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Kleinhardfeld-Enge, Änderung I bzw. II - Bruchsal

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Sitzungsvorlage 26 / 2013 Seite 2<br />

sichtigte der Antragssteller die Errichtung eines Boardinghauses mit Bistro, Seminarräumen<br />

und Kindertagesstätte.<br />

Dieser Antrag war auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplans „<strong>Kleinhardfeld</strong>-<br />

<strong>Enge</strong>“, wegen der geplanten Kindertagesstätte nicht genehmigungsfähig. Kindertagesstätten<br />

sind als soziale Anlagen im Gewerbegebiet nur ausnahmsweise, z.B. als Betriebskindergarten,<br />

zulässig. Die Erteilung der Ausnahme wurde wegen der Lage zwischen<br />

einem Kfz-Werkstattbetrieb und einer dem Erotikgewerbe zuzurechnenenden Vergnügungsstätte<br />

nicht in Aussicht gestellt.<br />

Der Antrag wurde daher modifiziert. Sowohl das Boardinghouse als auch die Kindertagesstätte<br />

wurden aufgegeben. Nunmehr ist ein Hotel mit Bistro ohne Kindertagesstätte<br />

geplant. Hotels sind als Gewerbebetrieb aller Art im Gewerbegebiet allgemein zulässig.<br />

Hotels in den Gewerbegebieten sind aus städtebaulicher Sicht kritisch zu sehen, da Immissionskonflikte<br />

(Schall, Staub, Geruch) mit benachbarten Gewerbebetrieben entstehen<br />

können. Die Stadt möchte daher städtebaulich ordnende Maßnahmen in die Wege<br />

leiten. Hotels sind primär aus steuerrechtlicher Sicht Gewerbebetriebe. Die spezifischen<br />

Anforderungen eines Hotels sind andere als die von Gewerbebetrieben die im Gewerbegebiet<br />

regelmäßig untergebracht sind. Gewerbegebietsnutzer benötigen eine gute Erschließung<br />

für ihre Lieferbeziehungen und ein möglichst störunempfindliches Umfeld.<br />

Die Funktion des Hotels ist ein temporäres Wohnen. Daraus ergeben sich andere Anforderungen.<br />

Diese Nutzung erfordert die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln und den<br />

zentralen Einrichtungen der Stadt und eine „Adresse in der Stadt“. Ziel der städtebaulichen<br />

Entwicklung ist es daher, Beherbergungsbetriebe insbesondere Hotels in der Innenstadt<br />

zu konzentrieren.<br />

Die Hotels in der Kernstadt <strong>Bruchsal</strong> konzentrieren sich heute vorwiegend in der Innenstadt.<br />

Davon profitieren die Einrichtungen des Einkaufs, der Gastronomie und der Kultur.<br />

Zudem besteht dort eine gut funktionierende Verkehrsinfrastruktur.<br />

Die Stadt hat seit 2006 erhebliche Anstrengungen unternommen die Innenstadt <strong>Bruchsal</strong>s<br />

als Aufenthalts- und Versorgungsstandort aufzuwerten. So wurden neue und attraktive<br />

Einkaufsmöglichkeiten in der Innenstadt angesiedelt (Friedrichspalais und Rathausgalerie)<br />

und in diesem Zuge auch die öffentlichen Räume neu gestaltet. Beherbergungsbetriebe<br />

sind Frequenzbringer für die Innenstadt und profitieren zugleich von den bestehenden<br />

Angeboten. Damit die Innenstadt zum zentralen Standort für Hotels werden kann,<br />

sollten Beherbergungsbetriebe in Gewerbegebieten ausgeschlossen werden. Diese Intention<br />

muss in einem städtebaulichen Konzept formuliert und durch Bebauungspläne<br />

umgesetzt werden.<br />

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Zulässigkeit von Beherbergungsbetrieben im Stadtgebiet<br />

und- nun beginnend- im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „<strong>Kleinhardfeld</strong>-<br />

<strong>Enge</strong>, <strong>Änderung</strong> <strong>II</strong>“ zu regeln.<br />

Damit werden Konflikte zwischen einer Hotelnutzung und einer gewerblichen Nutzung<br />

vermieden und dazu die Innenstadt als Hotelstandort gestärkt.<br />

<strong>II</strong>. Nachhaltigkeit und finanzielle Auswirkungen<br />

Es ist folgende Produktgruppe betroffen: 51.10

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