Lösungen Schwerpunkt Großhandel - Europa-Lehrmittel
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EUROPA-FACHBUCHREIHE<br />
für wirtschaftliche Bildung<br />
<strong>Lösungen</strong><br />
<strong>Schwerpunkt</strong><br />
<strong>Großhandel</strong><br />
Schuljahr 1<br />
Kaufmann im Groß- und Außenhandel/<br />
Kauffrau im Groß- und Außenhandel<br />
Fachrichtung: <strong>Großhandel</strong><br />
Landesausgabe<br />
Lektorat: Steffen Berner<br />
Verlag <strong>Europa</strong>-<strong>Lehrmittel</strong> · Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG<br />
Düsselberger Straße 23 · 42781 Haan-Gruiten<br />
<strong>Europa</strong>-Nr.: 72894
Autoren:<br />
Joachim Beck<br />
Steffen Berner (Lektorat)<br />
In diesem Buch finden sich Verweise/Links auf Internetseiten. Für die Inhalte auf diesen Seiten sind<br />
ausschließlich die Betreiber verantwortlich, weshalb eine Haftung ausgeschlossen wird. Für den Fall,<br />
dass Sie auf den angegebenen Internetseiten auf illegale oder anstößige Inhalte treffen, bitten wir Sie,<br />
uns unter info@europa-lehrmittel.de davon in Kenntnis zu setzen, damit wir beim Nachdruck dieses<br />
Buches den entsprechenden Link entfernen können.<br />
1. Auflage 2013<br />
Druck 5 4 3 2 1<br />
Alle Drucke derselben Auflage sind parallel einsetzbar, da sie bis auf die Behebung von Druckfehlern<br />
untereinander unverändert sind.<br />
ISBN 978-3-8085-7289-4<br />
Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der<br />
gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden.<br />
© 2013 by Verlag <strong>Europa</strong>-<strong>Lehrmittel</strong>, Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG, 42781 Haan-Gruiten<br />
http://www.europa-lehrmittel.de<br />
Umschlaggestaltung und Satz: Punkt für Punkt GmbH · Mediendesign, 40549 Düsseldorf<br />
Druck: Medienhaus Plump GmbH, 53619 Rheinbreitbach
Vorwort<br />
<strong>Lösungen</strong> zu <strong>Schwerpunkt</strong> <strong>Großhandel</strong><br />
Schuljahr 1<br />
Die vorliegenden <strong>Lösungen</strong> zum neu erschienenen Lehr- und Lernbuch <strong>Schwerpunkt</strong> <strong>Großhandel</strong><br />
Schuljahr 1 sind dazu bestimmt, die Arbeit und das Unterrichten mit dem Buch in<br />
folgender Weise zu erleichtern:<br />
Lernfeldbeschreibungen aus dem Landeslehrplan von Baden-Württemberg der<br />
Fachrichtung <strong>Großhandel</strong> wurden den <strong>Lösungen</strong> vorangestellt.<br />
Zur weiteren Unterstützung sind bei den jeweiligen Aufgaben Kopiervorlagen vorhanden.<br />
<br />
für einen kompetenzorientierten Unterricht.<br />
Ihr Feedback ist uns wichtig.<br />
Ihre Anmerkungen, Hinweise und Verbesserungsvorschläge zum Lehr- und Lernbuch sowie<br />
zu diesem Lösungsband nehmen wir gerne auf – schreiben Sie uns unter lektorat@europalehrmittel.de.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Autoren und Verlag <strong>Europa</strong>-<strong>Lehrmittel</strong> im Sommer 2013
LF<br />
1<br />
<strong>Schwerpunkt</strong> Betriebswirtschaft<br />
Aufträge kundenorientiert bearbeiten<br />
1. Ausbildungsjahr<br />
Zeitrichtwert: 80 Stunden<br />
Zielangaben<br />
Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten Kundenanfragen und Kundenaufträge bei vorrätiger<br />
Ware und wenden Techniken des Rechnungswesen zur Abbildung des Werteflusses an.<br />
Sie prüfen Anfragen von Kunden und erstellen Angebote. Sie stellen sich in Verkaufsgesprächen<br />
auf die Kunden ein, erklären und beraten, verhandeln und lösen Konflikte.<br />
Sie nehmen Bestellungen des Kunden entgegen und schließen Kaufverträge auch mit<br />
Kunden aus EU und Drittländern ab.<br />
Bei Verkaufverhandlungen mit internationalen Kunden berücksichtigen sie die speziellen<br />
Risiken dieser Außenhandelsgeschäfte und vereinbaren im Kaufvertrag Absicherungsmaßnahmen.<br />
Sie kontrollieren den Zahlungseingang und veranlassen Mahnungen. Störungen in der<br />
Vertragserfüllung wickeln sie unter Abwägung eigener und den Interessen der Kunden<br />
ab. Die Schülerinnen und Schüler nutzen die Tätigkeit eine integrierte Unternehmenssoftware.<br />
Dabei machen sie sich mit dem Zusammenhang zwischen Finanzbuchhaltung<br />
und Warenwirtschaft vertraut und verfolgen die Werteströme im Absatzprozess durch<br />
Buchen von Warenausgängen, Preisnachlässen und Rücksendungen. Sie wickeln den<br />
dazugehörigen Schriftverkehr mit Hilfe vorherrschender Kommunikationsmittel ab.<br />
In der Fachrichtung Außenhandel erstellen die Schülerinnen und Schüler Außenhandelskontakte<br />
und beachten dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen und Inhalte.<br />
Lernfeld 1<br />
Inhalte (Hinweise)<br />
Vertragsfreiheit<br />
Rechts- und Geschäftsfähigkeit<br />
Anfechtbarkeit, Nichtigkeit<br />
Gesetzliche und vertragliche Bestandteile von Kaufverträgen<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Überblick)<br />
Ausfuhrkontrolle (Überblick)<br />
Vorauszahlung (Weitere Absicherungsmaßnahmen, vgl. Lernfeld 6)<br />
Ausfuhrverfahren<br />
Kaufvertragsarten (Ohne Verbrauchsgüterkauf)<br />
Streckengeschäft<br />
Schlechtleistung<br />
Nicht-Rechtzeitig-Zahlung<br />
Außergerichtliches Mahnverfahren<br />
Nationaler Zahlungsverkehr
Lernfeld 1<br />
<strong>Schwerpunkt</strong> Betriebswirtschaft<br />
Lernfeld 1<br />
1 Rechtliche Grundtatbestände<br />
Seite 11<br />
<br />
Handlungsauftrag<br />
Schülerindividuelle Lösung<br />
1.1 Rechtsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen<br />
Seite 11<br />
<br />
Situation/Arbeitsaufträge<br />
1. Hunde können nach deutschem Recht nicht als Erbe eingesetzt werden, weil sie nicht<br />
