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Vorbericht - Bottrop

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<strong>Vorbericht</strong><br />

zum Haushaltsplan 2013<br />

der Stadt <strong>Bottrop</strong><br />

_____________________________<br />

9


1. Einführung<br />

Das „Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land<br />

Nordrhein-Westfalen (NKFG)“ schreibt für alle Kommunen die Umstellung von der<br />

bisherigen kameralen Haushaltsführung auf das System der doppelten Buchführung<br />

spätestens bis zum 01.01.2009 vor. Die Stadt <strong>Bottrop</strong> bewirtschaftet ihre Haushaltspläne<br />

bereits seit 2008 vollständig nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen<br />

Finanzmanagements (NKF).<br />

Die wesentlichen Elemente des neuen Haushaltsrechts nochmals im Überblick:<br />

Finanzplan<br />

Bilanz<br />

Ergebnisplan<br />

Aktiva<br />

Passiva<br />

Einzahlungen<br />

./.<br />

Auszahlungen<br />

Vermögen<br />

Eigenkapital<br />

Erträge<br />

./.<br />

Aufwendungen<br />

Liquiditätssaldo<br />

Liquide Mittel<br />

Fremdkapital<br />

Ergebnissaldo<br />

• Die Ergebnisrechnung (der Ergebnisplan) beinhaltet alle Aufwendungen und<br />

Erträge des laufenden Haushaltsjahres. Sie ist vergleichbar mit der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung des kaufmännischen Rechnungswesens. Da die Ergebnisrechnung<br />

den Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen vollständig abbildet, ist<br />

sie der wichtigste Bestandteil des neuen Haushaltsplans.<br />

• Die Finanzrechnung (der Finanzplan) beinhaltet sämtliche Ein- und Auszahlungen<br />

des laufenden Haushaltsjahres. In der Finanzrechnung läßt sich die Veränderung des<br />

Zahlungsmittelbestandes (und damit die Liquiditätslage der Kommune) ablesen. Da<br />

der Finanzplan neben den lfd. Ein- und Auszahlungen auch sämtliche Zahlungsbewegungen<br />

investiver Art beinhaltet, begründet er auch die Ermächtigung zur<br />

Leistung von Investitionsauszahlungen sowie zur Abwicklung von investiven Einzahlungen<br />

(z. B. Investitionszuweisungen Dritter oder Aufnahme von Investitionskrediten).<br />

• Die Bilanz liefert der Kommune zum Bilanzstichtag notwendige Aussagen über das<br />

Gesamtvermögen und seine Bestandteile, informiert über dessen Finanzierung durch<br />

Fremd- und Eigenmittel und macht ausstehende Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

10


sichtbar. Im Gegensatz zur Ergebnis- und Finanzrechnung, für die eine jährliche<br />

Planung erforderlich ist, sehen die gesetzlichen Vorschriften keine Planbilanz vor.<br />

Die Darstellung der Finanzdaten (im Ergebnis- bzw. Finanzplan) erfolgt nach den<br />

Vorschriften der neuen GemHVO über einen Zeitraum von 6 Jahren (Jahresergebnis<br />

Vorvorjahr, Vorjahresansatz, Ansatz des lfd. Haushaltsjahres sowie Ansätze der 3<br />

folgenden Planjahre).<br />

2. Rahmenbedingungen und Entwicklung der Haushaltswirtschaft<br />

Haushaltsjahr 2012<br />

Der vom Rat der Stadt in der Sitzung am 13.03.2012 beschlossene Haushalt 2012 mit dem<br />

Haushaltssicherungskonzept ist bisher nicht durch die Bezirksregierung genehmigt worden.<br />

Die Haushaltssatzung konnte daher bislang nicht bekannt gemacht werden, so dass die<br />

Bewirtschaftung des Haushaltes 2012 weiterhin den Restriktionen der vorläufigen<br />

Haushaltsführung unterliegt. Mit der freiwilligen Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen<br />

und der Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushaltssanierungsplanes, der an die Stelle<br />

des Haushaltssicherungskonzeptes tritt, kann die Stadt <strong>Bottrop</strong> ihre seit Jahren verloren<br />

gegangene Handlungsfähigkeit zurück gewinnen. Hierzu sind bis zum Jahr 2021 deutliche<br />

Haushaltsverbesserungen zu generieren, die es ermöglichen, im Jahr 2018 den<br />

Haushaltsausgleich mit der Konsolidierungshilfe des Landes und im Jahr 2021 ohne diese<br />

darzustellen. Mit dem der Kommunalaufsicht vorgelegten Haushaltssanierungsplan wird<br />

dieses Ziel erreicht, so dass für das Jahr 2012 mit einer entsprechenden Genehmigung zu<br />

rechnen ist.<br />

Zum Ausgleich der im Finanzplanungszeitraum ausgewiesenen Fehlbedarfe des<br />

Ergebnisplanes musste in 2012 die allgemeine Rücklage herangezogen werden.<br />

Da der Haushaltsausgleich ab 2012 jeweils nur durch Inanspruchnahme der allgemeinen<br />

Rücklage oberhalb der Grenzen zur Vorlage eines Haushaltssicherungskonzeptes<br />

dargestellt werden konnte, war ein restriktiver Umgang mit den städtischen Finanzmitteln<br />

zwingend geboten. Die Prognosen der Ergebnis- und Finanzplanung führten dazu, dass das<br />

städtische Eigenkapital am Ende des Planungsjahres 2015 nicht nur komplett aufgezehrt<br />

sein wird, sondern in 2015 die Überschuldung in Höhe von rd. 6,0 Mio. € darzustellen war.<br />

Aus diesem Grunde unterliegt die Stadt <strong>Bottrop</strong> bis zur Genehmigung des<br />

Haushaltssanierungsplanes 2012 weiterhin den Restriktionen der vorläufigen<br />

Haushaltsführung.<br />

11


Bedingt durch die seit Jahren bestehende Deckungslücke zwischen laufenden Einzahlungen<br />

und Auszahlungen ist auch im Haushaltsjahr 2012 ein weiterer Anstieg der Liquiditätskredite<br />

zu verzeichnen. Bis zum 31.12.2012 werden sich die entsprechenden Verbindlichkeiten<br />

(ohne ausgelagerte Bereiche) voraussichtlich auf rd. 195 Mio. € erhöht haben.<br />

Haushaltsjahr 2013<br />

Der aktuelle Verlauf der Konjunktur lässt auch für die Stadt <strong>Bottrop</strong> positive Effekte erwarten.<br />

Der wirtschaftliche Aufschwung führt im Jahre 2013 zu steigenden Erträgen bei dem<br />

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und bei der Gewerbesteuer sowie zu einem<br />

Rückgang der Aufwendungen im Bereich der Kosten der Unterkunft im Rahmen der<br />

Grundsicherung für Arbeitssuchende. Jedoch bedingt die Systematik des Finanzausgleichs,<br />

dass in einem ähnlichen Umfang wie die Steuererträge steigen, die Schlüsselzuweisungen<br />

vermindert einzuplanen sind.<br />

Forderungen nach weiteren kommunalen Konsolidierungspaketen wurden mit dem Erlass<br />

des Stärkungspaktgesetzes seitens des Landes erfüllt. Die Stadt <strong>Bottrop</strong> hat die freiwillige<br />

Teilnahme an der Stufe 2 des Stärkungspaktes Stadtfinanzen beantragt und wurde aufgrund<br />

der bestehenden Haushaltsschieflage positiv beschieden. Daher hat der Rat der Stadt<br />

<strong>Bottrop</strong> einen Haushaltssanierungsplan beschlossen, der es ermöglicht, den<br />

Haushaltsausgleich mit der Konsolidierungshilfe des Landes spätestens im Jahr 2018 und<br />

ohne diese, im Jahr 2021 darzustellen. Die im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes<br />

beschlossenen Veränderungen sind mittlerweile umgesetzt worden und führen nunmehr zu<br />

entsprechenden Haushaltsverbesserungen.<br />

Im Vergleich zur Finanzplanung des Vorjahres für 2013 kann im Ergebnisplan eine spürbare<br />

Verbesserung des Ergebnisses (+ 5,7 Mio. €) dargestellt werden. In der mittelfristigen<br />

Ergebnisplanung des Vorjahres war für das Haushaltsjahr 2013 ein Defizit von rd. 29,2 Mio.<br />

€ vorgeplant. Nach der vorliegenden Planung für 2013 sinkt dieses Defizit auf rd. 23,5 Mio. €.<br />

