Zusammenfassung des Symposiums zum Thema
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Detail seiner Anwendung konkretisiert werde, statt zuvor in einem Pflichtenheft festgelegt zu sein.<br />
Jeder einzelne Entwicklungsschritt, <strong>des</strong>sen Ende die Erstellung eines weiteren Prototyps bilde,<br />
werde dann einzeln vereinbart. Gleichzeitig sei der gesamte Entwicklungsablauf jedoch auch in<br />
einem Rahmenvertrag formulierbar, der nur durch Einzelverträge ausgeformt werde und damit<br />
flexibler in Dauer und Preis sei. Wie bei dem sequenziellen Ansatz sei eine Dokumentation wichtig,<br />
um einzelne Entwicklungsschritte transparent zu halten.<br />
II.<br />
Die Gestaltung von künftigen Fahrzeugprojekten aus IT-rechtlicher Sicht<br />
Unabhängig von der technischen Umsetzung spielen auch die Inhalte der IT-Anwendungen im Auto<br />
eine Rolle für die rechtlichen Ausgestaltungen, wie in dem Vortrag von Stefan Pinelli und Fred<br />
Rauskolb deutlich wurde. Fahrerassistenzsysteme helfen dem Fahrer beim Abstandhalten,<br />
Einparken, Spurwechsel oder dem geraden Fahren, bis hin <strong>zum</strong> eigenständigen Bremsen <strong>des</strong> Autos<br />
bei Hindernissen oder roten Ampeln. Versage so eine Funktion, stelle sich die Frage, inwieweit der<br />
Fahrer noch verantwortlich für Folgen sein solle, die zwar auf ein (Fehl-) Verhalten seinerseits<br />
zurück zu führen seien, durch ein korrekt laufen<strong>des</strong> Assistenzsystem jedoch hätten verhindert<br />
werden müssen.<br />
Durch die Novellierung der Rahmenrichtlinie 2007/46/EC werde eCall verpflichtend ab Oktober<br />
2015 eingeführt, ein Notruf, der bei einem Unfall automatisch ausgelöst wird. Je<strong>des</strong> Auto müsse<br />
daher auch mit einer SIM-Karte ausgestattet werden, um eine Datenverbindung zu ermöglichen. Es<br />
sei naheliegend, diese dann auch für weitere Online-Dienstleistungen zu benutzen wie<br />
Infotainment-Angebote, Softwareupdates oder eine Ortungsfunktion für die Navigation.<br />
Laut den Referenten gilt für alle vorgenannten Anwendungen ein der sequenziellen Entwicklung<br />
entsprechen<strong>des</strong> Phasenprinzip. Während der Planungsphase müssten Kundenwünsche mithilfe von<br />
Marktforschung ermittelt werden. Deren Machbarkeit hinge vom Stand der Technik nicht nur der<br />
Automobilindustrie, der internen und externen Beschaffungssituation sowie vieler weiterer<br />
Rahmenbedingungen ab. Rechtsnormen könnten wie beim eCall die Planung beeinflussen oder<br />
müssten auf diese eingehen. So seien aktive Fahrassistenzen bis hin <strong>zum</strong> autonomen Fahren im<br />
Verkehrsrecht bislang unberücksichtigt und erforderten neue Regelungen. Solche müssten im Sinne<br />
der Kunden, der Unternehmen und anderer Verkehrsteilnehmer ausgestaltet werden, damit weder<br />
die Wirtschaftlichkeit der Automobilhersteller gehemmt, noch auf Sicherheit im Straßenverkehr<br />
verzichtet würde. Die Vortragenden erwähnten auch, dass Aspekte <strong>des</strong> Umweltschutzes im Bereich<br />
der IT wichtiger werden.<br />
Gerade bei Autos sei zudem die Produktsicherheit prioritär. Je enger die Anwendung mit dem<br />
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