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21. Jahrgang, Nr. 242, 10/2010<br />

Seite 8<br />

Mitteilung <strong>de</strong>s Einwohnermel<strong>de</strong>amtes<br />

Ab <strong>de</strong>m 1. November 2010 wird <strong>auf</strong> Grundlage <strong>de</strong>s Gesetzes<br />

über Personalausweise und <strong>de</strong>n Elektronischen I<strong>de</strong>ntitätsnachweis<br />

ein neuer Personalausweis ausgegeben. Der neue Personalausweis<br />

hat nicht nur das praktische Format <strong>de</strong>r Scheckkarte, er<br />

bietet darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten<br />

im Internet und an Automaten. Im Chip <strong>de</strong>s neuen<br />

Personalausweises sind künftig Ihr Foto und, wenn Sie wollen,<br />

Ihre Fingerabdrücke abgelegt.<br />

Ab 1. November 2010 wer<strong>de</strong>n nur noch neue Personalausweise<br />

ausgegeben. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit<br />

bis zum Abl<strong>auf</strong>datum. Ein vorzeitiger Umtausch <strong>de</strong>s alten<br />

Personalausweises ist aber je<strong>de</strong>rzeit möglich. Für die Beantragung<br />

<strong>de</strong>s neuen Personalausweises benötigen Sie Ihr altes Dokument,<br />

eine Geburts- o<strong>de</strong>r Eheurkun<strong>de</strong> und ein aktuelles biometrisches<br />

Passbild. Zur Beantragung muss je<strong>de</strong>r Bürger selbst<br />

erscheinen.<br />

Die Gebühren für <strong>de</strong>n neuen Personalausweis wer<strong>de</strong>n für Personen<br />

bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro und für Personen nach<br />

<strong>de</strong>m 24. Lebensjahr 28,80 Euro betragen. Es wird keine Gebührenbefreiung<br />

mehr für Personen geben, die erstmalig einen Personalausweis<br />

beantragen.<br />

Für weitere Fragen rund um <strong>de</strong>n neuen Personalausweis stehen<br />

wir Ihnen gern zur Verfügung.<br />

Schaarschmidt<br />

Einwohnermel<strong>de</strong>amt<br />

Benutzungsordnung<br />

für das Multifunktionsspielfeld am Sportplatz am Bahnhof in<br />

<strong>Scheibenberg</strong><br />

Das Multifunktionsspielfeld am Sportplatz am Bahnhof in <strong>Scheibenberg</strong><br />

steht im Eigentum <strong>de</strong>r Stadt <strong>Scheibenberg</strong>. Es dient <strong>de</strong>r<br />

sportlichen Erholung sowie zur Durchführung von sportlichen Veranstaltungen<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Schulsportes und <strong>de</strong>s Freizeitsportes.<br />

§ 1<br />

Benutzungsberechtigung und Verwaltung<br />

(1) Das Multifunktionsspielfeld am Sportplatz am Bahnhof in <strong>Scheibenberg</strong><br />

hat je<strong>de</strong>rmann schonend und seiner Bestimmung entsprechend<br />

zu benutzen. Missstän<strong>de</strong> und Beschädigungen sind <strong>de</strong>r<br />

Stadtverwaltung <strong>Scheibenberg</strong> unverzüglich zu mel<strong>de</strong>n.<br />

(2) Die gesamte Anlage wird von <strong>de</strong>r Stadtverwaltung <strong>Scheibenberg</strong><br />

verwaltet. Die Benutzer sind an <strong>de</strong>ren Anweisungen gebun<strong>de</strong>n.<br />

(3)<br />

a) Für die Benutzung <strong>de</strong>s Multifunktionsspielfel<strong>de</strong>s bedarf es keiner<br />

Benutzungsgenehmigung. Die Benutzung ist je<strong>de</strong>rmann während<br />

<strong>de</strong>r Öffnungszeiten <strong>de</strong>r Anlage gestattet. Die Benutzungsgenehmigung<br />

gilt neben <strong>de</strong>r Nutzung für <strong>de</strong>n Freizeitsport insbeson<strong>de</strong>re<br />

ausgesprochen für die Christian-Lehmann-Schulen <strong>Scheibenberg</strong><br />

zur Benutzung im Rahmen <strong>de</strong>s Sportunterrichtes sowie <strong>de</strong>m FC<br />

Rot-Weiß <strong>Scheibenberg</strong> e. V. für Trainingszeiten und Veranstaltungen.<br />

Das Abhalten von Veranstaltungen bedarf einer geson<strong>de</strong>rten<br />

Benutzungsgenehmigung. Diesbezügliche Anträge sind min<strong>de</strong>stens<br />

10 Tage vor <strong>de</strong>m Veranstaltungstermin schriftlich bei <strong>de</strong>r Stadtverwaltung<br />

<strong>Scheibenberg</strong> unter Angabe <strong>de</strong>r gewünschten Art und Zeit<br />

<strong>de</strong>r Benutzung zu stellen.<br />

b) Eine Benutzungsgenehmigung kann wi<strong>de</strong>rrufen und die sofortige<br />

Räumung <strong>de</strong>r Anlage veranlasst wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

dieser Benutzungsordnung zuwi<strong>de</strong>r gehan<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r<br />

beson<strong>de</strong>re Anordnungen nicht beachtet wer<strong>de</strong>n. Der Wi<strong>de</strong>rruf<br />

ist auch möglich, wenn nachträglich Umstän<strong>de</strong> eintreten, bei<br />

