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Bachelorarbeit

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Genehmigungsverfahren<br />

Phase 1<br />

Planung<br />

•Standortprüfung<br />

•Flächensicherung<br />

•Standortanalyse und -planung<br />

•Planung Netzanbindung<br />

•Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

•Herstellerwahl<br />

•Genehmigungsverfahren nach<br />

BImSchG<br />

Phase 2<br />

Finanzierung<br />

•Ca. 20 % Eigenkapital (Bürger)<br />

•Ca. 80 % Fremdkapital (Banken)<br />

(Ausgabe von Anteilsscheinen im<br />

Rundenverfahren)<br />

Phase 3<br />

Projektumsetzung<br />

•Vereinbarung eines Errichtungs-/<br />

Bauzeitplans<br />

•Koordination mit<br />

Grundstückseignern<br />

•Abnahmen: z. B. Baugrund- und<br />

Gewährleistungsabnahme<br />

•Netzanschluss und Inbetriebnahme<br />

Phase 4<br />

Betriebsführung<br />

•Technische Betriebsführung<br />

•Kaufmännische Betriebsführung<br />

(Koordination/Übernahme durch<br />

Bürger möglich)<br />

Abb. 7 Schematisches Ablaufmodell zur Realisierung eines Bürgerwindparks 40<br />

Im Rahmen einer Projektentwicklung kann die Frage nach der Rechtsformwahl zu<br />

verschiedenen Zeitpunkten und in unterschiedlichen Zusammenhängen auftreten. Sie kann,<br />

wie unter Punkt 8. ausgeführt, im Rahmen der Flächensicherung relevant werden, wenn<br />

mehrere Flächeneigentümer oder Verfügungsberechtigte erst durch den Zusammenschluss das<br />

für ein Windenergieanlagenprojekt baurechtlich notwendige Baugebiet stellen können.<br />

Die Frage einer gesellschaftlichen Partnerschaft kann aber auch bei der Finanzierung<br />

entstehen, wenn Dritte für das Projekt gewonnen werden sollen, um das für die Realisierung<br />

der Windenergieanlage benötigte Kapital aufzubringen.<br />

Schließlich kann die gesellschaftsrechtliche Einbindung auch deshalb notwendig werden, um<br />

den von der geplanten oder bereits im Bau befindlichen Anlage betroffenen Dritten einen<br />

finanziellen Ausgleich dafür anzubieten, dass sie Nachteile erleiden. Sei es, dass sie zum<br />

Beispiel Wegerechte einräumen (müssen) oder von Lärmemissionen betroffen sind.<br />

40 Windenergie in Bürgerhand, Bundesverband Windenergie, Juni 2012, S. 11<br />

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