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Doppeltes Handicap Doppeltes Handicap - Berliner Mieterverein e.V.

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Tätigkeit, Renten oder Unterhaltsleistungen erzielen, nicht selbstständig tätig sind und die Einnahmen<br />

aus den von Ihnen erzielten Nebeneinkünften (z. B. Vermietung, Kapitalvermögen) die<br />

Grenzen von 13.000 € bzw. 26.000 € bei Zusammenveranlagung nicht überschreiten.

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