rechtsfähig sind und somit auch nicht Träger von Vermögensrechten sein können. Tiere<br />
sind weder natürliche noch juristische Personen. Für sie gelten die auf Sachen anwendbaren<br />
Rechtsvorschriften (§ 90a BGB).<br />
2. Alternativen:<br />
Eine zuverlässige Person wird als Verwalter (Treuhänder) des Vermögens bestimmt,<br />
der alle Aufwendungen für die Hunde aus diesem Vermögen bestreitet. Je nach Verfügung<br />
kann das Restvermögen einer gemeinnützigen Organisation oder anderen<br />
Zwecken zugeführt werden.<br />
Das Vermögen erbt ein Tierschutzverein mit der Auflage, für die Hunde bis zu deren<br />
Ableben zu sorgen.<br />
Seite 13<br />
<br />
Aktion<br />
13/1 <br />
13/2 <br />
6<br />
a) Freddy und Timo (beide volljährig) haften für die Begleichung des Kaufpreises, weil sie<br />
mit dem Getränkehändler einen Kaufvertrag über die Getränke abgeschlossen haben<br />
und damit auch die Zahlungsverpflichtung eingegangen sind. Selbstverständlich können<br />
die Schüler auch klassenweise eine Verlustbeteiligung aller Schüler vereinbaren.<br />
b) Der Schützenverein Neuburg e. V. ist als eingetragener Verein rechtsfähig. Für die Zahlungsverpflichtung<br />
aus dem Getränkekauf haftet somit das Vereinsvermögen.<br />
a) Die Tochter kann Erbin des Vermögens werden, weil sie seit ihrer Geburt rechtsfähig ist<br />
(§ 1 BGB).<br />
b) Da die Tochter des Millionärs Schön aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht in der<br />
Lage ist, ihre geschäftlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, muss ein Nachlassverwalter<br />
eingesetzt werden, der das Vermögen treuhänderisch für die Erbin verwaltet.
Lernfeld 1<br />
1.2 Geschäftsfähigkeit<br />
Seite 13<br />
<br />
Situation/Arbeitsaufträge<br />
1. Niklas ist 5 Jahre alt und damit geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 1 BGB). Der Kauf des Schokoriegels<br />
ist folglich gem. § 105 Abs. 1 BGB ungültig (nichtig). Der Verkäufer muss auf<br />
Verlangen der Mutter den Kaufpreis zurückerstatten.<br />
2. Leonie ist 7 Jahre alt und somit beschränkt geschäftsfähig (§ 107 BGB). Leonie erwirbt die<br />
Pralinen vom Geld ihrer Mutter ohne deren Einwilligung. Der Vertrag ist deshalb zunächst<br />
schwebend unwirksam (§ 108 Abs. 1 BGB). Da aus dem Sachverhalt zu entnehmen ist,<br />
dass die Mutter auch nachträglich den Kauf der Pralinen nicht genehmigen wird, ist der<br />
Kaufvertrag nichtig, und die Pralinen sowie der Kaufpreis müssen zurückgegeben werden.<br />
3. Erwirbt Leonie die Pralinen von ihrem Taschengeld, ist der Kauf sofort wirksam (§ 110<br />
BGB).<br />
Seite 17<br />
<br />
Aktion<br />
Der 6-jährige Tim ist geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 1 BGB). Der Kaufvertrag ist somit nichtig<br />
(§ 105 Abs. 1 BGB). Der Taschengeldparagraf (§ 110 BGB) kommt nicht zur Anwendung,<br />
weil er nur für Minderjährige ab dem 7. Lebensjahr gilt.<br />
a) Der 15-jährige Jan ist beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Der Kauf der CD ist demnach<br />
sofort gültig, weil er den Kaufpreis von seinem Taschengeld bezahlt (§ 110 BGB).<br />
b) Der Kauf der Gitarre ist ohne Zustimmung der Eltern gültig, weil Jan das Instrument von<br />
seinem Taschengeld bestreitet, das ihm von seinen Eltern zur freien Verfügung überlassen<br />
wurde (§ 110 BGB).<br />
c) Der Taschengeldparagraf rechtfertigt keine Kredit- und Ratengeschäfte. Im vorliegenden<br />
Fall ist der Kaufvertrag schwebend unwirksam und bedarf der Genehmigung durch die<br />
Eltern von Jan.<br />
d) Wenn Jan bereits alle Raten beglichen hat, sind die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag<br />
erfüllt und dieser gültig. Eine nachträgliche Untersagung des Kaufs durch die Eltern ist<br />
nicht mehr möglich.<br />
e) Die Schenkung ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Dennoch können die Eltern die<br />
Schenkung nicht verhindern, weil Jan durch das Geldgeschenk nur einen rechtlichen<br />
Vorteil erhält (§ 107 BGB).<br />
f) Auch durch die Schenkung des Mofas erhält Jan zunächst nur rechtliche Vorteile, weil er<br />
keine Verpflichtungen eingeht. Erst durch die spätere Zulassung und Inbetriebnahme des<br />
Mofas entstehen Folgekosten und Verpflichtungen, die Jan nicht ohne Zustimmung seiner<br />
Eltern eingehen kann.<br />
a) Der Kauf von Kleidungsstücken gehört zu den üblichen Vorgängen, die der Geschäftsbetrieb<br />
mit sich bringt und kann von Jasmin ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters<br />
abgeschlossen werden (§ 112 BGB).<br />
17/1<br />
17/2<br />
17/3<br />
7
Lernfeld 1<br />
b) siehe a)<br />
c) Die Anmietung der Wohnung kann nur mit Zustimmung der Eltern erfolgen, weil der<br />
Abschluss eines Mietvertrages über eine Privatwohnung nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
gehört.<br />
17/4 <br />
17/5 <br />
Die Anmietung der 1-Zi.-Wohnung, der Kauf von Arbeitskleidung, der Erwerb der Monatsfahrkarte<br />
und selbst die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sind durch die Ermächtigung<br />
der Eltern nach § 113 BGB gedeckt und somit rechtsgültig. Die Anschaffung des Motorrollers<br />
ist für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis nicht notwendig<br />
und bedarf der Genehmigung durch die Eltern.<br />
Das Verhalten der Verkäuferin ist rechtlich nicht zu beanstanden, da sie offensichtlich befürchtet,<br />
dass Ercan das Geld nicht zur freien Verfügung erhalten hat. In der betrieblichen<br />
Praxis wird man allerdings dieses Verkäuferverhalten sehr wahrscheinlich kaum antreffen,<br />
denn es wurde auf einen möglichen Umsatz von fast 200 € verzichtet. Die Wahrscheinlichkeit,<br />
dass Ercans Eltern den Kauf rückgängig machen werden ist sehr gering.<br />
