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Lösungen Schwerpunkt Großhandel - Europa-Lehrmittel

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EUROPA-FACHBUCHREIHE<br />

für wirtschaftliche Bildung<br />

<strong>Lösungen</strong><br />

<strong>Schwerpunkt</strong><br />

<strong>Großhandel</strong><br />

Schuljahr 1<br />

Kaufmann im Groß- und Außenhandel/<br />

Kauffrau im Groß- und Außenhandel<br />

Fachrichtung: <strong>Großhandel</strong><br />

Landesausgabe<br />

Lektorat: Steffen Berner<br />

Verlag <strong>Europa</strong>-<strong>Lehrmittel</strong> · Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG<br />

Düsselberger Straße 23 · 42781 Haan-Gruiten<br />

<strong>Europa</strong>-Nr.: 72894


Autoren:<br />

Joachim Beck<br />

Steffen Berner (Lektorat)<br />

In diesem Buch finden sich Verweise/Links auf Internetseiten. Für die Inhalte auf diesen Seiten sind<br />

ausschließlich die Betreiber verantwortlich, weshalb eine Haftung ausgeschlossen wird. Für den Fall,<br />

dass Sie auf den angegebenen Internetseiten auf illegale oder anstößige Inhalte treffen, bitten wir Sie,<br />

uns unter info@europa-lehrmittel.de davon in Kenntnis zu setzen, damit wir beim Nachdruck dieses<br />

Buches den entsprechenden Link entfernen können.<br />

1. Auflage 2013<br />

Druck 5 4 3 2 1<br />

Alle Drucke derselben Auflage sind parallel einsetzbar, da sie bis auf die Behebung von Druckfehlern<br />

untereinander unverändert sind.<br />

ISBN 978-3-8085-7289-4<br />

Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der<br />

gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden.<br />

© 2013 by Verlag <strong>Europa</strong>-<strong>Lehrmittel</strong>, Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG, 42781 Haan-Gruiten<br />

http://www.europa-lehrmittel.de<br />

Umschlaggestaltung und Satz: Punkt für Punkt GmbH · Mediendesign, 40549 Düsseldorf<br />

Druck: Medienhaus Plump GmbH, 53619 Rheinbreitbach


Vorwort<br />

<strong>Lösungen</strong> zu <strong>Schwerpunkt</strong> <strong>Großhandel</strong><br />

Schuljahr 1<br />

Die vorliegenden <strong>Lösungen</strong> zum neu erschienenen Lehr- und Lernbuch <strong>Schwerpunkt</strong> <strong>Großhandel</strong><br />

Schuljahr 1 sind dazu bestimmt, die Arbeit und das Unterrichten mit dem Buch in<br />

folgender Weise zu erleichtern:<br />

Lernfeldbeschreibungen aus dem Landeslehrplan von Baden-Württemberg der<br />

Fachrichtung <strong>Großhandel</strong> wurden den <strong>Lösungen</strong> vorangestellt.<br />

Zur weiteren Unterstützung sind bei den jeweiligen Aufgaben Kopiervorlagen vorhanden.<br />

<br />

für einen kompetenzorientierten Unterricht.<br />

Ihr Feedback ist uns wichtig.<br />

Ihre Anmerkungen, Hinweise und Verbesserungsvorschläge zum Lehr- und Lernbuch sowie<br />

zu diesem Lösungsband nehmen wir gerne auf – schreiben Sie uns unter lektorat@europalehrmittel.de.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Autoren und Verlag <strong>Europa</strong>-<strong>Lehrmittel</strong> im Sommer 2013


LF<br />

1<br />

<strong>Schwerpunkt</strong> Betriebswirtschaft<br />

Aufträge kundenorientiert bearbeiten<br />

1. Ausbildungsjahr<br />

Zeitrichtwert: 80 Stunden<br />

Zielangaben<br />

Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten Kundenanfragen und Kundenaufträge bei vorrätiger<br />

Ware und wenden Techniken des Rechnungswesen zur Abbildung des Werteflusses an.<br />

Sie prüfen Anfragen von Kunden und erstellen Angebote. Sie stellen sich in Verkaufsgesprächen<br />

auf die Kunden ein, erklären und beraten, verhandeln und lösen Konflikte.<br />

Sie nehmen Bestellungen des Kunden entgegen und schließen Kaufverträge auch mit<br />

Kunden aus EU und Drittländern ab.<br />

Bei Verkaufverhandlungen mit internationalen Kunden berücksichtigen sie die speziellen<br />

Risiken dieser Außenhandelsgeschäfte und vereinbaren im Kaufvertrag Absicherungsmaßnahmen.<br />

Sie kontrollieren den Zahlungseingang und veranlassen Mahnungen. Störungen in der<br />

Vertragserfüllung wickeln sie unter Abwägung eigener und den Interessen der Kunden<br />

ab. Die Schülerinnen und Schüler nutzen die Tätigkeit eine integrierte Unternehmenssoftware.<br />

Dabei machen sie sich mit dem Zusammenhang zwischen Finanzbuchhaltung<br />

und Warenwirtschaft vertraut und verfolgen die Werteströme im Absatzprozess durch<br />

Buchen von Warenausgängen, Preisnachlässen und Rücksendungen. Sie wickeln den<br />

dazugehörigen Schriftverkehr mit Hilfe vorherrschender Kommunikationsmittel ab.<br />

In der Fachrichtung Außenhandel erstellen die Schülerinnen und Schüler Außenhandelskontakte<br />

und beachten dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen und Inhalte.<br />

Lernfeld 1<br />

Inhalte (Hinweise)<br />

Vertragsfreiheit<br />

Rechts- und Geschäftsfähigkeit<br />

Anfechtbarkeit, Nichtigkeit<br />

Gesetzliche und vertragliche Bestandteile von Kaufverträgen<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Überblick)<br />

Ausfuhrkontrolle (Überblick)<br />

Vorauszahlung (Weitere Absicherungsmaßnahmen, vgl. Lernfeld 6)<br />

Ausfuhrverfahren<br />

Kaufvertragsarten (Ohne Verbrauchsgüterkauf)<br />

Streckengeschäft<br />

Schlechtleistung<br />

Nicht-Rechtzeitig-Zahlung<br />

Außergerichtliches Mahnverfahren<br />

Nationaler Zahlungsverkehr


Lernfeld 1<br />

<strong>Schwerpunkt</strong> Betriebswirtschaft<br />

Lernfeld 1<br />

1 Rechtliche Grundtatbestände<br />

Seite 11<br />

<br />

Handlungsauftrag<br />

Schülerindividuelle Lösung<br />

1.1 Rechtsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen<br />

Seite 11<br />

<br />

Situation/Arbeitsaufträge<br />

1. Hunde können nach deutschem Recht nicht als Erbe eingesetzt werden, weil sie nicht<br />

rechtsfähig sind und somit auch nicht Träger von Vermögensrechten sein können. Tiere<br />

sind weder natürliche noch juristische Personen. Für sie gelten die auf Sachen anwendbaren<br />

