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N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Ausschusses für Bau ...

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N I E D E R S C H R I F T<br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Ausschusses</strong> <strong>für</strong> <strong>Bau</strong>-, Planungswesen, Landwirtschaft und Naturschutz<br />

vom 24.06.2013<br />

Beginn: 19.30 Uhr<br />

Ende: 21.45 Uhr<br />

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Für <strong>die</strong>se Niederschrift enthalten <strong>die</strong> Seiten 1 bis 5 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse<br />

mit den laufenden Nummern 1 bis 5<br />

HEEP, Vorsitzender<br />

HAHN, stellv. Schriftführer<br />

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Anwesend:<br />

1. Herr Torsten Heep<br />

2. Herr Peter Krahl i.V. von Herrn Marcel Biermann<br />

3. Herr Thomas Erler i.V. von Herrn Wolfgang Jost<br />

4. Herr Walter Meuser<br />

5. Herr Jens Schäfer<br />

6. Herr Matthias Schreiner<br />

7. Herr Rüdiger Zeiler i.V. von Frau Ina Zey<br />

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Nicht stimmberechtigt:<br />

1. Herr Bürgermeister Lothar Blättel<br />

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Gemeindeverwaltung:<br />

1. Herr Michael Hahn, stellv. Schriftführer<br />

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Die Mitglieder <strong>des</strong> <strong>Ausschusses</strong> <strong>für</strong> <strong>Bau</strong>-, Planungswesen, Landwirtschaft und Naturschutz<br />

waren durch Einladung vom 18.06.2013 auf Montag, den 24.06.2013, 19.30 Uhr, unter Mitteilung<br />

der Tagesordnung einberufen worden.<br />

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der <strong>Sitzung</strong> fest, dass gegen <strong>die</strong> ordnungsgemäße<br />

Ladungsfrist keine Einwendungen erhoben wurden.<br />

Der Ausschuss war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.<br />

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T A G E S O R D N U N G<br />

1. Beratung und evtl. Beschlussfassung <strong>über</strong> den Vertrag zur Erschließung <strong>des</strong><br />

<strong>Bau</strong>gebietes Fussingen, Hinter dem Dorf, zwischen der Hessischen Landgesellschaft<br />

und der Gemeinde Waldbrunn(Westerwald)<br />

Az.: 656.22: Hinter dem Dorf<br />

2. Beratung und evtl. Beschlussfassung <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Bau</strong>leitplanung in der Gemeinde<br />

Waldbrunn(Westerwald), Aufstellungsbeschluss zur Erstellung eines einfachen<br />

Bebauungsplans, Lahr, „Langeweg III“, Waldbrunn(Westerwald)<br />

Az.: 621.421:052/he


3. Beratung und evtl. Beschlussfassung <strong>über</strong> den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ellar,<br />

2. Änderung“ im Ortsteil Ellar mit Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans;<br />

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 <strong>Bau</strong>GB<br />

Az. 621.41:001-2. Änderung/be<br />

4. Mitteilungen <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />

5. Verschiedenes<br />

TOP 1<br />

Beratung und evtl. Beschlussfassung <strong>über</strong> den Vertrag zur Erschließung <strong>des</strong> <strong>Bau</strong>gebietes<br />

Fussingen, Hinter dem Dorf, zwischen der Hessischen Landgesellschaft und der Gemeinde<br />

Waldbrunn(Westerwald)<br />

Az.: 656.22:Hinter dem Dorf<br />

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Beschluss: Mit 4<br />

gegen 2 Stimmen<br />

bei 1 Enthaltung<br />

wurde beschlossen:<br />

Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:<br />

Zwischen der Hessischen Landgesellschaft und der Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) wird ein<br />

Vertrag mit dem Inhalt geschlossen, der <strong>die</strong> Herstellung Erschließungsleitungen auf <strong>die</strong> Hessische<br />

Landgesellschaft <strong>über</strong>trägt.<br />

Der Vertrag soll beinhalten:<br />

- Die erstmalige Herstellung aller öffentlichen Erschließungsanlagen gemäß §§ 124 und 127<br />