2 Rechtsgeschäfte<br />
Seite 18<br />
<br />
Situation/Arbeitsaufträge<br />
1. 7:00 Uhr Lösen eines Fahrscheins:<br />
Es kommt ein Beförderungsvertrag durch Antrag von Herrn Schmidt (Wahl des Reiseziels<br />
und Zahlung des angezeigten Fahrpreises) sowie Annahme durch den Verkehrsbetrieb<br />
(Ausdruck des Fahrscheins) zustande.<br />
8:00 UhrKauf eines Sonderpostens Winterkleidung:<br />
Herr Schmidt schließt mündlich einen Kaufvertrag. Der Antrag erfolgt durch den Verkäufer,<br />
die Annahme zu den vorgegebenen Bedingungen durch Herrn Schmidt.<br />
14:30 UhrLieferung eines langjährigen Kunden ohne vorangegangene Bestellung:<br />
Auch in diesem Fall kommt ein Kaufvertrag zustande. Die Lieferung stellt ein Angebot<br />
dar, das die Empfängerfirma hätte ablehnen müssen. Das Schweigen im vorliegenden<br />
Fall wird bei Kaufleuten mit ständiger Geschäftsverbindung als Annahme gewertet,<br />
weil von Kaufleuten erwartet werden kann, dass sie den Wareneingang sorgfältig kontrollieren<br />
und Unregelmäßigkeiten unverzüglich reklamieren (§ 362 HGB).<br />
18:00 UhrErwerb von Lebensmitteln im Selbstbedienungsladen:<br />
Obwohl bei dem gesamten Einkaufsvorgang weder schriftliche noch mündliche Vereinbarungen<br />
getroffen werden, kommt zwischen Herrn Schmidt und dem Selbstbedienungsgeschäft<br />
ein Kaufvertrag zustande. Den Antrag stellt Herr Schmidt, indem er die<br />
Waren auf das Band legt, die Annahme erfolgt durch das Erfassen der Preise sowie die<br />
Weitergabe der Waren an Herrn Schmidt.<br />
8
Lernfeld 1<br />
21:00 UhrEntwurf eines Kündigungsschreibens:<br />
Die Kündigung ist ein einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft. Es genügt nicht,<br />
ein Kündigungsschreiben abzufassen oder „innerlich zu kündigen“. Die Kündigung muss<br />
auch dem Arbeitgeber zugegangen sein. Dies ist im vorliegenden Sachverhalt nicht der<br />
Fall. Die Kündigung ist deshalb nicht wirksam.<br />
2. Schülerabhängige Lösung<br />
2.1 Zustandekommen und Arten der Rechtsgeschäfte<br />
Seite 20<br />
<br />
Aktion<br />
Das Testament von Herbert Bergmann ist ein einseitiges, nicht empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft,<br />
das auch ohne Kenntnis des Erben gültig ist.<br />
Die von Stefan Bergmann ausgesprochene Kündigung ist ein einseitiges, empfangsbedürftiges<br />
Rechtsgeschäft, das unter Einhaltung der gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen<br />
Kündigungsfrist mit Zugang wirksam wird.<br />
Es kommt kein Rechtsgeschäft (Arbeitsvertrag) zustande, weil keine Einigung über das zu<br />
zahlende Gehalt erzielt wird.<br />
Es kommt ein mehrseitiges Rechtsgeschäft zustande. Stefan Bergmann schließt mit seiner<br />
Hausbank einen Kreditvertrag. Die Hausbank unterbreitet ihm ein Angebot zu den im<br />
Kreditgespräch vereinbarten Konditionen. Mit der Annahme dieses Kreditangebots durch<br />
Stefan Bergmann kommt ein Kreditvertrag zustande.<br />
20/1<br />
20/2<br />
20/3<br />
20/4<br />
2.2 Vertragsfreiheit und ihre Grenzen<br />
Seite 21<br />
<br />
Situation/Arbeitsauftrag<br />
Nach den Grundsätzen der Vertragsfreiheit ist das Verhalten von Herrn Pasulke rechtlich<br />
in Ordnung. Es steht ihm frei, an wen und zu welchem Preis er seine Waren verkaufen<br />
möchte.<br />
9
Lernfeld 1<br />
Seite 21<br />
<br />
Aktion<br />
21/1 <br />
21/2 <br />
Die Bank muss nicht mit jedem Kunden eine Geschäftsverbindung eingehen. Ein Abschlusszwang<br />
für Kontoführungsverträge besteht für private Banken nicht. Allerdings stellt die<br />
Orientierung der Entscheidungsfindung an der Hautfarbe eine pauschale Diskriminierung<br />
von Bevölkerungsschichten dar, die einer Einzelprüfung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />
weichen sollte, vgl. Allg. Gleichbehandlungsgesetz (AGG).<br />
Hierbei handelt es sich um eine zulässige Preisdifferenzierung nach Kundengruppen, die<br />
auch damit zu rechtfertigen ist, dass die Waldarbeiter evtl. Stammkunden sind und als<br />
solche die Speisenangebote zu günstigeren Konditionen erhalten. Die Touristenpreise<br />
dürfen allerdings nicht derart überhöht sein, dass sie den Tatbestand des Wuchers (§ 138 BGB)<br />
erfüllen.<br />
2.2.2 Formvorschriften für Rechtsgeschäfte<br />
Seite 22<br />
<br />
Situation/Arbeitsauftrag<br />
Schülerabhängige Lösung;<br />
Hinweis: Anhaltspunkte liefert die Übersicht im Lehrbuch auf Seite 22/23.<br />
Seite 23<br />
<br />
Aktion<br />
23/1 <br />
23/2 <br />
23/3 <br />
23/4 <br />
10<br />
Damit der Verein entsteht, bedarf es der Anmeldung zum Vereinsregister, für die eine<br />
öffentliche Beglaubigung (§ 77 BGB) vorgeschrieben ist. Die im Sachverhalt vorgesehene<br />
Schriftform genügt nicht.<br />
Das Testament ist nicht rechtsgültig, weil es nicht der im Gesetz vorgeschriebenen Form<br />
entspricht (§ 125 BGB). Nur ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament<br />
ist rechtsgültig (§ 2247 BGB). Wenn – wie im vorgegebenen Sachverhalt – eine Person<br />
nicht mehr in der Lage ist, ein Testament selbst zu schreiben, muss der Erblasser seinen<br />
letzten Willen gegenüber einem Notar zur Niederschrift erklären.<br />
Der Kauf von PCs unterliegt unabhängig von der Betragshöhe keiner gesetzlichen Formvorschrift<br />
und ist deshalb auch mündlich gültig.<br />
Der Großhändler kann die Übereignung des Grundstücks nicht verlangen, weil für den Verkauf<br />
von Grundstücken eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist (§§ 313, 873<br />
Abs. 2 BGB). Der nur schriftlich mit dem zwischenzeitlich verstorbenen Alteigentümer abgeschlossene<br />
Vertrag ist deshalb wegen Formmangels nichtig (§ 125 BGB).