Rechtsvorschriften (§ 90a BGB).<br />

2. Alternativen:<br />

Eine zuverlässige Person wird als Verwalter (Treuhänder) des Vermögens bestimmt,<br />

der alle Aufwendungen für die Hunde aus diesem Vermögen bestreitet. Je nach Verfügung<br />

kann das Restvermögen einer gemeinnützigen Organisation oder anderen<br />

Zwecken zugeführt werden.<br />

Das Vermögen erbt ein Tierschutzverein mit der Auflage, für die Hunde bis zu deren<br />

Ableben zu sorgen.<br />

Seite 13<br />

<br />

Aktion<br />

13/1 <br />

13/2 <br />

6<br />

a) Freddy und Timo (beide volljährig) haften für die Begleichung des Kaufpreises, weil sie<br />

mit dem Getränkehändler einen Kaufvertrag über die Getränke abgeschlossen haben<br />

und damit auch die Zahlungsverpflichtung eingegangen sind. Selbstverständlich können<br />

die Schüler auch klassenweise eine Verlustbeteiligung aller Schüler vereinbaren.<br />

b) Der Schützenverein Neuburg e. V. ist als eingetragener Verein rechtsfähig. Für die Zahlungsverpflichtung<br />

aus dem Getränkekauf haftet somit das Vereinsvermögen.<br />

a) Die Tochter kann Erbin des Vermögens werden, weil sie seit ihrer Geburt rechtsfähig ist<br />

(§ 1 BGB).<br />

b) Da die Tochter des Millionärs Schön aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht in der<br />

Lage ist, ihre geschäftlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, muss ein Nachlassverwalter<br />

eingesetzt werden, der das Vermögen treuhänderisch für die Erbin verwaltet.


Lernfeld 1<br />

1.2 Geschäftsfähigkeit<br />

Seite 13<br />

<br />

Situation/Arbeitsaufträge<br />

1. Niklas ist 5 Jahre alt und damit geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 1 BGB). Der Kauf des Schokoriegels<br />

ist folglich gem. § 105 Abs. 1 BGB ungültig (nichtig). Der Verkäufer muss auf<br />

Verlangen der Mutter den Kaufpreis zurückerstatten.<br />

2. Leonie ist 7 Jahre alt und somit beschränkt geschäftsfähig (§ 107 BGB). Leonie erwirbt die<br />

Pralinen vom Geld ihrer Mutter ohne deren Einwilligung. Der Vertrag ist deshalb zunächst<br />

schwebend unwirksam (§ 108 Abs. 1 BGB). Da aus dem Sachverhalt zu entnehmen ist,<br />

dass die Mutter auch nachträglich den Kauf der Pralinen nicht genehmigen wird, ist der<br />

Kaufvertrag nichtig, und die Pralinen sowie der Kaufpreis müssen zurückgegeben werden.<br />

3. Erwirbt Leonie die Pralinen von ihrem Taschengeld, ist der Kauf sofort wirksam (§ 110<br />

BGB).<br />

Seite 17<br />

<br />

Aktion<br />

Der 6-jährige Tim ist geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 1 BGB). Der Kaufvertrag ist somit nichtig<br />

(§ 105 Abs. 1 BGB). Der Taschengeldparagraf (§ 110 BGB) kommt nicht zur Anwendung,<br />

weil er nur für Minderjährige ab dem 7. Lebensjahr gilt.<br />

a) Der 15-jährige Jan ist beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Der Kauf der CD ist demnach<br />

sofort gültig, weil er den Kaufpreis von seinem Taschengeld bezahlt (§ 110 BGB).<br />

b) Der Kauf der Gitarre ist ohne Zustimmung der Eltern gültig, weil Jan das Instrument von<br />

seinem Taschengeld bestreitet, das ihm von seinen Eltern zur freien Verfügung überlassen<br />

wurde (§ 110 BGB).<br />

c) Der Taschengeldparagraf rechtfertigt keine Kredit- und Ratengeschäfte. Im vorliegenden<br />

Fall ist der Kaufvertrag schwebend unwirksam und bedarf der Genehmigung durch die<br />

Eltern von Jan.<br />

d) Wenn Jan bereits alle Raten beglichen hat, sind die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag<br />

erfüllt und dieser gültig. Eine nachträgliche Untersagung des Kaufs durch die Eltern ist<br />

nicht mehr möglich.<br />

e) Die Schenkung ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Dennoch können die Eltern die<br />

Schenkung nicht verhindern, weil Jan durch das Geldgeschenk nur einen rechtlichen<br />

Vorteil erhält (§ 107 BGB).<br />

f) Auch durch die Schenkung des Mofas erhält Jan zunächst nur rechtliche Vorteile, weil er<br />

keine Verpflichtungen eingeht. Erst durch die spätere Zulassung und Inbetriebnahme des<br />

Mofas entstehen Folgekosten und Verpflichtungen, die Jan nicht ohne Zustimmung seiner<br />

Eltern eingehen kann.<br />

a) Der Kauf von Kleidungsstücken gehört zu den üblichen Vorgängen, die der Geschäftsbetrieb<br />

mit sich bringt und kann von Jasmin ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters<br />

abgeschlossen werden (§ 112 BGB).<br />

17/1<br />

17/2<br />

17/3<br />

7


Lernfeld 1<br />

b) siehe a)<br />

c) Die Anmietung der Wohnung kann nur mit Zustimmung der Eltern erfolgen, weil der<br />

Abschluss eines Mietvertrages über eine Privatwohnung nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

gehört.<br />

17/4 <br />

17/5 <br />

Die Anmietung der 1-Zi.-Wohnung, der Kauf von Arbeitskleidung, der Erwerb der Monatsfahrkarte<br />

und selbst die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sind durch die Ermächtigung<br />

der Eltern nach § 113 BGB gedeckt und somit rechtsgültig. Die Anschaffung des Motorrollers<br />

ist für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis nicht notwendig<br />

und bedarf der Genehmigung durch die Eltern.<br />

Das Verhalten der Verkäuferin ist rechtlich nicht zu beanstanden, da sie offensichtlich befürchtet,<br />

dass Ercan das Geld nicht zur freien Verfügung erhalten hat. In der betrieblichen<br />

