Ausführlicher Leitfaden & Information für alle die ARCHE NOAH ...
Ausführlicher Leitfaden & Information für alle die ARCHE NOAH ...
Ausführlicher Leitfaden & Information für alle die ARCHE NOAH ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Als Austausch gilt eine Saatgutabgabe nur dann, wenn <strong>die</strong> Personen, <strong>die</strong> das<br />
Saatgut austauschen, nicht auch gleichzeitig gewerblich mit Saatgut handeln.<br />
Es darf sich weiters nur um Sorten und Herkünfte handeln, <strong>die</strong> nicht <strong>für</strong> den<br />
Markt zugelassen sind (also keine Handelssorten – hier jedoch wiederum mit<br />
Ausnahme von Erhaltungs 1 - und sog. BB Sorten 2 ).<br />
Alle Sorten, deren Saatgut man Inverkehrbringen will, müssen hingegen ein<br />
amtliches Zulassungsverfahren durchlaufen, wobei Einheitlichkeit,<br />
Beständigkeit, Unterscheidbarkeit und landeskultureller Wert geprüft wird<br />
(letzterer entfällt bei Gemüse). Sogenannte „Erhaltungssorten“ und „BB-<br />
Sorten“ können auch nach einem erleichterten Verfahren zur Zulassung<br />
gebracht werden – eine Maßnahme, <strong>die</strong> <strong>die</strong> negativen Auswirkungen des<br />
Saatgutverkehrsrechts auf <strong>die</strong> Biodiversität mildern soll, jedoch durch starke<br />
quantitative und geographische Einschränkungen nur kleine Nischenmärkte<br />
<strong>für</strong> seltene Sorten zulässt. Das Saatgut <strong>alle</strong>r Sorten muss eine<br />
Qualitätskontrolle (Reinheit, Keimfähigkeit etc.) durchlaufen.<br />
Saatguttausch in Gefahr?<br />
Derzeit läuft in Brüssel <strong>die</strong> Überarbeitung der aktuell geltenden EU Richtlinien<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Vermarktung von Saat- und Pflanzgut auf Hochtouren. Die neue<br />
Verordnung bedroht nach Ansicht von <strong>ARCHE</strong> <strong>NOAH</strong> seltene und bäuerliche<br />
Sorten und verschlechtert <strong>die</strong> Rechtslage <strong>für</strong> jene Akteure, <strong>die</strong> sich <strong>für</strong> ihre<br />
Erhaltung einsetzen. Alte Sorten sind besonders gefährdet, da der freie Tausch<br />
von Saatgut, Knollen und Edelreisern durch <strong>die</strong> neue Gesetzeslage unter Strafe<br />
gestellt werden könnte. Das schadet Kleinbauern, regionalen Erzeugern,<br />
KonsumentInnen und der Vielfalt.<br />
Deshalb hat <strong>ARCHE</strong> <strong>NOAH</strong> gemeinsam mit der Umweltschutzorganisation<br />
Global 2000 im Frühjahr 2013 eine Petition gestartet, <strong>die</strong> (Stand Jänner 2014)<br />
bereits über 300.000 Menschen unterschrieben haben: www.freievielfalt.at<br />
Wir setzen uns in Österreich und Brüssel <strong>für</strong> eine Verbesserung der<br />
Saatgutverordnung ein. Aktuelle <strong>Information</strong> und näheres zu den<br />
Hintergründen erfahren Sie hier:<br />
https://www.arche-noah.at/politik/aktuelles<br />
1 Laut Richtlinie 2008/62/EG DER KOMMISSION vom 20. Juni 2008<br />
2 Laut Richtlinie 2009/145/EG DER KOMMISSION vom 26. November 2009 „Gemüsesorten, <strong>die</strong> an sich ohne<br />
Wert <strong>für</strong> den Anbau zu kommerziellen Zwecken sind, aber <strong>für</strong> den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtet<br />
werden“<br />
LEITFADEN FÜR ERHALTERINNEN<br />
17