<strong>Bau</strong>GB, <strong>die</strong> im Bebauungsplan als öffentliche Flächen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erschließung festgesetzt<br />

worden sind;<br />

- Die Herstellung aller Kanal- und Wasserleitungen im Erschließungsgebiet bis ca. einen<br />

Meter hinter <strong>die</strong> Grundstücksgrenze;<br />

- Die Herstellung aller sonstigen notwendigen Einrichtungen zur fachgerechten Herstellung<br />

der erstmaligen Erschließung <strong>für</strong> Straßen, Kanal und Wasser;<br />

- Die Herstellung von Ausgleichsmaßnahmen i.S. <strong>des</strong> § 135 c <strong>Bau</strong>GB<br />

Die Umgrenzung <strong>des</strong> Erschließungsgebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 gekennzeichnetem<br />

Plan. Art und Umfang der Erschließungsanlagen sind in den Anlagen beschrieben<br />

Der als Anlage beigefügte Vertrag mit Anlagen (23 Seiten) wird zustimmend zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Das <strong>Bau</strong>gebiet ist nach den Vorgaben der Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) in noch zu<br />

beschließenden Abschnitten zu entwickeln.<br />

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TOP 2<br />

Beratung und evtl. Beschlussfassung <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Bau</strong>leitplanung in der Gemeinde Waldbrunn<br />

(Westerwald), Aufstellungsbeschluss zur Erstellung eines einfachen Bebauungsplans, Lahr,<br />

„Langeweg III“, Waldbrunn(Westerwald)<br />

Az.: 621.421:052/he<br />

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Beschluss: Mit 7<br />

gegen 0 Stimmen (einstimmig)<br />

wurde beschlossen:<br />

Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:<br />

Aufstellungsbeschluss<br />

I. Sachentscheidung:<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) beschließt <strong>die</strong> Aufstellung <strong>des</strong><br />

einfachen Bebauungsplans „Langeweg III“ gem. § 2 <strong>Bau</strong>GB. i. V. m. §§ 30 (3) <strong>Bau</strong>GB. Der<br />

Geltungsbereich umfasst <strong>die</strong> Flurstücke 62, 63, 64 der Flur 003 in der Gemarkung Lahr.<br />

Der Bebauungsplan wird mit dem Ziel aufgestellt, das Areal der ehemaligen Gaststätte mit<br />

Pensionsräumen planungsrechtlich zu sichern und zu Wohnzwecken <strong>für</strong> 5 Wohneinheiten<br />

umzuwandeln (Nutzungsänderung). Zum einfachen Bebauungsplan wird gem. § 2 (4) <strong>Bau</strong>GB eine<br />

Umweltprüfung mit Umweltbericht erstellt.<br />

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) weist das<br />

Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche aus. Im Zuge <strong>des</strong> <strong>Bau</strong>leitplanverfahrens wird der<br />

Flächennutzungsplan <strong>für</strong> den Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplans im Parallelverfahren als<br />

„Wohnbaufläche“ gem. <strong>Bau</strong>NVO angepasst.<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie <strong>die</strong> Öffentlichkeit sollen frühzeitig<br />

im Planverfahren beteiligt werden.<br />

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte werden einem privaten<br />

Planungsbüro <strong>über</strong>tragen (Einschaltung eines Dritten gem. § 4b <strong>Bau</strong>GB).<br />

II. Kosten/ Folgekosten:<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) durch den<br />

Beschluss zur Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen.<br />

(Erklärung der Antragstellerin liegt der Verwaltung vor).<br />

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TOP 3<br />

Beratung und evtl. Beschlussfassung <strong>über</strong> den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ellar,<br />

2. Änderung“ im Ortsteil Ellar mit Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans<br />

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 <strong>Bau</strong>GB<br />

Az. 621.41:001-2. Änderung/be<br />

---------------------------------------------------------<br />

Beschluss: Mit 7<br />

gegen 0 Stimmen (einstimmig)<br />

wurde beschlossen:<br />

Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:<br />

1.1 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) beschließt <strong>die</strong><br />

Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ellar, 2. Änderung“ im Ortsteil Ellar<br />

zur bauplanungsrechtlichen Vorbereitung der Erweiterung ortsansässiger Gewerbebetriebe<br />

innerhalb <strong>des</strong> Geltungsbereichs <strong>des</strong> Bebauungsplanes (Anlage 1).


