N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Ausschusses für Bau ...
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N I E D E R S C H R I F T<br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Ausschusses</strong> <strong>für</strong> <strong>Bau</strong>-, Planungswesen, Landwirtschaft und Naturschutz<br />
vom 24.06.2013<br />
Beginn: 19.30 Uhr<br />
Ende: 21.45 Uhr<br />
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Für <strong>die</strong>se Niederschrift enthalten <strong>die</strong> Seiten 1 bis 5 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse<br />
mit den laufenden Nummern 1 bis 5<br />
HEEP, Vorsitzender<br />
HAHN, stellv. Schriftführer<br />
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Anwesend:<br />
1. Herr Torsten Heep<br />
2. Herr Peter Krahl i.V. von Herrn Marcel Biermann<br />
3. Herr Thomas Erler i.V. von Herrn Wolfgang Jost<br />
4. Herr Walter Meuser<br />
5. Herr Jens Schäfer<br />
6. Herr Matthias Schreiner<br />
7. Herr Rüdiger Zeiler i.V. von Frau Ina Zey<br />
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Nicht stimmberechtigt:<br />
1. Herr Bürgermeister Lothar Blättel<br />
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Gemeindeverwaltung:<br />
1. Herr Michael Hahn, stellv. Schriftführer<br />
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Die Mitglieder <strong>des</strong> <strong>Ausschusses</strong> <strong>für</strong> <strong>Bau</strong>-, Planungswesen, Landwirtschaft und Naturschutz<br />
waren durch Einladung vom 18.06.2013 auf Montag, den 24.06.2013, 19.30 Uhr, unter Mitteilung<br />
der Tagesordnung einberufen worden.<br />
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der <strong>Sitzung</strong> fest, dass gegen <strong>die</strong> ordnungsgemäße<br />
Ladungsfrist keine Einwendungen erhoben wurden.<br />
Der Ausschuss war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.<br />
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T A G E S O R D N U N G<br />
1. Beratung und evtl. Beschlussfassung <strong>über</strong> den Vertrag zur Erschließung <strong>des</strong><br />
<strong>Bau</strong>gebietes Fussingen, Hinter dem Dorf, zwischen der Hessischen Landgesellschaft<br />
und der Gemeinde Waldbrunn(Westerwald)<br />
Az.: 656.22: Hinter dem Dorf<br />
2. Beratung und evtl. Beschlussfassung <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Bau</strong>leitplanung in der Gemeinde<br />
Waldbrunn(Westerwald), Aufstellungsbeschluss zur Erstellung eines einfachen<br />
Bebauungsplans, Lahr, „Langeweg III“, Waldbrunn(Westerwald)<br />
Az.: 621.421:052/he
3. Beratung und evtl. Beschlussfassung <strong>über</strong> den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ellar,<br />
2. Änderung“ im Ortsteil Ellar mit Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans;<br />
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 <strong>Bau</strong>GB<br />
Az. 621.41:001-2. Änderung/be<br />
4. Mitteilungen <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />
5. Verschiedenes<br />
TOP 1<br />
Beratung und evtl. Beschlussfassung <strong>über</strong> den Vertrag zur Erschließung <strong>des</strong> <strong>Bau</strong>gebietes<br />
Fussingen, Hinter dem Dorf, zwischen der Hessischen Landgesellschaft und der Gemeinde<br />
Waldbrunn(Westerwald)<br />
Az.: 656.22:Hinter dem Dorf<br />
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Beschluss: Mit 4<br />
gegen 2 Stimmen<br />
bei 1 Enthaltung<br />
wurde beschlossen:<br />
Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:<br />
Zwischen der Hessischen Landgesellschaft und der Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) wird ein<br />
Vertrag mit dem Inhalt geschlossen, der <strong>die</strong> Herstellung Erschließungsleitungen auf <strong>die</strong> Hessische<br />
Landgesellschaft <strong>über</strong>trägt.<br />
Der Vertrag soll beinhalten:<br />
- Die erstmalige Herstellung aller öffentlichen Erschließungsanlagen gemäß §§ 124 und 127<br />
<strong>Bau</strong>GB, <strong>die</strong> im Bebauungsplan als öffentliche Flächen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erschließung festgesetzt<br />
worden sind;<br />
