24.02.2014 Aufrufe

Einwohnerversammlung - Stadt Prenzlau

Einwohnerversammlung - Stadt Prenzlau

Einwohnerversammlung - Stadt Prenzlau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Niederschrift<br />

über die öffentliche Sitzung<br />

Ortsteilkonferenz (<strong>Einwohnerversammlung</strong>) der <strong>Stadt</strong> <strong>Prenzlau</strong><br />

am Dienstag, dem 05.02.2013,<br />

Gemeindezentrum Klinkow, Am Quillow 42 a<br />

Beginn: 18.00 Uhr<br />

Ende: 19.45 Uhr<br />

Anwesend:<br />

Herr Sommer - Bürgermeister<br />

Herr Dr. Heinrich - Zweiter Beigeordneter<br />

Frau Henze - Regionale Planungsstelle Uckermark/Barnim<br />

Herr Felgenhauer - Regionale Planungsstelle Uckermark/Barnim<br />

Herr Schulz - Einwohner Güstow<br />

Herr Karstädt - Ortsvorsteher OT Klinkow<br />

Herr Sternberg - Ortsvorsteher OT Dauer<br />

Herr Köppen - MdB<br />

Herr Haffer - <strong>Stadt</strong>verordneter<br />

Herr Zierke - <strong>Stadt</strong>verordneter<br />

Herr Bartel - Ortsbeirat Klinkow<br />

Herr Ramm - Einwohner Klinkow<br />

Herr Pietsch - Vermessungsbüro<br />

Herr Pietsch - Protokoll<br />

ca. 40 weitere Gäste<br />

Tagesordnung:<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Perspektiven der Windkraftplanungen in den Orts- und Gemeindeteilen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Prenzlau</strong><br />

Berichterstatter: Dr. Heinrich und Frau Henze (Regionale Planungsstelle<br />

Uckermark-Barnim)<br />

3. Schließung der Sitzung<br />

TOP 1. Eröffnung der Sitzung<br />

Der Bürgermeister eröffnet die Ortsteilkonferenz (<strong>Einwohnerversammlung</strong>) um 18.00<br />

Uhr und verweist darauf, dass es sich um eine Versammlung nach den Regularien der<br />

Einwohnerbeteiligungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Prenzlau</strong> handelt.<br />

TOP 2. Perspektiven der Windkraftplanungen in den Orts- und<br />

Gemeindeteilen der <strong>Stadt</strong> <strong>Prenzlau</strong><br />

Berichterstatter: Dr. Heinrich und Frau Henze (Regionale<br />

Planungsstelle Uckermark-Barnim)<br />

Der Zweite Beigeordnete erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 1 zur<br />

Niederschrift) die Perspektiven der Windkraftplanungen in den Orts- und<br />

Gemeindeteilen der <strong>Stadt</strong> <strong>Prenzlau</strong>. Er geht dabei auf alle Windeignungsgebiete im<br />

Umkreis von <strong>Prenzlau</strong> und die jeweils betroffenen Orts- und Gemeindeteile ein und<br />

erläutert Besonderheiten.


- 2 -<br />

Er hält fest, dass dies der aktuellen Arbeitsstand ist und keine abschließende<br />

Bewertung darstellt.<br />

Herr Felgenhauer (Planer bei der regionalen Planungsstelle Uckermark/Barnim)<br />

stellt anhand einer Präsentation (Anlage 2 zur Niederschrift) den aktuellen<br />

Arbeitsstand der Regionalplanfortschreibung dar und geht dabei insbesondere auf den<br />

allgemeinen Bearbeitungsstand, die generelle Methodik zur Festlegung von<br />

Windeignungsgebieten und auf die spezielle Situation für <strong>Prenzlau</strong> ein. Er hält fest,<br />

dass sich die Windeignungsgebiete Schenkenberg und Güstow/ Schönermark<br />

verkleinern, Bandelow sich stark ausdehnt, jedoch den 1000 m Abstand zu Wohnlagen<br />

einhält und alle anderen Windeignungsgebiete, die sich nicht in der Gemarkung<br />

<strong>Prenzlau</strong> befinden, die Abstandsfläche zu <strong>Prenzlau</strong>er Orts- und Gemeindeteilen<br />

ebenfalls einhalten.<br />

Herr Schulz aus Güstow äußert, dass dieses Thema immer sehr kontrovers diskutiert<br />

wird. Das Hauptthema sollte aus seiner Sicht der Schutz der Menschen sein, die den<br />