Praxis wird man allerdings dieses Verkäuferverhalten sehr wahrscheinlich kaum antreffen,<br />

denn es wurde auf einen möglichen Umsatz von fast 200 € verzichtet. Die Wahrscheinlichkeit,<br />

dass Ercans Eltern den Kauf rückgängig machen werden ist sehr gering.<br />

2 Rechtsgeschäfte<br />

Seite 18<br />

<br />

Situation/Arbeitsaufträge<br />

1. 7:00 Uhr Lösen eines Fahrscheins:<br />

Es kommt ein Beförderungsvertrag durch Antrag von Herrn Schmidt (Wahl des Reiseziels<br />

und Zahlung des angezeigten Fahrpreises) sowie Annahme durch den Verkehrsbetrieb<br />

(Ausdruck des Fahrscheins) zustande.<br />

8:00 UhrKauf eines Sonderpostens Winterkleidung:<br />

Herr Schmidt schließt mündlich einen Kaufvertrag. Der Antrag erfolgt durch den Verkäufer,<br />

die Annahme zu den vorgegebenen Bedingungen durch Herrn Schmidt.<br />

14:30 UhrLieferung eines langjährigen Kunden ohne vorangegangene Bestellung:<br />

Auch in diesem Fall kommt ein Kaufvertrag zustande. Die Lieferung stellt ein Angebot<br />

dar, das die Empfängerfirma hätte ablehnen müssen. Das Schweigen im vorliegenden<br />

Fall wird bei Kaufleuten mit ständiger Geschäftsverbindung als Annahme gewertet,<br />

weil von Kaufleuten erwartet werden kann, dass sie den Wareneingang sorgfältig kontrollieren<br />

und Unregelmäßigkeiten unverzüglich reklamieren (§ 362 HGB).<br />

18:00 UhrErwerb von Lebensmitteln im Selbstbedienungsladen:<br />

Obwohl bei dem gesamten Einkaufsvorgang weder schriftliche noch mündliche Vereinbarungen<br />

getroffen werden, kommt zwischen Herrn Schmidt und dem Selbstbedienungsgeschäft<br />

ein Kaufvertrag zustande. Den Antrag stellt Herr Schmidt, indem er die<br />

Waren auf das Band legt, die Annahme erfolgt durch das Erfassen der Preise sowie die<br />

Weitergabe der Waren an Herrn Schmidt.<br />

8


Lernfeld 1<br />

21:00 UhrEntwurf eines Kündigungsschreibens:<br />

Die Kündigung ist ein einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft. Es genügt nicht,<br />

ein Kündigungsschreiben abzufassen oder „innerlich zu kündigen“. Die Kündigung muss<br />

auch dem Arbeitgeber zugegangen sein. Dies ist im vorliegenden Sachverhalt nicht der<br />

Fall. Die Kündigung ist deshalb nicht wirksam.<br />

2. Schülerabhängige Lösung<br />

2.1 Zustandekommen und Arten der Rechtsgeschäfte<br />

Seite 20<br />

<br />

Aktion<br />

Das Testament von Herbert Bergmann ist ein einseitiges, nicht empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft,<br />

das auch ohne Kenntnis des Erben gültig ist.<br />

Die von Stefan Bergmann ausgesprochene Kündigung ist ein einseitiges, empfangsbedürftiges<br />

Rechtsgeschäft, das unter Einhaltung der gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen<br />

Kündigungsfrist mit Zugang wirksam wird.<br />

Es kommt kein Rechtsgeschäft (Arbeitsvertrag) zustande, weil keine Einigung über das zu<br />

zahlende Gehalt erzielt wird.<br />

Es kommt ein mehrseitiges Rechtsgeschäft zustande. Stefan Bergmann schließt mit seiner<br />

Hausbank einen Kreditvertrag. Die Hausbank unterbreitet ihm ein Angebot zu den im<br />

Kreditgespräch vereinbarten Konditionen. Mit der Annahme dieses Kreditangebots durch<br />

Stefan Bergmann kommt ein Kreditvertrag zustande.<br />

20/1<br />

20/2<br />

20/3<br />

20/4<br />

2.2 Vertragsfreiheit und ihre Grenzen<br />

Seite 21<br />

<br />

Situation/Arbeitsauftrag<br />

Nach den Grundsätzen der Vertragsfreiheit ist das Verhalten von Herrn Pasulke rechtlich<br />

in Ordnung. Es steht ihm frei, an wen und zu welchem Preis er seine Waren verkaufen<br />

möchte.<br />

9


Lernfeld 1<br />

Seite 21<br />

<br />

Aktion<br />

21/1 <br />

21/2 <br />

Die Bank muss nicht mit jedem Kunden eine Geschäftsverbindung eingehen. Ein Abschlusszwang<br />

für Kontoführungsverträge besteht für private Banken nicht. Allerdings stellt die<br />

Orientierung der Entscheidungsfindung an der Hautfarbe eine pauschale Diskriminierung<br />

von Bevölkerungsschichten dar, die einer Einzelprüfung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

weichen sollte, vgl. Allg. Gleichbehandlungsgesetz (AGG).<br />

Hierbei handelt es sich um eine zulässige Preisdifferenzierung nach Kundengruppen, die<br />

auch damit zu rechtfertigen ist, dass die Waldarbeiter evtl. Stammkunden sind und als<br />

solche die Speisenangebote zu günstigeren Konditionen erhalten. Die Touristenpreise<br />

dürfen allerdings nicht derart überhöht sein, dass sie den Tatbestand des Wuchers (§ 138 BGB)<br />

erfüllen.<br />

2.2.2 Formvorschriften für Rechtsgeschäfte<br />

Seite 22<br />

<br />

Situation/Arbeitsauftrag<br />

Schülerabhängige Lösung;<br />

Hinweis: Anhaltspunkte liefert die Übersicht im Lehrbuch auf Seite 22/23.<br />

Seite 23<br />

<br />

Aktion<br />

23/1 <br />

23/2 <br />

23/3 <br />

23/4 <br />

10<br />

Damit der Verein entsteht, bedarf es der Anmeldung zum Vereinsregister, für die eine<br />

öffentliche Beglaubigung (§ 77 BGB) vorgeschrieben ist. Die im Sachverhalt vorgesehene<br />