<strong>de</strong>ren Kenntnis die Benutzung nicht erlaubt wor<strong>de</strong>n wäre, und<br />

wenn bei ungünstigen Witterungsverhältnissen am Öffnungstag<br />

o<strong>de</strong>r am Veranstaltungstag die Gefahr einer außergewöhnlichen<br />

Abnutzung o<strong>de</strong>r Beschädigung <strong>de</strong>r Anlage o<strong>de</strong>r einzelner Teile<br />

<strong>de</strong>rer besteht. Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche gegen die Stadt <strong>Scheibenberg</strong><br />

sind in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s § 1 Abs. 3 ausgeschlossen.<br />

c) Die Anlage ist wie folgt geöffnet: täglich 09.00 Uhr bis 21.00<br />

Uhr. Für das Auf- und Zuschließen <strong>de</strong>r Anlage und die Beobachtung<br />

<strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen Benutzung ist<br />

seitens <strong>de</strong>r Stadtverwaltung <strong>Scheibenberg</strong> die Verantwortung<br />

<strong>de</strong>m FC Rot-Weiß <strong>Scheibenberg</strong> e. V. übertragen. Außerhalb<br />

dieser Öffnungszeiten ist das Betreten <strong>de</strong>r Anlage verboten.<br />

Ausnahmeanträge sind bei <strong>de</strong>r Stadtverwaltung <strong>Scheibenberg</strong><br />

min<strong>de</strong>stens 10 Tage vor <strong>de</strong>m geplanten Benutzungstag schriftlich<br />

unter Angabe <strong>de</strong>s Benutzungsgrun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Zeit einzureichen.<br />

4) Für die Benutzer <strong>de</strong>r Anlage besteht kein Anspruch <strong>auf</strong> die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Umklei<strong>de</strong>- und Duschräume sowie <strong>de</strong>r Mitbenutzungsmöglichkeit<br />

<strong>de</strong>r Toiletten im benachbarten Sportlerheim.<br />

§ 2<br />

Benutzung <strong>de</strong>s Multifunktionsspielfel<strong>de</strong>s<br />

(1) Die Anlage wird <strong>de</strong>r Bürgerschaft <strong>de</strong>r Stadt <strong>Scheibenberg</strong>,<br />

<strong>de</strong>m FC Rot-Weiß <strong>Scheibenberg</strong> e. V. und <strong>de</strong>n Christian-Lehmann-Schulen<br />

<strong>Scheibenberg</strong> für sportliche Wettkämpfe und<br />

für sonstige Veranstaltungen im Rahmen <strong>de</strong>s Freizeitsports, <strong>de</strong>s<br />

Vereinssports und <strong>de</strong>s Schulsports zur Verfügung gestellt.<br />

(2) Das Spielfeld kann sowohl für Übungszwecke wie auch für<br />

Wettkämpfe genutzt wer<strong>de</strong>n. Alle Benutzer haben die Anlage<br />

pfleglich zu behan<strong>de</strong>ln. Den Anordnungen <strong>de</strong>s eventuell anwesen<strong>de</strong>n<br />

Aufsichtspersonales <strong>de</strong>r Stadtverwaltung <strong>Scheibenberg</strong>,<br />

<strong>de</strong>s FC Rot-Weiß <strong>Scheibenberg</strong> e. V. o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Christian-Lehmann-<br />

Schulen <strong>Scheibenberg</strong>, das sich entsprechend auszuweisen hat,<br />

ist Folge zu leisten.<br />

(3) Von <strong>de</strong>n Benutzern kann eine Bespielbarkeit <strong>de</strong>s Platzes nicht<br />

gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, auch nicht <strong>auf</strong> einer Rechtsgrundlage. Wird seitens<br />

<strong>de</strong>r Stadtverwaltung <strong>Scheibenberg</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n von ihr Be<strong>auf</strong>tragten<br />

<strong>de</strong>s FC Rot-Weiß <strong>Scheibenberg</strong> e. V. o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Christian-<br />

Lehmann-Schulen <strong>Scheibenberg</strong> die Unbespielbarkeit <strong>de</strong>s Platzes<br />

festgestellt, so ist jeglicher Spielbetrieb untersagt.<br />

(4) Sportarten, bei <strong>de</strong>ren Ausübung Beschädigungen <strong>de</strong>r Anlage<br />

zu befürchten sind, dürfen nicht ausgeübt wer<strong>de</strong>n.<br />

(5) Das Anbringen von Spielfeldmarkierungen ist nicht erlaubt.<br />

Ausnahmeanträge diesbezüglich sind bei <strong>de</strong>r Stadtverwaltung<br />

<strong>Scheibenberg</strong> einzureichen. Gleiches gilt für das Aufstellen von<br />

Sportgeräten und das Befahren <strong>de</strong>r Anlage mit irgendwelchen<br />

fahrbaren Untersätzen.<br />

(6) Die Anlage darf nur mit Turnschuhen, nicht mit Stollenschuhen<br />

o<strong>de</strong>r Schuhen mit Absätzen und starkem Profil betreten<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

(7) Die Kleinspielfeldtore müssen <strong>auf</strong> <strong>de</strong>m Spielfeld mit <strong>de</strong>n da-

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