oder kleine Löcher<br />

in der Verschalung oder fransen<br />

die Gurte aus, so sollten Sie diesen<br />

Sitz nicht verwenden. Achten Sie<br />

gleichfalls darauf, ob der Kindersitz<br />

den derzeitig vorgeschriebenen EU-<br />

Normen ECE-R 44-03 oder ECE-R 44-<br />

04 entspricht. Ob der Sitz einer dieser<br />

beiden Normen entspricht, erfahren<br />

Sie in dessen Bedienungsanleitung,<br />

aber auch auf der Seite der Kunststoffverschalung.<br />

Bei neuen Kindersitzen<br />

können Sie davon ausgehen, dass diese<br />

der neuesten Norm (ECE-R 44-04)<br />

entsprechen.<br />

Aktuelle Tests von ADAC und Stiftung<br />

Warentest<br />

Der ADAC und die Stiftung Warentest<br />

führen immer wieder Kindersitz-Tests<br />

durch. Im aktuellen Test standen 13<br />

Produkte auf dem Prüfstand. Sechsmal<br />

wurde die Note ,,gut", fünfmal die<br />

Note ,,befriedigend", einmal ,,ausreichend"<br />

vergeben - ein Sitz fiel bei der<br />

Schadstoffanalyse durch und erhält<br />

nur ein ,,mangelhaft". In allen Klassen<br />

- unterteilt nach Alter, Gewicht und Größe<br />

der Kinder, siehe oben - gibt es gute<br />

Sitze, die bei Sicherheit und Handhabung<br />

punkten und dadurch Unfallfolgen<br />

mildern können. So ist der Graco<br />

Junior Baby mit und ohne Basis bei den<br />

Babyschalen ,,empfehlenswert" - beide<br />

Varianten erreichten beim Frontalcrash<br />

die beste Beurteilung. In der Kategorie<br />

I (Kinder zwischen 1 und 4 Jahren)<br />

liegen der Römer Duo Plus und der<br />

Kiwy SPF 1 Isofix vorne. Der Kiddy<br />

Guardianfix Pro 2 überzeugt bei Sicherheit<br />

sowie Bedienung und erreichte die<br />

Spitzennote in der Klasse I/II/III (für 1-<br />

12 Jährige). Der Takata Maxi Isofix<br />

(Klasse II/III für Kinder zwischen 4 und<br />

12 Jahren) zeichnet sich vor allem<br />

durch eine geringe Verletzungsgefahr<br />

beim Seitencrash aus und lag daher<br />

vorne. Diesen Sitz sowie den Römer<br />

beurteilten die Tester besonders positiv:<br />

die Köpfe werden sehr gut abgestützt,<br />

die Verbindung zum Fahrzeug ist<br />

solide, die Größeneinstellung ist einfach<br />

und die Handhabung vorbildlich.<br />

Der mit der schlechtesten Note bewertete<br />

Bébécar Easymaxi EL konnte zwar<br />

bei der Sicherheitsprüfung überzeugen,<br />

fiel aber aufgrund eines hohen<br />

Schadstoffwertes durch. Der getestete<br />

Sitzbezug enthielt gesundheitsschädliche<br />

Stoffe, die im engen Körperkontakt<br />

für Kinder schädlich sein<br />

können. Tendenziell werden Kindersitzbezüge<br />

schadstoffärmer, nachdem<br />

2011 dieses Kriterium im Clubtest eingeführt<br />

wurde - ein Erfolg der Verbraucherschützer.<br />

Laut ADAC eignen sich immer mehr<br />

Produkte zur Befestigung mit Isofix.<br />

Generell sind die Gefahren von Fehleinbauten<br />

und das Verletzungsrisiko damit<br />

geringer, allerdings bestehen auch<br />

hier Qualitätsunterschiede. Da ein Isofix-Kindersitz<br />

nicht in jedes Fahrzeug<br />

passt, sollten Eltern ihr Auto vor dem<br />

Sitzkauf mit der Typliste des Sitzherstellers<br />

vergleichen und prüfen, ob der<br />

dafür notwendige Verankerungspunkt<br />

vorhanden ist. Bedienung und Einbau<br />

sollte man sich vom Verkäufer erklären<br />

lassen und die Bedienungsanleitung<br />

genau befolgen. Wichtig ist der richtige<br />

Gurtverlauf.<br />

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