Schriftform genügt nicht.<br />

Das Testament ist nicht rechtsgültig, weil es nicht der im Gesetz vorgeschriebenen Form<br />

entspricht (§ 125 BGB). Nur ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament<br />

ist rechtsgültig (§ 2247 BGB). Wenn – wie im vorgegebenen Sachverhalt – eine Person<br />

nicht mehr in der Lage ist, ein Testament selbst zu schreiben, muss der Erblasser seinen<br />

letzten Willen gegenüber einem Notar zur Niederschrift erklären.<br />

Der Kauf von PCs unterliegt unabhängig von der Betragshöhe keiner gesetzlichen Formvorschrift<br />

und ist deshalb auch mündlich gültig.<br />

Der Großhändler kann die Übereignung des Grundstücks nicht verlangen, weil für den Verkauf<br />

von Grundstücken eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist (§§ 313, 873<br />

Abs. 2 BGB). Der nur schriftlich mit dem zwischenzeitlich verstorbenen Alteigentümer abgeschlossene<br />

Vertrag ist deshalb wegen Formmangels nichtig (§ 125 BGB).


Lernfeld 1<br />

Die Heizkostenabrechnungen sind gültig. Es reicht die Textform aus, da für solche Mitteilungen<br />

keine besondere Form vorgeschrieben ist.<br />

Die Vereinsanmeldung entspricht nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form, denn es fehlt<br />

als Anlage die notarielle Beglaubigung der Unterschriften von den Vorstandsmitgliedern.<br />

23/5<br />

23/6<br />

2.2.3 Nichtigkeit von Rechtsgeschäften<br />

Seite 24/25<br />

<br />

Situation/Arbeitsaufträge<br />

1. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Planung und Durchführung des Rollenspiels.<br />

Spielphase<br />

Aufgabenbeschreibung<br />

Lehrer<br />

1. Information Erläuterung zum Ablauf des<br />

Rollenspiels<br />

Begründung für den Einsatz<br />

von Rollenspielen<br />

Problematisierung der<br />

Ausgangssituation<br />

2. Vorbereitung Aufforderung zur Gruppenbildung<br />

Rollenverteilung entsprechend<br />

den Schülerinteressen<br />

Aufgabenzuweisung gemäß<br />

den Rollenkarten<br />

Betreuung der Spielergruppen<br />

Schüler<br />

Intensives Studium der<br />

Situationsbeschreibung und<br />

Auseinandersetzung mit dem<br />

Problem der Standortwahl<br />

eines Einkaufszentrums<br />

Klärung von Verständnisfragen<br />

Lesen der Rollenkarten<br />

Sammeln von Argumenten<br />

Gruppeninterne Auswahl der<br />

Rollenspieler und Diskussion<br />

der einzuschlagenden Verhandlungsstrategie<br />

3. Durchführung Moderatorenfunktion Kontroverse Diskussion der<br />

Rollenspieler<br />

Aufmerksame Beobachtung und<br />

Analyse des Spielverlaufs durch<br />

die verbleibenden Schüler<br />

4. Diskussion und<br />

Ergebnissicherung<br />

5. Abschließende<br />

Wertung<br />

Moderatorenfunktion<br />

Anregung von positiven und<br />

kritischen Beiträgen der Schüler<br />

zur Durchführung des Rollenspiels<br />

im Hinblick auf eine Weiterentwicklung<br />

und Verbesserung<br />

des Rollenspieleinsatzes<br />

Auswertung und kurze<br />

Präsentation der Ergebnisse<br />

der Nachbetrachtung<br />

Sammlung der Kernaussagen<br />

an der Metaplanwand<br />

Besprechung des Spielablaufs<br />

Diskussion der Argumentationsund<br />

Verhaltensweisen der<br />

Rollenspieler<br />

Formulierung von Kritikpunkten<br />

auf roten und von positiven<br />

Aspekten bzw. Erfolgserlebnissen<br />

auf grünen Metaplankarten<br />

11


Lernfeld 1<br />

2. Selbst wenn sich Herr Ahrens und Frau Klein einigen und einen Kreditvertrag unterzeichnen,<br />

ist dieser nichtig (§ 138 Abs. 2 BGB), weil Herr Ahrens die Zwangslage und Unerfahrenheit<br />

von Frau Klein ausnutzt und ihr den Kredit zu Wucherzinsen überlässt.<br />

In Abhängigkeit vom Ergebnis des Rollenspiels beträgt der effektive Jahreszins für den<br />

Kredit ca. 50 %. Er liegt damit um mehr als 12 % über dem marktüblichen Effektivzinssatz<br />

und beläuft sich zugleich auch auf mehr als das Doppelte dieses Zinssatzes.<br />

Seite 26<br />

<br />

Aktion<br />

26/1 <br />

26/2 <br />

26/3 <br />

Der Mietvertrag über die Horrorvideos ist nichtig, weil es nach dem Jugendschutzgesetz<br />

verboten ist, an Minderjährige derartige Videos abzugeben (§ 134 BGB). Der Vater kann<br />

von der Inhaberin der Videothek das Geld zurückverlangen.<br />

Nichtig, weil:<br />

a) Willenserklärung, die im Zustand einer vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit<br />

abgegeben wurde (Rausch);<br />

b) es liegt der Tatbestand des Mietwuchers vor, da die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete<br />

um mehr als 50 % übersteigt, also es in diesem Fall ein deutliches Missverhältnis<br />

zwischen Leistung und Gegenleistung gibt (Übliche Rechtsprechung gemäß<br />

§ 291 Strafgesetzbuch);<br />

c) hier muss beachtet werden: der Kaufvertrag ist gültig, da ja die Pflichten nach § 433 BGB<br />

erfüllt wurden. Das Scheingeschäft bezieht sich allein auf das Ausstellen der Quittung<br />

durch den Verkäufer, die vom tatsächlichen Kaufpreis abweicht, weil dies vom Käufer so<br />

gewünscht wird. Rechtsfolgen, die auf dieser Quittung basieren, sind daher nichtig;<br />

d) Verstoß gegen gesetzliches Verbot (§ 9 Jugendschutzgesetz);<br />

e) Verstoß gegen gesetzliche bzw. rechtsgeschäftlich bestimmte Formvorschrift, eine Kündigung<br />

muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).<br />

Die Drogenkonsumenten können den Kaufpreis vom Drogendealer zurückverlangen, weil<br />

der Drogenhandel gesetzlich verboten und der Kaufvertrag über die Drogen folglich nichtig<br />

ist (§ 134 BGB). In der Praxis kann einerseits kein Nachweis über die getätigten Drogengeschäfte<br />

geführt werden (i. d. R. Bargeschäfte). Zum anderen machen sich die Drogenkonsumenten<br />

evtl. selbst strafbar, wenn sie ihren Kaufpreis einklagen wollen.<br />

2.2.4 Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften<br />

Seite 27<br />

<br />

Situation/Arbeitsaufträge<br />

1. Herr Jürgens kann seine Bestellung wegen Irrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) anfechten, weil<br />

ihm ein Tippfehler unterlaufen ist (Erklärungsirrtum). Die Anfechtung muss unverzüglich<br />

nach der Wareneingangsprüfung (Entdeckung des Fehlers) erfolgen (§ 121 Abs. 1 BGB).<br />