Windkraftanlagen ausgesetzt sind. Er empfiehlt, die Meinung der Menschen in den<br />

Ortsteilen zu akzeptieren und ihnen entgegenzukommen.<br />

Herr Karstädt (Ortsvorsteher Ortsteil Klinkow) fragt, wann mit einer rechtsgültigen<br />

und verbindlichen Klärung eines generellen 800 m oder 1000 m Abstandes gerechnet<br />

werden kann.<br />

Frau Henze (Leiterin der regionalen Planungsstelle Uckermark/Barnim) antwortet<br />

Herrn Schulz, dass es über den jetzigen Bestand von Windeignungsgebieten nicht<br />

hinausgehen soll. Die durch die Kommune aufgestellten Bebauungspläne sind<br />

bindend. Sie kann verstehen, dass es seitens der Bürger nicht nachvollzogen werden<br />

kann, dass Kraniche offenbar einen höheren Schutz genießen als der Mensch. Die<br />

Entscheidung trifft jedoch das Land Brandenburg.<br />

Auf die Frage von Herrn Karstädt antwortet sie, dass rechtsgültig ist, was genehmigt<br />

wurde und einen Klagezeitraum übersteht. Sie fasst zusammen, dass mit dem neuen<br />

Regionalplan unter 800 m Abstand keine neuen Windkraftanlagen entstehen sollen.<br />

Zwischen 800 m und 1000 m Abstand muss genau geprüft werden. Sie hält fest, dass<br />

nur ein rechtskräftiger neuer Plan den alten ablösen kann.<br />

Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass dies ein sehr kompliziertes Verfahren ist.<br />

Herr Karstädt äußert, dass man den Eindruck gewinnen könnte, dass seitens des<br />

Landes Brandenburg kein Interesse daran besteht, einen rechtskräftigen Regionalplan<br />

zu haben.<br />

Herr Sternberg (Ortsvorsteher Ortsteil Dauer) kritisiert, dass die Menschen<br />

regelrecht dazu getrieben werden, ihre Flächen zu verkaufen und bebauen zu lassen.<br />

Die Interessen der Bürger rücken immer weiter in den Hintergrund.<br />

Herr Köppen (MdB) fügt hinzu, dass er aus diesem Grund als Vorsitzender des<br />

Planungsausschusses zurückgetreten ist, da ein Beschluss über einen strikten 1000 m<br />

Abstand zu Wohnlagen wieder aufgeweicht wurde. Er ist der Meinung, dass der<br />

Mensch das höchste zu schützende Gut darstellen sollte. Denn ohne die Akzeptanz<br />

der Bürger kann und wird die Energiewende nicht gelingen.


- 3 -<br />

Herr Haffer äußert, dass Energie nicht erzeugt, sondern lediglich umgewandelt wird.<br />

Bei jeder Form der Energieumwandlung gibt es Unannehmlichkeiten, die sich nicht<br />

vermeiden lassen. Er ist der Meinung, dass die Landesziele nicht erfüllt werden<br />

können, bei einer generellen 1000 m Abstandsregel. Er bittet daran zu denken, dass<br />

die Regionalplanung eine einschränkende Planung ist. Auch die Baugenehmigungen<br />

werden nicht von der regionalen Planungsstelle erteilt.<br />

Frau Henze äußert, dass es für komplexe Gebiete eine 1000 m Abstandsregel gibt,<br />

mit einer Aussparung für Bebauungspläne und für die Flächen, auf denen bereits<br />

Windkraftanlagen stehen.<br />

Herr Zierke äußert, dass es viele gibt, die von der jetzigen Situation profitieren und<br />

dass es viele gibt, die das nicht tun. Er fordert die Bürger auf, sich einzusetzen, wenn<br />

sie was erreichen wollen. Er spricht eine auch von ihm in der<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschlossene Windkraftanlage im Gewerbegebiet Nord<br />

in <strong>Prenzlau</strong> an, die näher als 1000 m zur Wohnbebauung errichtet werden soll. Es<br />

muss eindeutige Aussagen geben.<br />

Der Bürgermeister hält fest, dass die Windkraftanlage im Industriegebiet nichts mit<br />

der Regionalplanung zu tun hat, da es sich um eine Einzelanlage in einem<br />

Industriegebiet handelt und nicht um ein Windeignungsgebiet. Dies ist auch den<br />

<strong>Stadt</strong>verordneten so vermittelt worden.<br />

Herr Bartel (Einwohner aus Klinkow) spricht sich für einen grundsätzlichen 1000 m<br />

