Die Arbeitslosenkasse – Ihre Partnerin - SVA Schaffhausen
Die Arbeitslosenkasse – Ihre Partnerin - SVA Schaffhausen
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<strong>Die</strong> <strong>Arbeitslosenkasse</strong> <strong>–</strong><br />
<strong>Ihre</strong> <strong>Partnerin</strong>
Liebe Kundin<br />
Lieber Kunde<br />
Arbeitslosigkeit soll kein Dauerzustand sein. Ziel ist<br />
es, rasch einen neuen Arbeitsplatz zu finden.<br />
Bei diesen Bemühungen arbeiten wir von der <strong>Arbeitslosenkasse</strong>,<br />
das RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum),<br />
Ihr ehemaliger sowie Ihr zukünftiger<br />
Arbeitgeber und Sie eng zusammen. <strong>Die</strong>se Zusammenarbeit<br />
sollte für alle Beteiligten so angenehm,<br />
speditiv und unkompliziert wie möglich verlaufen.<br />
Was im Detail genau nötig ist, sehen Sie in diesem<br />
Informationsprospekt.<br />
Zuständig für die Stellensuche sowie die Arbeitsvermittlung<br />
ist ausschliesslich das RAV. <strong>Die</strong> <strong>Arbeitslosenkasse</strong><br />
hat hingegen die Aufgabe, den Anspruch<br />
abzuklären sowie die Leistungen zu berechnen und<br />
auszuzahlen.<br />
<strong>SVA</strong> <strong>Schaffhausen</strong><br />
<strong>Arbeitslosenkasse</strong><br />
<strong>Die</strong> <strong>Arbeitslosenkasse</strong><br />
<strong>–</strong> <strong>Ihre</strong> <strong>Partnerin</strong><br />
Unsere Ziele:<br />
Kundenorientierte und effiziente <strong>Die</strong>nstleistungen<br />
Kompetente Beratung<br />
Optimale Koordination mit anderen Sozialwerken<br />
Gegenseitiges Vertrauen schaffen<br />
Offene Kommunikation<br />
Rasche Auszahlung der Leistungen
Aufgaben der<br />
<strong>Arbeitslosenkasse</strong><br />
ALK<br />
Abklärung <strong>Ihre</strong>r Anspruchsvoraussetzungen<br />
Festlegen <strong>Ihre</strong>s versicherten Verdienstes<br />
Taggeldberechnung<br />
Auszahlung von<br />
<strong>–</strong> Taggeldleistungen<br />
<strong>–</strong> Pendlerkosten<br />
<strong>–</strong> Lohnzahlungen aus Insolvenzentschädigungen<br />
<strong>–</strong> Einarbeitungszuschüssen, Ausbildungszuschüssen<br />
<strong>–</strong> Kursrechnungen und Kursauslagen<br />
<strong>–</strong> Kurzzeitarbeits- und Schlechtwetterentschädigung<br />
Berechnung und Auszahlung der Leistungen gemäss<br />
kantonalem Arbeitslosenhilfegesetz (AHG)<br />
<strong>–</strong> Anschlusstaggelder<br />
<strong>–</strong> Härtefallleistungen<br />
<strong>–</strong> Individuelle und kollektive Eingliederungsmassnahmen<br />
<strong>–</strong> Anstellungsprogramme<br />
Entrichtung der Beitragsleistungen an die Sozialversicherungen<br />
(AHV, IV, EO, UVG und BVG)<br />
Auskunftserteilung in versicherungstechnischen<br />
Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung<br />
und der Arbeitslosenhilfe<br />
Erlass von Sanktionen<br />
Zusammenarbeit mit anderen SoziaIversicherungsträgern<br />
und Institutionen<br />
<strong>–</strong> Invalidenversicherung<br />
<strong>–</strong> Unfallversicherungen, Krankenversicherungen<br />
<strong>–</strong> RAV / Arbeitsamt / SECO (Staatssekretariat für<br />
Wirtschaft)<br />
<strong>–</strong> Stiftung Impuls<br />
<strong>–</strong> Gemeindebehörden, Einwohnerkontrolle etc.<br />
<strong>–</strong> Soziale <strong>Die</strong>nste etc.