Von den zahlreichen Veränderungen (die nachfolgend erläutert werden) sind bei den<br />

Erträgen gegenüber den im Vorjahr prognostizierten Werten für 2013 hervorzuheben:<br />

o Schlüsselzuweisungen = - 4,98 Mio. €<br />

o Gewerbesteuer = + 1,93 Mio. €<br />

o Gemeindeanteil an der Einkommensteuer = + 1,90 Mio. €<br />

o Auflösung von Rückstellungen = - 2,00 Mio. €<br />

o Kostenerstattung Arcelor Mittal (Brandschutz) = + 1,43 Mio. €<br />

o Zuweisungen aufgrund Wohngeldreform = + 1,27 Mio. €<br />

o Buß- und Verwarnungsgelder – Bußgeldstelle = + 1,11 Mio. €<br />

o Konsolidierungshilfe Stärkungspakt = + 3,59 Mio. €<br />

12


Die Entwicklung bei den Aufwendungen wird maßgeblich bestimmt durch nachfolgende<br />

Positionen:<br />

o Personalaufwendungen (Stammpersonal) = + 3,91 Mio. €<br />

o Hilfen zur Erziehung = + 1,80 Mio. €<br />

o Verlustabdeckung BSBB = - 1,64 Mio. €<br />

o Zinsaufwendungen = - 1,12 Mio. €<br />

Ergebnis- und Finanzplanung bis 2016<br />

Die Prognosen der Ergebnis- und Finanzplanung führen entgegen der Entwurfsplanung<br />

nunmehr dazu, dass das städtische Eigenkapital am Ende des Planungsjahres 2016 noch<br />

einen Bestand in Höhe von 19,2 Mio. € aufweist. Durch die Teilnahme am Stärkungspakt<br />

Stadtfinanzen und der damit verbundenen Aufstellung eines Haushaltssanierungsplanes<br />

konnte die Haushaltssituation nachhaltig verbessert werden. Mit Teilnahme an der Stufe 2<br />

des Stärkungspaktes Stadtfinanzen erhält die Stadt <strong>Bottrop</strong> eine Konsolidierungshilfe des<br />

Landes in Höhe von 2,028 Mio. € in 2012, 3,588 Mio. € in 2013 und für die Jahre 2014 –<br />

2018 jeweils einen Betrag von 9,673 Mio. €, der in den beiden darauf folgenden Jahren<br />

degressiv abzubauen ist. Im Gegenzug hat die Stadt <strong>Bottrop</strong> Haushaltsverbesserungen in<br />

einer Größenordnung zu generieren, die es ihr ermöglicht, den Haushaltsausgleich im Jahre<br />

2021 ohne Konsolidierungshilfe zu erreichen.<br />

3. Eckdaten des Haushaltsplanes<br />

Bei der Ermittlung der Ansätze für die Finanzplanungsjahre 2014 bis 2016 wurden insbesondere<br />

die Orientierungsdaten des Landes (Runderlass des Innenministeriums vom<br />

13.07.2012) zugrunde gelegt, soweit nicht konkretere, sachlich begründete<br />

Einschätzungen durch die entsprechenden Fachdienststellen möglich waren.<br />

3.1. Ergebnisplan<br />

Die Auswirkungen der im Ergebnisplan ausgewiesenen Fehlbedarfe auf das Eigenkapital<br />

sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.<br />

2013 2014 2015 2016<br />

€ € € €<br />

Ordentliche Erträge 315.672.600 332.172.600 334.889.400 342.271.800<br />

Ordentliche Aufwendungen 330.523.800 330.571.800 331.480.000 335.845.100<br />

Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigk. -14.851.200 1.600.800 3.409.400 6.426.700<br />

Finanzergebnis -8.630.100 -8.708.100 -9.431.600 -8.908.700<br />

Ordentliches Ergebnis -23.481.300 -7.107.300 -6.022.200 -2.482.000<br />

13


Hierbei ist zu beachten, dass das Eigenkapital in<br />

• eine Ausgleichsrücklage und<br />

• eine allgemeine Rücklage<br />

untergliedert ist.<br />

Die in der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Ausgleichsrücklage konnte maximal ein Drittel<br />

des Eigenkapitals betragen. Die maximale Höhe der – auch so gebildeten - Ausgleichsrücklage<br />

für die Eröffnungsbilanz war allerdings begrenzt auf ein Drittel des Durchschnitts<br />

der Steuereinnahmen und der allgemeinen Zuweisungen der vorangegangenen drei<br />

Haushaltsjahre. Das darüber hinaus verbleibende Eigenkapital war als allgemeine Rücklage<br />

zu bilanzieren.<br />

Aktuelle Übersicht zur Entwicklung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage:<br />

2013 2014 2015 2016<br />

€ € € €<br />

Jahresergebnis<br />

(lt. Haushaltsplan)<br />

-23.481.300 -7.107.300 -6.022.200 -2.482.000<br />

Jahresergebnis<br />

(lt. Haushaltsplanung Vorjahr)<br />

-29.231.500 -25.650.100 -20.743.900<br />

Ausgleichsrücklage<br />

(voraussichtlicher Bestand)<br />

0 0 0 0<br />

Inanspruchnahme der<br />

Ausgleichsrücklage<br />

0 0 0 0<br />

Bestand der Ausgleichsrücklage<br />

am Jahresende<br />

0 0 0 0<br />

verbleibendes Defizit -23.481.300 -7.107.300 -6.022.200 -2.482.000<br />

Eigenkapital<br />

(Allgemeine Rücklage)<br />

58.307.451 34.826.151 27.718.851 21.696.651<br />

Inanspruchnahme des<br />

Eigenkapitals<br />

23.481.300 7.107.300 6.022.200 2.482.000<br />

Inanspruchnahme des<br />

Eigenkapitals in %<br />

40,3 % 20,4 % 21,7 % 11,4 %<br />

verbleibendes Eigenkapital<br />

(Endbestand Allgemeine Rücklage)<br />

34.826.151 27.718.851 21.696.651 19.214.651<br />

nachrichtlich:<br />

25 % der allgemeinen Rücklage 14.576.863 8.706.538 6.929.713 5.424.163<br />

05 % der allgemeinen Rücklage 2.915.373 1.741.308 1.385.943 1.084.833<br />

Nach der Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen (Stufe 2) tritt nach § 6 Abs. 4<br />

Stärkungspaktgesetz der Haushaltssanierungsplan an die Stelle des HSK gem. § 76 GO.<br />

Dieser bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, die nur erteilt werden kann,<br />

wenn in der erweiterten Finanzplanung bis 2022 der Haushaltsausgleich unter<br />

Berücksichtigung der Konsolidierungshilfe im Jahr 2018 und ohne diese im Jahr 2021<br />

dargestellt werden kann. Mit der dem Rat im Rahmen des Haushaltes 2013 vorgelegten<br />

14


1. Fortschreibung der erweiterten Finanzplanung zum HSP 2012 wird dieses Ziel weiterhin<br />

erreicht. Über den Haushaltssanierungsplan sowie die Konsolidierungshilfe eintretende<br />

Haushaltsverbesserungen sind in der o.a. Übersicht enthalten.<br />

Die Liquiditätslage der Stadt wird sich jedoch vorerst noch weiter verschlechtern. Die Stadt<br />

<strong>Bottrop</strong> ist bereits jetzt auf die ständige Aufnahme von Liquiditätskrediten von mehr als<br />

195 Mio. € angewiesen, obwohl diese haushaltsrechtlich ausschließlich für unterjährige<br />

Zwischenfinanzierungen - nicht jedoch für eine dauerhafte Finanzierung laufender<br />

Aufwendungen - vorgesehen sind. Prognostiziert wird ein weiter zunehmender Bedarf an<br />

Liquiditätskrediten (Kassenkrediten). Die bereits in kameralen Verwaltungshaushalten bis<br />

Ende 2007 sowie die seit 2008 aufgelaufenen Deckungslücken im Finanzplan<br />

werden nach den vorliegenden Prognosen bis 2016 dazu führen, dass die Liquiditätskredite<br />

auf ein Gesamtvolumen von rd. 200 Mio. € ansteigen werden. Hierbei ist zu<br />

berücksichtigen, dass nach der vorliegenden Finanzplanung bereits ab 2014 der Abbau der<br />