Der zwischen Herrn Jürgens und dem Baumarkt Pro-Domo abgeschlossene Kaufvertrag<br />

ist dann rückwirkend nichtig (§ 142 Abs. 1 BGB) mit der Folge, dass Herr Jürgens die<br />

Lieferung nicht abnehmen muss.<br />

12


Lernfeld 1<br />

2. Herr Jürgens muss dem Baumarkt die zusätzlich entstandenen Rücknahmekosten ersetzen,<br />

weil die Pro-Domo darauf vertraut hatte, dass die Bestellung in Ordnung war<br />

(§ 122 BGB).<br />

3. Siehe Informationstext im Lehrbuch.<br />

Seite 29<br />

<br />

Aktion<br />

Der neue Eigentümer kann den Kaufvertrag über das Autohaus wegen arglistiger Täuschung<br />

(§ 123 Abs. 1 BGB) anfechten. Der Kaufvertrag wird damit rückwirkend nichtig<br />

(§ 142 Abs. 1 BGB).<br />

Herr Reichenberg kann den Pachtvertrag nicht anfechten, weil kein gesetzlicher Anfechtungsgrund,<br />

sondern nur ein Irrtum im Motiv vorliegt.<br />

Die Drohung des Elektrohändlers mit gerichtlichen Schritten zur Eintreibung seiner Forderung<br />

ist rechtlich zulässig. Es liegt also keine widerrechtliche Drohung i. S. d. § 123 Abs. 1<br />

BGB vor.<br />

Die Kinderwelt kann von dem Organisator der Gewerbeausstellung Schadenersatz verlangen,<br />

weil sie darauf vertraut hatte, dass der abgeschlossene Mietvertrag gültig ist (§ 122 Abs. 1 BGB).<br />

Der Fa. Kinderwelt muss der sog. Vertrauensschaden ersetzt werden, d. h., sie muss so gestellt<br />

werden, als wenn sie von der Ausstellung nichts gewusst hätte. Die Schadenersatzansprüche<br />

belaufen sich folglich auf 10.000 € (2.000 € + 8.000 €). Der entgangene Gewinn in Höhe<br />

von 10.000 € kann nicht eingefordert werden.<br />

Fragen nach Vorstrafen sind i. d. R. unzulässig. Da aber die Tätigkeit einer Kassiererin eine<br />

besondere Vertrauensstellung ist, ist die Frage zulässig und muss wahrheitsgemäß beantwortet<br />

werden.<br />

Es ist daher eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung möglich.<br />

Anfechtbar weil:<br />

a) widerrechtliche Drohung,<br />

b) Erklärungsirrtum,<br />

c) Eigenschaftsirrtum (die Verkäuferin erkannte nicht die Echtheit der Kette),<br />

d) Erklärungsirrtum, aber auch Übermittlungsirrtum möglich; nämlich wenn die Bestellung<br />

online an den Lieferanten von einer Mitarbeiterin des Einkäufers ausgelöst wird.<br />

29/1<br />

29/2<br />

29/3<br />

29/4<br />

29/5<br />

29/6<br />

2.2.5 Verbraucherschutz<br />

Seite 31<br />

<br />

Situation/Arbeitsaufträge<br />

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wohnwelt GmbH werden Bestandteil des<br />

Kaufvertrags, weil<br />

der Verkäufer Herrn Kunze vor Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich auf die AGB<br />

hingewiesen hatte,<br />

Herr Kunze in zumutbarer Weise von den AGB Kenntnis nehmen konnte und<br />

Herr Kunze schriftlich sein Einverständnis zur Gültigkeit der AGB erklärt hatte.<br />

13


Lernfeld 1<br />

2. Herr Kunze muss die lange Lieferzeit nicht akzeptieren, weil die Bestimmung in den AGB,<br />

wonach der Liefertermin um bis zu 3 Monate überschritten werden kann, wegen einer<br />

zu langen Nachfrist ungültig ist (§ 308 Nr. 2 BGB).<br />

3. Diese Vorschriften im BGB sollen den Kunden vor unangemessenen Benachteiligungen<br />

durch AGB-Bestimmungen des Verkäufers schützen.<br />

Seite 40<br />

<br />

Aktion<br />

40/1 <br />

41/2 <br />

41/3 <br />

41/4 <br />

Folgende Bestimmungen in den AGB der Wohnwelt GmbH sind ungültig:<br />

1. Vertragsabschluss:<br />

„Der Käufer ist an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Monate gebunden.“<br />

unangemessen lange Frist zur Annahme eines Antrags (§ 308 Nr. 1 BGB).<br />

2. Preise:<br />

„Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss für Einrichtungsgegenstände, die noch nicht<br />

angeliefert wurden, gehen zulasten des Käufers.“<br />

Preiserhöhungen sind unzulässig innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss<br />

(§ 309 Nr. 1 BGB).<br />

3. Änderungsvorbehalt:<br />

„Ebenso bleiben Abweichungen bei Textilien (Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten<br />

hinsichtlich auch größerer Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern,<br />

insbesondere im Farbton.<br />

Die angegebenen Maßdaten der zu liefernden Einrichtungsgegenstände sind annähernd.<br />

Für Abweichungen übernimmt der Verkäufer keine Garantie.“<br />

unzumutbare Vereinbarung von Abweichungen (§ 308 Nr. 4 BGB).<br />

5. Gewährleistung:<br />

„5.3 Grundsätzlich kann der Käufer mögliche Gewährleistungsansprüche nur gegen<br />

den Hersteller der Einrichtungsgegenstände geltend machen.“<br />

unzulässiger Ausschluss der Gewährleistung durch die Wohnwelt GmbH mit<br />

Verweis auf Dritte (§ 309 Nr. 8b BGB).<br />

„5.4 Gewährleistungsansprüche verjähren 4 Monate nach Übergabe.“<br />

unzulässige Verkürzung der Gewährleistungsfristen (§ 309 Nr. 8b ff. BGB).<br />

a) Die Regelungen zu den Fernabsatzverträgen erfassen alle Vertriebsformen, die über ein<br />

