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Krankenversicherung Erweiterung der Produktpalette der ...

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D-Rundschreiben 09 / 2008 Hannover, 11.06.2008<br />

<strong>Krankenversicherung</strong><br />

<strong>Erweiterung</strong> <strong>der</strong> <strong>Produktpalette</strong> <strong>der</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> um den<br />

Tarif SZ PLUS<br />

Neuer Tarif SZ PLUS<br />

Leistungsumfang<br />

Es ist niemals zu früh - und selten zu spät.....<br />

Mit unserem neuen Tarif SZ PLUS haben wir Ihre Wünsche<br />

weitgehend realisiert. Somit können wir Ihnen einen weiteren<br />

attraktiven Versicherungsschutz zu einem sehr guten Preis- /<br />

Leistungsverhältnis an die Hand geben.<br />

In diesen Tarif können alle in unserem Geschäftsgebiet wohnenden<br />

Personen aufgenommen werden, die bei <strong>der</strong> Concordia<br />

<strong>Krankenversicherung</strong>s-AG nach dem Tarif SZ versichert sind.<br />

Erstattung über GOÄ<br />

Für die Teile einer Liquidation, die die Höchstsätze <strong>der</strong> amtlichen<br />

Gebührenordnung überschreiten, werden Leistungen zur<br />

Verfügung gestellt, soweit es sich um Maßnahmen einer stationären<br />

Heilbehandlung handelt und uns eine den Vorschriften<br />

<strong>der</strong> Gebührenordnung entsprechende Honorarvereinbarung vor<br />

Behandlungsbeginn vorgelegt wird.<br />

Ambulante Operationen<br />

Nach Vorleistung <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenkasse erstatten wir<br />

100 % <strong>der</strong> verbleibenden Kosten einer ambulanten Operation<br />

im Krankenhaus, wenn dadurch eine vollstationäre Behandlung<br />

ersetzt wird.<br />

Fahrtkosten<br />

Wir bezahlen die nachgewiesenen Fahrtkosten zum und vom<br />

Krankenhaus am Tag <strong>der</strong> ambulanten Operation bis zu 50 € im<br />

Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />

Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung<br />

Verbleiben dem Kunden Kosten durch die ambulante Aufnahme-<br />

bzw. Abschlussuntersuchung des operierenden Arztes,<br />

- 1 - …


Einführung für unsere<br />

Neukunden<br />

Einführung für unsere<br />

Bestandskunden<br />

werden wir hier eine 100 %ige Erstattung vornehmen.<br />

Pauschale Kostenerstattung<br />

Nimmt <strong>der</strong> Kunde für eine durchgeführte ambulante Operation<br />

eine aus diesem Tarif versicherte Leistung nicht in Anspruch,<br />

erhält er je Versicherungsfall eine Kostenpauschale von 100 €.<br />

Gemischte Anstalten<br />

Befindet sich <strong>der</strong> Kunde zu einer Akutbehandlung in einem<br />

Krankenhaus, welches auch Rehamaßnahmen durchführt, verzichten<br />

wir auf die vorher zu erteilende schriftliche Genehmigung<br />

( Verzicht auf die Anwendung des § 4 Abs. 5 <strong>der</strong> MB/KK).<br />

Optionsrecht<br />

Der Kunde hat nach 60 Monaten die Möglichkeit, von seinem<br />

Optionsrecht Gebrauch zu machen, ohne sich einer erneuten<br />

Gesundheitsprüfung zu unterziehen. Er kann dann in unsere offenen<br />

Vollkostentarife inkl. Krankentagegeld ab dem 43. Tag<br />

und <strong>der</strong> Pflegepflichtversicherung wechseln. Gleiches gilt innerhalb<br />

von zwei Monaten bei Ende <strong>der</strong> Pflichtmitgliedschaft bzw.<br />

<strong>der</strong> Familienversicherung.<br />

Die genaue Tarifbeschreibung finden Sie in <strong>der</strong> Anlage<br />

Der Tarif SZ PLUS kann ab dem 01.07.2008 abgeschlossen<br />

werden. Die Beiträge sind in <strong>der</strong> nächsten WinCats-Version<br />

enthalten. Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung auf dem VM<br />