Liquiditätskredite einsetzt.<br />

Der Höchstbetrag der Kredite im § 5 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013, die<br />

zur Liquiditätssicherung aufgenommen werden dürfen, wurde unverändert bei 250 Mio. €<br />

belassen.<br />

3.1.1. Erträge<br />

Die Ertragsstruktur des Ergebnisplans 2013 wird anhand der nachfolgenden Tabelle und<br />

des nachfolgenden Diagramms verdeutlicht.<br />

Ergebnisplan (Erträge in €) 2013<br />

1 Steuern und ähnliche Abgaben 109.680.000<br />

2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 104.058.400<br />

3 Sonstige Transfererträge 1.846.100<br />

4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 50.418.200<br />

5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 4.284.600<br />

6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 22.113.200<br />

7 Sonstige ordentliche Erträge 22.405.100<br />

8 Aktivierte Eigenleistungen 867.000<br />

9 Bestandsveränderungen 0<br />

10 Ordentliche Erträge 315.672.600<br />

15


Ergebnisplan - Erträge -<br />

8,1%<br />

7,0%<br />

34,7%<br />

17,3%<br />

32,9%<br />

Steuern (und ähnliche<br />

Abgaben)<br />

Zuwendungen (und<br />

allgemeine Umlagen)<br />

Öffentlich-rechtliche und<br />

privatrechtliche Entgelte<br />

Kostenerstattungen und<br />

Kostenumlagen<br />

Sonstige Erträge<br />

Steuern und ähnliche Abgaben, Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />

(Zeilen 1 und 2 des Gesamtergebnisplanes)<br />

Die Entwicklung der Steuern und der allgemeinen Zuweisungen ist aus der nachfolgenden<br />

tabellarischen Übersicht zu entnehmen. Hierbei werden in 2013 gegenüber dem<br />

Vorjahr Mehrerträge in Höhe von rd. 14,2 Mio. € erwartet.<br />

2012 2013 2014 2015 2016<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Steuern und ähnliche Abgaben<br />

- Grundsteuer A 120 120 120 120 120<br />

- Grundsteuer B 18.000 18.630 19.130 19.130 19.330<br />

- Gewerbesteuer 31.200 34.980 36.050 37.120 38.110<br />

- Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 36.800 41.400 43.700 46.000 48.400<br />

- Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 4.050 4.240 4.370 4.510 4.650<br />

- Übrige Steuern 1.848 1.850 2.115 2.175 2.185<br />

- Ausgleichsleistungen Familienleist.-ausgl. 4.130 4.330 4.450 4.570 4.720<br />

- Zuweisungen Land aufgrund Wohngeldreform 2.860 4.130 4.130 4.130 4.130<br />

Summe 99.008 109.680 114.065 117.755 121.645<br />

Allgemeine Zuweisungen<br />

- Schlüsselzuweisungen 65.890 65.970 69.400 72.450 75.640<br />

- Konsolidierungshilfe Stärkungspakt 0 3.588 9.673 9.673 9.673<br />

- Bedarfszuweisungen 3.307 3.149 3.361 594 594<br />

Summe 69.197 72.707 82.434 82.717 85.907<br />

Steuern und Allg. Zuweisungen - Gesamt 168.205 182.387 196.499 200.472 207.552<br />

16


Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde, in Umsetzung einer Maßnahme des<br />

beschlossenen Haushaltssanierungsplanes, gegenüber dem Vorjahr um 20 v. H. auf 590<br />

v. H. erhöht. Dies führt zu einer geplanten Verbesserung von 630 T€.<br />

Mit dem gesamtwirtschaftlichen Aufschwung wird auch in <strong>Bottrop</strong> von steigenden<br />

Gewerbesteuererträgen ausgegangen. Der Haushaltsansatz der Gewerbesteuer wurde<br />

mit den Prozentwerten der Novembersteuerschätzung für 2013 auf der Basis des<br />

erwarteten steigenden Rechnungsergebnisses 2012 (34,0 Mio. €) gegenüber dem<br />

Vorjahresansatz um 3,8 Mio. € erhöht. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde wie<br />

im Vorjahr mit 490 v. H. festgesetzt.<br />

Der Ansatz für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 41,4 Mio. €<br />

wurde auf der Grundlage des für 2012 erwarteten Rechnungsergebnisses (39,0 Mio. €)<br />

und der Orientierungsdaten des Landes für 2013 (in denen das Innenministerium beim<br />

Gesamtaufkommen einen Anstieg von 6,2 v. H. gegenüber dem Vorjahr prognostiziert)<br />

berechnet. Gegenüber dem Haushaltsansatz des Vorjahres ergibt sich insgesamt ein<br />

Anstieg in Höhe von 4,6 Mio. €.<br />

Bei der Verteilung der Zuweisungen des Landes aus ersparten Wohngeldzahlungen<br />

wurde auf der Basis des vorliegenden Bescheides aus 2012 ein Betrag in Höhe<br />

4,13 Mio. € eingeplant. Dies bedeutet eine um 1,27 Mio. € höhere Zuweisung gegenüber<br />

der Planung des Vorjahres.<br />

Die Schlüsselzuweisungen bleiben mit rd. 66,0 Mio. € gegenüber dem Vorjahresansatz<br />

nahezu unverändert. Die Ermittlung des Ansatzes erfolgte aufgrund der<br />

1. Modellrechnung zum GFG 2013. Zwei strukturelle Änderungen bei der<br />

Finanzausstattung der Gemeinden werden auch weiterhin beibehalten. Erstens entfällt<br />

die Befrachtung, zweitens werden die Kommunen wieder an den Einnahmen des Landes<br />

aus der Grunderwerbsteuer beteiligt, was zu einer Erhöhung der insgesamt zu<br />

verteilenden Finanzausgleichsmasse (in 2012 + 298 Mio. €) führt. Berücksichtigt ist ein<br />

Vorwegabzug in Höhe von 115 775 000 EUR (im GFG 2012: 65 000 000 EUR) für die<br />

Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen aus dem<br />

Stärkungspaktgesetz.<br />

Im Haushaltsjahr 2013 ist vorgesehen, einen Anteil der Schulpauschale in Höhe von<br />

2,554 Mio. € im konsumtiven Bereich für die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen<br />

an Schulen einzusetzen. Dieser Teilbetrag aus der Schulpauschale (insgesamt 3,55 Mio.<br />

€) ist nach den Regelungen des NKF direkt im Produkt 16.01.01 „Steuern, allgemeine<br />

Zuweisungen und allgemeine Umlagen“ als Ertrag zu veranschlagen.<br />

Die erwartete Konsolidierungshilfe nach dem Stärkungspaktgesetz zur Unterstützung<br />

finanzschwacher Kommunen ist für 2013 mit 3,588 Mio. € und ab 2014 mit 9,673 Mio. €<br />

ergebnisverbessernd in den Haushalt eingeplant worden.<br />

17


Im Zusammenhang mit der Ausweitung des Betreuungsangebotes für unter Dreijährige<br />

wird im Zuge der Umsetzung des Konnexitätsprinzips eine Zuwendung des Landes in<br />

Höhe von 560 T€ erwartet.<br />

In der Zeile 2 des Ergebnisplanes sind neben den allgemeinen Zuweisungen und den<br />

Zweckzuweisungen (im konsumtiven Bereich), auch die Erträge aus der Auflösung von<br />

Sonderposten für Zuweisungen enthalten. Der Gesamtbetrag beläuft sich für das Haushaltsjahr<br />

2013 auf 10.518 T€. Unter Sonderposten sind die für das Anlagevermögen erhaltenen<br />

Zuwendungen Dritter zu verstehen; sie werden nach den Regeln des NKF<br />

analog der jeweiligen Nutzungsdauer der Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst.<br />

Sonstige Transfererträge<br />

(Zeile 3 des Gesamtergebnisplanes)<br />

An dieser Stelle wird der Ersatz sozialer Leistungen (rd. 1,85 Mio. €) veranschlagt. Diese<br />

Erträge sind ausschließlich in den Produktbereichen 05 – Soziale Hilfen – und 06 –<br />

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe – ausgewiesen und im Vergleich zum Vorjahr um<br />

230 T€ gestiegen.<br />

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />

(Zeile 4 des Gesamtergebnisplanes)<br />

In dem Gesamtvolumen von rd. 50,4 Mio. € ist ein Anteil von rd. 12,9 Mio. € für die<br />

Vereinnahmung der Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren enthalten, die<br />

seit Gründung der BEST in voller Höhe an die AöR weiterzuleiten sind. Das<br />

Gebührenaufkommen wurde für 2013 entsprechend angepasst.<br />

Nach Anpassung der Gebührensätze für den Rettungsdienst im Jahr 2009 ist der Ansatz<br />

gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 4,1 Mio. € belassen worden.<br />

