Oktober - auf Scheibenberg.de
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21. Jahrgang, Nr. 242, 10/2010<br />
Seite 8<br />
Mitteilung <strong>de</strong>s Einwohnermel<strong>de</strong>amtes<br />
Ab <strong>de</strong>m 1. November 2010 wird <strong>auf</strong> Grundlage <strong>de</strong>s Gesetzes<br />
über Personalausweise und <strong>de</strong>n Elektronischen I<strong>de</strong>ntitätsnachweis<br />
ein neuer Personalausweis ausgegeben. Der neue Personalausweis<br />
hat nicht nur das praktische Format <strong>de</strong>r Scheckkarte, er<br />
bietet darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten<br />
im Internet und an Automaten. Im Chip <strong>de</strong>s neuen<br />
Personalausweises sind künftig Ihr Foto und, wenn Sie wollen,<br />
Ihre Fingerabdrücke abgelegt.<br />
Ab 1. November 2010 wer<strong>de</strong>n nur noch neue Personalausweise<br />
ausgegeben. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit<br />
bis zum Abl<strong>auf</strong>datum. Ein vorzeitiger Umtausch <strong>de</strong>s alten<br />
Personalausweises ist aber je<strong>de</strong>rzeit möglich. Für die Beantragung<br />
<strong>de</strong>s neuen Personalausweises benötigen Sie Ihr altes Dokument,<br />
eine Geburts- o<strong>de</strong>r Eheurkun<strong>de</strong> und ein aktuelles biometrisches<br />
Passbild. Zur Beantragung muss je<strong>de</strong>r Bürger selbst<br />
erscheinen.<br />
Die Gebühren für <strong>de</strong>n neuen Personalausweis wer<strong>de</strong>n für Personen<br />
bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro und für Personen nach<br />
<strong>de</strong>m 24. Lebensjahr 28,80 Euro betragen. Es wird keine Gebührenbefreiung<br />
mehr für Personen geben, die erstmalig einen Personalausweis<br />
beantragen.<br />
Für weitere Fragen rund um <strong>de</strong>n neuen Personalausweis stehen<br />
wir Ihnen gern zur Verfügung.<br />
Schaarschmidt<br />
Einwohnermel<strong>de</strong>amt<br />
Benutzungsordnung<br />
für das Multifunktionsspielfeld am Sportplatz am Bahnhof in<br />
<strong>Scheibenberg</strong><br />
Das Multifunktionsspielfeld am Sportplatz am Bahnhof in <strong>Scheibenberg</strong><br />
steht im Eigentum <strong>de</strong>r Stadt <strong>Scheibenberg</strong>. Es dient <strong>de</strong>r<br />
sportlichen Erholung sowie zur Durchführung von sportlichen Veranstaltungen<br />
im Rahmen <strong>de</strong>s Schulsportes und <strong>de</strong>s Freizeitsportes.<br />
§ 1<br />
Benutzungsberechtigung und Verwaltung<br />
(1) Das Multifunktionsspielfeld am Sportplatz am Bahnhof in <strong>Scheibenberg</strong><br />
hat je<strong>de</strong>rmann schonend und seiner Bestimmung entsprechend<br />
zu benutzen. Missstän<strong>de</strong> und Beschädigungen sind <strong>de</strong>r<br />
Stadtverwaltung <strong>Scheibenberg</strong> unverzüglich zu mel<strong>de</strong>n.<br />
(2) Die gesamte Anlage wird von <strong>de</strong>r Stadtverwaltung <strong>Scheibenberg</strong><br />
verwaltet. Die Benutzer sind an <strong>de</strong>ren Anweisungen gebun<strong>de</strong>n.<br />
(3)<br />
a) Für die Benutzung <strong>de</strong>s Multifunktionsspielfel<strong>de</strong>s bedarf es keiner<br />
Benutzungsgenehmigung. Die Benutzung ist je<strong>de</strong>rmann während<br />
<strong>de</strong>r Öffnungszeiten <strong>de</strong>r Anlage gestattet. Die Benutzungsgenehmigung<br />
gilt neben <strong>de</strong>r Nutzung für <strong>de</strong>n Freizeitsport insbeson<strong>de</strong>re<br />
ausgesprochen für die Christian-Lehmann-Schulen <strong>Scheibenberg</strong><br />
zur Benutzung im Rahmen <strong>de</strong>s Sportunterrichtes sowie <strong>de</strong>m FC<br />
Rot-Weiß <strong>Scheibenberg</strong> e. V. für Trainingszeiten und Veranstaltungen.<br />
Das Abhalten von Veranstaltungen bedarf einer geson<strong>de</strong>rten<br />
Benutzungsgenehmigung. Diesbezügliche Anträge sind min<strong>de</strong>stens<br />
10 Tage vor <strong>de</strong>m Veranstaltungstermin schriftlich bei <strong>de</strong>r Stadtverwaltung<br />
<strong>Scheibenberg</strong> unter Angabe <strong>de</strong>r gewünschten Art und Zeit<br />
<strong>de</strong>r Benutzung zu stellen.<br />
b) Eine Benutzungsgenehmigung kann wi<strong>de</strong>rrufen und die sofortige<br />
Räumung <strong>de</strong>r Anlage veranlasst wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>n Bestimmungen<br />
dieser Benutzungsordnung zuwi<strong>de</strong>r gehan<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r<br />
beson<strong>de</strong>re Anordnungen nicht beachtet wer<strong>de</strong>n. Der Wi<strong>de</strong>rruf<br />