Abstand zu Wohnlagen aus. Er ist der Meinung, dass die Uckermark den<br />

Windkraftanlagen nicht freiwillig zugestimmt hat, sondern dass diese den Bewohnenr<br />

übergestülpt wurden. Als Uckermärker muss man mit den Nachteilen, die solche<br />

Windkraftanlagen mit sich bringen /Geräusche, Schattenwurf u. ä.) leben und erhält<br />

keinen Vorteil dadurch.<br />

Der Zweite Beigeordnete widerspricht, denn gerade in Klinkow wurde 3 mal einer<br />

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes zugestimmt.<br />

Herr Haffer fügt hinzu, dass die Energiepreise nach dem gänzlichen Ausstieg aus der<br />

Atomenergie noch sehr viel höher werden. Er räumt ein, dass die Preispolitik<br />

momentan nicht gerecht ist, diese aber durch den Bund geregelt wird.<br />

Herr Ramm (Einwohner aus Klinkow) fragt, wie lange noch geplant werden soll.<br />

Frau Henze antwortet, dass so lange geplant wird, bis alle Einwendungen abgearbeitet<br />

sind und der Entwurf des Regionalplanes dann genehmigt wird.<br />

Herr Pietsch (Vermessungsbüro) fragt, ob es korrekt ist, dass, so lange es keinen<br />

neuen Plan gibt, nach dem alten gebaut wird.<br />

Frau Henze bestätigt dies. Sie gibt aber auch zu bedenken, dass dies kein Grund sein<br />

kann mit aller Gewalt einen neuen Sachstand herbeizuführen, denn wird ein neuer<br />

genehmigter Plan durch Gerichte gekippt, gibt es Windkraftplanungen überall nach<br />

immissionsschutzrechtlichen Beurteilungen und dann können Abstände bis zu 500 m<br />

vorkommen.<br />

Herr Köppen ist der Meinung, wenn der Beschluss vom 06.02.2012 nicht nochmal<br />

geändert worden wäre, wäre man schon ein ganzes Stück weiter vorangekommen.


- 4 -<br />

Frau Henze widerspricht, denn es liegen auch jetzt noch nicht alle geforderten<br />

Gutachten vor.<br />

Der Bürgermeister verweist ebenfalls der Meinung, dass es auch mit dem Beschluss<br />

vom 06.02.2012 noch keinen rechtsgültigen neuen Regionalplan geben würde.<br />

Der Zweite Beigeordnete stellt weitere Beratungen in den Ortsbeiräten dieses Thema<br />

betreffend in Aussicht.<br />

Er fügt hinzu, dass auch die ehrenamtlichen Bürgermeister und Amtsdirektoren der<br />

Umlandgemeinden ihren Bürgern Rede und Antwort stehen müssen. Diese haben<br />

jedoch den Nachteil, dass sie nicht in der Regionalversammlung vertreten sind.<br />

Frau Henze fügt hinzu, dass in Zukunft alle Bürgermeister die Protokolle der Sitzungen<br />

der Regionalversammlung erhalten. Des Weiteren bittet sie zu beachten, dass die<br />

Sitzungen öffentlich sind. Die nächste Sitzung findet am 04.03.2013 um 17.00 Uhr in<br />

der Ehm-Welk-Oberschule in Angermünde statt.<br />

TOP 3. Schließung der Sitzung<br />

Der Zweite Beigeordnete bedankt sich und schließt die Ortsteilkonferenz<br />

(<strong>Einwohnerversammlung</strong>) um 19.45 Uhr.<br />

Hendrik Sommer<br />

Bürgermeister


Öffentliche Ortsteilkonferenz (<strong>Einwohnerversammlung</strong>)<br />

Perspektiven der Windkraftnutzung in den Ort- und<br />

Gemeindeteilen von <strong>Prenzlau</strong><br />

Dr. Andreas Heinrich<br />

Zweiter Beigeordneter


Was erwarten die Einwohner von<br />

Güstow/Klinkow/Basedow???<br />

Problemlage Basedow: Einhaltung von<br />

1000 m Abstand bei Ausweisung der<br />

Erweiterung des Eignungsgebietes<br />

??!!??<br />

Problemlage Güstow: grundsätzlich<br />

Einhaltung von 1000 m mit Ausnahme<br />

der bestehenden Anlagen (Einfangen<br />

vorhandener WKA) ??!!??


