Einwohnerversammlung - Stadt Prenzlau
Einwohnerversammlung - Stadt Prenzlau
Einwohnerversammlung - Stadt Prenzlau
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Niederschrift<br />
über die öffentliche Sitzung<br />
Ortsteilkonferenz (<strong>Einwohnerversammlung</strong>) der <strong>Stadt</strong> <strong>Prenzlau</strong><br />
am Dienstag, dem 05.02.2013,<br />
Gemeindezentrum Klinkow, Am Quillow 42 a<br />
Beginn: 18.00 Uhr<br />
Ende: 19.45 Uhr<br />
Anwesend:<br />
Herr Sommer - Bürgermeister<br />
Herr Dr. Heinrich - Zweiter Beigeordneter<br />
Frau Henze - Regionale Planungsstelle Uckermark/Barnim<br />
Herr Felgenhauer - Regionale Planungsstelle Uckermark/Barnim<br />
Herr Schulz - Einwohner Güstow<br />
Herr Karstädt - Ortsvorsteher OT Klinkow<br />
Herr Sternberg - Ortsvorsteher OT Dauer<br />
Herr Köppen - MdB<br />
Herr Haffer - <strong>Stadt</strong>verordneter<br />
Herr Zierke - <strong>Stadt</strong>verordneter<br />
Herr Bartel - Ortsbeirat Klinkow<br />
Herr Ramm - Einwohner Klinkow<br />
Herr Pietsch - Vermessungsbüro<br />
Herr Pietsch - Protokoll<br />
ca. 40 weitere Gäste<br />
Tagesordnung:<br />
1. Eröffnung der Sitzung<br />
2. Perspektiven der Windkraftplanungen in den Orts- und Gemeindeteilen der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Prenzlau</strong><br />
Berichterstatter: Dr. Heinrich und Frau Henze (Regionale Planungsstelle<br />
Uckermark-Barnim)<br />
3. Schließung der Sitzung<br />
TOP 1. Eröffnung der Sitzung<br />
Der Bürgermeister eröffnet die Ortsteilkonferenz (<strong>Einwohnerversammlung</strong>) um 18.00<br />
Uhr und verweist darauf, dass es sich um eine Versammlung nach den Regularien der<br />
Einwohnerbeteiligungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Prenzlau</strong> handelt.<br />
TOP 2. Perspektiven der Windkraftplanungen in den Orts- und<br />
Gemeindeteilen der <strong>Stadt</strong> <strong>Prenzlau</strong><br />
Berichterstatter: Dr. Heinrich und Frau Henze (Regionale<br />
Planungsstelle Uckermark-Barnim)<br />
Der Zweite Beigeordnete erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 1 zur<br />
Niederschrift) die Perspektiven der Windkraftplanungen in den Orts- und<br />
Gemeindeteilen der <strong>Stadt</strong> <strong>Prenzlau</strong>. Er geht dabei auf alle Windeignungsgebiete im<br />
Umkreis von <strong>Prenzlau</strong> und die jeweils betroffenen Orts- und Gemeindeteile ein und<br />
erläutert Besonderheiten.
- 2 -<br />
Er hält fest, dass dies der aktuellen Arbeitsstand ist und keine abschließende<br />
Bewertung darstellt.<br />
Herr Felgenhauer (Planer bei der regionalen Planungsstelle Uckermark/Barnim)<br />
stellt anhand einer Präsentation (Anlage 2 zur Niederschrift) den aktuellen<br />
Arbeitsstand der Regionalplanfortschreibung dar und geht dabei insbesondere auf den<br />
allgemeinen Bearbeitungsstand, die generelle Methodik zur Festlegung von<br />
Windeignungsgebieten und auf die spezielle Situation für <strong>Prenzlau</strong> ein. Er hält fest,<br />
dass sich die Windeignungsgebiete Schenkenberg und Güstow/ Schönermark<br />
verkleinern, Bandelow sich stark ausdehnt, jedoch den 1000 m Abstand zu Wohnlagen<br />
einhält und alle anderen Windeignungsgebiete, die sich nicht in der Gemarkung<br />
<strong>Prenzlau</strong> befinden, die Abstandsfläche zu <strong>Prenzlau</strong>er Orts- und Gemeindeteilen<br />
ebenfalls einhalten.<br />
Herr Schulz aus Güstow äußert, dass dieses Thema immer sehr kontrovers diskutiert<br />
wird. Das Hauptthema sollte aus seiner Sicht der Schutz der Menschen sein, die den<br />
