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6. Curriculum unfallchirurgisch- orthopädische Begutachtung

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<strong>6.</strong> <strong>Curriculum</strong> „Unfallchirurgisch-<strong>orthopädische</strong> <strong>Begutachtung</strong>”<br />

Ziele des <strong>Curriculum</strong>s<br />

Behandlungsfehler betreffen besonders häufig das Gebiet<br />

der Orthopädie und (Unfall-)Chirurgie. Die Ärzte, die sich mit<br />

einem Behandlungsfehlervorwurf konfrontiert sehen, arbeiten<br />

weit überwiegend im stationären Bereich (72 % im Jahre 2011).<br />

Chirurgisch tätige Ärzte können einen Behandlungserfolg<br />

grundsätzlich nicht garantieren, da die Faktoren, die zum<br />

Heilerfolg beitragen, zu komplex und oft nicht vorhersehbar<br />

sind. Ob das unbefriedigende Behandlungsergebnis – hinter<br />

dem der Patient häufig eine ärztliche Fehlleistung vermutet<br />

– dem unvermeidbaren Behandlungs- bzw. Krankheitsrisiko<br />

entspricht, auf einer Verkettung unglücklicher Umstände oder<br />

einem Behandlungsfehler beruht, muss in aller Regel durch<br />

ein ärztliches Gutachten geklärt werden.<br />

Der ärztliche Sachverständige ist bei der Erstellung eines<br />

solchen Gutachtens verpflichtet, den Behandlungsfehlervorwurf<br />

neutral, umfassend und frei von Kollegialitätsrücksichten<br />

zu analysieren. Im Gerichtsverfahren ist er ein unentbehrlicher<br />

Gehilfe des Gerichtes, ohne dessen sachkundige Beurteilung<br />

des Krankheitsverlaufes die Rechtsfindung faktisch unmöglich<br />

wäre, weil sowohl die Feststellung sämtlicher den Anspruch<br />

begründenden Fakten als auch der Abgleich mit dem aktuellen<br />

medizinischen Wissensstand und Leitlinien ein umfassendes<br />

medizinisches Wissen erfordert. Neben der selbstverständlichen<br />

medizinischen Kompetenz sollte der Sachverständige<br />

aber auch über ein medizin- und beweisrechtliches Grundwissen<br />

verfügen, um die ihm gestellten Fragen korrekt beantworten<br />

zu können.<br />

Trägerschaft<br />

Wissenschaftliche Leitung<br />

Prof. Dr. med. Reinhard Hoffmann<br />

Präsident DGU, Präsident DGOU,<br />

Ärztlicher Direktor und ärztlicher Geschäftsführer<br />

Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Frankfurt am Main<br />

Sekretariat: Petra Klosterkötter und Gerlinde Veith<br />

Telefon: +49 (0) 69 475-2001<br />

Telefax: +49 (0) 69 475-2223<br />

E-Mail: aerztlicher.direktor@bgufrankfurt.de<br />

Prof. Dr. med. Kuno Weise<br />

Ehemals Ärztlicher Direktor der Berufsgenossenschaftlichen<br />

Unfallklinik Tübingen,<br />

Leiter Gutachtenkommission der DGU<br />

Dr. med. Frank Schröter<br />

Interdisziplinäre Medizinische <strong>Begutachtung</strong>, Kassel<br />

Stellvertretender Leiter der Gutachtenkommission der DGU<br />

Organisation<br />

Torsten Eyfferth<br />

Oberarzt<br />

Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Frankfurt am Main<br />

Kongress-Sekretariat<br />

Claudia Diemann-Paeth<br />

Telefon: +49 (0) 69 475-2116<br />

Telefax: +49 (0) 69 475-4826<br />

E-Mail: kongress@bgu-frankfurt.de<br />

Der Gutachtenkurs unterliegt der Trägerschaft der wissenschaftlichen<br />

Fachgesellschaften der DGOU. Die inhaltliche Gestaltung<br />

erfolgt durch die Kommission „Gutachten“ der DGU sowie die<br />

Arbeitsgemeinschaft „Sozialmedizin und <strong>Begutachtung</strong>sfragen“<br />

der DGOOC unter Mitwirkung von assoziierten juristischen<br />

Mitgliedern beider Gruppen.<br />

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