Jakobsweg & Wanderreisen Jakobsweg & Wanderreisen
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Informationen<br />
Allgemeine Hinweise und Reisebedingungen<br />
des „Bayerischen Pilgerbüros e.V.“ und der „Bayerisches Pilgerbüro Studienreisen GmbH“<br />
1. Abschluss des Reisevertrages<br />
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Bayerischen Pilgerbüro<br />
(bp) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.<br />
Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die<br />
ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige<br />
Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. Die Anmeldung<br />
kann schriftlich – auch per Telefax oder auf elektronischem Weg<br />
(E-Mail, Internet) – vorgenommen werden. Bei Buchungen via Internet<br />
bestätigt das bp den Eingang der Buchung unverzüglich<br />
auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch<br />
keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.<br />
1.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B.<br />
Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom bp nicht bevollmächtigt,<br />
Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder<br />
Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages<br />
abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen<br />
des bp hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung<br />
stehen.<br />
1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden,<br />
für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen,<br />
sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und<br />
gesonderte Erklärung übernommen hat.<br />
1.4 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das bp zustande.<br />
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich<br />
nach Vertragsschluss wird das bp dem Kunden die Reisebestätigung<br />
übermitteln. Hierzu ist das bp nicht verpflichtet, wenn<br />
die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn<br />
erfolgt.<br />
1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung<br />
ab, so liegt ein neues Angebot des bp vor, an das es für die<br />
Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der<br />
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende<br />
innerhalb der 10 Tage dem bp die Annahme durch ausdrückliche<br />
Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.<br />
1.6 Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer<br />
werden ausschließlich zur Durchführung der Reise<br />
verwendet. Auf das Widerspruchsrecht des Reiseteilnehmers nach<br />
§ 28 Abs. 4, Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes wird ausdrücklich<br />
hingewiesen, d. h. die Daten werden auf Verlangen des<br />
Kunden unverzüglich gelöscht.<br />
2. Bezahlung<br />
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise sind<br />
nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §<br />
651 k Abs. 3 BGB zu leisten, dieser ist der Bestätigung beigefügt.<br />
Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises<br />
gefordert werden. Der gesamte Reisepreis bzw. die Restzahlung<br />
ist 20 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Die Reiseunterlagen<br />
werden dem Teilnehmer nach Eingang der Zahlung bis<br />
spätestens eine Woche vor Reisebeginn zugesandt.<br />
2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie<br />
keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,–<br />
nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines<br />
Sicherungsscheines verlangt werden.<br />
2.3 Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reiseantritt erfolgen,<br />
ist der gesamte Reisepreis sofort nach Erhalt der Bestätigung<br />
und des Sicherungsscheins fällig.<br />
2.4 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung<br />
nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist<br />
das bp berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag<br />
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß<br />
Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.3 zu belasten.<br />
3. Leistungen, Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus<br />
den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf<br />
Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem<br />
Prospekt enthaltenen Angaben sind für das bp bindend. Das bp<br />
behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung<br />
der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor<br />
Buchung selbstverständlich informiert wird.<br />
3.2 Das bp wird den Kunden über die Identität der ausführenden<br />
Luftfahrtunternehmen entsprechend der EU-Verordnung Nr.<br />
2111/2005 vor oder spätestens bei der Buchung unterrichten.<br />
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch<br />
nicht fest, so ist das bp verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft<br />
bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich<br />
den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald das bp weiß,<br />
welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird es den<br />
Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende<br />
Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird das bp den Kunden<br />
über den Wechsel unverzüglich und, so rasch dies mit angemessenen<br />
Mitteln möglich ist, informieren. Der Kunde hat das<br />
Recht zur kostenfreien Stornierung, sollte eine Fluggesellschaft zu<br />
den von der Europäischen Kommission als unzuverlässig eingestuften<br />
Gesellschaften gehören und in der gemeinschaftlichen<br />
Lis te aufgeführt sein. Diese Liste kann in den Geschäftsräumen<br />
des bp eingesehen oder im Internet geöffnet werden (http://airban.europa.eu).<br />
3.3 Sofern nicht anders angegeben, gilt für Bahnfahrten die 2.<br />
Klasse, für Flüge die Economyklasse, für Busfahrten ab/bis<br />
Deutschland die Fahrt in Bussen mit WC, für Übernachtungen die<br />
Unterbringung in Doppelzimmern mit Dusche/WC. Ausflüge, die<br />
als „Gelegenheit“ beschrieben werden, sind gesondert zu bezahlen<br />
und werden nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt.<br />
Die Papstaudienz in Rom kann nicht garantiert werden, da das bp<br />
hierauf keinen Einfluss hat.<br />
Veranstalter der IT-Flugreisen:<br />
Bayerisches Pilgerbüro Studienreisen GmbH<br />
Dachauer Str. 9/II, 80335 München.<br />
4. Leistungs- und Preisänderungen<br />
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen<br />
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss<br />
notwendig werden und die vom bp nicht wider Treu<br />
und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die<br />
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den<br />
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.<br />
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit<br />
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.<br />
4.3 Das bp ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leis -<br />
tungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrunds<br />
zu informieren. Gegebenenfalls wird es dem Kunden eine<br />
kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.<br />
4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung<br />
ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag<br />
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindes tens<br />
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn das bp in der Lage ist,<br />
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot<br />
anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach<br />
der Erklärung des bp über die Änderung der Reiseleistung diesem<br />
gegenüber geltend zu machen.<br />
4.5 Das bp behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis<br />
im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben<br />
für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren<br />
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden<br />
Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.<br />
4.5.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden<br />
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,<br />
so kann das bp den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden<br />
Berechnung erhöhen:<br />
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann das bp<br />
vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.<br />
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen<br />
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten<br />
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels<br />
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für<br />
den Einzelplatz kann das bp vom Reisenden verlangen.<br />
4.5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden<br />
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem bp<br />
erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen<br />
Betrag heraufgesetzt werden.<br />
4.5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des<br />
Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,<br />
in dem sich die Reise dadurch für das bp verteuert hat.<br />
4.5.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss<br />
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen<br />
und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss<br />
noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für das bp<br />
nicht vorhersehbar waren.<br />
4.5.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises<br />
hat das bp den Kunden unverzüglich zu informieren. Preis -<br />
erhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei<br />
Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne<br />
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme<br />
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn das<br />
bp in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden<br />
aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen<br />
Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des bp über die Preiserhöhung<br />
diesem gegenüber geltend zu machen.<br />
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen<br />
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.<br />
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung<br />
beim bp. Dem Kunden wird aus Beweisgründen empfohlen, den<br />
Rücktritt schriftlich zu erklären.<br />
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise<br />
nicht an, so verliert das bp den Anspruch auf den Reisepreis.<br />
Stattdessen kann das bp, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu<br />
vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene<br />
Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen<br />
und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem<br />
jeweiligen Reisepreis verlangen.<br />
5.3 Das bp hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt,<br />
d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des<br />
Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen<br />
Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung<br />
der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen<br />
und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen<br />
berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem<br />
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie<br />
folgt berechnet:<br />
I. Pilgerreisen in Europa:<br />
bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 10 %,<br />
vom 60.–31. Tag vor Reisebeginn 15 %,<br />
vom 30. bis zu einem Tag vor Reisebeginn 25%,<br />
am Tag des Reisebeginns/bei Nichterscheinen 75%<br />
des Reisepreises.<br />
II. Außereuropäische Pilgerfahrten, alle Studien- und<br />
<strong>Wanderreisen</strong> und Kreuzfahrten:<br />
bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 10 %,<br />
vom 60.–31. Tag vor Reisebeginn 15 %,<br />
vom 30.–21. Tag vor Reisebeginn 30 %,<br />
vom 20.–11. Tag vor Reisebeginn 40 %,<br />
vom 10. bis zu einem Tag vor Reisebeginn 50 %,<br />
am Tag des Reisebeginns/bei Nichterscheinen 75 %<br />
des Reisepreises.<br />
5.4 Umbuchungen auf eine andere Reise des bp – die innerhalb<br />
eines Jahres ab Umbuchungsdatum angetreten werden muss –<br />
sind bis 61 Tage vor Reisebeginn gegen Zahlung einer Bearbeitungspauschale<br />
von EUR 10,–/Person möglich (ausgenommen<br />
Reisen, bei denen eine andere Regelung beschrieben ist, und bei<br />
Reisen anderer Veranstalter, die vom bp vermittelt werden). Ansonsten<br />
fällt die normale Stornierungsgebühr der ursprünglich<br />
abgesagten Reise an (s. o. I & II).<br />
5.5 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der in Ziffer<br />
5.4 genannten Fristen erfolgen, werden als Rücktritt vom Reisevertrag<br />
zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.3 und gleichzeitige<br />
Neuanmeldung behandelt.<br />
5.6 Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem bp nachzuweisen,<br />
dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist<br />
als die vom bp geforderte Pauschale.<br />
5.7 Das bp behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen<br />
eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit das bp<br />
nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils<br />
anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist<br />
das bp verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung<br />
der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen<br />
Verwendung der Reiseleis tungen konkret zu beziffern<br />
und zu belegen.<br />
5.8 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt<br />
seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag<br />
eintritt. Das bp kann dem Eintritt des Dritten widersprechen,<br />
wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt<br />
oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche<br />
Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein,<br />
so haften er und der Kunde dem bp als Gesamtschuldner für den<br />
Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden<br />
Mehrkosten.<br />
5.9 Reiserücktrittskostenversicherung<br />
Im Reisepreis ist – bei Pilgerreisen in außereuropäische Länder,<br />
Studien- und <strong>Wanderreisen</strong> – eine Reiserücktrittskostenversicherung<br />
der ERV enthalten. Versicherungsschutz besteht wegen<br />
Krankheit bei Rücktritt vor Reiseantritt (Stornierung) gem. Teil A<br />
sowie den Artikeln 1 - 11 der Versicherungsbedingungen für Reise-<br />
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