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Professioneller Brief - Walder Werbering

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<strong>Werbering</strong> Wald<br />

Augustinerstr. 1<br />

42719 Solingen<br />

1. Vorsitzender: A. Heibach<br />

Tel. (0212) 31 49 49<br />

Marktmeister:<br />

Frank Wagner<br />

Mobil: 0179 – 59 26 426<br />

Fax: 0212 – 31 97 49<br />

Veranstaltungsvertrag<br />

zum 33 <strong>Walder</strong> Weihnachtsmarkt ( 2010 )<br />

zwischen dem <strong>Walder</strong> <strong>Werbering</strong>, Augustinerstr. 1, 42719 Solingen und dem Aussteller.<br />

Aussteller/ Schausteller: __________________________________________________<br />

__________________________________________________<br />

Der <strong>Walder</strong> <strong>Werbering</strong> hat die Ausrichtung und Betreuung des 33. <strong>Walder</strong> Weihnachtsmarkt übernommen<br />

und weist darauf hin, dass die Öffnungszeiten des Festes für alle Schausteller bindend sind:<br />

Freitag, den 4.12.2010<br />

Samstag, den 5.12.2010<br />

Sonntag, den 6.12.2010<br />

von 15.00 Uhr bis 22.00 Uhr und<br />

von 15.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowie<br />

von 11.00 Uhr bis 22.00 Uhr<br />

Der Aussteller verpflichtet sich, seinen Stand zu den genannten Öffnungszeiten geöffnet zu halten und nur<br />

in Rücksprache mit den ordnungsamtlichen Behörden davon abzuweichen.<br />

1. Der <strong>Werbering</strong> vermittelt dem Schausteller die Nutzungsberechtigung eines Standplatzes in der<br />

Fußgängerzone ( <strong>Walder</strong> Rundling, Stresemannstr. ) zum Verkauf von<br />

_______________________________________________________<br />

in der Größe von ________ m mal________ m durch die Stadt Solingen.<br />

2. Der <strong>Werbering</strong> übernimmt es, die erforderlichen Genehmigungen, Gestattungen und Konzessionen, im<br />

Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, im Namen der Aussteller zu erwirken.<br />

3. Der Schausteller trägt durch seine, im voraus zu entrichtende, Standgebühr die anfallenden Kosten für<br />

seine Genehmigungen, Strom- und Wasserversorgung sowie werbetechnische Maßnamen, die vom<br />

<strong>Werbering</strong> auch im Vorfeld durchgeführt werden.<br />

Der fällige Betrag in Höhe von..........................................................€ ist fristgerecht bis zum 15.11.2010<br />

auf das Konto, Nr.: 21 32 23 bei der Stadtsparkasse Solingen, BLZ : 342 500 00 zu zahlen.<br />

3a. Eine Erstattung der Standgebühr kann auch bei Nichterscheinen nicht vergütet werden.<br />

4. Die Platzverteilung der Feststände, Marktstände erfolgt bis Samstag 20.11.2010 Der Standplatz wird<br />

jedes Jahr neu vergeben und auf ein Gewohnheitsrecht der letzten Jahre kann leider nicht automatisch<br />

zurückgegriffen werden.


5. Der jeweilige Standbetreiber ist für einen friedlichen Ablauf des Festes mit verantwortlich und hat den<br />

Anordnungen der Marktmeister Folge zu leisten.<br />

6. Der Verkauf ist nur für die beantragten Waren und die dafür entsprechend erteilten Genehmigungen<br />

gestattet. Außerdem sind alle behördlichen Auflagen und Anforderungen vom jeweiligen Standbetreiber<br />

einzuhalten und zu erfüllen.<br />

6a. Bei allen Getränke- und Imbiss-Ständen ist eine Spülmöglichkeit mit kaltem und warmem Wasser<br />

erforderlich.<br />

6b. Bei Ständen mit offenem Feuer, bzw. heißen Geräten, muss ein Feuerlöscher bereitstehen.<br />

6c. Der Schausteller ist während des ganzen Festes für die Sauberkeit und Reinigung im Bereich<br />

seines Standes zuständig. Müllbeutel und Abfalleimer sind an jedem Stand zu stellen. Größere<br />

Sammelmüllcontainer werden vom Veranstalter „abseits“ vom Fest in einer Seitenstraße zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

7. Der Standbetreiber und seine Mitarbeiter verpflichten sich Transportfahrzeuge und Privatwagen nicht<br />

im Marktbereich abzustellen.<br />

7a. Der Aufbau der Stände erfolgt am Donnerstag, den 02.12.10 und der Abbau Montag, den 06.12.10.<br />

8. Der Gesamtanschlusswert an Strom beträgt:___________ KW (unbedingt angeben)!!! Eine<br />

Überprüfung seitens unseres beauftragten Elektrikers erfolgt beim Fest. Bei zu niedrigen KW-Angaben,<br />

schadhaften Elektrokabeln oder Verbindungen behalten wir uns eine zwischenzeitliche Schließung des<br />

Standes vor. ! ! !<br />

9. Der Veranstalter im Rechtssinne ist die Ausstellergemeinschaft und nicht der <strong>Walder</strong> <strong>Werbering</strong>.<br />

Irgendwelche Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche gegen den <strong>Werbering</strong> unmittelbar<br />

aus der Durchführung des oben genannten Festes sind ausgeschlossen.<br />

10. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Solingen.<br />

In Vertretung:<br />

______________________________<br />

<strong>Walder</strong> <strong>Werbering</strong><br />

______________________________<br />

Aussteller / Schausteller

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