01.03.2014 Aufrufe

Lösungen Schwerpunkt Großhandel - Europa-Lehrmittel

Lösungen Schwerpunkt Großhandel - Europa-Lehrmittel

Lösungen Schwerpunkt Großhandel - Europa-Lehrmittel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Lernfeld 1<br />

1.2 Geschäftsfähigkeit<br />

Seite 13<br />

<br />

Situation/Arbeitsaufträge<br />

1. Niklas ist 5 Jahre alt und damit geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 1 BGB). Der Kauf des Schokoriegels<br />

ist folglich gem. § 105 Abs. 1 BGB ungültig (nichtig). Der Verkäufer muss auf<br />

Verlangen der Mutter den Kaufpreis zurückerstatten.<br />

2. Leonie ist 7 Jahre alt und somit beschränkt geschäftsfähig (§ 107 BGB). Leonie erwirbt die<br />

Pralinen vom Geld ihrer Mutter ohne deren Einwilligung. Der Vertrag ist deshalb zunächst<br />

schwebend unwirksam (§ 108 Abs. 1 BGB). Da aus dem Sachverhalt zu entnehmen ist,<br />

dass die Mutter auch nachträglich den Kauf der Pralinen nicht genehmigen wird, ist der<br />

Kaufvertrag nichtig, und die Pralinen sowie der Kaufpreis müssen zurückgegeben werden.<br />

3. Erwirbt Leonie die Pralinen von ihrem Taschengeld, ist der Kauf sofort wirksam (§ 110<br />

BGB).<br />

Seite 17<br />

<br />

Aktion<br />

Der 6-jährige Tim ist geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 1 BGB). Der Kaufvertrag ist somit nichtig<br />

(§ 105 Abs. 1 BGB). Der Taschengeldparagraf (§ 110 BGB) kommt nicht zur Anwendung,<br />

weil er nur für Minderjährige ab dem 7. Lebensjahr gilt.<br />

a) Der 15-jährige Jan ist beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Der Kauf der CD ist demnach<br />

sofort gültig, weil er den Kaufpreis von seinem Taschengeld bezahlt (§ 110 BGB).<br />

b) Der Kauf der Gitarre ist ohne Zustimmung der Eltern gültig, weil Jan das Instrument von<br />

seinem Taschengeld bestreitet, das ihm von seinen Eltern zur freien Verfügung überlassen<br />

wurde (§ 110 BGB).<br />

c) Der Taschengeldparagraf rechtfertigt keine Kredit- und Ratengeschäfte. Im vorliegenden<br />

Fall ist der Kaufvertrag schwebend unwirksam und bedarf der Genehmigung durch die<br />

Eltern von Jan.<br />

d) Wenn Jan bereits alle Raten beglichen hat, sind die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag<br />

erfüllt und dieser gültig. Eine nachträgliche Untersagung des Kaufs durch die Eltern ist<br />

nicht mehr möglich.<br />

e) Die Schenkung ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Dennoch können die Eltern die<br />

Schenkung nicht verhindern, weil Jan durch das Geldgeschenk nur einen rechtlichen<br />

Vorteil erhält (§ 107 BGB).<br />

f) Auch durch die Schenkung des Mofas erhält Jan zunächst nur rechtliche Vorteile, weil er<br />

keine Verpflichtungen eingeht. Erst durch die spätere Zulassung und Inbetriebnahme des<br />

Mofas entstehen Folgekosten und Verpflichtungen, die Jan nicht ohne Zustimmung seiner<br />

Eltern eingehen kann.<br />

a) Der Kauf von Kleidungsstücken gehört zu den üblichen Vorgängen, die der Geschäftsbetrieb<br />

mit sich bringt und kann von Jasmin ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters<br />

abgeschlossen werden (§ 112 BGB).<br />

17/1<br />

17/2<br />

17/3<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!