- Die Herstellung aller Kanal- und Wasserleitungen im Erschließungsgebiet bis ca. einen<br />
Meter hinter <strong>die</strong> Grundstücksgrenze;<br />
- Die Herstellung aller sonstigen notwendigen Einrichtungen zur fachgerechten Herstellung<br />
der erstmaligen Erschließung <strong>für</strong> Straßen, Kanal und Wasser;<br />
- Die Herstellung von Ausgleichsmaßnahmen i.S. <strong>des</strong> § 135 c <strong>Bau</strong>GB<br />
Die Umgrenzung <strong>des</strong> Erschließungsgebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 gekennzeichnetem<br />
Plan. Art und Umfang der Erschließungsanlagen sind in den Anlagen beschrieben<br />
Der als Anlage beigefügte Vertrag mit Anlagen (23 Seiten) wird zustimmend zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Das <strong>Bau</strong>gebiet ist nach den Vorgaben der Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) in noch zu<br />
beschließenden Abschnitten zu entwickeln.<br />
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TOP 2<br />
Beratung und evtl. Beschlussfassung <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Bau</strong>leitplanung in der Gemeinde Waldbrunn<br />
(Westerwald), Aufstellungsbeschluss zur Erstellung eines einfachen Bebauungsplans, Lahr,<br />
„Langeweg III“, Waldbrunn(Westerwald)<br />
Az.: 621.421:052/he<br />
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Beschluss: Mit 7<br />
gegen 0 Stimmen (einstimmig)<br />
wurde beschlossen:<br />
Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:<br />
Aufstellungsbeschluss<br />
I. Sachentscheidung:<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) beschließt <strong>die</strong> Aufstellung <strong>des</strong><br />
einfachen Bebauungsplans „Langeweg III“ gem. § 2 <strong>Bau</strong>GB. i. V. m. §§ 30 (3) <strong>Bau</strong>GB. Der<br />
Geltungsbereich umfasst <strong>die</strong> Flurstücke 62, 63, 64 der Flur 003 in der Gemarkung Lahr.<br />
Der Bebauungsplan wird mit dem Ziel aufgestellt, das Areal der ehemaligen Gaststätte mit<br />
Pensionsräumen planungsrechtlich zu sichern und zu Wohnzwecken <strong>für</strong> 5 Wohneinheiten<br />
umzuwandeln (Nutzungsänderung). Zum einfachen Bebauungsplan wird gem. § 2 (4) <strong>Bau</strong>GB eine<br />
Umweltprüfung mit Umweltbericht erstellt.<br />
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) weist das<br />
Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche aus. Im Zuge <strong>des</strong> <strong>Bau</strong>leitplanverfahrens wird der<br />
Flächennutzungsplan <strong>für</strong> den Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplans im Parallelverfahren als<br />
„Wohnbaufläche“ gem. <strong>Bau</strong>NVO angepasst.<br />
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie <strong>die</strong> Öffentlichkeit sollen frühzeitig<br />
im Planverfahren beteiligt werden.<br />
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte werden einem privaten<br />
Planungsbüro <strong>über</strong>tragen (Einschaltung eines Dritten gem. § 4b <strong>Bau</strong>GB).<br />
II. Kosten/ Folgekosten:<br />
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) durch den<br />
Beschluss zur Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen.<br />
(Erklärung der Antragstellerin liegt der Verwaltung vor).<br />
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TOP 3<br />
Beratung und evtl. Beschlussfassung <strong>über</strong> den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ellar,<br />
2. Änderung“ im Ortsteil Ellar mit Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans<br />
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 <strong>Bau</strong>GB<br />
Az. 621.41:001-2. Änderung/be<br />
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Beschluss: Mit 7<br />
gegen 0 Stimmen (einstimmig)<br />
wurde beschlossen:<br />
Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:<br />
1.1 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) beschließt <strong>die</strong><br />
Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ellar, 2. Änderung“ im Ortsteil Ellar<br />
zur bauplanungsrechtlichen Vorbereitung der Erweiterung ortsansässiger Gewerbebetriebe<br />
innerhalb <strong>des</strong> Geltungsbereichs <strong>des</strong> Bebauungsplanes (Anlage 1).