Lernfeld 1<br />
Die Heizkostenabrechnungen sind gültig. Es reicht die Textform aus, da für solche Mitteilungen<br />
keine besondere Form vorgeschrieben ist.<br />
Die Vereinsanmeldung entspricht nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form, denn es fehlt<br />
als Anlage die notarielle Beglaubigung der Unterschriften von den Vorstandsmitgliedern.<br />
23/5<br />
23/6<br />
2.2.3 Nichtigkeit von Rechtsgeschäften<br />
Seite 24/25<br />
<br />
Situation/Arbeitsaufträge<br />
1. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Planung und Durchführung des Rollenspiels.<br />
Spielphase<br />
Aufgabenbeschreibung<br />
Lehrer<br />
1. Information Erläuterung zum Ablauf des<br />
Rollenspiels<br />
Begründung für den Einsatz<br />
von Rollenspielen<br />
Problematisierung der<br />
Ausgangssituation<br />
2. Vorbereitung Aufforderung zur Gruppenbildung<br />
Rollenverteilung entsprechend<br />
den Schülerinteressen<br />
Aufgabenzuweisung gemäß<br />
den Rollenkarten<br />
Betreuung der Spielergruppen<br />
Schüler<br />
Intensives Studium der<br />
Situationsbeschreibung und<br />
Auseinandersetzung mit dem<br />
Problem der Standortwahl<br />
eines Einkaufszentrums<br />
Klärung von Verständnisfragen<br />
Lesen der Rollenkarten<br />
Sammeln von Argumenten<br />
Gruppeninterne Auswahl der<br />
Rollenspieler und Diskussion<br />
der einzuschlagenden Verhandlungsstrategie<br />
3. Durchführung Moderatorenfunktion Kontroverse Diskussion der<br />
Rollenspieler<br />
Aufmerksame Beobachtung und<br />
Analyse des Spielverlaufs durch<br />
die verbleibenden Schüler<br />
4. Diskussion und<br />
Ergebnissicherung<br />
5. Abschließende<br />
Wertung<br />
Moderatorenfunktion<br />
Anregung von positiven und<br />
kritischen Beiträgen der Schüler<br />
zur Durchführung des Rollenspiels<br />
im Hinblick auf eine Weiterentwicklung<br />
und Verbesserung<br />
des Rollenspieleinsatzes<br />
Auswertung und kurze<br />
Präsentation der Ergebnisse<br />
der Nachbetrachtung<br />
Sammlung der Kernaussagen<br />
an der Metaplanwand<br />
Besprechung des Spielablaufs<br />
Diskussion der Argumentationsund<br />
Verhaltensweisen der<br />
Rollenspieler<br />
Formulierung von Kritikpunkten<br />
auf roten und von positiven<br />
Aspekten bzw. Erfolgserlebnissen<br />
auf grünen Metaplankarten<br />
11
Lernfeld 1<br />
2. Selbst wenn sich Herr Ahrens und Frau Klein einigen und einen Kreditvertrag unterzeichnen,<br />
ist dieser nichtig (§ 138 Abs. 2 BGB), weil Herr Ahrens die Zwangslage und Unerfahrenheit<br />
von Frau Klein ausnutzt und ihr den Kredit zu Wucherzinsen überlässt.<br />
In Abhängigkeit vom Ergebnis des Rollenspiels beträgt der effektive Jahreszins für den<br />
Kredit ca. 50 %. Er liegt damit um mehr als 12 % über dem marktüblichen Effektivzinssatz<br />
und beläuft sich zugleich auch auf mehr als das Doppelte dieses Zinssatzes.<br />
Seite 26<br />
<br />
Aktion<br />
26/1 <br />
26/2 <br />
26/3 <br />
Der Mietvertrag über die Horrorvideos ist nichtig, weil es nach dem Jugendschutzgesetz<br />
verboten ist, an Minderjährige derartige Videos abzugeben (§ 134 BGB). Der Vater kann<br />
von der Inhaberin der Videothek das Geld zurückverlangen.<br />
Nichtig, weil:<br />
a) Willenserklärung, die im Zustand einer vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit<br />
abgegeben wurde (Rausch);<br />
b) es liegt der Tatbestand des Mietwuchers vor, da die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete<br />
um mehr als 50 % übersteigt, also es in diesem Fall ein deutliches Missverhältnis<br />
zwischen Leistung und Gegenleistung gibt (Übliche Rechtsprechung gemäß<br />
§ 291 Strafgesetzbuch);<br />
c) hier muss beachtet werden: der Kaufvertrag ist gültig, da ja die Pflichten nach § 433 BGB<br />
erfüllt wurden. Das Scheingeschäft bezieht sich allein auf das Ausstellen der Quittung<br />
durch den Verkäufer, die vom tatsächlichen Kaufpreis abweicht, weil dies vom Käufer so<br />
gewünscht wird. Rechtsfolgen, die auf dieser Quittung basieren, sind daher nichtig;<br />
d) Verstoß gegen gesetzliches Verbot (§ 9 Jugendschutzgesetz);<br />
e) Verstoß gegen gesetzliche bzw. rechtsgeschäftlich bestimmte Formvorschrift, eine Kündigung<br />
muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).<br />
Die Drogenkonsumenten können den Kaufpreis vom Drogendealer zurückverlangen, weil<br />
der Drogenhandel gesetzlich verboten und der Kaufvertrag über die Drogen folglich nichtig<br />
ist (§ 134 BGB). In der Praxis kann einerseits kein Nachweis über die getätigten Drogengeschäfte<br />
geführt werden (i. d. R. Bargeschäfte). Zum anderen machen sich die Drogenkonsumenten<br />
evtl. selbst strafbar, wenn sie ihren Kaufpreis einklagen wollen.<br />
2.2.4 Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften<br />
Seite 27<br />
<br />
Situation/Arbeitsaufträge<br />
1. Herr Jürgens kann seine Bestellung wegen Irrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) anfechten, weil<br />
ihm ein Tippfehler unterlaufen ist (Erklärungsirrtum). Die Anfechtung muss unverzüglich<br />
