6. Curriculum unfallchirurgisch- orthopädische Begutachtung
6. Curriculum unfallchirurgisch- orthopädische Begutachtung
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<strong>6.</strong> <strong>Curriculum</strong> „Unfallchirurgisch-<strong>orthopädische</strong> <strong>Begutachtung</strong>”<br />
Bisherige Kurse<br />
I = Unfallbegutachtung<br />
II = <strong>Begutachtung</strong> des Leistungsvermögens<br />
III = <strong>Begutachtung</strong> bei Berufskrankheiten<br />
IV = Spezielle Gutachtenthemen, Teil I<br />
V = Spezielle Gutachtenthemen, Teil II<br />
Die Teilnahme an den vorangegangenen Kursen ist keine Voraussetzung<br />
für die Teilnahme an Kurs VI.<br />
Anerkennung durch die Landesärztekammer Hessen:<br />
Die Veranstaltung wird von der Landesärztekammer Hessen gemäß<br />
§ 6 der Fortbildungsordnung mit 18 Punkten akkreditiert.<br />
Anerkennung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung<br />
(DGUV):<br />
Die Veranstaltung ist als Fortbildung im Sinne der Ziffer 5.12 der<br />
Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach<br />
§ 34 SGB VII zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren (in der<br />
Fassung vom 1.1.2011) anerkannt.<br />
Für die Veranstaltung werden für die CDMP-Weiterbildung der<br />
BG-Sachbearbeiter 14 Stunden anerkannt.<br />
In Zusammenarbeit mit:<br />
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,<br />
die medizinische <strong>Begutachtung</strong> verlangt vom Arzt<br />
neben seiner fachlichen Kompetenz spezielle methodische<br />
Kenntnisse. Dies gilt im besonderen Maße<br />
für das Prüfungsverfahren im Arzthaftungs- und Arztstrafrecht<br />
als „Königsdisziplin“ der <strong>Begutachtung</strong>.<br />
Im Vordergrund steht die Bestimmung des gebotenen<br />
„fachärztlichen Standards“, dem maßgeblichen Anknüpfungspunkt<br />
für die juristische Bewertung im Hinblick<br />
auf ein haftungsbegründendes, u. U. auch strafrechtlich<br />
relevantes Verhalten. Darüber hinaus gelten<br />
im Arzthaftungsprozess besondere, zumeist richterrechtlich<br />
entwickelte, jüngst aber im Rahmen des „Patientenrechtegesetzes“<br />
auch kodifizierte Regelungen<br />
im Beweismaß sowie der Beweislast. Die <strong>Begutachtung</strong><br />
im Kontext eines strafrechtlichen Vorwurfs unterliegt<br />
wiederum anderen rechtlichen Vorgaben.<br />
Grund genug für die Kommission „Gutachten“ der<br />
DGOU, diesem Spezialgebiet ein eigenes Fortbildungsmodul<br />
zu widmen. Namhafte Referenten aus Wissenschaft<br />
und forensischer Praxis werden in diesem, von<br />
der DGOU ausgerichteten <strong>Curriculum</strong> die unterschiedlichen<br />
Problemfacetten beleuchten. Den teilnehmenden<br />
Ärztinnen und Ärzten wird damit ein Überblick über die<br />
grundlegenden Aspekte der ärztlichen Sachverständigentätigkeit<br />
im Arzthaftungsrecht gegeben, um sodann<br />
durch Fallvorstellungen den interdisziplinären Diskurs<br />
von Medizinern und Juristen zu pflegen.<br />
Ihre<br />
Prof. Dr. med.<br />
Kuno Weise<br />
Vorsitzender der<br />
Kommission<br />
„Gutachten“ der DGU<br />
Prof. Dr. med.<br />
Reinhard Hoffmann<br />
Ärztlicher Direktor<br />
BGU Frankfurt am Main<br />
Prof. Dr. med.<br />
M. Schiltenwolf<br />
Leiter der Arbeitsgemeinschaft<br />
„Sozialmedizin<br />
und <strong>Begutachtung</strong>sfragen“<br />
der DGOOC<br />
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