ist auch möglich, wenn nachträglich Umstän<strong>de</strong> eintreten, bei<br />
<strong>de</strong>ren Kenntnis die Benutzung nicht erlaubt wor<strong>de</strong>n wäre, und<br />
wenn bei ungünstigen Witterungsverhältnissen am Öffnungstag<br />
o<strong>de</strong>r am Veranstaltungstag die Gefahr einer außergewöhnlichen<br />
Abnutzung o<strong>de</strong>r Beschädigung <strong>de</strong>r Anlage o<strong>de</strong>r einzelner Teile<br />
<strong>de</strong>rer besteht. Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche gegen die Stadt <strong>Scheibenberg</strong><br />
sind in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s § 1 Abs. 3 ausgeschlossen.<br />
c) Die Anlage ist wie folgt geöffnet: täglich 09.00 Uhr bis 21.00<br />
Uhr. Für das Auf- und Zuschließen <strong>de</strong>r Anlage und die Beobachtung<br />
<strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen Benutzung ist<br />
seitens <strong>de</strong>r Stadtverwaltung <strong>Scheibenberg</strong> die Verantwortung<br />
<strong>de</strong>m FC Rot-Weiß <strong>Scheibenberg</strong> e. V. übertragen. Außerhalb<br />
dieser Öffnungszeiten ist das Betreten <strong>de</strong>r Anlage verboten.<br />
Ausnahmeanträge sind bei <strong>de</strong>r Stadtverwaltung <strong>Scheibenberg</strong><br />
min<strong>de</strong>stens 10 Tage vor <strong>de</strong>m geplanten Benutzungstag schriftlich<br />
unter Angabe <strong>de</strong>s Benutzungsgrun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Zeit einzureichen.<br />
4) Für die Benutzer <strong>de</strong>r Anlage besteht kein Anspruch <strong>auf</strong> die<br />
Nutzung <strong>de</strong>r Umklei<strong>de</strong>- und Duschräume sowie <strong>de</strong>r Mitbenutzungsmöglichkeit<br />
<strong>de</strong>r Toiletten im benachbarten Sportlerheim.<br />
§ 2<br />
Benutzung <strong>de</strong>s Multifunktionsspielfel<strong>de</strong>s<br />
(1) Die Anlage wird <strong>de</strong>r Bürgerschaft <strong>de</strong>r Stadt <strong>Scheibenberg</strong>,<br />
<strong>de</strong>m FC Rot-Weiß <strong>Scheibenberg</strong> e. V. und <strong>de</strong>n Christian-Lehmann-Schulen<br />
<strong>Scheibenberg</strong> für sportliche Wettkämpfe und<br />
für sonstige Veranstaltungen im Rahmen <strong>de</strong>s Freizeitsports, <strong>de</strong>s<br />
Vereinssports und <strong>de</strong>s Schulsports zur Verfügung gestellt.<br />
(2) Das Spielfeld kann sowohl für Übungszwecke wie auch für<br />
Wettkämpfe genutzt wer<strong>de</strong>n. Alle Benutzer haben die Anlage<br />
pfleglich zu behan<strong>de</strong>ln. Den Anordnungen <strong>de</strong>s eventuell anwesen<strong>de</strong>n<br />
Aufsichtspersonales <strong>de</strong>r Stadtverwaltung <strong>Scheibenberg</strong>,<br />
<strong>de</strong>s FC Rot-Weiß <strong>Scheibenberg</strong> e. V. o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Christian-Lehmann-<br />
Schulen <strong>Scheibenberg</strong>, das sich entsprechend auszuweisen hat,<br />
ist Folge zu leisten.<br />
(3) Von <strong>de</strong>n Benutzern kann eine Bespielbarkeit <strong>de</strong>s Platzes nicht<br />
gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, auch nicht <strong>auf</strong> einer Rechtsgrundlage. Wird seitens<br />
<strong>de</strong>r Stadtverwaltung <strong>Scheibenberg</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n von ihr Be<strong>auf</strong>tragten<br />
<strong>de</strong>s FC Rot-Weiß <strong>Scheibenberg</strong> e. V. o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Christian-<br />
Lehmann-Schulen <strong>Scheibenberg</strong> die Unbespielbarkeit <strong>de</strong>s Platzes<br />
festgestellt, so ist jeglicher Spielbetrieb untersagt.<br />
(4) Sportarten, bei <strong>de</strong>ren Ausübung Beschädigungen <strong>de</strong>r Anlage<br />
zu befürchten sind, dürfen nicht ausgeübt wer<strong>de</strong>n.<br />
(5) Das Anbringen von Spielfeldmarkierungen ist nicht erlaubt.<br />
Ausnahmeanträge diesbezüglich sind bei <strong>de</strong>r Stadtverwaltung<br />
<strong>Scheibenberg</strong> einzureichen. Gleiches gilt für das Aufstellen von<br />
Sportgeräten und das Befahren <strong>de</strong>r Anlage mit irgendwelchen<br />
fahrbaren Untersätzen.<br />
(6) Die Anlage darf nur mit Turnschuhen, nicht mit Stollenschuhen<br />
o<strong>de</strong>r Schuhen mit Absätzen und starkem Profil betreten<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
(7) Die Kleinspielfeldtore müssen <strong>auf</strong> <strong>de</strong>m Spielfeld mit <strong>de</strong>n da-