31 - Stadt Ehingen
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Seite 11<br />
Sommerferien bis zum 6. September Ausflüge<br />
mit den historischen MAN-Triebwagen der<br />
Schwäbischen Alb-Bahn möglich – zusätzlich<br />
zu den Saisonfahrten, die von Mai bis<br />
Oktober an allen Sonn- und Feiertagen stattfinden.<br />
Der Fahrplan des Zuges, der aus den 1960er<br />
Jahren stammt, bietet den Fahrgästen viele<br />
Möglichkeiten die Alb und die Region zu<br />
entdecken. Touren durch das Schandental<br />
sind ebenso möglich wie Wanderungen<br />
durch das Große Lautertal oder auf dem ehemaligen<br />
Truppenübungsplatz bei Münsingen,<br />
wo auch das Biosphärenzentrum über<br />
das Biosphärengebiet Schwäbische Alb informiert.<br />
Ebenso möglich sind Ausflüge bis nach<br />
Ulm und zurück, und da im Zug auch naldo<br />
und DING-Fahrkarten gültig sind, ist das<br />
sogar alles mit einer Fahrkarte möglich.<br />
Der historische MAN-Schienenbus verlässt<br />
Münsingen um 9.35, 12.25 und 17 Uhr nach<br />
Schelklingen sowie um 11.15 und 15.50 Uhr<br />
nach Offenhausen. Schelklingen verlässt der<br />
Zug um 10.35, 13.15 und 18.05 Uhr in<br />
Richtung Offenhausen beziehungsweise<br />
Münsingen. Den vollständigen Fahrplan<br />
finden Sie auf unserer Homepage<br />
www.bahnhof-muensingen.de .<br />
Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt.<br />
Im MAN-Triebwagen hält der Verein einige<br />
kühle Getränke sowie Snacks für die Fahrgäste<br />
bereit.<br />
Es gelten alle üblichen Tarife von naldo, DING<br />
und der DB, auch mit allen günstigen<br />
Gruppen- und Tageskarten, genauso wie zum<br />
Beispiel das Schüler-Ferien-Ticket und auch<br />
das Baden-Württemberg-Ticket.<br />
Die nächsten Dampfzugfahrten finden dann<br />
wieder im Dezember statt. Weitere Infos zu<br />
den Fahrten und zur Alb-Bahn finden Sie<br />
unter www.bahnhof-muensingen.de.<br />
verschiedene Rentenansprü-che: So zählt sie<br />
beispielsweise zu den 45 Jahren, die derjenige<br />
benötigt, der ohne Abschlag mit 65 in die<br />
Altersrente gehen möchte. Auch ein vorhandener<br />
Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente<br />
bleibt während der<br />
Berücksichtigungszeit bestehen.<br />
Berücksichtigungszeiten können auch die<br />
Rente erhöhen: Wer beispielsweise seit dem<br />
1. Januar 1992 während der Erziehung eines<br />
Kindes versicherungspflichtig arbeitet und<br />
mindestens 25 Jahre Rentenzeiten hat,<br />
bekommt die Verdienste aus der Beschäftigung<br />
maximal auf das Durchschnittsentgelt<br />
aller Versicherten – der-zeit 34.071 Euro pro<br />
Jahr – angehoben und für die spätere Rente<br />
gutgeschrieben.<br />
Die Berücksichtigungszeit erhält der Elternteil,<br />
der das Kind überwiegend erzogen hat.<br />
Erziehen Mutter und Vater gemeinsam, wird<br />
die Zeit grundsätzlich der Mutter gutgeschrieben.<br />
Soll sie der Vater bekommen –<br />
zum Beispiel wenn er Elternzeit in Anspruch<br />
nimmt – müssen die Eltern eine gemeinsame<br />
Erklärung bei der Renten-versicherung zur<br />
Zuordnung der Monate abgeben. Diese gilt<br />
nur für ganze Monate in die Zukunft und<br />
rückwirkend höchstens für zwei Monate.<br />
Mehr Informationen zu den Berücksichtigungszeiten<br />
enthalten die Broschüren der<br />
Deutschen Rentenversicherung „Kindererziehung:<br />
Ihr Plus für die Rente“ und<br />
„Rente: Jeder Monat zählt“. Im Internet<br />
(www.deutsche-rentenversicherung-bw.de)<br />
stehen sie ebenfalls als PDF-Download zur<br />
Verfügung.<br />
Weitere Auskünfte zu den Themen Rente,<br />
Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei<br />
der Deutschen Rentenversicherung Baden-<br />
Württemberg im Regionalzent-rum Ulm,<br />
Wichernstraße 10, 89073 Ulm. Terminvereinbarungen<br />
unter Telefon 07<strong>31</strong>/920410 sind<br />
erforderlich.<br />
Mit Berücksichtigungszeiten<br />
in die Rente<br />
Die ersten zehn Jahre nach der Geburt<br />
eines Kindes werden in der gesetzli-chen<br />
Rentenversicherung als Berücksichtigungszeit<br />
gewertet. Diese Zeit zählt, um<br />
beispielsweise den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente<br />
zu behalten oder<br />
mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu<br />
gehen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung<br />
Baden-Württemberg<br />
hin.<br />
Für jedes Kind werden einem Elternteil zehn<br />
Jahre Kinderberücksichtigungszeit in der späteren<br />
Rente angerechnet. Dadurch erfüllt sie