Jakobsweg & Wanderreisen Jakobsweg & Wanderreisen
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versicherungen der ERV. Mit der Buchungsbestätigung erhält der<br />
Kunde einen Versicherungsausweis (Versicherungsschein), dem die<br />
Versicherungsbedingungen und weitere Einzelheiten zu entnehmen<br />
sind. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist die versicherte<br />
Person verpflichtet, die Reise unverzüglich zu stornieren und den<br />
Schaden der EUROPÄISCHEN Reiseversicherungs- AG Leistungsabteilung,<br />
Rosenheimer Str. 116, 81669 München, Tel. +49 (0)89 /<br />
4166-1799 zu melden. Bei allen übrigen Reisen ist eine Reiserücktrittskostenversicherung<br />
nicht enthalten, kann aber auf Kundenwunsch<br />
kostenpflichtig hinzugebucht werden.<br />
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung<br />
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger<br />
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch,<br />
hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.<br />
Das bp wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung<br />
der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt,<br />
wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt<br />
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen<br />
entgegenstehen.<br />
7. Rücktritt und Kündigung durch das bp<br />
Das bp kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag<br />
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag<br />
kündigen:<br />
7.1 Ohne Einhaltung einer Frist<br />
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer<br />
Abmahnung des bp oder des Reiseleiters nachhaltig stört oder<br />
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige<br />
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das<br />
bp, so behält es den Anspruch auf den Reisepreis; es muss sich jedoch<br />
den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen<br />
Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung<br />
der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,<br />
einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.<br />
7.2 Bis 3 Wochen vor Reiseantritt<br />
Wenn die Mindestteilnehmerzahl (bei europäischen Pilgerreisen<br />
25 Personen, bei außereuropäischen Pilgerreisen 20 Personen, bei<br />
Lourdesflügen 100 Personen, bei Lourdessonderzügen 400 Personen,<br />
bei Studienreisen 20 Personen, bei <strong>Jakobsweg</strong>- und <strong>Wanderreisen</strong><br />
15 Personen, bei den <strong>Jakobsweg</strong>reisen „individuell“ 4 Personen,<br />
bei der Flusskreuzfahrt „Rhône und Saône“ 120 Personen,<br />
bei der Hochseekreuzfahrt „Mediterraner Küstenzauber und Inselglück“<br />
40 Personen), nicht erreicht wird, so kann das bp bis 21<br />
Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Bei Reisen,<br />
die laut Reiseausschreibung von anderen Reiseveranstaltern<br />
durchgeführt werden und die das bp nur vermittelt, gelten die<br />
Mindest teilnehmerzahlen des Veranstalters. Wird die Reise aus<br />
diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde auf den Reisepreis<br />
geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.<br />
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher<br />
Umstände<br />
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer<br />
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,<br />
so können sowohl das bp als auch der Kunde den Vertrag<br />
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann das bp für die<br />
bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden<br />
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.<br />
8.2 Wird der Vertrag nach Absatz 8.1 gekündigt, so finden die<br />
Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung.<br />
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den<br />
Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkos ten<br />
dem Kunden zur Last.<br />
9. Mitwirkungspflicht des Kunden<br />
9.1 Mängelanzeige<br />
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde<br />
Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem bp einen<br />
aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt<br />
er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.<br />
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos<br />
ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet,<br />
seine Mängelanzeige unverzüglich der örtlichen Reiseleitung<br />
zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist beauftragt, für<br />
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt,<br />
Ansprüche des Kunden anzuerkennen. Ist eine Reiseleitung<br />
vor Ort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem bp an<br />
dessen Sitz zur Kenntnis zu geben.<br />
9.2 Fristsetzung vor Kündigung<br />
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in<br />
§ 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem,<br />
dem bp erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen,<br />
hat er dem bp zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleis -<br />
tung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich<br />
ist oder vom bp verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung<br />
des Vertrages durch ein besonderes, dem bp erkennbares<br />
Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.<br />
9.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung<br />
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt<br />
das bp dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige<br />
(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.<br />
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die<br />
Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige<br />
ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb<br />
21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist<br />
der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck<br />
der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des bp anzuzeigen.<br />
9.4 Reiseunterlagen<br />
Der Kunde hat das bp zu informieren, wenn er die erforderlichen<br />
Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb<br />
der vom bp mitgeteilten Frist erhält.<br />
10. Beschränkung der Haftung<br />
10.1 Die vertragliche Haftung des bp für Schäden, die nicht Körperschäden<br />
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit<br />
ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />
herbeigeführt wird oder soweit das bp für einen dem Kunden<br />
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines<br />
Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />
10.2 Die deliktische Haftung des bp für Sachschäden, die nicht<br />
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen<br />
Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils<br />
je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende<br />
Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem<br />
Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.<br />
10.3 Das bp haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und<br />