Was erwarten die Einwohner<br />

von Blindow/Dauer???<br />

Problemlage Dauer: grundsätzlich<br />

Einhaltung von 1000 m mit Ausnahme<br />

der bestehenden Anlagen (Einfangen<br />

vorhandener WKA zwischen 800 m und<br />

1000 m und künftiger Wegfall von<br />

Anlagen , die näher als 800 m zur<br />

Ortslage stehen) ??!!??<br />

Problemlage Blindow: grundsätzlich<br />

Einhaltung von 1000 m mit Ausnahme<br />

der Anlagen, die gegenwärtig Baurecht<br />

erhalten haben (IfE-Anlage II, 800 m von<br />

Ortslage weg)<br />

Umgang mit den 3 Anlagen, für die<br />

derzeit Bauanträge gestellt wurden und<br />

die weniger etwa 700m von Ortslage<br />

stehen würden


neues Eignungsgebiet Bandelow/Schönwerder<br />

Stand Ende 2010!!<br />

Dr. Andreas Heinrich<br />

2. Beigeordneter


neues Eignungsgebiet Bandelow/<br />

Schönwerder<br />

Das Kriterium „Gebiete, in denen<br />

tierökologische Belange zu<br />

berücksichtigen sind“ ist aufgrund der<br />

tierökologischen Belange eines<br />

Kranichbrutplatzes mit einer<br />

Schutzzone von 500 m Grundlage für<br />

die Abgrenzung im Südwesten sowie<br />

eines Kranichschlafplatzes mit einer<br />

Schutzzone von 5.000 m Grundlage für<br />

die Abgrenzung im Südosten des<br />

Gebietes.<br />

Dr. Andreas Heinrich<br />

2. Beigeordneter


Aufgrund der einzuhaltenden<br />

tierökologischen Abstandskriterien<br />

war bisher!!! diese<br />

Fläche als neues<br />

Eignungsgebiet nicht möglich!<br />

Jetzt wurden aber die TAKs<br />

(tierökologische Abstandskriterien)<br />

geändert (Schutzzone<br />

zum Kranichschlafplatz von<br />

5 km auf 2 km reduziert)<br />

Welches sind die<br />

Konsequenzen??<br />

Dr. Andreas Heinrich<br />

2. Beigeordneter


Eignungsgebiete in Nachbargemeinden/-ämtern: Grünow<br />

1.000 m-Abstand zu den GT Wollenthin und Bündigershof einhalten!


Eignungsgebiete in Nachbargemeinden/-ämtern: Bietikow<br />

Auch hier: 1.000<br />

m Abstand zu<br />

GT Ewaldshof<br />

einhalten !


Hinweis: der<br />

jetzige<br />

Arbeitsstand<br />

ist nicht<br />

abschließend,<br />

sondern muß<br />

noch mit<br />

Fachbehörden<br />

(z.B. UNB)<br />

abschließend<br />

geklärt werden


Information zum Stand<br />

der Regionalplanfortschreibung<br />

Eignungsgebiete Windenergienutzung<br />

auf dem Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Prenzlau</strong><br />

<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />

Dirk Felgenhauer<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />

- Regionale Planungsstelle -


Vortragsgliederung<br />

−<br />

Allgemeiner Stand der Regionalplanfortschreibung<br />

−<br />

Methodik zur Festlegung von Eignungsgebieten Windenergienutzung<br />

−<br />

Eignungsgebiete Windenergienutzung im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Prenzlau</strong><br />

<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />

Dirk Felgenhauer<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />

- Regionale Planungsstelle -


Regionalplan Uckermark-Barnim<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Pflichtaufgabe:<br />