1.2 Die Gemeindevertretung beschließt <strong>die</strong> Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans<br />
1.3 Der Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.<br />
2.1 Zur Sicherung der mit dem Aufstellungsbeschluss <strong>für</strong> den Bebauungsplan „Gewerbegebiet<br />
Ellar, 2. Änderung“ vom xx.xx.2013 verfolgten städtebaulichen Zielsetzungen<br />
beschließt <strong>die</strong> Gemeindevertretung <strong>die</strong> nachstehende Veränderungssperre gemäß<br />
§ 16 <strong>Bau</strong>GB als Satzung (Anlage 2).<br />
2.2 Die Satzung ist amtlich bekannt zu machen.<br />
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TOP 4<br />
Mitteilungen <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />
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1. Stellungnahme Hessen-Mobil zur Anfrage der Gemeinde bezüglich Ortsdurchfahrt Ellar,<br />
Steinbacher Straße:<br />
Das Schreiben Hessen-Mobil vom 04.06.2013 ist als Anlage beigefügt.<br />
2. Hintermeilingen, „Auf der Bütz“, II. BA:<br />
Gemäß den Vorgaben der gemeindlichen Gremien hat <strong>die</strong> Verwaltung <strong>die</strong> HLG beauftragt,<br />
<strong>die</strong> Vorgaben <strong>für</strong> den Ausbau <strong>des</strong> II. <strong>Bau</strong>abschnittes <strong>des</strong> <strong>Bau</strong>gebietes Hintermeilingen, „Auf<br />
der Bütz“, zu <strong>über</strong>prüfen, gegebenenfalls neu zu schätzen und der Gemeinde Waldbrunn<br />
(Westerwald) vorzulegen. Nach Rücksprache mit der HLG, Herrn Diefenbach, werden <strong>die</strong>se<br />
Unterlagen <strong>für</strong> eine der nächsten <strong>Sitzung</strong>en nach der Sommerpause 2013 vorbereitet und der<br />
Gemeinde <strong>über</strong>geben.<br />
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TOP 5<br />
Verschiedenes<br />
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1. Hausanschlüsse „Am Dreschplatz“, Ortsteil Fussingen:<br />
Den bauwilligen <strong>Bau</strong>herren werden im Vorfeld ihrer Planung <strong>die</strong> Höhen und Lage ihrer<br />
Anschlussleitungen sowie <strong>die</strong> fertige Höhe der Erschließungsanlage zur Verfügung gestellt<br />
(Bestands- und Ausführungsplan <strong>für</strong> Wasser- und Kanalhausanschluss)<br />
2. Instandhaltung der Feldwege alle Ortsteile:<br />
Die Gemeinde selbst ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Instandhaltung der Feldwege zuständig. Dies wird im<br />
Rahmen der vorhandenen Haushaltsansätze jährlich, meist durch den Feldwegeunterhaltungsverband<br />
Oberlahn, durchgeführt.<br />
3. Sachstandsmitteilung auf Anfrage zum Fuß-/Radweg Hauser Kirchweg:<br />
Planung ist beauftragt, um Mittel <strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2014 bereitstellen zu können.<br />
4. Zu den Windkraftanlagen gibt es keine neuen Erkenntnisse. Es liegen der Gemeinde<br />
jedoch weitere Bewerber <strong>für</strong> <strong>die</strong> ausgewiesenen Flächen im Regionalplan Mittelhessen<br />
vor (Lahr/Pilzberg). Es soll zunächst aber ein Ergebnis zu den beantragten Verfahren<br />
abgewartet werden.<br />
5. In Ergänzung zu TOP 2 der Tagesordnung wurde <strong>die</strong> Situation der Entwässerungsanlage<br />
angefragt. Es wurde hingewiesen auf den Anschluss- und Benutzungszwang gemäß Satzung.
Dieser wurde im Juli 1991 durch Beschluss <strong>des</strong> Gemeindevorstan<strong>des</strong> <strong>für</strong> das Anwesen<br />
angeordnet und durchgesetzt (Pumpleitung).<br />
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