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SEPA-Lastschrift - DLRG

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Umdeutung der Einzugsermächtigung<br />

in ein <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat<br />

• Aufgrund des hohen Aufwandes für die Neueinholung der <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandate<br />

• (ca. 700 Mio. Mandate müssten in Deutschland neu eingeholt werden), ist eine<br />

Umdeutungslösung unverzichtbar.<br />

• Deshalb wurden die Kundenbedingungen für das Einzugsermächtigungsverfahren und <strong>SEPA</strong>-<br />

Basis-<strong>Lastschrift</strong>verfahren zum 9. Juli 2012 um die im BGH-Urteil aufgezeigte Möglichkeit der<br />

Parteivereinbarung ergänzt (sogenannte „AGB-Änderung“).<br />

• D.h. seit diesem Zeitpunkt können gültige (schriftliche!) Einzugsermächtigungen für<br />

<strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en verwendet werden.<br />

• Die Voraussetzungen hierfür sind:<br />

• Mitteilung über den Umstieg<br />

auf die <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong><br />

• Mitteilung von Mandatsreferenz<br />

und Gläubiger-ID in Textform<br />

Künftige <strong>Lastschrift</strong>einzüge<br />

nehmen wir<br />

per <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong> vor.<br />

Unsere Gläubiger-ID:<br />

DE55ZZZ00123456789<br />

Ihre Mandatsreferenz:<br />

LOREMIPSUM1234567890<br />

www.dlrg.de<br />

<strong>DLRG</strong>-Präsidium - Finanzen - V3.3-2013

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