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Lösungen Schwerpunkt Großhandel - Europa-Lehrmittel

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Lernfeld 1<br />

2. Herr Jürgens muss dem Baumarkt die zusätzlich entstandenen Rücknahmekosten ersetzen,<br />

weil die Pro-Domo darauf vertraut hatte, dass die Bestellung in Ordnung war<br />

(§ 122 BGB).<br />

3. Siehe Informationstext im Lehrbuch.<br />

Seite 29<br />

<br />

Aktion<br />

Der neue Eigentümer kann den Kaufvertrag über das Autohaus wegen arglistiger Täuschung<br />

(§ 123 Abs. 1 BGB) anfechten. Der Kaufvertrag wird damit rückwirkend nichtig<br />

(§ 142 Abs. 1 BGB).<br />

Herr Reichenberg kann den Pachtvertrag nicht anfechten, weil kein gesetzlicher Anfechtungsgrund,<br />

sondern nur ein Irrtum im Motiv vorliegt.<br />

Die Drohung des Elektrohändlers mit gerichtlichen Schritten zur Eintreibung seiner Forderung<br />

ist rechtlich zulässig. Es liegt also keine widerrechtliche Drohung i. S. d. § 123 Abs. 1<br />

BGB vor.<br />

Die Kinderwelt kann von dem Organisator der Gewerbeausstellung Schadenersatz verlangen,<br />

weil sie darauf vertraut hatte, dass der abgeschlossene Mietvertrag gültig ist (§ 122 Abs. 1 BGB).<br />

Der Fa. Kinderwelt muss der sog. Vertrauensschaden ersetzt werden, d. h., sie muss so gestellt<br />

werden, als wenn sie von der Ausstellung nichts gewusst hätte. Die Schadenersatzansprüche<br />

belaufen sich folglich auf 10.000 € (2.000 € + 8.000 €). Der entgangene Gewinn in Höhe<br />

von 10.000 € kann nicht eingefordert werden.<br />

Fragen nach Vorstrafen sind i. d. R. unzulässig. Da aber die Tätigkeit einer Kassiererin eine<br />

besondere Vertrauensstellung ist, ist die Frage zulässig und muss wahrheitsgemäß beantwortet<br />

werden.<br />

Es ist daher eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung möglich.<br />

Anfechtbar weil:<br />

a) widerrechtliche Drohung,<br />

b) Erklärungsirrtum,<br />

c) Eigenschaftsirrtum (die Verkäuferin erkannte nicht die Echtheit der Kette),<br />

d) Erklärungsirrtum, aber auch Übermittlungsirrtum möglich; nämlich wenn die Bestellung<br />

online an den Lieferanten von einer Mitarbeiterin des Einkäufers ausgelöst wird.<br />

29/1<br />

29/2<br />

29/3<br />

29/4<br />

29/5<br />

29/6<br />

2.2.5 Verbraucherschutz<br />

Seite 31<br />

<br />

Situation/Arbeitsaufträge<br />

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wohnwelt GmbH werden Bestandteil des<br />

Kaufvertrags, weil<br />

der Verkäufer Herrn Kunze vor Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich auf die AGB<br />

hingewiesen hatte,<br />

Herr Kunze in zumutbarer Weise von den AGB Kenntnis nehmen konnte und<br />

Herr Kunze schriftlich sein Einverständnis zur Gültigkeit der AGB erklärt hatte.<br />

13

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