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GRB 24.10.2011 mit Verordnungstext - Gemeinde Hirzel

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Auszug aus dem Protokoll des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Hirzel</strong><br />

vom 24. Oktober 2011 - 7 -<br />

Für die Dauer von zehn Tagen wird von der <strong>Gemeinde</strong> ein Namensschild <strong>mit</strong> Angabe von Geburts- und<br />

Sterbejahr angebracht.<br />

Ein individuelles Grabmal wird auf dem Gemeinschaftsgrab nicht erstellt. Auf einer dafür von der <strong>Gemeinde</strong><br />

bestimmten Steinplatte können Namen, Geburts- und Sterbejahr angebracht werden. Das Schriftbild<br />

(Art und Grösse der Buchstaben) muss den Vorschriften der <strong>Gemeinde</strong> entsprechen. Die Gravurkosten<br />

gehen zulasten der Hinterbliebenen.<br />

Die Steinplatten dürfen erst nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist von 20 Jahren für die letztaufgeführte<br />

Person ausgetauscht werden.<br />

Art. 20 Familiengräber<br />

Auf dem Friedhof sind besondere Plätze für Familiengräber ausgeschieden. Pro Familiengrab sind zwei<br />

Erdbestattungen und maximal 15 Urnenbeisetzungen möglich.<br />

Über die Benützung wird ein Mietvertrag abgeschlossen.<br />

Die Benützungsdauer wird auf 60 Jahre festgesetzt. In den letzten 20 Jahren der Mietdauer darf keine<br />

Erdbestattung mehr vorgenommen werden, es sei denn, dass der Mietvertrag in beiderseitigem Einverständnis<br />

verlängert wird.<br />

Der jeweilige Besitzer eines Familiengrabes oder dessen Rechtsnachfolger hat das Recht, eine Verlängerung<br />

der Mietdauer zu beantragen. Weitere Details werden im Mietvertrag geregelt.<br />

Nach Erlöschen des Nutzungsrechtes kann die <strong>Gemeinde</strong> über die Grabstätte frei verfügen.<br />

Die Familiengräber werden in regelmässigen Abständen nebeneinander angelegt. Freihaltungen einzelner<br />

Gräber innerhalb der Reihe für eine allfällig spätere Bestattung sind nicht möglich.<br />

Adresse: Bergstrasse 6, Postfach 136 Tel: 044 729 70 70 Fax: 044 729 70 77 Email: gemeindeverwaltung@hirzel.ch<br />

www.hirzel.ch

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