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Ausführlicher Leitfaden & Information für alle die ARCHE NOAH ...

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Als Austausch gilt eine Saatgutabgabe nur dann, wenn <strong>die</strong> Personen, <strong>die</strong> das<br />

Saatgut austauschen, nicht auch gleichzeitig gewerblich mit Saatgut handeln.<br />

Es darf sich weiters nur um Sorten und Herkünfte handeln, <strong>die</strong> nicht <strong>für</strong> den<br />

Markt zugelassen sind (also keine Handelssorten – hier jedoch wiederum mit<br />

Ausnahme von Erhaltungs 1 - und sog. BB Sorten 2 ).<br />

Alle Sorten, deren Saatgut man Inverkehrbringen will, müssen hingegen ein<br />

amtliches Zulassungsverfahren durchlaufen, wobei Einheitlichkeit,<br />

Beständigkeit, Unterscheidbarkeit und landeskultureller Wert geprüft wird<br />

(letzterer entfällt bei Gemüse). Sogenannte „Erhaltungssorten“ und „BB-<br />

Sorten“ können auch nach einem erleichterten Verfahren zur Zulassung<br />

gebracht werden – eine Maßnahme, <strong>die</strong> <strong>die</strong> negativen Auswirkungen des<br />

Saatgutverkehrsrechts auf <strong>die</strong> Biodiversität mildern soll, jedoch durch starke<br />

quantitative und geographische Einschränkungen nur kleine Nischenmärkte<br />

<strong>für</strong> seltene Sorten zulässt. Das Saatgut <strong>alle</strong>r Sorten muss eine<br />

Qualitätskontrolle (Reinheit, Keimfähigkeit etc.) durchlaufen.<br />

Saatguttausch in Gefahr?<br />

Derzeit läuft in Brüssel <strong>die</strong> Überarbeitung der aktuell geltenden EU Richtlinien<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Vermarktung von Saat- und Pflanzgut auf Hochtouren. Die neue<br />

Verordnung bedroht nach Ansicht von <strong>ARCHE</strong> <strong>NOAH</strong> seltene und bäuerliche<br />

Sorten und verschlechtert <strong>die</strong> Rechtslage <strong>für</strong> jene Akteure, <strong>die</strong> sich <strong>für</strong> ihre<br />

Erhaltung einsetzen. Alte Sorten sind besonders gefährdet, da der freie Tausch<br />

von Saatgut, Knollen und Edelreisern durch <strong>die</strong> neue Gesetzeslage unter Strafe<br />

gestellt werden könnte. Das schadet Kleinbauern, regionalen Erzeugern,<br />

KonsumentInnen und der Vielfalt.<br />

Deshalb hat <strong>ARCHE</strong> <strong>NOAH</strong> gemeinsam mit der Umweltschutzorganisation<br />

Global 2000 im Frühjahr 2013 eine Petition gestartet, <strong>die</strong> (Stand Jänner 2014)<br />

bereits über 300.000 Menschen unterschrieben haben: www.freievielfalt.at<br />

Wir setzen uns in Österreich und Brüssel <strong>für</strong> eine Verbesserung der<br />

Saatgutverordnung ein. Aktuelle <strong>Information</strong> und näheres zu den<br />

Hintergründen erfahren Sie hier:<br />

https://www.arche-noah.at/politik/aktuelles<br />

1 Laut Richtlinie 2008/62/EG DER KOMMISSION vom 20. Juni 2008<br />

2 Laut Richtlinie 2009/145/EG DER KOMMISSION vom 26. November 2009 „Gemüsesorten, <strong>die</strong> an sich ohne<br />

Wert <strong>für</strong> den Anbau zu kommerziellen Zwecken sind, aber <strong>für</strong> den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtet<br />

werden“<br />

LEITFADEN FÜR ERHALTERINNEN<br />

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