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Die Arbeitslosenkasse – Ihre Partnerin - SVA Schaffhausen

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Taggeld<br />

Rechte<br />

und Pflichten<br />

Sie haben Anspruch auf fünf Taggelder pro Woche<br />

<strong>Ihre</strong> Auszahlung erfolgt in der Regel im Folgemonat<br />

immer auf Ihr Post- oder Bankkonto (keine Barauszahlungen)<br />

Keine Auszahlungen erfolgen bei bevorstehenden<br />

Sanktionen oder unvollständigen Unterlagen<br />

Wenn Sie <strong>Ihre</strong> Pflichten verletzen <strong>–</strong> zum Beispiel<br />

Kündigung der bisherigen Arbeitsstelle, ohne einen<br />

neuen Arbeitsplatz in Aussicht zu haben <strong>–</strong> können Sie<br />

in der Anspruchsberechtigung eingestellt werden.<br />

<strong>Die</strong> Anfechtung einer Einstellungsverfügung ist<br />

möglich.<br />

Datenschutz und<br />

Schweigepflicht<br />

Beratungsstellen<br />

und Informationen<br />

Das Beschwerdeverfahren ist für Sie kostenlos.<br />

Personen, die an der Durchführung, der Kontrolle<br />

oder Beaufsichtigung der Versicherung beteiligt sind,<br />

haben über die Wahrnehmungen gegenüber Dritten<br />

Schweigen zu bewahren.<br />

Verschiedene Institutionen bieten Ihnen Hilfe, wenn<br />

Sie persönliche und private Probleme haben. Weitere<br />

Informationen erhalten Sie beim RAV, bei der kantonalen<br />

<strong>Arbeitslosenkasse</strong> oder unter www.svash.ch.

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