nach der Wareneingangsprüfung (Entdeckung des Fehlers) erfolgen (§ 121 Abs. 1 BGB).<br />
Der zwischen Herrn Jürgens und dem Baumarkt Pro-Domo abgeschlossene Kaufvertrag<br />
ist dann rückwirkend nichtig (§ 142 Abs. 1 BGB) mit der Folge, dass Herr Jürgens die<br />
Lieferung nicht abnehmen muss.<br />
12
Lernfeld 1<br />
2. Herr Jürgens muss dem Baumarkt die zusätzlich entstandenen Rücknahmekosten ersetzen,<br />
weil die Pro-Domo darauf vertraut hatte, dass die Bestellung in Ordnung war<br />
(§ 122 BGB).<br />
3. Siehe Informationstext im Lehrbuch.<br />
Seite 29<br />
<br />
Aktion<br />
Der neue Eigentümer kann den Kaufvertrag über das Autohaus wegen arglistiger Täuschung<br />
(§ 123 Abs. 1 BGB) anfechten. Der Kaufvertrag wird damit rückwirkend nichtig<br />
(§ 142 Abs. 1 BGB).<br />
Herr Reichenberg kann den Pachtvertrag nicht anfechten, weil kein gesetzlicher Anfechtungsgrund,<br />
sondern nur ein Irrtum im Motiv vorliegt.<br />
Die Drohung des Elektrohändlers mit gerichtlichen Schritten zur Eintreibung seiner Forderung<br />
ist rechtlich zulässig. Es liegt also keine widerrechtliche Drohung i. S. d. § 123 Abs. 1<br />
BGB vor.<br />
Die Kinderwelt kann von dem Organisator der Gewerbeausstellung Schadenersatz verlangen,<br />
weil sie darauf vertraut hatte, dass der abgeschlossene Mietvertrag gültig ist (§ 122 Abs. 1 BGB).<br />
Der Fa. Kinderwelt muss der sog. Vertrauensschaden ersetzt werden, d. h., sie muss so gestellt<br />
werden, als wenn sie von der Ausstellung nichts gewusst hätte. Die Schadenersatzansprüche<br />
belaufen sich folglich auf 10.000 € (2.000 € + 8.000 €). Der entgangene Gewinn in Höhe<br />
von 10.000 € kann nicht eingefordert werden.<br />
Fragen nach Vorstrafen sind i. d. R. unzulässig. Da aber die Tätigkeit einer Kassiererin eine<br />
besondere Vertrauensstellung ist, ist die Frage zulässig und muss wahrheitsgemäß beantwortet<br />
werden.<br />
Es ist daher eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung möglich.<br />
Anfechtbar weil:<br />
a) widerrechtliche Drohung,<br />
b) Erklärungsirrtum,<br />
c) Eigenschaftsirrtum (die Verkäuferin erkannte nicht die Echtheit der Kette),<br />
d) Erklärungsirrtum, aber auch Übermittlungsirrtum möglich; nämlich wenn die Bestellung<br />
online an den Lieferanten von einer Mitarbeiterin des Einkäufers ausgelöst wird.<br />
29/1<br />
29/2<br />
29/3<br />
29/4<br />
29/5<br />
29/6<br />
2.2.5 Verbraucherschutz<br />
Seite 31<br />
<br />
Situation/Arbeitsaufträge<br />
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wohnwelt GmbH werden Bestandteil des<br />
Kaufvertrags, weil<br />
der Verkäufer Herrn Kunze vor Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich auf die AGB<br />
hingewiesen hatte,<br />
Herr Kunze in zumutbarer Weise von den AGB Kenntnis nehmen konnte und<br />
Herr Kunze schriftlich sein Einverständnis zur Gültigkeit der AGB erklärt hatte.<br />
13
Lernfeld 1<br />
2. Herr Kunze muss die lange Lieferzeit nicht akzeptieren, weil die Bestimmung in den AGB,<br />
wonach der Liefertermin um bis zu 3 Monate überschritten werden kann, wegen einer<br />
zu langen Nachfrist ungültig ist (§ 308 Nr. 2 BGB).<br />
3. Diese Vorschriften im BGB sollen den Kunden vor unangemessenen Benachteiligungen<br />
durch AGB-Bestimmungen des Verkäufers schützen.<br />
Seite 40<br />
<br />
Aktion<br />
40/1 <br />
41/2 <br />
41/3 <br />
41/4 <br />
Folgende Bestimmungen in den AGB der Wohnwelt GmbH sind ungültig:<br />
1. Vertragsabschluss:<br />
„Der Käufer ist an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Monate gebunden.“<br />
unangemessen lange Frist zur Annahme eines Antrags (§ 308 Nr. 1 BGB).<br />
2. Preise:<br />
„Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss für Einrichtungsgegenstände, die noch nicht<br />
angeliefert wurden, gehen zulasten des Käufers.“<br />
Preiserhöhungen sind unzulässig innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss<br />
(§ 309 Nr. 1 BGB).<br />
3. Änderungsvorbehalt:<br />
„Ebenso bleiben Abweichungen bei Textilien (Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten<br />
hinsichtlich auch größerer Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern,<br />
insbesondere im Farbton.<br />
Die angegebenen Maßdaten der zu liefernden Einrichtungsgegenstände sind annähernd.<br />
Für Abweichungen übernimmt der Verkäufer keine Garantie.“<br />
unzumutbare Vereinbarung von Abweichungen (§ 308 Nr. 4 BGB).<br />
5. Gewährleistung:<br />
„5.3 Grundsätzlich kann der Käufer mögliche Gewährleistungsansprüche nur gegen<br />
den Hersteller der Einrichtungsgegenstände geltend machen.“<br />
unzulässiger Ausschluss der Gewährleistung durch die Wohnwelt GmbH mit<br />
Verweis auf Dritte (§ 309 Nr. 8b BGB).<br />
„5.4 Gewährleistungsansprüche verjähren 4 Monate nach Übergabe.“<br />
unzulässige Verkürzung der Gewährleistungsfristen (§ 309 Nr. 8b ff. BGB).<br />
a) Die Regelungen zu den Fernabsatzverträgen erfassen alle Vertriebsformen, die über ein<br />
Fernkommunikationsmittel abgewickelt werden.<br />
b) Die Fristen beginnen, wenn der Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger vollständig<br />