Fernkommunikationsmittel abgewickelt werden.<br />

b) Die Fristen beginnen, wenn der Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger vollständig<br />

über die Produktwerbung und die Widerrufsrechte aufgeklärt worden ist.<br />

Innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss muss bei erfolgter Aufklärung ein<br />

Widerruf abgegeben werden. Bei nicht formgerechter Aufklärung erlischt das Widerrufsrecht<br />

sechs Monate nach Vertragsabschluss.<br />

a) Die AGB-Klausel ist unwirksam (§§ 305c, 309 BGB).<br />

b) Die AGB-Klausel ist unwirksam (§§ 307, 242 BGB).<br />

c) Die AGB-Klausel ist wirksam (entspricht den Vorschriften des BGB).<br />

d) Die AGB-Klausel ist wirksam (entspricht den Vorschriften des BGB).<br />

Bei Internetauktionen liegt keine Versteigerung im rechtlichen Sinne vor (nach § 156 BGB),<br />

sodass es sich hierbei um geschlossene Fernabsatzverträge handelt.<br />

14


Lernfeld 1<br />

Informationspflicht des Großhändlers als Unternehmer gegenüber einem Verbaucher<br />

hinsichtlich: seiner Identität und Anschrift; wesentlicher Merkmale der Ware oder Dienstleistung<br />

und des Preises; zusätzlich anfallender Liefer- und Versandkosten sowie der Einzelheiten<br />

der Lieferung und der Zahlung.<br />

Nachteil für den Kunden: Er muss erst ins Geschäft gehen und sich nach dem Preis erkundigen.<br />

Nachteile für das Unternehmen Elektro-Weber: Es riskiert ein Bußgeld wegen Verstoßes<br />

gegen die Verordnung zur Regelung der Preisangaben (PAngV). Max geht gar nicht erst in<br />

das Geschäft, so geht möglicherweise ein Kunde verloren.<br />

Die Preisauszeichnung ist nicht korrekt, denn die Verordnung zur Regelung der Preisangaben<br />

(§ 1 PAngV) schreibt bei Angeboten an Letztverbraucher den Preis einschließlich Umsatzsteuer<br />

vor (Endpreise).<br />

Mängelrügen betreffen nur das Gerät selbst. Für den Verlust des Kleides haftet nach dem<br />

Produkthaftungsgesetz der Hersteller bzw. der Händler. Allerdings muss Frau Hald<br />

einen Schaden bis 500 € selbst tragen, sie wird also leer ausgehen.<br />

a) Sachmängelhaftung, da die Gebrauchstauglichkeit schon nach zwei Monaten nicht mehr<br />

gegeben ist.<br />

b) Produkthaftung, da Sicherheitsmangel: Der Schaden an der Holzdecke muss ersetzt<br />

werden.<br />

Sachmängelhaftung: Die Waschmaschine muss mit einwandfreiem Wasserstopp versehen<br />

sein.<br />

c) Produkthaftung, da Sicherheitsmangel: Der Hersteller muss für den Verletzungsschaden<br />

aufkommen.<br />

Sachmängelhaftung: Der Hobbygärtner kann Nacherfüllung verlangen.<br />

d) Sachmängelhaftung: Der Käufer hat Anspruch auf Nacherfüllung.<br />

Das Angebot entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen, da folgende Angaben fehlen:<br />

Barzahlungspreis,<br />

Teilzahlungspreis,<br />

Betrag, Zahl und Fälligkeit der Raten,<br />

effektiver Jahreszinssatz,<br />

Belehrung über das Rücktrittsrecht.<br />

Außerdem liegt bei einem Zinssatz von 3 %/Monat Wucherzins vor.<br />

Die Vorschriften des § 491 BGB sind nicht erfüllt. Es fehlen die Angaben über:<br />

den effektiven Jahreszinssatz,<br />

den Nettokreditbetrag,<br />

den Bruttokreditbetrag einschließlich Zinsen und<br />

das Rücktrittsrecht.<br />

Durch schriftlichen Widerruf innerhalb von zwei Wochen ab Kaufdatum ohne Angabe<br />

eines Grundes.<br />

a) Die Haushaltsreinigungsmittel kann er zurückweisen, die Lebensmittel nicht, da für diese<br />

die Bestimmungen über Fernabsatzgeschäfte nicht gelten.<br />

b) Vielen Anbietern wird die Rücktrittsmöglichkeit des Käufers ein zu großes Risiko darstellen<br />

(Transportkosten, Wertminderung durch Benutzung). Die Bestimmungen über<br />

Fernabsatzgeschäfte werden sich stark dämpfend auf die Umsätze im E-Commerce<br />

auswirken.<br />

41/5<br />

41/6<br />

41/7<br />

42/8<br />

42/9<br />

42/10<br />

42/11<br />

42/12<br />

42/13<br />

15


Lernfeld 1<br />

2.2.6 Besitz und Eigentum<br />

Seite 43<br />

<br />

Situation/Arbeitsaufträge<br />

1. Fall 1: Eigentümer und Besitzer = Manz KG<br />

Fall 2: Eigentümer = Manz KG; Besitzer = Herr Klein<br />

Fall 3: Eigentümer und Besitzer = Herr Klein<br />

2. Herr Klein wurde trotz des Eigentumsvorbehalts Eigentümer der Ware, weil er davon<br />

ausgehen konnte, dass der Supermarkt rechtmäßiger Eigentümer der Lebensmittel war<br />

(§ 932 BGB) und die Waren auch nicht abhanden gekommen sind (§ 935 BGB).<br />

3. Armin Klein kann an dem gestohlenen Champagner kein Eigentum erwerben (§ 935 BGB),<br />

auch dann nicht, wenn er in „gutem Glauben“ den Champagner gekauft hatte.<br />

Seite 46<br />

<br />

Aktion<br />

46/1 <br />

46/2 <br />

46/3 <br />

Simone Bruderek wird nicht Eigentümerin der Uhr, obwohl sie die Uhr in „gutem Glauben“<br />

erworben hatte, weil die Uhr gestohlen war (§ 935 BGB). Der rechtmäßige Eigentümer<br />

kann von Simone Bruderek jederzeit die Herausgabe der Uhr verlangen (§ 903 BGB).<br />

