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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - DTHG

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<strong>Sicherheit</strong> <strong>bei</strong> <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong><br />

Unternehmensorganisation<br />

Leitung <strong>und</strong><br />

Verantwortung<br />

Personal<br />

Beurteilung<br />

der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen<br />

Ar<strong>bei</strong>tsmittel/<br />

Ar<strong>bei</strong>tsstoffe<br />

Ar<strong>bei</strong>ts-/<br />

Veranstaltungs-/<br />

Produktionsstätten<br />

Notfallorganisation,<br />

Brandschutz<br />

<strong>und</strong> Erste Hilfe<br />

Unterweisung<br />

Dokumentation<br />

1.1 Leitung <strong>und</strong> Verantwortung<br />

Ar<strong>bei</strong>tsunfälle <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitliche Beeinträchtigungen<br />

des Personals verursachen Leid, sind ein hoher Kostenfaktor<br />

<strong>und</strong> stören den reibungslosen Ablauf. Deshalb ist<br />

es wichtig, <strong>Sicherheit</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit in die Organisationsabläufe<br />

zu integrieren. Voraussetzung dafür ist eine<br />

verantwortungsbewusste Unternehmensführung. Die Einführung<br />

eines betrieblichen Ar<strong>bei</strong>tsschutzmanagements<br />

ist ein Weg zu den folgenden Zielen:<br />

• die Organisation <strong>und</strong> die Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen im Betrieb<br />

so sicher <strong>und</strong> ges<strong>und</strong> wie möglich zu gestalten <strong>und</strong><br />

damit<br />

• die Zufriedenheit <strong>und</strong> Zuverlässigkeit des Personals zu<br />

verbessern sowie<br />

• zum Erfolg des Unternehmens <strong>bei</strong>zutragen.<br />

Ar<strong>bei</strong>tsschutz ist Chefsache<br />

Um welche Organisationsstruktur es sich auch handelt,<br />

die Gesamtverantwortung für <strong>Sicherheit</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />

liegt immer <strong>bei</strong>m Unternehmer. Er muss dafür<br />

sorgen, dass <strong>bei</strong> der Durchführung jeder einzelnen Veranstaltung<br />

<strong>und</strong> Produktion festgelegt wird, wer dafür die<br />

Gesamtverantwortung trägt.<br />

Organisationsstruktur<br />

Im Bereich <strong>Veranstaltungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong> können<br />

die Organisationsstruktur <strong>und</strong> damit auch die Struktur<br />

der Verantwortungsbereiche sehr unterschiedlich sein, je<br />

nachdem, ob es sich zum Beispiel um ein Theater, eine<br />

R<strong>und</strong>funkanstalt, eine Mehrzweckhalle oder eine Messe<br />

handelt.<br />

Organisationsstrukturen sind geprägt durch die Aufgaben<br />

<strong>und</strong> die Art des Unternehmens. Die Organisation richtet<br />

sich nach betrieblichen Prozessen oder Ar<strong>bei</strong>tsabläufen<br />

sowie nach fachlichen Voraussetzungen <strong>und</strong> räumlichen<br />

Gegebenheiten.<br />

Beispiel einer Organisationsstruktur im Theater<br />

Beispiel einer Organisationsstruktur im R<strong>und</strong>funk<br />

Beispiel einer Organisationsstruktur einer Mehrzweckhalle<br />

Beispiel einer Organisationsstruktur einer Messe<br />

Beispiel einer Organisationsstruktur eines Kongress-Zentrums<br />

Unternehmensorganisation<br />

Der Unternehmer darf Leitung <strong>und</strong> Aufsicht der Ar<strong>bei</strong>ten in<br />

Veranstaltungs- <strong>und</strong> Produktionsstätten nur Bühnen- <strong>und</strong><br />

Studiofachkräften übertragen. Dies gilt auch für <strong>Veranstaltungen</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Produktionen</strong> von oder mit Dritten.<br />

Siehe Kapitel 4.1 „Qualifikation <strong>und</strong> Aufgaben von Bühnen- <strong>und</strong><br />

Studiofachkräften“<br />

Informationen zur Betreuung: www.vbg.de oder <strong>bei</strong> Ihrem VBG-<br />

Ansprechpartner<br />

Pflichtenübertragung nur an fachk<strong>und</strong>ige Personen<br />

Der Unternehmer kann Pflichten in der Ar<strong>bei</strong>tssicherheit<br />

<strong>und</strong> im Ges<strong>und</strong>heitsschutz an fachk<strong>und</strong>ige, zuverlässige<br />

Personen übertragen – zum Beispiel an Abteilungsleiter,<br />

Teamleiter. Bei einer Pflichtenübertragung müssen die<br />

Verantwortungsbereiche <strong>und</strong> Befugnisse genau definiert<br />

<strong>und</strong> schriftlich festgehalten werden.<br />

= auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-<strong>und</strong>-produktionen<br />

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