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als<br />
Fremdleis tungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge,<br />
Theater karten, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen<br />
Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der<br />
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich<br />
als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass<br />
sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen<br />
des bp sind, oder dem Kunden erst im Zielgebiet kurzfristig<br />
angeboten werden. Das bp haftet jedoch a) für Leistungen, welche<br />
die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort<br />
der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen<br />
während der Reise und die Unterbringung während der<br />
Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des<br />
Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten<br />
des bp ursächlich geworden ist.<br />
11. Ausschluss von Ansprüchen<br />
Ansprüche nach den §§ 651c-f BGB hat der Kunde innerhalb eines<br />
Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise<br />
gegenüber dem bp geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist<br />
kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden<br />
an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Fällt<br />
der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort<br />
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend,<br />
tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.<br />
Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder<br />
Zustellungsverzögerung beim Gepäck im Zusammenhang mit<br />
Flügen gemäß Ziffer 9.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den<br />
§§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht<br />
werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung<br />
ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung<br />
binnen 21 Tagen nach Aushändigung und unter<br />
Vorlage einer Bestätigung des verantwortlichen Leistungsträgers<br />
geltend zu machen.<br />
12. Verjährung<br />
12.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis f BGB aus der<br />
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf<br />
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des bp<br />
oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des bp<br />
beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche<br />
auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder<br />
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des bp oder eines gesetzlichen<br />
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des bp beruhen.<br />
12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB<br />
verjähren in einem Jahr.<br />
12.3 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem<br />
Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der<br />
letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort<br />
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend,<br />
tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.<br />
12.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem bp Verhandlungen<br />
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden<br />
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder das<br />
bp die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung<br />
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<br />
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />
13.1 Das bp wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen<br />
Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen<br />
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie<br />
deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für<br />
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.<br />
Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten<br />
in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B.<br />
Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.<br />
13.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen<br />
der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche<br />
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.<br />
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften<br />
erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskos ten,<br />
gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn das bp nicht, unzureichend<br />
oder falsch informiert hat.<br />
13.3 Das bp haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang<br />
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,<br />
wenn der Kunde das bp mit der Besorgung beauftragt hat, es<br />
sei denn, dass das bp eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.<br />
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages<br />
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur<br />
Folge.<br />
15. Rechtwahl<br />
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem bp findet<br />
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für<br />
das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen<br />
das bp im Ausland für die Haftung des bp dem Grunde nach<br />
nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der<br />
Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe<br />
von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.<br />
16. Gerichtsstand<br />
Der Kunde kann das bp nur an dessen Sitz verklagen.<br />
Für Klagen des bp gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden<br />
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute<br />
oder Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt<br />
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen<br />
Fällen ist der Sitz des bp maßgebend.<br />
Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den<br />
Gerichtsstand gelten nicht,<br />
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen<br />
internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag<br />
zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden<br />
sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder<br />
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht<br />
abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der<br />
Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen<br />
in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen<br />
Vorschriften.<br />
Veranstalter Pilgerreisen:<br />
Bayerisches Pilgerbüro e. V.<br />
Geschäftsführender Direktor Bernhard Meyer<br />
Dachauer Str. 9, 80335 München<br />
Bankverbindung e.V.<br />
Liga Bank Regensburg – Filiale München<br />
Konto 2 144 964, BLZ 750 903 00<br />
IBAN DE66 7509 0300 0002 1449 64<br />
SWIFT/BIC GENODEF1M05<br />
Veranstalter Studien- und <strong>Wanderreisen</strong>:<br />
Bayerisches Pilgerbüro Studienreisen GmbH<br />
Geschäftsführer Bernhard Meyer<br />
Dachauer Str. 9, 80335 München<br />
Bankverbindung GmbH<br />
Liga Bank Regensburg – Filiale München<br />
Konto 2 152 312, BLZ 750 903 00<br />
IBAN DE35 7509 0300 0002 1523 12<br />
SWIFT/BIC GENODEF1M05<br />
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