Schülerabhängige Lösung (siehe Beispiel im Lehrbuchseite 45)<br />

a) Werkzeuge:<br />

Eigentümer und Besitzer ist Ferdinand Wagner durch Einigung und Übergabe der Werkzeuge<br />

(§ 929 BGB).<br />

Baustoffe:<br />

Eigentümer und Besitzer ist nach wie vor die All-Bau GmbH & Co., weil die Übergabe der<br />

Baustoffe noch nicht erfolgt ist (§ 929 BGB).<br />

b) Nach Anlieferung der Baustoffe wird Herr Wagner sowohl Besitzer als auch Eigentümer<br />

des Materials.<br />

c) Ein Eigentumsvorbehalt eignet sich für Baumaterialien nicht, weil diese i. d. R. verarbeitet<br />

bzw. mit einer unbeweglichen Sache fest verbunden werden und dadurch der Eigentumsvorbehalt<br />

erlischt.<br />

16


Lernfeld 1<br />

3 Kundenaufträge abwickeln<br />

3.1<br />

Anbahnung von Kaufverträgen<br />

Seite 47<br />

<br />

Situation/Arbeitsaufträge<br />

1. Anfrage der BB GmbH Busreisen Berlin ist unverbindlich und dient zur Einholung eines<br />

Angebotes bei der Reifen Roesch GmbH.<br />

2. Die möglichen Inhalte eines Angebotes sind:<br />

die Art, Beschaffenheit und Güte der Ware,<br />

die Menge der Ware,<br />

den Preis der Ware,<br />

die Verpackung der Ware,<br />

den Versand der Ware,<br />

die Lieferzeit,<br />

die Zahlungsbedingungen,<br />

den Erfüllungsort und Gerichtsstand,<br />

den Eigentumsvorbehalt,<br />

die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).<br />

3. Das Angebot der Reifen Roesch GmbH sollte über 350 Ganzjahresreifen der Dimension<br />

305/70 R19.5 auf Felgen vormontiert lauten und die Inhalte (siehe 2.) berücksichtigen.<br />

Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die aus Sicht des Lieferanten der Reifen<br />

Roesch GmbH zu thematisieren sind. An dieser Stelle kann bereits ein Angebotsschreiben<br />

nach DIN 5008 (siehe Buchseite 58 ff.) erstellt werden.<br />

Seite 56<br />

<br />

Aktion<br />

a) Das Angebot der Großhandlung Schindler & Söhne wird von dem Fachgeschäft Bessler<br />

zu spät angenommen (§ 146 BGB). Die verspätete Bestellung stellt einen neuen Antrag<br />

dar (§ 150 Abs. 1 BGB). Erst durch die Lieferung oder Auftragsbestätigung der Großhandlung<br />

Schindler & Söhne kommt ein Kaufvertrag zustande.<br />

b) Unter Berücksichtigung der Angebotsbedingungen müsste Frau van Laak einen Verrechnungsscheck<br />

über 782,38 € (Warenwert 799,00 € – 4 % Skonto + 2 % Transport- und<br />

Verpackungskosten) beilegen. Da die Inhaberin der Boutique La Moda für die 10 Seidenblusen<br />

nur 679,15 € bezahlen will, liegt eine Abänderung des Angebots und damit ein<br />

neuer Antrag vor (§ 150 Abs. 2 BGB). Erst durch die Auftragsbestätigung bzw. Lieferung<br />

der Ware seitens der Inter-Tex München kommt ein Kaufvertrag zustande.<br />

Schülerindividuelle Lösung<br />

56/1<br />

56/2<br />

17


Lernfeld 1<br />

56/3 <br />

Treuerabatt:<br />

Wiederverkäuferrabatt:<br />

Bonus:<br />

wird für langjährige Geschäftsverbindung gewährt.<br />

bei Übernahme von Leistungen, die dem Hersteller Kosten ersparen.<br />

nachträglich gewährter Preisnachlass nach Erreichen oder Überschreiten einer<br />

bestimmten Umsatzhöhe.<br />

56/4 <br />

„frei Haus“: Verkäufer trägt alle Versandkosten<br />

„ab Werk“: Käufer trägt alle Versandkosten<br />

56/5 <br />

56/6 <br />

56/7 <br />

57/8 <br />

57/9 <br />

57/10 <br />

57/11 <br />

57/12 <br />

Wenn keine Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, muss gelieferte Ware sofort bezahlt<br />

werden.<br />

Regelung der Kosten für die Versandverpackung durch den Lieferanten: vollständige Übernahme,<br />

Aufteilung je nach Absprache mit dem Käufer, vollständige Überwälzung auf den Kunden.<br />

a) Durch diese Freizeichnungsklauseln werden Angebote beim Preis bzw. bei der Lieferzeit<br />

als unverbindlich gekennzeichnet.<br />

b) bei möglichen Preiserhöhungen (auf keinen Fall bei zu erwartenden Preissenkungen!)<br />

und eventuellen Lieferschwierigkeiten der Vorlieferanten.<br />

Da keine Geschäftsbeziehung besteht, ist der Kaufmann nur zur Aufbewahrung der unbestellt<br />

zugesandten Ware verpflichtet (dadurch entstehende Kosten hat der Lieferant zu tragen).<br />

Unter Anwesenden: Bindung solange das Gespräch dauert.<br />

Unter Abwesenden: bis unter verkehrsüblichen Umständen eine Antwort erwartet werden kann.<br />

„Spaß & Spiel“: nicht gültig, da aufgrund der bisher fehlenden Geschäftsbeziehungen die<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht bekannt sind.<br />

„Westfälische Möbelwerke“: eingeschränkt gültig durch Freizeichnungsklausel.<br />

„Pro-Arte“: kein Angebot im rechtlichen Sinne, weil Anpreisung.<br />

Schülerindividuelle Lösung<br />

Verkäufer (Hersteller): Fashion-Sports AG in Düsseldorf<br />

Käufer (Großhändler): Sport-Arena GmbH in Mannheim<br />

Gesetzlicher Erfüllungsort (EO):<br />

Für die Warenlieferung ist der gesetzliche EO Düsseldorf, da Warenschulden Holschulden sind. Daher<br />

geht die Gefahr für die Ware (Beschädigung, Verlust) in Düsseldorf auf den Käufer über. Für die Bezahlung<br />

ist der EO Düsseldorf. Geldschulden sind Bringschulden. Der Käufer hat rechtzeitig bezahlt, wenn<br />

die Zahlung spätestens am Fälligkeitstag bei der Bank in Düsseldorf eingeht.<br />

