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6. Curriculum unfallchirurgisch- orthopädische Begutachtung

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<strong>6.</strong> <strong>Curriculum</strong> „Unfallchirurgisch-<strong>orthopädische</strong> <strong>Begutachtung</strong>”<br />

Bisherige Kurse<br />

I = Unfallbegutachtung<br />

II = <strong>Begutachtung</strong> des Leistungsvermögens<br />

III = <strong>Begutachtung</strong> bei Berufskrankheiten<br />

IV = Spezielle Gutachtenthemen, Teil I<br />

V = Spezielle Gutachtenthemen, Teil II<br />

Die Teilnahme an den vorangegangenen Kursen ist keine Voraussetzung<br />

für die Teilnahme an Kurs VI.<br />

Anerkennung durch die Landesärztekammer Hessen:<br />

Die Veranstaltung wird von der Landesärztekammer Hessen gemäß<br />

§ 6 der Fortbildungsordnung mit 18 Punkten akkreditiert.<br />

Anerkennung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung<br />

(DGUV):<br />

Die Veranstaltung ist als Fortbildung im Sinne der Ziffer 5.12 der<br />

Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach<br />

§ 34 SGB VII zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren (in der<br />

Fassung vom 1.1.2011) anerkannt.<br />

Für die Veranstaltung werden für die CDMP-Weiterbildung der<br />

BG-Sachbearbeiter 14 Stunden anerkannt.<br />

In Zusammenarbeit mit:<br />

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,<br />

die medizinische <strong>Begutachtung</strong> verlangt vom Arzt<br />

neben seiner fachlichen Kompetenz spezielle methodische<br />

Kenntnisse. Dies gilt im besonderen Maße<br />

für das Prüfungsverfahren im Arzthaftungs- und Arztstrafrecht<br />

als „Königsdisziplin“ der <strong>Begutachtung</strong>.<br />

Im Vordergrund steht die Bestimmung des gebotenen<br />

„fachärztlichen Standards“, dem maßgeblichen Anknüpfungspunkt<br />

für die juristische Bewertung im Hinblick<br />

auf ein haftungsbegründendes, u. U. auch strafrechtlich<br />

relevantes Verhalten. Darüber hinaus gelten<br />

im Arzthaftungsprozess besondere, zumeist richterrechtlich<br />

entwickelte, jüngst aber im Rahmen des „Patientenrechtegesetzes“<br />

auch kodifizierte Regelungen<br />

im Beweismaß sowie der Beweislast. Die <strong>Begutachtung</strong><br />

im Kontext eines strafrechtlichen Vorwurfs unterliegt<br />

wiederum anderen rechtlichen Vorgaben.<br />

Grund genug für die Kommission „Gutachten“ der<br />

DGOU, diesem Spezialgebiet ein eigenes Fortbildungsmodul<br />

zu widmen. Namhafte Referenten aus Wissenschaft<br />

und forensischer Praxis werden in diesem, von<br />

der DGOU ausgerichteten <strong>Curriculum</strong> die unterschiedlichen<br />

Problemfacetten beleuchten. Den teilnehmenden<br />

Ärztinnen und Ärzten wird damit ein Überblick über die<br />

grundlegenden Aspekte der ärztlichen Sachverständigentätigkeit<br />

im Arzthaftungsrecht gegeben, um sodann<br />

durch Fallvorstellungen den interdisziplinären Diskurs<br />

von Medizinern und Juristen zu pflegen.<br />

Ihre<br />

Prof. Dr. med.<br />

Kuno Weise<br />

Vorsitzender der<br />

Kommission<br />

„Gutachten“ der DGU<br />

Prof. Dr. med.<br />

Reinhard Hoffmann<br />

Ärztlicher Direktor<br />

BGU Frankfurt am Main<br />

Prof. Dr. med.<br />

M. Schiltenwolf<br />

Leiter der Arbeitsgemeinschaft<br />

„Sozialmedizin<br />

und <strong>Begutachtung</strong>sfragen“<br />

der DGOOC<br />

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