GRB 24.10.2011 mit Verordnungstext - Gemeinde Hirzel
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Auszug aus dem Protokoll des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Hirzel</strong><br />
vom 24. Oktober 2011 - 7 -<br />
Für die Dauer von zehn Tagen wird von der <strong>Gemeinde</strong> ein Namensschild <strong>mit</strong> Angabe von Geburts- und<br />
Sterbejahr angebracht.<br />
Ein individuelles Grabmal wird auf dem Gemeinschaftsgrab nicht erstellt. Auf einer dafür von der <strong>Gemeinde</strong><br />
bestimmten Steinplatte können Namen, Geburts- und Sterbejahr angebracht werden. Das Schriftbild<br />
(Art und Grösse der Buchstaben) muss den Vorschriften der <strong>Gemeinde</strong> entsprechen. Die Gravurkosten<br />
gehen zulasten der Hinterbliebenen.<br />
Die Steinplatten dürfen erst nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist von 20 Jahren für die letztaufgeführte<br />
Person ausgetauscht werden.<br />
Art. 20 Familiengräber<br />
Auf dem Friedhof sind besondere Plätze für Familiengräber ausgeschieden. Pro Familiengrab sind zwei<br />
Erdbestattungen und maximal 15 Urnenbeisetzungen möglich.<br />
Über die Benützung wird ein Mietvertrag abgeschlossen.<br />
Die Benützungsdauer wird auf 60 Jahre festgesetzt. In den letzten 20 Jahren der Mietdauer darf keine<br />
Erdbestattung mehr vorgenommen werden, es sei denn, dass der Mietvertrag in beiderseitigem Einverständnis<br />
verlängert wird.<br />
Der jeweilige Besitzer eines Familiengrabes oder dessen Rechtsnachfolger hat das Recht, eine Verlängerung<br />
der Mietdauer zu beantragen. Weitere Details werden im Mietvertrag geregelt.<br />
Nach Erlöschen des Nutzungsrechtes kann die <strong>Gemeinde</strong> über die Grabstätte frei verfügen.<br />
Die Familiengräber werden in regelmässigen Abständen nebeneinander angelegt. Freihaltungen einzelner<br />
Gräber innerhalb der Reihe für eine allfällig spätere Bestattung sind nicht möglich.<br />
Adresse: Bergstrasse 6, Postfach 136 Tel: 044 729 70 70 Fax: 044 729 70 77 Email: gemeindeverwaltung@hirzel.ch<br />
www.hirzel.ch