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31 - Stadt Ehingen

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Seite 11<br />

Sommerferien bis zum 6. September Ausflüge<br />

mit den historischen MAN-Triebwagen der<br />

Schwäbischen Alb-Bahn möglich – zusätzlich<br />

zu den Saisonfahrten, die von Mai bis<br />

Oktober an allen Sonn- und Feiertagen stattfinden.<br />

Der Fahrplan des Zuges, der aus den 1960er<br />

Jahren stammt, bietet den Fahrgästen viele<br />

Möglichkeiten die Alb und die Region zu<br />

entdecken. Touren durch das Schandental<br />

sind ebenso möglich wie Wanderungen<br />

durch das Große Lautertal oder auf dem ehemaligen<br />

Truppenübungsplatz bei Münsingen,<br />

wo auch das Biosphärenzentrum über<br />

das Biosphärengebiet Schwäbische Alb informiert.<br />

Ebenso möglich sind Ausflüge bis nach<br />

Ulm und zurück, und da im Zug auch naldo<br />

und DING-Fahrkarten gültig sind, ist das<br />

sogar alles mit einer Fahrkarte möglich.<br />

Der historische MAN-Schienenbus verlässt<br />

Münsingen um 9.35, 12.25 und 17 Uhr nach<br />

Schelklingen sowie um 11.15 und 15.50 Uhr<br />

nach Offenhausen. Schelklingen verlässt der<br />

Zug um 10.35, 13.15 und 18.05 Uhr in<br />

Richtung Offenhausen beziehungsweise<br />

Münsingen. Den vollständigen Fahrplan<br />

finden Sie auf unserer Homepage<br />

www.bahnhof-muensingen.de .<br />

Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt.<br />

Im MAN-Triebwagen hält der Verein einige<br />

kühle Getränke sowie Snacks für die Fahrgäste<br />

bereit.<br />

Es gelten alle üblichen Tarife von naldo, DING<br />

und der DB, auch mit allen günstigen<br />

Gruppen- und Tageskarten, genauso wie zum<br />

Beispiel das Schüler-Ferien-Ticket und auch<br />

das Baden-Württemberg-Ticket.<br />

Die nächsten Dampfzugfahrten finden dann<br />

wieder im Dezember statt. Weitere Infos zu<br />

den Fahrten und zur Alb-Bahn finden Sie<br />

unter www.bahnhof-muensingen.de.<br />

verschiedene Rentenansprü-che: So zählt sie<br />

beispielsweise zu den 45 Jahren, die derjenige<br />

benötigt, der ohne Abschlag mit 65 in die<br />

Altersrente gehen möchte. Auch ein vorhandener<br />

Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente<br />

bleibt während der<br />

Berücksichtigungszeit bestehen.<br />

Berücksichtigungszeiten können auch die<br />

Rente erhöhen: Wer beispielsweise seit dem<br />

1. Januar 1992 während der Erziehung eines<br />

Kindes versicherungspflichtig arbeitet und<br />

mindestens 25 Jahre Rentenzeiten hat,<br />

bekommt die Verdienste aus der Beschäftigung<br />

maximal auf das Durchschnittsentgelt<br />

aller Versicherten – der-zeit 34.071 Euro pro<br />

Jahr – angehoben und für die spätere Rente<br />

gutgeschrieben.<br />

Die Berücksichtigungszeit erhält der Elternteil,<br />

der das Kind überwiegend erzogen hat.<br />

Erziehen Mutter und Vater gemeinsam, wird<br />

die Zeit grundsätzlich der Mutter gutgeschrieben.<br />

Soll sie der Vater bekommen –<br />

zum Beispiel wenn er Elternzeit in Anspruch<br />

nimmt – müssen die Eltern eine gemeinsame<br />

Erklärung bei der Renten-versicherung zur<br />

Zuordnung der Monate abgeben. Diese gilt<br />

nur für ganze Monate in die Zukunft und<br />

rückwirkend höchstens für zwei Monate.<br />

Mehr Informationen zu den Berücksichtigungszeiten<br />

enthalten die Broschüren der<br />

Deutschen Rentenversicherung „Kindererziehung:<br />

Ihr Plus für die Rente“ und<br />

„Rente: Jeder Monat zählt“. Im Internet<br />

(www.deutsche-rentenversicherung-bw.de)<br />

stehen sie ebenfalls als PDF-Download zur<br />

Verfügung.<br />

Weitere Auskünfte zu den Themen Rente,<br />

Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei<br />

der Deutschen Rentenversicherung Baden-<br />

Württemberg im Regionalzent-rum Ulm,<br />

Wichernstraße 10, 89073 Ulm. Terminvereinbarungen<br />

unter Telefon 07<strong>31</strong>/920410 sind<br />

erforderlich.<br />

Mit Berücksichtigungszeiten<br />

in die Rente<br />

Die ersten zehn Jahre nach der Geburt<br />

eines Kindes werden in der gesetzli-chen<br />

Rentenversicherung als Berücksichtigungszeit<br />

gewertet. Diese Zeit zählt, um<br />

beispielsweise den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente<br />

zu behalten oder<br />

mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu<br />

gehen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung<br />

Baden-Württemberg<br />

hin.<br />

Für jedes Kind werden einem Elternteil zehn<br />

Jahre Kinderberücksichtigungszeit in der späteren<br />

Rente angerechnet. Dadurch erfüllt sie

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