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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - DTHG

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<strong>Sicherheit</strong> <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong><br />

Unternehmensorganisation<br />

Leitung <strong>und</strong><br />

Verantwortung<br />

Personal<br />

Beurteilung<br />

der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen<br />

Ar<strong>bei</strong>tsmittel/<br />

Ar<strong>bei</strong>tsstoffe<br />

Ar<strong>bei</strong>ts-/<br />

Veranstaltungs-/<br />

Produktionsstätten<br />

Notfallorganisation,<br />

Brandschutz<br />

<strong>und</strong> Erste Hilfe<br />

Unterweisung<br />

Dokumentation<br />

Unternehmensorganisation<br />

Wie muss die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert<br />

werden?<br />

• Beurteilung der Gefährdungen<br />

––<br />

Effektive Durchführung muss erkennbar sein – für die<br />

betrachteten Ar<strong>bei</strong>tsbereiche <strong>und</strong> Tätigkeiten (beziehungsweise<br />

für die veranstaltungsbezogenen Gewerke)<br />

muss eine systematische Ermittlung <strong>und</strong> Bewertung<br />

der Gefährdungen ersichtlich sein<br />

––<br />

Angaben zum Ergebnis der Beurteilung müssen enthalten<br />

sein – zum Beispiel: Risikoeinschätzung oder<br />

Handlungsbedarf? JA/NEIN<br />

• Festlegung von konkreten Ar<strong>bei</strong>tsschutzmaßnahmen<br />

einschließlich Termine <strong>und</strong> Verantwortliche. Für eine<br />

veranstaltungsbezogene Gefährdungsbeurteilung wird<br />

in der Regel kein Termin, sondern eine Phase – zum Beispiel<br />

Aufbau, Veranstaltung, Abbau – definiert<br />

• Durchführung der Maßnahmen <strong>und</strong> Überprüfung der<br />

Wirksamkeit<br />

• Datum der Erstellung/Aktualisierung<br />

Die Dokumentation kann modular aufgebaut <strong>und</strong> auch<br />

Bestandteil von branchenüblichen anderen Dokumenten<br />

sein – zum Beispiel Tagesdisposition, Aufgabenlisten,<br />

Bauabnahme-Protokolle, <strong>Sicherheit</strong>skonzept.<br />

Spezielle Dokumentationsanforderungen in Ar<strong>bei</strong>tsschutzvorschriften<br />

sind zu beachten – zum Beispiel Betriebssicherheitsverordnung<br />

(BetrSichV), Lärm- <strong>und</strong> Vibrations-Ar<strong>bei</strong>tsschutzverordnung<br />

(LärmVibrationsArbSchV),<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).<br />

Wie können die Maßnahmen auf Wirksamkeit überprüft<br />

werden?<br />

Insbesondere <strong>bei</strong> veranstaltungs- <strong>und</strong> produktionsbezogenen<br />

Gefährdungsbeurteilungen ist wegen der komplexen<br />

Abläufe <strong>und</strong> Gefährdungen eine sorgfältige Wirksamkeitskontrolle<br />

der erforderlichen Ar<strong>bei</strong>tschutzmaßnahmen<br />

erforderlich.<br />

• Prospektiv: Hierzu ist es empfehlenswert, die Bewertung<br />

des Risikos in zwei Schritten durchzuführen <strong>und</strong><br />

zu dokumentieren. Hier<strong>bei</strong> erfolgt eine Einschätzung<br />

aufgr<strong>und</strong> der Erfahrungen des Erstellers, ob durch die<br />

vorgesehenen Maßnahmen das Restrisiko hinreichend<br />

minimiert werden kann:<br />

––<br />

Beurteilung der Ausgangssituation ohne Berücksichtigung<br />

der darauf abgestimmten Ar<strong>bei</strong>tsschutzmaßnahmen<br />

––<br />

Erneute Beurteilung der Situation unter Berücksichtigung<br />

von zur Risikominimierung erforderlichen Ar<strong>bei</strong>tsschutzmaßnahmen<br />

• Laufend: durch die verantwortliche Person – Leitung<br />

<strong>und</strong> Aufsicht durch eine erfahrene Bühnen- <strong>und</strong> Studiofachkraft<br />

• Retrospektiv: nach Ereignissen, aufgr<strong>und</strong> neuer Erfahrungen<br />

<strong>und</strong> Erkenntnisse; zur Erzielung eines kontinuierlichen<br />

Verbesserungsprozesses<br />

➔➔<br />

Gr<strong>und</strong>lagen: § 3 BGV A1; §§ 5, 6 ArbSchG<br />

VBG-Praxis-Kompakt „PRAXIS-INFO – Erfolgreich, sicher<br />

<strong>und</strong> ges<strong>und</strong> ar<strong>bei</strong>ten – Informationen zur Beurteilung<br />

der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen“<br />

Handlungsschritte einer Gefährdungsbeurteilung (mit<br />

Praxis<strong>bei</strong>spielen)<br />

MERKSATZ:<br />

Gefährdungen müssen ermittelt <strong>und</strong> die Risiken bewertet werden. Es müssen geeignete<br />

Schutzmaßnahmen festgelegt <strong>und</strong> deren Wirksamkeit überprüft werden. Die Gefährdungsbeurteilung<br />

muss dokumentiert werden.<br />

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