Windkraftanlagen ausgesetzt sind. Er empfiehlt, die Meinung der Menschen in den<br />
Ortsteilen zu akzeptieren und ihnen entgegenzukommen.<br />
Herr Karstädt (Ortsvorsteher Ortsteil Klinkow) fragt, wann mit einer rechtsgültigen<br />
und verbindlichen Klärung eines generellen 800 m oder 1000 m Abstandes gerechnet<br />
werden kann.<br />
Frau Henze (Leiterin der regionalen Planungsstelle Uckermark/Barnim) antwortet<br />
Herrn Schulz, dass es über den jetzigen Bestand von Windeignungsgebieten nicht<br />
hinausgehen soll. Die durch die Kommune aufgestellten Bebauungspläne sind<br />
bindend. Sie kann verstehen, dass es seitens der Bürger nicht nachvollzogen werden<br />
kann, dass Kraniche offenbar einen höheren Schutz genießen als der Mensch. Die<br />
Entscheidung trifft jedoch das Land Brandenburg.<br />
Auf die Frage von Herrn Karstädt antwortet sie, dass rechtsgültig ist, was genehmigt<br />
wurde und einen Klagezeitraum übersteht. Sie fasst zusammen, dass mit dem neuen<br />
Regionalplan unter 800 m Abstand keine neuen Windkraftanlagen entstehen sollen.<br />
Zwischen 800 m und 1000 m Abstand muss genau geprüft werden. Sie hält fest, dass<br />
nur ein rechtskräftiger neuer Plan den alten ablösen kann.<br />
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass dies ein sehr kompliziertes Verfahren ist.<br />
Herr Karstädt äußert, dass man den Eindruck gewinnen könnte, dass seitens des<br />
Landes Brandenburg kein Interesse daran besteht, einen rechtskräftigen Regionalplan<br />
zu haben.<br />
Herr Sternberg (Ortsvorsteher Ortsteil Dauer) kritisiert, dass die Menschen<br />
regelrecht dazu getrieben werden, ihre Flächen zu verkaufen und bebauen zu lassen.<br />
Die Interessen der Bürger rücken immer weiter in den Hintergrund.<br />
Herr Köppen (MdB) fügt hinzu, dass er aus diesem Grund als Vorsitzender des<br />
Planungsausschusses zurückgetreten ist, da ein Beschluss über einen strikten 1000 m<br />
Abstand zu Wohnlagen wieder aufgeweicht wurde. Er ist der Meinung, dass der<br />
Mensch das höchste zu schützende Gut darstellen sollte. Denn ohne die Akzeptanz<br />
der Bürger kann und wird die Energiewende nicht gelingen.
- 3 -<br />
Herr Haffer äußert, dass Energie nicht erzeugt, sondern lediglich umgewandelt wird.<br />
Bei jeder Form der Energieumwandlung gibt es Unannehmlichkeiten, die sich nicht<br />
vermeiden lassen. Er ist der Meinung, dass die Landesziele nicht erfüllt werden<br />
können, bei einer generellen 1000 m Abstandsregel. Er bittet daran zu denken, dass<br />
die Regionalplanung eine einschränkende Planung ist. Auch die Baugenehmigungen<br />
werden nicht von der regionalen Planungsstelle erteilt.<br />
Frau Henze äußert, dass es für komplexe Gebiete eine 1000 m Abstandsregel gibt,<br />
mit einer Aussparung für Bebauungspläne und für die Flächen, auf denen bereits<br />
Windkraftanlagen stehen.<br />
Herr Zierke äußert, dass es viele gibt, die von der jetzigen Situation profitieren und<br />
dass es viele gibt, die das nicht tun. Er fordert die Bürger auf, sich einzusetzen, wenn<br />
sie was erreichen wollen. Er spricht eine auch von ihm in der<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschlossene Windkraftanlage im Gewerbegebiet Nord<br />
in <strong>Prenzlau</strong> an, die näher als 1000 m zur Wohnbebauung errichtet werden soll. Es<br />
muss eindeutige Aussagen geben.<br />
Der Bürgermeister hält fest, dass die Windkraftanlage im Industriegebiet nichts mit<br />
der Regionalplanung zu tun hat, da es sich um eine Einzelanlage in einem<br />
Industriegebiet handelt und nicht um ein Windeignungsgebiet. Dies ist auch den<br />
