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Landtag Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16 ... - BAG-S

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<strong>Landtag</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> - 27 - <strong>APr</strong> <strong>16</strong>/403<br />

Rechtsausschuss 20.11.2013<br />

22. Sitzung (öffentlich) hum<br />

Ich fand den Gedanken der Einrichtung von Schwerpunkt-JVAs sehr charmant, in<br />

denen man sich eventuell auf Mütter und Väter mit ihren Kindern spezialisieren könnte.<br />

Da ist natürlich die Frage, wie das mit der Familie organisiert werden kann, wie<br />

mobil die ist und ob sie möglicherweise in die Nähe ziehen kann. Ich würde diesen<br />

Gedanken um die Bereitstellung von mobilen Teams ergänzen. Dann müsste man<br />

nicht in jeder JVA zwei Leute beschäftigen, die speziell für diesen Bereich zuständig<br />

sind, wenngleich ich einen Ansprechpartner pro JVA generell für eine sehr gute Sache<br />

halte.<br />

Beim Einsatz eines solchen mobilen Teams kommt es natürlich auf die regionalen<br />

Verhältnisse an. Dabei geht es unter anderem um die Frage, welche Strecken zurückzulegen<br />

sind. Das mobile Team könnte beispielsweise von einer JVA in eine andere<br />

fahren, wo dann Besuchstage organisiert werden können, oder es könnte zu einer<br />

Familie fahren, um dort etwas zu regeln. Es geht nicht um die Frage nach einem<br />

Entweder-Oder, ob es eine Schwerpunkt-JVA geben soll oder ein mobiles Team.<br />

Warum nicht beides? NRW ist groß und hat ziemlich viele JVAs. Insofern gibt es sehr<br />

unterschiedliche Bedürfnisse. Ich würde mit dem Gedanken liebäugeln, zu sagen:<br />

Da, wo es organisatorisch machbar und sinnvoller ist, sollte es Schwerpunkt-JVAs<br />

geben. Dort, wo das nicht machbar und wo es günstiger ist, sollten mobile Teams tätig<br />

werden, die solche Aufgaben wahrnehmen. In jeder JVA sollte es dann – das wäre<br />

keine zusätzliche Stelle, sondern nur eine zusätzliche Funktion – einen speziellen<br />

Ansprechpartner geben, der mit solchen Dingen mehr Erfahrung hat.<br />

So weit meine Ausführungen. Ich danke Ihnen für die Flexibilität, die Sie gezeigt haben.<br />

Melanie Mohme (Diakonie „Freiräume Bielefeld“): Ich fange mit den Zahlen an.<br />

Der Minister ist, wie ich weiß, auch hier; insofern hoffe ich, dass die Zahlen einigermaßen<br />

passen. – Mit Stand vom März 2013 gab es in NRW 12.897 Inhaftierte. Wenn<br />

ich für die Berechnung – wie von Herrn Roggenthin schon angesprochen – eine Geburtenrate<br />

von 1,3 annehme, sind wir bei <strong>16</strong>.766 Kindern. In Bezug auf Freiräume<br />

sind die Zahlen ganz klein. Seit Oktober 2007 gab es folgende Zahlen: 198 Kinder;<br />

47 inhaftierte Frauen sowohl im geschlossenen als auch im offenen Strafvollzug; 177<br />

inhaftierte Väter und <strong>16</strong>9 weitere Angehörige.<br />

Was machen wir mit diesen Zahlen? Ich möchte eine Haltungsfrage vorschalten, bevor<br />

ich auf die anderen Fragen antworte: Wollen wir den Kinderwillen im Vollzug berücksichtigen<br />

oder nicht? Wollen wir schauen, was Kinder brauchen, oder nicht? Die<br />

Haltungsfrage haben wir uns in Verbindung mit dem Vollzug in Bielefeld vor vielen<br />

Jahren gestellt. Das war nur in Kooperation möglich.<br />

Die Zusammenarbeit erfolgt mit einer Justizvollzugsbeamtin – jetzt komme ich auf<br />

den von Frau Hanses genannten Bedarf zu sprechen –, die ungefähr sieben Stunden<br />

in der Woche mit im Team von „Freiräume“ arbeitet. Wir – Sozialpädagogen, Therapeuten<br />

und Erzieher – arbeiten mit eineinhalb Vollzeitstellen. Als anerkannte Einrichtung<br />

der Kinder- und Jugendhilfe haben wir die Verpflichtung, das Kindeswohl immer<br />

wieder zu überprüfen. Dementsprechend sind wir auch ausgebildet.

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