1.2 Die Gemeindevertretung beschließt <strong>die</strong> Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans<br />

1.3 Der Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.<br />

2.1 Zur Sicherung der mit dem Aufstellungsbeschluss <strong>für</strong> den Bebauungsplan „Gewerbegebiet<br />

Ellar, 2. Änderung“ vom xx.xx.2013 verfolgten städtebaulichen Zielsetzungen<br />

beschließt <strong>die</strong> Gemeindevertretung <strong>die</strong> nachstehende Veränderungssperre gemäß<br />

§ 16 <strong>Bau</strong>GB als Satzung (Anlage 2).<br />

2.2 Die Satzung ist amtlich bekannt zu machen.<br />

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TOP 4<br />

Mitteilungen <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />

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1. Stellungnahme Hessen-Mobil zur Anfrage der Gemeinde bezüglich Ortsdurchfahrt Ellar,<br />

Steinbacher Straße:<br />

Das Schreiben Hessen-Mobil vom 04.06.2013 ist als Anlage beigefügt.<br />

2. Hintermeilingen, „Auf der Bütz“, II. BA:<br />

Gemäß den Vorgaben der gemeindlichen Gremien hat <strong>die</strong> Verwaltung <strong>die</strong> HLG beauftragt,<br />

<strong>die</strong> Vorgaben <strong>für</strong> den Ausbau <strong>des</strong> II. <strong>Bau</strong>abschnittes <strong>des</strong> <strong>Bau</strong>gebietes Hintermeilingen, „Auf<br />

der Bütz“, zu <strong>über</strong>prüfen, gegebenenfalls neu zu schätzen und der Gemeinde Waldbrunn<br />

(Westerwald) vorzulegen. Nach Rücksprache mit der HLG, Herrn Diefenbach, werden <strong>die</strong>se<br />

Unterlagen <strong>für</strong> eine der nächsten <strong>Sitzung</strong>en nach der Sommerpause 2013 vorbereitet und der<br />

Gemeinde <strong>über</strong>geben.<br />

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TOP 5<br />

Verschiedenes<br />

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1. Hausanschlüsse „Am Dreschplatz“, Ortsteil Fussingen:<br />

Den bauwilligen <strong>Bau</strong>herren werden im Vorfeld ihrer Planung <strong>die</strong> Höhen und Lage ihrer<br />

Anschlussleitungen sowie <strong>die</strong> fertige Höhe der Erschließungsanlage zur Verfügung gestellt<br />

(Bestands- und Ausführungsplan <strong>für</strong> Wasser- und Kanalhausanschluss)<br />

2. Instandhaltung der Feldwege alle Ortsteile:<br />

Die Gemeinde selbst ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Instandhaltung der Feldwege zuständig. Dies wird im<br />

Rahmen der vorhandenen Haushaltsansätze jährlich, meist durch den Feldwegeunterhaltungsverband<br />

Oberlahn, durchgeführt.<br />

3. Sachstandsmitteilung auf Anfrage zum Fuß-/Radweg Hauser Kirchweg:<br />

Planung ist beauftragt, um Mittel <strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2014 bereitstellen zu können.<br />

4. Zu den Windkraftanlagen gibt es keine neuen Erkenntnisse. Es liegen der Gemeinde<br />

jedoch weitere Bewerber <strong>für</strong> <strong>die</strong> ausgewiesenen Flächen im Regionalplan Mittelhessen<br />

vor (Lahr/Pilzberg). Es soll zunächst aber ein Ergebnis zu den beantragten Verfahren<br />

abgewartet werden.<br />

5. In Ergänzung zu TOP 2 der Tagesordnung wurde <strong>die</strong> Situation der Entwässerungsanlage<br />

angefragt. Es wurde hingewiesen auf den Anschluss- und Benutzungszwang gemäß Satzung.


Dieser wurde im Juli 1991 durch Beschluss <strong>des</strong> Gemeindevorstan<strong>des</strong> <strong>für</strong> das Anwesen<br />

angeordnet und durchgesetzt (Pumpleitung).<br />

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