Vertrag Weihnachten 2010 - Walder Werbering
Vertrag Weihnachten 2010 - Walder Werbering
Vertrag Weihnachten 2010 - Walder Werbering
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<strong>Werbering</strong> Wald<br />
Augustinerstr. 1<br />
42719 Solingen<br />
1. Vorsitzender: A. Heibach<br />
Tel. (0212) 31 49 49<br />
Marktmeister:<br />
Rainer Franke (Bücherwald)<br />
Tel.: 0212 – 31 83 19<br />
Fax: 0212 – 31 06 27<br />
Veranstaltungsvertrag<br />
zum 33. <strong>Walder</strong> Weihnachtsmarkt ( <strong>2010</strong> )<br />
zwischen dem <strong>Walder</strong> <strong>Werbering</strong>, Augustinerstr. 1, 42719 Solingen und dem Aussteller.<br />
Aussteller/ Schausteller: __________________________________________________<br />
__________________________________________________<br />
Der <strong>Walder</strong> <strong>Werbering</strong> hat die Ausrichtung und Betreuung des 33. <strong>Walder</strong> Weihnachtsmarkt übernommen<br />
und weist darauf hin, dass die Öffnungszeiten des Festes für alle Schausteller bindend sind:<br />
Freitag, den 3.12.<strong>2010</strong><br />
Samstag, den 4.12.<strong>2010</strong><br />
Sonntag, den 5.12.<strong>2010</strong><br />
von 15.00 Uhr bis 22.00 Uhr und<br />
von 15.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowie<br />
von 11.00 Uhr bis 22.00 Uhr<br />
Der Aussteller verpflichtet sich, seinen Stand zu den genannten Öffnungszeiten geöffnet zu halten und nur<br />
in Rücksprache mit den ordnungsamtlichen Behörden davon abzuweichen.<br />
1. Der <strong>Werbering</strong> vermittelt dem Schausteller die Nutzungsberechtigung eines Standplatzes in der<br />
Fußgängerzone ( <strong>Walder</strong> Rundling, Stresemannstr. ) zum Verkauf von<br />
_______________________________________________________<br />
in der Größe von ________ m mal________ m durch die Stadt Solingen.<br />
2. Der <strong>Werbering</strong> übernimmt es, die erforderlichen Genehmigungen, Gestattungen und Konzessionen, im<br />
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, im Namen der Aussteller zu erwirken.<br />
3. Der Schausteller trägt durch seine, im voraus zu entrichtende, Standgebühr die anfallenden Kosten für<br />
seine Genehmigungen, Strom- und Wasserversorgung sowie werbetechnische Maßnamen, die vom<br />
<strong>Werbering</strong> auch im Vorfeld durchgeführt werden.<br />
Der fällige Betrag in Höhe von..........................................................€ ist fristgerecht bis zum 15.11.<strong>2010</strong><br />
auf das Konto, Nr.: 21 32 23 bei der Stadtsparkasse Solingen, BLZ : 342 500 00 zu zahlen.<br />
3a. Eine Erstattung der Standgebühr kann auch bei Nichterscheinen nicht vergütet werden.<br />
4. Die Platzverteilung der Feststände, Marktstände erfolgt bis Samstag 20.11.<strong>2010</strong> Der Standplatz wird<br />
jedes Jahr neu vergeben und auf ein Gewohnheitsrecht der letzten Jahre kann leider nicht automatisch<br />
zurückgegriffen werden.
5. Der jeweilige Standbetreiber ist für einen friedlichen Ablauf des Festes mit verantwortlich und hat den<br />
Anordnungen der Marktmeister Folge zu leisten.<br />
6. Der Verkauf ist nur für die beantragten Waren und die dafür entsprechend erteilten Genehmigungen<br />
gestattet. Außerdem sind alle behördlichen Auflagen und Anforderungen vom jeweiligen Standbetreiber<br />
einzuhalten und zu erfüllen.<br />
6a. Bei allen Getränke- und Imbiss-Ständen ist eine Spülmöglichkeit mit kaltem und warmem Wasser<br />
erforderlich.<br />
6b. Bei Ständen mit offenem Feuer, bzw. heißen Geräten, muss ein Feuerlöscher bereitstehen.<br />
6c. Der Schausteller ist während des ganzen Festes für die Sauberkeit und Reinigung im Bereich<br />
seines Standes zuständig. Müllbeutel und Abfalleimer sind an jedem Stand zu stellen. Größere<br />
Sammelmüllcontainer werden vom Veranstalter „abseits“ vom Fest in einer Seitenstraße zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
7. Der Standbetreiber und seine Mitarbeiter verpflichten sich Transportfahrzeuge und Privatwagen nicht<br />
im Marktbereich abzustellen.<br />
7a. Der Aufbau der Stände erfolgt am Donnerstag, den 02.12.10 und der Abbau Montag, den 06.12.10.<br />
8. Der Gesamtanschlusswert an Strom beträgt:___________ KW (unbedingt angeben)!!! Eine<br />
Überprüfung seitens unseres beauftragten Elektrikers erfolgt beim Fest. Bei zu niedrigen KW-Angaben,<br />
schadhaften Elektrokabeln oder Verbindungen behalten wir uns eine zwischenzeitliche Schließung des<br />
Standes vor. ! ! !<br />
9. Der Veranstalter im Rechtssinne ist die Ausstellergemeinschaft und nicht der <strong>Walder</strong> <strong>Werbering</strong>.<br />
Irgendwelche Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche gegen den <strong>Werbering</strong> unmittelbar<br />
aus der Durchführung des oben genannten Festes sind ausgeschlossen.<br />
10. Gerichtsstand für beide <strong>Vertrag</strong>sparteien ist Solingen.<br />
In Vertretung:<br />
______________________________<br />
<strong>Walder</strong> <strong>Werbering</strong><br />
______________________________<br />
Aussteller / Schausteller