Druckstück „Privatpatient im Krankenhaus – auch als Kassenmitglied“<br />

(MK-KV11 06.2008).<br />

Bitte beachten Sie, dass wir für diesen Tarif eine volle Risikoprüfung<br />

durchführen müssen. Ausschlaggebend ist das mitversicherte<br />

Optionsrecht. Aus diesem Grund ist die Beantwortung<br />

aller Gesundheitsfragen (auch Zahn) erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Wird <strong>der</strong> Tarif SZ PLUS zusätzlich zu einem BV- Tarif abgeschlossen,<br />

ist auch für den SZ PLUS <strong>der</strong> 10 %ige gesetzliche<br />

Zuschlag zu zahlen.<br />

Wie bereits mehrfach erprobt, wollen wir auch diesen Tarif im<br />

Rahmen einer Bestandsaktion einführen. Sie erhalten in den<br />

nächsten Wochen eine entsprechende Infomappe durch VM.<br />

Enthalten ist hier <strong>der</strong> genaue Ablaufplan, eine Liste <strong>der</strong> angeschriebenen<br />

Kunden sowie ein Musterschreiben, Tarifbeschreibung,<br />

Telefonleitfaden und und und.....<br />

Für diese Aktion erhalten Sie die mit Ihnen vereinbarte Provision<br />

/ Courtage und Bewertung.<br />

Die Kundenanschreiben werden ab dem 23.06.2008 verschickt.<br />

Bis zum 23.09.2008 haben die Kunden die Möglichkeit, den SZ<br />

PLUS ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren Vertrag einzu-<br />

- 2 - …


schließen. Bereits vereinbarte Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse<br />

gelten auch für diesen Tarif. Der Versicherungsbeginn<br />

im Rahmen dieser Aktion ist immer <strong>der</strong> 01.10.2008. Die<br />

Wartezeiten von 3 bzw. 8 Monaten gelten entsprechend. Sollte<br />

ein an<strong>der</strong>er Versicherungsbeginn gewünscht werden, ist immer<br />

ein Antrag mit Beantwortung aller Gesundheitsfragen einzureichen.<br />

Es wird dann eine erneute Risikoprüfung vorgenommen.<br />

Die Policierung <strong>der</strong> Aufträge aus <strong>der</strong> Aktion geschieht fortlaufend.<br />

Den Auftragseingang können Sie in Ihrem Cosima-<br />

Antragsbuch verfolgen.<br />

Sollte ein Nachdruck des Kundenanschreibens bzw. des Auftrages<br />

erfor<strong>der</strong>lich sein, können Sie dieses ebenfalls aus Cosima<br />

realisieren.<br />

Bitte denken Sie unbedingt daran, dass die <strong>Erweiterung</strong>saufträge<br />

bis zum 23.09.2008 in Hannover vorliegen müssen.<br />

Mit Ihrer Hilfe hoffen wir auf einen erfolgreichen Start des Tarifs<br />

SZ PLUS.<br />

Schnie<strong>der</strong>s Buchholz<br />

- 3 -


gungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung,<br />

bestehend aus<br />

Teil I - Musterbedingungen 2008 (MB/KK 2008) und<br />

Teil II - Tarifbedingungen<br />

Aufnahmefähigkeit<br />

In diesen Tarif können alle im Geschäftsgebiet des Versicherers<br />

wohnenden Personen aufgenommen werden, die bei <strong>der</strong> Concordia<br />

<strong>Krankenversicherung</strong> nach dem Tarif SZ versichert sind. Endet das<br />

Versicherungsverhältnis nach Tarif SZ, so endet zum gleichen Zeitpunkt<br />

auch das Versicherungsverhältnis nach Tarif SZ PLUS.<br />

Versicherungsleistungen<br />

a) Gebührenordnung<br />

Abweichend von Ziffer 1 zu § 5 MB/KK 2008 (Teil II <strong>der</strong> AVB) leistet<br />