Die Gebührentarife für die Abwasserbeseitigungskosten (städt. Haushalt) sind der<br />

Kostensituation entsprechend angepasst worden (veranschlagter Ertrag rd. 19,0 Mio. €).<br />

Die zwingend erforderliche Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes führt zu<br />

einem erheblichen Sanierungsaufwand mit erforderlichen Gebührenanpassungen auch in<br />

den kommenden Jahren.<br />

Außerdem sind hier die sonstigen Benutzungsgebühren, Verwaltungsgebühren und<br />

Elternbeiträge dargestellt (zusammen rd. 13,0 Mio. €) sowie die Auflösung von<br />

Sonderposten für Beiträge in Höhe von rd. 1,4 Mio. €.<br />

18


Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

(Zeile 5 des Gesamtergebnisplanes)<br />

Diese Position (rd. 4,3 Mio. €) enthält im Wesentlichen die Erträge aus Verkauf,<br />

Vermietung und Verpachtung.<br />

Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

(Zeile 6 des Gesamtergebnisplanes)<br />

In dieser Ertragsposition werden Erstattungen von Dritten (insbesondere vom Bund, Land<br />

oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe) veranschlagt. In dem Gesamtbetrag von<br />

rd. 22,1 Mio. € ist u. a. die Erstattung der ARGE für die Personal- und Sachkosten für die<br />

städtischen Mitarbeiter enthalten, die in 2013 im Bereich der Gewährung von Leistungen<br />

nach dem SGB II tätig sein werden (rd. 2,0 Mio. €). Die Leistungsbeteiligung des Bundes<br />

zu den Aufwendungen für die Grundsicherung für Arbeitssuchende wurde aufgrund der<br />

gleich bleibenden Beteiligungsquote von 30,4 % mit 8,056 Mio. € in etwa auf dem<br />

gleichen Niveau wie 2012 veranschlagt. Hierin enthalten sind auch Erstattungen für die<br />

Abwicklung des Bildungs- und Teilhabepaketes sowie für die Übernahme der<br />

Warmwasserkosten durch die Kommunen. Des Weiteren ist eine Kostenerstattung in<br />

Höhe von 1,431 Mio. € für die Übernahme des abwehrenden Brandschutzes für die<br />

Kokerei ArcelorMittal eingeplant.<br />

Sonstige ordentliche Erträge<br />

(Zeile 7 des Gesamtergebnisplanes)<br />

Wesentliche Erträge sind bei dieser Position die Konzessionsabgaben (rd. 7,1 Mio. €),<br />

die Erträge aus Buß- und Verwarnungsgeldern (rd. 4,0 Mio. €). Außerdem erhöht sich der<br />

Betrag für die Auflösung von Rückstellungen im Personalbereich (Pensions-,<br />

Altersteilzeit-, Überstunden- und Beihilferückstellungen) leicht um 0,3 Mio. € auf nunmehr<br />

rd. 8,6 Mio. €.<br />

Aktivierte Eigenleistungen<br />

(Zeile 8 des Gesamtergebnisplanes)<br />

Soweit durch eigenes Personal der Stadt <strong>Bottrop</strong> Leistungen für die Herstellung von<br />

bilanzierungsfähigen Anlagegütern erbracht werden, sind diese Leistungen als Ertrag zu<br />

buchen, um eine zweifache Belastung des Ergebnisplanes durch die Buchung von<br />

Personalaufwand als auch durch die Abschreibung des hergestellten Anlagegutes zu<br />

vermeiden (Ansatz 2013: 867 T€).<br />

19


4.1.2 Aufwendungen<br />

Die Aufwandsstruktur des Ergebnisplans 2013 wird anhand des nachfolgenden<br />

Diagramms verdeutlicht.<br />

Ergebnisplan (Aufwendungen in €) 2013<br />

11 Personalaufwendungen 92.082.800<br />

12 Versorgungsaufwendungen 8.114.000<br />

13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 52.101.600<br />

14 Bilanzielle Abschreibungen 22.989.900<br />

15 Transferaufwendungen 114.066.200<br />

16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 41.169.300<br />

17 Ordentliche Aufwendungen 330.523.800<br />

14,8%<br />

Ergebnisplan - Aufwendungen -<br />

29,5%<br />

Personalaufwendungen incl.<br />

Versorgungsaufwendungen<br />

Aufwendungen für Sach- und<br />

Dienstleistungen<br />

Bilanzielle Abschreibungen<br />

33,6%<br />

15,3%<br />

Transferaufwendungen<br />

6,8%<br />

Sonstige Aufwendungen<br />

Personalaufwendungen<br />

(Zeile 11 des Gesamtergebnisplanes)<br />

Bei den Personalaufwendungen ergeben sich durch die Umstellung auf das NKF Veränderungen<br />

bei der Veranschlagung der Leistungen für die Versorgungsempfänger. Die<br />

tatsächlichen Versorgungsleistungen werden in Zeile 12 –Versorgungsaufwendungendes<br />

Ergebnisplanes abgebildet. In Zeile 11 – Personalaufwendungen - werden im<br />

Ergebnisplan auch Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen sowie zu<br />

Rückstellungen für Altersteilzeit veranschlagt.<br />

20


Personalnebenaufwendungen, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (einschließlich<br />

der Entschädigungen für Rats- und Ausschussmitglieder und Bezirksvertreter) sowie<br />

die im Rahmen einer Versicherungslösung zu zahlenden Beiträge zur Begrenzung der<br />

Belastungen für die Altersversorgung von Beamten sind haushaltssystematisch den<br />

sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Zeile 16 des Gesamtergebnisplanes)<br />

zuzuordnen.<br />

Personalaufwendungen nach Zeile 11 des Gesamtergebnisplanes<br />

2012 2013 2014 2015 2016<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Dienstaufwendungen<br />

- Beamte 19.313 20.420 21.194 21.556 21.992<br />

- Tariflich Beschäftigte 39.860 42.623 43.033 43.683 44.447<br />

- Leistungsentgelte 620 780 820 830 840<br />

- Sonstige Beschäftigte 1.301 1.125 1.103 1.105 1.107<br />

Zuführung Rückstellungen<br />

- Pensionsrückstellung 5.594 5.473 5.697 5.811 5.927<br />

- Beihilferückstellung 1.599 1.584 1.648 1.681 1.715<br />

- Altersteilzeitrückstellung 1.232 843 331 161 105<br />

- Urlaubsrückstellung 1.985 1.935 1.885 1.835 1.785<br />

- Überstd./Gleitzeitguthaben 1.140 1.161 1.093 1.114 946<br />

Sozialversicherung<br />

- Tariflich Beschäftigte 8.400 8.809 8.897 9.030 9.191<br />

- Sonstige Beschäftigte 65 55 55 55 55<br />

Versorgungskasse<br />

- Tariflich Beschäftigte 3.240 3.475 3.511 3.563 3.623<br />

Sonstiges<br />

- Beihilfen 3.700 3.800 3.900 4.000 4.100<br />

Personalaufwendungen Gesamt 88.049 92.083 93.167 94.424 95.833<br />

Bei den Dienstaufwendungen der Beamten wurden für die Jahre 2013 – 2016<br />

Besoldungserhöhungen von jeweils 2 % kalkuliert. In den Dienstbezügen der Beamten ist<br />

im Jahr 2013 ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 750 T€ eingeplant worden, um die<br />

seitens der Stadt vertraglich vereinbarte Wahrnehmung des Brandschutzes für die<br />

Kokerei Arcelor Mittal sicher zu stellen. Im Jahr 2014 wurden darüber hinaus weitere<br />

550 T€ berücksichtigt, so dass ab 2014 mit einem Betrag von 1,3 Mio. € (+2 %<br />

Steigerung) zu rechnen ist. Diese Aufwendungen werden zu 100 % von Arcelor Mittal<br />

erstattet. Bei den Versorgungsaufwendungen wurden für 2013 bis 2016 ebenfalls<br />

Steigerungen von 2 % jährlich berücksichtigt.<br />

Der Tarifabschluss im Beschäftigtenbereich sieht eine Erhöhung zum 01.01.2013 und<br />

zum 01.08.2013 um jeweils 1,4 % (durchschnittlich 2,12 %) vor. Für die Folgejahre 2014<br />

21


is 2016 sind über die Orientierungsdaten des Landes hinaus Tariferhöhungen im<br />

Umfang von 2 % kalkuliert worden.<br />

Daneben erhöhen sich die Leistungsentgelte ab Januar 2013 auf 2 % der ständigen<br />