<strong>Stadt</strong>verordneten so vermittelt worden.<br />
Herr Bartel (Einwohner aus Klinkow) spricht sich für einen grundsätzlichen 1000 m<br />
Abstand zu Wohnlagen aus. Er ist der Meinung, dass die Uckermark den<br />
Windkraftanlagen nicht freiwillig zugestimmt hat, sondern dass diese den Bewohnenr<br />
übergestülpt wurden. Als Uckermärker muss man mit den Nachteilen, die solche<br />
Windkraftanlagen mit sich bringen /Geräusche, Schattenwurf u. ä.) leben und erhält<br />
keinen Vorteil dadurch.<br />
Der Zweite Beigeordnete widerspricht, denn gerade in Klinkow wurde 3 mal einer<br />
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes zugestimmt.<br />
Herr Haffer fügt hinzu, dass die Energiepreise nach dem gänzlichen Ausstieg aus der<br />
Atomenergie noch sehr viel höher werden. Er räumt ein, dass die Preispolitik<br />
momentan nicht gerecht ist, diese aber durch den Bund geregelt wird.<br />
Herr Ramm (Einwohner aus Klinkow) fragt, wie lange noch geplant werden soll.<br />
Frau Henze antwortet, dass so lange geplant wird, bis alle Einwendungen abgearbeitet<br />
sind und der Entwurf des Regionalplanes dann genehmigt wird.<br />
Herr Pietsch (Vermessungsbüro) fragt, ob es korrekt ist, dass, so lange es keinen<br />
neuen Plan gibt, nach dem alten gebaut wird.<br />
Frau Henze bestätigt dies. Sie gibt aber auch zu bedenken, dass dies kein Grund sein<br />
kann mit aller Gewalt einen neuen Sachstand herbeizuführen, denn wird ein neuer<br />
genehmigter Plan durch Gerichte gekippt, gibt es Windkraftplanungen überall nach<br />
immissionsschutzrechtlichen Beurteilungen und dann können Abstände bis zu 500 m<br />
vorkommen.<br />
Herr Köppen ist der Meinung, wenn der Beschluss vom 06.02.2012 nicht nochmal<br />
geändert worden wäre, wäre man schon ein ganzes Stück weiter vorangekommen.
- 4 -<br />
Frau Henze widerspricht, denn es liegen auch jetzt noch nicht alle geforderten<br />
Gutachten vor.<br />
Der Bürgermeister verweist ebenfalls der Meinung, dass es auch mit dem Beschluss<br />
vom 06.02.2012 noch keinen rechtsgültigen neuen Regionalplan geben würde.<br />
Der Zweite Beigeordnete stellt weitere Beratungen in den Ortsbeiräten dieses Thema<br />
betreffend in Aussicht.<br />
Er fügt hinzu, dass auch die ehrenamtlichen Bürgermeister und Amtsdirektoren der<br />
Umlandgemeinden ihren Bürgern Rede und Antwort stehen müssen. Diese haben<br />
jedoch den Nachteil, dass sie nicht in der Regionalversammlung vertreten sind.<br />
Frau Henze fügt hinzu, dass in Zukunft alle Bürgermeister die Protokolle der Sitzungen<br />
der Regionalversammlung erhalten. Des Weiteren bittet sie zu beachten, dass die<br />
Sitzungen öffentlich sind. Die nächste Sitzung findet am 04.03.2013 um 17.00 Uhr in<br />
der Ehm-Welk-Oberschule in Angermünde statt.<br />
TOP 3. Schließung der Sitzung<br />
Der Zweite Beigeordnete bedankt sich und schließt die Ortsteilkonferenz<br />
(<strong>Einwohnerversammlung</strong>) um 19.45 Uhr.<br />
Hendrik Sommer<br />
Bürgermeister
Öffentliche Ortsteilkonferenz (<strong>Einwohnerversammlung</strong>)<br />
Perspektiven der Windkraftnutzung in den Ort- und<br />
Gemeindeteilen von <strong>Prenzlau</strong><br />
Dr. Andreas Heinrich<br />
Zweiter Beigeordneter
Was erwarten die Einwohner von<br />
Güstow/Klinkow/Basedow???<br />
Problemlage Basedow: Einhaltung von<br />
1000 m Abstand bei Ausweisung der<br />
Erweiterung des Eignungsgebietes<br />
??!!??<br />
Problemlage Güstow: grundsätzlich<br />
Einhaltung von 1000 m mit Ausnahme<br />
der bestehenden Anlagen (Einfangen<br />
vorhandener WKA) ??!!??