Aufstellung, Fortschreibung, Änderung und Ergänzung des Regionalplans<br />

(Erlass als Satzung)<br />

Sachlicher Teilplan zur raumordnerischen Steuerung von Belangen der<br />

Windenergienutzung und von Rohstoffen (Maßstab 1:100.000)<br />

Hauptinhalt zum Thema Windenergie:<br />

Festlegung von Eignungsgebieten Windenergienutzung<br />

− Konzentration der Windnutzung in den Eignungsgebieten<br />

Windenergienutzung<br />

− (Regelmäßiger) Ausschluss der Windnutzung außerhalb der<br />

Eignungsgebiete Windenergienutzung<br />

<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />

Dirk Felgenhauer<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />

- Regionale Planungsstelle -


Stand der Regionalplanfortschreibung<br />

2004 Bekanntmachung des Regionalplans sachlicher Teilplan<br />

„Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“<br />

10.03.2011 Bestätigung des Entwurfs 2011 inkl. weiterentwickeltem<br />

Kriterienkatalog, Beschlussfassung zur Einleitung eines<br />

öffentlichen Beteiligungsverfahrens (23. RV)<br />

11.04. –14.07.2011 Öffentliches Beteiligungsverfahren<br />

(ca. 1.000 Stellungnahmen)<br />

06.02.2012 Bestätigung des überarbeiteten Kriterienkatalogs (24. RV)<br />

10.12.2012 Bestätigung des überarbeiteten Kriteriums<br />

Siedlungsabstände (25. RV)<br />

laufend<br />

Gebietsbezogene Abwägung und Neuabgrenzung der<br />

Eignungsgebiete Windenergienutzung<br />

<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />

Dirk Felgenhauer<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />

- Regionale Planungsstelle -


Methodik zur Festlegung<br />

von Eignungsgebieten Windenergienutzung<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Ausgangsgröße: Gesamte Fläche der Planungsregion<br />

Verringerung um Tabubereiche<br />

(rechtlich, tatsächlich oder vom Plangeber begründet)<br />

Verringerung um Restriktionsbereiche<br />

(Einzelfallabwägungen von Restriktionskriterien mit begünstigenden Kriterien)<br />

Einarbeitung von ortskonkreten Belangen<br />

Mindestgröße von 25 ha<br />

<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />

Dirk Felgenhauer<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />

- Regionale Planungsstelle -


Ausgangsgröße:<br />

Planungsregion Uckermark-Barnim<br />

<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />

Dirk Felgenhauer<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />

- Regionale Planungsstelle -


Tatsächliche Tabukriterien<br />

• Siedlungsflächen für Wohnnutzungen<br />

• Stehende Gewässer<br />

<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />

Dirk Felgenhauer<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />

- Regionale Planungsstelle -


+ Rechtliche Tabukriterien<br />

• Nationalpark Unteres Odertal<br />

• Naturschutzgebiete<br />

• Freiraumverbund LEP B-B<br />

• Gesetzlich geschützte Wälder<br />

• Trinkwasserschutzzonen I und II<br />

• Denkmalbereiche und Gartendenkmale<br />

• Bauschutzbereich Verkehrslandeplatz<br />

Eberswalde-Finow<br />

<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />

Dirk Felgenhauer<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />

- Regionale Planungsstelle -


+ Eigene Tabukriterien der Regionalplanung<br />

• 800 m-Schutzzonen zu dauerhaften<br />

Wohnnutzungen<br />

• (Faktisch regelmäßig:<br />

1.000 m-Schutzzonen zu dauerhaften<br />

Wohnnutzungen für erstmalig festgelegte<br />

Eignungsgebiete Windenergienutzung)<br />

• 200 m-Schutzzonen zu<br />

stehenden Gewässern<br />

• Vorranggebiete Rohstoffsicherung<br />

<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />

Dirk Felgenhauer<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />

- Regionale Planungsstelle -


+ Restriktionskriterien (Abwägungsbelange)<br />

• 200 m-Schutzzonen (zwischen 800 und<br />

1.000 m) zu dauerhaften Wohnnutzungen<br />

• Europäische Vogelschutzgebiete (SPA)<br />

• Flora-Fauna-Habitat-Gebiete<br />

• Landschaftsschutzgebiete<br />

• Geschützte Landschaftsbestandteile<br />

• Biosphärenreservat<br />

• Naturparke<br />

• Landschaftsbild<br />

• Regional bedeutsame Wälder<br />

• Tierökologische Schutzbereiche<br />

(Avifauna und Fledermäuse)<br />

• Umgebungsschutz von Denkmalen<br />

• Flugsicherungsbelange<br />

• Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung<br />

<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />

Dirk Felgenhauer<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />

- Regionale Planungsstelle -


Regionalplanfortschreibung<br />

(Kriterium Siedlungsabstände, 25. RV, Teil 1)<br />

Bei der Festlegung von Eignungsgebieten Windenergienutzung im Regionalplan<br />

Uckermark-Barnim werden Schutzzonen zu dauerhaften Wohnnutzungen<br />

berücksichtigt.<br />

Diese Schutzzonen werden an einem Wert von 1.000 m ausgerichtet und gelten<br />

für Wohnnutzungen sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich.<br />