über die Produktwerbung und die Widerrufsrechte aufgeklärt worden ist.<br />
Innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss muss bei erfolgter Aufklärung ein<br />
Widerruf abgegeben werden. Bei nicht formgerechter Aufklärung erlischt das Widerrufsrecht<br />
sechs Monate nach Vertragsabschluss.<br />
a) Die AGB-Klausel ist unwirksam (§§ 305c, 309 BGB).<br />
b) Die AGB-Klausel ist unwirksam (§§ 307, 242 BGB).<br />
c) Die AGB-Klausel ist wirksam (entspricht den Vorschriften des BGB).<br />
d) Die AGB-Klausel ist wirksam (entspricht den Vorschriften des BGB).<br />
Bei Internetauktionen liegt keine Versteigerung im rechtlichen Sinne vor (nach § 156 BGB),<br />
sodass es sich hierbei um geschlossene Fernabsatzverträge handelt.<br />
14
Lernfeld 1<br />
Informationspflicht des Großhändlers als Unternehmer gegenüber einem Verbaucher<br />
hinsichtlich: seiner Identität und Anschrift; wesentlicher Merkmale der Ware oder Dienstleistung<br />
und des Preises; zusätzlich anfallender Liefer- und Versandkosten sowie der Einzelheiten<br />
der Lieferung und der Zahlung.<br />
Nachteil für den Kunden: Er muss erst ins Geschäft gehen und sich nach dem Preis erkundigen.<br />
Nachteile für das Unternehmen Elektro-Weber: Es riskiert ein Bußgeld wegen Verstoßes<br />
gegen die Verordnung zur Regelung der Preisangaben (PAngV). Max geht gar nicht erst in<br />
das Geschäft, so geht möglicherweise ein Kunde verloren.<br />
Die Preisauszeichnung ist nicht korrekt, denn die Verordnung zur Regelung der Preisangaben<br />
(§ 1 PAngV) schreibt bei Angeboten an Letztverbraucher den Preis einschließlich Umsatzsteuer<br />
vor (Endpreise).<br />
Mängelrügen betreffen nur das Gerät selbst. Für den Verlust des Kleides haftet nach dem<br />
Produkthaftungsgesetz der Hersteller bzw. der Händler. Allerdings muss Frau Hald<br />
einen Schaden bis 500 € selbst tragen, sie wird also leer ausgehen.<br />
a) Sachmängelhaftung, da die Gebrauchstauglichkeit schon nach zwei Monaten nicht mehr<br />
gegeben ist.<br />
b) Produkthaftung, da Sicherheitsmangel: Der Schaden an der Holzdecke muss ersetzt<br />
werden.<br />
Sachmängelhaftung: Die Waschmaschine muss mit einwandfreiem Wasserstopp versehen<br />
sein.<br />
c) Produkthaftung, da Sicherheitsmangel: Der Hersteller muss für den Verletzungsschaden<br />
aufkommen.<br />
Sachmängelhaftung: Der Hobbygärtner kann Nacherfüllung verlangen.<br />
d) Sachmängelhaftung: Der Käufer hat Anspruch auf Nacherfüllung.<br />
Das Angebot entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen, da folgende Angaben fehlen:<br />
Barzahlungspreis,<br />
Teilzahlungspreis,<br />
Betrag, Zahl und Fälligkeit der Raten,<br />
effektiver Jahreszinssatz,<br />
Belehrung über das Rücktrittsrecht.<br />
Außerdem liegt bei einem Zinssatz von 3 %/Monat Wucherzins vor.<br />
Die Vorschriften des § 491 BGB sind nicht erfüllt. Es fehlen die Angaben über:<br />
den effektiven Jahreszinssatz,<br />
den Nettokreditbetrag,<br />
den Bruttokreditbetrag einschließlich Zinsen und<br />
das Rücktrittsrecht.<br />
Durch schriftlichen Widerruf innerhalb von zwei Wochen ab Kaufdatum ohne Angabe<br />
eines Grundes.<br />
a) Die Haushaltsreinigungsmittel kann er zurückweisen, die Lebensmittel nicht, da für diese<br />
die Bestimmungen über Fernabsatzgeschäfte nicht gelten.<br />
b) Vielen Anbietern wird die Rücktrittsmöglichkeit des Käufers ein zu großes Risiko darstellen<br />
(Transportkosten, Wertminderung durch Benutzung). Die Bestimmungen über<br />
Fernabsatzgeschäfte werden sich stark dämpfend auf die Umsätze im E-Commerce<br />
auswirken.<br />
41/5<br />
41/6<br />
41/7<br />
42/8<br />
42/9<br />
42/10<br />
42/11<br />
42/12<br />
42/13<br />
15
Lernfeld 1<br />
2.2.6 Besitz und Eigentum<br />
Seite 43<br />
<br />
Situation/Arbeitsaufträge<br />
1. Fall 1: Eigentümer und Besitzer = Manz KG<br />
Fall 2: Eigentümer = Manz KG; Besitzer = Herr Klein<br />
Fall 3: Eigentümer und Besitzer = Herr Klein<br />
2. Herr Klein wurde trotz des Eigentumsvorbehalts Eigentümer der Ware, weil er davon<br />
ausgehen konnte, dass der Supermarkt rechtmäßiger Eigentümer der Lebensmittel war<br />
(§ 932 BGB) und die Waren auch nicht abhanden gekommen sind (§ 935 BGB).<br />
3. Armin Klein kann an dem gestohlenen Champagner kein Eigentum erwerben (§ 935 BGB),<br />
auch dann nicht, wenn er in „gutem Glauben“ den Champagner gekauft hatte.<br />
Seite 46<br />
<br />
Aktion<br />
46/1 <br />
46/2 <br />
46/3 <br />
Simone Bruderek wird nicht Eigentümerin der Uhr, obwohl sie die Uhr in „gutem Glauben“<br />
erworben hatte, weil die Uhr gestohlen war (§ 935 BGB). Der rechtmäßige Eigentümer<br />
kann von Simone Bruderek jederzeit die Herausgabe der Uhr verlangen (§ 903 BGB).<br />
Schülerabhängige Lösung (siehe Beispiel im Lehrbuchseite 45)<br />
a) Werkzeuge:<br />
Eigentümer und Besitzer ist Ferdinand Wagner durch Einigung und Übergabe der Werkzeuge<br />
(§ 929 BGB).<br />
Baustoffe:<br />
Eigentümer und Besitzer ist nach wie vor die All-Bau GmbH & Co., weil die Übergabe der<br />