Was erwarten die Einwohner<br />
von Blindow/Dauer???<br />
Problemlage Dauer: grundsätzlich<br />
Einhaltung von 1000 m mit Ausnahme<br />
der bestehenden Anlagen (Einfangen<br />
vorhandener WKA zwischen 800 m und<br />
1000 m und künftiger Wegfall von<br />
Anlagen , die näher als 800 m zur<br />
Ortslage stehen) ??!!??<br />
Problemlage Blindow: grundsätzlich<br />
Einhaltung von 1000 m mit Ausnahme<br />
der Anlagen, die gegenwärtig Baurecht<br />
erhalten haben (IfE-Anlage II, 800 m von<br />
Ortslage weg)<br />
Umgang mit den 3 Anlagen, für die<br />
derzeit Bauanträge gestellt wurden und<br />
die weniger etwa 700m von Ortslage<br />
stehen würden
neues Eignungsgebiet Bandelow/Schönwerder<br />
Stand Ende 2010!!<br />
Dr. Andreas Heinrich<br />
2. Beigeordneter
neues Eignungsgebiet Bandelow/<br />
Schönwerder<br />
Das Kriterium „Gebiete, in denen<br />
tierökologische Belange zu<br />
berücksichtigen sind“ ist aufgrund der<br />
tierökologischen Belange eines<br />
Kranichbrutplatzes mit einer<br />
Schutzzone von 500 m Grundlage für<br />
die Abgrenzung im Südwesten sowie<br />
eines Kranichschlafplatzes mit einer<br />
Schutzzone von 5.000 m Grundlage für<br />
die Abgrenzung im Südosten des<br />
Gebietes.<br />
Dr. Andreas Heinrich<br />
2. Beigeordneter
Aufgrund der einzuhaltenden<br />
tierökologischen Abstandskriterien<br />
war bisher!!! diese<br />
Fläche als neues<br />
Eignungsgebiet nicht möglich!<br />
Jetzt wurden aber die TAKs<br />
(tierökologische Abstandskriterien)<br />
geändert (Schutzzone<br />
zum Kranichschlafplatz von<br />
5 km auf 2 km reduziert)<br />
Welches sind die<br />
Konsequenzen??<br />
Dr. Andreas Heinrich<br />
2. Beigeordneter
Eignungsgebiete in Nachbargemeinden/-ämtern: Grünow<br />
1.000 m-Abstand zu den GT Wollenthin und Bündigershof einhalten!
Eignungsgebiete in Nachbargemeinden/-ämtern: Bietikow<br />
Auch hier: 1.000<br />
m Abstand zu<br />
GT Ewaldshof<br />
einhalten !
Hinweis: der<br />
jetzige<br />
Arbeitsstand<br />
ist nicht<br />
abschließend,<br />
sondern muß<br />
noch mit<br />
Fachbehörden<br />
(z.B. UNB)<br />
abschließend<br />
geklärt werden
Information zum Stand<br />
der Regionalplanfortschreibung<br />
Eignungsgebiete Windenergienutzung<br />
auf dem Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Prenzlau</strong><br />
<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />
Dirk Felgenhauer<br />
Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />
- Regionale Planungsstelle -
Vortragsgliederung<br />
−<br />
Allgemeiner Stand der Regionalplanfortschreibung<br />
−<br />
Methodik zur Festlegung von Eignungsgebieten Windenergienutzung<br />
−<br />
Eignungsgebiete Windenergienutzung im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Prenzlau</strong><br />
<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />
Dirk Felgenhauer<br />
Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />
- Regionale Planungsstelle -
Regionalplan Uckermark-Barnim<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Pflichtaufgabe:<br />
Aufstellung, Fortschreibung, Änderung und Ergänzung des Regionalplans<br />
(Erlass als Satzung)<br />
Sachlicher Teilplan zur raumordnerischen Steuerung von Belangen der<br />
Windenergienutzung und von Rohstoffen (Maßstab 1:100.000)<br />
Hauptinhalt zum Thema Windenergie:<br />
Festlegung von Eignungsgebieten Windenergienutzung<br />
− Konzentration der Windnutzung in den Eignungsgebieten<br />
Windenergienutzung<br />
− (Regelmäßiger) Ausschluss der Windnutzung außerhalb der<br />
Eignungsgebiete Windenergienutzung<br />
<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />
Dirk Felgenhauer<br />
Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />
- Regionale Planungsstelle -
Stand der Regionalplanfortschreibung<br />
2004 Bekanntmachung des Regionalplans sachlicher Teilplan<br />
„Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“<br />
10.03.2011 Bestätigung des Entwurfs 2011 inkl. weiterentwickeltem<br />
Kriterienkatalog, Beschlussfassung zur Einleitung eines<br />
