Protokoll, Teil 2 - DLRG
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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.<br />
Bundestagung 2013 in Potsdam<br />
TOP 5.18<br />
Betrifft: Satzungsänderungen<br />
Antrag des Präsidiums zu § 38 Absatz 1 a) und b)<br />
Beschlussentwurf:<br />
§ 38 Absatz 1 a) und b)wird wie folgt gekürzt:<br />
a) Beleidigungen, üble Nachrede oder Verleumdung der <strong>DLRG</strong>, ihrer Gliederungen,<br />
ihrer satzungsgemäßen Organe und deren Mitglieder, soweit sie sich auf<br />
deren Tätigkeit in der <strong>DLRG</strong> beziehen.<br />
b) Handlungen von Mitgliedern und/oder Gliederungen, die der <strong>DLRG</strong> oder ihren<br />
Gliederungen Schaden zugefügt haben oder geeignet sind, solchen zuzufügen<br />
oder das Ansehen der <strong>DLRG</strong> zu schädigen, sowie die Regelung der Folgen<br />
dieser Handlungen, soweit Mitglieder finanziell geschädigt sind.<br />
Begründung:<br />
Da das SuEG ein Schiedsgericht nach §§ 1025 ff. ZPO ist, wird die bisherige Ergänzung<br />
„und soweit das beleidigte Mitglied den Spruch des Schieds- und Ehrengerichtes vor<br />
Ausspruch als bindend anerkennt," ist überflüssig. Die Möglichkeit eines Aufhebungsantrages<br />
nach § 1059 ZPO steht nach § 42 Satzung offen. Orientiert sich am BGH-<br />
Beschluss vom 27. 5. 2004 - III ZB 53/03.<br />
Bad Nenndorf, 22.06.2013<br />
Dr. K. Wilkens<br />
Präsident<br />
Achim Haag<br />
Justitiar<br />
Berichterstatter:<br />
Justitiar<br />
Beschluss:<br />
Ein Bedarf für Erläuterungen oder Aussprache ergibt sich nicht.<br />
Der Beschlussentwurf wird einstimmig beschlossen.<br />
Abstimmung:<br />
Einstimmig Keine keine<br />
JA NEIN ENTHALTUNGEN<br />
<strong>DLRG</strong>