Baustoffe noch nicht erfolgt ist (§ 929 BGB).<br />
b) Nach Anlieferung der Baustoffe wird Herr Wagner sowohl Besitzer als auch Eigentümer<br />
des Materials.<br />
c) Ein Eigentumsvorbehalt eignet sich für Baumaterialien nicht, weil diese i. d. R. verarbeitet<br />
bzw. mit einer unbeweglichen Sache fest verbunden werden und dadurch der Eigentumsvorbehalt<br />
erlischt.<br />
16
Lernfeld 1<br />
3 Kundenaufträge abwickeln<br />
3.1<br />
Anbahnung von Kaufverträgen<br />
Seite 47<br />
<br />
Situation/Arbeitsaufträge<br />
1. Anfrage der BB GmbH Busreisen Berlin ist unverbindlich und dient zur Einholung eines<br />
Angebotes bei der Reifen Roesch GmbH.<br />
2. Die möglichen Inhalte eines Angebotes sind:<br />
die Art, Beschaffenheit und Güte der Ware,<br />
die Menge der Ware,<br />
den Preis der Ware,<br />
die Verpackung der Ware,<br />
den Versand der Ware,<br />
die Lieferzeit,<br />
die Zahlungsbedingungen,<br />
den Erfüllungsort und Gerichtsstand,<br />
den Eigentumsvorbehalt,<br />
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).<br />
3. Das Angebot der Reifen Roesch GmbH sollte über 350 Ganzjahresreifen der Dimension<br />
305/70 R19.5 auf Felgen vormontiert lauten und die Inhalte (siehe 2.) berücksichtigen.<br />
Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die aus Sicht des Lieferanten der Reifen<br />
Roesch GmbH zu thematisieren sind. An dieser Stelle kann bereits ein Angebotsschreiben<br />
nach DIN 5008 (siehe Buchseite 58 ff.) erstellt werden.<br />
Seite 56<br />
<br />
Aktion<br />
a) Das Angebot der Großhandlung Schindler & Söhne wird von dem Fachgeschäft Bessler<br />
zu spät angenommen (§ 146 BGB). Die verspätete Bestellung stellt einen neuen Antrag<br />
dar (§ 150 Abs. 1 BGB). Erst durch die Lieferung oder Auftragsbestätigung der Großhandlung<br />
Schindler & Söhne kommt ein Kaufvertrag zustande.<br />
b) Unter Berücksichtigung der Angebotsbedingungen müsste Frau van Laak einen Verrechnungsscheck<br />
über 782,38 € (Warenwert 799,00 € – 4 % Skonto + 2 % Transport- und<br />
Verpackungskosten) beilegen. Da die Inhaberin der Boutique La Moda für die 10 Seidenblusen<br />
nur 679,15 € bezahlen will, liegt eine Abänderung des Angebots und damit ein<br />
neuer Antrag vor (§ 150 Abs. 2 BGB). Erst durch die Auftragsbestätigung bzw. Lieferung<br />
der Ware seitens der Inter-Tex München kommt ein Kaufvertrag zustande.<br />
Schülerindividuelle Lösung<br />
56/1<br />
56/2<br />
17
Lernfeld 1<br />
56/3 <br />
Treuerabatt:<br />
Wiederverkäuferrabatt:<br />
Bonus:<br />
wird für langjährige Geschäftsverbindung gewährt.<br />
bei Übernahme von Leistungen, die dem Hersteller Kosten ersparen.<br />
nachträglich gewährter Preisnachlass nach Erreichen oder Überschreiten einer<br />
bestimmten Umsatzhöhe.<br />
56/4 <br />
„frei Haus“: Verkäufer trägt alle Versandkosten<br />
„ab Werk“: Käufer trägt alle Versandkosten<br />
56/5 <br />
56/6 <br />
56/7 <br />
57/8 <br />
57/9 <br />
57/10 <br />
57/11 <br />
57/12 <br />
Wenn keine Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, muss gelieferte Ware sofort bezahlt<br />
werden.<br />
Regelung der Kosten für die Versandverpackung durch den Lieferanten: vollständige Übernahme,<br />
Aufteilung je nach Absprache mit dem Käufer, vollständige Überwälzung auf den Kunden.<br />
a) Durch diese Freizeichnungsklauseln werden Angebote beim Preis bzw. bei der Lieferzeit<br />
als unverbindlich gekennzeichnet.<br />
b) bei möglichen Preiserhöhungen (auf keinen Fall bei zu erwartenden Preissenkungen!)<br />
und eventuellen Lieferschwierigkeiten der Vorlieferanten.<br />
Da keine Geschäftsbeziehung besteht, ist der Kaufmann nur zur Aufbewahrung der unbestellt<br />
zugesandten Ware verpflichtet (dadurch entstehende Kosten hat der Lieferant zu tragen).<br />
Unter Anwesenden: Bindung solange das Gespräch dauert.<br />
Unter Abwesenden: bis unter verkehrsüblichen Umständen eine Antwort erwartet werden kann.<br />
„Spaß & Spiel“: nicht gültig, da aufgrund der bisher fehlenden Geschäftsbeziehungen die<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht bekannt sind.<br />
„Westfälische Möbelwerke“: eingeschränkt gültig durch Freizeichnungsklausel.<br />
„Pro-Arte“: kein Angebot im rechtlichen Sinne, weil Anpreisung.<br />
Schülerindividuelle Lösung<br />
Verkäufer (Hersteller): Fashion-Sports AG in Düsseldorf<br />
Käufer (Großhändler): Sport-Arena GmbH in Mannheim<br />
Gesetzlicher Erfüllungsort (EO):<br />
Für die Warenlieferung ist der gesetzliche EO Düsseldorf, da Warenschulden Holschulden sind. Daher<br />
geht die Gefahr für die Ware (Beschädigung, Verlust) in Düsseldorf auf den Käufer über. Für die Bezahlung<br />
ist der EO Düsseldorf. Geldschulden sind Bringschulden. Der Käufer hat rechtzeitig bezahlt, wenn<br />
die Zahlung spätestens am Fälligkeitstag bei der Bank in Düsseldorf eingeht.<br />
Vertraglicher Erfüllungsort:<br />
Wenn die Fashion-Sports AG Düsseldorf als vertraglichen EO für beide Teile (Verkäufer und Käufer) festlegt,<br />
ändert sich am EO für die Lieferung nichts. Jedoch hat der Käufer die Pflicht, die Zahlung so rechtzeitig<br />
