Lösungen Schwerpunkt Großhandel - Europa-Lehrmittel
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Lernfeld 1<br />
1.2 Geschäftsfähigkeit<br />
Seite 13<br />
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Situation/Arbeitsaufträge<br />
1. Niklas ist 5 Jahre alt und damit geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 1 BGB). Der Kauf des Schokoriegels<br />
ist folglich gem. § 105 Abs. 1 BGB ungültig (nichtig). Der Verkäufer muss auf<br />
Verlangen der Mutter den Kaufpreis zurückerstatten.<br />
2. Leonie ist 7 Jahre alt und somit beschränkt geschäftsfähig (§ 107 BGB). Leonie erwirbt die<br />
Pralinen vom Geld ihrer Mutter ohne deren Einwilligung. Der Vertrag ist deshalb zunächst<br />
schwebend unwirksam (§ 108 Abs. 1 BGB). Da aus dem Sachverhalt zu entnehmen ist,<br />
dass die Mutter auch nachträglich den Kauf der Pralinen nicht genehmigen wird, ist der<br />
Kaufvertrag nichtig, und die Pralinen sowie der Kaufpreis müssen zurückgegeben werden.<br />
3. Erwirbt Leonie die Pralinen von ihrem Taschengeld, ist der Kauf sofort wirksam (§ 110<br />
BGB).<br />
Seite 17<br />
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Aktion<br />
Der 6-jährige Tim ist geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 1 BGB). Der Kaufvertrag ist somit nichtig<br />
(§ 105 Abs. 1 BGB). Der Taschengeldparagraf (§ 110 BGB) kommt nicht zur Anwendung,<br />
weil er nur für Minderjährige ab dem 7. Lebensjahr gilt.<br />
a) Der 15-jährige Jan ist beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Der Kauf der CD ist demnach<br />
sofort gültig, weil er den Kaufpreis von seinem Taschengeld bezahlt (§ 110 BGB).<br />
b) Der Kauf der Gitarre ist ohne Zustimmung der Eltern gültig, weil Jan das Instrument von<br />
seinem Taschengeld bestreitet, das ihm von seinen Eltern zur freien Verfügung überlassen<br />
wurde (§ 110 BGB).<br />
c) Der Taschengeldparagraf rechtfertigt keine Kredit- und Ratengeschäfte. Im vorliegenden<br />
Fall ist der Kaufvertrag schwebend unwirksam und bedarf der Genehmigung durch die<br />
Eltern von Jan.<br />
d) Wenn Jan bereits alle Raten beglichen hat, sind die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag<br />
erfüllt und dieser gültig. Eine nachträgliche Untersagung des Kaufs durch die Eltern ist<br />
nicht mehr möglich.<br />
e) Die Schenkung ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Dennoch können die Eltern die<br />
Schenkung nicht verhindern, weil Jan durch das Geldgeschenk nur einen rechtlichen<br />
Vorteil erhält (§ 107 BGB).<br />
f) Auch durch die Schenkung des Mofas erhält Jan zunächst nur rechtliche Vorteile, weil er<br />
keine Verpflichtungen eingeht. Erst durch die spätere Zulassung und Inbetriebnahme des<br />
Mofas entstehen Folgekosten und Verpflichtungen, die Jan nicht ohne Zustimmung seiner<br />
Eltern eingehen kann.<br />
a) Der Kauf von Kleidungsstücken gehört zu den üblichen Vorgängen, die der Geschäftsbetrieb<br />
mit sich bringt und kann von Jasmin ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters<br />
abgeschlossen werden (§ 112 BGB).<br />
17/1<br />
17/2<br />
17/3<br />
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