Praktikumsordnung - Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik
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<strong>Praktikumsordnung</strong> Praktikum Regelung <strong>und</strong> Steuerung Mechatronik<br />
3.3 Bewertung des Protokolls<br />
Bei der Durchsicht des Protokolls werden für die Darstellung <strong>und</strong> Auswertung der Versuchsergebnisse,<br />
für die Lösung der Auswertungsaufgaben sowie für die Vollständigkeit <strong>und</strong> Form des<br />
Protokolls Punkte vergeben. Wird weniger als ein Drittel der erreichbaren Punktzahl erlangt,<br />
so genügt das Protokoll den Anforderungen nicht <strong>und</strong> wird für alle Gruppenmitglieder mit der<br />
Note 5 ( ”<br />
mangelhaft“) bewertet. Wird von der Praktikumsgruppe kein Protokoll abgegeben,<br />
so wird für dieses ebenfalls die Note 5 ( ”<br />
mangelhaft“) vergeben. In diesem Fall muss die<br />
Gruppe den Praktikumsversuch einschl. Eingangstest an einem späteren Termin wiederholen,<br />
vergl. Abschnitt 4.<br />
4 Gesamtbewertung des Praktikums <strong>und</strong> Wiederholung<br />
von Versuchen<br />
Das Praktikum gilt als bestanden, wenn alle Versuche mindestens mit der Note 4 (ausreichend)<br />
bestanden wurden. Die Gesamtnote des Praktikums ergibt sich dann aus dem arithmetischen<br />
Mittelwert aller erteilten Versuchsnoten. Die Gesamtnote des Praktikums geht zu<br />
1/5 in die Note des Moduls ”<br />
Regelungstechnik <strong>und</strong> Ereignisdiskrete Systeme“ ein.<br />
Werden einzelne Versuche nicht bestanden (Eingangstest nicht bestanden <strong>und</strong>/ oder Vorbereitung<br />
mangelhaft <strong>und</strong>/ oder Durchführung abgebrochen <strong>und</strong>/ oder Protokoll mangelhaft),<br />
so kann der Versuch im laufenden Semester einmal wiederholt werden. Wird auch dieser<br />
Wiederholungsversuch nicht bestanden, so muss der Versuch im nächsten Jahr wiederholt<br />
werden.<br />
Nach insgesamt drei erfolglosen Durchführungsversuchen mindestens eines Praktikumsversuches<br />
gilt die Prüfungsleistung insgesamt als nicht bestanden.<br />
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