vorzunehmen, dass das Geld spätestens am Fälligkeitstag auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist.<br />
18
Lernfeld 1<br />
Die Angebotsbestimmungen werden i. d. R. vom Anbieter (Verkäufer) vorgegeben. Er wird<br />
sie daher so günstig wie möglich für sich gestalten. Wenn z. B. als vertraglicher EO für beide<br />
Vertragspartner der Geschäftssitz des Verkäufers festgelegt wurde, dann findet ein Gerichtsverfahren<br />
wegen Nichtzahlung durch den Käufer am Geschäftssitz des Verkäufers<br />
statt. Dies erspart ihm Arbeit und Kosten.<br />
57/13<br />
2.2 Geschäftskorrespondenz durchführen<br />
Seite 57<br />
<br />
Handlungsauftrag<br />
Schülerindividuelles Ergebnis unter Berücksichtigung der DIN 5008 (vgl. Lehrbuchseite<br />
58 ff.)<br />
Seite 61<br />
<br />
Aktion<br />
Schülerabhängige Lösung<br />
Das erste Erscheinungsbild eines <strong>Großhandel</strong>sunternehmens wirkt negativ. Auch aktuelle<br />
Entwicklungen im kaufmännischen Schriftverkehr sollten im täglichen Schriftverkehr sofort<br />
erkennbar sein. Diese Neuerungen verursachen dem Unternehmen aber auch Kosten, die<br />
nicht immer von den Kunden entsprechend honoriert werden.<br />
Schülerabhängige Lösung<br />
61/1<br />
61/2<br />
61/3<br />
3.3 Zustandekommen eines Kaufvertrags<br />
Seite 61<br />
<br />
Situation/Arbeitsaufträge<br />
1. Erste Situation: Kundin macht Antrag (= Bestellung), die Annahme erfolgt durch die Verkäuferin<br />
(= Bestellungsannahme).<br />
Zweite Situation: Verkäuferin macht Antrag (= Angebot), die Annahme erfolgt durch die<br />
Kundin (= Bestellung).<br />
2. In Bedienungsbereichen wird der Antrag vorwiegend von den Kunden ausgehen, da die<br />
Kunden meistens wissen, was sie kaufen wollen. Bei Selbstbedienung ist die Rechtslage<br />
wie folgt: Die Warenauslage im Regal ist rechtlich kein Angebot, sondern eine Anpreisung.<br />
Der Kunde macht den Antrag indem er die Ware auf das Kassenband legt. Die<br />
Annahme erfolgt im Augenblick des Kassierens. Erst dann ist der Kaufvertrag zustande<br />
gekommen.<br />
19
Lernfeld 1<br />
Seite 65<br />
<br />
Aktion<br />
65/1 <br />
65/2 <br />
66/3 <br />
66/4 <br />
66/5 <br />
66/6 <br />
a) Angebot (= Antrag) durch den Textil-Markt. Bestellung (= Annahme) durch Frau Lohmann.<br />
b) Bestellung (= Antrag) durch Frank; Lieferung (= Annahme) durch die Compex.<br />
c) Durch Bestellung aufgrund der Anzeige (= Antrag) und Lieferung (= Annahme).<br />
Das Katalog-Angebot der Alpin-Sports AG stellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar.<br />
Die Bestellung von Herrn Polt entspricht einem Antrag, der von der Alpin-Sports AG abgeändert<br />
wird. Dieser neue Antrag der Alpin-Sports AG (§ 150 Abs. 2 BGB) wird von Herrn<br />
Polt in Bezug auf den Preis wiederum abgeändert, sodass zunächst kein Kaufvertrag abgeschlossen<br />
wurde. Erst mit der Lieferung der Trekking-Rucksäcke zum Preis von 48,50 €<br />
bzw. einer entsprechenden Auftragsbestätigung käme ein Kaufvertrag zustande.<br />
a) Ja, denn beide Beteiligte äußern ihren Willen durch „konkludentes Handeln“. Frau Winter<br />
macht einen Antrag durch Wegnahme der Zeitung (schlüssiges Handeln). Durch die<br />
Grußformel „einen schönen Tag noch“ zeigt der Kioskbesitzer, dass er das Rechtsgeschäft<br />
(Kauf der Zeitung) als abgeschlossen und damit auch als gültig ansieht. Er äußerte<br />
sein Einverständnis mit dem Kauf durch eine stillschweigende Willenserklärung (nicht mit<br />
Schweigen zu verwechseln!).<br />
b) Ja. Frau Winter macht einen Antrag (= Bestellung) und Herr Ludwig nimmt diesen Antrag<br />
an (= Bestellungsannahme).<br />
Die allgemeinen Grundsätze für Vertragsabschlüsse (zwei übereinstimmende Willenserklärungen)<br />
gelten auch für Online-Verträge. Die Besonderheit besteht aber in der Form der<br />
Abgabe der Willenserklärung. Alle Internetnutzer geben Ihre elektronische Willenserklärung<br />
per Mausklick, Enter-Taste oder E-Mail ab.<br />
Nach dem so genannten Herkunftslandprinzip gilt deutsches Recht für in Deutschland niedergelassene<br />
Internetanbieter auch dann, wenn die Internetdienste im europäischen Ausland<br />
geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden.<br />
Darunter versteht man Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Ausgenommen<br />
vom Herkunftslandprinzip sind diese sog. Verbraucherverträge. In diesen besonderen Fällen<br />
gilt immer das für den Verbraucher günstigere Landesrecht.<br />
3.4 Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft<br />
am Beispiel des Kaufvertrags<br />
Seite 66/67<br />
<br />
Situation/Arbeitsaufträge<br />
1. Carolin Hildenbrandt verpflichtet sich zur Barzahlung des Kaufpreises bei Warenlieferung<br />
und zur Annahme des Möbelstücks. Die Wohnwelt GmbH muss den Frisiertisch bis Mitte<br />
Juli in einwandfreiem Zustand bei Frau Hildenbrandt anliefern.<br />
2. Die Kundin übergibt den vereinbarten Kaufpreis in bar nach Erhalt der Möbel und die<br />
Wohnwelt GmbH transportiert den Frisiertisch an die Lieferanschrift.<br />
20