Die Schutzzonen zu dauerhaften Wohnnutzungen werden konkretisiert in<br />

− eine 800 m-Tabuzone und<br />

– eine anschließende 200 m-Restriktionszone (zwischen 800 m und 1.000 m).<br />

Innerhalb der 800 m-Tabuzone ist die Festlegung von Eignungsgebieten<br />

Windenergienutzung ausgeschlossen.<br />

Innerhalb der 200 m-Restriktionszone ist die erstmalige Neufestlegung von<br />

Eignungsgebieten Windenergienutzung in der Regel ausgeschlossen.<br />

<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />

Dirk Felgenhauer<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />

- Regionale Planungsstelle -


Regionalplanfortschreibung<br />

(Kriterium Siedlungsabstände, 25. RV, Teil 2)<br />

Soweit in der 200 m-Restriktionszone bereits Windenergieanlagen auf Basis von<br />

– Eignungsgebieten Windnutzung des in Kraft getretenen Regionalplans 2004<br />

und/oder<br />

– Baufeldern für Windnutzung von in Kraft getretenen Bebauungsplänen<br />

errichtet oder genehmigt worden sind und keine sonstigen Belange entgegen<br />

stehen, werden die Standorte dieser Windenergieanlagen im Rahmen der<br />

Regionalplanfortschreibung fortgeführt und in der Regel erneut in<br />

Eignungsgebiete Windenergienutzung aufgenommen.<br />

<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />

Dirk Felgenhauer<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />

- Regionale Planungsstelle -


Suchräume für Windenergienutzung in <strong>Prenzlau</strong><br />

(Arbeitszwischenstand 05.02.2013)<br />

Eignungsgebiet Windenergienutzung Schenkenberg<br />

− Überarbeite Abgrenzung gegenüber Regionalplan 2004 und Entwurf 2011<br />

Eignungsgebiet Windenergienutzung Güstow / Schönermark<br />

− Überarbeite Abgrenzung gegenüber Regionalplan 2004 und Entwurf 2011<br />

Eignungsgebiet Windenergienutzung Bandelow<br />

− Erstmalige Festlegung gegenüber Regionalplan 2004<br />

− Überarbeite Abgrenzung gegenüber Entwurf 2011<br />

<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />

Dirk Felgenhauer<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />

- Regionale Planungsstelle -


Entwurf WEG Schenkenberg<br />

(Arbeitszwischenstand 05.02.2013)<br />

Blindow und Dauer à 1.000 m-Abstand mit Ausnahme der bestehenden WEA<br />

(zwischen 800 und 1.000 m) à kein WEG näher als 800 m<br />

<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />

Dirk Felgenhauer<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />

- Regionale Planungsstelle -


Entwurf WEG Güstow (Schönermark)<br />

(Arbeitszwischenstand 05.02.2013)<br />

Basedow à 1.000 m-Abstand (erstmalige WEG-Festlegung)<br />

Güstow à 1.000 m-Abstand mit Ausnahme der bestehenden WEA<br />

<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />

Dirk Felgenhauer<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />

- Regionale Planungsstelle -


Entwurf WEG Bandelow<br />

(Arbeitszwischenstand 05.02.2013)<br />

Insgesamt à Vergrößerung des WEG aufgrund tierökologischer Neubewertung<br />

Steinfurth und Schönwerder à 1.000 m-Abstand (erstmalige WEG-Festlegung)<br />

<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />

Dirk Felgenhauer<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />

- Regionale Planungsstelle -


Weitere WEG in und um <strong>Prenzlau</strong><br />

WEG Grünow<br />

Wollenthin, Stegemannshof und Bündigershof à (mindestens) 1.000 m-Abstand,<br />

abschließende Bewertung tierökologischer Belange steht noch aus<br />

WEG Bietikow<br />

Ewaldshof à (mindestens) 1.000 m-Abstand,<br />

abschließende Bewertung tierökologischer Belange steht noch aus<br />

Sonstige Flächen mit 1.000 m-Abständen zu dauerhaften Wohnnutzungen<br />

à abschließende Bewertung vor allem tierökologischer Belange steht noch aus<br />

<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />

Dirk Felgenhauer<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />

- Regionale Planungsstelle -


Danke für Ihre Aufmerksamkeit!<br />

<strong>Prenzlau</strong>, 05. Februar 2013<br />

Dirk Felgenhauer<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim<br />

- Regionale Planungsstelle -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!