Monatsentgelte des Vorjahres.<br />

Insgesamt ist eine Erhöhung der Personalaufwendungen gegenüber dem Ansatz 2012 in<br />

Höhe von rd. 4,0 Mio. € zu verzeichnen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass zur Zeit<br />

der Aufstellung des Haushaltes 2012 der Tarifabschluss für die tariflich Beschäftigten<br />

noch nicht ausgehandelt war und somit in der Finanzplanung keinen Niederschlag<br />

gefunden hat.<br />

In der Übersicht sind auch Aufwendungen für sonstige Beschäftigte (Sondermaßnahmen<br />

z.B. durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter „Arbeit für <strong>Bottrop</strong>“<br />

geförderte Maßnahmen) enthalten.<br />

Aufwendungen für Teilnehmer an der Altersteilzeit werden in den jeweiligen Produkten<br />

nachgewiesen, in denen die Mitarbeiter zuletzt berücksichtigt waren. Die Zuführung zur<br />

und die Auflösung der Altersteilzeitrückstellung erfolgt zentral im Produkt 16 01 02.<br />

Versorgungsaufwendungen<br />

(Zeile 12 des Gesamtergebnisplanes)<br />

Für das Jahr 2013 sind Versorgungsaufwendungen in Höhe von rd. 8,1 Mio. €<br />

ausgewiesen. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 0,8 Mio. €.<br />

Dies erklärt sich dadurch, dass infolge der Besoldungserhöhung in 2012 ein Betrag in<br />

Höhe von 857 T€ zusätzlich als Aufwand dargestellt werden musste.<br />

Den Versorgungsaufwendungen stehen Erträge aus der Auflösung von<br />

Pensionsrückstellungen in Höhe von 2,5 Mio. € gegenüber. Aufgrund der für 2013<br />

voraussichtlich erfolgenden Besoldungserhöhungen wurde nach dem Vorsichtsprinzip<br />

auch für 2013 im Bereich der Passiven keine planmäßige Auflösung der<br />

Pensionsrückstellung dargestellt.<br />

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />

(Zeile 13 des Gesamtergebnisplanes)<br />

Diese Position enthält insbesondere sämtliche Aufwendungen für die Unterhaltung und<br />

Bewirtschaftung des städtischen Vermögens. Außerdem ist in dieser Zeile des Ergebnisplanes<br />

die Weiterleitung der im Rahmen der Erhebung der Grundbesitzabgaben vereinnahmten<br />

Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren an die BEST (in 2013<br />

rd. 13,3 Mio. €) ausgewiesen.<br />

Die Veranschlagung der Aufwendungen für die Unterhaltung der baulichen und technischen<br />

Anlagen – einschließlich Sicherungsmaßnahmen und Sonderprogramm Schadstoffbeseitigung<br />

– erfolgt zentral im Produkt „Zentrale Gebäudewirtschaft“; die Aufwen-<br />

22


dungen wurden – zusammen mit den Bewirtschaftungskosten (Energie, Mieten, etc.) im<br />

Rahmen der internen Leistungsverrechnung (Zeilen 27 und 29 in den Teilergebnisplänen)<br />

den jeweiligen Produkten entsprechend der Inanspruchnahme pauschal<br />

zugeordnet.<br />

Als größere Einzelmaßnahmen sind im Bereich dieser Aufwandsart hervorzuheben:<br />

• Maßnahmen im Rahmen von Stadterneuerungsprogrammen (1,27 Mio. €)<br />

• Sanierung Kanalisation Parkfriedhof - Festwert (1,229 Mio. €)<br />

Im Übrigen sind im Haushalt Aufwendungen aus Festwert mit einem Gesamtvolumen von<br />

3,289 Mio. € ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die<br />

Ersatzbeschaffung von Vermögensgegenständen, die aus Vereinfachungsgründen nicht<br />

einzeln aktiviert, sondern im Rahmen des Festwertverfahrens bewertet wurden und direkt<br />

als Aufwand zu erfassen sind. Die Buchung der jeweiligen Auszahlung erfolgt jedoch<br />

nicht konsumtiv, sondern ist in den investiven Teilhaushalten abzuwickeln.<br />

Die den Stadtbezirken insgesamt zur Verfügung gestellten bezirksbezogenen Haushaltsansätze<br />

wurden mit 498,5 T€ um 25 % niedriger veranschlagt. Der Haushaltsplan enthielt<br />

hilfsweise ein Produkt 01.01.02 „Bezirksbezogene Haushaltsansätze“, in welchem<br />

entsprechende Ermächtigungen bei den ordentlichen Aufwendungen und den laufenden<br />

Auszahlungen je Stadtbezirk aufgenommen wurden. Im Rahmen der Etatberatungen sind<br />

von den Bezirksvertretungen entsprechende Beschlüsse zur Mittelverwendung für den<br />

gesamten Finanzplanungszeitraum getroffen worden, so dass eine konkrete Zuordnung<br />

zu den Aufwands- und Auszahlungskonten der jeweiligen Produkte erfolgen konnte.<br />

Bilanzielle Abschreibungen<br />

(Zeile 14 des Gesamtergebnisplanes)<br />

Wertminderungen des städtischen Vermögens durch Abnutzung, technischen Fortschritt,<br />

etc. sind flächendeckend für den städtischen Haushalt darzustellen. Neben den<br />

Anlagegütern, die über ihre Nutzungsdauer anhand der Abschreibungstabelle nach<br />

§ 35 GemHVO abgeschrieben werden, enthält die Position auch die Abschreibung der im<br />

Haushaltsjahr 2013 (und Folgejahre) voraussichtlich anzuschaffenden „geringwertigen<br />

Wirtschaftsgüter“, d.h. Vermögensgegenstände unterhalb der Wertgrenze von 410 €, die<br />

zunächst im Finanzplan als „Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem<br />

Anlagevermögen“ zu verbuchen sind und dann am Jahresende im Wege einer<br />

vollständigen Abschreibung in die Ergebnisrechnung einfließen.<br />

Folgende Abschreibungen sind im Haushaltsplan 2013 vorgesehen:<br />

- Abschreibungen auf Sachanlagen 20.861 T€<br />

- Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.338 T€<br />

- Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter 291 T€<br />

- Abschreibungen auf Forderungen 500 T€<br />

-------------<br />

22.990 T€<br />

23


Den Abschreibungen stehen im Haushaltsjahr 2013 insgesamt Erträge aus der Auflösung<br />

von Sonderposten in Höhe von rd. 11.906 T€ gegenüber.<br />

Transferaufwendungen<br />

(Zeile 15 des Gesamtergebnisplanes)<br />

Bei den Transferaufwendungen sind u.a. sämtliche Transferleistungen nach den Sozialgesetzbüchern<br />

und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz veranschlagt. Die nachfolgenden<br />

Übersichten geben einen Überblick über die Entwicklung in den einzelnen Hilfearten.<br />

Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)<br />

2012 2013 2014 2015 2016<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Hilfen in Einrichtungen<br />

- Grundsicherung 320 400 400 400 400<br />

- Hilfe zur Pflege 5.211 5.561 5.737 5.923 6.109<br />

- Lfd. und einmalige Hilfen zum LU 25 3 3 3 3<br />

- Krankenhilfe 305 305 305 305 305<br />

Hilfen außerhalb von Einrichtungen<br />

- Grundsicherung 5.435 5.630 5.830 6.030 6.230<br />

- Hilfe zur Pflege 448 456 467 478 489<br />

- Lfd. Leistungen zum Lebensunterhalt (LU) 1.731 1.436 1.439 1.442 1.445<br />

- Einmalige Leistungen zum LU 190 155 155 155 155<br />

- Sonstige Leistungen zum LU 74 82 84 86 88<br />

- Bildung- und Teilhabe 108 63 63 63 63<br />

- Eingliederungshilfe für Behinderte 883 973 973 973 973<br />

- Krankenhilfe 503 508 508 508 508<br />

Aufwendungen insgesamt 15.233 15.572 15.964 16.366 16.768<br />

Kostenerstattungen des Bundes (GSIG) 2.210 3.998 5.673 5.938 6.138<br />

Weitere Fallzahlensteigerungen insbesondere im Zuge der Neueröffnung eines weiteren<br />

Alten- und Pflegeheims führen bei den Aufwendungen der Hilfe zur Pflege zu erheblichen<br />

Mehraufwendungen gegenüber den Vorjahresansätzen. Die Aufwendungen der<br />

laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt entwickeln sich positiv und werden rückläufig<br />

erwartet.<br />

24


Abwicklung Bildungs- und Teilhabepaket<br />

2012 2013 2014 2015 2016<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Fahrten KiTa 122 21 21 21 21<br />

