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Jakobsweg & Wanderreisen Jakobsweg & Wanderreisen

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Informationen<br />

Allgemeine Hinweise und Reisebedingungen<br />

des „Bayerischen Pilgerbüros e.V.“ und der „Bayerisches Pilgerbüro Studienreisen GmbH“<br />

1. Abschluss des Reisevertrages<br />

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Bayerischen Pilgerbüro<br />

(bp) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.<br />

Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die<br />

ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige<br />

Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. Die Anmeldung<br />

kann schriftlich – auch per Telefax oder auf elektronischem Weg<br />

(E-Mail, Internet) – vorgenommen werden. Bei Buchungen via Internet<br />

bestätigt das bp den Eingang der Buchung unverzüglich<br />

auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch<br />

keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.<br />

1.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B.<br />

Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom bp nicht bevollmächtigt,<br />

Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder<br />

Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages<br />

abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen<br />

des bp hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung<br />

stehen.<br />

1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden,<br />

für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen,<br />

sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und<br />

gesonderte Erklärung übernommen hat.<br />

1.4 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das bp zustande.<br />

Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich<br />

nach Vertragsschluss wird das bp dem Kunden die Reisebestätigung<br />

übermitteln. Hierzu ist das bp nicht verpflichtet, wenn<br />

die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn<br />

erfolgt.<br />

1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung<br />

ab, so liegt ein neues Angebot des bp vor, an das es für die<br />

Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der<br />

Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende<br />

innerhalb der 10 Tage dem bp die Annahme durch ausdrückliche<br />

Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.<br />

1.6 Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer<br />

werden ausschließlich zur Durchführung der Reise<br />

verwendet. Auf das Widerspruchsrecht des Reiseteilnehmers nach<br />

§ 28 Abs. 4, Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes wird ausdrücklich<br />

hingewiesen, d. h. die Daten werden auf Verlangen des<br />

Kunden unverzüglich gelöscht.<br />

2. Bezahlung<br />

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise sind<br />

nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §<br />

651 k Abs. 3 BGB zu leisten, dieser ist der Bestätigung beigefügt.<br />

Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises<br />

gefordert werden. Der gesamte Reisepreis bzw. die Restzahlung<br />

ist 20 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Die Reiseunterlagen<br />

werden dem Teilnehmer nach Eingang der Zahlung bis<br />

spätestens eine Woche vor Reisebeginn zugesandt.<br />

2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie<br />

keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,–<br />

nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines<br />

Sicherungsscheines verlangt werden.<br />

2.3 Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reiseantritt erfolgen,<br />

ist der gesamte Reisepreis sofort nach Erhalt der Bestätigung<br />

und des Sicherungsscheins fällig.<br />

2.4 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung<br />

nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist<br />

das bp berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag<br />

zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß<br />

Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.3 zu belasten.<br />

3. Leistungen, Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus<br />

den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf<br />

Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem<br />

Prospekt enthaltenen Angaben sind für das bp bindend. Das bp<br />

behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung<br />

der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor<br />

Buchung selbstverständlich informiert wird.<br />

3.2 Das bp wird den Kunden über die Identität der ausführenden<br />

Luftfahrtunternehmen entsprechend der EU-Verordnung Nr.<br />

2111/2005 vor oder spätestens bei der Buchung unterrichten.<br />

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch<br />

nicht fest, so ist das bp verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft<br />

bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich<br />

den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald das bp weiß,<br />

welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird es den<br />

Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende<br />

Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird das bp den Kunden<br />

über den Wechsel unverzüglich und, so rasch dies mit angemessenen<br />

Mitteln möglich ist, informieren. Der Kunde hat das<br />

Recht zur kostenfreien Stornierung, sollte eine Fluggesellschaft zu<br />

den von der Europäischen Kommission als unzuverlässig eingestuften<br />

Gesellschaften gehören und in der gemeinschaftlichen<br />

Lis te aufgeführt sein. Diese Liste kann in den Geschäftsräumen<br />

des bp eingesehen oder im Internet geöffnet werden (http://airban.europa.eu).<br />

3.3 Sofern nicht anders angegeben, gilt für Bahnfahrten die 2.<br />

Klasse, für Flüge die Economyklasse, für Busfahrten ab/bis<br />

Deutschland die Fahrt in Bussen mit WC, für Übernachtungen die<br />

Unterbringung in Doppelzimmern mit Dusche/WC. Ausflüge, die<br />

als „Gelegenheit“ beschrieben werden, sind gesondert zu bezahlen<br />

und werden nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt.<br />

Die Papstaudienz in Rom kann nicht garantiert werden, da das bp<br />

hierauf keinen Einfluss hat.<br />

Veranstalter der IT-Flugreisen:<br />

Bayerisches Pilgerbüro Studienreisen GmbH<br />

Dachauer Str. 9/II, 80335 München.<br />

4. Leistungs- und Preisänderungen<br />

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen<br />

von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss<br />

notwendig werden und die vom bp nicht wider Treu<br />

und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die<br />

Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den<br />

Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.<br />

4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit<br />

die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.<br />

4.3 Das bp ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leis -<br />

tungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrunds<br />

zu informieren. Gegebenenfalls wird es dem Kunden eine<br />

kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.<br />

4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung<br />

ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag<br />

zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindes tens<br />

gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn das bp in der Lage ist,<br />

eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot<br />

anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach<br />

der Erklärung des bp über die Änderung der Reiseleistung diesem<br />

gegenüber geltend zu machen.<br />

4.5 Das bp behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis<br />

im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben<br />

für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren<br />

oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden<br />

Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.<br />

4.5.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden<br />

Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,<br />

so kann das bp den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden<br />

Berechnung erhöhen:<br />

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann das bp<br />

vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.<br />

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen<br />

pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten<br />

durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels<br />

geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für<br />

den Einzelplatz kann das bp vom Reisenden verlangen.<br />

4.5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden<br />

Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem bp<br />

erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen<br />

Betrag heraufgesetzt werden.<br />

4.5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des<br />

Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,<br />

in dem sich die Reise dadurch für das bp verteuert hat.<br />

4.5.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss<br />

und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen<br />

und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss<br />

noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für das bp<br />

nicht vorhersehbar waren.<br />

4.5.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises<br />

hat das bp den Kunden unverzüglich zu informieren. Preis -<br />

erhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei<br />

Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne<br />

Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme<br />

an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn das<br />

bp in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden<br />

aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen<br />

Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des bp über die Preiserhöhung<br />

diesem gegenüber geltend zu machen.<br />

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen<br />

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.<br />

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung<br />

beim bp. Dem Kunden wird aus Beweisgründen empfohlen, den<br />

Rücktritt schriftlich zu erklären.<br />

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise<br />

nicht an, so verliert das bp den Anspruch auf den Reisepreis.<br />

Stattdessen kann das bp, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu<br />

vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene<br />

Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen<br />

und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem<br />

jeweiligen Reisepreis verlangen.<br />

5.3 Das bp hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt,<br />

d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des<br />

Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen<br />

Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung<br />

der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen<br />

und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen<br />

berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem<br />

Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie<br />

folgt berechnet:<br />

I. Pilgerreisen in Europa:<br />

bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 10 %,<br />

vom 60.–31. Tag vor Reisebeginn 15 %,<br />

vom 30. bis zu einem Tag vor Reisebeginn 25%,<br />

am Tag des Reisebeginns/bei Nichterscheinen 75%<br />

des Reisepreises.<br />

II. Außereuropäische Pilgerfahrten, alle Studien- und<br />

<strong>Wanderreisen</strong> und Kreuzfahrten:<br />

bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 10 %,<br />

vom 60.–31. Tag vor Reisebeginn 15 %,<br />

vom 30.–21. Tag vor Reisebeginn 30 %,<br />

vom 20.–11. Tag vor Reisebeginn 40 %,<br />

vom 10. bis zu einem Tag vor Reisebeginn 50 %,<br />

am Tag des Reisebeginns/bei Nichterscheinen 75 %<br />

des Reisepreises.<br />

5.4 Umbuchungen auf eine andere Reise des bp – die innerhalb<br />

eines Jahres ab Umbuchungsdatum angetreten werden muss –<br />

sind bis 61 Tage vor Reisebeginn gegen Zahlung einer Bearbeitungspauschale<br />

von EUR 10,–/Person möglich (ausgenommen<br />

Reisen, bei denen eine andere Regelung beschrieben ist, und bei<br />

Reisen anderer Veranstalter, die vom bp vermittelt werden). Ansonsten<br />

fällt die normale Stornierungsgebühr der ursprünglich<br />

abgesagten Reise an (s. o. I & II).<br />

5.5 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der in Ziffer<br />

5.4 genannten Fristen erfolgen, werden als Rücktritt vom Reisevertrag<br />

zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.3 und gleichzeitige<br />

Neuanmeldung behandelt.<br />

5.6 Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem bp nachzuweisen,<br />

dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist<br />

als die vom bp geforderte Pauschale.<br />

5.7 Das bp behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen<br />

eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit das bp<br />

nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils<br />

anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist<br />

das bp verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung<br />

der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen<br />

Verwendung der Reiseleis tungen konkret zu beziffern<br />

und zu belegen.<br />

5.8 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt<br />

seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag<br />

eintritt. Das bp kann dem Eintritt des Dritten widersprechen,<br />

wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt<br />

oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche<br />

Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein,<br />

so haften er und der Kunde dem bp als Gesamtschuldner für den<br />

Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden<br />

Mehrkosten.<br />

5.9 Reiserücktrittskostenversicherung<br />

Im Reisepreis ist – bei Pilgerreisen in außereuropäische Länder,<br />

Studien- und <strong>Wanderreisen</strong> – eine Reiserücktrittskostenversicherung<br />

der ERV enthalten. Versicherungsschutz besteht wegen<br />

Krankheit bei Rücktritt vor Reiseantritt (Stornierung) gem. Teil A<br />

sowie den Artikeln 1 - 11 der Versicherungsbedingungen für Reise-<br />

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