Lösungen Schwerpunkt Großhandel - Europa-Lehrmittel
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Lernfeld 1<br />
2. Herr Jürgens muss dem Baumarkt die zusätzlich entstandenen Rücknahmekosten ersetzen,<br />
weil die Pro-Domo darauf vertraut hatte, dass die Bestellung in Ordnung war<br />
(§ 122 BGB).<br />
3. Siehe Informationstext im Lehrbuch.<br />
Seite 29<br />
<br />
Aktion<br />
Der neue Eigentümer kann den Kaufvertrag über das Autohaus wegen arglistiger Täuschung<br />
(§ 123 Abs. 1 BGB) anfechten. Der Kaufvertrag wird damit rückwirkend nichtig<br />
(§ 142 Abs. 1 BGB).<br />
Herr Reichenberg kann den Pachtvertrag nicht anfechten, weil kein gesetzlicher Anfechtungsgrund,<br />
sondern nur ein Irrtum im Motiv vorliegt.<br />
Die Drohung des Elektrohändlers mit gerichtlichen Schritten zur Eintreibung seiner Forderung<br />
ist rechtlich zulässig. Es liegt also keine widerrechtliche Drohung i. S. d. § 123 Abs. 1<br />
BGB vor.<br />
Die Kinderwelt kann von dem Organisator der Gewerbeausstellung Schadenersatz verlangen,<br />
weil sie darauf vertraut hatte, dass der abgeschlossene Mietvertrag gültig ist (§ 122 Abs. 1 BGB).<br />
Der Fa. Kinderwelt muss der sog. Vertrauensschaden ersetzt werden, d. h., sie muss so gestellt<br />
werden, als wenn sie von der Ausstellung nichts gewusst hätte. Die Schadenersatzansprüche<br />
belaufen sich folglich auf 10.000 € (2.000 € + 8.000 €). Der entgangene Gewinn in Höhe<br />
von 10.000 € kann nicht eingefordert werden.<br />
Fragen nach Vorstrafen sind i. d. R. unzulässig. Da aber die Tätigkeit einer Kassiererin eine<br />
besondere Vertrauensstellung ist, ist die Frage zulässig und muss wahrheitsgemäß beantwortet<br />
werden.<br />
Es ist daher eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung möglich.<br />
Anfechtbar weil:<br />
a) widerrechtliche Drohung,<br />
b) Erklärungsirrtum,<br />
c) Eigenschaftsirrtum (die Verkäuferin erkannte nicht die Echtheit der Kette),<br />
d) Erklärungsirrtum, aber auch Übermittlungsirrtum möglich; nämlich wenn die Bestellung<br />
online an den Lieferanten von einer Mitarbeiterin des Einkäufers ausgelöst wird.<br />
29/1<br />
29/2<br />
29/3<br />
29/4<br />
29/5<br />
29/6<br />
2.2.5 Verbraucherschutz<br />
Seite 31<br />
<br />
Situation/Arbeitsaufträge<br />
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wohnwelt GmbH werden Bestandteil des<br />
Kaufvertrags, weil<br />
der Verkäufer Herrn Kunze vor Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich auf die AGB<br />
hingewiesen hatte,<br />
Herr Kunze in zumutbarer Weise von den AGB Kenntnis nehmen konnte und<br />
Herr Kunze schriftlich sein Einverständnis zur Gültigkeit der AGB erklärt hatte.<br />
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