Fahrten Schule 272 479 479 479 479<br />

Schulbedarf 272 311 311 311 311<br />

Lernförderung 130 145 145 145 145<br />

Mittagsverpflegung KiTa 151 265 265 265 265<br />

Mittagsverpflegung Schule 245 545 545 545 545<br />

soz. u. kult. Teilhabe 216 217 217 217 217<br />

Schülerbeförderung 10 0 0 0 0<br />

Aufwendungen insgesamt 1.418 1.983 1.983 1.983 1.983<br />

Beteiligung des Bundes 1.418 1.890 1.890 1.890 1.890<br />

Das in 2011 verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Geld- oder geldwerte<br />

Leistungen für Bildungszwecke bzw. damit in Verbindung stehende Leistungen in<br />

Kindertagesstätten und Schulen. Des Weiteren soll die Teilhabe an kulturellen,<br />

sportlichen und sozialen Angeboten ermöglicht werden. Leistungsberechtigt sind Kinder,<br />

Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder<br />

den Kinderzuschlag nach BKKG oder Wohngeld erhalten. Die Finanzierung erfolgt<br />

nahezu zu 100% aus Mitteln des Bundes, die in Höhe von 5,4% der Kosten der<br />

Unterkunft gewährt werden.<br />

Förderung junger Menschen und Familien (Wirtschaftliche Jugendhilfe)<br />

2012 2013 2014 2015 2016<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

- Hilfen zur Erziehung in Heimen 3.207 4.223 4.350 4.480 4.615<br />

- Hilfe für junge Volljährige 425 600 612 624 637<br />

- Hilfen zur Erziehung in Pflegestellen 2.151 2.349 2.396 2.444 2.517<br />

- Vorläufige Maßnahmen 600 618 636 656 676<br />

- Hilfen in Tagesgruppen 70 0 0 0 0<br />

- Intensive sozialpädagogische Betreuung 350 469 483 498 513<br />

- Tagesbetreuung 550 550 550 550 550<br />

- Eingliederungshilfe für seelisch behind. Jgd. 975 1.280 1.318 1.358 1.399<br />

- Förderung der Erziehung in der Familie 360 371 382 394 406<br />

- Sozialpädagogische Familienhilfe 1.360 1.400 1.443 1.486 1.530<br />

Aufwendungen insgesamt 10.048 11.860 12.170 12.490 12.843<br />

Bereits im Rahmen der Ausführung des Haushaltes 2012 werden aufgrund der aktuellen<br />

Entwicklung im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe Mehraufwendungen in<br />

erheblichem Umfange bereitzustellen sein. Die Ansätze 2013 spiegeln daher die sich<br />

bereits länger abzeichnenden Tendenzen bei diesen Hilfearten wieder.<br />

Bedingt durch eine erhebliche Erhöhung der Entgeltsätze und eine Steigerung der<br />

Fallzahlen ist ein um rd. 1,0 Mio. € vermehrter Ansatz bei der Position Hilfen zur<br />

Erziehung in Heimen und vergleichbaren Einrichtungen vorgesehen. Steigende<br />

Fallzahlen bei den Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche<br />

25


führen auch bei dieser Hilfeart zu stetig erhöhten Aufwendungen (+ 305 T€) in Höhe von<br />

mittlerweile 1,28 Mio. €.<br />

Die vermehrte Unterbringung von Kindern in Bereitschaftspflege, in Pflegestellen und von<br />

älteren Kindern und Jugendlichen in Sonderpflegestellen führt zu erhöhten<br />

Aufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung in Pflegestellen (+ 198 T€). Auch bei den<br />

Hilfen für junge Volljährige und der intensiven sozialpädagogischen Betreuung sorgen<br />

steigende Fallzahlen für einen weiter steigenden Mittelbedarf. Im Bereich der Förderung<br />

der Erziehung in der Familie ist der Ansatz aufgrund der aktuellen Fallzahlen gegenüber<br />

dem Vorjahr nur leicht auf insgesamt 1,77 Mio. € erhöht worden. Der Anteil der<br />

sozialpädagogischen Familienhilfe, bei der eine Familienpflegerin direkte Hilfe im<br />

betroffenen Haushalt leistet, nimmt dabei mit 1,4 Mio. € den größten Teil ein.<br />

Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder<br />

2012 2013 2014 2015 2016<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

- Zuschüsse zu den Betriebskosten and.Träger 16.925 17.300 17.560 17.820 18.090<br />

- Förderung von Kindern in Tagespflege 1.200 1.710 1.810 1.910 2.010<br />

Aufwendungen insgesamt 18.125 19.010 19.370 19.730 18.090<br />

- Landeszuweisungen 7.846 8.769 8.843 8.930 9.020<br />

- Elternbeiträge 1.700 1.700 1.700 1.700 1.700<br />

Erträge insgesamt 9.546 10.469 10.543 10.630 10.720<br />

Ergebnis -8.579 -8.541 -8.827 -9.100 -7.370<br />

Die Steigerung der Ansätze im Bereich der Zuschüsse zu den Betriebskosten der<br />

Tageseinrichtungen freier Träger ist auf eine Erhöhung (+ 1,5 %) der zu gewährenden<br />

Kindpauschalen und auf eine zusätzlich zu zahlende U3-Pauschale zurückzuführen. Der<br />

ebenfalls stark angestiegene Ansatz bei der Förderung von Kindern in Tagespflege<br />

(+ 510 T€) ist auf den Ausbau der Tagespflege im Zuge der rechtlich verpflichteten U3-<br />

Versorgung begründet.<br />

Neben den Leistungen im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe sind bei den Transferleistungen<br />

auch die Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte, die Umlagen an das Land<br />

und an Gemeindeverbände sowie mögliche Verlustabdeckungen an städtische Beteiligungen<br />

zu veranschlagen.<br />

Die an den <strong>Bottrop</strong>er Sport- und Bäderbetrieb zu zahlende Verlustabdeckung wurde<br />

aufgrund umzusetzender Haushaltssanierungsmaßnahmen sowie steigender<br />

Beteiligungserlöse gegenüber dem Vorjahresansatz um insgesamt rd. 1,5 Mio. €<br />

reduziert.<br />

Die allgemeine Gewerbesteuerumlage und die Gewerbesteuerumlage Anteil Fonds<br />

„Deutsche Einheit“ wurden anhand der für 2013 und Folgejahre geltenden Vervielfältiger<br />

berechnet. Aufgrund der in 2013 erwarteten deutlich höheren Erträge bei der<br />

Gewerbesteuer (prognostiziertes Rechnungsergebnis 2012 = 34,0 Mio. €) ist bei der an<br />

26


das Land weiterzuleitenden Gewerbesteuerumlage ein Anstieg um insgesamt 530 T€ zu<br />

verzeichnen.<br />

Die Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe wurde mit 23,7 Mio. €<br />

gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Mio. € höher veranschlagt. Die Berechnung<br />

berücksichtigt einen unveränderten Hebesatz von 16,1 v. H. bei steigenden<br />

Umlagegrundlagen.<br />

Das Produkt „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen“ im Produktbereich<br />

16 Allgemeine Finanzwirtschaft – enthält bei den Transferaufwendungen außerdem<br />

die an das Land zu zahlende Krankenhausumlage in Höhe von rd. 1,3 Mio. €.<br />

Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

(Zeile 16 des Gesamtergebnisplanes)<br />

Bei dieser Position werden insbesondere die Geschäftsaufwendungen sowie die Mieten<br />

und Pachten veranschlagt. Die gesamten Aufwendungen von rd. 41,2 Mio. € in diesem<br />

Bereich enthalten allerdings auch 26,5 Mio. € für Unterkunfts- und Heizungskosten im<br />

Rahmen der Abwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende über das Jobcenter<br />

„Arbeit für <strong>Bottrop</strong>“.<br />

Die Abwicklung der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende belastet den<br />

städtischen Haushalt pro Jahr mit einem Netto-Betrag von rd. 19,3 Mio. €.<br />

Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)<br />

2012 2013 2014 2015 2016<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

- Unterkunfts- und Heizungskosten 26.270 26.500 27.030 27.570 28.120<br />

- Leistungen zur Eingliederung 130 140 140 140 140<br />

- Kautionen/Umzüge 360 100 100 100 100<br />

- Einmalige Beihilfen 518 518 518 518 518<br />

- Übernahme von Miet-/Energierückständen 105 110 110 110 110<br />

Aufwendungen insgesamt 27.383 27.368 27.898 28.438 28.988<br />

Kostenerstattungen des Bundes 7.987 8.056 7.460 7.609 7.761<br />

Ergebnis -19.396 -19.312 -20.438 -20.829 -21.227<br />

Die Kostenerstattungen des Bundes enthalten u.a. Erstattungen für die Abwicklung des<br />