<strong>der</strong> Versicherer zusätzlich zur Kostenerstattung aus dem Tarif SZ<br />

auch für Teile einer Liquidation, die die Höchstsätze <strong>der</strong> amtlichen<br />

Gebührenordnung überschreiten, sofern es sich um Maßnahmen<br />

einer stationären Heilbehandlung handelt und eine den Vorschriften<br />

<strong>der</strong> Gebührenordnung entsprechenden Honorarvereinbarung vor<br />

Behandlungsbeginn dem Versicherer vorgelegt wird. Gleiches gilt<br />

für ärztliche Liquidationen im Rahmen von Abschnitt b) dieses Tarifs.<br />

b) Ambulante Operationen<br />

Es werden 100 % <strong>der</strong> nach den Vorleistungen <strong>der</strong> GKV verbleibenden<br />

Kosten einer ambulanten Operation im Krankenhaus erstattet, wenn<br />

diese Operation im Katalog gem. §115 b des Sozialgesetzbuches V<br />

enthalten ist.<br />

c) Fahrtkosten<br />

Erstattungsfähig sind auch die nachgewiesenen Fahrtkosten zum<br />

und vom Krankenhaus am Tag <strong>der</strong> ambulanten Operation bis zu<br />

insgesamt 50 •E je Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />

KV 481 Stand: 7.08 Der Tarif gilt in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedin-<br />

Tarif SZ PLUS<br />

Zusatzversicherung zum<br />

Concordia Tarif SZ<br />

Teil III Tarif<br />

d) Optionsrecht<br />

Nach 60 Monaten kann <strong>der</strong> Versicherte ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />

in jeden für den Neuzugang offenen Vollversicherungstarif<br />

sowie in die Pflegepflichtversicherung und in einen Krankentagegeldtarif<br />

mit einer Karenzzeit von mindestens 42 Tagen und dem<br />

maximalen Höchstkrankentagegeldanspruch <strong>der</strong> GKV umstellen.<br />

Vorher besteht das Optionsrecht nur nach Beendigung einer Pflichtbzw.<br />

Familienversicherung.<br />

Will <strong>der</strong> Versicherungsnehmer von seinem vorzeitigen Optionsrecht<br />

Gebrauch machen, muss die Umstellung innerhalb von zwei Monaten<br />

nach Wegfall <strong>der</strong> gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong>spflicht o<strong>der</strong><br />

des Anspruchs auf Familienversicherung beantragt werden. Sie wird<br />

dann im unmittelbaren Anschluss an den Wegfall <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

<strong>Krankenversicherung</strong>spflicht bzw. des Anspruchs auf Familienversicherung<br />

wirksam. Lässt <strong>der</strong> Versicherungsnehmer die Zweimonatsfrist<br />

verstreichen, ist sein vorzeitiges Optionsrecht verwirkt.<br />

e) Pauschale Kostenbeteiligung<br />

Wird für eine durchgeführte ambulante Operation im Sinne<br />

von Abschnitt b) aus diesem Tarif keine Leistung in Anspruch<br />

genommen, wird eine Pauschale von 100 E je Versicherungsfall<br />

gezahlt.<br />

f) Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung durch den<br />

operierenden Arzt im Rahmen einer stationären Behandlung<br />

Erstattet werden 100 % <strong>der</strong> nach den Vorleistungen <strong>der</strong> GKV verbleibenden<br />

Kosten für eine geson<strong>der</strong>t berechnete ärztliche Leistung,<br />

soweit sie nicht unter §115a SGB V fällt .<br />

g) Gemischte Anstalten<br />

Zu Gunsten <strong>der</strong> versicherten Person verzichtet <strong>der</strong> Versicherer in<br />

den Tarifen SZ und SZ PLUS auf die Anwendung des § 4 Abs. 5<br />

MB/KK 2008.

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