Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - DTHG
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<strong>Sicherheit</strong> <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong><br />
Unternehmensorganisation<br />
Leitung <strong>und</strong><br />
Verantwortung<br />
Personal<br />
Beurteilung<br />
der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen<br />
Ar<strong>bei</strong>tsmittel/<br />
Ar<strong>bei</strong>tsstoffe<br />
Ar<strong>bei</strong>ts-/<br />
Veranstaltungs-/<br />
Produktionsstätten<br />
Notfallorganisation,<br />
Brandschutz<br />
<strong>und</strong> Erste Hilfe<br />
Unterweisung<br />
Dokumentation<br />
1.1 Leitung <strong>und</strong> Verantwortung<br />
Ar<strong>bei</strong>tsunfälle <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitliche Beeinträchtigungen<br />
des Personals verursachen Leid, sind ein hoher Kostenfaktor<br />
<strong>und</strong> stören den reibungslosen Ablauf. Deshalb ist<br />
es wichtig, <strong>Sicherheit</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit in die Organisationsabläufe<br />
zu integrieren. Voraussetzung dafür ist eine<br />
verantwortungsbewusste Unternehmensführung. Die Einführung<br />
eines betrieblichen Ar<strong>bei</strong>tsschutzmanagements<br />
ist ein Weg zu den folgenden Zielen:<br />
• die Organisation <strong>und</strong> die Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen im Betrieb<br />
so sicher <strong>und</strong> ges<strong>und</strong> wie möglich zu gestalten <strong>und</strong><br />
damit<br />
• die Zufriedenheit <strong>und</strong> Zuverlässigkeit des Personals zu<br />
verbessern sowie<br />
• zum Erfolg des Unternehmens <strong>bei</strong>zutragen.<br />
Ar<strong>bei</strong>tsschutz ist Chefsache<br />
Um welche Organisationsstruktur es sich auch handelt,<br />
die Gesamtverantwortung für <strong>Sicherheit</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />
liegt immer <strong>bei</strong>m Unternehmer. Er muss dafür<br />
sorgen, dass <strong>bei</strong> der Durchführung jeder einzelnen Veranstaltung<br />
<strong>und</strong> Produktion festgelegt wird, wer dafür die<br />
Gesamtverantwortung trägt.<br />
Organisationsstruktur<br />
Im Bereich <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong> können<br />
die Organisationsstruktur <strong>und</strong> damit auch die Struktur<br />
der Verantwortungsbereiche sehr unterschiedlich sein, je<br />
nachdem, ob es sich zum Beispiel um ein Theater, eine<br />
R<strong>und</strong>funkanstalt, eine Mehrzweckhalle oder eine Messe<br />
handelt.<br />
Organisationsstrukturen sind geprägt durch die Aufgaben<br />
<strong>und</strong> die Art des Unternehmens. Die Organisation richtet<br />
sich nach betrieblichen Prozessen oder Ar<strong>bei</strong>tsabläufen<br />
sowie nach fachlichen Voraussetzungen <strong>und</strong> räumlichen<br />
Gegebenheiten.<br />
Beispiel einer Organisationsstruktur im Theater<br />
Beispiel einer Organisationsstruktur im R<strong>und</strong>funk<br />
Beispiel einer Organisationsstruktur einer Mehrzweckhalle<br />
Beispiel einer Organisationsstruktur einer Messe<br />
Beispiel einer Organisationsstruktur eines Kongress-Zentrums<br />
Unternehmensorganisation<br />
Der Unternehmer darf Leitung <strong>und</strong> Aufsicht der Ar<strong>bei</strong>ten in<br />
Veranstaltungs- <strong>und</strong> Produktionsstätten nur Bühnen- <strong>und</strong><br />
Studiofachkräften übertragen. Dies gilt auch für <strong>Veranstaltungen</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong> von oder mit Dritten.<br />
Siehe Kapitel 4.1 „Qualifikation <strong>und</strong> Aufgaben von Bühnen- <strong>und</strong><br />
Studiofachkräften“<br />
Informationen zur Betreuung: www.vbg.de oder <strong>bei</strong> Ihrem VBG-<br />
Ansprechpartner<br />
Pflichtenübertragung nur an fachk<strong>und</strong>ige Personen<br />
Der Unternehmer kann Pflichten in der Ar<strong>bei</strong>tssicherheit<br />
<strong>und</strong> im Ges<strong>und</strong>heitsschutz an fachk<strong>und</strong>ige, zuverlässige<br />
Personen übertragen – zum Beispiel an Abteilungsleiter,<br />
Teamleiter. Bei einer Pflichtenübertragung müssen die<br />
Verantwortungsbereiche <strong>und</strong> Befugnisse genau definiert<br />
<strong>und</strong> schriftlich festgehalten werden.<br />
= auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-<strong>und</strong>-produktionen<br />
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