Taggeld<br />
Rechte<br />
und Pflichten<br />
Sie haben Anspruch auf fünf Taggelder pro Woche<br />
<strong>Ihre</strong> Auszahlung erfolgt in der Regel im Folgemonat<br />
immer auf Ihr Post- oder Bankkonto (keine Barauszahlungen)<br />
Keine Auszahlungen erfolgen bei bevorstehenden<br />
Sanktionen oder unvollständigen Unterlagen<br />
Wenn Sie <strong>Ihre</strong> Pflichten verletzen <strong>–</strong> zum Beispiel<br />
Kündigung der bisherigen Arbeitsstelle, ohne einen<br />
neuen Arbeitsplatz in Aussicht zu haben <strong>–</strong> können Sie<br />
in der Anspruchsberechtigung eingestellt werden.<br />
<strong>Die</strong> Anfechtung einer Einstellungsverfügung ist<br />
möglich.<br />
Datenschutz und<br />
Schweigepflicht<br />
Beratungsstellen<br />
und Informationen<br />
Das Beschwerdeverfahren ist für Sie kostenlos.<br />
Personen, die an der Durchführung, der Kontrolle<br />
oder Beaufsichtigung der Versicherung beteiligt sind,<br />
haben über die Wahrnehmungen gegenüber Dritten<br />
Schweigen zu bewahren.<br />
Verschiedene Institutionen bieten Ihnen Hilfe, wenn<br />
Sie persönliche und private Probleme haben. Weitere<br />
Informationen erhalten Sie beim RAV, bei der kantonalen<br />
<strong>Arbeitslosenkasse</strong> oder unter www.svash.ch.
Checkliste<br />
Neuanmeldung<br />
Wiederanmeldung<br />
Zwischenverdienst<br />
Kursbesuch<br />
Krankheit, Unfall<br />
Für eine rasche Auszahlung <strong>Ihre</strong>r Taggelder<br />
benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:<br />
Antrag auf Arbeitslosenentschädigung<br />
Arbeitgeberbescheinigungen der letzten zwei Jahre<br />
Kopien Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate<br />
Schul- und Studiumsbestätigungen (nur für<br />
Schul- bzw. StudienabgängerInnen)<br />
Kopie Fähigkeitsausweis (nur für<br />
Lehrabgängerlnnen)<br />
Kopie AHV-Ausweis<br />
Kopie Ausländerauweis<br />
Kopie letzter Arbeitsvertrag<br />
Kopie Kündigungsschreiben<br />
Kinder<br />
<strong>–</strong> ab 16 Jahren: Kopie Lehrvertrag<br />
oder Schul-/Studiumsbestätigung<br />
<strong>–</strong> mit anderen Familiennamen: Kopie Geburtsschein<br />
Wohnsitzbescheinigung<br />
Weitere Unterlagen gemäss <strong>Arbeitslosenkasse</strong><br />
Neuer Antrag auf Arbeitslosenentschädigung<br />
Arbeitgeberbescheinigung und Lohnabrechnungen<br />
Kopie Kündigungsschreiben<br />
Kopie letzter Arbeitsvertrag<br />
Bescheinigung über Zwischenverdienst (vom Arbeitgeber<br />
auszufüllen)<br />
Kursbescheinigung des Kursveranstalters<br />
Ab 3. Tag Krankheit oder Unfall:<br />
Arztzeugnis<br />
Unfall- oder Krankentaggeldbescheinigung
Oberstadt 9<br />
8200 <strong>Schaffhausen</strong><br />
Telefon 052 632 61 80<br />
Fax 052 632 61 99<br />
info@svash.ch<br />
www.svash.ch<br />
Öffnungszeiten<br />
Montag bis Freitag<br />
08.00 bis 11.30 Uhr<br />
13.30 bis 16.30 Uhr<br />
AHV-Ausgleichskasse<br />
IV-Stelle<br />
Familienausgleichskasse<br />
<strong>Arbeitslosenkasse</strong><br />
© <strong>SVA</strong> <strong>Schaffhausen</strong>, 01.2008