Mandelbrenner MVS Mandelprofi Standard ... - Candyman Gmbh
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mandelprofi-gas<br />
1.2 Sicherheit und Unfallschutz<br />
Dieses Gerät ist nur für gewerbliche Zwecke vorgesehen<br />
und darf nur von Personen betrieben werden, die für den<br />
sicheren Umgang mit diesem Gerät eingewiesen sind!<br />
Die nachstehenden Bestimmungen und Vorschriften sind<br />
strikt zu befolgen, um das Risiko von Personen- und /<br />
oder Sachschäden zu verringern. Jeder, der mit mandelprofi-Geräten<br />
arbeitet, muss aus Sicherheitsgründen die<br />
vorliegende Betriebsanleitung gelesen und verstanden<br />
haben.<br />
Zusätzlich ist er mit den einschlägigen Arbeitsschutz- und<br />
Unfallverhütungsvorschriften vertraut zu machen.<br />
Zum sicheren Betrieb des Gerätes sind die einschlägigen<br />
Unfallverhütungsvorschriften (Allgemeine Vorschriften<br />
VBG 1, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel VBG 4,<br />
Kraftbetriebene Arbeitsmittel VBG 5, Verwendung von<br />
Flüssiggas VBG 21), die einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften,<br />
oder die diesen Vorschriften gleichgestellten<br />
einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und<br />
Unfallverhütungsvorschriften anderer Mitgliedsstaaten<br />
der europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des<br />
Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum unbedingt<br />
zu beachten. Die geltenden Vorschriften erhalten<br />
Sie jeweils in der aktuellen Version bei Ihrer zuständigen<br />
Berufsgenossenschaft oder bei den für den Arbeitsschutz<br />
zuständigen staatlichen Stellen.<br />
8 <strong>MVS</strong> GmbH<br />
mandelprofi-gas<br />
1.2 Sicherheit und Unfallschutz<br />
Dieses Gerät ist nur für gewerbliche Zwecke vorgesehen<br />
und darf nur von Personen betrieben werden, die für den<br />
sicheren Umgang mit diesem Gerät eingewiesen sind!<br />
Die nachstehenden Bestimmungen und Vorschriften sind<br />
strikt zu befolgen, um das Risiko von Personen- und /<br />
oder Sachschäden zu verringern. Jeder, der mit mandelprofi-Geräten<br />
arbeitet, muss aus Sicherheitsgründen die<br />
vorliegende Betriebsanleitung gelesen und verstanden<br />
haben.<br />
Zusätzlich ist er mit den einschlägigen Arbeitsschutz- und<br />
Unfallverhütungsvorschriften vertraut zu machen.<br />
Zum sicheren Betrieb des Gerätes sind die einschlägigen<br />
Unfallverhütungsvorschriften (Allgemeine Vorschriften<br />
VBG 1, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel VBG 4,<br />
Kraftbetriebene Arbeitsmittel VBG 5, Verwendung von<br />
Flüssiggas VBG 21), die einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften,<br />
oder die diesen Vorschriften gleichgestellten<br />
einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und<br />
Unfallverhütungsvorschriften anderer Mitgliedsstaaten<br />
der europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des<br />
Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum unbedingt<br />
zu beachten. Die geltenden Vorschriften erhalten<br />
Sie jeweils in der aktuellen Version bei Ihrer zuständigen<br />
Berufsgenossenschaft oder bei den für den Arbeitsschutz<br />
zuständigen staatlichen Stellen.<br />
Die folgenden Punkte sind lediglich ein Auszug aus<br />
den oben genannten Unfallverhütungsvorschriften. Sie<br />
sind beim Umgang mit Nuss-Brenngeräten besonders<br />
zu beachten. Verbindlich sind in jedem Fall die jeweils<br />
aktuellen Vorschriften, Verordnungen und Gesetze in der<br />
ungekürzten Fassung:<br />
� Das Gerät darf nur bestimmungsgemäß unter Be-<br />
rücksichtigung dieser Betriebsanleitung verwendet<br />
und eingesetzt werden.<br />
� Nuss-Brenngeräte müssen so eingesetzt und<br />
betrieben werden, dass ihre Standsicherheit gewähr-<br />
leistet ist.<br />
� Die Wirksamkeit von Stellteilen darf nicht unzu-<br />
lässig beeinflußt oder aufgehoben werden.<br />
� Bei Mängeln, durch die Personen gefährdet werden<br />
können, ist der Betrieb des Geräts sofort ein-<br />
zustellen.<br />
� Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Anlagen<br />
nur von Personen betrieben oder gewartet werden,<br />
die im Betreiben oder in der Wartung dieser An-<br />
lagen unterwiesen sind und von denen zu erwarten<br />
ist, dass sie ihre Aufgabe zuverlässig erfüllen.<br />
� Gasverbrauchsanlagen müssen so errichtet und auf-<br />
gestellt werden, dass sie sicher betrieben und instand<br />
gehalten werden können und gegen mechanische<br />
Beschädigung geschützt sind.<br />
Die folgenden Punkte sind lediglich ein Auszug aus<br />
den oben genannten Unfallverhütungsvorschriften. Sie<br />
sind beim Umgang mit Nuss-Brenngeräten besonders<br />
zu beachten. Verbindlich sind in jedem Fall die jeweils<br />
aktuellen Vorschriften, Verordnungen und Gesetze in der<br />
ungekürzten Fassung:<br />
� Das Gerät darf nur bestimmungsgemäß unter Be-<br />
rücksichtigung dieser Betriebsanleitung verwendet<br />
und eingesetzt werden.<br />
� Nuss-Brenngeräte müssen so eingesetzt und<br />
betrieben werden, dass ihre Standsicherheit gewähr-<br />
leistet ist.<br />
� Die Wirksamkeit von Stellteilen darf nicht unzu-<br />
lässig beeinflußt oder aufgehoben werden.<br />
� Bei Mängeln, durch die Personen gefährdet werden<br />
können, ist der Betrieb des Geräts sofort ein-<br />
zustellen.<br />
� Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Anlagen<br />
nur von Personen betrieben oder gewartet werden,<br />
die im Betreiben oder in der Wartung dieser An-<br />
lagen unterwiesen sind und von denen zu erwarten<br />
ist, dass sie ihre Aufgabe zuverlässig erfüllen.<br />
� Gasverbrauchsanlagen müssen so errichtet und auf-<br />
gestellt werden, dass sie sicher betrieben und instand<br />
gehalten werden können und gegen mechanische<br />
Beschädigung geschützt sind.<br />
8 <strong>MVS</strong> GmbH