Vertraglicher Erfüllungsort:<br />

Wenn die Fashion-Sports AG Düsseldorf als vertraglichen EO für beide Teile (Verkäufer und Käufer) festlegt,<br />

ändert sich am EO für die Lieferung nichts. Jedoch hat der Käufer die Pflicht, die Zahlung so rechtzeitig<br />

vorzunehmen, dass das Geld spätestens am Fälligkeitstag auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist.<br />

18


Lernfeld 1<br />

Die Angebotsbestimmungen werden i. d. R. vom Anbieter (Verkäufer) vorgegeben. Er wird<br />

sie daher so günstig wie möglich für sich gestalten. Wenn z. B. als vertraglicher EO für beide<br />

Vertragspartner der Geschäftssitz des Verkäufers festgelegt wurde, dann findet ein Gerichtsverfahren<br />

wegen Nichtzahlung durch den Käufer am Geschäftssitz des Verkäufers<br />

statt. Dies erspart ihm Arbeit und Kosten.<br />

57/13<br />

2.2 Geschäftskorrespondenz durchführen<br />

Seite 57<br />

<br />

Handlungsauftrag<br />

Schülerindividuelles Ergebnis unter Berücksichtigung der DIN 5008 (vgl. Lehrbuchseite<br />

58 ff.)<br />

Seite 61<br />

<br />

Aktion<br />

Schülerabhängige Lösung<br />

Das erste Erscheinungsbild eines <strong>Großhandel</strong>sunternehmens wirkt negativ. Auch aktuelle<br />

Entwicklungen im kaufmännischen Schriftverkehr sollten im täglichen Schriftverkehr sofort<br />

erkennbar sein. Diese Neuerungen verursachen dem Unternehmen aber auch Kosten, die<br />

nicht immer von den Kunden entsprechend honoriert werden.<br />

Schülerabhängige Lösung<br />

61/1<br />

61/2<br />

61/3<br />

3.3 Zustandekommen eines Kaufvertrags<br />

Seite 61<br />

<br />

Situation/Arbeitsaufträge<br />

1. Erste Situation: Kundin macht Antrag (= Bestellung), die Annahme erfolgt durch die Verkäuferin<br />

(= Bestellungsannahme).<br />

Zweite Situation: Verkäuferin macht Antrag (= Angebot), die Annahme erfolgt durch die<br />

Kundin (= Bestellung).<br />

2. In Bedienungsbereichen wird der Antrag vorwiegend von den Kunden ausgehen, da die<br />

Kunden meistens wissen, was sie kaufen wollen. Bei Selbstbedienung ist die Rechtslage<br />

wie folgt: Die Warenauslage im Regal ist rechtlich kein Angebot, sondern eine Anpreisung.<br />

Der Kunde macht den Antrag indem er die Ware auf das Kassenband legt. Die<br />

Annahme erfolgt im Augenblick des Kassierens. Erst dann ist der Kaufvertrag zustande<br />

gekommen.<br />

19


Lernfeld 1<br />

Seite 65<br />

<br />

Aktion<br />

65/1 <br />

65/2 <br />

66/3 <br />

66/4 <br />

66/5 <br />

66/6 <br />

a) Angebot (= Antrag) durch den Textil-Markt. Bestellung (= Annahme) durch Frau Lohmann.<br />

b) Bestellung (= Antrag) durch Frank; Lieferung (= Annahme) durch die Compex.<br />

c) Durch Bestellung aufgrund der Anzeige (= Antrag) und Lieferung (= Annahme).<br />

Das Katalog-Angebot der Alpin-Sports AG stellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar.<br />

Die Bestellung von Herrn Polt entspricht einem Antrag, der von der Alpin-Sports AG abgeändert<br />

wird. Dieser neue Antrag der Alpin-Sports AG (§ 150 Abs. 2 BGB) wird von Herrn<br />

Polt in Bezug auf den Preis wiederum abgeändert, sodass zunächst kein Kaufvertrag abgeschlossen<br />

wurde. Erst mit der Lieferung der Trekking-Rucksäcke zum Preis von 48,50 €<br />

bzw. einer entsprechenden Auftragsbestätigung käme ein Kaufvertrag zustande.<br />

a) Ja, denn beide Beteiligte äußern ihren Willen durch „konkludentes Handeln“. Frau Winter<br />

macht einen Antrag durch Wegnahme der Zeitung (schlüssiges Handeln). Durch die<br />

Grußformel „einen schönen Tag noch“ zeigt der Kioskbesitzer, dass er das Rechtsgeschäft<br />

(Kauf der Zeitung) als abgeschlossen und damit auch als gültig ansieht. Er äußerte<br />

sein Einverständnis mit dem Kauf durch eine stillschweigende Willenserklärung (nicht mit<br />

Schweigen zu verwechseln!).<br />

b) Ja. Frau Winter macht einen Antrag (= Bestellung) und Herr Ludwig nimmt diesen Antrag<br />

an (= Bestellungsannahme).<br />

Die allgemeinen Grundsätze für Vertragsabschlüsse (zwei übereinstimmende Willenserklärungen)<br />

gelten auch für Online-Verträge. Die Besonderheit besteht aber in der Form der<br />

Abgabe der Willenserklärung. Alle Internetnutzer geben Ihre elektronische Willenserklärung<br />

per Mausklick, Enter-Taste oder E-Mail ab.<br />

Nach dem so genannten Herkunftslandprinzip gilt deutsches Recht für in Deutschland niedergelassene<br />

Internetanbieter auch dann, wenn die Internetdienste im europäischen Ausland<br />

geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden.<br />

Darunter versteht man Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Ausgenommen<br />

vom Herkunftslandprinzip sind diese sog. Verbraucherverträge. In diesen besonderen Fällen<br />

gilt immer das für den Verbraucher günstigere Landesrecht.<br />

3.4 Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft<br />

am Beispiel des Kaufvertrags<br />

Seite 66/67<br />

<br />

Situation/Arbeitsaufträge<br />

1. Carolin Hildenbrandt verpflichtet sich zur Barzahlung des Kaufpreises bei Warenlieferung<br />

und zur Annahme des Möbelstücks. Die Wohnwelt GmbH muss den Frisiertisch bis Mitte<br />

Juli in einwandfreiem Zustand bei Frau Hildenbrandt anliefern.<br />

2. Die Kundin übergibt den vereinbarten Kaufpreis in bar nach Erhalt der Möbel und die<br />

Wohnwelt GmbH transportiert den Frisiertisch an die Lieferanschrift.<br />

20

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