Die Arbeitslosenkasse – Ihre Partnerin - SVA Schaffhausen
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Taggeld<br />
Rechte<br />
und Pflichten<br />
Sie haben Anspruch auf fünf Taggelder pro Woche<br />
<strong>Ihre</strong> Auszahlung erfolgt in der Regel im Folgemonat<br />
immer auf Ihr Post- oder Bankkonto (keine Barauszahlungen)<br />
Keine Auszahlungen erfolgen bei bevorstehenden<br />
Sanktionen oder unvollständigen Unterlagen<br />
Wenn Sie <strong>Ihre</strong> Pflichten verletzen <strong>–</strong> zum Beispiel<br />
Kündigung der bisherigen Arbeitsstelle, ohne einen<br />
neuen Arbeitsplatz in Aussicht zu haben <strong>–</strong> können Sie<br />
in der Anspruchsberechtigung eingestellt werden.<br />
<strong>Die</strong> Anfechtung einer Einstellungsverfügung ist<br />
möglich.<br />
Datenschutz und<br />
Schweigepflicht<br />
Beratungsstellen<br />
und Informationen<br />
Das Beschwerdeverfahren ist für Sie kostenlos.<br />
Personen, die an der Durchführung, der Kontrolle<br />
oder Beaufsichtigung der Versicherung beteiligt sind,<br />
haben über die Wahrnehmungen gegenüber Dritten<br />
Schweigen zu bewahren.<br />
Verschiedene Institutionen bieten Ihnen Hilfe, wenn<br />
Sie persönliche und private Probleme haben. Weitere<br />
Informationen erhalten Sie beim RAV, bei der kantonalen<br />
<strong>Arbeitslosenkasse</strong> oder unter www.svash.ch.