Bildungs- und Teilhabepaketes.<br />

27


Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />

(Zeile 20 des Gesamtergebnisplanes)<br />

Grundsätzlich besteht im NKF die Möglichkeit, die Veranschlagung der Zinsen verursachungsgerecht<br />

in den entsprechenden Produkten zu veranschlagen. Wie im Vorjahr<br />

wurde bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2013 die Alternative gewählt, die Zinsen<br />

zentral im Produkt 16.01.02 „Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft“ vorzunehmen.<br />

Die zins- und zinsähnlichen Aufwendungen belasten den städtischen Haushalt in 2013<br />

mit rd. 9,3 Mio. €. Neben den Zinsaufwendungen für Investitionskredite (4,88 Mio. €) sind<br />

in den letzten Jahren erhebliche Aufwendungen für Liquiditätskredite zu verzeichnen.<br />

Diese sind auf die bis zum Haushaltsjahr 2007 stark defizitären Verwaltungshaushalte<br />

sowie auf die negativen Salden der lfd. Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung seit<br />

2008 zurückzuführen. Für 2013 sind – trotz des weiterhin historisch niedrigen<br />

Zinsniveaus - Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite in Höhe von rd. 3,68 Mio. €<br />

eingeplant. Dies bedeutet unter Berücksichtigung des erwarteten Rechnungsergebnisses<br />

2012 (Minderaufwendungen in Höhe von 1 Mio. €) gegenüber dem Vorjahresansatz<br />

einen Rückgang um 70 T€.<br />

4.2 Finanzplan<br />

2013 2014 2015 2016<br />

€ € € €<br />

Laufende Einzahlungen 294.398.600 308.293.600 310.862.100 318.852.400<br />

Laufende Auszahlungen 304.277.400 304.360.300 306.438.900 311.684.700<br />

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit -9.878.800 3.933.300 4.423.200 7.167.700<br />

Investive Einzahlungen 16.267.000 13.536.000 14.994.000 13.919.000<br />

Investive Auszahlungen 33.130.000 36.853.000 30.523.000 24.459.000<br />

Saldo aus Investitionstätigkeit -16.863.000 -23.317.000 -15.529.000 -10.540.000<br />

Aufnahme/Rückflüsse von Darlehen 16.863.000 23.317.000 15.529.000 10.540.000<br />

davon Aufnahme vom öffentlichen Bereich 1.798.000 3.253.000 466.000 367.000<br />

davon vom privaten Kreditmarkt 15.000.000 20.000.000 15.000.000 10.000.000<br />

davon für Umschuldungen 0 0 0 0<br />

davon Rückflüsse von Darlehen 65.000 64.000 63.000 173.000<br />

Tilgung von Darlehen 4.340.000 4.680.000 4.750.000 4.500.000<br />

davon vom öffentlichen Bereich 65.000 68.000 71.000 75.000<br />

davon vom privaten Kreditmarkt 4.275.000 4.612.000 4.679.000 4.425.000<br />

davon für Umschuldungen 0 0 0 0<br />

Saldo aus Finanzierungstätigkeit 12.523.000 18.637.000 10.779.000 6.040.000<br />

Änderung des Bestandes<br />

an eigenen Finanzmitteln<br />

-14.218.800 -746.700 -326.800 2.667.700<br />

Liquide Mittel -126.336.472 -127.083.172 -127.409.972 -124.742.272<br />

28


Der Ausgangswert für Liquide Mittel (2013 = -112.117.672 €) ergibt sich aus der Summe<br />

der Haushaltsplanwerte 2010, 2011 und 2012 unter Zugrundelegung eines Betrages von<br />

3.218.870,38 EUR aus der Eröffnungsbilanz sowie der Ergebnisse der Abschlüsse 2008<br />

und 2009.<br />

4.2.1 Laufende Verwaltungstätigkeit<br />

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit schließt mit<br />

einem negativen Ergebnis (Cash-flow) in Höhe von rd. 9,9 Mio. € ab.<br />

4.2.2 Investitionstätigkeit<br />

Bei den investiven Ein- und Auszahlungen sind ausschließlich solche Zahlungsbewegungen<br />

veranschlagt, die eine Veränderung des Anlagevermögens der Stadt<br />

<strong>Bottrop</strong> zur Folge haben werden.<br />

Des Weiteren ist zu beachten, dass die Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung von<br />

Vermögensgegenständen, die aus Vereinfachungsgründen nicht einzeln aktiviert,<br />

sondern im Rahmen des Festwertverfahrens bewertet wurden, im Ergebnishaushalt<br />

direkt als Aufwand zu erfassen sind. Die Auszahlungen sind jedoch nicht konsumtiv als<br />

„laufende Auszahlungen“ zu buchen, sondern in den investiven Teilhaushalten zu<br />

veranschlagen.<br />

Die allgemeine Investitionspauschale ist mit 3,12 Mio. € (Vorjahr: 2,88 Mio. €)<br />

veranschlagt. Die Schulpauschale wird mit rd. 3,6 Mio. € um 100 T€ über dem Wert des<br />

Vorjahres erwartet. Die Investitionspauschalen sind im Finanzplan zentral im Produkt<br />

16 01 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ veranschlagt, allerdings hat zum Jahresende eine<br />

Zuordnung zu konkreten Anlagegütern zu erfolgen mit der entsprechenden Bildung von<br />

Sonderposten in der Bilanz, die in den Ergebnisplänen künftiger Jahre parallel zur<br />

Abschreibung wieder ergebniswirksam aufzulösen sein werden. Ein Teilbetrag der<br />

Schulpauschale in Höhe von 2,55 Mio. € (zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen<br />

an Schulen) wurde als Ertrag im Ergebnisplan veranschlagt.<br />

Um weitere Belastungen des Eigenkapitals durch Folgekosten (Abschreibungen, Zinsen<br />

etc.) zu vermeiden, wurden die Investitionen mit 33,1 Mio. € weiterhin auf einem relativ<br />

niedrigen Niveau belassen. Für den unrentierlichen Bereich ist lediglich ein Kreditbedarf<br />

von 971 T€ vorgesehen.<br />

Von rd. 33,1 Mio. € Investitionsauszahlungen entfallen allein auf den Tiefbaubereich (mit<br />

Stadterneuerung) rd. 23,1 Mio. € (ca. 69,8 %). Dabei nimmt das Produkt<br />

Abwasserbeseitigung mit rd. 14,8 Mio. € den größten Auszahlungsanteil ein. Allerdings<br />

29


sind für Kanalbaumaßnahmen rd. 7,0 Mio. € in 2013 wegen zeitlicher Verzögerungen bei<br />

der Ausführung erneut zu veranschlagen.<br />

Erläuterungen zu Mittelbereitstellungen für größere aktuelle Investitionsmaßnahmen/-<br />

bereiche im Stadtgebiet:<br />

Stadterneuerungsmaßnahmen – Produkt 09 01 02<br />

Von den für 2013 mit rd. 1,8 Mio. € veranschlagten Investitionsauszahlungen entfallen rd.<br />

1,2 Mio. € auf Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur in der Innenstadt<br />

(Rückbau Horster Str. 6 - 8, Umgestaltung Trapez und Straße Ehrenplatz).<br />

Ein Betrag in Höhe von 156 T€ ist für den Bau einer Schallschutzwand in Ebel aus 2012<br />

neuveranschlagt worden.<br />

Straßen – Produkte 12 01 01 bis 12 01 03<br />

Für Investitionen bei Gemeindestraßen, Kreisstraßen und Landesstraßen sind<br />

Auszahlungen von zus. rd. 5,4 Mio. € im Etat veranschlagt. Neben den regelmäßig zu<br />

berücksichtigenden Positionen für investive Instandsetzungen und Erneuerungen sind<br />

größere Mittelbereitstellungen für folgende Projekte vorgesehen:<br />

Erschließung Gewerbepark Brandenheide 280.000 €<br />

Erschließung Jörgensmannswiese 100.000 €<br />

Erschließung Tappenhof 535.000 €<br />

Ausbau Heimannstraße/Im Boytal 750.000 €<br />

Verlegung der K8 (Nordanbindung) 1.580.000 €<br />

Erschließung Schillerstraße 342.000 €<br />

Ausbau Osterfelder Straße 1.155.000 €<br />

Brücke Prosper-/Knappenstraße 165.000 €<br />

4. Kennzahlen zum Haushaltsplan<br />

Das Land NRW hat nach der Verabschiedung des NKF-Einführungsgesetzes u.a. auch<br />

ein Kennzahlenset entwickelt, das bei der Prüfung der Haushaltspläne und Jahresabschlüsse<br />

sowohl durch die Kommunalaufsichten als auch durch die Gemeindeprüfungsanstalt<br />

angewandt werden soll. Auf der Grundlage des NKF-Kennzahlensets<br />

wurde im Anschluss auch ein Leitfaden für die Aufsichtsbehörden erstellt, der die<br />