öffentlichen Beteiligungsverfahrens (23. RV)<br />
11.04. –14.07.2011 Öffentliches Beteiligungsverfahren<br />
(ca. 1.000 Stellungnahmen)<br />
06.02.2012 Bestätigung des überarbeiteten Kriterienkatalogs (24. RV)<br />
10.12.2012 Bestätigung des überarbeiteten Kriteriums<br />
Siedlungsabstände (25. RV)<br />
laufend<br />
Gebietsbezogene Abwägung und Neuabgrenzung der<br />
Eignungsgebiete Windenergienutzung<br />
<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />
Dirk Felgenhauer<br />
Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />
- Regionale Planungsstelle -
Methodik zur Festlegung<br />
von Eignungsgebieten Windenergienutzung<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Ausgangsgröße: Gesamte Fläche der Planungsregion<br />
Verringerung um Tabubereiche<br />
(rechtlich, tatsächlich oder vom Plangeber begründet)<br />
Verringerung um Restriktionsbereiche<br />
(Einzelfallabwägungen von Restriktionskriterien mit begünstigenden Kriterien)<br />
Einarbeitung von ortskonkreten Belangen<br />
Mindestgröße von 25 ha<br />
<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />
Dirk Felgenhauer<br />
Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />
- Regionale Planungsstelle -
Ausgangsgröße:<br />
Planungsregion Uckermark-Barnim<br />
<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />
Dirk Felgenhauer<br />
Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />
- Regionale Planungsstelle -
Tatsächliche Tabukriterien<br />
• Siedlungsflächen für Wohnnutzungen<br />
• Stehende Gewässer<br />
<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />
Dirk Felgenhauer<br />
Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />
- Regionale Planungsstelle -
+ Rechtliche Tabukriterien<br />
• Nationalpark Unteres Odertal<br />
• Naturschutzgebiete<br />
• Freiraumverbund LEP B-B<br />
• Gesetzlich geschützte Wälder<br />
• Trinkwasserschutzzonen I und II<br />
• Denkmalbereiche und Gartendenkmale<br />
• Bauschutzbereich Verkehrslandeplatz<br />
Eberswalde-Finow<br />
<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />
Dirk Felgenhauer<br />
Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />
- Regionale Planungsstelle -
+ Eigene Tabukriterien der Regionalplanung<br />
• 800 m-Schutzzonen zu dauerhaften<br />
Wohnnutzungen<br />
• (Faktisch regelmäßig:<br />
1.000 m-Schutzzonen zu dauerhaften<br />
Wohnnutzungen für erstmalig festgelegte<br />
Eignungsgebiete Windenergienutzung)<br />
• 200 m-Schutzzonen zu<br />
stehenden Gewässern<br />
• Vorranggebiete Rohstoffsicherung<br />
<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />
Dirk Felgenhauer<br />
Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />
- Regionale Planungsstelle -
+ Restriktionskriterien (Abwägungsbelange)<br />
• 200 m-Schutzzonen (zwischen 800 und<br />
1.000 m) zu dauerhaften Wohnnutzungen<br />
• Europäische Vogelschutzgebiete (SPA)<br />
• Flora-Fauna-Habitat-Gebiete<br />
• Landschaftsschutzgebiete<br />
• Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
• Biosphärenreservat<br />
• Naturparke<br />
• Landschaftsbild<br />
• Regional bedeutsame Wälder<br />
• Tierökologische Schutzbereiche<br />
(Avifauna und Fledermäuse)<br />
• Umgebungsschutz von Denkmalen<br />
• Flugsicherungsbelange<br />
• Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung<br />
<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />
Dirk Felgenhauer<br />
Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />
- Regionale Planungsstelle -
Regionalplanfortschreibung<br />
(Kriterium Siedlungsabstände, 25. RV, Teil 1)<br />
Bei der Festlegung von Eignungsgebieten Windenergienutzung im Regionalplan<br />
Uckermark-Barnim werden Schutzzonen zu dauerhaften Wohnnutzungen<br />
berücksichtigt.<br />
Diese Schutzzonen werden an einem Wert von 1.000 m ausgerichtet und gelten<br />
für Wohnnutzungen sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich.<br />
Die Schutzzonen zu dauerhaften Wohnnutzungen werden konkretisiert in<br />
− eine 800 m-Tabuzone und<br />
