Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - DTHG
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<strong>Sicherheit</strong> <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong><br />
Unternehmensorganisation<br />
Leitung <strong>und</strong><br />
Verantwortung<br />
Personal<br />
Beurteilung<br />
der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen<br />
Ar<strong>bei</strong>tsmittel/<br />
Ar<strong>bei</strong>tsstoffe<br />
Ar<strong>bei</strong>ts-/<br />
Veranstaltungs-/<br />
Produktionsstätten<br />
Notfallorganisation,<br />
Brandschutz<br />
<strong>und</strong> Erste Hilfe<br />
Unterweisung<br />
Dokumentation<br />
Unternehmensorganisation<br />
Wie muss die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert<br />
werden?<br />
• Beurteilung der Gefährdungen<br />
––<br />
Effektive Durchführung muss erkennbar sein – für die<br />
betrachteten Ar<strong>bei</strong>tsbereiche <strong>und</strong> Tätigkeiten (beziehungsweise<br />
für die veranstaltungsbezogenen Gewerke)<br />
muss eine systematische Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung<br />
der Gefährdungen ersichtlich sein<br />
––<br />
Angaben zum Ergebnis der Beurteilung müssen enthalten<br />
sein – zum Beispiel: Risikoeinschätzung oder<br />
Handlungsbedarf? JA/NEIN<br />
• Festlegung von konkreten Ar<strong>bei</strong>tsschutzmaßnahmen<br />
einschließlich Termine <strong>und</strong> Verantwortliche. Für eine<br />
veranstaltungsbezogene Gefährdungsbeurteilung wird<br />
in der Regel kein Termin, sondern eine Phase – zum Beispiel<br />
Aufbau, Veranstaltung, Abbau – definiert<br />
• Durchführung der Maßnahmen <strong>und</strong> Überprüfung der<br />
Wirksamkeit<br />
• Datum der Erstellung/Aktualisierung<br />
Die Dokumentation kann modular aufgebaut <strong>und</strong> auch<br />
Bestandteil von branchenüblichen anderen Dokumenten<br />
sein – zum Beispiel Tagesdisposition, Aufgabenlisten,<br />
Bauabnahme-Protokolle, <strong>Sicherheit</strong>skonzept.<br />
Spezielle Dokumentationsanforderungen in Ar<strong>bei</strong>tsschutzvorschriften<br />
sind zu beachten – zum Beispiel Betriebssicherheitsverordnung<br />
(BetrSichV), Lärm- <strong>und</strong> Vibrations-Ar<strong>bei</strong>tsschutzverordnung<br />
(LärmVibrationsArbSchV),<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).<br />
Wie können die Maßnahmen auf Wirksamkeit überprüft<br />
werden?<br />
Insbesondere <strong>bei</strong> veranstaltungs- <strong>und</strong> produktionsbezogenen<br />
Gefährdungsbeurteilungen ist wegen der komplexen<br />
Abläufe <strong>und</strong> Gefährdungen eine sorgfältige Wirksamkeitskontrolle<br />
der erforderlichen Ar<strong>bei</strong>tschutzmaßnahmen<br />
erforderlich.<br />
• Prospektiv: Hierzu ist es empfehlenswert, die Bewertung<br />
des Risikos in zwei Schritten durchzuführen <strong>und</strong><br />
zu dokumentieren. Hier<strong>bei</strong> erfolgt eine Einschätzung<br />
aufgr<strong>und</strong> der Erfahrungen des Erstellers, ob durch die<br />
vorgesehenen Maßnahmen das Restrisiko hinreichend<br />
minimiert werden kann:<br />
––<br />
Beurteilung der Ausgangssituation ohne Berücksichtigung<br />
der darauf abgestimmten Ar<strong>bei</strong>tsschutzmaßnahmen<br />
––<br />
Erneute Beurteilung der Situation unter Berücksichtigung<br />
von zur Risikominimierung erforderlichen Ar<strong>bei</strong>tsschutzmaßnahmen<br />
• Laufend: durch die verantwortliche Person – Leitung<br />
<strong>und</strong> Aufsicht durch eine erfahrene Bühnen- <strong>und</strong> Studiofachkraft<br />
• Retrospektiv: nach Ereignissen, aufgr<strong>und</strong> neuer Erfahrungen<br />
<strong>und</strong> Erkenntnisse; zur Erzielung eines kontinuierlichen<br />
Verbesserungsprozesses<br />
➔➔<br />
Gr<strong>und</strong>lagen: § 3 BGV A1; §§ 5, 6 ArbSchG<br />
VBG-Praxis-Kompakt „PRAXIS-INFO – Erfolgreich, sicher<br />
<strong>und</strong> ges<strong>und</strong> ar<strong>bei</strong>ten – Informationen zur Beurteilung<br />
der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen“<br />
Handlungsschritte einer Gefährdungsbeurteilung (mit<br />
Praxis<strong>bei</strong>spielen)<br />
MERKSATZ:<br />
Gefährdungen müssen ermittelt <strong>und</strong> die Risiken bewertet werden. Es müssen geeignete<br />
Schutzmaßnahmen festgelegt <strong>und</strong> deren Wirksamkeit überprüft werden. Die Gefährdungsbeurteilung<br />
muss dokumentiert werden.<br />
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