Grundlage für die aufsichtsbehördlichen Prüfungen im Rahmen der Anzeige- und<br />

Genehmigungsverfahren der Haushaltssatzung darstellen soll.<br />

An dieser Stelle sind deshalb einige Kennzahlen zusammengestellt worden, die künftig<br />

bei der Bewertung der Finanzsituation der Stadt <strong>Bottrop</strong> von Bedeutung werden könnten.<br />

30


a) Netto-Steuerquote<br />

Die Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Kommune „selbst“ finanzieren kann<br />

und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist.<br />

=<br />

Netto-Steuerquote (NSQ)<br />

Steuererträge - Gewerbesteuerumlagen x 100<br />

Ordentliche Erträge - Gewerbesteuerumlagen<br />

2013 2014 2015 2016<br />

33,7 33,3 34,1 34,5<br />

Unabhängig von dem Vorliegen interkommunaler Vergleichsdaten ist davon auszugehen,<br />

dass die Stadt <strong>Bottrop</strong> trotz der im Landesvergleich überdurchschnittlichen<br />

Hebesätze weiterhin als steuerschwach anzusehen ist.<br />

Gegenüber der Vorjahresquote ist ein Anstieg um 1,0 %-Punkte zu verzeichnen.<br />

b) Zuwendungsquote<br />

Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Kommune von<br />

Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist.<br />

Zuwendungsquote (ZwQ)<br />

2013 2014 2015 2016<br />

Erträge aus Zuwendungen x 100<br />

= 33,0 33,5 32,8<br />

Ordentliche Erträge<br />

32,9<br />

Aufgrund der unterdurchschnittlichen Steuerkraft der Stadt <strong>Bottrop</strong> ist davon auszugehen,<br />

dass die Zuwendungsquote im interkommunalen Vergleich hoch ausfallen<br />

wird. Dies hat zur Folge, dass die Stadt <strong>Bottrop</strong> bei etwaigen Veränderungen im<br />

Finanzausgleichssystem in jedem Falle direkt betroffen sein wird. Im Vergleich zum<br />

Vorjahr ist ein Rückgang um 1,5 %-Punkte zu verzeichnen.<br />

c) Personalintensität 1<br />

Die „Personalintensität 1“ gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den<br />

ordentlichen Aufwendungen ausmachen.<br />

Personalintensität 1 (PI1)<br />

2013 2014 2015 2016<br />

Personalaufwendungen x 100<br />

= 27,9 28,2<br />

Ordentliche Aufwendungen<br />

28,5 28,5<br />

31


Damit aussagefähige Bewertungen im interkommunalen Vergleich getroffen werden<br />

können, wird es dringend erforderlich sein, die Auslagerung von Aufgabenbereichen<br />

in den einzelnen Kommunen bei der Bewertung dieser Kennzahl (in stärkerem<br />

Umfange als bisher) zu berücksichtigen.<br />

d) Personalintensität 2<br />

Die „Personalintensität 2“ gibt an, in welchem Umfang die ordentlichen Erträge von<br />

den Personalaufwendungen aufgezehrt werden. Die Personalintensität 2 setzt stärker<br />

auf eine wirtschaftliche Betrachtung als die Personalintensität 1, da Aufwendungen<br />

ins Verhältnis zu den „erwirtschafteten“ Erträgen gesetzt werden. Es steht also –<br />

anders als bei der Personalintensität 1 – im interkommunalen Vergleich die Frage im<br />

Mittelpunkt, in welchem Umfang die Personalaufwendungen finanzierbar sind.<br />

Personalintensität 2 (PI2)<br />

2013 2014 2015 2016<br />

Personalaufwendungen x 100<br />

= 29,2 28,0<br />

Ordentliche Erträge<br />

28,2 28,0<br />

Auch bei der Bewertung dieser Kennzahl ist die Ausgliederung von städtischen<br />

Einrichtungen zu berücksichtigen.<br />

e) Sach- und Dienstleistungsintensität<br />

Die Kennzahl „Sach- und Dienstleistungsintensität“ lässt erkennen, in welchem<br />

Ausmaß sich eine Kommune für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen<br />

entschieden hat.<br />

Sach- und Dienstleistungsintensität (SDI)<br />

2013 2014 2015 2016<br />

Aufw. f. Sach- u. Dienstleist. x 100<br />

= 15,8 14,3 13,9 13,6<br />

Ordentliche Aufwendungen<br />

Die Stadt <strong>Bottrop</strong> wird aufgrund der Haushaltssituation auch zukünftig gefordert sein,<br />

eine weitestgehende Deckelung der Sachaufwendungen fortzusetzen.<br />

f) Abschreibungsintensität<br />

Die Abschreibungen werden auf Sachanlagen des Anlagevermögens vorgenommen.<br />

Da das Anlagevermögen in der Regel dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dient, handelt<br />

es sich somit überwiegend um fixe Aufwendungen. Die Kennzahl „Abschreibungs-<br />

32


intensität“ gibt an, welcher Anteil der Gesamtaufwendungen weitgehend<br />

unbeeinflussbar ist.<br />

Abschreibungsintensität (AbI)<br />

2013 2014 2015 2016<br />

Abschreibung auf Sachanlagen x 100<br />

= 7,0 6,9<br />

Ordentliche Aufwendungen<br />

6,8 6,6<br />

Eine relativ niedrige Kennzahl kann ggf. auch widerspiegeln, dass eine Kommune ihr<br />

Anlagevermögen weitgehend abgeschrieben hat, ohne es in angemessenem Umfang<br />

durch neue Anlagen zu ersetzen, d.h. es könnte eine Überalterung des Anlagevermögens<br />

vorliegen.<br />

g) Transferaufwandsquote<br />

Die Kennzahl gibt an, in welchem Umfang kommunale Zahlungen an private<br />

Haushalte, Unternehmen, Vereine, u.a. erfolgen.<br />

Transferaufwandsquote (TAQ)<br />

2013 2014 2015 2016<br />

Transferaufwendungen x 100<br />

= 34,5 35,5 35,6 35,9<br />

Ordentliche Aufwendungen<br />

Die Transferaufwendungen umfassen sowohl die Leistungen im sozialen Bereich, als<br />

auch die Verlustabdeckungen für städtische Beteiligungen sowie die freiwilligen<br />

Zuschüsse.<br />

h) Zinslastquote<br />

Die Kennzahl zeigt auf, welche zusätzlichen Belastungen aus Zins- und ähnlichen<br />

Aufwendungen zu den ordentlichen Aufwendungen besteht. Eine hohe Zinslastquote<br />

engt den finanziellen Spielraum der Kommune ein.<br />

Zinslastquote (ZLQ)<br />

2013 2014 2015 2016<br />

Finanzaufwendungen x 100<br />

= 2,8 2,8<br />

Ordentliche Aufwendungen<br />

2,9 2,8<br />

33


i) Zinsdeckungsquote<br />

Hierbei handelt es sich um eine weitere Verhältniszahl, die angibt, in welchem<br />

Umfang die ordentlichen Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit von den Finanzaufwendungen<br />

aufgezehrt werden.<br />

Zinsdeckungsquote (ZDQ)<br />

2013 2014 2015 2016<br />

Finanzaufwendungen x 100<br />

= 3,0 2,9<br />

Ordentliche Erträge<br />

3,1 2,9<br />

Weitere Kennzahlen – insbesondere die Kennzahlen zur Vermögensstruktur –<br />

werden sukzessive in die zukünftigen <strong>Vorbericht</strong>e zum Haushaltsplan und<br />

Lageberichte zum Jahresabschluss aufgenommen.<br />

<strong>Bottrop</strong>, den 26.11.2012<br />

(Loeven)<br />

Stadtkämmerer<br />

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