– eine anschließende 200 m-Restriktionszone (zwischen 800 m und 1.000 m).<br />
Innerhalb der 800 m-Tabuzone ist die Festlegung von Eignungsgebieten<br />
Windenergienutzung ausgeschlossen.<br />
Innerhalb der 200 m-Restriktionszone ist die erstmalige Neufestlegung von<br />
Eignungsgebieten Windenergienutzung in der Regel ausgeschlossen.<br />
<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />
Dirk Felgenhauer<br />
Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />
- Regionale Planungsstelle -
Regionalplanfortschreibung<br />
(Kriterium Siedlungsabstände, 25. RV, Teil 2)<br />
Soweit in der 200 m-Restriktionszone bereits Windenergieanlagen auf Basis von<br />
– Eignungsgebieten Windnutzung des in Kraft getretenen Regionalplans 2004<br />
und/oder<br />
– Baufeldern für Windnutzung von in Kraft getretenen Bebauungsplänen<br />
errichtet oder genehmigt worden sind und keine sonstigen Belange entgegen<br />
stehen, werden die Standorte dieser Windenergieanlagen im Rahmen der<br />
Regionalplanfortschreibung fortgeführt und in der Regel erneut in<br />
Eignungsgebiete Windenergienutzung aufgenommen.<br />
<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />
Dirk Felgenhauer<br />
Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />
- Regionale Planungsstelle -
Suchräume für Windenergienutzung in <strong>Prenzlau</strong><br />
(Arbeitszwischenstand 05.02.2013)<br />
Eignungsgebiet Windenergienutzung Schenkenberg<br />
− Überarbeite Abgrenzung gegenüber Regionalplan 2004 und Entwurf 2011<br />
Eignungsgebiet Windenergienutzung Güstow / Schönermark<br />
− Überarbeite Abgrenzung gegenüber Regionalplan 2004 und Entwurf 2011<br />
Eignungsgebiet Windenergienutzung Bandelow<br />
− Erstmalige Festlegung gegenüber Regionalplan 2004<br />
− Überarbeite Abgrenzung gegenüber Entwurf 2011<br />
<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />
Dirk Felgenhauer<br />
Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />
- Regionale Planungsstelle -
Entwurf WEG Schenkenberg<br />
(Arbeitszwischenstand 05.02.2013)<br />
Blindow und Dauer à 1.000 m-Abstand mit Ausnahme der bestehenden WEA<br />
(zwischen 800 und 1.000 m) à kein WEG näher als 800 m<br />
<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />
Dirk Felgenhauer<br />
Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />
- Regionale Planungsstelle -
Entwurf WEG Güstow (Schönermark)<br />
(Arbeitszwischenstand 05.02.2013)<br />
Basedow à 1.000 m-Abstand (erstmalige WEG-Festlegung)<br />
Güstow à 1.000 m-Abstand mit Ausnahme der bestehenden WEA<br />
<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />
Dirk Felgenhauer<br />
Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />
- Regionale Planungsstelle -
Entwurf WEG Bandelow<br />
(Arbeitszwischenstand 05.02.2013)<br />
Insgesamt à Vergrößerung des WEG aufgrund tierökologischer Neubewertung<br />
Steinfurth und Schönwerder à 1.000 m-Abstand (erstmalige WEG-Festlegung)<br />
<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />
Dirk Felgenhauer<br />
Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />
- Regionale Planungsstelle -
Weitere WEG in und um <strong>Prenzlau</strong><br />
WEG Grünow<br />
Wollenthin, Stegemannshof und Bündigershof à (mindestens) 1.000 m-Abstand,<br />
abschließende Bewertung tierökologischer Belange steht noch aus<br />
WEG Bietikow<br />
Ewaldshof à (mindestens) 1.000 m-Abstand,<br />
abschließende Bewertung tierökologischer Belange steht noch aus<br />
Sonstige Flächen mit 1.000 m-Abständen zu dauerhaften Wohnnutzungen<br />
à abschließende Bewertung vor allem tierökologischer Belange steht noch aus<br />
<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />
Dirk Felgenhauer<br />
Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />
- Regionale Planungsstelle -
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!<br />
<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />
Dirk Felgenhauer<br />
Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />
- Regionale Planungsstelle -